Versicherungsmakler / Betriebsunterbrechungsversicherung / Bedingungsarchiv
ALTE LEIPZIGER Feuer: die Bedingungen im Volltext
Eigenständige Feuer-Betriebsunterbrechung nach FBUB 2008 für Ertragsausfall aus Brand, Blitz, Explosion und Luftfahrzeugen, Haftzeit 12 Monate (länger vereinbar), Prämienrückgewähr bis ein Drittel.
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 65 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Versicherungssumme (versicherter Jahresertrag aus Betriebsgewinn und fortlaufenden Kosten) | laut Versicherungsschein | „Die Versicherungssumme ist der zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer im Einzelnen vereinbarte Betrag, der dem Versicherungswert entsprechen soll.“ | B 5.3.1, Seite 2 |
| Vertragsform: eigenständige Betriebsunterbrechungsversicherung oder Baustein eines Inhalts- oder Bündelvertrags | ja | „Allgemeine Bedingungen für die Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung“ | Titel, Seite 1 |
| Art der Deckung: Klein-BU (Summe an den Inhalt gekoppelt), Ertragsausfall auf Ertragsbasis (Mittlere BU) oder Tagessatz | ja | „Der Ertragsausfallschaden besteht aus den fortlaufenden Kosten und dem Betriebsgewinn in dem versicherten Betrieb“ | B 1.2.1, Seite 1 |
| Klein-BU: Versicherungssumme gleich der Inhaltssumme (Kopplung an die Sachversicherung) | nein | „Die Versicherungssumme ist der zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer im Einzelnen vereinbarte Betrag“ | B 5.3.1, Seite 2 |
| Definition des Unterbrechungsschadens (entgangener Betriebsgewinn und fortlaufende Kosten, Deckungsbeitrag) | ja | „Der Ertragsausfallschaden besteht aus den fortlaufenden Kosten und dem Betriebsgewinn in dem versicherten Betrieb … infolge der Betriebsunterbrechung oder -beeinträchtigung nicht erwirtschaften konnte.“ | B 1.2.1, Seite 1 |
| Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung | nein | „Im Fall der Unterversicherung wird die Entschädigung nach Ziffer B 6.1 in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert nach folgender Berechnungsformel gekürzt“ | B 6.2.1, Seite 2 |
| Versicherung auf Erstes Risiko (ohne Unterversicherung bis zur Summe) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Ist für einzelne Positionen die Versicherung auf Erstes Risiko vereinbart, wird eine Unterversicherung bei diesen Positionen nicht berücksichtigt.“ | B 6.3, Seite 2 |
| Vorsorge für Ertragssteigerung (Vorsorgeversicherung, Nachhaftung bei Überschreitung) | nicht geregelt | ||
| Tagesentschädigung oder Pauschale je Unterbrechungstag | nicht geregelt | ||
| Mehrere Betriebsstellen und Wechselwirkung zwischen ihnen | ja, bis zur Versicherungssumme | „Versicherungsort sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude oder Räume von Gebäuden oder als Versicherungsort bezeichneten Grundstücke.“ | B 4, Seite 2 |
Haftzeit, Karenz und Selbstbeteiligung
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Haftzeit (Standard laut Werk, in Monaten) | ja | „Die Haftzeit beginnt mit Eintritt des Sachschadens. Die Haftzeit beträgt 12 Monate, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.“ | B 1.3, Seite 1 |
| Längste wählbare Haftzeit (zum Beispiel 24 oder 36 Monate) | ja | „Soweit eine Haftzeit von mehr als 12 Monaten, längstens jedoch 24 Monaten vereinbart ist, beträgt der Bewertungszeitraum 24 Monate.“ | B 5.2, Seite 2 |
| Beginn der Haftzeit (mit Eintritt des Sachschadens oder mit Beginn der Unterbrechung) | ja | „Die Haftzeit beginnt mit Eintritt des Sachschadens.“ | B 1.3, Seite 1 |
| Zeitlicher Selbstbehalt (Karenz in Stunden oder Tagen) | nicht geregelt | ||
| Kurze Unterbrechungen (zum Beispiel bis 24 Stunden) nicht versichert | nicht geregelt | ||
| Selbstbeteiligung in Euro oder Prozent des Schadens | ja, bis zur Versicherungssumme | „Die Entschädigung wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt gekürzt.“ | B 6.4, Seite 2 |
| Leistung auch bei bloßer Beeinträchtigung (Teilunterbrechung) des Betriebs | ja | „Wird der Betrieb des Versicherungsnehmers infolge eines Sachschadens nach diesem Vertrag unterbrochen oder beeinträchtigt, leistet der Versicherer Entschädigung für den dadurch entstehenden Ertragsausfallschaden.“ | B 1.1, Seite 1 |
Versicherte Gefahren als Auslöser
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs (Feuer-BU) | ja | „Sachschaden ist die Zerstörung, die Beschädigung oder das Abhandenkommen einer dem Betrieb dienenden Sache durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung.“ | B 2.1, Seite 1 |
| Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus nach Einbruch | nein | ||
| Leitungswasser | nein | ||
| Sturm und Hagel | nein | ||
| Weitere Naturgefahren (Überschwemmung, Starkregen, Erdbeben, Schneedruck, Lawinen) | nein | „ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch Erdbeben“ | B 2.5.1, Seite 1 |
| Unbenannte Gefahren (Allgefahren: versichert ist, was nicht ausgeschlossen ist) | nein | ||
| Überspannung durch Blitz | ja | „Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten gelten nur dann als Sachschaden, wenn an Sachen auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, durch Blitzschlag Sachschäden anderer Art entstanden sind.“ | B 2.3, Seite 1 |
| Böswillige Beschädigung, innere Unruhen, Streik | nein | „Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Innere Unruhen.“ | B 3.2, Seite 2 |
| Bruch von Glas, Schaufenstern und Werbeanlagen als Auslöser | nicht geregelt | ||
| Ausfall durch Schaden an Maschinen oder Elektronik (Maschinen- oder Elektronik-BU) | nicht geregelt | ||
| Terrorakte | nicht geregelt | ||
| Spanien: Pérdida de beneficios über das Consorcio de Compensación de Seguros bei außerordentlichen Risiken | nicht geregelt |
Erweiterungen ohne eigenen Sachschaden
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Zugangsbehinderung oder Schaden in der Nachbarschaft (Umgebungsschaden) | nicht geregelt | ||
| Rückwirkungsschäden bei Zulieferern oder Abnehmern | nicht geregelt | ||
| Ausfall der öffentlichen Versorgung (Strom, Gas, Wasser, Telekommunikation) | nicht geregelt | ||
| Sachschäden außerhalb des Versicherungsorts (Messen, Baustellen, Außenlager) | nein | „Der Versicherer haftet für den Ertragsausfallschaden nur, sofern sich der Sachschaden innerhalb des Versicherungsortes ereignet hat.“ | B 4, Seite 2 |
| Behördliche Betriebsschließung wegen meldepflichtiger Krankheiten oder Erreger | nicht geregelt | ||
| Unterbrechung durch Cyberangriff oder Datenverlust ohne Sachschaden | nein | „werden nur ersetzt, wenn sie als Folge eines Sachschadens nach diesem Vertrag am Datenträger“ | B 1.4, Seite 1 |
| Ausfall des Inhabers oder einer Schlüsselperson durch Krankheit oder Unfall (BUFT, Praxisausfall) | nicht geregelt | ||
| Quarantäne oder Tätigkeitsverbot des Inhabers | nicht geregelt | ||
| Unterbrechung durch Verlust von Daten und Programmen nach einem Sachschaden | ja, bis zur Versicherungssumme | „werden nur ersetzt, wenn sie als Folge eines Sachschadens nach diesem Vertrag am Datenträger“ | B 1.4, Seite 1 |
| Berücksichtigung von Saisonspitzen und Sonderereignissen bei der Ertragsberechnung | ja | „Bei der Feststellung des Ertragsausfallschadens sind alle Umstände zu berücksichtigen, die Gang und Ergebnis des Betriebes während des Unterbrechungszeitraumes, längstens jedoch bis zum Ende der Haftzeit, günstig oder ungünstig beeinflusst haben würden“ | B 6.1.1, Seite 2 |
Fortlaufende Kosten und Mehrkosten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Löhne und Gehälter der Mitarbeiter während der Unterbrechung | ja, bis zur Versicherungssumme | „Der Ertragsausfallschaden besteht aus den fortlaufenden Kosten und dem Betriebsgewinn“ | B 1.2.1, Seite 1 |
| Miete, Pacht, Leasingraten und Kreditzinsen | ja, bis zur Versicherungssumme | „Kosten werden nur ersetzt, soweit ihr Weiteraufwand rechtlich notwendig oder wirtschaftlich begründet ist“ | B 6.1.3, Seite 2 |
| Mehrkosten zur Fortführung des Betriebs (Ersatzräume, Leihmaschinen, Überstunden, Fremdfertigung) | nicht geregelt | ||
| Mehrkosten auch über den ersparten Unterbrechungsschaden hinaus (Mehrkostenversicherung) | nicht geregelt | ||
| Schadenminderungskosten, auch wenn sie erfolglos bleiben | nicht geregelt | ||
| Kosten für Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zum Nachweis des Schadens | nicht geregelt | ||
| Kosten des Sachverständigenverfahrens | ja, bis zur Versicherungssumme | „Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, trägt jede Partei die Kosten ihres Sachverständigen. Die Kosten des Obmannes tragen beide Parteien je zur Hälfte.“ | B 8.6, Seite 3 |
| Wiederanlaufkosten (Werbung, Kundenrückgewinnung nach der Wiederaufnahme) | nicht geregelt | ||
| Vertragsstrafen und Konventionalstrafen gegenüber Kunden | nicht geregelt |
Ausschlüsse und Kürzungen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie bezogene Waren nicht ersetzt | ja | „Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für bezogene Waren und Leistungen, soweit es sich nicht um Aufwendungen zur Betriebserhaltung“ | B 1.2.3.1, Seite 1 |
| Vergrößerung durch außergewöhnliche Ereignisse oder behördliche Wiederaufbau- und Betriebsbeschränkungen | ja | „außergewöhnliche, während der Unterbrechung oder Beeinträchtigung hinzutretende Ereignisse“ | B 1.2.2, Seite 1 |
| Vergrößerung durch Kapitalmangel bei der Wiederherstellung | ja | „den Umstand, dass dem Versicherungsnehmer zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung zerstörter, beschädigter oder abhanden gekommener Sachen, Daten oder Programme nicht rechtzeitig genügend Kapital zur Verfügung steht.“ | B 1.2.2.3, Seite 1 |
| Ausschluss von Seuchen, Epidemien und Pandemien | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Ertragseinbußen durch Marktlage, Konjunktur oder Kundenverlust ohne Sachschaden | nicht geregelt | ||
| Kürzung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Cyberrisiken und Datenschäden | ja | „werden nur ersetzt, wenn sie als Folge eines Sachschadens nach diesem Vertrag am Datenträger“ | B 1.4, Seite 1 |
Obliegenheiten und Vertrag
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Pflicht, Bücher, Inventuren und Bilanzen der letzten Jahre getrennt sicher aufzubewahren | ja | „Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet Bücher zu führen. Inventuren, Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen sind für die drei Vorjahre vor Verlust, Beschädigung oder Zerstörung zu schützen.“ | B 10.1, Seite 3 |
| Sicherheitsvorschriften (Brandschutz, Einbruchschutz, Wartung) mit Leistungsfolgen | ja | „die versicherten Räume genügend häufig zu kontrollieren“ | B 11.1.1, Seite 3 |
| Wartezeit ab Vertragsbeginn (vor allem bei Krankheit des Inhabers) | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Vorerkrankungen des Inhabers | nicht geregelt | ||
| Prämienrückgewähr bei Überversicherung (Nachmeldung des tatsächlichen Ertrags) | ja | „die auf den Mehrbetrag der Versicherungssumme gezahlte Prämie bis zu einem Drittel der Jahresprämie rückvergütet.“ | B 9.1, Seite 3 |
| Prämienrückvergütung bei Schadenfreiheit | nicht geregelt | ||
| Besserstellungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen oder Vorvertrag | nicht geregelt | ||
| Innovationsklausel (künftige Verbesserungen gelten automatisch) | nicht geregelt | ||
| Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist | nicht geregelt | ||
| Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schaden | nicht geregelt |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.
Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- Alte Leipziger Versicherung Aktiengesellschaft
- Vertrieb
- über Makler und direkt
- Allgemeine Bedingungen für die Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung (FBUB 2008, S 02) Fassung: FBUB 2008, Fassung Mai 2020 (S 02.6) Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)