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Versicherungsmakler / Bauherrenversicherung / Bedingungsarchiv

VRK Bauherren-Haftpflichtversicherung: die Bedingungen im Volltext

Bauherren-Haftpflicht der VRK nach BHV 2020 für das im Versicherungsschein genannte Objekt in Deutschland, Eigenleistung nur nach Vereinbarung, Einmalbeitrag, Laufzeit höchstens drei Jahre.

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Ich ermächtige VRK, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von VRK auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt VRK mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei VRK einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif VRK Bauherren-Haftpflichtversicherung von VRK (Bauherrenversicherung) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Versicherungsschein, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an VRK weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 63 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Deckungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenereignislaut Versicherungsschein„Versicherungsschutz besteht bis zu den vereinbarten Versicherungssummen.“Wie hoch ist die Versicherungssumme?, Seite 1
Höchstersatzleistung für alle Schäden eines Versicherungsjahres oder der gesamten Bauzeit (Maximierung)nicht geregelt
Echte Vermögensschäden (ohne vorangehenden Personen- oder Sachschaden)ja, bis zur Versicherungssumme„ein Vermögensschaden verursacht wurde“Was ist versichert?, Seite 1
Selbstbeteiligung je Schadenfall (allgemein und bei Sachschäden an Nachbargebäuden)nicht geregelt
Höchstgrenze der Bausumme (Gesamtbaukosten), bis zu der das Bauvorhaben versicherbar istnicht geregelt
Versicherbare Bauvorhaben: Neubau, Umbau, Anbau, Sanierung, Renovierung, Abrissja„Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Bauherr des Objekts, das im Versicherungsschein genannt ist.“Was ist versichert?, Seite 1
Zulässige Nutzung des Gebäudes (selbst genutztes Ein- oder Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Ferienhaus, Garage, Nebengebäude)nicht geregelt
Örtlicher Geltungsbereich (Baustelle im Inland, im Ausland, Versicherungsort)ja„Wir versichern nur Objekte in Deutschland. Versicherungsschutz besteht für das im Versicherungsschein benannte Grundstück.“Wo bin ich versichert?, Seite 1
Mitversicherte Personen (Ehe- oder Lebenspartner als Mitbauherr, Miteigentümer, Bauherrengemeinschaft)nicht geregelt
Leistungsupdate und Besitzstandsgarantie: Verbesserungen der Bedingungen und bessere Leistungen des Vorvertrags gelten mitnicht geregelt

Bauweise und Eigenleistung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Voraussetzung: Planung, Bauleitung und Ausführung sind an befugte Fachleute vergeben (Architekt, Bauunternehmer, in Österreich befugter Ziviltechniker oder Gewerbetreibender)ja„Kein Versicherungsschutz besteht bspw., wenn Sie die Bauplanung oder Bauleitung nicht an einen Dritten vergeben haben.“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Eigenleistung des Bauherrn mitversichert (Bauen in Eigenregie, Selbsthilfe am Bau)ja, bis zur Versicherungssumme„Versicherungsschutz für die Ausführung von Bauarbeiten in privater Eigenleistung oder Nachbarschaftshilfe besteht nur, wenn Sie das ausdrücklich mit uns vereinbaren.“Was ist versichert?, Seite 1
Grenze der Eigenleistung (Betrag oder Anteil an der Bausumme, ab dem ein Zuschlag oder kein Schutz gilt)nicht geregelt
Bauleitung in eigener Regie zulässig (ohne beauftragten Bauleiter)nein„Kein Versicherungsschutz besteht bspw., wenn Sie die Bauplanung oder Bauleitung nicht an einen Dritten vergeben haben.“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Haftpflicht der unentgeltlichen Bauhelfer (Familie, Freunde, Nachbarschaftshilfe) mitversichertja, bis zur Versicherungssumme„Mitversichert ist dann auch die gesetzliche Haftpflicht aller Personen, die mit den Bauarbeiten beschäftigt sind.“Was ist versichert?, Seite 1
Personenschäden der Bauhelfer untereinander und Ansprüche von Helfern gegen den Bauherrnnicht geregelt
Rückgriffsansprüche der Berufsgenossenschaft Bau, Sozialversicherung oder Unfallversicherung (in Österreich AUVA, in Spanien Seguridad Social) gegen den Bauherrnnicht geregelt
Pflichten des Bauherrn als Auftraggeber nach Baustellenverordnung, Bauarbeitenkoordinationsgesetz oder Real Decreto 1627/1997 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator)nicht geregelt
Gebrauch eigener, gemieteter oder geliehener selbstfahrender Arbeitsmaschinen (Bagger, Radlader, Minibagger) auf der Baustellenicht geregelt
Kräne, Aufzüge, Gerüste und sonstige Baustelleneinrichtung des Bauherrnnicht geregelt

Schäden aus dem Bauvorhaben

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auf der Baustelle (Absicherung, Beleuchtung, Zugang Unbefugter, spielende Kinder)ja, bis zur Versicherungssumme„wegen einer Verletzung von Verkehrssicherungspflichten“Was ist versichert?, Seite 1
Sachschäden an Nachbargrundstücken und Nachbargebäuden durch die Bauarbeitennicht geregelt
Schäden durch Senkungen, Erdrutsch, Erschütterungen und Rammarbeiten an Grundstücken und Gebäudennicht geregelt
Erdarbeiten, Unterfangungen und Unterfahrungen an Nachbargebäudennicht geregelt
Abbruch- und Einreißarbeiten (Abstand zum Nachbarn, Ausschluss im Radius, Grenze)ja, bis zur Versicherungssumme„durch Abbruch- und Grabearbeiten“Was ist versichert?, Seite 1
Sprengungen auf der Baustellenicht geregelt
Nachbarrechtliche Ausgleichsansprüche ohne Verschulden (§ 906 BGB, in Österreich § 364b ABGB, in Spanien relaciones de vecindad)nicht geregelt
Schäden an Erdleitungen, Kabeln, Rohren und Kanälen (unterirdische Versorgungsleitungen) und deren Folgeschädennicht geregelt
Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden an fremden Sachen (zum Beispiel am Nachbarzaun oder an einer gemeinsamen Grenzwand)nicht geregelt
Schäden an gemieteten, geliehenen oder geleasten Baugeräten und Baustelleneinrichtungennicht geregelt
Brand- und Explosionsschäden an Sachen Dritter, die von der Baustelle ausgehennicht geregelt
Allmählichkeitsschäden (durch allmähliche Einwirkung von Staub, Feuchtigkeit, Abwasser)nicht geregelt
Schäden nach Ende der Bauzeit, die noch aus dem Bauvorhaben stammen (Nachhaftung)nicht geregelt

Umwelt und Gewässer

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Gewässerschäden durch Stoffe auf der Baustelle (Heizöl, Diesel, Baustoffe), auch Rettungskostennicht geregelt
Schäden durch Grundwasserabsenkung oder Wasserhaltungnicht geregelt
Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz, österreichischem B-UHG oder spanischer Ley 26/2007 (Boden, Gewässer, geschützte Arten)nicht geregelt
Boden- und Grundstücksverunreinigung durch die Bauarbeiten (Altlasten ausgeschlossen oder versichert)nicht geregelt

Erweiterungen und Abgrenzung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Haftpflicht als Eigentümer des Baugrundstücks (Grundstücks- und Hausbesitzerhaftpflicht während der Bauzeit)nicht geregelt
Unbebautes Grundstück vor Baubeginn mitversichert (ab Kauf oder Antrag bis Baubeginn)nicht geregelt
Anschlussdeckung als Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht nach Bezugsfertigkeit (beitragsfrei, Dauer)nicht geregelt
Bauherrenrisiko in der Privathaftpflicht oder Eigenheimversicherung mit eigener Grenze (Bausumme bis Betrag X)nicht geregelt
Bauleistungsversicherung im selben Werk geregelt (Schäden am eigenen Bauwerk, nur Hinweis, eigene Sparte)nicht geregelt
Bauhelfer-Unfallversicherung im selben Werk geregeltnicht geregelt
Ausschluss von Schäden am eigenen Bauvorhaben und an eigenen Sachen (Abgrenzung zur Bauleistung)nicht geregelt
Ausschluss von Baumängeln, Gewährleistung und Erfüllungsansprüchennicht geregelt

Abwehr und Kosten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) einschließlich Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkostenja„Unberechtigte Schadensersatzansprüche wehren wir auf unsere Kosten von Ihnen ab – auch vor Gericht.“Um welche Art von Versicherung handelt es sich?, Seite 1
Kosten der Abwehr und Zinsen werden nicht auf die Deckungssumme angerechnetnicht geregelt
Kosten der Verteidigung im Straf- oder Bußgeldverfahren nach einem Unfall auf der Baustellenicht geregelt
Rettungskosten und Kosten zur Abwendung eines unmittelbar drohenden Schadens (zum Beispiel Abstützung eines Nachbargebäudes)nicht geregelt
Kosten der Beweissicherung am Nachbargebäude vor Baubeginnnicht geregelt

Vertrag und Pflichten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungsdauer: Beginn, Höchstdauer der Bauzeit (zum Beispiel zwei Jahre) und Ende mit Bezugsfertigkeit oder Abnahmeja„Die Bauherren-Haftpflichtversicherung endet mit dem Abschluss der Bauarbeiten, spätestens drei Jahre nach Vertragsbeginn.“Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 2
Verlängerung bei längerer Bauzeit (beitragsfrei, gegen Zuschlag oder nur auf Antrag)nein„Sie verlängert sich nicht.“Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 2
Beitragsberechnung nach Bausumme, Einmalbeitrag für die Bauzeit, Nachberechnung bei höherer Bausummeja„In der Bauherren-Haftpflichtversicherung müssen Sie nur einmal Beitrag zahlen.“Wann und wie zahle ich?, Seite 2
Spielraum bei Überschreitung der angegebenen Bausumme ohne Anzeige oder Kürzungnicht geregelt
Obliegenheit, Bauvorschriften, Baugenehmigung und Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten (Folgen eines Verstoßes)nicht geregelt
Anzeigepflichten bei Änderungen (Bausumme, Bauweise, Eigenleistung, Baubeginn)ja„Zeigen Sie Risikoänderungen innerhalb eines Monats an, nachdem Sie unsere Aufforderung, z. B. mit der Beitragsrechnung, erhalten haben. Beispiel: Nach Vertragsschluss erweitert sich das Bauvorhaben, wodurch die Bausumme um 50.000 Euro steigt.“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2
Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, kein Anerkenntnis ohne Zustimmung, Mitwirkung)ja„Informieren Sie uns im Versicherungsfall innerhalb von zwei Wochen.“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2
Leistung bei grober Fahrlässigkeit (zum Beispiel bewusster Verstoß gegen Sicherheitsauflagen)nicht geregelt
Kündigung (nach Schaden, vorzeitige Beendigung bei Abbruch des Bauvorhabens, Beitragserstattung)ja„Sie können den Vertrag nach einem Versicherungsfall kündigen. Wir dürfen das auch.“Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2
Besondere Ausschlüsse (zum Beispiel Vorsatz, Asbest, Arbeiten ohne Genehmigung, Schwarzarbeit, Gebäude über einer bestimmten Größe)ja„vorsätzlich herbeigeführte Schäden“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1

Besonderheiten der Märkte

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Spanien: Haftung als promotor nach Art. 17 Ley de Ordenación de la Edificación gegenüber Dritten während der Bauzeit erfasstnicht geregelt
Spanien: Verhältnis zur Zehnjahresversicherung (seguro decenal) und zur Befreiung des autopromotor individual, falls im selben Werk geregeltnicht geregelt
Versicherungsbestätigung für Baubehörde, Bank oder Gemeinde (in Spanien certificado para la licencia de obras)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Versicherer im Raum der Kirchen Sachversicherung AG
Vertrieb
nicht bekannt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: VRK Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Bauherren-Haftpflichtversicherung
[Seite 1] P Bauherren-Haftpflichtversicherung B Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Versicherer im Raum der Kirchen Sachversicherung AG Kölnische Straße 108 – 112, 34108 Kassel, Deutschland Dieses Informationsblatt ist für Sie ein kurzer Überblick. Es ist daher nicht abschließend. Die vollständigen Informationen und den für Ihren Vertrag vereinbarten Versicherungsumfang finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen. Das sind: Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungs­ bedingungen. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen eine Bauherren-Haftpflichtversicherung an. Als Haftpflichtversicherer prüfen wir, ob und in welchem Umfang Sie zum Schadenser­ satz verpflichtet sind. Von berechtigten Schadensersatzansprüchen stellen wir Sie frei. Unberechtigte Schadensersatzansprüche wehren wir auf un­ sere Kosten von Ihnen ab – auch vor Gericht. Vorausgesetzt, Sie haben im Schadensfall Versicherungsschutz. Was ist versichert? Was ist nicht versichert? ✓ Versichert sind Schadensersatzansprüche, die ein Dritter gegen ✗ Kein Versicherungsschutz besteht bspw., wenn Sie die Baupla­ Sie aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtli­ nung oder Bauleitung nicht an einen Dritten vergeben haben. chen Inhalts geltend macht, weil: – eine Person verletzt oder getötet wurde (Personenschaden) – eine Sache beschädigt oder zerstört wurde (Sachschaden) Gibt es Deckungsbeschränkungen? – ein Vermögensschaden verursacht wurde Sehen Sie dazu auch A 1.1.2 BHV 2020. Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Vom Versicherungsschutz ✓ Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Bauherr des Ob­ ausgeschlossen sind bspw.: jekts, das im Versicherungsschein genannt ist. Ihr Schutz um­ ! vorsätzlich herbeigeführte Schäden fasst bspw. Schäden ! gegen Sie gerichtete Ansprüche von Angehörigen, die mit Ihnen – wegen einer Verletzung von Verkehrssicherungspflichten in häuslicher Gemeinschaft leben oder die mitversicherte Person – durch Abbruch- und Grabearbeiten sind ✓ Versicherungsschutz für die Ausführung von Bauarbeiten in priva­ Weitere wichtige Ausschlüsse finden Sie unter A 2.3 BHV 2020. ter Eigenleistung oder Nachbarschaftshilfe besteht nur, wenn Sie das ausdrücklich mit uns vereinbaren. Dazu müssen Sie den Wert dieser Leistungen im Antrag angeben. Mitversichert ist dann auch die gesetzliche Haftpflicht aller Personen, die mit den Bauarbeiten beschäftigt sind. Das gilt für Schäden, die diese Per­ sonen in Ausführung der Eigenleistung oder Nachbarschaftshilfe verursachen. Details entnehmen Sie bitte A 2. BHV 2020. Wie hoch ist die Versicherungssumme? ✓ Versicherungsschutz besteht bis zu den vereinbarten Versiche­ rungssummen. Näheres finden Sie unter A 1.2 und B 1.4 BHV 2020 oder in Ihrem Versicherungsschein. Wo bin ich versichert? IPID BHV VRK Stand: 06.2025 ✓ Wir versichern nur Objekte in Deutschland. Versicherungsschutz besteht für das im Versicherungsschein benannte Grundstück. Seite 1/2 [Seite 2] Welche Verpflichtungen habe ich? Beantworten Sie alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß, deutlich und vollständig. Zahlen Sie die Versicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig. Näheres hierzu finden Sie im folgenden Punkt „Wann und wie zahle ich?“ und unter B 2. BHV 2020. Zeigen Sie Risikoänderungen innerhalb eines Monats an, nachdem Sie unsere Aufforderung, z. B. mit der Beitragsrechnung, erhalten haben. Beispiel: Nach Vertragsschluss erweitert sich das Bauvorhaben, wodurch die Bausumme um 50.000 Euro steigt. Tun Sie das nicht rechtzeitig, gilt: Wir können eine Nachzahlung bis zur Höhe des Beitrags verlangen, den Sie seit der Änderung des Risikos hätten zahlen müssen. Achtung: Sehen Sie bitte auch A 3.1 und B 4.1 Ihrer BHV 2020. Beseitigen Sie gefahrdrohende Umstände innerhalb einer angemessenen Frist, wenn wir das von Ihnen verlangen. Achtung: Ihre Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls können Sie B 3.1 BHV 2020 entnehmen. Die möglichen Rechtsfolgen bei einer Verletzung von Obliegenheiten finden Sie unter B 3.3 BHV 2020. Informieren Sie uns im Versicherungsfall innerhalb von zwei Wochen. Machen Sie wahrheitsgemäße Angaben über alle Umstände und rei­ chen Sie alle angeforderten Unterlagen ein. Denken Sie auch an Ihre Obliegenheit, einen Schaden abzuwenden bzw. zu mindern, soweit Ih­ nen das möglich ist. Achtung: Welche weiteren Obliegenheiten Sie bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls genau haben, finden Sie unter B 3.2 BHV 2020. In B 3.3 BHV 2020 ist geregelt, welche Rechtsfolgen bei einer Verletzung von Obliegenheiten möglich sind. Wann und wie zahle ich? In der Bauherren-Haftpflichtversicherung müssen Sie nur einmal Beitrag zahlen. Wie hoch dieser ist, können Sie im Antrag und in Ihrem Ver­ sicherungsschein nachlesen. Zu welchem Zeitpunkt der erste oder einmalige Beitrag fällig wird, hängt davon ab, wann Ihnen der Versicherungsschein zugegangen ist. Geht er Ihnen vor Versicherungsbeginn zu, müssen Sie den Beitrag unverzüglich nach Versicherungsbeginn zahlen. Geht Ihnen der Versiche­ rungsschein nach Versicherungsbeginn zu, müssen Sie den Beitrag unverzüglich mit dem 15. Tag nach dessen Zugang zahlen. „Unverzüglich“ bedeutet hier: innerhalb von zwei Wochen. Sie können uns den Beitrag überweisen oder uns ermächtigen, den Beitrag einzuziehen. Falls Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, sorgen Sie bitte rechtzeitig für ausreichende Deckung auf Ihrem Konto. Welche Zahlungsweise Sie mit uns vereinbart haben, finden Sie in Ihrem Antrag, Versicherungsschein oder Ihrer Beitragsrechnung. Die Regelungen zur Beitragszahlung finden Sie unter B 2. BHV 2020. Wann beginnt und endet die Deckung? Ihr Versicherungsschutz beginnt mit dem Termin, der im Versicherungsschein festgelegt ist. Das setzt voraus, dass Sie Ihren Beitrag recht­ zeitig zahlen. Die Bauherren-Haftpflichtversicherung endet mit dem Abschluss der Bauarbeiten, spätestens drei Jahre nach Vertragsbeginn. Sie verlän­ gert sich nicht. Informationen hierzu finden Sie unter C 1.1, C 1.2 und C 1.3 BHV 2020. Wie kann ich den Vertrag kündigen? IPID BHV VRK Stand: 06.2025 Die Bauherren-Haftpflichtversicherung endet mit dem Abschluss der Bauarbeiten, spätestens drei Jahre nach Vertragsbeginn. Sie verlän­ gert sich nicht. Sie können den Vertrag nach einem Versicherungsfall kündigen. Wir dürfen das auch. Näheres finden Sie unter C 1.4 BHV 2020. Seite 2/2
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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