Versicherungsmakler / Elementarschadenversicherung / Bedingungsarchiv
degenia VGV T24, Bedingungen Elementar: die Bedingungen im Volltext
Elementarbaustein zur Wohngebäudeversicherung T24 mit allen Elementargefahren, 10 Prozent Selbstbehalt mindestens 500 und höchstens 5.000 Euro, Haftungslimit 1,5 Millionen Euro und vier Wochen Wartezeit.
In zwei Minuten erledigt: Ihre Daten genügen, den Rest übernehmen wir.
- Für Sie kostenlos, derselbe Preis wie direkt
- 4,98 von 5 Sternen aus 5.037 Bewertungen
- Im Schadenfall an Ihrer Seite
Diesen Tarif über NAMMERT abschließen
Was zu Ihnen passt, haben Sie mit Ihrer KI schon geklärt. Hier fehlen nur noch Ihre Daten. Wir reichen Ihren Antrag an degenia weiter.
- KI hat beraten
- 2Ihre Daten
- Antrag an degenia
Danke, Ihr Antrag ist da.
Wir reichen ihn an degenia weiter und melden uns mit der Bestätigung.
Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 62 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Vertragsform: Baustein der Wohngebäude- oder Hausratversicherung oder eigenständiger Elementarvertrag | nein | „Im Rahmen der Gebäudeversicherung gelten für die Wohngebäudeversicherung folgende Besondere Bedingungen“ | BEW Präambel, Seite 2 |
| Elementarschutz für das Gebäude (Wohngebäudeversicherung, in Österreich Eigenheimversicherung) | ja | „Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch“ | Ziffer 2, Seite 2 |
| Elementarschutz für den Hausrat (in Österreich Haushaltsversicherung) | nicht geregelt | ||
| Entschädigungsgrenze für Elementarschäden (volle Versicherungssumme oder eigene Höchstgrenze, in Österreich oft Katastrophenpauschale) | ja, bis 1.500.000 € | „Das Haftungslimit beträgt in allen Fällen jedoch max. 1.500.000 EUR.“ | Besondere Hinweise, Seite 3 |
| Jahreshöchstentschädigung für alle Elementarschäden eines Versicherungsjahres | nicht geregelt | ||
| Alle Elementargefahren in einem Paket (keine einzelne Gefahr abwählbar) | ja | „Überschwemmung, Rückstau; Erdbeben; Erdsenkung, Erdrutsch; Schneedruck, Lawinen; Vulkanausbruch“ | Ziffer 2, Seite 2 |
| Annahme nach Gefährdungsklasse (ZÜRS in Deutschland, HORA in Österreich): bis zu welcher Zone wird versichert | nicht geregelt |
Versicherte Gefahren
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Überschwemmung durch Ausuferung oberirdischer Gewässer (Hochwasser) | ja | „Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern;“ | Ziffer 3.1.1, Seite 2 |
| Überschwemmung durch Witterungsniederschläge (Starkregen, Sturzflut) ohne Gewässernähe | ja | „Überschwemmung ist die Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks oder von unmittelbar angrenzenden Grund- und Bodenflächen, Straßen, Geh- und Radwegen mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser“ | Ziffer 3.1, Seite 2 |
| Rückstau aus der Kanalisation (Ableitungsrohre, Regenwasser) | ja | „Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren“ | Ziffer 3.2, Seite 2 |
| Erdbeben | ja | „Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinnern ausgelöst wird.“ | Ziffer 4.1, Seite 2 |
| Erdsenkung (naturbedingte Absenkung über natürlichen Hohlräumen) | ja | „Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen.“ | Ziffer 5, Seite 2 |
| Erdrutsch, Felssturz und Steinschlag | ja | „Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen.“ | Ziffer 6, Seite 2 |
| Vermurung (Mure, Schlammlawine) | nicht geregelt | ||
| Schneedruck | ja | „Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen.“ | Ziffer 7, Seite 2 |
| Lawinen und Lawinenluftdruck | ja | „Lawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen einschließlich der bei ihrem Abgang verursachten Druckwelle.“ | Ziffer 8, Seite 2 |
| Vulkanausbruch | ja | „Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste“ | Ziffer 9, Seite 2 |
| Sturmflut | nein | „10.3.1 Sturmflut;“ | Ziffer 10.3.1, Seite 2 |
| Anstieg des Grundwassers infolge Überschwemmung oder Witterungsniederschlägen | ja | „Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge von Ziff. 3.1.1 oder 3.1.2.“ | Ziffer 3.1.3, Seite 2 |
| Eindringen von Regen- und Schmelzwasser über das Dach oder Außenwände ohne Gebäudeschaden | nein | „Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen.“ | Ziffer 10.3.2, Seite 2 |
| Weitere Witterungsgefahren über Sturm und Hagel hinaus (Schneelast, Frost, Eisgang), soweit im Elementarteil geregelt | nicht geregelt |
Leistungen und Kosten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Entschädigung zum Neuwert (gleitender Neuwert beim Gebäude, Wiederbeschaffungspreis beim Hausrat) | nicht geregelt | ||
| Aufräum-, Abbruch- und Entsorgungskosten nach Elementarschäden, insbesondere Schlamm und Geröll | nicht geregelt | ||
| Trocknungskosten und Kosten für Bautrocknung | nicht geregelt | ||
| Mietausfall und Nutzungsausfall der eigenen Wohnung nach Elementarschaden | nicht geregelt | ||
| Hotel- und Unterbringungskosten, wenn die Wohnung unbewohnbar ist | nicht geregelt | ||
| Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten (Sandsäcke, Abpumpen) auch vor Eintritt | nicht geregelt | ||
| Außenanlagen, Gartenmöbel und Sachen im Freien bei Elementarschäden | nein | „Schäden an im Freien befindlichen beweglichen Sachen.“ | Ziffer 10.2, Seite 2 |
| Nebengebäude, Garagen und Carports | nicht geregelt | ||
| Kraftfahrzeuge auf dem Grundstück ausgeschlossen | nicht geregelt | ||
| Hausrat und Einrichtung im Keller und Souterrain mitversichert | nicht geregelt | ||
| Kosten für Notmaßnahmen, Notdach und provisorische Sicherung | nicht geregelt |
Selbstbeteiligung und Wartezeit
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Selbstbeteiligung je Elementarschaden als fester Betrag | 500 € | „10 % des Schadens, mindestens 500 EUR, maximal 5.000 EUR“ | Besondere Hinweise, Seite 3 |
| Selbstbeteiligung in Prozent der Schadenhöhe oder der Versicherungssumme | ja | „10 % des Schadens, mindestens 500 EUR, maximal 5.000 EUR“ | Besondere Hinweise, Seite 3 |
| Höhere Selbstbeteiligung in hohen Gefährdungsklassen | nicht geregelt | ||
| Wartezeit ab Vertragsbeginn für Elementarschäden | ja | „Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Ablauf von vier Wochen ab Versicherungsbeginn (Wartezeit).“ | Ziffer 12.1, Seite 3 |
| Wegfall der Wartezeit bei nahtloser Vorversicherung mit Elementarschutz | nicht geregelt | ||
| Selbstbeteiligung entfällt oder sinkt nach schadenfreien Jahren | nicht geregelt |
Ausschlüsse
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Sturmflut ausgeschlossen | ja | „10.3.1 Sturmflut;“ | Ziffer 10.3.1, Seite 2 |
| Grundwasser ohne Bezug zu Überschwemmung oder Niederschlag ausgeschlossen | ja | „Grundwasser, soweit nicht infolge von Witterungsniederschlägen oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern an die Erdoberfläche gedrungen;“ | Ziffer 10.3.3, Seite 3 |
| Ausschluss von Feuchtigkeit, Schwamm und Schimmel als Dauerschaden | nicht geregelt | ||
| Ausschluss bei Baumängeln, fehlender Abdichtung oder mangelhafter Instandhaltung | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Erdsenkung oder Erdfall durch Bergbau und menschliche Eingriffe | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Dammbruch, Talsperren- oder Deichversagen | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Gebäuden im Rohbau oder nicht bezugsfertigen Gebäuden | ja | „Schäden an versicherten Gebäuden oder versicherten Sachen, die sich in Gebäuden befinden, die nicht bezugsfertig oder wegen Umbauarbeiten für ihren Zweck nicht benutzbar sind.“ | Ziffer 10.1, Seite 2 |
| Ausschluss von Schäden durch ein bei Vertragsschluss bereits bekanntes oder angekündigtes Ereignis | nicht geregelt |
Obliegenheiten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Rückstausicherung (Rückstauklappe, Hebeanlage) als Pflicht | nicht geregelt | ||
| Pflicht, Abflussleitungen, Dachrinnen und Regenfallrohre freizuhalten | ja | „Abflussleitungen auf dem Versicherungsgrundstück freizuhalten, sofern der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt.“ | Ziffer 11.1.1, Seite 3 |
| Pflicht, Dächer von Schnee zu räumen | nicht geregelt | ||
| Lagerungsvorschrift: Sachen im Keller in Mindesthöhe über dem Boden | nicht geregelt | ||
| Verzicht auf Kürzung bei grob fahrlässiger Herbeiführung | nicht geregelt | ||
| Frist für die Schadenmeldung und Pflicht zur Schadenaufnahme vor Beseitigung | nicht geregelt |
Vertrag
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Elementarbaustein gesondert kündbar, auch durch den Versicherer nach einem Schaden | ja | „Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten die Versicherung weiterer Elementarschäden in Textform kündigen.“ | Ziffer 13.1, Seite 3 |
| Beitragsanpassung oder Neueinstufung bei Änderung der Gefährdungsklasse | nicht geregelt | ||
| Vertragsdauer und Kündigungsfrist | nicht geregelt | ||
| Besserstellungs- oder Leistungsgarantie gegenüber Musterbedingungen (GDV, VVO) oder Vorvertrag | nicht geregelt | ||
| Innovationsklausel: künftige Leistungsverbesserungen gelten automatisch | nicht geregelt |
Spanien: Consorcio und Zusatzdeckungen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Verweis auf die Deckung der außergewöhnlichen Risiken durch das Consorcio de Compensación de Seguros | nicht geregelt | ||
| Eigene Deckung für Regen: ab welcher Niederschlagsmenge (Liter je Quadratmeter und Stunde) | nicht geregelt | ||
| Eigene Deckung für Wind unterhalb der Consorcio-Schwelle: ab welcher Windgeschwindigkeit | nicht geregelt | ||
| Eigene Deckung für Hagel (pedrisco) und Schnee unabhängig von der Intensität | nicht geregelt | ||
| Übernahme der Consorcio-Selbstbeteiligung oder Ergänzung über die Consorcio-Leistung hinaus | nicht geregelt |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.
Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- degenia Versicherungsdienst AG (Assekuradeur)
- Vertrieb
- über Makler erhältlich
- Bedingungen VGV T24 Elementar Fassung: BEW Tarif T24, Stand 07/2024 Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)