Versicherungsmakler / Bauherrenversicherung / Bedingungsarchiv
InterRisk Bauherren-Haftpflichtversicherung: die Bedingungen im Volltext
Bauherrenhaftpflicht XXL der InterRisk nach B63 mit Eigenleistung bis 25.000 Euro ohne Vereinbarung, reinen Vermögensschäden, Gewässer- und Umweltschadensversicherung, Kautionsstellung bis 250.000 Euro und Laufzeitverlängerung bis zwei Jahre.
In zwei Minuten erledigt: Ihre Daten genügen, den Rest übernehmen wir.
- Für Sie kostenlos, derselbe Preis wie direkt
- 4,98 von 5 Sternen aus 5.037 Bewertungen
- Im Schadenfall an Ihrer Seite
Diesen Tarif über NAMMERT abschließen
Was zu Ihnen passt, haben Sie mit Ihrer KI schon geklärt. Hier fehlen nur noch Ihre Daten. Wir reichen Ihren Antrag an InterRisk weiter.
- KI hat beraten
- 2Ihre Daten
- Antrag an InterRisk
Danke, Ihr Antrag ist da.
Wir reichen ihn an InterRisk weiter und melden uns mit der Bestätigung.
Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 63 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Deckungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenereignis | laut Versicherungsschein | ||
| Höchstersatzleistung für alle Schäden eines Versicherungsjahres oder der gesamten Bauzeit (Maximierung) | nicht geregelt | ||
| Echte Vermögensschäden (ohne vorangehenden Personen- oder Sachschaden) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Auch für reine Vermögensschäden besteht Versicherungsschutz,“ | § 5, Seite 2 |
| Selbstbeteiligung je Schadenfall (allgemein und bei Sachschäden an Nachbargebäuden) | nicht geregelt | ||
| Höchstgrenze der Bausumme (Gesamtbaukosten), bis zu der das Bauvorhaben versicherbar ist | nicht geregelt | ||
| Versicherbare Bauvorhaben: Neubau, Umbau, Anbau, Sanierung, Renovierung, Abriss | ja | „Ihre gesetzliche Haft-pflicht als privater Bauherr für das im Versicherungsschein beschriebene Bauvorhaben.“ | § 1 Nr. 1, Seite 2 |
| Zulässige Nutzung des Gebäudes (selbst genutztes Ein- oder Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Ferienhaus, Garage, Nebengebäude) | nicht geregelt | ||
| Örtlicher Geltungsbereich (Baustelle im Inland, im Ausland, Versicherungsort) | nicht geregelt | ||
| Mitversicherte Personen (Ehe- oder Lebenspartner als Mitbauherr, Miteigentümer, Bauherrengemeinschaft) | nicht geregelt | ||
| Leistungsupdate und Besitzstandsgarantie: Verbesserungen der Bedingungen und bessere Leistungen des Vorvertrags gelten mit | nicht geregelt |
Bauweise und Eigenleistung
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Voraussetzung: Planung, Bauleitung und Ausführung sind an befugte Fachleute vergeben (Architekt, Bauunternehmer, in Österreich befugter Ziviltechniker oder Gewerbetreibender) | ja | „Kein Versicherungsschutz besteht für Bauvorhaben, deren Planung und Bauleitung nicht an einen Dritten vergeben sind.“ | § 1 Nr. 2.3, Seite 2 |
| Eigenleistung des Bauherrn mitversichert (Bauen in Eigenregie, Selbsthilfe am Bau) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Versicherungsschutz besteht auch, wenn die Bauarbeiten (nicht jedoch Planung und Bauleitung) oder ein Teil dieser Arbeiten durch Eigenleistung oder Nachbarschafshilfe durchgeführt werden.“ | § 1 Nr. 2.1, Seite 2 |
| Grenze der Eigenleistung (Betrag oder Anteil an der Bausumme, ab dem ein Zuschlag oder kein Schutz gilt) | ja, bis 25.000 € | „Beträgt der Wert der Baueigenleistung einschließlich Nachbarschaftshilfe mehr als 25.000 €, gilt der Versicherungs-schutz gemäß Nr. 2.1 nur, sofern dies besonders vereinbart wurde.“ | § 1 Nr. 2.2, Seite 2 |
| Bauleitung in eigener Regie zulässig (ohne beauftragten Bauleiter) | nein | „Kein Versicherungsschutz besteht für Bauvorhaben, deren Planung und Bauleitung nicht an einen Dritten vergeben sind.“ | § 1 Nr. 2.3, Seite 2 |
| Haftpflicht der unentgeltlichen Bauhelfer (Familie, Freunde, Nachbarschaftshilfe) mitversichert | ja, bis zur Versicherungssumme | „Mitversichert ist beim Bauen in eigener Regie (§ 1 Nr. 2) die persönliche gesetzliche Haftpflicht der von Ihnen zur Mithilfe eingesetzten Personen für Schäden, die sie in Ausübung dieser Verrichtungen Dritten verursachen.“ | § 2, Seite 2 |
| Personenschäden der Bauhelfer untereinander und Ansprüche von Helfern gegen den Bauherrn | nicht geregelt | ||
| Rückgriffsansprüche der Berufsgenossenschaft Bau, Sozialversicherung oder Unfallversicherung (in Österreich AUVA, in Spanien Seguridad Social) gegen den Bauherrn | nicht geregelt | ||
| Pflichten des Bauherrn als Auftraggeber nach Baustellenverordnung, Bauarbeitenkoordinationsgesetz oder Real Decreto 1627/1997 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator) | nicht geregelt | ||
| Gebrauch eigener, gemieteter oder geliehener selbstfahrender Arbeitsmaschinen (Bagger, Radlader, Minibagger) auf der Baustelle | ja, bis zur Versicherungssumme | „Arbeitsmaschinen (z.B. Minibagger, Radlader, Vorderkipper) sowie Hub-/Gabelstapler mit nicht mehr als 20 km/h Höchstgeschwindigkeit,“ | § 4 a), Seite 2 |
| Kräne, Aufzüge, Gerüste und sonstige Baustelleneinrichtung des Bauherrn | ja, bis zur Versicherungssumme | „Mitversichert sind auch durch den Gebrauch von Baumaschinen (z.B. Turmdrehkran, Vibrationsplatte, Stemmhammer) verursachte Schäden.“ | Erläuterungen zu § 1 Nr. 2, Seite 4 |
Schäden aus dem Bauvorhaben
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auf der Baustelle (Absicherung, Beleuchtung, Zugang Unbefugter, spielende Kinder) | nicht geregelt | ||
| Sachschäden an Nachbargrundstücken und Nachbargebäuden durch die Bauarbeiten | nicht geregelt | ||
| Schäden durch Senkungen, Erdrutsch, Erschütterungen und Rammarbeiten an Grundstücken und Gebäuden | ja, bis zur Versicherungssumme | „Mitversichert sind Ansprüche wegen Senkungen eines Grundstücks sowie Erdrutschungen und Erschütterungen infolge von Rammarbeiten.“ | § 1 Nr. 3, Seite 2 |
| Erdarbeiten, Unterfangungen und Unterfahrungen an Nachbargebäuden | nicht geregelt | ||
| Abbruch- und Einreißarbeiten (Abstand zum Nachbarn, Ausschluss im Radius, Grenze) | nicht geregelt | ||
| Sprengungen auf der Baustelle | nicht geregelt | ||
| Nachbarrechtliche Ausgleichsansprüche ohne Verschulden (§ 906 BGB, in Österreich § 364b ABGB, in Spanien relaciones de vecindad) | nicht geregelt | ||
| Schäden an Erdleitungen, Kabeln, Rohren und Kanälen (unterirdische Versorgungsleitungen) und deren Folgeschäden | ja, bis zur Versicherungssumme | „Mitversichert sind Ansprüche wegen Schäden an Erdleitungen (Kabel, unterirdische Kanäle, Wasserleitungen, Gasrohre und andere Leitungen)“ | Erläuterungen zu § 1 Nr. 1, Seite 4 |
| Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden an fremden Sachen (zum Beispiel am Nachbarzaun oder an einer gemeinsamen Grenzwand) | nicht geregelt | ||
| Schäden an gemieteten, geliehenen oder geleasten Baugeräten und Baustelleneinrichtungen | nein | „wegen Schäden an Sachen, die von den versicherten Personen gemietet, geliehen, gepachtet, geleast oder durch verbotene Eigenmacht erlangt sind“ | § 3 d), Seite 2 |
| Brand- und Explosionsschäden an Sachen Dritter, die von der Baustelle ausgehen | nicht geregelt | ||
| Allmählichkeitsschäden (durch allmähliche Einwirkung von Staub, Feuchtigkeit, Abwasser) | nicht geregelt | ||
| Schäden nach Ende der Bauzeit, die noch aus dem Bauvorhaben stammen (Nachhaftung) | nicht geregelt |
Umwelt und Gewässer
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Gewässerschäden durch Stoffe auf der Baustelle (Heizöl, Diesel, Baustoffe), auch Rettungskosten | ja, bis zur Versicherungssumme | „gesetzliche Haftpflicht der versicherten Personen für unmittelbare oder mittelbare Folgen von Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers (Gewässerschäden).“ | § 6 Nr. 1, Seite 3 |
| Schäden durch Grundwasserabsenkung oder Wasserhaltung | ja, bis zur Versicherungssumme | „wegen Schäden aus dem Verändern der Grundwasserverhältnisse, sofern die Bausumme mehr als 100.000 € beträgt,“ | § 3 f), Seite 2 |
| Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz, österreichischem B-UHG oder spanischer Ley 26/2007 (Boden, Gewässer, geschützte Arten) | ja, bis zur Versicherungssumme | „öffentlich-rechtlichen Inhalts der versicherten Personen zur Sanierung von Umweltschäden gemäß dem Umweltschadensgesetz (USchadG).“ | § 7 Nr. 1, Seite 3 |
| Boden- und Grundstücksverunreinigung durch die Bauarbeiten (Altlasten ausgeschlossen oder versichert) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Versichert sind dabei sind auch Pflichten oder Ansprüche wegen Umweltschäden am Baugrundstück selbst.“ | § 7 Nr. 1, Seite 3 |
Erweiterungen und Abgrenzung
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Haftpflicht als Eigentümer des Baugrundstücks (Grundstücks- und Hausbesitzerhaftpflicht während der Bauzeit) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Mitversichert ist während der Bauzeit Ihre gesetzliche Haftpflicht als Haus- und Grundstücksbesitzer für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Bauwerk.“ | § 1 Nr. 4, Seite 2 |
| Unbebautes Grundstück vor Baubeginn mitversichert (ab Kauf oder Antrag bis Baubeginn) | nicht geregelt | ||
| Anschlussdeckung als Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht nach Bezugsfertigkeit (beitragsfrei, Dauer) | nicht geregelt | ||
| Bauherrenrisiko in der Privathaftpflicht oder Eigenheimversicherung mit eigener Grenze (Bausumme bis Betrag X) | nicht geregelt | ||
| Bauleistungsversicherung im selben Werk geregelt (Schäden am eigenen Bauwerk, nur Hinweis, eigene Sparte) | nicht geregelt | ||
| Bauhelfer-Unfallversicherung im selben Werk geregelt | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Schäden am eigenen Bauvorhaben und an eigenen Sachen (Abgrenzung zur Bauleistung) | ja | „Ausgeschlossen bleiben Sachschäden am Baugrundstück selbst oder an den darauf befindlichen Gebäuden oder Anlagen.“ | § 1 Nr. 3, Seite 2 |
| Ausschluss von Baumängeln, Gewährleistung und Erfüllungsansprüchen | ja | „wegen Ansprüchen auf Erfüllung von Verträgen“ | § 3 e), Seite 2 |
Abwehr und Kosten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) einschließlich Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten | nicht geregelt | ||
| Kosten der Abwehr und Zinsen werden nicht auf die Deckungssumme angerechnet | nicht geregelt | ||
| Kosten der Verteidigung im Straf- oder Bußgeldverfahren nach einem Unfall auf der Baustelle | nicht geregelt | ||
| Rettungskosten und Kosten zur Abwendung eines unmittelbar drohenden Schadens (zum Beispiel Abstützung eines Nachbargebäudes) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Aufwendungen – auch erfolglose –, die Sie im Versicherungsfall zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durften (Rettungskosten)“ | § 6 Nr. 3, Seite 3 |
| Kosten der Beweissicherung am Nachbargebäude vor Baubeginn | nicht geregelt |
Vertrag und Pflichten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Versicherungsdauer: Beginn, Höchstdauer der Bauzeit (zum Beispiel zwei Jahre) und Ende mit Bezugsfertigkeit oder Abnahme | ja | „Der Versicherungsschutz endet mit Beendigung der Bauarbeiten, spätestens jedoch zum Ablauftermin gemäß Nr. 1.“ | § 10 Nr. 2, Seite 3 |
| Verlängerung bei längerer Bauzeit (beitragsfrei, gegen Zuschlag oder nur auf Antrag) | ja | „Dauern die Bauarbeiten zu diesem Termin noch an, verlängert sich der Ablauf bei einer weniger als zweijährigen Vertragsdauer automatisch auf bis zu zwei Jahre ab Vertragsbeginn.“ | § 10 Nr. 1, Seite 3 |
| Beitragsberechnung nach Bausumme, Einmalbeitrag für die Bauzeit, Nachberechnung bei höherer Bausumme | nicht geregelt | ||
| Spielraum bei Überschreitung der angegebenen Bausumme ohne Anzeige oder Kürzung | nicht geregelt | ||
| Obliegenheit, Bauvorschriften, Baugenehmigung und Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten (Folgen eines Verstoßes) | nicht geregelt | ||
| Anzeigepflichten bei Änderungen (Bausumme, Bauweise, Eigenleistung, Baubeginn) | nicht geregelt | ||
| Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, kein Anerkenntnis ohne Zustimmung, Mitwirkung) | nicht geregelt | ||
| Leistung bei grober Fahrlässigkeit (zum Beispiel bewusster Verstoß gegen Sicherheitsauflagen) | ja | „Die in § 8 der B62 genannten Folgen treten bei versehentlicher Obliegenheitsverletzung nicht ein, wenn die Erfüllung der Obliegenheit bei Erkennen unverzüglich nachgeholt wurde.“ | § 9, Seite 3 |
| Kündigung (nach Schaden, vorzeitige Beendigung bei Abbruch des Bauvorhabens, Beitragserstattung) | nicht geregelt | ||
| Besondere Ausschlüsse (zum Beispiel Vorsatz, Asbest, Arbeiten ohne Genehmigung, Schwarzarbeit, Gebäude über einer bestimmten Größe) | ja | „aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben.“ | § 3 g), Seite 2 |
Besonderheiten der Märkte
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Spanien: Haftung als promotor nach Art. 17 Ley de Ordenación de la Edificación gegenüber Dritten während der Bauzeit erfasst | nicht geregelt | ||
| Spanien: Verhältnis zur Zehnjahresversicherung (seguro decenal) und zur Befreiung des autopromotor individual, falls im selben Werk geregelt | nicht geregelt | ||
| Versicherungsbestätigung für Baubehörde, Bank oder Gemeinde (in Spanien certificado para la licencia de obras) | nicht geregelt |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.
Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- InterRisk Versicherungs-AG Vienna Insurance Group.
- Vertrieb
- über Makler erhältlich
- InterRisk Versicherungsbedingungen B63 (Downloadbereich Neubau) Fassung: B63 gültig ab 07.2013 (06.26.2) Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)