Versicherungsmakler / Berufshaftpflicht und Vermögensschadenhaftpflicht / Bedingungsarchiv
Die Haftpflichtkasse Wohnungsverwalter: die Bedingungen im Volltext
Besondere Bedingungen der Vermögensschadenhaftpflicht für Wohnimmobilienverwalter nach § 34c GewO mit unbegrenzter Nachhaftung, Datenschutz, Geheimhaltung und AGG sowie Vorsorge für neu übernommene Gewerbeverwaltung.
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 65 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Versicherungssumme für Vermögensschäden je Versicherungsfall | ja, bis zur Versicherungssumme | „Die Höhe der vereinbarten Versicherungssummen können Sie Ihrem Antrag“ | Informationsblatt, Seite 3 |
| Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden aus der Berufstätigkeit (kombinierte Berufshaftpflicht) | nein | „Personen- oder Sachschäden und daraus resultierende Vermögensfolgeschäden, sofern dies nicht besonders vereinbart ist“ | Informationsblatt, Seite 3 |
| Jahreshöchstleistung (Maximierung der Versicherungssumme je Versicherungsjahr) | nicht geregelt | ||
| Versicherungsfall: Verstoßprinzip (Pflichtverletzung im Vertrag) oder Anspruchserhebungsprinzip (claims made) | ja | „umfasst die Versicherung die Folgen aller vom Beginn des Versicherungsschutzes an bis zum Ablauf des Vertrages vorkommenden Verstöße.“ | § 4, Seite 1 |
| Offene Tätigkeitsbeschreibung: versichert ist das gesamte Berufsbild, nicht nur eine abschließende Liste | nicht geregelt | ||
| Abwehr- und Verfahrenskosten zusätzlich zur Versicherungssumme (nicht angerechnet) | nicht geregelt | ||
| Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) | ja | „berechtigte Ansprüche zu befriedigen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren.“ | Informationsblatt, Seite 3 |
| Räumlicher Geltungsbereich (Tätigkeit und Ansprüche weltweit oder nur Europa beziehungsweise Inland) | ja | „Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung schützt Sie in Staaten der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz.“ | Informationsblatt, Seite 4 |
| Ansprüche aus USA und Kanada mitversichert | nicht geregelt | ||
| Serienschadenklausel (mehrere Verstöße gelten als ein Versicherungsfall) | ja | „bei Erledigung einer einheitlichen Verwaltung von Wohnimmobilien als ein Versicherungsfall“ | § 6, Seite 1 |
Zeitlicher Umfang
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Rückwärtsversicherung für Verstöße vor Vertragsbeginn | nicht geregelt | ||
| Rückwärtsversicherung zeitlich unbegrenzt (für unbekannte Verstöße) | nicht geregelt | ||
| Nachmeldefrist nach Vertragsende (Ansprüche aus Verstößen während der Laufzeit) | ja | „In Erweiterung zu § 2 AVB-Allgemein umfasst die Versicherung die Folgen aller vom Beginn des Versicherungsschutzes an bis zum Ablauf des Vertrages vorkommenden Verstöße.“ | § 4, Seite 1 |
| Nachhaftung bei Berufsaufgabe, Ruhestand oder Tod | ja | „In Erweiterung zu § 2 AVB-Allgemein umfasst die Versicherung die Folgen aller vom Beginn des Versicherungsschutzes an bis zum Ablauf des Vertrages vorkommenden Verstöße.“ | § 4, Seite 1 |
| Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Tätigkeiten oder Risiken | ja, bis 500.000 € | „auf 500.000 EUR je Versicherungsfall und 1.000.000 EUR je Versicherungsjahr begrenzt.“ | § 9 Ziff. 5, Seite 1 |
| Anschlussdeckung bei Versichererwechsel (keine Lücke zwischen Vor- und Neuvertrag) | nicht geregelt |
Mitversicherte Schäden und Kosten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Verlust, Veränderung oder Unbrauchbarkeit elektronischer Daten Dritter | nicht geregelt | ||
| Ansprüche aus Verletzung des Datenschutzes (DSGVO, Persönlichkeitsrechte) | ja, bis zur Versicherungssumme | „aus der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Sinne der geltenden Datenschutzvorschriften“ | § 3 Ziff. 3, Seite 1 |
| Verletzung von Geheimhaltungspflichten und vertraglichen Verschwiegenheitsabreden | ja, bis zur Versicherungssumme | „wenn Geheimhaltungsverpflichtungen verletzt werden, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder aufgrund von haupt- oder nebenvertraglichen Abreden entstanden sind“ | § 3 Ziff. 2, Seite 1 |
| Vertragsstrafen (zum Beispiel wegen Verletzung von Geheimhaltungs- oder Datenschutzpflichten) | nicht geregelt | ||
| Verletzung von Urheber-, Marken-, Namens- und Wettbewerbsrechten Dritter | nicht geregelt | ||
| Verletzung von Patent- und Gebrauchsmusterrechten | nicht geregelt | ||
| Ansprüche wegen Diskriminierung (in Deutschland AGG) gegenüber Bewerbern und Beschäftigten | ja, bis zur Versicherungssumme | „wegen eines Diskriminierungstatbestandes oder wegen der Verletzung einer Vorschrift zum Schutz vor Diskriminierung, insbesondere nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.“ | § 3 Ziff. 4, Seite 1 |
| Abhandenkommen oder Beschädigung von Unterlagen und Akten Dritter | nicht geregelt | ||
| Überschreitung von Fristen und Terminen | nicht geregelt | ||
| Mietsachschäden an gemieteten Büro- und Praxisräumen | nicht geregelt | ||
| Persönliche Haftpflicht der angestellten Mitarbeiter mitversichert | ja | „Versicherungsschutz besteht auch für die persönliche Inanspruchnahme der freien und angestellten Mitarbeiter und der Organe des Versicherungsnehmers“ | § 5 Ziff. 1, Seite 1 |
| Haftung für beauftragte Subunternehmer und freie Mitarbeiter | ja | „Versicherungsschutz besteht auch für die persönliche Inanspruchnahme der freien und angestellten Mitarbeiter“ | § 5 Ziff. 1, Seite 1 |
| Rückforderung oder Minderung des Honorars als Schadenersatz mitversichert | nicht geregelt | ||
| Eigenschaden durch Untreue oder Betrug von Mitarbeitern (Vertrauensschaden) | nicht geregelt | ||
| Kosten für Krisenkommunikation oder Reputationsschutz nach einem Anspruch | nicht geregelt | ||
| Eigenschäden aus Cyberangriffen (Baustein oder eingeschlossen) | nicht geregelt | ||
| Kosten zur Abwendung oder Minderung eines drohenden Schadens (Rettungskosten, Schadenverhütung) | nicht geregelt |
Berufsgruppen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Architekten und Ingenieure: Planung, Bauüberwachung und Objektbetreuung versichert | nicht geregelt | ||
| Architekten und Ingenieure: Überschreitung von Bausummen und Kostenschätzungen | nein | „aus der Überschreitung von Voranschlägen und Krediten“ | § 10 Ziff. 3, Seite 2 |
| Gutachter- und Sachverständigentätigkeit mitversichert | nicht geregelt | ||
| IT: Fehler in Software, Programmierung und Systemintegration | nicht geregelt | ||
| IT und Berater: vertraglich übernommene Haftung über das Gesetz hinaus (Projektverträge) | nein | „Ansprüche, die über die gesetzliche Haftpflicht hinausgehen“ | Informationsblatt, Seite 3 |
| Berater: Empfehlungen zu Investitionen, Wirtschaftlichkeit oder Unternehmensentscheidungen | nein | „aus der entgeltlichen oder unentgeltlichen Vermittlung oder Empfehlung von Geld-, Grundstücks- und anderen wirtschaftlichen Geschäften.“ | § 10 Ziff. 3, Seite 2 |
| Heilberufe: Behandlungsfehler und Aufklärungsfehler versichert | nicht geregelt | ||
| Heilberufe: Praxisvertretung, Notdienst und Erste Hilfe außerhalb der Praxis | nicht geregelt | ||
| Heilberufe: ästhetische Behandlungen ohne medizinische Indikation | nicht geregelt | ||
| Erfüllt eine gesetzliche oder berufsrechtliche Versicherungspflicht (Kammer, Berufsordnung) | ja | „Der Versicherer verpflichtet sich gemäß § 15 MaBV der zuständigen Behörde den Beginn und die Beendigung oder Kündigung des Versicherungsvertrages“ | § 11, Seite 2 |
Ausschlüsse
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ausschluss bei wissentlicher Pflichtverletzung (nicht erst bei Vorsatz) | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Garantie- und Erfüllungsansprüchen | ja | „Ansprüche auf Erfüllung von Verträgen und Erfüllungsersatzleistungen“ | Informationsblatt, Seite 3 |
| Ausschluss von Geldstrafen, Bußgeldern und Strafschadenersatz | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Anlage-, Kredit- und Finanzberatung | ja | „aus der entgeltlichen oder unentgeltlichen Vermittlung oder Empfehlung von Geld-, Grundstücks- und anderen wirtschaftlichen Geschäften.“ | § 10 Ziff. 3, Seite 2 |
| Ausschluss von Schäden aus Cyberangriffen und IT-Ausfällen | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Ansprüchen verbundener Unternehmen, Gesellschafter und Angehöriger | ja | „von Gesellschaftern / Mitinhabern und Angehörigen des Versicherungsnehmers“ | § 10 Ziff. 2.1, Seite 2 |
| Ausschluss von Fehlbeträgen, Veruntreuung und Kassenführung | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Umweltschäden | ja | „die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers verändert wird“ | § 10 Ziff. 1.3, Seite 2 |
| Ausschluss bei Tätigkeit als Geschäftsführer, Vorstand oder Aufsichtsrat | nicht geregelt | ||
| Ausschluss bei Anwendung von Recht der USA oder Kanadas | nicht geregelt |
Obliegenheiten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Frist für die Schadenmeldung (unverzüglich oder feste Frist) | ja | „Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden sind.“ | Informationsblatt, Seite 4 |
| Meldung von Umständen, die einen Anspruch erwarten lassen, sichert die spätere Deckung | nicht geregelt | ||
| Anerkenntnis oder Vergleich ohne Zustimmung des Versicherers schadet nicht von selbst | nicht geregelt | ||
| Verzicht auf Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung | nicht geregelt | ||
| Pflicht zur jährlichen Meldung von Umsatz oder Honorar (Beitragsregulierung) | nicht geregelt | ||
| Anzeigepflicht bei Änderung von Tätigkeit, Umsatz oder Mitarbeiterzahl | ja | „Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat.“ | Informationsblatt, Seite 4 |
Selbstbehalt und Vertrag
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Selbstbeteiligung je Versicherungsfall | ja, bis zur Versicherungssumme | „Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, ist diese bei jedem Versicherungsfall zu berücksichtigen.“ | Informationsblatt, Seite 3 |
| Selbstbeteiligung gilt auch für Abwehrkosten | nicht geregelt | ||
| Mindestvertragslaufzeit und Verlängerung | ja | „Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr? Dann verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr.“ | Informationsblatt, Seite 4 |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Versicherungsfall | ja | „Daneben können Sie oder wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Das ist z.B. nach einem Schadenfall möglich.“ | Informationsblatt, Seite 4 |
| Besserstellungs- oder Leistungsgarantie (Mindeststandard, zum Beispiel GDV-Musterbedingungen) | nicht geregelt | ||
| Innovationsklausel (künftige Bedingungsverbesserungen gelten automatisch) | nicht geregelt |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.
Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- Die Haftpflichtkasse VVaG
- Vertrieb
- über Makler erhältlich
- Risikobeschreibung und Besondere Versicherungsbedingungen zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Wohnimmobilienverwalter (RB Haftpflichtkasse WIV 2019-07) Fassung: RB Haftpflichtkasse WIV 2019-07, Stand 01.03.2020 Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
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