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Versicherungsmakler / Betriebshaftpflichtversicherung / Bedingungsarchiv

die Bayerische Heilnebenberufe: die Bedingungen im Volltext

Besondere Bedingungen der Bayerischen für Heilnebenberufe (Stand 01/2023) auf Grundlage der AHB die Bayerische2022, mit Klauseln zu Patientenhabe, Auslandsschäden von Patienten, Therapiehunden und begrenzter Kürzung bei grober Fahrlässigkeit.

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Ich ermächtige die Bayerische, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von die Bayerische auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt die Bayerische mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei die Bayerische einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif die Bayerische Betriebshaftpflicht Heilnebenberufe von die Bayerische (Betriebshaftpflichtversicherung) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Versicherungsschein, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an die Bayerische weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 66 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme je Schadenereignis (pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden)laut Versicherungsschein
Jahreshöchstersatzleistung (Maximierung, z. B. zweifache Versicherungssumme je Versicherungsjahr)ja„Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind die Entschädigungsleistungen des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das Doppelte der vereinbarten Versicherungssummen begrenzt.“Ziff. 6.2, Seite 6
Reine Vermögensschäden (Baustein in der Betriebshaftpflicht)ja, bis 50.000 €„Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme je Versicherungsfall auf 50.000 Euro begrenzt.“Klausel BBR-ZG 0001, Seite 1
Selbstbeteiligung Standard je Schadenereignisnicht geregelt
Geltungsbereich (Inland, Europa, weltweit; Auslandsschäden aus Tätigkeiten und Lieferungen)ja„wegen im Ausland (ausgenommen USA, US-Territorien und Kanada) vorkommender Versicherungsfälle“Klausel BBR-ZG 0059, Seite 3
Mitversicherte Personen (Inhaber, gesetzliche Vertreter, Betriebsangehörige, Leiharbeitnehmer, Praktikanten)nicht geregelt
Versichertes Risiko nach Betriebsbeschreibung, mitversicherte Nebentätigkeiten und Nebenbetriebeja„Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus allen Tätigkeiten und Behandlungen, die er aufgrund seiner Aus- und Fortbildung ausüben darf.“Klausel BBR-ZG 0055, Seite 2
Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Risikenja, bis 1 Mio. €„Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entstehung bis zur Einigung im Sinne von Ziff. 4.1 (2) auf den Betrag von 1.000.000 EUR für Personenschäden und 500.000 EUR für Sachschäden“Ziff. 4.2, Seite 4
Leistungsgarantie gegenüber Musterbedingungen oder Vorvertrag, Innovationsklausel (Leistungsupdate)nicht geregelt
Abwehr unberechtigter Ansprüche, Kosten zusätzlich zur Versicherungssummeja„Die Aufwendungen des Versicherers für Kosten werden nicht auf die Versicherungssummen angerechnet.“Ziff. 6.5, Seite 6

Betriebsrisiko

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Mietsachschäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Gebäuden und Räumennein„wenn der Versicherungsnehmer diese Sachen gemietet, geleast, gepachtet, geliehen, durch verbotene Eigenmacht erlangt hat“Ziff. 7.6, Seite 8
Mietsachschäden an gemieteten oder geliehenen beweglichen Sachen (Arbeitsgeräte, Maschinen)nein„wenn der Versicherungsnehmer diese Sachen gemietet, geleast, gepachtet, geliehen, durch verbotene Eigenmacht erlangt hat“Ziff. 7.6, Seite 8
Verlust fremder Schlüssel und Codekarten (Kosten für Schlossaustausch und Schließanlage)nicht geregelt
Tätigkeitsschäden (Bearbeitungsschäden) an fremden Sachen, an oder mit denen gearbeitet wirdnein„die Schäden durch eine betriebliche oder berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers an diesen Sachen (Bearbeitung, Reparatur, Beförderung, Prüfung und dgl.) entstanden sind“Ziff. 7.7 (1), Seite 8
Obhutsschäden an fremden Sachen in Verwahrung (z. B. Kundenfahrzeuge, Kommissionsware)ja, bis 20.000 €„Ergänzend zu Teil B Ziffer 2 gilt der Einschluss auch für von Patienten, deren Begleitern und Besuchern eingebrachte Sachen, soweit diese ausdrücklich zur Verwahrung übergeben wurden.“Klausel BBR-ZG 0058, Seite 3
Be- und Entladeschäden an Fahrzeugen und Containernnicht geregelt
Allmählichkeitsschäden (Temperatur, Gase, Dämpfe, Feuchtigkeit, Niederschläge)nicht geregelt
Schäden an Erd- und Freileitungen sowie unterirdischen Anlagennicht geregelt
Haftung aus der Beauftragung von Subunternehmern (Nachunternehmerrisiko)nicht geregelt
Nicht zulassungspflichtige Arbeitsmaschinen und Stapler bis zur genannten Geschwindigkeitnicht geregelt
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für Betriebsgrundstücke und teilweise Vermietungnicht geregelt
Sachschäden an Eigentum der Betriebsangehörigen (Kleidung, Fahrzeuge auf dem Betriebsgelände)nicht geregelt
Teilnahme an Messen, Ausstellungen und Betriebsveranstaltungenja„aus der Teilnahme an Kongressen und Symposien“Klausel BBR-ZG 0054, Seite 2
Haftung aus elektronischem Datenaustausch und Internetnutzung (Datenlöschung, Schadsoftware)nein„Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten“Ziff. 7.15, Seite 10
Vorübergehende Tätigkeiten und Montagen im Ausland, auch USA und Kanadaja, bis zur Versicherungssumme„Versicherungsschutz für berufliche Tätigkeiten im Ausland muss besonders vereinbart werden.“Klausel BBR-ZG 0059, Seite 3

Produkthaftpflicht

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Produkthaftpflicht für Personen- und Sachschäden durch hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse und erbrachte Arbeitennicht geregelt
Erweiterte Produkthaftpflicht für Vermögensschäden (Baustein nach Produkthaftpflicht-Modell)nicht geregelt
Verbindungs-, Vermischungs- und Verarbeitungsschädennicht geregelt
Aus- und Einbaukosten mangelhafter Erzeugnissenicht geregelt
Schäden durch mangelhafte hergestellte, gelieferte oder gewartete Maschinen (Maschinenklausel)nicht geregelt
Prüf- und Sortierkostennicht geregelt
Rückrufkosten für Erzeugnissenicht geregelt
Nachbesserungsbegleitschäden bei Handwerksleistungen (Kosten, um an die mangelhafte Stelle zu gelangen)nein„wegen Schäden, die verursacht werden, um die Nacherfüllung durchführen zu können“Ziff. 1.2 (2), Seite 3
Erzeugnisse, die mit Wissen des Versicherungsnehmers in die USA oder nach Kanada gelangennicht geregelt

Umwelt

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Umwelthaftpflicht (Personen- und Sachschäden durch Umwelteinwirkung, Anlagenrisiken)nicht geregelt
Umweltschadensversicherung nach Umweltschadensgesetz (Schäden an Boden, Gewässern, Arten)nein„Ansprüche, die gegen den Versicherungsnehmer wegen Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz oder anderen auf der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) basierenden nationalen Umsetzungsgesetzen geltend gemacht werden.“Ziff. 7.10, Seite 9
Gewässerschäden durch Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen (Kleingebinde, Heizöltank)nicht geregelt
Sanierung eigener Grundstücke und Gewässer nach einem Umweltschadennicht geregelt

Erweiterungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Privathaftpflicht des Inhabers und seiner Familie mitversichertnicht geregelt
Bauherrenhaftpflicht für eigene Bauvorhaben bis zur genannten Bausummenicht geregelt
Betrieb von Photovoltaikanlagen einschließlich Einspeisung ins Netznicht geregelt
Betrieb von Drohnen und Flugmodellen für betriebliche Zweckenicht geregelt
Ansprüche wegen Benachteiligung von Beschäftigten oder Bewerbern (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz)nein„Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstigen Diskriminierungen.“Ziff. 7.17, Seite 10
Haftung für Datenschutzverletzungen und Cyber-Drittschädennein„Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen.“Ziff. 7.16, Seite 10
Kosten der Strafverteidigung (Straf-Rechtsschutz für Betriebsangehörige)ja, bis zur Versicherungssumme„Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadensereignisses, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für den Versicherungsnehmer von dem Versicherer gewünscht oder genehmigt“Ziff. 5.3, Seite 5
Forderungsausfall (Schutz bei zahlungsunfähigem Schädiger)nicht geregelt
Haftung für überlassene Arbeitskräfte und Arbeiten auf fremden Betriebsgeländennicht geregelt

Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss von Erfüllungsansprüchen und Mängelbeseitigung am eigenen Werkja„auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, auf Schadensersatz statt der Leistung“Ziff. 1.2 (1), Seite 3
Ausschluss bei bewusstem Abweichen von Gesetzen, Vorschriften oder Weisungennicht geregelt
Ausschluss von Asbestschädenja„Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind.“Ziff. 7.11, Seite 9
Ausschluss von Schäden durch Gebrauch zulassungspflichtiger Kraftfahrzeuge (Benzinklausel)nicht geregelt
Ausschluss von Planungs-, Beratungs- und Gutachtertätigkeit (Berufshaftpflicht)nicht geregelt
Ausschluss von Strafschadenersatz, Bußgeldern und Vertragsstrafennicht geregelt

Vertrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Erhöhte Selbstbeteiligung für einzelne Bausteine (Tätigkeits-, Mietsach-, Leitungsschäden)nicht geregelt
Beitragsbemessung und Beitragsregulierung (Umsatz, Lohnsumme, Mitarbeiterzahl), Meldepflichtja„Aufgrund der Änderungsmitteilung des Versicherungsnehmers oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag ab dem Zeitpunkt der Veränderung berichtigt (Beitragsregulierung)“Ziff. 13.2, Seite 12
Anzeigepflicht bei Gefahrerhöhung und Änderung der Betriebsartja„Eine Gefahrerhöhung nach Vertragsabschluss ist dem Versicherer unverzüglich schriftlich anzuzeigen.“Klausel BBR-ZG 0003, Seite 1
Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, kein Anerkenntnis ohne Zustimmung)ja„Der Versicherer kann bei grob fahrlässigem Verstoß gegen die vertraglichen Obliegenheiten die Schadenersatzleistung um höchstens 20 % kürzen.“Klausel BBR-ZG 0002, Seite 1
Nachhaftung nach Betriebsaufgabe oder Vertragsende (Schäden aus früheren Lieferungen und Arbeiten)nicht geregelt
Vertragsdauer und Kündigung (Laufzeit, Kündigung nach Schadenfall)ja„Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf“Ziff. 16.2, Seite 13

Besonderheiten Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
RC de explotación (Haftung aus dem laufenden Betrieb im Sinn des spanischen Bedingungswerks)nicht geregelt
RC patronal (Arbeitgeberhaftung gegenüber eigenen Beschäftigten bei Arbeitsunfällen)nicht geregelt
Sublímite por víctima (Höchstbetrag je geschädigter Person)nicht geregelt
RC locativa (Schäden am gemieteten Geschäftslokal)nicht geregelt
RC de productos y post trabajos (Schäden nach Auslieferung oder Abschluss der Arbeiten)nicht geregelt
Defensa jurídica y fianzas (Verteidigung und Kautionen im Zivil- und Strafverfahren)nicht geregelt
Delimitación temporal (Schadenereignis während der Laufzeit, Meldung bis wie lange nach Vertragsende)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Betriebshaftpflicht für Heilnebenberufe
[Seite 1] Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Betriebshaftpflichtversicherung (Stand 01/2023) Zielgruppe Heilnebenberufe Die folgenden Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen nehmen Bezug auf die AHB die Bayerische2022 und BBR die Bayerische2022, Stand 06/2022. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist das Vorliegen der erforderlichen behördlichen Berufserlaubnis, die am Tage des Schadenereignisses noch bestanden haben muss. Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten, die - ausschließlich von Ärzten ausgeführt werden dürfen. - nicht aufgrund ausdrücklicher ärztlicher Anordnung erfolgen. Versicherungsschutz ist jedoch dann gegeben, wenn der Nachweis erbracht wird, dass das Fehlen einer ärztlichen Anordnung ohne Einfluss auf Eintritt und Höhe des Schadens war. Bei ambulanten Pflegediensten gilt zusätzlich: Der Versicherungsschutz umfasst - Dienstleistungen der Grundpflege (d. h. Krankenbeobachtung, Körperpflege, Betten und Lagern von Patienten, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Mobilisation, Verabreichen verordneter Medikamente); - Dienstleistungen der Behandlungspflege (d. h. Anlegen und Wechseln von Verbänden oder Kathedern, Einlauf, physikalische Maßnahmen wie Einreiben und Inhalation, Dekubitusbehandlung, Injektionen, Verabreichen ärztlicher Sondernahrung sowie ähnliche medizinische Maßnahmen); - Physiotherapie (d. h. Massagen, Fangopackungen usw.). Klausel BBR-ZG 0001 Vermögensschäden wegen Nebenberuflicher Sachverständigen- und Gutachtertätigkeit Mitversichert sind – abweichend von Teil B Ziffer 1.2 b) – Vermögensschäden aus einer gelegentlichen Tätigkeit des Versicherungsnehmers als Gutachter und Sachverständiger, sofern sich die Gutachter- oder Sachverständigentätigkeit auf den Fachbereich bezieht, in dem der Versicherungsnehmer tätig ist. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Versicherungsfälle während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind. Für weitergehende Gutachter- und Sachverständigentätigkeit besteht kein Versicherungsschutz. Die Höchstersatzleistung ist innerhalb der Versicherungssumme je Versicherungsfall auf 50.000 Euro begrenzt. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres steht einmal zur Verfügung. Klausel BBR-ZG 0002 Grobe Fahrlässigkeit Der Versicherer kann bei grob fahrlässigem Verstoß gegen die vertraglichen Obliegenheiten die Schadenersatzleistung um höchstens 20 % kürzen. Klausel BBR-ZG 0003 Gefahrerhöhung Eine Gefahrerhöhung nach Vertragsabschluss ist dem Versicherer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Versicherer wird bei grob fahrlässigem Verstoß gegen die Anzeigepflicht eine Versicherungsleistung um höchstens 20 % kürzen. B 220225 (01.2023) BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG 1 [Seite 2] Klausel BBR-ZG 0004 Neuwertentschädigung Der Versicherer leistet ergänzend zu Ziffer 1.1 AHB die Bayerische2022 (Gegenstand der Versicherung), für versicherte Sachschäden, Schadenersatz zum Neuwert, soweit die beschädigte Sache nachweislich nicht älter als 24 Monate (Kaufdatum) ist. Die Versicherungssumme für derartige Schäden ist auf 25.000 EUR begrenzt und steht 1-fach je Versicherungsjahr zur Verfügung. Klausel BBR-ZG 0005 Anerkennung von der Höhe nach strittigen Schadenersatzansprüchen durch den Versicherungsnehmer Erkennt der Versicherungsnehmer, z.B. zur Erhaltung von Geschäftsbeziehungen, Schadenersatzanforderungen an, die zwar dem Grunde nach unstrittig, der Höhe nach aber strittig sind, beteiligt sich der Versicherer hieran bis zu dem Betrag von 500 EUR, wenn der Anspruchsteller die Forderung plausibel darlegt und begründet. Die Erstattung steht 2-fach je Versicherungsjahr zur Verfügung. Klausel BBR-ZG 0006 Vertraglich übernommene Haftpflicht Versichert ist – abweichend von AHB DIE BAYERISCHE2022 Ziffer 7.3 – die vom Versicherungsnehmer 1. durch Vertrag übernommene gesetzliche Haftpflicht Dritter, soweit derartige Haftungsübernahmen in der Branche des Versicherungsnehmers üblich sind, 2. als Mieter, Entleiher, Pächter oder Leasingnehmer von Grundstücken, Gebäuden und Anlagen durch Vertrag übernommene gesetzliche Haftpflicht des jeweiligen Vertragspartners; 3. gegenüber der Deutschen Bahn AG gemäß deren standardisierten Gestattungsverträgen und Allgemeinen Bedingungen für Privatgleisanschlüsse (PAB) durch Vertrag übernommene gesetzliche Haftpflicht; 4. gegenüber Behörden oder Körperschaften des öffentlichen Rechts durch Verträge genormten Inhalts oder sog. Gestattungs- und Einstellungsverträge übernommene gesetzliche Haftpflicht. Klausel BBR-ZG 0054 Erweiterung des versicherten Risikos – Nebentätigkeiten Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Erste-Hilfe-Leistungen in Unglücksfällen, aus Behandlungen in Notfällen, aus Heilkundediensten im Freundschafts-/Bekanntenkreis, aus Not- und Sonntagsdiensten, aus gelegentlicher Lehrtätigkeit / Dozententätigkeit, aus dem gelegentlichen Halten von Vorträgen, aus der Teilnahme an Kongressen und Symposien, aus der Berufsausübung anlässlich von Hausbesuchen, aus dem Laborbetrieb(Betrieb und Unterhaltung nur für den eigenen Bedarf). Klausel BBR-ZG 0055 Voraussetzungen für den Versicherungsschutz Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus allen Tätigkeiten und Behandlungen, die er aufgrund seiner Aus- und Fortbildung ausüben darf. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist die Berufserlaubnis bzw. Zulassung, die am Tage des Versicherungsfalles noch bestanden haben muss. Klausel BBR-ZG 0056 Praxisgemeinschaften/Gemeinschaftspraxen/Partnerschaften Die Ersatzpflicht des Versicherten bleibt bei gesamtschuldnerischer Haftung des Versicherungsnehmers auf die Quote beschränkt, welche der prozentualen Beteiligung des Versicherungsnehmers an der Gemeinschaft entspricht. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche wegen Schäden an den von den einzelnen Partnern in die Gemeinschaft eingebrachten oder von der Gemeinschaft beschafften Sachen, gleichgültig, von wem die Schäden verursacht wurden. Ebenso bleiben ausgeschlossen Ansprüche der Partner der Gemeinschaft untereinander sowie Ansprüche der Gemeinschaft gegen die Partner und umgekehrt. Klausel BBR-ZG 0057 Beschäftigung eines vorübergehend bestellten Vertreters Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Beschäftigung eines vorübergehend bestellten Vertreters (z.B. wegen Urlaub, Erkrankung, Wehrdienstübung, Geschäftsreisen, Teilnahme an Messen und Kongressen). Nicht versichert ist die persönliche Haftpflicht des Vertreters. BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG 2 [Seite 3] Klausel BBR-ZG 0058 Abhandenkommen von Sachen – Patientenhabe Ergänzend zu Teil B Ziffer 2 gilt der Einschluss auch für von Patienten, deren Begleitern und Besuchern eingebrachte Sachen, soweit diese ausdrücklich zur Verwahrung übergeben wurden. Entgegen zu Teil B Ziffer 2.2 gelten Wertsachen von Patienten bis 2.000 EUR mitversichert und sind zehnfach maximiert, d.h. es stehen maximal 2.000 EUR je Patient, jedoch max. 20.000 EUR je Schadensfall zur Verfügung. Klausel BBR-ZG 0059 Auslandsschäden – Patienten Ergänzend zu Teil B Ziffer 9 ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen im Ausland (ausgenommen USA, US-Territorien und Kanada) vorkommender Versicherungsfälle - aus Anlass der Ausübung der beruflichen Tätigkeit im Inland soweit sich der Patient im Zeitpunkt der ärztlichen Konsultation im Inland aufgehalten hat, - aus Anlass von Erste-Hilfe-Leistungen bei Unglücksfällen im Ausland mitversichert. Versicherungsschutz für berufliche Tätigkeiten im Ausland muss besonders vereinbart werden. Klausel BBR-ZG 0060 Vertretung eines vorübergehend verhinderten Berufskollegen Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Vertretung eines vorübergehend verhinderten Berufskollegen (z.B. wegen Urlaub, Erkrankung, Wehrdienstübung, Geschäftsreisen, Teilnahme an Messen und Kongressen), soweit die Vertretung nicht über die gemäß Versicherungsschein versicherte Tätigkeit hinausgeht. Klausel BBR-ZG 0061 Therapiehunde In Erweiterung zu Teil A Ziffer 3.14 gelten Kleintiere (auch Hunde) für den therapeutischen Einsatz einschließlich Tierhüterrisiko als mitversichert. Klausel BBR-ZG 0062 Tierhüter fremder Tiere Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Tierhüter fremder Tiere während deren Aufenthalt beim Versicherungsnehmer für Therapien oder zur Behandlung. Eine bestehende Tierhalterhaftpflichtversicherung des Tierhalters geht diesem Versicherungsschutz vor. Klausel BBR-ZG 0063 Sonnenbänke, Kneippstände, Tauch-, Bewegungs- und Schwimmbecken sowie Saunabäder Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Besitz und Verwendung von Einrichtungen wie Sonnenbänke, Kneippständen, Tauch-, Bewegungs- und Schwimmbecken sowie Saunabädern. Klausel BBR-ZG 0064 Apparate Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Besitz und Verwendung von Apparaten, - soweit diese aufgrund der Aus- und Fortbildung des Versicherungsnehmers von ihm angewandt werden dürfen, - sie in der Heilkunde anerkannt sind und - nicht gesondert Versicherungsschutz hierfür beantragt werden muss. Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass Geräte nicht ausreichend gewartet wurden. Klausel BBR-ZG 0065 Abscheideanlagen und Einleitung von Sanitärabwasser in das öffentliche Abwassernetz Eingeschlossen sind – abweichend von Ziffer 7.14 AHB die Bayerische2022 – Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden durch Abwässer aus der Praxis (Sanitätsabwässer). BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG 3
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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