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GEV Bauherrenhaftpflicht (Altfassung BB BH 2008): die Bedingungen im Volltext
Ältere Bauherrenhaftpflicht der GEV nach AHB 2008 und BB BH 2008 mit Eigenleistung auf Antrag, Vermögensschäden, Erdleitungs- und Senkungsschäden und Gewässerschaden-Restrisiko.
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 63 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Deckungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenereignis | laut Versicherungsschein | ||
| Höchstersatzleistung für alle Schäden eines Versicherungsjahres oder der gesamten Bauzeit (Maximierung) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle während der Versicherungsdauer beträgt höchstens das Doppelte der vereinbarten Versicherungssummen.“ | 1.8, Seite 1 |
| Echte Vermögensschäden (ohne vorangehenden Personen- oder Sachschaden) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der Ziff. 2.1 AHB 2008“ | 3.1, Seite 2 |
| Selbstbeteiligung je Schadenfall (allgemein und bei Sachschäden an Nachbargebäuden) | nicht geregelt | ||
| Höchstgrenze der Bausumme (Gesamtbaukosten), bis zu der das Bauvorhaben versicherbar ist | nicht geregelt | ||
| Versicherbare Bauvorhaben: Neubau, Umbau, Anbau, Sanierung, Renovierung, Abriss | ja | „Bauherr ist, wer auf sei-nem Grundstück Bau-, Umbau-, Instand-setzungs- oder Renovierungsarbeiten ausführen lässt“ | 1.1, Seite 1 |
| Zulässige Nutzung des Gebäudes (selbst genutztes Ein- oder Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Ferienhaus, Garage, Nebengebäude) | nicht geregelt | ||
| Örtlicher Geltungsbereich (Baustelle im Inland, im Ausland, Versicherungsort) | nicht geregelt | ||
| Mitversicherte Personen (Ehe- oder Lebenspartner als Mitbauherr, Miteigentümer, Bauherrengemeinschaft) | nicht geregelt | ||
| Leistungsupdate und Besitzstandsgarantie: Verbesserungen der Bedingungen und bessere Leistungen des Vorvertrags gelten mit | ja | „aufgenommene spätere Leistungsverbesserungen gelten automatisch für den Bestand, sofern die Leistungserweiterung nicht mit einer Beitragserhöhung verbunden war.“ | 5.2, Seite 2 |
Bauweise und Eigenleistung
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Voraussetzung: Planung, Bauleitung und Ausführung sind an befugte Fachleute vergeben (Architekt, Bauunternehmer, in Österreich befugter Ziviltechniker oder Gewerbetreibender) | ja | „deren Planung, Leitung und Ausführung an einen Architekten und/oder selbstständige Handwerker vergeben wurden und wer nicht selbst Leute für die Ausführung dieser Arbeiten stellt.“ | 1.1, Seite 1 |
| Eigenleistung des Bauherrn mitversichert (Bauen in Eigenregie, Selbsthilfe am Bau) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Versicherungsschutz besteht im bedingungsgemäßen Umfang auch beim Bauen in Eigenleistung, sofern hierfür Mitversicherung beantragt wurde und die Ausführung des Baus nach behördlich genehmigten Bauplänen erfolgt.“ | 1.2, Seite 1 |
| Grenze der Eigenleistung (Betrag oder Anteil an der Bausumme, ab dem ein Zuschlag oder kein Schutz gilt) | nicht geregelt | ||
| Bauleitung in eigener Regie zulässig (ohne beauftragten Bauleiter) | nein | „Voraussetzung für die Wirksamkeit dieses Versicherungsschutzes ist, dass auch die Bauarbeiten in Eigenleistung unter der regelmäßigen Kontrolle fachlich geeigneter Personen“ | 1.2, Seite 1 |
| Haftpflicht der unentgeltlichen Bauhelfer (Familie, Freunde, Nachbarschaftshilfe) mitversichert | ja, bis zur Versicherungssumme | „Die persönliche gesetzliche Haftpflicht der im Rahmen der Bauarbeiten in Eigenleistung tätig werdenden Personen ist mitversichert, soweit sie nicht selbst Berechtigte eines Haftpflichtversicherungsvertrages sind.“ | 1.2, Seite 1 |
| Personenschäden der Bauhelfer untereinander und Ansprüche von Helfern gegen den Bauherrn | nein | „Ausgenommen sind Schadenfälle, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungsnehmers gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt.“ | 1.2, Seite 1 |
| Rückgriffsansprüche der Berufsgenossenschaft Bau, Sozialversicherung oder Unfallversicherung (in Österreich AUVA, in Spanien Seguridad Social) gegen den Bauherrn | ja, bis zur Versicherungssumme | „Regressansprüche der Sozialversicherungsträger sind jedoch mitversichert.“ | 1.2, Seite 1 |
| Pflichten des Bauherrn als Auftraggeber nach Baustellenverordnung, Bauarbeitenkoordinationsgesetz oder Real Decreto 1627/1997 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator) | nicht geregelt | ||
| Gebrauch eigener, gemieteter oder geliehener selbstfahrender Arbeitsmaschinen (Bagger, Radlader, Minibagger) auf der Baustelle | ja, bis zur Versicherungssumme | „selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit nicht mehr als 20 km/h Höchstgeschwindigkeit.“ | 2.3, Seite 1 |
| Kräne, Aufzüge, Gerüste und sonstige Baustelleneinrichtung des Bauherrn | nicht geregelt |
Schäden aus dem Bauvorhaben
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auf der Baustelle (Absicherung, Beleuchtung, Zugang Unbefugter, spielende Kinder) | nicht geregelt | ||
| Sachschäden an Nachbargrundstücken und Nachbargebäuden durch die Bauarbeiten | nicht geregelt | ||
| Schäden durch Senkungen, Erdrutsch, Erschütterungen und Rammarbeiten an Grundstücken und Gebäuden | ja, bis zur Versicherungssumme | „Haftpflichtansprüche wegen Senkungen eines Grundstücks oder Erdrutschungen.“ | 1.4, Seite 1 |
| Erdarbeiten, Unterfangungen und Unterfahrungen an Nachbargebäuden | nicht geregelt | ||
| Abbruch- und Einreißarbeiten (Abstand zum Nachbarn, Ausschluss im Radius, Grenze) | nicht geregelt | ||
| Sprengungen auf der Baustelle | nein | „Ist die Herstellung, Verarbeitung, Beförderung und Lagerung von Sprengstoffen“ | 2.4, Seite 2 |
| Nachbarrechtliche Ausgleichsansprüche ohne Verschulden (§ 906 BGB, in Österreich § 364b ABGB, in Spanien relaciones de vecindad) | nicht geregelt | ||
| Schäden an Erdleitungen, Kabeln, Rohren und Kanälen (unterirdische Versorgungsleitungen) und deren Folgeschäden | ja, bis zur Versicherungssumme | „Eingeschlossen ist – abweichend von Ziff. 7.7 AHB 2008 – die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an Erdleitungen (Kabel, unterirdische Kanäle, Wasserleitungen, Gasrohre und andere Leitungen)“ | 1.7, Seite 1 |
| Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden an fremden Sachen (zum Beispiel am Nachbarzaun oder an einer gemeinsamen Grenzwand) | nicht geregelt | ||
| Schäden an gemieteten, geliehenen oder geleasten Baugeräten und Baustelleneinrichtungen | nicht geregelt | ||
| Brand- und Explosionsschäden an Sachen Dritter, die von der Baustelle ausgehen | nicht geregelt | ||
| Allmählichkeitsschäden (durch allmähliche Einwirkung von Staub, Feuchtigkeit, Abwasser) | nicht geregelt | ||
| Schäden nach Ende der Bauzeit, die noch aus dem Bauvorhaben stammen (Nachhaftung) | nicht geregelt |
Umwelt und Gewässer
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Gewässerschäden durch Stoffe auf der Baustelle (Heizöl, Diesel, Baustoffe), auch Rettungskosten | ja, bis zur Versicherungssumme | „Versichert ist im Umfang des Vertrages, wobei Vermögensschäden wie Sachschäden behandelt werden, die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für unmittelbare oder mittelbare Folgen“ | 4.1, Seite 2 |
| Schäden durch Grundwasserabsenkung oder Wasserhaltung | nein | „sind Haftpflichtansprüche durch Veränderung der Grundwasserverhältnisse.“ | 2.1, Seite 1 |
| Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz, österreichischem B-UHG oder spanischer Ley 26/2007 (Boden, Gewässer, geschützte Arten) | nicht geregelt | ||
| Boden- und Grundstücksverunreinigung durch die Bauarbeiten (Altlasten ausgeschlossen oder versichert) | nicht geregelt |
Erweiterungen und Abgrenzung
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Haftpflicht als Eigentümer des Baugrundstücks (Grundstücks- und Hausbesitzerhaftpflicht während der Bauzeit) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Haus- und/oder Grundbesitzer für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Bauwerk.“ | 1.3, Seite 1 |
| Unbebautes Grundstück vor Baubeginn mitversichert (ab Kauf oder Antrag bis Baubeginn) | nicht geregelt | ||
| Anschlussdeckung als Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht nach Bezugsfertigkeit (beitragsfrei, Dauer) | nicht geregelt | ||
| Bauherrenrisiko in der Privathaftpflicht oder Eigenheimversicherung mit eigener Grenze (Bausumme bis Betrag X) | nicht geregelt | ||
| Bauleistungsversicherung im selben Werk geregelt (Schäden am eigenen Bauwerk, nur Hinweis, eigene Sparte) | nicht geregelt | ||
| Bauhelfer-Unfallversicherung im selben Werk geregelt | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Schäden am eigenen Bauvorhaben und an eigenen Sachen (Abgrenzung zur Bauleistung) | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Baumängeln, Gewährleistung und Erfüllungsansprüchen | nicht geregelt |
Abwehr und Kosten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) einschließlich Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten | nicht geregelt | ||
| Kosten der Abwehr und Zinsen werden nicht auf die Deckungssumme angerechnet | nicht geregelt | ||
| Kosten der Verteidigung im Straf- oder Bußgeldverfahren nach einem Unfall auf der Baustelle | nicht geregelt | ||
| Rettungskosten und Kosten zur Abwendung eines unmittelbar drohenden Schadens (zum Beispiel Abstützung eines Nachbargebäudes) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungs-nehmer im Versicherungsfall zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durfte (Rettungskosten)“ | 4.2, Seite 2 |
| Kosten der Beweissicherung am Nachbargebäude vor Baubeginn | nicht geregelt |
Vertrag und Pflichten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Versicherungsdauer: Beginn, Höchstdauer der Bauzeit (zum Beispiel zwei Jahre) und Ende mit Bezugsfertigkeit oder Abnahme | ja | „Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, endet die Ver-sicherung mit Beendigung der Bauarbeiten, spätestens aber 2 Jahre nach Versicherungsbeginn.“ | 1.9, Seite 1 |
| Verlängerung bei längerer Bauzeit (beitragsfrei, gegen Zuschlag oder nur auf Antrag) | nicht geregelt | ||
| Beitragsberechnung nach Bausumme, Einmalbeitrag für die Bauzeit, Nachberechnung bei höherer Bausumme | nicht geregelt | ||
| Spielraum bei Überschreitung der angegebenen Bausumme ohne Anzeige oder Kürzung | nicht geregelt | ||
| Obliegenheit, Bauvorschriften, Baugenehmigung und Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten (Folgen eines Verstoßes) | nicht geregelt | ||
| Anzeigepflichten bei Änderungen (Bausumme, Bauweise, Eigenleistung, Baubeginn) | nicht geregelt | ||
| Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, kein Anerkenntnis ohne Zustimmung, Mitwirkung) | nicht geregelt | ||
| Leistung bei grober Fahrlässigkeit (zum Beispiel bewusster Verstoß gegen Sicherheitsauflagen) | nicht geregelt | ||
| Kündigung (nach Schaden, vorzeitige Beendigung bei Abbruch des Bauvorhabens, Beitragserstattung) | nicht geregelt | ||
| Besondere Ausschlüsse (zum Beispiel Vorsatz, Asbest, Arbeiten ohne Genehmigung, Schwarzarbeit, Gebäude über einer bestimmten Größe) | ja | „die Haftpflicht aus Tätigkeiten, die weder dem versicherten Risiko eigen noch sonst ihm zuzurechnen sind, insbesondere die Haftpflicht aus jeder Erwerbstätigkeit.“ | 2.2, Seite 1 |
Besonderheiten der Märkte
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Spanien: Haftung als promotor nach Art. 17 Ley de Ordenación de la Edificación gegenüber Dritten während der Bauzeit erfasst | nicht geregelt | ||
| Spanien: Verhältnis zur Zehnjahresversicherung (seguro decenal) und zur Befreiung des autopromotor individual, falls im selben Werk geregelt | nicht geregelt | ||
| Versicherungsbestätigung für Baubehörde, Bank oder Gemeinde (in Spanien certificado para la licencia de obras) | nicht geregelt |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.
Bedingungswerke und Anbieter
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- GRUNDEIGENTÜMER-VERSICHERUNG Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, Covomo / Hiscox / Grundeigentümer-Konzepte
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- GEV Besondere Bedingungen für die Bauherrenhaftpflichtversicherung (BB BH 2008) Fassung: BB BH 2008, B-60/08-1220 Original beim Versicherer (PDF)
- GEV Besondere Bedingungen Bauherrenhaftpflicht (B 60 08, Ausgabe 01/2018) Fassung: BB BH 2008, B-60/08-0118 Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
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