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Versicherungsmakler / Bauherrenversicherung / Bedingungsarchiv

InterRisk Bauherren-Haftpflichtversicherung: die Bedingungen im Volltext

Bauherrenhaftpflicht XXL der InterRisk nach B63 mit Eigenleistung bis 25.000 Euro ohne Vereinbarung, reinen Vermögensschäden, Gewässer- und Umweltschadensversicherung, Kautionsstellung bis 250.000 Euro und Laufzeitverlängerung bis zwei Jahre.

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Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei InterRisk einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif InterRisk Bauherren-Haftpflichtversicherung von InterRisk (Bauherrenversicherung) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Versicherungsschein, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an InterRisk weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 63 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Deckungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenereignislaut Versicherungsschein
Höchstersatzleistung für alle Schäden eines Versicherungsjahres oder der gesamten Bauzeit (Maximierung)nicht geregelt
Echte Vermögensschäden (ohne vorangehenden Personen- oder Sachschaden)ja, bis zur Versicherungssumme„Auch für reine Vermögensschäden besteht Versicherungsschutz,“§ 5, Seite 2
Selbstbeteiligung je Schadenfall (allgemein und bei Sachschäden an Nachbargebäuden)nicht geregelt
Höchstgrenze der Bausumme (Gesamtbaukosten), bis zu der das Bauvorhaben versicherbar istnicht geregelt
Versicherbare Bauvorhaben: Neubau, Umbau, Anbau, Sanierung, Renovierung, Abrissja„Ihre gesetzliche Haft-pflicht als privater Bauherr für das im Versicherungsschein beschriebene Bauvorhaben.“§ 1 Nr. 1, Seite 2
Zulässige Nutzung des Gebäudes (selbst genutztes Ein- oder Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Ferienhaus, Garage, Nebengebäude)nicht geregelt
Örtlicher Geltungsbereich (Baustelle im Inland, im Ausland, Versicherungsort)nicht geregelt
Mitversicherte Personen (Ehe- oder Lebenspartner als Mitbauherr, Miteigentümer, Bauherrengemeinschaft)nicht geregelt
Leistungsupdate und Besitzstandsgarantie: Verbesserungen der Bedingungen und bessere Leistungen des Vorvertrags gelten mitnicht geregelt

Bauweise und Eigenleistung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Voraussetzung: Planung, Bauleitung und Ausführung sind an befugte Fachleute vergeben (Architekt, Bauunternehmer, in Österreich befugter Ziviltechniker oder Gewerbetreibender)ja„Kein Versicherungsschutz besteht für Bauvorhaben, deren Planung und Bauleitung nicht an einen Dritten vergeben sind.“§ 1 Nr. 2.3, Seite 2
Eigenleistung des Bauherrn mitversichert (Bauen in Eigenregie, Selbsthilfe am Bau)ja, bis zur Versicherungssumme„Versicherungsschutz besteht auch, wenn die Bauarbeiten (nicht jedoch Planung und Bauleitung) oder ein Teil dieser Arbeiten durch Eigenleistung oder Nachbarschafshilfe durchgeführt werden.“§ 1 Nr. 2.1, Seite 2
Grenze der Eigenleistung (Betrag oder Anteil an der Bausumme, ab dem ein Zuschlag oder kein Schutz gilt)ja, bis 25.000 €„Beträgt der Wert der Baueigenleistung einschließlich Nachbarschaftshilfe mehr als 25.000 €, gilt der Versicherungs-schutz gemäß Nr. 2.1 nur, sofern dies besonders vereinbart wurde.“§ 1 Nr. 2.2, Seite 2
Bauleitung in eigener Regie zulässig (ohne beauftragten Bauleiter)nein„Kein Versicherungsschutz besteht für Bauvorhaben, deren Planung und Bauleitung nicht an einen Dritten vergeben sind.“§ 1 Nr. 2.3, Seite 2
Haftpflicht der unentgeltlichen Bauhelfer (Familie, Freunde, Nachbarschaftshilfe) mitversichertja, bis zur Versicherungssumme„Mitversichert ist beim Bauen in eigener Regie (§ 1 Nr. 2) die persönliche gesetzliche Haftpflicht der von Ihnen zur Mithilfe eingesetzten Personen für Schäden, die sie in Ausübung dieser Verrichtungen Dritten verursachen.“§ 2, Seite 2
Personenschäden der Bauhelfer untereinander und Ansprüche von Helfern gegen den Bauherrnnicht geregelt
Rückgriffsansprüche der Berufsgenossenschaft Bau, Sozialversicherung oder Unfallversicherung (in Österreich AUVA, in Spanien Seguridad Social) gegen den Bauherrnnicht geregelt
Pflichten des Bauherrn als Auftraggeber nach Baustellenverordnung, Bauarbeitenkoordinationsgesetz oder Real Decreto 1627/1997 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator)nicht geregelt
Gebrauch eigener, gemieteter oder geliehener selbstfahrender Arbeitsmaschinen (Bagger, Radlader, Minibagger) auf der Baustelleja, bis zur Versicherungssumme„Arbeitsmaschinen (z.B. Minibagger, Radlader, Vorderkipper) sowie Hub-/Gabelstapler mit nicht mehr als 20 km/h Höchstgeschwindigkeit,“§ 4 a), Seite 2
Kräne, Aufzüge, Gerüste und sonstige Baustelleneinrichtung des Bauherrnja, bis zur Versicherungssumme„Mitversichert sind auch durch den Gebrauch von Baumaschinen (z.B. Turmdrehkran, Vibrationsplatte, Stemmhammer) verursachte Schäden.“Erläuterungen zu § 1 Nr. 2, Seite 4

Schäden aus dem Bauvorhaben

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auf der Baustelle (Absicherung, Beleuchtung, Zugang Unbefugter, spielende Kinder)nicht geregelt
Sachschäden an Nachbargrundstücken und Nachbargebäuden durch die Bauarbeitennicht geregelt
Schäden durch Senkungen, Erdrutsch, Erschütterungen und Rammarbeiten an Grundstücken und Gebäudenja, bis zur Versicherungssumme„Mitversichert sind Ansprüche wegen Senkungen eines Grundstücks sowie Erdrutschungen und Erschütterungen infolge von Rammarbeiten.“§ 1 Nr. 3, Seite 2
Erdarbeiten, Unterfangungen und Unterfahrungen an Nachbargebäudennicht geregelt
Abbruch- und Einreißarbeiten (Abstand zum Nachbarn, Ausschluss im Radius, Grenze)nicht geregelt
Sprengungen auf der Baustellenicht geregelt
Nachbarrechtliche Ausgleichsansprüche ohne Verschulden (§ 906 BGB, in Österreich § 364b ABGB, in Spanien relaciones de vecindad)nicht geregelt
Schäden an Erdleitungen, Kabeln, Rohren und Kanälen (unterirdische Versorgungsleitungen) und deren Folgeschädenja, bis zur Versicherungssumme„Mitversichert sind Ansprüche wegen Schäden an Erdleitungen (Kabel, unterirdische Kanäle, Wasserleitungen, Gasrohre und andere Leitungen)“Erläuterungen zu § 1 Nr. 1, Seite 4
Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden an fremden Sachen (zum Beispiel am Nachbarzaun oder an einer gemeinsamen Grenzwand)nicht geregelt
Schäden an gemieteten, geliehenen oder geleasten Baugeräten und Baustelleneinrichtungennein„wegen Schäden an Sachen, die von den versicherten Personen gemietet, geliehen, gepachtet, geleast oder durch verbotene Eigenmacht erlangt sind“§ 3 d), Seite 2
Brand- und Explosionsschäden an Sachen Dritter, die von der Baustelle ausgehennicht geregelt
Allmählichkeitsschäden (durch allmähliche Einwirkung von Staub, Feuchtigkeit, Abwasser)nicht geregelt
Schäden nach Ende der Bauzeit, die noch aus dem Bauvorhaben stammen (Nachhaftung)nicht geregelt

Umwelt und Gewässer

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Gewässerschäden durch Stoffe auf der Baustelle (Heizöl, Diesel, Baustoffe), auch Rettungskostenja, bis zur Versicherungssumme„gesetzliche Haftpflicht der versicherten Personen für unmittelbare oder mittelbare Folgen von Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers (Gewässerschäden).“§ 6 Nr. 1, Seite 3
Schäden durch Grundwasserabsenkung oder Wasserhaltungja, bis zur Versicherungssumme„wegen Schäden aus dem Verändern der Grundwasserverhältnisse, sofern die Bausumme mehr als 100.000 € beträgt,“§ 3 f), Seite 2
Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz, österreichischem B-UHG oder spanischer Ley 26/2007 (Boden, Gewässer, geschützte Arten)ja, bis zur Versicherungssumme„öffentlich-rechtlichen Inhalts der versicherten Personen zur Sanierung von Umweltschäden gemäß dem Umweltschadensgesetz (USchadG).“§ 7 Nr. 1, Seite 3
Boden- und Grundstücksverunreinigung durch die Bauarbeiten (Altlasten ausgeschlossen oder versichert)ja, bis zur Versicherungssumme„Versichert sind dabei sind auch Pflichten oder Ansprüche wegen Umweltschäden am Baugrundstück selbst.“§ 7 Nr. 1, Seite 3

Erweiterungen und Abgrenzung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Haftpflicht als Eigentümer des Baugrundstücks (Grundstücks- und Hausbesitzerhaftpflicht während der Bauzeit)ja, bis zur Versicherungssumme„Mitversichert ist während der Bauzeit Ihre gesetzliche Haftpflicht als Haus- und Grundstücksbesitzer für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Bauwerk.“§ 1 Nr. 4, Seite 2
Unbebautes Grundstück vor Baubeginn mitversichert (ab Kauf oder Antrag bis Baubeginn)nicht geregelt
Anschlussdeckung als Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht nach Bezugsfertigkeit (beitragsfrei, Dauer)nicht geregelt
Bauherrenrisiko in der Privathaftpflicht oder Eigenheimversicherung mit eigener Grenze (Bausumme bis Betrag X)nicht geregelt
Bauleistungsversicherung im selben Werk geregelt (Schäden am eigenen Bauwerk, nur Hinweis, eigene Sparte)nicht geregelt
Bauhelfer-Unfallversicherung im selben Werk geregeltnicht geregelt
Ausschluss von Schäden am eigenen Bauvorhaben und an eigenen Sachen (Abgrenzung zur Bauleistung)ja„Ausgeschlossen bleiben Sachschäden am Baugrundstück selbst oder an den darauf befindlichen Gebäuden oder Anlagen.“§ 1 Nr. 3, Seite 2
Ausschluss von Baumängeln, Gewährleistung und Erfüllungsansprüchenja„wegen Ansprüchen auf Erfüllung von Verträgen“§ 3 e), Seite 2

Abwehr und Kosten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) einschließlich Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkostennicht geregelt
Kosten der Abwehr und Zinsen werden nicht auf die Deckungssumme angerechnetnicht geregelt
Kosten der Verteidigung im Straf- oder Bußgeldverfahren nach einem Unfall auf der Baustellenicht geregelt
Rettungskosten und Kosten zur Abwendung eines unmittelbar drohenden Schadens (zum Beispiel Abstützung eines Nachbargebäudes)ja, bis zur Versicherungssumme„Aufwendungen – auch erfolglose –, die Sie im Versicherungsfall zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durften (Rettungskosten)“§ 6 Nr. 3, Seite 3
Kosten der Beweissicherung am Nachbargebäude vor Baubeginnnicht geregelt

Vertrag und Pflichten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungsdauer: Beginn, Höchstdauer der Bauzeit (zum Beispiel zwei Jahre) und Ende mit Bezugsfertigkeit oder Abnahmeja„Der Versicherungsschutz endet mit Beendigung der Bauarbeiten, spätestens jedoch zum Ablauftermin gemäß Nr. 1.“§ 10 Nr. 2, Seite 3
Verlängerung bei längerer Bauzeit (beitragsfrei, gegen Zuschlag oder nur auf Antrag)ja„Dauern die Bauarbeiten zu diesem Termin noch an, verlängert sich der Ablauf bei einer weniger als zweijährigen Vertragsdauer automatisch auf bis zu zwei Jahre ab Vertragsbeginn.“§ 10 Nr. 1, Seite 3
Beitragsberechnung nach Bausumme, Einmalbeitrag für die Bauzeit, Nachberechnung bei höherer Bausummenicht geregelt
Spielraum bei Überschreitung der angegebenen Bausumme ohne Anzeige oder Kürzungnicht geregelt
Obliegenheit, Bauvorschriften, Baugenehmigung und Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten (Folgen eines Verstoßes)nicht geregelt
Anzeigepflichten bei Änderungen (Bausumme, Bauweise, Eigenleistung, Baubeginn)nicht geregelt
Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, kein Anerkenntnis ohne Zustimmung, Mitwirkung)nicht geregelt
Leistung bei grober Fahrlässigkeit (zum Beispiel bewusster Verstoß gegen Sicherheitsauflagen)ja„Die in § 8 der B62 genannten Folgen treten bei versehentlicher Obliegenheitsverletzung nicht ein, wenn die Erfüllung der Obliegenheit bei Erkennen unverzüglich nachgeholt wurde.“§ 9, Seite 3
Kündigung (nach Schaden, vorzeitige Beendigung bei Abbruch des Bauvorhabens, Beitragserstattung)nicht geregelt
Besondere Ausschlüsse (zum Beispiel Vorsatz, Asbest, Arbeiten ohne Genehmigung, Schwarzarbeit, Gebäude über einer bestimmten Größe)ja„aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben.“§ 3 g), Seite 2

Besonderheiten der Märkte

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Spanien: Haftung als promotor nach Art. 17 Ley de Ordenación de la Edificación gegenüber Dritten während der Bauzeit erfasstnicht geregelt
Spanien: Verhältnis zur Zehnjahresversicherung (seguro decenal) und zur Befreiung des autopromotor individual, falls im selben Werk geregeltnicht geregelt
Versicherungsbestätigung für Baubehörde, Bank oder Gemeinde (in Spanien certificado para la licencia de obras)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
InterRisk Versicherungs-AG Vienna Insurance Group.
Vertrieb
über Makler erhältlich

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: InterRisk Versicherungsbedingungen B63 (Downloadbereich Neubau)
[Seite 1] Bedingungen zur Bauherrenhaftpflichtversicherung „XXL“ B63 Inhalt §1 Versichertes Risiko . . . . . . . . . . . . . . 2 §2 Mitversicherte Personen . . . . . . . . . . . 2 §3 Ausschlüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 §4 Fahrzeuge . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 §5 Vermögensschäden . . . . . . . . . . . . . 2 §6 Gewässerschäden . . . . . . . . . . . . . . 3 § 7 Ansprüche nach dem Umweltschadens­- gesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 §8 Kautionsstellung. . . . . . . . . . . . . . . 3 §9 Versehentliche Obliegenheitsverletzung . . . 3 § 10 Ende der Versicherung. . . . . . . . . . . . 3 Verbindliche Erläuterungen zu den B63. . . . . . . 4 Gültig ab 07.2013 [Seite 2] § 1 Versichertes Risiko d) wegen Schäden an Sachen, die von den versicherten Personen gemietet, geliehen, gepachtet, geleast oder 1. Risikobeschreibung durch verbotene Eigenmacht erlangt sind oder die Versichert ist im Rahmen der Allgemeinen Haftpflicht-Ver- Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sicherungsbedingungen für das Privatgeschäft (B62) und sind, der nachstehenden Bedingungen Ihre gesetzliche Haft- e) wegen Ansprüchen auf Erfüllung von Verträgen oder pflicht als privater Bauherr für das im Versicherungsschein wegen Haftpflichtansprüchen, soweit sie aufgrund beschriebene Bauvorhaben. eines Vertrages oder Zusagen über den Umfang der 2. Bauen in eigener Regie gesetzlichen Haftpflicht der versicherten Personen hinausgehen, 2.1 Versicherungsschutz besteht auch, wenn die Bauarbeiten (nicht jedoch Planung und Bauleitung) oder ein Teil dieser f) wegen Schäden aus dem Verändern der Grundwasser- Arbeiten durch Eigenleistung oder Nachbarschafshilfe verhältnisse, sofern die Bausumme mehr als 100.000 € durchgeführt werden. Mitversichert ist insoweit Ihre beträgt, gesetzliche Haftpflicht als privater Unternehmer der g) aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeige- Bauarbeiten. führt haben. 2.2 Beträgt der Wert der Baueigenleistung einschließlich Nach- barschaftshilfe mehr als 25.000 €, gilt der Versicherungs- § 4 Fahrzeuge schutz gemäß Nr. 2.1 nur, sofern dies besonders vereinbart wurde. Mitversichert ist im Rahmen des versicherten Risikos die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Personen wegen 2.3 Kein Versicherungsschutz besteht für Bauvorhaben, deren Schäden, die durch den Gebrauch folgender Fahrzeuge Planung und Bauleitung nicht an einen Dritten vergeben verursacht werden: sind. a) Arbeitsmaschinen (z.B. Minibagger, Radlader, Vorder- 3. Erdarbeiten kipper) sowie Hub-/Gabelstapler mit nicht mehr als Mitversichert sind Ansprüche wegen Senkungen eines 20 km/h Höchstgeschwindigkeit, Grundstücks sowie Erdrutschungen und Erschütterungen b) sonstige Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 6 km/h infolge von Rammarbeiten. Ausgeschlossen bleiben Höchstgeschwindigkeit, Sachschäden am Baugrundstück selbst oder an den darauf c) ausschließlich auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen befindlichen Gebäuden oder Anlagen. verkehrende Kraftfahrzeuge abweichend von Absatz a) 4. Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht und b) ohne Rücksicht auf eine Höchstgeschwindigkeit, Mitversichert ist während der Bauzeit Ihre gesetzliche d) nicht versicherungspflichtige Anhänger. Haftpflicht als Haus- und Grundstücksbesitzer für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Bauwerk. § 5 Vermögensschäden Auch für reine Vermögensschäden besteht Versicherungs- § 2 Mitversicherte Personen schutz, sofern es sich nicht um Schäden handelt: Mitversichert ist beim Bauen in eigener Regie (§ 1 Nr. 2) a) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks- oder die persönliche gesetzliche Haftpflicht der von Ihnen zur ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, Mithilfe eingesetzten Personen für Schäden, die sie in b) aus der Nichteinhaltung von Fristen und Terminen Ausübung dieser Verrichtungen Dritten verursachen. sowie aus Zahlungsvorgängen aller Art, c) aus Kassenführung oder aus Pflichtverletzungen, die § 3 Ausschlüsse mit der Tätigkeit in Leitungs- oder Aufsichtsgremien in Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht Zusammenhang stehen, a) als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer eines Kraft-, d) aus der Verletzung von gewerblichen Schutz- und Luft-, Wasserfahrzeuges oder Kraftfahrzeuganhängers Urheberrechten sowie aus bewusstem Abweichen von wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeu- gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften oder ges verursacht werden – soweit nicht Versicherungs- sonstiger bewusster Pflichtverletzung. schutz nach § 4 (Fahrzeuge) besteht, b) wegen Schäden, die weder durch Personenschäden noch durch die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen entstanden sind – soweit nicht Versicherungs- schutz nach § 5 (Vermögensschäden) besteht, c) als Inhaber von Anlagen zur Lagerung von gewässer- schädlichen Stoffen und aus der Verwendung dieser gelagerten Stoffe – soweit nicht Versicherungsschutz nach § 6 (Gewässerschäden) besteht, Bedingungen zur Bauherrenhaftpflichtversicherung „XXL“ 2 [Seite 3] § 6 Gewässerschäden § 7 Ansprüche nach dem Umweltschadens­ gesetz 1. Versicherte Haftpflichtansprüche Mitversichert ist im Rahmen des versicherten Risikos die 1. Versicherte Ansprüche gesetzliche Haftpflicht der versicherten Personen für Mitversichert ist im Rahmen des versicherten Risikos in unmittelbare oder mittelbare Folgen von Veränderungen Erweiterung von § 1 der B62 auch die gesetzliche Pflicht der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaf- öffentlich-rechtlichen Inhalts der versicherten Personen zur fenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers Sanierung von Umweltschäden gemäß dem Umweltscha- (Gewässerschäden). densgesetz (USchadG). 2. Versicherte Tankanlagen Versichert sind dabei sind auch Pflichten oder Ansprüche wegen Umweltschäden am Baugrundstück selbst. Eingeschlossen ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Inhaber folgender auf dem Baugrundstück befindlichen Tankanla- 2. Einschränkungen gen und aus der Verwendung der darin gelagerten Stoffe: 2.1 Kein Versicherungsschutz besteht, soweit die versicherten a) Kleingebinde bis 100 Liter/Kilogramm Fassungsvermö- Personen bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an gen je Einzeltank und mit einem Gesamtfassungsver- die versicherten Personen gerichteten behördlichen mögen von maximal 1.000 Litern/Kilogramm, Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz b) eines Heizöltanks mit einem Fassungsvermögen von dienen, abweichen. maximal 5.000 Litern, 2.2 Nicht versichert sind zudem Schäden durch unvermeidba- c) Flüssiggastanks. re, notwendige oder in Kauf genommene Einwirkungen auf die Umwelt. 3. Rettungskosten 2.3 Sofern Sie auf dem Grundstück einen Betrieb unterhalten, Aufwendungen – auch erfolglose –, die Sie im Versiche- gilt der Versicherungsschutz nicht für die damit verbunde- rungsfall zur Abwendung oder Minderung des Schadens nen Risiken. für geboten halten durften (Rettungskosten) sowie außergerichtliche Gutachterkosten werden von uns inso- weit übernommen, als sie zusammen mit der Entschädi- § 8 Kautionsstellung gungsleistung die Versicherungssumme nicht übersteigen. Sofern eine versicherte Person durch behördliche Anord- Abweichend davon werden Rettungs- und außergerichtli- nung eine Kaution zur Sicherstellung von Leistungen che Gutachterkosten auch über die Versicherungssumme aufgrund der über diesen Vertrag versicherten gesetzli- hinaus ersetzt, wenn sie auf unsere Weisung entstanden chen Haftpflicht zu hinterlegen hat, stellen wir Ihnen den sind. Dies gilt jedoch nicht, wenn wir von Ihnen oder erforderlichen Betrag bis zur Höhe von 250.000 € zur Dritten ergriffene Maßnahmen zur Abwendung oder Verfügung. Minderung des Schadens lediglich billigen. Der Kautionsbetrag wird auf eine von uns zu leistende 4. Vorsätzliches Abweichen von Vorschriften Schadenersatzzahlung angerechnet. Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, sind Sie verpflichtet, Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche gegen diejeni- den Differenzbetrag zurückzuzahlen. Das Gleiche gilt, gen versicherten Personen, die den Schaden durch wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die vorsätzliches Abweichen von dem Gewässerschutz Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderun- dienenden Gesetzen, Verordnungen oder an die versicher- gen einbehalten wird oder die Kaution verfallen ist. ten Personen gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen herbeigeführt haben. § 9 Versehentliche Obliegenheitsverletzung 5. Gemeingefahren Ausgeschlossen sind zudem Haftpflichtansprüche wegen Die in § 8 der B62 genannten Folgen treten bei versehent- Schäden, die mittelbar oder unmittelbar auf Kriegsereig- licher Obliegenheitsverletzung nicht ein, wenn die nissen, anderen feindseligen Handlungen, Aufruhr, Erfüllung der Obliegenheit bei Erkennen unverzüglich Inneren Unruhen, Generalstreik (in der Bundesrepublik nachgeholt wurde. oder in einem Bundesland) oder unmittelbar auf Verfü- gungen oder Maßnahmen von hoher Hand beruhen. Das § 10 Ende der Versicherung Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben. 1. Ablauftermin Die Versicherung endet zu dem im Versicherungsschein genannten Ablauftermin. Dauern die Bauarbeiten zu diesem Termin noch an, verlängert sich der Ablauf bei einer weniger als zweijährigen Vertragsdauer automatisch auf bis zu zwei Jahre ab Vertragsbeginn. 2. Ende des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz endet mit Beendigung der Bau- arbeiten, spätestens jedoch zum Ablauftermin gemäß Nr. 1. Bedingungen zur Bauherrenhaftpflichtversicherung „XXL“ 3 [Seite 4] Verbindliche Erläuterungen zu den B63 Zu § 1 Versichertes Risiko Leitungsschäden (zu § 1 Nr. 1) Mitversichert sind Ansprüche wegen Schäden an Erdlei- tungen (Kabel, unterirdische Kanäle, Wasserleitungen, Gasrohre und andere Leitungen) sowie an elektrischen Frei- und Oberleitungen. Baumaschinen, Be- und Entladeschäden (zu § 1 Nr. 2) Mitversichert sind auch durch den Gebrauch von Bau­ maschinen (z.B. Turmdrehkran, Vibrationsplatte, Stemm- hammer) verursachte Schäden. Ausgenommen hiervon ist der Gebrauch von Fahrzeugen, sofern nicht Versicherungsschutz gemäß § 4 besteht. Durch den Gebrauch von Kränen, Winden und sonstigen Be- und Entladevorrichtungen verursachte Schäden sind mitversichert, auch soweit es sich um Schäden an fremden Kraftfahrzeugen handelt. Zu § 6 Gewässerschäden Rettungskosten aus öffentlich-rechtlichem Grund (zu § 6 Nr. 3) Wir erstatten Rettungskosten entgegen § 1 der B62 nicht nur aus privatrechtlichem Grund, sondern auch, wenn Sie aus öffentlich-rechtlichem Grund zum Ersatz der Kosten verpflichtet sind. Entstehung von Rettungskosten (zu § 6 Nr. 3) Rettungskosten entstehen bereits dann, wenn der Eintritt des Schadenereignisses ohne Einleitung von Rettungsmaß- nahmen als unvermeidbar angesehen werden durfte. Gerichts- und Anwaltskosten (zu § 6 Nr. 3) Gerichts- und Anwaltskosten werden entsprechend § 3 Nr. 3 der B62 auch über die Versicherungssumme hinaus ersetzt. Rückstau des Straßenkanals, Abwässer (zu § 6) Mitversichert sind auch gesetzliche Haftpflichtansprüche aus dem Rückstau des Straßenkanals. Mitversichert sind Ansprüche aus Schäden durch Abwäs- ser. Eingeschlossen sind hierbei auch Schäden an Entwäs- serungsleitungen durch Verschmutzungen und Verstop- fungen. Zu § 7 Ansprüche nach dem Umweltscha- densgesetz Versicherungsschutz besteht auch auf der Grundlage von anderen nationalen Umsetzungsgesetzen, die auf der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/25/EG) basieren. B63 / pdf / 06.26.2 InterRisk Versicherungs-AG Vorstand: Carl-Bosch-Straße 5 Vienna Insurance Group Dr. Florian Sallmann (Vors.), 65203 Wiesbaden Telefon: 0611 2787-0 Sitz / Registergericht: Beate Krost, Christoph Wolf Postfach 25 72 www.interrisk.de Wiesbaden HRB 8043 Aufsichtsratsvors.: Hartwig Löger 65015 Wiesbaden info@interrisk.de
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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