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Versicherungsmakler / Berufsunfähigkeitsversicherung / Bedingungsarchiv

Zurich BerufsKasko: die Bedingungen im Volltext

Berufsunfähigkeitsrente ab 50 Prozent bei sechs Monaten Prognose mit Pflegeleistung und wahlweise Dienstunfähigkeits- und Arbeitsunfähigkeitsleistung bis 24 Monate; ausgelesen aus der Produktinformation, nicht aus den AVB.

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Ich ermächtige Zurich, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Zurich auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt Zurich mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei Zurich einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif Zurich BerufsKasko von Zurich (Berufsunfähigkeitsversicherung) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Versicherungsschein, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an Zurich weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 79 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherte monatliche Berufsunfähigkeitsrenteja„Wenn die versicherte Person berufsunfähig wird, zahlen wir für die Dauer der Berufsunfähigkeit eine monatliche Rente.“Was ist versichert?, Seite 1
Produktform: selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) oder Zusatzversicherung (BUZ) zu einer Lebens- oder Rentenversicherungja„Es handelt sich um eine private Vorsorge für den Fall der Berufsunfähigkeit“Um welche Art von Versicherung handelt es sich?, Seite 1
Begriff der Berufsunfähigkeit: zuletzt ausgeübter Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet warja„ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne die Beeinträchtigung ausgestaltet war“Was ist versichert?, Seite 1
Leistung ab einem Grad der Berufsunfähigkeit von 50 Prozentja„voraussichtlich für die Dauer von 6 Monaten ununterbrochen zu mindestens 50 % nicht ausüben konnte.“Was ist versichert?, Seite 1
Prognosezeitraum: Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn sie voraussichtlich mindestens sechs Monate andauertja„voraussichtlich für die Dauer von 6 Monaten ununterbrochen zu mindestens 50 % nicht ausüben konnte.“Was ist versichert?, Seite 1
Fiktion: sechs Monate ununterbrochen berufsunfähig gilt rückwirkend von Beginn an als Berufsunfähigkeitnicht geregelt
Rückwirkende Leistung bei verspäteter Meldung (ohne zeitliche Begrenzung)nicht geregelt
Weltweiter Versicherungsschutz, auch bei dauerhaftem Wohnsitz im Auslandnicht geregelt
Versicherungsdauer: Alter, bis zu dem eine eintretende Berufsunfähigkeit versichert istja„Sie endet spätestens am letzten Tag des vereinbarten Monats.“Wann beginnt und endet meine Versicherung?, Seite 3
Leistungsendalter: Alter, bis zu dem die Rente längstens gezahlt wirdnicht geregelt
Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse erfülltnicht geregelt

Verweisung und Beruf

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Abstrakte Verweisung auf einen anderen Beruf, der nicht ausgeübt wirdnicht geregelt
Konkrete Verweisung auf einen tatsächlich ausgeübten anderen Berufja„Die versicherte Person gilt nicht als berufsunfähig, wenn sie eine andere berufliche Tätigkeit konkret ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.“Was ist versichert?, Seite 1
Konkrete Verweisung: zumutbare Einkommensminderung als feste Grenze in Prozentnicht geregelt
Konkrete Verweisung: Wahrung der bisherigen Lebensstellung ausdrücklich geregeltja„wenn sie eine andere berufliche Tätigkeit konkret ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.“Was ist versichert?, Seite 1
Verzicht auf Umorganisation bei Selbstständigennicht geregelt
Umorganisationspflicht für Selbstständige: Voraussetzungen (Betriebsgröße, Kapitaleinsatz, Einkommensverlust)nicht geregelt
Ausscheiden aus dem Beruf: wie lange der zuletzt ausgeübte Beruf maßgeblich bleibt (Jahre)nicht geregelt
Elternzeit, Arbeitslosigkeit, Pflege von Angehörigen: welcher Beruf gilt in der Unterbrechungnicht geregelt
Studenten: Definition der Berufsunfähigkeit (Studienfach, Studienfortschritt, angestrebtes Berufsbild)nicht geregelt
Schüler: Definition der Berufsunfähigkeit (Schulfähigkeit, Klassenstufe, Schulform)nicht geregelt
Auszubildende: Definition der Berufsunfähigkeit (Ausbildungsberuf, Abschluss der Ausbildung)nicht geregelt
Infektionsklausel für Heilberufe: behördliches Tätigkeitsverbot gilt als Berufsunfähigkeitnicht geregelt
Beamtenklausel: Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit gilt als Berufsunfähigkeitja„Bei allgemeiner Dienstunfähigkeit zahlen wir für die Dauer der Dienstunfähigkeit die monatliche Berufsunfähigkeits-Rente.“Leistung infolge allgemeiner Dienstunfähigkeit, Seite 2
Dienstunfähigkeit auch für Beamte auf Probe und auf Widerruf (Entlassung statt Ruhestand)nicht geregelt
Seedienstuntauglichkeit: Feststellung der Untauglichkeit für Seeleute und Nautiker gilt als Berufsunfähigkeitnicht geregelt

Arbeitsunfähigkeit und Pflege

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Arbeitsunfähigkeitsklausel: Rente bei längerer Krankschreibung, ohne Nachweis der Berufsunfähigkeitja„Ist die versicherte Person während der Versicherungsdauer mindestens 6 Monate ununterbrochen arbeitsunfähig, so zahlen wir Arbeitsunfähigkeits-Leistungen“Leistung infolge Arbeitsunfähigkeit, Seite 2
Arbeitsunfähigkeitsklausel: erforderliche Dauer der Krankschreibung (Monate)ja„Ist die versicherte Person während der Versicherungsdauer mindestens 6 Monate ununterbrochen arbeitsunfähig“Leistung infolge Arbeitsunfähigkeit, Seite 2
Arbeitsunfähigkeitsklausel: Höchstdauer der Leistung je Fall und insgesamt (Monate)ja„Leistungen aufgrund von Arbeitsunfähigkeit zahlen wir längstens für 24 Monate.“Leistung infolge Arbeitsunfähigkeit, Seite 2
Arbeitsunfähigkeitsklausel: Höhe der Leistung (Anteil der BU-Rente oder Höchstbetrag je Monat)ja„so zahlen wir Arbeitsunfähigkeits-Leistungen in Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeits-Rente.“Leistung infolge Arbeitsunfähigkeit, Seite 2
Leistung bei Pflegebedürftigkeit, auch ohne Berufsunfähigkeitja„voraussichtlich für mindestens 6 Monate ununterbrochen pflegebedürftig, zahlen wir für die Dauer der Pflegebedürftigkeit Leistungen in Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeits-Rente.“Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit, Seite 2
Pflegeklausel: Maßstab (Pflegegrad oder Punkte für Verrichtungen des täglichen Lebens) und erforderliche Stufenicht geregelt
Leistung bei Demenz (mittelschwere Demenz, unabhängig vom Beruf)nicht geregelt

Anpassung und Optionen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Nachversicherungsgarantie: Erhöhung der Rente ohne erneute Gesundheitsprüfungnicht geregelt
Nachversicherungsgarantie: Anlässe (Heirat, Geburt, Gehaltssprung, Immobilienkauf, Beginn der Selbstständigkeit, Studienabschluss)nicht geregelt
Nachversicherungsgarantie: Höchstbetrag je Anlass und insgesamtnicht geregelt
Nachversicherungsgarantie: Altersgrenze und Frist nach dem Ereignis (Monate)nicht geregelt
Erhöhungsoption ohne Anlass (meist in den ersten Vertragsjahren)nicht geregelt
Beitragsdynamik: jährliche Erhöhung von Beitrag und Rente ohne Gesundheitsprüfungnicht geregelt
Leistungsdynamik: garantierte Steigerung der laufenden Rente im Leistungsfallnicht geregelt
Verlängerungsoption: Verlängerung der Versicherungsdauer ohne Gesundheitsprüfung bei Anhebung des Rentenaltersnicht geregelt
Stundung der Beiträge bei Zahlungsschwierigkeiten und während der Leistungsprüfung (Dauer, zinslos)nicht geregelt
Wiederinkraftsetzung ohne Gesundheitsprüfung nach Beitragsfreistellung oder Unterbrechungnicht geregelt

Zusätzliche Leistungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeitja„Solange wir Leistungen aus der Versicherung zahlen, müssen Sie keine Beiträge zahlen.“Wann zahle ich?, Seite 3
Wiedereingliederungshilfe bei Ende der Leistung (Einmalzahlung, Anzahl Monatsrenten)nicht geregelt
Umorganisationshilfe für Selbstständige (Zuschuss zum Umbau des Betriebs)nicht geregelt
Überbrückungsleistung während der Leistungsprüfungnicht geregelt
Einmalzahlung bei Eintritt der Berufsunfähigkeit (Startkapital)nicht geregelt
Leistung bei schweren Krankheiten (Zusatzbaustein, Katalog der Krankheiten)nicht geregelt
Unterstützung bei Rehabilitation und Wiedereinstieg (Reha-Management, Kostenübernahme)nicht geregelt
Frist für die Leistungsentscheidung des Versicherers nach Eingang der Unterlagen (Wochen)nicht geregelt

Leistungsfall und Nachprüfung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Meldefrist bei Eintritt der Berufsunfähigkeit mit Rechtsfolgen bei Verspätungnicht geregelt
Mitwirkungspflicht: Untersuchung durch vom Versicherer beauftragte Ärzte (Kosten, Reisekosten, Auswahl)nicht geregelt
Pflicht zur Heilbehandlung (Operationen, Therapien) über einfache Maßnahmen hinausnicht geregelt
Nachprüfung: Umfang (nur Besserung der Gesundheit oder neue berufliche Tätigkeit)nicht geregelt
Nachprüfung: Verweisung auf neu erworbene Kenntnisse und Fähigkeitennicht geregelt
Nachprüfung: Häufigkeit (höchstens einmal jährlich) und Frist bis zur Einstellung der Leistung (Monate)nicht geregelt
Befristetes Anerkenntnis der Leistungspflicht (zulässig, Dauer, nur einmalig)nicht geregelt
Individuelle Vereinbarung im Leistungsfall (befristeter Vergleich statt Anerkenntnis)nicht geregelt

Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss Krieg und kriegerische Ereignisse (passives Kriegsrisiko im Ausland, Auslandseinsätze)ja„innere Unruhen, sofern die versicherte Person auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat, kriegerische Ereignisse oder der vorsätzliche Einsatz von ABC-Waffen.“Was ist nicht versichert?, Seite 2
Ausschluss Kernenergie und ionisierende Strahlen (Ausnahme medizinische Behandlung)ja„Strahlen infolge Kernenergie.“Was ist nicht versichert?, Seite 2
Ausschluss Terror (nur bei Einsatz atomarer, biologischer oder chemischer Waffen)ja„kriegerische Ereignisse oder der vorsätzliche Einsatz von ABC-Waffen.“Was ist nicht versichert?, Seite 2
Ausschluss Motorsport (Rennen, Trainingsfahrten mit Kraftfahrzeugen und Motorbooten)nicht geregelt
Ausschluss gefährlicher Sportarten und Luftfahrt (Tauchen, Klettern, Hochseesegeln, Piloten)nicht geregelt
Ausschluss Selbstverletzung und Suizidversuch (Wartefrist, Ausnahme krankhafte Störung)ja„eine absichtliche Selbstverletzung oder eine absichtliche Herbeiführung einer Krankheit.“Was ist nicht versichert?, Seite 2
Ausschluss oder Wartezeit für psychische Erkrankungennicht geregelt

Vertrag und Anzeigepflicht

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Vorvertragliche Anzeigepflicht: Zeitraum der Gesundheitsfragen (Jahre)nicht geregelt
Rücktritt wegen Verletzung der Anzeigepflicht: Frist ab Vertragsschluss (fünf Jahre, bei Vorsatz oder Arglist zehn Jahre)nicht geregelt
Verzicht auf Rücktritt, Kündigung und Vertragsanpassung bei schuldloser oder leicht fahrlässiger Anzeigepflichtverletzungnicht geregelt
Kündigungsverzicht des Versicherers (ordentliche Kündigung und Beitragserhöhung wegen Risikoänderung)nicht geregelt
Keine Anzeigepflicht bei Berufswechsel, neuen Hobbys oder Umzug ins Auslandnicht geregelt
BUZ: Fortbestand bei Beitragsfreistellung oder Kündigung der Hauptversicherungnicht geregelt

Besonderheiten Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Incapacidad permanente total (dauernd unfähig für den gewöhnlichen Beruf)nicht geregelt
Incapacidad permanente absoluta (dauernd unfähig für jede Erwerbstätigkeit)nicht geregelt
Gran invalidez (Hilfe einer anderen Person für die Verrichtungen des täglichen Lebens)nicht geregelt
Leistungsform: Kapital (capital) oder Rente (renta)nicht geregelt
Anerkennung durch die Seguridad Social (INSS) als Voraussetzung der Leistungnicht geregelt
Incapacidad temporal (Tagegeld bei Krankschreibung, baja laboral)nicht geregelt
Consorcio de Compensación de Seguros für außerordentliche Risiken (Terror, Naturkatastrophen)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung Aktiengesellschaft
Vertrieb
nicht bekannt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: BerufsKasko, Information in einfacher Sprache (DB/PB 2025-12)
[Seite 1] Produktinformation gemäß Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zur BerufsKasko Versicherer: Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG Sitz der Gesellschaft: Köln Handelsregister: Amtsgericht Köln (Handelsregister, Abteilung B, Nummer 100486) Dieses Informationsblatt gibt Ihnen einen barrierefreien Überblick über die Versicherung. Die hier aufgeführten Informationen sind nicht abschließend. Die Details der Ausgestaltung Ihrer Versicherung hängen individuell von der vertraglichen Vereinbarung ab. Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen entnehmen Sie bitte Ihren Vertragsunterlagen. Dazu zählen der Persönliche Vorschlag, das Informationsblatt zu Versi- cherungsprodukten, die Verbraucherinformation, der Antrag, der Versicherungsschein sowie gegebenenfalls zusätzliche Vereinbarungen. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Es handelt sich um eine private Vorsorge für den Fall der Berufsunfähigkeit sowie – soweit ve- reinbart – für den Fall der Dienstunfähigkeit und der Arbeitsunfähigkeit. Was ist versichert? ✓ Berufsunfähigkeit Wenn die versicherte Person berufsunfähig wird, zahlen wir für die Dauer der Berufsun- fähigkeit eine monatliche Rente. Die versicherte Person gilt als berufsunfähig, wenn sie infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne die Beeinträchtigung ausgestaltet war, voraussichtlich für die Dauer von 6 Monaten ununterbrochen zu mindestens 50 % nicht ausüben konnte. Die versicherte Person gilt nicht als berufsunfähig, wenn sie eine andere berufliche Tätigkeit konkret ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Seite 1 von 3 [Seite 2] ✓ Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit Wird die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersents- prechenden Kräfteverfalls voraussichtlich für mindestens 6 Monate ununterbrochen pflegebedürftig, zahlen wir für die Dauer der Pflegebedürftigkeit Leistungen in Höhe der ve- reinbarten Berufsunfähigkeits-Rente. ✓ Leistung infolge allgemeiner Dienstunfähigkeit Bei allgemeiner Dienstunfähigkeit zahlen wir für die Dauer der Dienstunfähigkeit die mo- natliche Berufsunfähigkeits-Rente. Diese Leistung erhalten Sie nur, wenn sie mit uns vereinbart wurde. ✓ Leistung infolge Arbeitsunfähigkeit Ist die versicherte Person während der Versicherungsdauer mindestens 6 Monate ununter- brochen arbeitsunfähig, so zahlen wir Arbeitsunfähigkeits-Leistungen in Höhe der verein- barten Berufsunfähigkeits-Rente. Leistungen aufgrund von Arbeitsunfähigkeit zahlen wir längstens für 24 Monate. Diese Leistung erhalten Sie nur, wenn sie mit uns vereinbart wurde. Was ist nicht versichert? × Individuell ausgeschlossene Ursachen für Versicherungsfälle, zum Beispiel aufgrund be- sonderer Vorerkrankungen, sind nicht versichert. × Wenn Sie oder die versicherte Person unwahre oder unvollständige Angaben macht, kann der Versicherungsschutz vollständig oder teilweise, für die Zukunft oder rückwirkend entfa- llen. × Zudem kann der Versicherungsschutz in bestimmten Fällen ausgeschlossen sein. Hierzu zählt zum Beispiel, wenn der Versicherungsfall auf den folgenden Umständen beruht, - die vorsätzliche Ausführung oder der Versuch einer Straftat durch die versicherte Per- son. - eine absichtliche Selbstverletzung oder eine absichtliche Herbeiführung einer Krankheit. - Strahlen infolge Kernenergie. - innere Unruhen, sofern die versicherte Person auf Seiten der Unruhestifter teilgenom- men hat, kriegerische Ereignisse oder der vorsätzliche Einsatz von ABC-Waffen. Seite 2 von 3 [Seite 3] Wann beginnt und endet meine Versicherung? Der Versicherungsschutz beginnt am ersten Tag des vereinbarten Monats. Dazu müssen fol- gende Bedingungen erfüllt sein: Wir haben den Antrag angenommen und Sie haben den Bei- trag rechtzeitig bezahlt. Die Versicherung endet grundsätzlich, wenn die versicherte Person stirbt. Sie endet spätestens am letzten Tag des vereinbarten Monats. Wann zahle ich? Den ersten Beitrag zahlen Sie unverzüglich nach Abschluss des Vertrages, jedoch nicht vor dem Beginn der Versicherung. Alle weiteren Beiträge (Folgebeiträge) zahlen Sie wie mit uns ve- reinbart – monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich – im Voraus. Solange wir Leistungen aus der Versicherung zahlen, müssen Sie keine Beiträge zahlen. Kann ich meine Versicherung widerrufen? Sie können Ihre Versicherung innerhalb von 30 Tagen widerrufen. Diese Frist beginnt, nachdem Sie die vorvertraglichen Informationen und den Versicherungsschein sowie die Widerrufs- belehrung erhalten haben. Wie kann ich meine Versicherung kündigen? Sie können Ihren Vertrag jederzeit zur nächsten Beitrags-Fälligkeit kündigen. Bei einer Kündigung ist kein Rückkaufswert vorgesehen. Sind die Kosten in den Beiträgen berücksichtigt? Für Ihre Versicherung entstehen Kosten. Sie sind bereits in die Beiträge Ihres Versicherungs- vertrages einkalkuliert. Die genauen Werte können dem Informationsblatt zu Versicherungspro- dukten entnommen werden. Für bestimmte, von Ihnen veranlasste Geschäftsvorfälle erheben wir zusätzliche Kosten. De- taillierte Informationen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Seite 3 von 3
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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