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Versicherungsmakler / Elementarschadenversicherung / Bedingungsarchiv

degenia VGV T24, Bedingungen Elementar: die Bedingungen im Volltext

Elementarbaustein zur Wohngebäudeversicherung T24 mit allen Elementargefahren, 10 Prozent Selbstbehalt mindestens 500 und höchstens 5.000 Euro, Haftungslimit 1,5 Millionen Euro und vier Wochen Wartezeit.

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Ich ermächtige degenia, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von degenia auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt degenia mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei degenia einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif degenia Wohngebäude VGV T24, Bedingungen Elementar von degenia (Elementarschadenversicherung) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Versicherungsschein, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an degenia weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 62 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Vertragsform: Baustein der Wohngebäude- oder Hausratversicherung oder eigenständiger Elementarvertragnein„Im Rahmen der Gebäudeversicherung gelten für die Wohngebäudeversicherung folgende Besondere Bedingungen“BEW Präambel, Seite 2
Elementarschutz für das Gebäude (Wohngebäudeversicherung, in Österreich Eigenheimversicherung)ja„Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch“Ziffer 2, Seite 2
Elementarschutz für den Hausrat (in Österreich Haushaltsversicherung)nicht geregelt
Entschädigungsgrenze für Elementarschäden (volle Versicherungssumme oder eigene Höchstgrenze, in Österreich oft Katastrophenpauschale)ja, bis 1.500.000 €„Das Haftungslimit beträgt in allen Fällen jedoch max. 1.500.000 EUR.“Besondere Hinweise, Seite 3
Jahreshöchstentschädigung für alle Elementarschäden eines Versicherungsjahresnicht geregelt
Alle Elementargefahren in einem Paket (keine einzelne Gefahr abwählbar)ja„Überschwemmung, Rückstau; Erdbeben; Erdsenkung, Erdrutsch; Schneedruck, Lawinen; Vulkanausbruch“Ziffer 2, Seite 2
Annahme nach Gefährdungsklasse (ZÜRS in Deutschland, HORA in Österreich): bis zu welcher Zone wird versichertnicht geregelt

Versicherte Gefahren

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Überschwemmung durch Ausuferung oberirdischer Gewässer (Hochwasser)ja„Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern;“Ziffer 3.1.1, Seite 2
Überschwemmung durch Witterungsniederschläge (Starkregen, Sturzflut) ohne Gewässernäheja„Überschwemmung ist die Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks oder von unmittelbar angrenzenden Grund- und Bodenflächen, Straßen, Geh- und Radwegen mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser“Ziffer 3.1, Seite 2
Rückstau aus der Kanalisation (Ableitungsrohre, Regenwasser)ja„Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren“Ziffer 3.2, Seite 2
Erdbebenja„Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinnern ausgelöst wird.“Ziffer 4.1, Seite 2
Erdsenkung (naturbedingte Absenkung über natürlichen Hohlräumen)ja„Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen.“Ziffer 5, Seite 2
Erdrutsch, Felssturz und Steinschlagja„Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen.“Ziffer 6, Seite 2
Vermurung (Mure, Schlammlawine)nicht geregelt
Schneedruckja„Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen.“Ziffer 7, Seite 2
Lawinen und Lawinenluftdruckja„Lawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen einschließlich der bei ihrem Abgang verursachten Druckwelle.“Ziffer 8, Seite 2
Vulkanausbruchja„Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste“Ziffer 9, Seite 2
Sturmflutnein„10.3.1 Sturmflut;“Ziffer 10.3.1, Seite 2
Anstieg des Grundwassers infolge Überschwemmung oder Witterungsniederschlägenja„Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge von Ziff. 3.1.1 oder 3.1.2.“Ziffer 3.1.3, Seite 2
Eindringen von Regen- und Schmelzwasser über das Dach oder Außenwände ohne Gebäudeschadennein„Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen.“Ziffer 10.3.2, Seite 2
Weitere Witterungsgefahren über Sturm und Hagel hinaus (Schneelast, Frost, Eisgang), soweit im Elementarteil geregeltnicht geregelt

Leistungen und Kosten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Entschädigung zum Neuwert (gleitender Neuwert beim Gebäude, Wiederbeschaffungspreis beim Hausrat)nicht geregelt
Aufräum-, Abbruch- und Entsorgungskosten nach Elementarschäden, insbesondere Schlamm und Geröllnicht geregelt
Trocknungskosten und Kosten für Bautrocknungnicht geregelt
Mietausfall und Nutzungsausfall der eigenen Wohnung nach Elementarschadennicht geregelt
Hotel- und Unterbringungskosten, wenn die Wohnung unbewohnbar istnicht geregelt
Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten (Sandsäcke, Abpumpen) auch vor Eintrittnicht geregelt
Außenanlagen, Gartenmöbel und Sachen im Freien bei Elementarschädennein„Schäden an im Freien befindlichen beweglichen Sachen.“Ziffer 10.2, Seite 2
Nebengebäude, Garagen und Carportsnicht geregelt
Kraftfahrzeuge auf dem Grundstück ausgeschlossennicht geregelt
Hausrat und Einrichtung im Keller und Souterrain mitversichertnicht geregelt
Kosten für Notmaßnahmen, Notdach und provisorische Sicherungnicht geregelt

Selbstbeteiligung und Wartezeit

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Selbstbeteiligung je Elementarschaden als fester Betrag500 €„10 % des Schadens, mindestens 500 EUR, maximal 5.000 EUR“Besondere Hinweise, Seite 3
Selbstbeteiligung in Prozent der Schadenhöhe oder der Versicherungssummeja„10 % des Schadens, mindestens 500 EUR, maximal 5.000 EUR“Besondere Hinweise, Seite 3
Höhere Selbstbeteiligung in hohen Gefährdungsklassennicht geregelt
Wartezeit ab Vertragsbeginn für Elementarschädenja„Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Ablauf von vier Wochen ab Versicherungsbeginn (Wartezeit).“Ziffer 12.1, Seite 3
Wegfall der Wartezeit bei nahtloser Vorversicherung mit Elementarschutznicht geregelt
Selbstbeteiligung entfällt oder sinkt nach schadenfreien Jahrennicht geregelt

Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Sturmflut ausgeschlossenja„10.3.1 Sturmflut;“Ziffer 10.3.1, Seite 2
Grundwasser ohne Bezug zu Überschwemmung oder Niederschlag ausgeschlossenja„Grundwasser, soweit nicht infolge von Witterungsniederschlägen oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern an die Erdoberfläche gedrungen;“Ziffer 10.3.3, Seite 3
Ausschluss von Feuchtigkeit, Schwamm und Schimmel als Dauerschadennicht geregelt
Ausschluss bei Baumängeln, fehlender Abdichtung oder mangelhafter Instandhaltungnicht geregelt
Ausschluss von Erdsenkung oder Erdfall durch Bergbau und menschliche Eingriffenicht geregelt
Ausschluss von Dammbruch, Talsperren- oder Deichversagennicht geregelt
Ausschluss von Gebäuden im Rohbau oder nicht bezugsfertigen Gebäudenja„Schäden an versicherten Gebäuden oder versicherten Sachen, die sich in Gebäuden befinden, die nicht bezugsfertig oder wegen Umbauarbeiten für ihren Zweck nicht benutzbar sind.“Ziffer 10.1, Seite 2
Ausschluss von Schäden durch ein bei Vertragsschluss bereits bekanntes oder angekündigtes Ereignisnicht geregelt

Obliegenheiten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Rückstausicherung (Rückstauklappe, Hebeanlage) als Pflichtnicht geregelt
Pflicht, Abflussleitungen, Dachrinnen und Regenfallrohre freizuhaltenja„Abflussleitungen auf dem Versicherungsgrundstück freizuhalten, sofern der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt.“Ziffer 11.1.1, Seite 3
Pflicht, Dächer von Schnee zu räumennicht geregelt
Lagerungsvorschrift: Sachen im Keller in Mindesthöhe über dem Bodennicht geregelt
Verzicht auf Kürzung bei grob fahrlässiger Herbeiführungnicht geregelt
Frist für die Schadenmeldung und Pflicht zur Schadenaufnahme vor Beseitigungnicht geregelt

Vertrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Elementarbaustein gesondert kündbar, auch durch den Versicherer nach einem Schadenja„Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten die Versicherung weiterer Elementarschäden in Textform kündigen.“Ziffer 13.1, Seite 3
Beitragsanpassung oder Neueinstufung bei Änderung der Gefährdungsklassenicht geregelt
Vertragsdauer und Kündigungsfristnicht geregelt
Besserstellungs- oder Leistungsgarantie gegenüber Musterbedingungen (GDV, VVO) oder Vorvertragnicht geregelt
Innovationsklausel: künftige Leistungsverbesserungen gelten automatischnicht geregelt

Spanien: Consorcio und Zusatzdeckungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Verweis auf die Deckung der außergewöhnlichen Risiken durch das Consorcio de Compensación de Segurosnicht geregelt
Eigene Deckung für Regen: ab welcher Niederschlagsmenge (Liter je Quadratmeter und Stunde)nicht geregelt
Eigene Deckung für Wind unterhalb der Consorcio-Schwelle: ab welcher Windgeschwindigkeitnicht geregelt
Eigene Deckung für Hagel (pedrisco) und Schnee unabhängig von der Intensitätnicht geregelt
Übernahme der Consorcio-Selbstbeteiligung oder Ergänzung über die Consorcio-Leistung hinausnicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
degenia Versicherungsdienst AG (Assekuradeur)
Vertrieb
über Makler erhältlich

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Bedingungen VGV T24 Elementar
[Seite 1] Kundeninformation Vertragsunterlagen Elementarversicherung Tarif T 24 (Stand Juli 2024) BEW Seite 1 von 3 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 2] Besondere Bedingungen für die Elementarversicherung-Wohngebäude (BEW) – Stand 07/2024 – 1 Vertragsgrundlage 8 Lawinen 2 Versicherte Gefahren und Schäden 9 Vulkanausbruch 3 Überschwemmung, Rückstau 10 Nicht versicherte Schäden 4 Erdbeben 11 Besondere Obliegenheiten 5 Erdsenkung 12 Wartezeit, Selbstbehalt 6 Erdrutsch 13 Kündigung 7 Schneedruck 14 Beendigung des Hauptversicherungsvertrages Im Rahmen der Gebäudeversicherung gelten für die 4.2 Erdbeben wird unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer Wohngebäudeversicherung folgende Besondere Bedingungen für die nachweist, dass Versicherung weiterer Elementarschäden in der Wohngebäudeversicherung (VGB 2024) Stand: 07.2024 4.2.1 die naturbedingte Erschütterung des Erdbodens in der Umgebung des Versicherungsortes Schäden an Gebäuden im Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt: einwandfreien Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat, oder 1 Vertragsgrundlage Es gelten die Allgemeinen Wohngebäude- 4.2.2 der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes der Versicherungsbedingungen (VGB 2024), soweit sich aus den versicherten Sachen nur durch ein Erdbeben entstanden sein folgenden Bestimmungen nicht etwas anderes ergibt. kann. 2 Versicherte Gefahren und Schäden 5 Erdsenkung Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens die durch über naturbedingten Hohlräumen. 3.1 Überschwemmung, Rückstau; 6 Erdrutsch Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen 3.2 Erdbeben; von Erd- oder Gesteinsmassen. 3.3 Erdsenkung, Erdrutsch; 7 Schneedruck Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder 3.4 Schneedruck, Lawinen; Eismassen. Als Schneedruck gilt auch das Abrutschen von Schnee- oder Eismassen von Dächern. 3.5 Vulkanausbruch 8 Lawinen zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen. Lawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen einschließlich der bei ihrem Abgang verursachten 3 Überschwemmung, Rückstau Druckwelle. 3.1 Überschwemmung ist die Überflutung des Grund und Bodens 9 Vulkanausbruch des Versicherungsgrundstücks oder von unmittelbar Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim angrenzenden Grund- und Bodenflächen, Straßen, Geh- und Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit Lavaergüssen, Asche- Radwegen mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser Eruptionen oder dem Austritt von sonstigen Materialien und durch Gasen. 3.1.1 Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) 10 Nicht versicherte Schäden Gewässern; Nicht versichert sind 3.1.2 Witterungsniederschläge; 10.1 Schäden an versicherten Gebäuden oder versicherten 3.1.3 Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge von Ziff. Sachen, die sich in Gebäuden befinden, die nicht bezugsfertig 3.1.1 oder 3.1.2. oder wegen Umbauarbeiten für ihren Zweck nicht benutzbar sind. 3.2 Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder 10.2 Schäden an im Freien befindlichen beweglichen Sachen. durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen 10.3 - ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen - Schäden durch Einrichtungen in das Gebäude eindringt. 10.3.1 Sturmflut; 4 Erdbeben 10.3.2 Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht 4.1 Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinnern ausgelöst Öffnungen. Dies gilt nicht, wenn diese Öffnungen durch Sturm oder wird. Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen; degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de [Seite 3] 10.3.3 Grundwasser, soweit nicht infolge von Witterungsniederschlägen oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern an die Erdoberfläche gedrungen; 10.3.4 Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; Verpuffung; Implosion; Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs; Fahrzeuganprall; Sengschäden; Rauch- und Rußschäden. Dies gilt nicht, soweit diese Gefahren durch ein versichertes Erdbeben ausgelöst wurden; 10.3.5 Trockenheit oder Austrocknung. 11 Besondere Obliegenheiten 11.1 Zur Vermeidung von Überschwemmungs- bzw. Rückstauschäden hat der Versicherungsnehmer 11.1.1 Abflussleitungen auf dem Versicherungsgrundstück freizuhalten, sofern der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt. 11.1.2 Alle in der Ziffer 8.1 und 8.2 VGB 2024 Abschnitt B beschriebenen Obliegenheiten sind vom Versicherungsnehmer zu erfüllen. 11.2 Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten, so ist der Versicherer unter den in Ziffer 8.1 VGB 2024 Abschnitt B beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei. 12 Wartezeit, Selbstbehalt 12.1 Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Ablauf von vier Wochen ab Versicherungsbeginn (Wartezeit). 12.2 Der bedingungsgemäß als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt gekürzt. 13 Kündigung 13.1 Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten die Versicherung weiterer Elementarschäden in Textform kündigen. Kündigt der Versicherungsnehmer, so kann er bestimmen, dass seine Kündigung erst zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres wirksam wird. 13.2 Kündigt der Versicherer, so kann der Versicherungsnehmer den Hauptvertrag (siehe Ziffer 1) innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum gleichen Zeitpunkt kündigen. 14 Beendigung des Hauptversicherungsvertrages Mit Beendigung des Hauptversicherungsvertrages (siehe Ziffer 1) erlischt auch die Versicherung weiterer Elementarschäden. Besondere Hinweise – soweit nichts anderes vereinbart ist Selbstbehalt je Schadenfall 10 % des Schadens, mindestens 500 EUR, maximal 5.000 EUR Haftungslimit Je Schadenereignis und Versicherungsort die vereinbarte Gebäudeversicherungssumme. Das Haftungslimit beträgt in allen Fällen jedoch max. 1.500.000 EUR. degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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