Versicherungsmakler / Betriebsunterbrechungsversicherung / Bedingungsarchiv
Mannheimer VALORIMA Geschäfts: die Bedingungen im Volltext
Geschäfts-Betriebsunterbrechung nach VALORIMA 2008 mit Summe nach dem Warenwert, versichert nach Brand, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel am Betriebsgrundstück, Haftzeit 12 Monate.
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 65 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Versicherungssumme (versicherter Jahresertrag aus Betriebsgewinn und fortlaufenden Kosten) | laut Versicherungsschein | „Die Versicherungssumme entspricht dem Versicherungswert der im versicherten Betrieb hergestellten Erzeugnisse und gehandelten Waren.“ | § 5 Nr. 1, Seite 2 |
| Vertragsform: eigenständige Betriebsunterbrechungsversicherung oder Baustein eines Inhalts- oder Bündelvertrags | ja | „VALORIMA®- Bedingungen 2008 für die Geschäfts-Betriebsunterbrechungsversicherung“ | Titel, Seite 1 |
| Art der Deckung: Klein-BU (Summe an den Inhalt gekoppelt), Ertragsausfall auf Ertragsbasis (Mittlere BU) oder Tagessatz | ja | „Die Versicherungssumme entspricht dem Versicherungswert der im versicherten Betrieb hergestellten Erzeugnisse und gehandelten Waren.“ | § 5 Nr. 1, Seite 2 |
| Klein-BU: Versicherungssumme gleich der Inhaltssumme (Kopplung an die Sachversicherung) | ja | „Die Versicherungssumme entspricht dem Versicherungswert der im versicherten Betrieb hergestellten Erzeugnisse und gehandelten Waren.“ | § 5 Nr. 1, Seite 2 |
| Definition des Unterbrechungsschadens (entgangener Betriebsgewinn und fortlaufende Kosten, Deckungsbeitrag) | ja | „Unterbrechungsschaden ist der entgehende Betriebsgewinn und Aufwand an fortlaufenden Kosten in dem versicherten Betrieb.“ | § 3 Nr. 1, Seite 1 |
| Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung | ja, bis zur Versicherungssumme | „wird verzichtet, wenn der Versicherungswert unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles die Versicherungssumme um nicht mehr als 20% übersteigt.“ | § 5 Nr. 2, Seite 2 |
| Versicherung auf Erstes Risiko (ohne Unterversicherung bis zur Summe) | nicht geregelt | ||
| Vorsorge für Ertragssteigerung (Vorsorgeversicherung, Nachhaftung bei Überschreitung) | nicht geregelt | ||
| Tagesentschädigung oder Pauschale je Unterbrechungstag | nicht geregelt | ||
| Mehrere Betriebsstellen und Wechselwirkung zwischen ihnen | nicht geregelt |
Haftzeit, Karenz und Selbstbeteiligung
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Haftzeit (Standard laut Werk, in Monaten) | ja | „Der Versicherer haftet für den Unterbrechungsschaden, der innerhalb von 12 Monaten seit Eintritt des Sachschadens entsteht (Haftzeit).“ | § 3 Nr. 3, Seite 1 |
| Längste wählbare Haftzeit (zum Beispiel 24 oder 36 Monate) | ja | „innerhalb von 12 Monaten seit Eintritt des Sachschadens“ | § 3 Nr. 3, Seite 1 |
| Beginn der Haftzeit (mit Eintritt des Sachschadens oder mit Beginn der Unterbrechung) | ja | „innerhalb von 12 Monaten seit Eintritt des Sachschadens“ | § 3 Nr. 3, Seite 1 |
| Zeitlicher Selbstbehalt (Karenz in Stunden oder Tagen) | nicht geregelt | ||
| Kurze Unterbrechungen (zum Beispiel bis 24 Stunden) nicht versichert | ja | „Für eine Unterbrechung des Betriebes von weniger als einem Arbeitstag wird keine Entschädigung geleistet.“ | § 3 Nr. 4, Seite 1 |
| Selbstbeteiligung in Euro oder Prozent des Schadens | nicht geregelt | ||
| Leistung auch bei bloßer Beeinträchtigung (Teilunterbrechung) des Betriebs | nicht geregelt |
Versicherte Gefahren als Auslöser
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs (Feuer-BU) | ja | „Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Flugkörpers“ | § 2 Nr. 1 a, Seite 1 |
| Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus nach Einbruch | ja | „Einbruchdiebstahl, Raub innerhalb eines Gebäudes oder Grundstücks“ | § 2 Nr. 1 b, Seite 1 |
| Leitungswasser | ja | „Leitungswasser“ | § 2 Nr. 1 c, Seite 1 |
| Sturm und Hagel | ja | „Sturm, Hagel“ | § 2 Nr. 1 d, Seite 1 |
| Weitere Naturgefahren (Überschwemmung, Starkregen, Erdbeben, Schneedruck, Lawinen) | nein | „Als Sachschäden gelten nicht Schäden durch Sturmflut, Lawinen, Schneedruck;“ | § 2 Nr. 1 d, Seite 1 |
| Unbenannte Gefahren (Allgefahren: versichert ist, was nicht ausgeschlossen ist) | nicht geregelt | ||
| Überspannung durch Blitz | nein | „Blitzschäden an elektrischen Einrichtungen, es sei denn, dass der Blitz unmittelbar auf die Sachen übergegangen ist;“ | § 2 Nr. 1 a, Seite 1 |
| Böswillige Beschädigung, innere Unruhen, Streik | nein | „... Unruhen, Aufruhr und terroristische oder politische Gewalthandlungen“ | § 2 Nr. 2 a, Seite 1 |
| Bruch von Glas, Schaufenstern und Werbeanlagen als Auslöser | nicht geregelt | ||
| Ausfall durch Schaden an Maschinen oder Elektronik (Maschinen- oder Elektronik-BU) | nicht geregelt | ||
| Terrorakte | nein | „... Unruhen, Aufruhr und terroristische oder politische Gewalthandlungen“ | § 2 Nr. 2 a, Seite 1 |
| Spanien: Pérdida de beneficios über das Consorcio de Compensación de Seguros bei außerordentlichen Risiken | nicht geregelt |
Erweiterungen ohne eigenen Sachschaden
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Zugangsbehinderung oder Schaden in der Nachbarschaft (Umgebungsschaden) | nicht geregelt | ||
| Rückwirkungsschäden bei Zulieferern oder Abnehmern | nicht geregelt | ||
| Ausfall der öffentlichen Versorgung (Strom, Gas, Wasser, Telekommunikation) | nicht geregelt | ||
| Sachschäden außerhalb des Versicherungsorts (Messen, Baustellen, Außenlager) | nein | „auf dem Grundstück, das im Versicherungsschein als Betriebsstelle bezeichnet ist“ | § 1, Seite 1 |
| Behördliche Betriebsschließung wegen meldepflichtiger Krankheiten oder Erreger | nicht geregelt | ||
| Unterbrechung durch Cyberangriff oder Datenverlust ohne Sachschaden | nicht geregelt | ||
| Ausfall des Inhabers oder einer Schlüsselperson durch Krankheit oder Unfall (BUFT, Praxisausfall) | nicht geregelt | ||
| Quarantäne oder Tätigkeitsverbot des Inhabers | nicht geregelt | ||
| Unterbrechung durch Verlust von Daten und Programmen nach einem Sachschaden | nein | „Lochkarten, Magnetbänder und sonstige Datenträger“ | § 2 Nr. 2 d, Seite 1 |
| Berücksichtigung von Saisonspitzen und Sonderereignissen bei der Ertragsberechnung | nicht geregelt |
Fortlaufende Kosten und Mehrkosten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Löhne und Gehälter der Mitarbeiter während der Unterbrechung | nicht geregelt | ||
| Miete, Pacht, Leasingraten und Kreditzinsen | nicht geregelt | ||
| Mehrkosten zur Fortführung des Betriebs (Ersatzräume, Leihmaschinen, Überstunden, Fremdfertigung) | nicht geregelt | ||
| Mehrkosten auch über den ersparten Unterbrechungsschaden hinaus (Mehrkostenversicherung) | nicht geregelt | ||
| Schadenminderungskosten, auch wenn sie erfolglos bleiben | ja, bis zur Versicherungssumme | „Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer zur Abwendung oder Minderung des Unterbrechungsschadens macht, fallen dem Versicherer zur Last“ | § 6 Nr. 1, Seite 2 |
| Kosten für Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zum Nachweis des Schadens | nicht geregelt | ||
| Kosten des Sachverständigenverfahrens | nicht geregelt | ||
| Wiederanlaufkosten (Werbung, Kundenrückgewinnung nach der Wiederaufnahme) | nicht geregelt | ||
| Vertragsstrafen und Konventionalstrafen gegenüber Kunden | nicht geregelt |
Ausschlüsse und Kürzungen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie bezogene Waren nicht ersetzt | ja | „Aufwendungen für Rohmaterialien sowie Halb- und Fertigfabrikate des Edelstein-, Juwelen- und Uhrengewerbes“ | § 4 Nr. 2 a, Seite 2 |
| Vergrößerung durch außergewöhnliche Ereignisse oder behördliche Wiederaufbau- und Betriebsbeschränkungen | ja | „durch außergewöhnliche, während der Unterbrechung eintretende Ereignisse;“ | § 3 Nr. 2 a, Seite 1 |
| Vergrößerung durch Kapitalmangel bei der Wiederherstellung | ja | „nicht rechtzeitig genügend Kapital zur Verfügung steht.“ | § 3 Nr. 2 c, Seite 1 |
| Ausschluss von Seuchen, Epidemien und Pandemien | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Ertragseinbußen durch Marktlage, Konjunktur oder Kundenverlust ohne Sachschaden | nicht geregelt | ||
| Kürzung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Cyberrisiken und Datenschäden | nicht geregelt |
Obliegenheiten und Vertrag
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Pflicht, Bücher, Inventuren und Bilanzen der letzten Jahre getrennt sicher aufzubewahren | ja | „die Geschäftsbücher, die Inventuren und Bilanzen sowie Hilfsbücher“ | § 9 Nr. 2 b, Seite 2 |
| Sicherheitsvorschriften (Brandschutz, Einbruchschutz, Wartung) mit Leistungsfolgen | ja | „vereinbarte Sicherungen beseitigt oder vermindert werden“ | § 8 Nr. 2 a, Seite 2 |
| Wartezeit ab Vertragsbeginn (vor allem bei Krankheit des Inhabers) | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Vorerkrankungen des Inhabers | nicht geregelt | ||
| Prämienrückgewähr bei Überversicherung (Nachmeldung des tatsächlichen Ertrags) | nicht geregelt | ||
| Prämienrückvergütung bei Schadenfreiheit | nicht geregelt | ||
| Besserstellungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen oder Vorvertrag | nicht geregelt | ||
| Innovationsklausel (künftige Verbesserungen gelten automatisch) | nicht geregelt | ||
| Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist | nicht geregelt | ||
| Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schaden | nicht geregelt |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.
Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- Mannheimer Versicherung Aktiengesellschaft
- Vertrieb
- nicht bekannt
- VALORIMA Bedingungen 2008 für die Geschäfts-Betriebsunterbrechungsversicherung (VA 044) Fassung: VALORIMA Bedingungen 2008 (Stand 01.01.2008), VA_044_1016 Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)