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Versicherungsmakler / Bauherrenversicherung / Bedingungsarchiv

Die Haftpflichtkasse Haus- und Grundbesitzer-, Gewässerschaden- und: die Bedingungen im Volltext

Bauherren-Haftpflicht der Haftpflichtkasse als Baustein neben Haus- und Grundbesitzer- und Gewässerschaden-Haftpflicht, 3 Millionen Euro pauschal, Einmalbeitrag, Schäden an Erdleitungen eingeschlossen.

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Ich ermächtige Die Haftpflichtkasse, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Die Haftpflichtkasse auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt Die Haftpflichtkasse mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei Die Haftpflichtkasse einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif Die Haftpflichtkasse Haus- und Grundbesitzer-, Gewässerschaden- und Bauherrenhaftpflicht von Die Haftpflichtkasse (Bauherrenversicherung) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Versicherungsschein, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an Die Haftpflichtkasse weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 63 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Deckungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenereignisja, bis 3 Mio. €„Die Versicherungssumme beträgt jeweils 3 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.“2. Umfang der Versicherung, Seite 1
Höchstersatzleistung für alle Schäden eines Versicherungsjahres oder der gesamten Bauzeit (Maximierung)nicht geregelt
Echte Vermögensschäden (ohne vorangehenden Personen- oder Sachschaden)nicht geregelt
Selbstbeteiligung je Schadenfall (allgemein und bei Sachschäden an Nachbargebäuden)nicht geregelt
Höchstgrenze der Bausumme (Gesamtbaukosten), bis zu der das Bauvorhaben versicherbar istnicht geregelt
Versicherbare Bauvorhaben: Neubau, Umbau, Anbau, Sanierung, Renovierung, Abrissnicht geregelt
Zulässige Nutzung des Gebäudes (selbst genutztes Ein- oder Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Ferienhaus, Garage, Nebengebäude)nicht geregelt
Örtlicher Geltungsbereich (Baustelle im Inland, im Ausland, Versicherungsort)nicht geregelt
Mitversicherte Personen (Ehe- oder Lebenspartner als Mitbauherr, Miteigentümer, Bauherrengemeinschaft)nicht geregelt
Leistungsupdate und Besitzstandsgarantie: Verbesserungen der Bedingungen und bessere Leistungen des Vorvertrags gelten mitnicht geregelt

Bauweise und Eigenleistung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Voraussetzung: Planung, Bauleitung und Ausführung sind an befugte Fachleute vergeben (Architekt, Bauunternehmer, in Österreich befugter Ziviltechniker oder Gewerbetreibender)nicht geregelt
Eigenleistung des Bauherrn mitversichert (Bauen in Eigenregie, Selbsthilfe am Bau)nicht geregelt
Grenze der Eigenleistung (Betrag oder Anteil an der Bausumme, ab dem ein Zuschlag oder kein Schutz gilt)nicht geregelt
Bauleitung in eigener Regie zulässig (ohne beauftragten Bauleiter)nicht geregelt
Haftpflicht der unentgeltlichen Bauhelfer (Familie, Freunde, Nachbarschaftshilfe) mitversichertnicht geregelt
Personenschäden der Bauhelfer untereinander und Ansprüche von Helfern gegen den Bauherrnnicht geregelt
Rückgriffsansprüche der Berufsgenossenschaft Bau, Sozialversicherung oder Unfallversicherung (in Österreich AUVA, in Spanien Seguridad Social) gegen den Bauherrnnicht geregelt
Pflichten des Bauherrn als Auftraggeber nach Baustellenverordnung, Bauarbeitenkoordinationsgesetz oder Real Decreto 1627/1997 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator)nicht geregelt
Gebrauch eigener, gemieteter oder geliehener selbstfahrender Arbeitsmaschinen (Bagger, Radlader, Minibagger) auf der Baustellenicht geregelt
Kräne, Aufzüge, Gerüste und sonstige Baustelleneinrichtung des Bauherrnnicht geregelt

Schäden aus dem Bauvorhaben

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auf der Baustelle (Absicherung, Beleuchtung, Zugang Unbefugter, spielende Kinder)nicht geregelt
Sachschäden an Nachbargrundstücken und Nachbargebäuden durch die Bauarbeitennicht geregelt
Schäden durch Senkungen, Erdrutsch, Erschütterungen und Rammarbeiten an Grundstücken und Gebäudennicht geregelt
Erdarbeiten, Unterfangungen und Unterfahrungen an Nachbargebäudennicht geregelt
Abbruch- und Einreißarbeiten (Abstand zum Nachbarn, Ausschluss im Radius, Grenze)nicht geregelt
Sprengungen auf der Baustellenicht geregelt
Nachbarrechtliche Ausgleichsansprüche ohne Verschulden (§ 906 BGB, in Österreich § 364b ABGB, in Spanien relaciones de vecindad)nicht geregelt
Schäden an Erdleitungen, Kabeln, Rohren und Kanälen (unterirdische Versorgungsleitungen) und deren Folgeschädenja, bis zur Versicherungssumme„Schäden an Erdleitungen (Bauherren-Haftpflicht)“2. Umfang der Versicherung, Seite 1
Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden an fremden Sachen (zum Beispiel am Nachbarzaun oder an einer gemeinsamen Grenzwand)nicht geregelt
Schäden an gemieteten, geliehenen oder geleasten Baugeräten und Baustelleneinrichtungennicht geregelt
Brand- und Explosionsschäden an Sachen Dritter, die von der Baustelle ausgehennicht geregelt
Allmählichkeitsschäden (durch allmähliche Einwirkung von Staub, Feuchtigkeit, Abwasser)nicht geregelt
Schäden nach Ende der Bauzeit, die noch aus dem Bauvorhaben stammen (Nachhaftung)nicht geregelt

Umwelt und Gewässer

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Gewässerschäden durch Stoffe auf der Baustelle (Heizöl, Diesel, Baustoffe), auch Rettungskostennicht geregelt
Schäden durch Grundwasserabsenkung oder Wasserhaltungnicht geregelt
Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz, österreichischem B-UHG oder spanischer Ley 26/2007 (Boden, Gewässer, geschützte Arten)nicht geregelt
Boden- und Grundstücksverunreinigung durch die Bauarbeiten (Altlasten ausgeschlossen oder versichert)nicht geregelt

Erweiterungen und Abgrenzung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Haftpflicht als Eigentümer des Baugrundstücks (Grundstücks- und Hausbesitzerhaftpflicht während der Bauzeit)nicht geregelt
Unbebautes Grundstück vor Baubeginn mitversichert (ab Kauf oder Antrag bis Baubeginn)nicht geregelt
Anschlussdeckung als Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht nach Bezugsfertigkeit (beitragsfrei, Dauer)nicht geregelt
Bauherrenrisiko in der Privathaftpflicht oder Eigenheimversicherung mit eigener Grenze (Bausumme bis Betrag X)nicht geregelt
Bauleistungsversicherung im selben Werk geregelt (Schäden am eigenen Bauwerk, nur Hinweis, eigene Sparte)nicht geregelt
Bauhelfer-Unfallversicherung im selben Werk geregeltnicht geregelt
Ausschluss von Schäden am eigenen Bauvorhaben und an eigenen Sachen (Abgrenzung zur Bauleistung)nicht geregelt
Ausschluss von Baumängeln, Gewährleistung und Erfüllungsansprüchennicht geregelt

Abwehr und Kosten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) einschließlich Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkostenja„Unsere Leistungspflicht umfasst dabei die Prüfung der Leistungsfrage, den Ersatz des Schadens sowie die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche.“2. Umfang der Versicherung, Seite 1
Kosten der Abwehr und Zinsen werden nicht auf die Deckungssumme angerechnetnicht geregelt
Kosten der Verteidigung im Straf- oder Bußgeldverfahren nach einem Unfall auf der Baustellenicht geregelt
Rettungskosten und Kosten zur Abwendung eines unmittelbar drohenden Schadens (zum Beispiel Abstützung eines Nachbargebäudes)nicht geregelt
Kosten der Beweissicherung am Nachbargebäude vor Baubeginnnicht geregelt

Vertrag und Pflichten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungsdauer: Beginn, Höchstdauer der Bauzeit (zum Beispiel zwei Jahre) und Ende mit Bezugsfertigkeit oder Abnahmenicht geregelt
Verlängerung bei längerer Bauzeit (beitragsfrei, gegen Zuschlag oder nur auf Antrag)nicht geregelt
Beitragsberechnung nach Bausumme, Einmalbeitrag für die Bauzeit, Nachberechnung bei höherer Bausummeja„In der Bauherren-Haftpflicht wird ein Einmalbeitrag erhoben.“3. Beitrag, Seite 1
Spielraum bei Überschreitung der angegebenen Bausumme ohne Anzeige oder Kürzungnicht geregelt
Obliegenheit, Bauvorschriften, Baugenehmigung und Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten (Folgen eines Verstoßes)nicht geregelt
Anzeigepflichten bei Änderungen (Bausumme, Bauweise, Eigenleistung, Baubeginn)ja„Teilen Sie uns neue Umstände oder Risiken, die während der Vertragslaufzeit entstanden sind, mit“6. Obliegenheiten während der Laufzeit des Vertrages, Seite 2
Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, kein Anerkenntnis ohne Zustimmung, Mitwirkung)ja„zeigen Sie uns jeden Schadenfall, der einen Haftpflichtschaden Folge haben könnte, unverzüglich an.“7. Obliegenheiten bei Eintritt des Versicherungsfalles, Seite 2
Leistung bei grober Fahrlässigkeit (zum Beispiel bewusster Verstoß gegen Sicherheitsauflagen)ja„Je nach Art der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren.“7. Obliegenheiten bei Eintritt des Versicherungsfalles, Seite 2
Kündigung (nach Schaden, vorzeitige Beendigung bei Abbruch des Bauvorhabens, Beitragserstattung)ja„Weitere Kündigungsmöglichkeiten bestehen beispielsweise durch endgültiges Wegfallen Ihres Versicherungsrisikos oder nach einem Versicherungsfall.“9. Möglichkeiten der Beendigung des Vertrages, Seite 2
Besondere Ausschlüsse (zum Beispiel Vorsatz, Asbest, Arbeiten ohne Genehmigung, Schwarzarbeit, Gebäude über einer bestimmten Größe)ja„vorsätzlich herbeigeführte Schäden Strafen und Bußgelder“4. Ausschlüsse, Seite 1

Besonderheiten der Märkte

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Spanien: Haftung als promotor nach Art. 17 Ley de Ordenación de la Edificación gegenüber Dritten während der Bauzeit erfasstnicht geregelt
Spanien: Verhältnis zur Zehnjahresversicherung (seguro decenal) und zur Befreiung des autopromotor individual, falls im selben Werk geregeltnicht geregelt
Versicherungsbestätigung für Baubehörde, Bank oder Gemeinde (in Spanien certificado para la licencia de obras)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Die Haftpflichtkasse VVaG
Vertrieb
über Makler erhältlich

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Die Haftpflichtkasse Produktinformationsblatt HUG, WHG, BAU
[Seite 1] Produktinformationsblatt zur Haus- und Grundbesitzer-, Gewässerschaden- und Bauherren-Haftpflichtversicherung Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die angebotene Versicherung ge- ben. Diese Informationen sind jedoch nicht abschließend. Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich aus dem Antrag, dem Versicherungsschein und den beigefügten Versicherungsbedingungen. 1. Art der Versicherung Wir bieten Ihnen eine Haftpflichtversicherung gegen die finanziellen Folgen der gesetzlichen Haftpflicht aus den beantragten Risiken in Ihrer Eigenschaft als - Haus- und Grundbesitzer (Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht) - Inhaber von Öltanks (Gewässerschaden-Haftpflicht) - Bauherr (Bauherren-Haftpflicht) an. Grundlage sind die aktuellen Verbraucherinformationen sowie alle weiteren im Antrag genannten Besonderen Bedingungen und Vereinbarungen. 2. Umfang der Unsere Leistungspflicht umfasst dabei die Prüfung der Leistungsfrage, den Er- Versicherung satz des Schadens sowie die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche. Unsere Produkte beinhalten neben den gesetzlich festgelegten Schadenersatz- verpflichtungen bereits zahlreiche Leistungserweiterungen wie z. B. - Sachschäden durch allmähliche Einwirkung (Haus- und Grundbesitzer- Haftpflicht) - Rettungskosten (Gewässerschaden-Haftpflicht) - Schäden an Erdleitungen (Bauherren-Haftpflicht) Den konkreten Leistungsumfang können Sie den jeweiligen Besonderen Bedin- gungen entnehmen. Die Versicherungssumme beträgt jeweils 3 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Für die Risiken Haus- und Grundbesitzer- Haftpflicht und Gewässerschaden-Haftpflicht können Sie auch eine höhere Ver- sicherungssumme von 5 oder 10 Mio. EUR wählen. 3. Beitrag Die Höhe Ihres Beitrags ist abhängig vom konkret gewählten Versicherungs- schutz und der Art der Zahlungsweise. Einzelheiten hierzu finden Sie in Ihrem Antrag unter Zahlungsweise und Laufzeit oder in unserem Angebot unter Bei- tragszahlung. Beachten Sie aber bitte, dass Sie endgültige Angaben erst Ihrem Versicherungsschein entnehmen können. In der Bauherren-Haftpflicht wird ein Einmalbeitrag erhoben. 4. Ausschlüsse Eine Haftpflichtversicherung, die sämtliche Haftpflichtfälle umfasst, gibt es nicht. Jede Haftpflichtversicherung enthält Ausschlüsse. Ausgeschlossen sind insbe- sondere - vorsätzlich herbeigeführte Schäden - Strafen und Bußgelder Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere wichtige Ausschlüsse finden Sie unter Ziffer 7 der zugrunde liegenden AHB sowie in den jeweiligen BBR. 5. Obliegenheiten bei Damit wir Ihren Antrag ordnungsgemäß prüfen können, müssen Sie die im An- Vertragsschluss tragsformular enthaltenen Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Beachten Sie die benannten Verpflichtungen mit Sorgfalt. Ihre Nichtbeachtung kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Art der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teil- weise verlieren. Unter Umständen können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ziffer 23 der AHB. [Seite 2] 6. Obliegenheiten während Teilen Sie uns neue Umstände oder Risiken, die während der Vertragslaufzeit der Laufzeit des Vertrages entstanden sind, mit, z. B. Änderung des Familienstandes, Anschaffung eines Hundes oder Pferdes, Bau eines Hauses, Eröffnung eines Betriebes. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Ziffern 3, 4 und 13 der AHB. 7. Obliegenheiten bei Eintritt Sorgen Sie nach Möglichkeit für die Abwendung oder Minderung eines Scha- des Versicherungsfalles dens und zeigen Sie uns jeden Schadenfall, der einen Haftpflichtschaden zur Folge haben könnte, unverzüglich an. Im Rahmen Ihrer Aufklärungspflicht sind Sie insbesondere verpflichtet, unsere Fragen zum Schadenfall wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Alle gerichtlichen oder behördlichen Verfahren, die im Zusammenhang mit dem Schaden gegen Sie erhoben werden (z. B. Mahnverfahren, staatsanwaltliches Verfahren, Klage und Anklage, Streitverkündung), sind uns unverzüglich mitzu- teilen und dagegen ohne besondere Aufforderung fristgerecht Rechtsmittel ein- zulegen. Bitte überlassen Sie uns die Abwicklung des gemeldeten Schadenfalles. Ein- zelheiten entnehmen Sie bitte Ziffer 25 der AHB. Die Nichtbeachtung der Obliegenheiten kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Art der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versiche- rungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter Umständen können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ziffer 26 der AHB. 8. Beginn und Ende des Der Versicherungsschutz beginnt zum im Versicherungsschein/in unserem An- Versicherungsschutzes gebot angegebenen Zeitpunkt, wenn die Zahlung des Beitrags rechtzeitig er- folgt. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie oder wir den Vertrag nicht spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mehr als drei Jahren, können Sie diesen schon zum Ablauf des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Beachten Sie auch hier, dass uns Ihre Kündigung hierbei drei Monate vor Ablauf Ihrer Vertragslaufzeit zugehen muss. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Ziffern 8 und 16 der AHB. 9. Möglichkeiten der Been- Weitere Kündigungsmöglichkeiten bestehen beispielsweise durch endgültiges digung des Vertrages Wegfallen Ihres Versicherungsrisikos oder nach einem Versicherungsfall. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Ziffern 17 bis 21 der beigefügten AHB.
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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