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Versicherungsmakler / Berufshaftpflicht und Vermögensschadenhaftpflicht / Bedingungsarchiv

Die Haftpflichtkasse Gewerbeverwalter und Makler: die Bedingungen im Volltext

Besondere Bedingungen der Vermögensschadenhaftpflicht für Immobilienmakler und Verwalter von Gewerbeimmobilien mit unbegrenzter Nachhaftung, Gutachtertätigkeit im Grundstückswesen, Datenschutz und Geheimhaltung.

In zwei Minuten erledigt: Ihre Daten genügen, den Rest übernehmen wir.

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Ich ermächtige Die Haftpflichtkasse, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Die Haftpflichtkasse auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt Die Haftpflichtkasse mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei Die Haftpflichtkasse einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif Die Haftpflichtkasse Vermögensschadenhaftpflicht Gewerbeverwalter und Makler von Die Haftpflichtkasse (Berufshaftpflicht und Vermögensschadenhaftpflicht) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Versicherungsschein, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an Die Haftpflichtkasse weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 65 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme für Vermögensschäden je Versicherungsfallja, bis zur Versicherungssumme„Die Höhe der vereinbarten Versicherungssummen können Sie Ihrem Antrag“Informationsblatt, Seite 3
Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden aus der Berufstätigkeit (kombinierte Berufshaftpflicht)nein„Personen- oder Sachschäden und daraus resultierende Vermögensfolgeschäden, sofern dies nicht besonders vereinbart ist“Informationsblatt, Seite 3
Jahreshöchstleistung (Maximierung der Versicherungssumme je Versicherungsjahr)nicht geregelt
Versicherungsfall: Verstoßprinzip (Pflichtverletzung im Vertrag) oder Anspruchserhebungsprinzip (claims made)ja„umfasst die Versicherung die Folgen aller vom Beginn des Versicherungsschutzes an bis zum Ablauf des Vertrages vorkommenden Verstöße.“§ 4, Seite 1
Offene Tätigkeitsbeschreibung: versichert ist das gesamte Berufsbild, nicht nur eine abschließende Listenicht geregelt
Abwehr- und Verfahrenskosten zusätzlich zur Versicherungssumme (nicht angerechnet)nicht geregelt
Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz)ja„berechtigte Ansprüche zu befriedigen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren.“Informationsblatt, Seite 3
Räumlicher Geltungsbereich (Tätigkeit und Ansprüche weltweit oder nur Europa beziehungsweise Inland)ja„Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung schützt Sie in Staaten der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz.“Informationsblatt, Seite 4
Ansprüche aus USA und Kanada mitversichertnicht geregelt
Serienschadenklausel (mehrere Verstöße gelten als ein Versicherungsfall)ja„Pflichtverletzungen bei Erledigung einer einheitlichen Verwaltung“§ 6, Seite 1

Zeitlicher Umfang

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Rückwärtsversicherung für Verstöße vor Vertragsbeginnnicht geregelt
Rückwärtsversicherung zeitlich unbegrenzt (für unbekannte Verstöße)nicht geregelt
Nachmeldefrist nach Vertragsende (Ansprüche aus Verstößen während der Laufzeit)ja„In Erweiterung zu § 2 AVB-Allgemein umfasst die Versicherung die Folgen aller vom Beginn des Versicherungsschutzes an bis zum Ablauf des Vertrages vorkommenden Verstöße.“§ 4, Seite 1
Nachhaftung bei Berufsaufgabe, Ruhestand oder Todja„In Erweiterung zu § 2 AVB-Allgemein umfasst die Versicherung die Folgen aller vom Beginn des Versicherungsschutzes an bis zum Ablauf des Vertrages vorkommenden Verstöße.“§ 4, Seite 1
Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Tätigkeiten oder Risikennicht geregelt
Anschlussdeckung bei Versichererwechsel (keine Lücke zwischen Vor- und Neuvertrag)nicht geregelt

Mitversicherte Schäden und Kosten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Verlust, Veränderung oder Unbrauchbarkeit elektronischer Daten Dritternicht geregelt
Ansprüche aus Verletzung des Datenschutzes (DSGVO, Persönlichkeitsrechte)ja, bis zur Versicherungssumme„aus der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Sinne der geltenden Datenschutzvorschriften“§ 3 Ziff. 2, Seite 1
Verletzung von Geheimhaltungspflichten und vertraglichen Verschwiegenheitsabredenja, bis zur Versicherungssumme„aus der Verletzung von Geheimhaltungsverpflichtungen“§ 3 Ziff. 1, Seite 1
Vertragsstrafen (zum Beispiel wegen Verletzung von Geheimhaltungs- oder Datenschutzpflichten)nicht geregelt
Verletzung von Urheber-, Marken-, Namens- und Wettbewerbsrechten Dritternicht geregelt
Verletzung von Patent- und Gebrauchsmusterrechtennicht geregelt
Ansprüche wegen Diskriminierung (in Deutschland AGG) gegenüber Bewerbern und Beschäftigtenja, bis zur Versicherungssumme„wegen eines Diskriminierungstatbestandes oder wegen der Verletzung einer Vorschrift zum Schutz vor Diskriminierung“§ 3 Ziff. 3, Seite 1
Abhandenkommen oder Beschädigung von Unterlagen und Akten Dritternicht geregelt
Überschreitung von Fristen und Terminennicht geregelt
Mietsachschäden an gemieteten Büro- und Praxisräumennicht geregelt
Persönliche Haftpflicht der angestellten Mitarbeiter mitversichertja„Versicherungsschutz besteht auch für die persönliche Inanspruchnahme der freien und angestellten Mitarbeiter und der Organe des Versicherungsnehmers“§ 5 Ziff. 1, Seite 1
Haftung für beauftragte Subunternehmer und freie Mitarbeiterja„Versicherungsschutz besteht auch für die persönliche Inanspruchnahme der freien und angestellten Mitarbeiter“§ 5 Ziff. 1, Seite 1
Rückforderung oder Minderung des Honorars als Schadenersatz mitversichertnicht geregelt
Eigenschaden durch Untreue oder Betrug von Mitarbeitern (Vertrauensschaden)nicht geregelt
Kosten für Krisenkommunikation oder Reputationsschutz nach einem Anspruchnicht geregelt
Eigenschäden aus Cyberangriffen (Baustein oder eingeschlossen)nicht geregelt
Kosten zur Abwendung oder Minderung eines drohenden Schadens (Rettungskosten, Schadenverhütung)nicht geregelt

Berufsgruppen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Architekten und Ingenieure: Planung, Bauüberwachung und Objektbetreuung versichertnicht geregelt
Architekten und Ingenieure: Überschreitung von Bausummen und Kostenschätzungennein„aus der Überschreitung von Voranschlägen und Krediten“§ 9 Ziff. 3, Seite 2
Gutachter- und Sachverständigentätigkeit mitversichertja, bis zur Versicherungssumme„Sachverständiger und Gutachter auf dem Gebiet des Grundstücks“§ 2 Ziff. 2, Seite 1
IT: Fehler in Software, Programmierung und Systemintegrationnicht geregelt
IT und Berater: vertraglich übernommene Haftung über das Gesetz hinaus (Projektverträge)nein„Ansprüche, die über die gesetzliche Haftpflicht hinausgehen“Informationsblatt, Seite 3
Berater: Empfehlungen zu Investitionen, Wirtschaftlichkeit oder Unternehmensentscheidungennein„aus der entgeltlichen oder unentgeltlichen Vermittlung oder Empfehlung von Geld-, Grundstücks- und anderen wirtschaftlichen Geschäften“§ 9 Ziff. 3, Seite 2
Heilberufe: Behandlungsfehler und Aufklärungsfehler versichertnicht geregelt
Heilberufe: Praxisvertretung, Notdienst und Erste Hilfe außerhalb der Praxisnicht geregelt
Heilberufe: ästhetische Behandlungen ohne medizinische Indikationnicht geregelt
Erfüllt eine gesetzliche oder berufsrechtliche Versicherungspflicht (Kammer, Berufsordnung)nein„Vom Versicherungsschutz nicht umfasst sind Tätigkeiten, die einer Pflichtversicherung unterliegen.“§ 1, Seite 1

Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss bei wissentlicher Pflichtverletzung (nicht erst bei Vorsatz)nicht geregelt
Ausschluss von Garantie- und Erfüllungsansprüchenja„Ansprüche auf Erfüllung von Verträgen und Erfüllungsersatzleistungen“Informationsblatt, Seite 3
Ausschluss von Geldstrafen, Bußgeldern und Strafschadenersatznicht geregelt
Ausschluss von Anlage-, Kredit- und Finanzberatungja„aus der entgeltlichen oder unentgeltlichen Vermittlung oder Empfehlung von Geld-, Grundstücks- und anderen wirtschaftlichen Geschäften“§ 9 Ziff. 3, Seite 2
Ausschluss von Schäden aus Cyberangriffen und IT-Ausfällennicht geregelt
Ausschluss von Ansprüchen verbundener Unternehmen, Gesellschafter und Angehörigerja„von Gesellschaftern / Mitinhabern und Angehörigen des Versicherungsnehmers“§ 9 Ziff. 2.1, Seite 1
Ausschluss von Fehlbeträgen, Veruntreuung und Kassenführungnicht geregelt
Ausschluss von Umweltschädenja„die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers verändert wird“§ 9 Ziff. 1.3, Seite 1
Ausschluss bei Tätigkeit als Geschäftsführer, Vorstand oder Aufsichtsratnicht geregelt
Ausschluss bei Anwendung von Recht der USA oder Kanadasnicht geregelt

Obliegenheiten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Frist für die Schadenmeldung (unverzüglich oder feste Frist)ja„Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden sind.“Informationsblatt, Seite 4
Meldung von Umständen, die einen Anspruch erwarten lassen, sichert die spätere Deckungnicht geregelt
Anerkenntnis oder Vergleich ohne Zustimmung des Versicherers schadet nicht von selbstnicht geregelt
Verzicht auf Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzungnicht geregelt
Pflicht zur jährlichen Meldung von Umsatz oder Honorar (Beitragsregulierung)nicht geregelt
Anzeigepflicht bei Änderung von Tätigkeit, Umsatz oder Mitarbeiterzahlja„Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat.“Informationsblatt, Seite 4

Selbstbehalt und Vertrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbeteiligung je Versicherungsfallja, bis zur Versicherungssumme„Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, ist diese bei jedem Versicherungsfall zu berücksichtigen.“Informationsblatt, Seite 3
Selbstbeteiligung gilt auch für Abwehrkostennicht geregelt
Mindestvertragslaufzeit und Verlängerungja„Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr? Dann verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr.“Informationsblatt, Seite 4
Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Versicherungsfallja„Daneben können Sie oder wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Das ist z.B. nach einem Schadenfall möglich.“Informationsblatt, Seite 4
Besserstellungs- oder Leistungsgarantie (Mindeststandard, zum Beispiel GDV-Musterbedingungen)nicht geregelt
Innovationsklausel (künftige Bedingungsverbesserungen gelten automatisch)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Die Haftpflichtkasse VVaG
Vertrieb
über Makler erhältlich

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Risikobeschreibung und Besondere Versicherungsbedingungen zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Gewerbeimmobilienverwalter und Immobilienmakler (RB Haftpflichtkasse GIV Immo 2019-07)
[Seite 1] Risikobeschreibung und Besondere Versicherungsbedingungen zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Gewerbeimmobilienverwalter und Immobilienmakler RB Haftpflichtkasse GIV Immo 2019-07 Inhalt § 5 Freie und angestellte Mitarbeiter sowie Organe des Versi- Teil 1 Risikobeschreibung 1 cherungsnehmers § 1 Gegenstand der Versicherung 1 1. Versicherungsschutz besteht auch für die persönliche Inanspruch- § 2 Mitversicherte Tätigkeiten 1 nahme der freien und angestellten Mitarbeiter und der Organe des § 3 Mitversicherte Haftpflicht 1 Versicherungsnehmers, sofern diese beitragsmäßig erfasst und als Teil 2 Besondere Versicherungsbedingungen 1 Erfüllungsgehilfen des Versicherungsnehmers in dessen Namen § 4 Unbegrenzte Nachhaftung 1 aufgetreten sind (§ 7 Ziff. 1 AVB-Allgemein). § 5 Freie und angestellte Mitarbeiter sowie Organe des Versicherungsnehmers 1 2. § 7 Ziff. 3.2 AVB-Allgemein gilt sinngemäß. § 6 Höchstbetrag der Versicherungsleistung 1 § 7 Mitversicherte Kosten 1 3. Sofern die versicherten Personen im eigenen Namen handeln, § 8 Mitversicherte Schäden 1 ersetzt der Versicherungsschutz nicht ihre eigene Pflichtversiche- § 9 Ausschlüsse 1 rung. 4. Soweit eigener Versicherungsschutz besteht, geht dieser vor. Teil 1 Risikobeschreibung § 1 Gegenstand der Versicherung § 6 Höchstbetrag der Versicherungsleistung Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht Abweichend von § 3 Ziff. 4.3 AVB-Allgemein gelten sämtliche Pflichtverletzungen bei Erledigung einer einheitlichen Verwaltung 1. aus der Tätigkeit als Haus-, Grundstücks- und Hypothekenmakler von Grundstücken und Gewerbeimmobilien gemäß § 1 Ziff. 2 RB sowie aus der damit im Zusammenhang stehenden Vermittlung von GIV Immo als ein Versicherungsfall, wenn die betreffenden Ange- Finanzierungen, sofern es sich nicht um eine nach § 34i GewO er- legenheiten in einem rechtlichen oder wirtschaftlichen Zusammen- laubnispflichtige Tätigkeit oder um ein Kapitalanlageprodukt han- hang stehen. delt; § 7 Mitversicherte Kosten 2. aus der gewerblichen Verwaltung von Gewerbeimmobilien, Ge- Im Rahmen der gemäß § 1 Ziff. 1 Haftpflichtkasse RB GIV Immo schäftseinheiten und Grundstücken. versicherten Tätigkeiten ersetzt der Versicherer in Erweiterung des § 3 Ziff. 7 AVB-Allgemein unter der Maßgabe, dass an die Stelle Nicht versichert sind Tätigkeiten als Unternehmen im Sinne von §§ des Haftpflichtanspruchs gemäß § 3 Ziff. 7 AVB-Allgemein der 1 oder 2 KWG, als REIT, Kapitalverwaltungsgesellschaft, extern Streitwert tritt, verwaltete Investmentgesellschaft sowie ausgelagerte Tätigkeiten nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). 1. Gerichts- und Anwaltskosten eines Verfahrens, mit dem der Erlass Vom Versicherungsschutz nicht umfasst sind Tätigkeiten, die einer einer einstweiligen Verfügung gegen den Versicherungsnehmer Pflichtversicherung unterliegen. begehrt wird, auch wenn es sich um Ansprüche auf Unterlassung handelt. Voraussetzung für die Gewährung des Versicherungs- § 2 Mitversicherte Tätigkeiten schutzes ist, dass der Versicherer von dem Beginn des Verfahrens Mitversichert ist die Tätigkeit als unverzüglich nach Zustellung der Antragsschrift oder eines Ge- richtsbeschlusses vollständig unterrichtet wird; 1. bevollmächtigter Vertreter bei der Vornahme von Rechtsgeschäften über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Grundpfand- 2. Gerichts- und Anwaltskosten einer Unterlassungsklage gegen den rechte für den Fall, dass der Versicherungsnehmer von einer be- Versicherungsnehmer. stimmten Weisung seines Auftraggebers versehentlich abweicht; ist der Versicherungsnehmer für dasselbe Rechtsgeschäft von mehre- § 8 Mitversicherte Schäden ren Auftraggebern bevollmächtigt, so besteht Versicherungsschutz Im Rahmen des Versicherungsschutzes nach § 3 Ziff. 2 und 3 RB nur für Versehen bei der Abgabe von Erklärungen, die der Erfüllung Haftpflichtkasse GIV Immo sind gesetzliche Haftpflichtansprüche von Verträgen dienen und keine neuen Verpflichtungen schaffen; auf Ersatz eines immateriellen Schadens wegen Verletzung eines Persönlichkeitsrechts mitversichert. 2. Sachverständiger und Gutachter auf dem Gebiet des Grundstücks- und Wohnungswesens, nicht jedoch als Bewerter nach dem KAGB oder im Zusammenhang mit Bewertungen nach dem KAGB; § 9 Ausschlüsse 3. ausstellungsberechtigte Person für das Erstellen von Energiepäs- In Erweiterung von § 4 AVB-Allgemein sind vom Versicherungs- sen gem. § 21 EnEV. schutz ausgeschlossen Haftpflichtansprüche, § 3 Mitversicherte Haftpflicht 1. die dadurch entstanden sind, dass Mitversichert sind bei der Ausübung der versicherten Tätigkeit auch 1.1 Versicherungsverträge nicht oder nicht ordnungsgemäß abge- gesetzliche Haftpflichtansprüche schlossen, erfüllt oder fortgeführt werden, es sei denn, es ist ein Versicherungsvermittler mit der ausschließlichen Betreuung der 1. aus der Verletzung von Geheimhaltungsverpflichtungen, die auf- Versicherungen beauftragt; grund gesetzlicher Vorschriften oder aufgrund von haupt- oder ne- benvertraglichen Abreden entstanden sind, sofern der Versiche- 1.2 der Zins- und Tilgungsdienst für nachstellige Grundpfandrechte rungsnehmer seine Angestellten und Mitarbeiter von den beste- nicht ordnungsgemäß durchgeführt wird; henden Geheimhaltungspflichten schriftlich informiert und diese ebenfalls zur Geheimhaltung verpflichtet hat; 1.3 die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers verändert wird; 2. aus der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Sinne der geltenden Datenschutzvorschriften; 2. wegen Schäden 3. wegen eines Diskriminierungstatbestandes oder wegen der Verlet- 2.1 von Gesellschaftern / Mitinhabern und Angehörigen des Versiche- zung einer Vorschrift zum Schutz vor Diskriminierung, insbesonde- rungsnehmers; re nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. 2.2 von juristischen Personen, wenn die Majorität der Anteile und von Teil 2 Besondere Versicherungsbedingungen sonstigen Gesellschaften, wenn ein Anteil dem Versicherungsneh- § 4 Unbegrenzte Nachhaftung mer oder Versicherten oder einem Gesellschafter / Mitinhaber oder In Erweiterung zu § 2 AVB-Allgemein umfasst die Versicherung die Angehörigen des Versicherungsnehmers oder Versicherten gehört; Folgen aller vom Beginn des Versicherungsschutzes an bis zum als Angehörige gelten Ablauf des Vertrages vorkommenden Verstöße. 2.2.1der Ehegatte oder der Lebenspartner im Sinne des Lebenspartner- schaftsgesetzes oder vergleichbarer Partnerschaft nach dem Recht Seite 1 von 2 Stand 01.03.2020 [Seite 2] anderer Staaten; 2.2.2 wer mit dem Versicherungsnehmer in gerader Linie oder im zwei- ten Grade der Seitenlinie verwandt oder verschwägert ist; 3. aus der Überschreitung von Voranschlägen und Krediten; aus der entgeltlichen oder unentgeltlichen Vermittlung oder Empfehlung von Geld-, Grundstücks- und anderen wirtschaftlichen Geschäften, soweit es sich nicht um eine nach § 1 Ziff. 1 RB Haftpflichtkasse GIV Immo versicherte Tätigkeit handelt. Risikoträger für die Versicherung von Vermögensschäden innerhalb der Betriebshaftpflichtversichuerng für Hausverwalter ist: ALLCURA Versicherungs-Aktiengesellschaft, Schauenburgerstr. 27, 20095 Hamburg Seite 2 von 2 Stand 01.03.2020 [Seite 3] Informationsblatt zu Versicherungsprodukten ALLCURA Versicherungs-Aktiengesellschaft, Deutschland Produkt: Vermögensschaden-Haftpflicht für Gewerbeimmobilienverwalter / Immobilienmakler Dieses Informationsblatt ist ein kurzer Überblick. Es ist daher nicht vollständig. Die vollständigen Informationen und Ihren konkreten Versicherungsumfang finden Sie in den Vertragsunterlagen: • Versicherungsantrag • Versicherungsschein • Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung • gegebenenfalls weitere Besondere Bedingungen und Vereinbarungen. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung an. Diese schützt Sie vor allem gegen finanzielle Risiken, die im Zusammenhang mit Schadenersatzforderungen Dritter aus reinen Vermögensschäden entstehen, für die Sie verantwortlich sind. Was ist versichert? Was ist nicht versichert?  Gegenstand der Vermögensschaden- x Bestimmte Risiken sind jedoch nicht versichert. Haftpflichtversicherung ist es, gegen Sie geltend Dazu gehören z.B.: gemachte Haftpflichtansprüche zu prüfen, berechtigte Ansprüche zu befriedigen und x Haftungsrisiken Ihres Privatlebens unberechtigte Ansprüche abzuwehren. x Personen- oder Sachschäden und daraus  Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung resultierende Vermögensfolgeschäden, sofern umfasst die wesentlichen Haftungsrisiken Ihrer dies nicht besonders vereinbart ist Tätigkeit als Immobilienmakler. Dazu gehören auch beispielsweise: x Ansprüche auf Erfüllung von Verträgen und Erfüllungsersatzleistungen  Unrichtige Auskunft oder fehlerhafte Beratung  Unrichtige Auslegung von Vorschriften x Ansprüche aus Gewährleistung für Mängel  Ihr Versicherungsschutz kann sich auch auf weitere x Ansprüche, die über die gesetzliche Haftpflicht Personen erstrecken, wie z.B. Ihre angestellten hinausgehen Mitarbeiter. Gibt es Deckungsbeschränkungen? Die Höhe der vereinbarten Versicherungssummen können Sie Ihrem Antrag oder auch Ihrem ! Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Versicherungsschein entnehmen. alle Schäden: ! aus vorsätzlicher Handlung ! von Ihnen selbst, sowie von Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben ! Tätigkeiten, die einer Pflichtversicherung unterliegen Die vollständigen Ausschlusstatbestände finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen. ! Wir leisten für Schäden überdies nur bis zu den vereinbarten Versicherungssummen. ! Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, ist diese bei jedem Versicherungsfall zu berücksichtigen. [Seite 4] Wo bin ich versichert?  Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung schützt Sie in Staaten der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz. Welche Verpflichtungen habe ich? Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: • Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben. • Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat. • Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen. • Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden sind. • Sie sind verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen. Wann und wie zahle ich? Die erste oder die einmalige Prämie müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Prämien zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung zwischen uns kann das vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns den Beitrag überweisen oder uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen. Wann beginnt und endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie die erste Versicherungsprämie gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr? Dann verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr. Ausnahme: Sie oder wir haben den Vertrag gekündigt. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von drei Jahren oder mehr? Dann können Sie Ihren Vertrag am Ende des dritten Jahres kündigen. Ihre Kündigung muss uns drei Monate vor Ende des dritten Jahres zugehen. Wie kann ich den Vertrag Kündigen? Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen (das muss spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragsdauer geschehen). Daneben können Sie oder wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Das ist z.B. nach einem Schadenfall möglich. Weitere Kündigungsrechte können sich auch durch endgültiges Wegfallen Ihres Versicherungsrisikos – etwa durch Umzug ins Ausland – ergeben.
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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