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die Bayerische Heilnebenberufe: die Bedingungen im Volltext
Besondere Bedingungen der Bayerischen für Heilnebenberufe (Stand 01/2023) auf Grundlage der AHB die Bayerische2022, mit Klauseln zu Patientenhabe, Auslandsschäden von Patienten, Therapiehunden und begrenzter Kürzung bei grober Fahrlässigkeit.
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 66 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Versicherungssumme je Schadenereignis (pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden) | laut Versicherungsschein | ||
| Jahreshöchstersatzleistung (Maximierung, z. B. zweifache Versicherungssumme je Versicherungsjahr) | ja | „Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind die Entschädigungsleistungen des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das Doppelte der vereinbarten Versicherungssummen begrenzt.“ | Ziff. 6.2, Seite 6 |
| Reine Vermögensschäden (Baustein in der Betriebshaftpflicht) | ja, bis 50.000 € | „Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme je Versicherungsfall auf 50.000 Euro begrenzt.“ | Klausel BBR-ZG 0001, Seite 1 |
| Selbstbeteiligung Standard je Schadenereignis | nicht geregelt | ||
| Geltungsbereich (Inland, Europa, weltweit; Auslandsschäden aus Tätigkeiten und Lieferungen) | ja | „wegen im Ausland (ausgenommen USA, US-Territorien und Kanada) vorkommender Versicherungsfälle“ | Klausel BBR-ZG 0059, Seite 3 |
| Mitversicherte Personen (Inhaber, gesetzliche Vertreter, Betriebsangehörige, Leiharbeitnehmer, Praktikanten) | nicht geregelt | ||
| Versichertes Risiko nach Betriebsbeschreibung, mitversicherte Nebentätigkeiten und Nebenbetriebe | ja | „Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus allen Tätigkeiten und Behandlungen, die er aufgrund seiner Aus- und Fortbildung ausüben darf.“ | Klausel BBR-ZG 0055, Seite 2 |
| Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Risiken | ja, bis 1 Mio. € | „Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entstehung bis zur Einigung im Sinne von Ziff. 4.1 (2) auf den Betrag von 1.000.000 EUR für Personenschäden und 500.000 EUR für Sachschäden“ | Ziff. 4.2, Seite 4 |
| Leistungsgarantie gegenüber Musterbedingungen oder Vorvertrag, Innovationsklausel (Leistungsupdate) | nicht geregelt | ||
| Abwehr unberechtigter Ansprüche, Kosten zusätzlich zur Versicherungssumme | ja | „Die Aufwendungen des Versicherers für Kosten werden nicht auf die Versicherungssummen angerechnet.“ | Ziff. 6.5, Seite 6 |
Betriebsrisiko
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Mietsachschäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Gebäuden und Räumen | nein | „wenn der Versicherungsnehmer diese Sachen gemietet, geleast, gepachtet, geliehen, durch verbotene Eigenmacht erlangt hat“ | Ziff. 7.6, Seite 8 |
| Mietsachschäden an gemieteten oder geliehenen beweglichen Sachen (Arbeitsgeräte, Maschinen) | nein | „wenn der Versicherungsnehmer diese Sachen gemietet, geleast, gepachtet, geliehen, durch verbotene Eigenmacht erlangt hat“ | Ziff. 7.6, Seite 8 |
| Verlust fremder Schlüssel und Codekarten (Kosten für Schlossaustausch und Schließanlage) | nicht geregelt | ||
| Tätigkeitsschäden (Bearbeitungsschäden) an fremden Sachen, an oder mit denen gearbeitet wird | nein | „die Schäden durch eine betriebliche oder berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers an diesen Sachen (Bearbeitung, Reparatur, Beförderung, Prüfung und dgl.) entstanden sind“ | Ziff. 7.7 (1), Seite 8 |
| Obhutsschäden an fremden Sachen in Verwahrung (z. B. Kundenfahrzeuge, Kommissionsware) | ja, bis 20.000 € | „Ergänzend zu Teil B Ziffer 2 gilt der Einschluss auch für von Patienten, deren Begleitern und Besuchern eingebrachte Sachen, soweit diese ausdrücklich zur Verwahrung übergeben wurden.“ | Klausel BBR-ZG 0058, Seite 3 |
| Be- und Entladeschäden an Fahrzeugen und Containern | nicht geregelt | ||
| Allmählichkeitsschäden (Temperatur, Gase, Dämpfe, Feuchtigkeit, Niederschläge) | nicht geregelt | ||
| Schäden an Erd- und Freileitungen sowie unterirdischen Anlagen | nicht geregelt | ||
| Haftung aus der Beauftragung von Subunternehmern (Nachunternehmerrisiko) | nicht geregelt | ||
| Nicht zulassungspflichtige Arbeitsmaschinen und Stapler bis zur genannten Geschwindigkeit | nicht geregelt | ||
| Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für Betriebsgrundstücke und teilweise Vermietung | nicht geregelt | ||
| Sachschäden an Eigentum der Betriebsangehörigen (Kleidung, Fahrzeuge auf dem Betriebsgelände) | nicht geregelt | ||
| Teilnahme an Messen, Ausstellungen und Betriebsveranstaltungen | ja | „aus der Teilnahme an Kongressen und Symposien“ | Klausel BBR-ZG 0054, Seite 2 |
| Haftung aus elektronischem Datenaustausch und Internetnutzung (Datenlöschung, Schadsoftware) | nein | „Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten“ | Ziff. 7.15, Seite 10 |
| Vorübergehende Tätigkeiten und Montagen im Ausland, auch USA und Kanada | ja, bis zur Versicherungssumme | „Versicherungsschutz für berufliche Tätigkeiten im Ausland muss besonders vereinbart werden.“ | Klausel BBR-ZG 0059, Seite 3 |
Produkthaftpflicht
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Produkthaftpflicht für Personen- und Sachschäden durch hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse und erbrachte Arbeiten | nicht geregelt | ||
| Erweiterte Produkthaftpflicht für Vermögensschäden (Baustein nach Produkthaftpflicht-Modell) | nicht geregelt | ||
| Verbindungs-, Vermischungs- und Verarbeitungsschäden | nicht geregelt | ||
| Aus- und Einbaukosten mangelhafter Erzeugnisse | nicht geregelt | ||
| Schäden durch mangelhafte hergestellte, gelieferte oder gewartete Maschinen (Maschinenklausel) | nicht geregelt | ||
| Prüf- und Sortierkosten | nicht geregelt | ||
| Rückrufkosten für Erzeugnisse | nicht geregelt | ||
| Nachbesserungsbegleitschäden bei Handwerksleistungen (Kosten, um an die mangelhafte Stelle zu gelangen) | nein | „wegen Schäden, die verursacht werden, um die Nacherfüllung durchführen zu können“ | Ziff. 1.2 (2), Seite 3 |
| Erzeugnisse, die mit Wissen des Versicherungsnehmers in die USA oder nach Kanada gelangen | nicht geregelt |
Umwelt
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Umwelthaftpflicht (Personen- und Sachschäden durch Umwelteinwirkung, Anlagenrisiken) | nicht geregelt | ||
| Umweltschadensversicherung nach Umweltschadensgesetz (Schäden an Boden, Gewässern, Arten) | nein | „Ansprüche, die gegen den Versicherungsnehmer wegen Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz oder anderen auf der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) basierenden nationalen Umsetzungsgesetzen geltend gemacht werden.“ | Ziff. 7.10, Seite 9 |
| Gewässerschäden durch Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen (Kleingebinde, Heizöltank) | nicht geregelt | ||
| Sanierung eigener Grundstücke und Gewässer nach einem Umweltschaden | nicht geregelt |
Erweiterungen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Privathaftpflicht des Inhabers und seiner Familie mitversichert | nicht geregelt | ||
| Bauherrenhaftpflicht für eigene Bauvorhaben bis zur genannten Bausumme | nicht geregelt | ||
| Betrieb von Photovoltaikanlagen einschließlich Einspeisung ins Netz | nicht geregelt | ||
| Betrieb von Drohnen und Flugmodellen für betriebliche Zwecke | nicht geregelt | ||
| Ansprüche wegen Benachteiligung von Beschäftigten oder Bewerbern (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) | nein | „Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstigen Diskriminierungen.“ | Ziff. 7.17, Seite 10 |
| Haftung für Datenschutzverletzungen und Cyber-Drittschäden | nein | „Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen.“ | Ziff. 7.16, Seite 10 |
| Kosten der Strafverteidigung (Straf-Rechtsschutz für Betriebsangehörige) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadensereignisses, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für den Versicherungsnehmer von dem Versicherer gewünscht oder genehmigt“ | Ziff. 5.3, Seite 5 |
| Forderungsausfall (Schutz bei zahlungsunfähigem Schädiger) | nicht geregelt | ||
| Haftung für überlassene Arbeitskräfte und Arbeiten auf fremden Betriebsgeländen | nicht geregelt |
Ausschlüsse
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ausschluss von Erfüllungsansprüchen und Mängelbeseitigung am eigenen Werk | ja | „auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, auf Schadensersatz statt der Leistung“ | Ziff. 1.2 (1), Seite 3 |
| Ausschluss bei bewusstem Abweichen von Gesetzen, Vorschriften oder Weisungen | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Asbestschäden | ja | „Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind.“ | Ziff. 7.11, Seite 9 |
| Ausschluss von Schäden durch Gebrauch zulassungspflichtiger Kraftfahrzeuge (Benzinklausel) | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Planungs-, Beratungs- und Gutachtertätigkeit (Berufshaftpflicht) | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Strafschadenersatz, Bußgeldern und Vertragsstrafen | nicht geregelt |
Vertrag
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Erhöhte Selbstbeteiligung für einzelne Bausteine (Tätigkeits-, Mietsach-, Leitungsschäden) | nicht geregelt | ||
| Beitragsbemessung und Beitragsregulierung (Umsatz, Lohnsumme, Mitarbeiterzahl), Meldepflicht | ja | „Aufgrund der Änderungsmitteilung des Versicherungsnehmers oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag ab dem Zeitpunkt der Veränderung berichtigt (Beitragsregulierung)“ | Ziff. 13.2, Seite 12 |
| Anzeigepflicht bei Gefahrerhöhung und Änderung der Betriebsart | ja | „Eine Gefahrerhöhung nach Vertragsabschluss ist dem Versicherer unverzüglich schriftlich anzuzeigen.“ | Klausel BBR-ZG 0003, Seite 1 |
| Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, kein Anerkenntnis ohne Zustimmung) | ja | „Der Versicherer kann bei grob fahrlässigem Verstoß gegen die vertraglichen Obliegenheiten die Schadenersatzleistung um höchstens 20 % kürzen.“ | Klausel BBR-ZG 0002, Seite 1 |
| Nachhaftung nach Betriebsaufgabe oder Vertragsende (Schäden aus früheren Lieferungen und Arbeiten) | nicht geregelt | ||
| Vertragsdauer und Kündigung (Laufzeit, Kündigung nach Schadenfall) | ja | „Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf“ | Ziff. 16.2, Seite 13 |
Besonderheiten Spanien
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| RC de explotación (Haftung aus dem laufenden Betrieb im Sinn des spanischen Bedingungswerks) | nicht geregelt | ||
| RC patronal (Arbeitgeberhaftung gegenüber eigenen Beschäftigten bei Arbeitsunfällen) | nicht geregelt | ||
| Sublímite por víctima (Höchstbetrag je geschädigter Person) | nicht geregelt | ||
| RC locativa (Schäden am gemieteten Geschäftslokal) | nicht geregelt | ||
| RC de productos y post trabajos (Schäden nach Auslieferung oder Abschluss der Arbeiten) | nicht geregelt | ||
| Defensa jurídica y fianzas (Verteidigung und Kautionen im Zivil- und Strafverfahren) | nicht geregelt | ||
| Delimitación temporal (Schadenereignis während der Laufzeit, Meldung bis wie lange nach Vertragsende) | nicht geregelt |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.
Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
- Vertrieb
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- Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Betriebshaftpflicht für Heilnebenberufe Fassung: Besondere Bedingungen Heilnebenberufe, Stand 01/2023 (B 220225) Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
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