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Versicherungsmakler / Berufshaftpflicht und Vermögensschadenhaftpflicht / Bedingungsarchiv

Die Haftpflichtkasse Wohnungsverwalter: die Bedingungen im Volltext

Besondere Bedingungen der Vermögensschadenhaftpflicht für Wohnimmobilienverwalter nach § 34c GewO mit unbegrenzter Nachhaftung, Datenschutz, Geheimhaltung und AGG sowie Vorsorge für neu übernommene Gewerbeverwaltung.

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Ich ermächtige Die Haftpflichtkasse, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Die Haftpflichtkasse auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt Die Haftpflichtkasse mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei Die Haftpflichtkasse einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif Die Haftpflichtkasse Vermögensschadenhaftpflicht Wohnungsverwalter von Die Haftpflichtkasse (Berufshaftpflicht und Vermögensschadenhaftpflicht) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Versicherungsschein, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an Die Haftpflichtkasse weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 65 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme für Vermögensschäden je Versicherungsfallja, bis zur Versicherungssumme„Die Höhe der vereinbarten Versicherungssummen können Sie Ihrem Antrag“Informationsblatt, Seite 3
Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden aus der Berufstätigkeit (kombinierte Berufshaftpflicht)nein„Personen- oder Sachschäden und daraus resultierende Vermögensfolgeschäden, sofern dies nicht besonders vereinbart ist“Informationsblatt, Seite 3
Jahreshöchstleistung (Maximierung der Versicherungssumme je Versicherungsjahr)nicht geregelt
Versicherungsfall: Verstoßprinzip (Pflichtverletzung im Vertrag) oder Anspruchserhebungsprinzip (claims made)ja„umfasst die Versicherung die Folgen aller vom Beginn des Versicherungsschutzes an bis zum Ablauf des Vertrages vorkommenden Verstöße.“§ 4, Seite 1
Offene Tätigkeitsbeschreibung: versichert ist das gesamte Berufsbild, nicht nur eine abschließende Listenicht geregelt
Abwehr- und Verfahrenskosten zusätzlich zur Versicherungssumme (nicht angerechnet)nicht geregelt
Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz)ja„berechtigte Ansprüche zu befriedigen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren.“Informationsblatt, Seite 3
Räumlicher Geltungsbereich (Tätigkeit und Ansprüche weltweit oder nur Europa beziehungsweise Inland)ja„Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung schützt Sie in Staaten der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz.“Informationsblatt, Seite 4
Ansprüche aus USA und Kanada mitversichertnicht geregelt
Serienschadenklausel (mehrere Verstöße gelten als ein Versicherungsfall)ja„bei Erledigung einer einheitlichen Verwaltung von Wohnimmobilien als ein Versicherungsfall“§ 6, Seite 1

Zeitlicher Umfang

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Rückwärtsversicherung für Verstöße vor Vertragsbeginnnicht geregelt
Rückwärtsversicherung zeitlich unbegrenzt (für unbekannte Verstöße)nicht geregelt
Nachmeldefrist nach Vertragsende (Ansprüche aus Verstößen während der Laufzeit)ja„In Erweiterung zu § 2 AVB-Allgemein umfasst die Versicherung die Folgen aller vom Beginn des Versicherungsschutzes an bis zum Ablauf des Vertrages vorkommenden Verstöße.“§ 4, Seite 1
Nachhaftung bei Berufsaufgabe, Ruhestand oder Todja„In Erweiterung zu § 2 AVB-Allgemein umfasst die Versicherung die Folgen aller vom Beginn des Versicherungsschutzes an bis zum Ablauf des Vertrages vorkommenden Verstöße.“§ 4, Seite 1
Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Tätigkeiten oder Risikenja, bis 500.000 €„auf 500.000 EUR je Versicherungsfall und 1.000.000 EUR je Versicherungsjahr begrenzt.“§ 9 Ziff. 5, Seite 1
Anschlussdeckung bei Versichererwechsel (keine Lücke zwischen Vor- und Neuvertrag)nicht geregelt

Mitversicherte Schäden und Kosten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Verlust, Veränderung oder Unbrauchbarkeit elektronischer Daten Dritternicht geregelt
Ansprüche aus Verletzung des Datenschutzes (DSGVO, Persönlichkeitsrechte)ja, bis zur Versicherungssumme„aus der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Sinne der geltenden Datenschutzvorschriften“§ 3 Ziff. 3, Seite 1
Verletzung von Geheimhaltungspflichten und vertraglichen Verschwiegenheitsabredenja, bis zur Versicherungssumme„wenn Geheimhaltungsverpflichtungen verletzt werden, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder aufgrund von haupt- oder nebenvertraglichen Abreden entstanden sind“§ 3 Ziff. 2, Seite 1
Vertragsstrafen (zum Beispiel wegen Verletzung von Geheimhaltungs- oder Datenschutzpflichten)nicht geregelt
Verletzung von Urheber-, Marken-, Namens- und Wettbewerbsrechten Dritternicht geregelt
Verletzung von Patent- und Gebrauchsmusterrechtennicht geregelt
Ansprüche wegen Diskriminierung (in Deutschland AGG) gegenüber Bewerbern und Beschäftigtenja, bis zur Versicherungssumme„wegen eines Diskriminierungstatbestandes oder wegen der Verletzung einer Vorschrift zum Schutz vor Diskriminierung, insbesondere nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.“§ 3 Ziff. 4, Seite 1
Abhandenkommen oder Beschädigung von Unterlagen und Akten Dritternicht geregelt
Überschreitung von Fristen und Terminennicht geregelt
Mietsachschäden an gemieteten Büro- und Praxisräumennicht geregelt
Persönliche Haftpflicht der angestellten Mitarbeiter mitversichertja„Versicherungsschutz besteht auch für die persönliche Inanspruchnahme der freien und angestellten Mitarbeiter und der Organe des Versicherungsnehmers“§ 5 Ziff. 1, Seite 1
Haftung für beauftragte Subunternehmer und freie Mitarbeiterja„Versicherungsschutz besteht auch für die persönliche Inanspruchnahme der freien und angestellten Mitarbeiter“§ 5 Ziff. 1, Seite 1
Rückforderung oder Minderung des Honorars als Schadenersatz mitversichertnicht geregelt
Eigenschaden durch Untreue oder Betrug von Mitarbeitern (Vertrauensschaden)nicht geregelt
Kosten für Krisenkommunikation oder Reputationsschutz nach einem Anspruchnicht geregelt
Eigenschäden aus Cyberangriffen (Baustein oder eingeschlossen)nicht geregelt
Kosten zur Abwendung oder Minderung eines drohenden Schadens (Rettungskosten, Schadenverhütung)nicht geregelt

Berufsgruppen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Architekten und Ingenieure: Planung, Bauüberwachung und Objektbetreuung versichertnicht geregelt
Architekten und Ingenieure: Überschreitung von Bausummen und Kostenschätzungennein„aus der Überschreitung von Voranschlägen und Krediten“§ 10 Ziff. 3, Seite 2
Gutachter- und Sachverständigentätigkeit mitversichertnicht geregelt
IT: Fehler in Software, Programmierung und Systemintegrationnicht geregelt
IT und Berater: vertraglich übernommene Haftung über das Gesetz hinaus (Projektverträge)nein„Ansprüche, die über die gesetzliche Haftpflicht hinausgehen“Informationsblatt, Seite 3
Berater: Empfehlungen zu Investitionen, Wirtschaftlichkeit oder Unternehmensentscheidungennein„aus der entgeltlichen oder unentgeltlichen Vermittlung oder Empfehlung von Geld-, Grundstücks- und anderen wirtschaftlichen Geschäften.“§ 10 Ziff. 3, Seite 2
Heilberufe: Behandlungsfehler und Aufklärungsfehler versichertnicht geregelt
Heilberufe: Praxisvertretung, Notdienst und Erste Hilfe außerhalb der Praxisnicht geregelt
Heilberufe: ästhetische Behandlungen ohne medizinische Indikationnicht geregelt
Erfüllt eine gesetzliche oder berufsrechtliche Versicherungspflicht (Kammer, Berufsordnung)ja„Der Versicherer verpflichtet sich gemäß § 15 MaBV der zuständigen Behörde den Beginn und die Beendigung oder Kündigung des Versicherungsvertrages“§ 11, Seite 2

Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss bei wissentlicher Pflichtverletzung (nicht erst bei Vorsatz)nicht geregelt
Ausschluss von Garantie- und Erfüllungsansprüchenja„Ansprüche auf Erfüllung von Verträgen und Erfüllungsersatzleistungen“Informationsblatt, Seite 3
Ausschluss von Geldstrafen, Bußgeldern und Strafschadenersatznicht geregelt
Ausschluss von Anlage-, Kredit- und Finanzberatungja„aus der entgeltlichen oder unentgeltlichen Vermittlung oder Empfehlung von Geld-, Grundstücks- und anderen wirtschaftlichen Geschäften.“§ 10 Ziff. 3, Seite 2
Ausschluss von Schäden aus Cyberangriffen und IT-Ausfällennicht geregelt
Ausschluss von Ansprüchen verbundener Unternehmen, Gesellschafter und Angehörigerja„von Gesellschaftern / Mitinhabern und Angehörigen des Versicherungsnehmers“§ 10 Ziff. 2.1, Seite 2
Ausschluss von Fehlbeträgen, Veruntreuung und Kassenführungnicht geregelt
Ausschluss von Umweltschädenja„die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers verändert wird“§ 10 Ziff. 1.3, Seite 2
Ausschluss bei Tätigkeit als Geschäftsführer, Vorstand oder Aufsichtsratnicht geregelt
Ausschluss bei Anwendung von Recht der USA oder Kanadasnicht geregelt

Obliegenheiten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Frist für die Schadenmeldung (unverzüglich oder feste Frist)ja„Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden sind.“Informationsblatt, Seite 4
Meldung von Umständen, die einen Anspruch erwarten lassen, sichert die spätere Deckungnicht geregelt
Anerkenntnis oder Vergleich ohne Zustimmung des Versicherers schadet nicht von selbstnicht geregelt
Verzicht auf Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzungnicht geregelt
Pflicht zur jährlichen Meldung von Umsatz oder Honorar (Beitragsregulierung)nicht geregelt
Anzeigepflicht bei Änderung von Tätigkeit, Umsatz oder Mitarbeiterzahlja„Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat.“Informationsblatt, Seite 4

Selbstbehalt und Vertrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbeteiligung je Versicherungsfallja, bis zur Versicherungssumme„Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, ist diese bei jedem Versicherungsfall zu berücksichtigen.“Informationsblatt, Seite 3
Selbstbeteiligung gilt auch für Abwehrkostennicht geregelt
Mindestvertragslaufzeit und Verlängerungja„Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr? Dann verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr.“Informationsblatt, Seite 4
Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Versicherungsfallja„Daneben können Sie oder wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Das ist z.B. nach einem Schadenfall möglich.“Informationsblatt, Seite 4
Besserstellungs- oder Leistungsgarantie (Mindeststandard, zum Beispiel GDV-Musterbedingungen)nicht geregelt
Innovationsklausel (künftige Bedingungsverbesserungen gelten automatisch)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Die Haftpflichtkasse VVaG
Vertrieb
über Makler erhältlich

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Risikobeschreibung und Besondere Versicherungsbedingungen zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Wohnimmobilienverwalter (RB Haftpflichtkasse WIV 2019-07)
[Seite 1] Risikobeschreibung und Besondere Versicherungsbedingungen zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Wohnimmobilienverwalter - Stand 01.03.2020 RB Haftpflichtkasse WIV 2019-07 Inhalt 2. § 7 Ziff. 3.2 AVB-Allgemein gilt sinngemäß. Teil 1 Risikobeschreibung 1 § 1 Gegenstand der Versicherung 1 3. Sofern die versicherten Personen im eigenen Namen handeln, ersetzt der Versicherungsschutz nicht ihre eigene Pflichtversicherung. § 2 Mitversicherte Tätigkeiten 1 § 3 Mitversicherte Haftpflicht 1 4. Soweit eigener Versicherungsschutz besteht, geht dieser vor. Teil 2 Besondere Versicherungsbedingungen 1 § 4 Unbegrenzte Nachhaftung 1 § 6 Höchstbetrag der Versicherungsleistung § 5 Freie und angestellte Mitarbeiter sowie Organe des Abweichend von § 3 Ziff. 4.3 AVB-Allgemein gelten sämtliche Pflicht- Versicherungsnehmers 1 verletzungen bei Erledigung einer einheitlichen Verwaltung von § 6 Höchstbetrag der Versicherungsleistung 1 Wohnimmobilien als ein Versicherungsfall, wenn die betreffenden An- § 7 Mitversicherte Kosten 1 gelegenheiten in einem rechtlichen oder wirtschaftlichen Zusammen- § 8 Mitversicherte Schäden 1 hang stehen. § 9 Vorsorgeversicherung für die gewerbliche Verwaltung von Gewerbeimmobilien 1 § 7 Mitversicherte Kosten § 10 Ausschlüsse 1 In Erweiterung des § 3 Ziff. 7 AVB-Allgemein ersetzt der Versicherer § 11 Meldepflichten des Versicherers 2 im Rahmen der gemäß § 1 RB WIV versicherten Tätigkeit als Woh- nungseigentumsverwalter Prozesskosten gemäß § 49 Abs. 2 WEG, soweit die Tätigkeit des Gerichtes nicht vorsätzlich oder wissentlich veranlasst wurde. Teil 1 Risikobeschreibung § 1 Gegenstand der Versicherung § 8 Mitversicherte Schäden Im Rahmen des Versicherungsschutzes nach § 3 Ziff. 3 und 4 RB Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der mit behördlicher Er- WIV sind gesetzliche Haftpflichtansprüche auf Ersatz eines immateri- laubnis ausgeübten Tätigkeit als Wohnimmobilienverwalter im Sinne ellen Schadens wegen Verletzung eines Persönlichkeitsrechts mitver- von § 34 c Abs. 1 S. 1 Nr. 4 GewO. sichert. Die Versicherung der Verwaltung von Grundstücken und Gewerbei- § 9 Vorsorgeversicherung für die gewerbliche Verwaltung von mmobilien bedarf der eigenständigen Vereinbarung. Gewerbeimmobilien § 2 Mitversicherte Tätigkeiten 1. Wird nach Abschluss des Versicherungsvertrages die Verwaltung von Mitversichert ist die Tätigkeit als Gewerbeimmobilien, Geschäftseinheiten oder Grundstücken neu übernommen, besteht ab dem Zeitpunkt der Übernahme Versiche- 1. Ersatzzustellungsvertreter oder als Vertreter des Ersatzzustellungs- rungsschutz im Rahmen einer eigenständigen, zusätzlichen Versiche- vertreters nach § 45 II WEG; rungssumme. 2. Ersteller von Bestätigungen über Kosten für haushaltsnahe Dienstleis- 2. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Aufforderung des tungen und Handwerkerleistungen im Sinne von § 35 a Abs.2 und 3 Versicherers die neu übernommene Verwaltung von Gewerbeimmobi- Einkommensteuergesetz (EStG); lien, Geschäftseinheiten oder Grundstücken innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung er- 3. Mediator bei Streitigkeiten der Wohnungseigentümer untereinander; folgen. Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab 4. ausstellungsberechtigte Person für das Erstellen von Energiepässen dessen Entstehung. gemäß § 21 EnEV. 3. Tritt der Versicherungsfall ein, bevor die neu übernommene Verwal- § 3 Mitversicherte Haftpflicht tung von Gewerbeimmobilien, Geschäftseinheiten oder Grundstücken Mitversichert sind bei der Ausübung der versicherten Tätigkeit auch angezeigt wurde, so hat der Versicherungsnehmer zu beweisen, dass gesetzliche Haftpflichtansprüche die neu übernommene Verwaltung erst nach Abschluss der Versiche- rung und zu einem Zeitpunkt hinzugekommen ist, zu dem die Anzei- 1. im Zusammenhang mit den nach § 5 RDG erlaubnisfreien Rechts- gefrist noch nicht verstrichen war. dienstleistungen, insbesondere die rechtlich zulässige Hilfeleistung bei der Beantragung und Bearbeitung von Darlehen und Fördergel- 4. Der Versicherer ist berechtigt, für die neu übernommene Verwaltung dern für Wohnungseigentümergesellschaften; von Gewerbeimmobilien, Geschäftseinheiten oder Grundstücken eine angemessene Prämie zu verlangen. Kommt eine Einigung über die 2. wenn Geheimhaltungsverpflichtungen verletzt werden, die aufgrund Höhe dieser Prämie innerhalb eines Monats nach Eingang der Anzei- gesetzlicher Vorschriften oder aufgrund von haupt- oder nebenver- ge nicht zustande, entfällt der Versicherungsschutz für die neu über- traglichen Abreden entstanden sind, sofern der Versicherungsnehmer nommene Verwaltung von Gewerbeimmobilien, Geschäftseinheiten seine Angestellten und Mitarbeiter von den bestehenden Geheimhal- oder Grundstücken rückwirkend ab deren Entstehung. tungspflichten schriftlich informiert und diese ebenfalls zur Geheimhal- tung verpflichtet hat; 5. Der Versicherungsschutz für die neu übernommene Verwaltung von Gewerbeimmobilien, Geschäftseinheiten oder Grundstücken ist von 3. aus der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener ihrer Entstehung bis zur Einigung im Sinne von Ziff. 4 auf 500.000 Daten im Sinne der geltenden Datenschutzvorschriften; EUR je Versicherungsfall und 1.000.000 EUR je Versicherungsjahr begrenzt. 4. wegen eines Diskriminierungstatbestandes oder wegen der Verlet- zung einer Vorschrift zum Schutz vor Diskriminierung, insbesondere 6. Die Vorsorgeversicherung gilt nicht für Tätigkeiten als Unternehmen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. im Sinne von §§ 1 oder 2 KWG, als REIT, Kapitalverwaltungsgesell- schaft, extern verwaltete Investmentgesellschaft und ausgelagerte Tä- Teil 2 Besondere Versicherungsbedingungen tigkeiten nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) sowie Tätigkei- § 4 Unbegrenzte Nachhaftung ten, die einer Pflichtversicherung unterliegen. In Erweiterung zu § 2 AVB-Allgemein umfasst die Versicherung die Folgen aller vom Beginn des Versicherungsschutzes an bis zum Ab- § 10 Ausschlüsse lauf des Vertrages vorkommenden Verstöße. In Erweiterung von § 4 AVB-Allgemein sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen Haftpflichtansprüche, § 5 Freie und angestellte Mitarbeiter sowie Organe des Versiche- rungsnehmers 1. die dadurch entstanden sind, dass 1. Versicherungsschutz besteht auch für die persönliche Inanspruch- 1.1 Versicherungsverträge nicht oder nicht ordnungsgemäß abgeschlos- nahme der freien und angestellten Mitarbeiter und der Organe des sen, erfüllt oder fortgeführt werden, es sei denn, es ist ein Versiche- Versicherungsnehmers, sofern diese beitragsmäßig erfasst und als rungsvermittler mit der ausschließlichen Betreuung der Versicherun- Erfüllungsgehilfen des Versicherungsnehmers in dessen Namen auf- gen beauftragt; getreten sind (§ 7 Ziff. 1 AVB-Allgemein). 1.2 der Zins- und Tilgungsdienst für nachstellige Grundpfandrechte nicht Seite 1 von 2 Stand 01.03.2020 [Seite 2] ordnungsgemäß durchgeführt wird; 1.3 die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers verändert wird; 2. wegen Schäden 2.1 von Gesellschaftern / Mitinhabern und Angehörigen des Versiche- rungsnehmers; 2.2 von juristischen Personen, wenn die Majorität der Anteile und von sonstigen Gesellschaften, wenn ein Anteil dem Versicherungsnehmer oder Versicherten oder einem Gesellschafter / Mitinhaber oder Ange- hörigen des Versicherungsnehmers oder Versicherten gehört; als An- gehörige gelten 2.1.1 der Ehegatte oder der Lebenspartner im Sinne des Lebenspartner- schaftsgesetzes oder vergleichbarer Partnerschaft nach dem Recht anderer Staaten; 2.1.2 wer mit dem Versicherungsnehmer in gerader Linie oder im zweiten Grade der Seitenlinie verwandt oder verschwägert ist; 3. aus der Überschreitung von Voranschlägen und Krediten; aus der entgeltlichen oder unentgeltlichen Vermittlung oder Empfehlung von Geld-, Grundstücks- und anderen wirtschaftlichen Geschäften. § 11 Meldepflichten des Versicherers Der Versicherer verpflichtet sich gemäß § 15 MaBV der zuständigen Behörde den Beginn und die Beendigung oder Kündigung des Versi- cherungsvertrages sowie jede Änderung des Versicherungsvertrages, die den vorgeschriebenen Versicherungsschutz beeinträchtigt, unver- züglich mitzuteilen. Risikoträger für die Versicherung von Vermögensschäden innerhalb der Betriebshaftpflichtversicherung für Hausverwalter ist: ALLCURA Versicherungs-Aktiengesellschaft, Schauenburgerstr. 27, 20095 Hamburg Seite 2 von 2 Stand 01.03.2020 [Seite 3] Informationsblatt zu Versicherungsprodukten ALLCURA Versicherungs-Aktiengesellschaft, Deutschland Produkt: Vermögensschaden-Haftpflicht für Wohnimmobilienverwalter Dieses Informationsblatt ist ein kurzer Überblick. Es ist daher nicht vollständig. Die vollständigen Informationen und Ihren konkreten Versicherungsumfang finden Sie in den Vertragsunterlagen: • Versicherungsantrag • Versicherungsschein • Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung • gegebenenfalls weitere Besondere Bedingungen und Vereinbarungen. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung an. Diese schützt Sie vor allem gegen finanzielle Risiken, die im Zusammenhang mit Schadenersatzforderungen Dritter aus reinen Vermögensschäden entstehen, für die Sie verantwortlich sind. Was ist versichert? Was ist nicht versichert?  Gegenstand der Vermögensschaden- x Bestimmte Risiken sind jedoch nicht versichert. Haftpflichtversicherung ist es, gegen Sie geltend Dazu gehören z.B.: gemachte Haftpflichtansprüche zu prüfen, berechtigte Ansprüche zu befriedigen und x Haftungsrisiken Ihres Privatlebens unberechtigte Ansprüche abzuwehren. x Personen- oder Sachschäden und daraus  Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung resultierende Vermögensfolgeschäden, sofern umfasst die wesentlichen Haftungsrisiken Ihrer dies nicht besonders vereinbart ist Tätigkeit als Wohnimmobilienverwalter. Dazu gehören auch beispielsweise: x Ansprüche auf Erfüllung von Verträgen und Erfüllungsersatzleistungen  Unrichtige Auskunft oder fehlerhafte Beratung  Unrichtige Auslegung von Vorschriften x Ansprüche aus Gewährleistung für Mängel  Ihr Versicherungsschutz kann sich auch auf weitere x Ansprüche, die über die gesetzliche Haftpflicht Personen erstrecken, wie z.B. Ihre Mitarbeiter. hinausgehen Die Höhe der vereinbarten Versicherungssummen Gibt es Deckungsbeschränkungen? können Sie Ihrem Antrag oder auch Ihrem Versicherungsschein entnehmen. ! Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind alle Schäden: ! aus vorsätzlicher Handlung ! von Ihnen selbst, sowie von Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben Die vollständigen Ausschlusstatbestände finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen. ! Wir leisten für Schäden überdies nur bis zu den vereinbarten Versicherungssummen. ! Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, ist diese bei jedem Versicherungsfall zu berücksichtigen. [Seite 4] Wo bin ich versichert?  Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung schützt Sie in Staaten der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz. Welche Verpflichtungen habe ich? Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: • Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben. • Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat. • Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen. • Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden sind. • Sie sind verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen. Wann und wie zahle ich? Die erste oder die einmalige Prämie müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Prämien zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung zwischen uns kann das vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns den Beitrag überweisen oder uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen. Wann beginnt und endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie die erste Versicherungsprämie gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr? Dann verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr. Ausnahme: Sie oder wir haben den Vertrag gekündigt. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von drei Jahren oder mehr? Dann können Sie Ihren Vertrag am Ende des dritten Jahres kündigen. Ihre Kündigung muss uns drei Monate vor Ende des dritten Jahres zugehen. Wie kann ich den Vertrag Kündigen? Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen (das muss spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragsdauer geschehen). Daneben können Sie oder wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Das ist z.B. nach einem Schadenfall möglich. Weitere Kündigungsrechte können sich auch durch endgültiges Wegfallen Ihres Versicherungsrisikos – etwa durch Umzug ins Ausland – ergeben.
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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