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Volltext aufklappen: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Adam Riese Fahrradversicherung Riesig (AVB Fahrrad Riesig)
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Für Fragen und weitere Anliegen sind wir jederzeit im Kundenportal unter www.adam-riese.de für Dich da.
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die
Adam Riese Fahrradversicherung Riesig
(AVB Fahrrad Riesig)
Stand 01.11.2025, Version 1.2
Inhaltsverzeichnis
9.3 Entschädigung bei einem Teilschaden
Teil A 9.4 Verzicht auf Reparatur
1 Wer und was ist versichert?
9.5 Entschädigung bei Totalschaden oder Verlust
2 Generelle Ausschlüsse
9.6 Entfällt
3 Geltungsbereich
9.7 Umsatzsteuer
4 Versicherte Gefahren und Schäden
9.8 Unterversicherung
5 Versicherte Gefahr Diebstahl
10 Grundlagen der Beitragsanpassung
5.1 Voraussetzungen Diebstahl
11 Besitzstandsgarantie
5.2 Diebstahl
12 Update-Garantie
5.3 Einbruchdiebstahl
13 Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit
5.4 Raub
14 Recycling-Bonus
5.5 Plünderung
5.6 Trickdiebstahl Teil B
5.7 Ausschlüsse Diebstahl 1 Beginn des Versicherungsschutzes, Beitragszahlung
5.8 Altersgrenzen Fahrrad 1.1 Beginn des Versicherungsschutzes
6 Versicherte Gefahr Reparatur 1.2 Beitragszahlung, Versicherungsperiode
6.1 Voraussetzungen Reparatur 1.3 Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags, Folgen verspäteter
6.2 Unfallschäden Zahlung oder Nichtzahlung
6.3 Verschleiß 1.4 Folgebeitrag
6.4 Brand, Blitzschlag, Explosion 1.5 Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschriftmandat)
6.5 extreme Naturgefahren 1.6 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
6.6 Bedienfehler oder unsachgemäße Handhabung 2 Dauer und Ende des Vertrags/Kündigung
6.7 Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler 2.1 Dauer und Ende des Vertrags
6.8 Feuchtigkeitsschäden 2.2 Kündigung nach Versicherungsfall
6.9 Elektronikschäden 3 Anzeigepflicht und andere Obliegenheiten
6.10 Kabelbruch und Tierbisse 3.1 Anzeigepflichten bis zum Vertragsschluss
6.11 Vandalismus 3.2 Gefahrerhöhung
6.12 Ausschlüsse Reparatur 3.3 Deine Obliegenheiten
6.13 Altersgrenzen Fahrrad 4 Weitere Regelungen
7 Versicherte Gefahr Pannenschutzbrief 4.1 Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung
7.1 Voraussetzung Pannenschutzbrief 4.2 Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung
7.2 Versicherungsfall 4.3 Vollmacht von Adam Riese
7.3 Ausschlüsse Pannenschutzbrief 4.4 Verjährung
7.4 Geltungsbereich 4.5 Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstand
7.5 Leistungen 4.6 Anzuwendendes Recht
7.6 Begriffe 4.7 Embargobestimmung
8 Allgemeine Obliegenheiten 4.8 Überversicherung
8.1 Obliegenheiten vor Eintritt des Schadenfalls 4.9 Versicherung für fremde Rechnung
8.2 Obliegenheiten nach Eintritt des Schadenfalls 4.10 Aufwendungsersatz
9 Leistungsumfang 4.11 Übergang von Ersatzansprüchen
9.1 Maximale Entschädigungshöhe 4.12 Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen
9.2 Entschädigung bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub und 4.13 Repräsentanten
Teilediebstahl
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Wer ist wer?
Du bist unser Versicherungsnehmer und damit unser Vertragspartner.
Versicherte Person ist jeder, für den Du Versicherungsschutz mit uns vereinbart hast. Das kann auf Dich selbst und auch auf andere Per-
sonen zutreffen. „Wir“, „uns“, „unser“, usw. bezeichnet nachfolgend die Adam Riese GmbH. Unsere Berechtigungen Erklärungen und
Zahlungen entgegenzunehmen sowie abzugeben sind in B 4.3 geregelt.
Präambel
Unsere Fahrradvollkasko versichert Dein Pedelec (nachfolgend als E-Bike bezeichnet) oder Fahrrad, welches nicht versicherungs- oder
führerscheinpflichtig ist. Das beschriebene Produkt versichert Räder, die überwiegend privat genutzt werden. Räder, die als sogenanntes
Dienstrad, Firmenrad, JobRad oder JobBike zur Verfügung gestellt werden, können im Rahmen dieser Bedingungen ebenfalls versichert
werden. Nicht versicherbar sind hingegen Räder, die eine überwiegende gewerbliche Nutzung (z.B. für Kurierfahrten oder Personen-
bzw. Warentransporte, Pizzalieferung usw.) oder einen stetigen Nutzerwechsel haben.
Teil A Die maximale Entschädigungsleistung für mitversi-
A1 Wer und was ist versichert? chertes Zubehör beträgt 2.000 € je Versicherungs-
fall. Die Entschädigungsleistung wird der gewählten
A 1.1 Versicherte Personen
Versicherungssumme nicht angerechnet.
Versicherungsschutz besteht zunächst für die im Ver-
A 1.2.5.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch
sicherungsschein genannte Person, die das Fahrrad
Vergessen, Liegen-, Hängen-, Stehenlassen oder
erworben hat, also Du als Versicherungsnehmer.
Verlieren.
Mitversichert sind darüber hinaus Personen, die mit
Deinem Wissen und Willen das Fahrrad nutzen A 1.2.6 Mitgeführtes Gepäck
(berechtigte Nutzer). Wird mitgeführtes Gepäck (wie z.B. Kleidung, Koch-
A 1.2 Versicherte Sachen geschirr, Schlafsack, Trinkflasche) durch
A 1.2.1 Versichert sind die im Versicherungsschein aufge- Diebstahl (nach A 5) & Vandalismus (A 6.11),
führten nicht zulassungs- und nicht versicherungs- Unfälle (nach A 6.2),
pflichtigen Fahrräder bzw. E-Bikes (Fahrräder mit Brand (nach A 6.4),
elektronischer Tretunterstützung für die keine Naturgewalten (nach A 6.5)
Zulassungs- oder Versicherungspflicht besteht), beschädigt oder kommt es abhanden, so besteht Ver-
A 1.2.2 die für deren Funktion dienenden Teile (wie z.B. sicherungsschutz, sofern entsprechende Gefahren im
Sattel, Lenker, Lampen, Gepäckträger), Versicherungsschein aufgeführt werden.
A 1.2.3 abgeschlossene Akkus, sowie das Lade- und Steuer- Die maximale Entschädigungsleistung beträgt
gerät, 2.000 € je Versicherungsfall. Die Entschädigungs-
leistung wird der gewählten Versicherungssumme
A 1.2.4 des zur Diebstahlsicherung mitgeführten eigenstän-
nicht angerechnet.
digen Schlosses und der mitgeführten elektronischen
Diebstahlsicherungen. A 1.2.6.1 Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Schä-
den bzw. Sachen:
A 1.2.5 Mitgeführtes Zubehör
Schäden durch Vergessen, Liegen-, Hängen-, Ste-
Versichert ist nachfolgend aufgeführtes, lose mit dem
henlassen oder Verlieren
Fahrrad verbundenes Zubehör, sofern es beim Ge-
Bargeld, Kreditkarten, Schlüssel, Flug-/Bahnti-
brauch des versicherten Fahrrads beschädigt oder
ckets, Ausweispapiere und sonstige Wertsachen
zerstört wird:
Handys, Tablets, Navigationssysteme, Unterhal-
Anhänger Schleppstange Beleuchtung tungselektronik und jegliche Formen von Video-
Spiegel Fahrradkom- Kartenhalter und Fotoaufnahmegeräten
pass A 1.3 Versicherte Nutzung
Luftpumpe Steckschutz- Fahrradkorb
Versichert ist die private Nutzung, einschließlich
blech
Dienstfahrten.
Reflektor Kilometerzäh- Regenschutz-
ler (keine plane Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Teil-
Smartphones/ nahme an Sportveranstaltungen zur Erzielung von
Smartwat- Höchstgeschwindigkeiten, sowie dazugehörige Trai-
ches) nings- und Übungsfahrten.
Klingel Kindersitz Sattelkissen A2 Generelle Ausschlüsse
Helm Fahrradwimpel Flickzeug A 2.1 Nicht versichert sind Fahrräder/E-Bikes
für die eine Versicherungs- oder Führerschein-
A 1.2.5.1 Als versicherte Schäden gelten hierbei alle Schäden, pflicht besteht
die durch die gewerblich genutzt werden
Diebstahl (nach A 5) & Vandalismus (A 6.11), die von Dir oder dem Eigentümer vermietet werden
Unfälle (nach A 6.2), oder einen stetigen Nutzerwechsel haben
Brand (nach A 6.4), die nicht durch einen Fachbetrieb zusammenge-
Naturgewalten (nach A 6.5) baut wurden, sogenannte Eigenbauten
entstanden sind. Die jeweilige Gefahr muss dabei Be- die von Privatpersonen ohne Original-Händler-
standteil Deines Versicherungsschutzes sein und im rechnung und ohne (Privat-)Kaufvertrag erworben
Versicherungsschein aufgeführt. wurden
für die keine gültige Rahmennummer vorliegt
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A3 Geltungsbereich Gleiches gilt, wenn versicherte Sachen bei einer sol-
Für Leistungen aus der versicherten Gefahr Diebstahl chen Demonstration bzw. durch eine solche Hand-
(A 5) und Gefahr Reparatur (A 6) besteht weltweit lung abhandenkommen.
Versicherungsschutz ohne zeitliche Begrenzung. A 5.6 Trickdiebstahl
Für Pannenschutz (A 7) besteht Versicherungsschutz Versicherungsschutz besteht, wenn versicherte Sa-
innerhalb der geographischen Grenzen Europas. chen durch einen Trickdiebstahl abhandenkommen.
A4 Versicherte Gefahren und Schäden Trickdiebstahl liegt vor, wenn eine Person eine versi-
cherte Person täuscht, um versicherte Sachen unge-
Versicherungsschutz besteht nur für die im Versiche-
hindert an sich nehmen zu können.
rungsschein aufgeführten Gefahren. Im Einzelnen
können folgende Gefahren versichert werden: A 5.7 Ausschlüsse Diebstahl
A5 Versicherte Gefahr Diebstahl (nur sofern explizit Kein Versicherungsschutz besteht
gewählt) bei Verlieren, Stehen- oder Liegenlassen,
A 5.1 Voraussetzung und Wartezeit Gefahr Diebstahl bei einem Fahrraddiebstahl, wenn das Fahrrad
nicht gemäß A 5.2 gegen Diebstahl gesichert war,
Schäden durch strafbare Handlungen sind unverzüg-
für lose mit dem Fahrrad verbundene Teile, es sei
lich der nächsten zuständigen oder erreichbaren
denn, diese wurden zusammen mit dem versicher-
Polizeidienststelle anzuzeigen. Es gilt keine Wartezeit
ten Fahrrad entwendet, siehe A 1.2.5.
für versicherte Schäden nach A 5.
A 5.8 Was musst Du bei Erreichung von Altersgrenzen
A 5.2 Diebstahl
beachten?
Versicherungsschutz besteht, wenn das versicherte
A 5.8.1 Umstellungen aufgrund Altersgrenzen versichertes
Fahrrad entwendet wurde.
Fahrrad
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass Als beitragsrelevantes Tarifmerkmal fragen wir Dich
das Fahrrad zum Zeitpunkt der Entwendung mit einer nach dem Alter Deines Fahrrades. Deine Angaben
abgeschlossenen Diebstahlsicherung gesichert war hierzu führen wir im Versicherungsschein in Form des
(z.B. einem Schloss). Einer abgeschlossenen Dieb- „Erstkaufdatums“ auf.
stahlsicherung gleichgestellt ist die Befestigung an
Dein Beitrag richtet sich nach der Altersklasse, in der
einem Fahrradträger mit allen verfügbaren abge-
sich Dein versichertes Fahrrad befindet. Im Folgen-
schlossenen Sicherungen oder die Lagerung in einem
den findest Du die Altersklassen aufgeführt:
verschlossenen Innen- oder Kofferraum eines Fahr-
zeugs.
A 5.3 Einbruchdiebstahl Altersklasse 0 Alle Fahrräder jünger als
12 Monate
Versicherungsschutz besteht, wenn das versicherte
Fahrrad aus einem Raum in einem Gebäude entwen- Altersklasse 1 Alle Fahrräder älter als
det wird, der gewaltsam aufgebrochen wurde. Mit 12 Monate, jedoch jünger
Räumen gleichgesetzt sind abschließbare Container als 24 Monate
oder vergleichbare Behältnisse. Handelt es sich um Altersklasse 2 Alle Fahrräder älter als
Räume, die gemeinschaftlich genutzt werden, besteht 24 Monate, jedoch jünger
nur dann Versicherungsschutz, wenn das Fahrrad als 36 Monate
durch eine abschließbare Diebstahlsicherung gesi-
Altersklasse 3 Alle Fahrräder älter als
chert ist.
36 Monate, jedoch jünger
A 5.4 Raub als 48 Monate
Versicherungsschutz besteht, wenn Altersklasse 4 Alle Fahrräder älter als
der Räuber gegen die versicherte Person Gewalt 48 Monate, jedoch jünger
anwendet, um deren Widerstand gegen die Weg- als 60 Monate
nahme versicherter Sachen auszuschalten, oder Altersklasse 5+ Alle Fahrräder älter als
die versicherte Person versicherte Sachen heraus- 60 Monate
gibt oder sie sich wegnehmen lässt, weil der Räu-
ber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben
androht, oder Verlängern wir Deinen Vertrag nach B 2.1.2 (still-
der versicherten Person werden versicherte Sa- schweigende Verlängerung) zur nächsten Hauptfäl-
chen weggenommen, weil ihre Widerstandskraft ligkeit oder führst Du eine Vertragsänderung durch
ausgeschaltet war. Der Verlust der Widerstands- und gilt für Dein Fahrrad eine neue Altersklasse, er-
kraft muss seine Ursache in einer Beeinträchtigung mitteln wir den Beitrag für das Alter des Fahrrades
des körperlichen Zustands der versicherten Person anhand der dann geltenden Altersklasse.
haben. Diese Beeinträchtigung muss unmittelbar Wir informieren Dich rechtzeitig über den neuen Bei-
vor der Wegnahme bestanden haben und durch ei- trag. Erhöht sich der Beitrag, kannst Du den Vertrag
nen Unfall oder eine sonstige nicht verschuldete innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mittei-
Ursache wie z.B. eine Ohnmacht oder ein Herzin- lung kündigen. Deine Kündigung wird mit ihrem Zu-
farkt entstanden sein. gang bei uns, frühestens jedoch zum Zeitpunkt der
A 5.5 Plünderung Beitragserhöhung, wirksam.
Versicherungsschutz besteht, wenn bei einer gewalt- A6 Reparatur (nur sofern explizit gewählt)
tätigen Demonstration oder durch sonstige Handlun- A 6.1 Voraussetzung Gefahr Reparatur
gen versicherte Sachen zerstört werden, bei der die
Schäden, die durch einen Brand, Explosion oder Van-
öffentliche Ordnung (teilweise) zusammenbricht.
dalismus entstanden sind, sind unverzüglich der
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nächsten zuständigen oder erreichbaren Polizei- Alterung und Materialermüdung, es sei denn, es
dienststelle anzuzeigen. handelt sich um Verschleiß nach A 6.3
Schäden an einem Fahrrad, das Du zum Transport Schäden, für die der Hersteller des Fahrrads, der
aufgegeben hast, musst Du unverzüglich dem Beför- Verkäufer, eine mit der Reparatur des Fahrrads be-
derungsunternehmen melden. Entsprechende Be- auftragte Person oder ein sonstiger Dritter auf-
scheinigungen sind uns vorzulegen. grund einer vertraglichen oder gesetzlichen Ver-
pflichtung aufkommen muss
A 6.2 Unfallschäden
Schäden, die die Nutzung des Fahrrads nicht beein-
Versicherungsschutz besteht bei Unfallschäden. Als trächtigen (z.B. Schrammen oder Schäden an der
Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit me- Lackierung)
chanischer Gewalt auf das Fahrrad einwirkendes Er- Schäden und Folgeschäden durch Manipulation
eignis. des Antriebssystems
Versichert ist darüber hinaus Schäden und Folgeschäden durch nicht fachge-
rechte Ein- oder Umbauten
das Umfallen des Fahrrads, sowie der Sturz mit
Schäden und Folgeschäden durch unsachgemäße
dem Fahrrad auch ohne äußere Einwirkung,
Reparaturen
der Unfall des Fahrrads, das mit einem Transport-
Schäden und Folgeschäden durch eine ungewöhn-
mittel (Kraftfahrzeug, Wasserfahrzeug oder öffent-
liche Verwendung des Fahrrads,
liche Verkehrsmittel) befördert wird und durch ei-
Schäden und Folgeschäden durch die Reinigung
nen Unfall des Transportmittels zerstört oder be-
des Fahrrads
schädigt wird oder infolgedessen abhandenkommt.
Schäden, die Du oder Dein Repräsentant vorsätz-
A 6.3 Verschleiß lich herbeigeführt haben
A 6.3.1 Besondere Voraussetzungen und Wartezeit Schäden am Akku durch nicht sachgemäße Aufla-
Verschleiß dung
Verschleißschäden gelten als versichert, wenn fol- A 6.13 Was musst Du bei Erreichung von Altersgrenzen
gende Voraussetzungen vorliegen: beachten?
Der Schaden ist durch Alterung, häufigen Gebrauch A 6.13.1 Umstellungen aufgrund Altersgrenzen versichertes
oder Abnutzung entstanden und mindert die Leis- Fahrrad
tungsfähigkeit des Fahrrads. Als beitragsrelevantes Tarifmerkmal fragen wir Dich
Das Fahrrad (inklusive Akku und Motor) ist bei Ein- nach dem Alter Deines Fahrrades. Deine Angaben
tritt des Schadens nicht älter als fünf Jahre. Die hierzu führen wir im Versicherungsschein in Form des
Frist beginnt mit dem Tag des Fahrradkaufs (Rech- „Erstkaufdatums“ auf.
nungsdatum der ersten Verkaufsrechnung). Dein Beitrag richtet sich nach der Altersklasse, in der
Die Schäden treten frühestens drei Monate nach sich Dein versichertes Fahrrad befindet. Im Folgen-
Abschluss dieses Versicherungsvertrages auf den findest Du die Altersklassen aufgeführt:
(Wartezeit).
A 6.3.2 Versicherte Leistung
Altersklasse 0 Alle Fahrräder jünger als
Bei Verschleißschäden erstatten wir die Reparatur- 12 Monate
kosten (Ersatzteile in gleicher Art und Güte sowie Ar-
beitslohn), die durch Verschleiß notwendig werden. Altersklasse 1 Alle Fahrräder älter als
Nach einer Entschädigungsleistung, die durch Ver- 12 Monate, jedoch jünger
schleißschäden notwendig wird, beginnt für Reifen, als 24 Monate
Bremsen und Akkus jeweils eine erneute dreimona- Altersklasse 2 Alle Fahrräder älter als
tige Wartezeit am Ersten des auf den Auszahlungstag 24 Monate, jedoch jünger
folgenden Monats. als 36 Monate
A 6.4 Brand, Blitzschlag, Explosion Altersklasse 3 Alle Fahrräder älter als
A 6.5 extreme Naturgefahren (Sturm, Hagel, Über- 36 Monate, jedoch jünger
schwemmung, Lawinen, Erdrutsch) als 48 Monate
A 6.6 Bedienfehler oder unsachgemäße Handhabung Altersklasse 4 Alle Fahrräder älter als
48 Monate, jedoch jünger
A 6.7 Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler
als 60 Monate
nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungs-
frist von 24 Monaten Altersklasse 5+ Alle Fahrräder älter als
60 Monate
A 6.8 Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und Steue-
rungsgeräten
A 6.9 Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Über- Verlängern wir Deinen Vertrag nach B 2.1.2 (still-
spannung) an Akku, Motor und Steuerungsgeräten schweigende Verlängerung) zur nächsten Hauptfäl-
A 6.10 Kabelbruch am versicherten Fahrrad und am Lade- ligkeit oder führst Du eine Vertragsänderung durch
gerät oder Schäden durch Tierbisse an der Verka- und gilt für Dein Fahrrad eine neue Altersklasse, er-
belung mitteln wir den Beitrag für das Alter des Fahrrades
anhand der dann geltenden Altersklasse.
A 6.11 Vandalismus (mut- und böswillige Beschädigung
oder Zerstörung durch unbekannte Dritte) Wir informieren Dich rechtzeitig über den neuen Bei-
trag. Erhöht sich der Beitrag, kannst Du den Vertrag
A 6.12 Ausschlüsse Gefahr Beschädigung und Verschleiß innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mittei-
Kein Versicherungsschutz besteht für: lung kündigen. Deine Kündigung wird mit ihrem Zu-
Schäden durch Rost oder Oxidation gang bei uns, frühestens jedoch zum Zeitpunkt der
Beitragserhöhung, wirksam.
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A7 Pannenschutzbrief (sofern explizit vereinbart) für den Abtransport des Fahrrads einschließlich Ge-
A 7.1 Wartezeit Pannenschutz päck bis zum Startplatz der Tagesfahrt, also dem Ort,
an dem Du am Tag des Schadeneintritts die Fahrt mit
Für Schäden nach A7 besteht keine Wartezeit.
dem versicherten Fahrrad begonnen hast. Liegt der
A 7.2 Versicherungsfall Zielort näher als der Startplatz, übernehmen wir al-
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn das versicherte ternativ die Kosten des Abtransports bis zum Zielort.
Fahrrad aus einem der folgenden Gründe nicht mehr Alternativ übernehmen wir die Kosten für den Ab-
genutzt werden kann: transport des Fahrrads zur nächsten geeigneten
Beschädigung Fahrradwerkstatt. Liegt der Wohnort näher als die
Diebstahl (auch Teilediebstahl, sofern die Fahrbe- nächste geeignete Fahrradwerkstatt, erfolgt die
reitschaft dadurch aufgehoben wird) Übernahme entstehender Kosten für den Abtransport
Unfälle nach A 6.2 & Stürze bis zum Wohnsitz (vgl. A 7.6.6).
Reifenpanne A 7.5.4 Rücktransport
mechanische Mängel (z.B. Ketten- oder Rahmen-
Wir übernehmen die entstehenden Kosten bis zur
bruch)
Höhe der Kosten für einen Rücktransport an den
Aufgrund erlittener Verletzungen einer versicher-
ständigen Wohnsitz (im Inland) der versicherten Per-
ten Person eine Weiterfahrt mit dem Fahrrad nicht
son, sofern das versicherte Fahrrad am Schadenort
mehr möglich ist
oder in dessen Nähe nicht innerhalb von drei Werkta-
A 7.3 Ausschlüsse Pannenschutzbrief gen fahrbereit gemacht werden kann und die voraus-
Kein Versicherungsfall liegt vor, wenn das Fahrrad sichtlichen Reparaturkosten nicht den Betrag über-
aus den folgenden Gründen ausfällt: steigen, der am Schadentag in Deutschland für ein
gleichwertiges gebrauchtes Fahrrad aufgewendet
Die Akkus sind entladen.
werden muss.
Es ist nicht ausreichend Druck auf den Reifen, was
durch Gebrauch einer Luftpumpe behoben werden Diese Leistung erbringen wir auch, wenn das versi-
kann. cherte Fahrrad nach einem Diebstahl wiederaufge-
Das Fahrrad befindet sich in einem nach der Stra- funden wird oder wenn die versicherte Person auf-
ßenverkehrsordnung unzulässigen Zustand, was grund einer unfallbedingten Verletzung oder wegen
dazu führt, dass die Weiterfahrt untersagt oder auf- einer schweren Erkrankung nicht in der Lage ist, das
grund weiterer Umstände, die von außen hinzutre- Fahrrad zum Zielort zu fahren.
ten, unmöglich gemacht wird. Wird vor dem Rücktransport festgestellt, dass ein
Durch Krieg, innere Unruhen, terroristische Hand- zum versicherten Fahrrad (E-Bike, Pedelec oder ähn-
lungen, Anordnungen staatlicher Stellen oder liches) gehörender Akku beschädigt ist oder so be-
Kernenergie wurden Schäden verursacht. schädigt sein könnte, dass ein Transport nur als Ge-
Von der versicherten Person wurden vorsätzlich fahrgut zulässig ist, leisten wir nur für den Rücktrans-
oder grobfahrlässig Schäden an versicherten Sa- port des Fahrrads ohne Akku.
chen herbeigeführt.
A 7.5.4 Weiter- oder Rückfahrt
Für den Transport eines am versicherten Fahrrad
befindlichen Akkus, wenn dieser durch das versi- Wir übernehmen entstehende Kosten bis zur Höhe
cherte Schadenereignis beschädigt wurde. von 500 € für folgende Fahrten:
Bei regulärem Service und bei technischen Aktio- die Fahrt vom Schadenort zum Wohnsitz oder für
nen oder Rückrufaktionen wurden Schäden verur- die Fahrt vom Schadenort zum Zielort,
sacht. die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnsitz,
A 7.4 Geltungsbereich Pannenschutz die Fahrt zum Schadenort für eine Person, wenn
das wieder fahrbereite Fahrrad dort abgeholt wer-
Grundsätzlich besteht Versicherungsschutz für Scha-
den soll.
denfälle innerhalb der geographischen Grenzen Euro-
pas (siehe dazu A 3). A 7.5.5 Bergung
A 7.5 Leistungen Muss das versicherte Fahrrad inklusive Gepäck nach
einem Versicherungsfall geborgen – also z.B. aus ei-
Liegt ein Versicherungsfall nach 7.2 vor, hast Du An-
nem Gewässer herausgezogen und verladen – wer-
spruch auf folgende Leistungen:
den, übernehmen wir die entstehenden Kosten in
A 7.5.1 24-Stunden-Schutz Höhe von bis zu 1.000 €. Sofern die Bergung behörd-
Versicherungsfälle nach A 7 sind rund um die Uhr ver- lich angewiesen wurde, übernehmen wir die Kosten in
sichert. Es besteht keine zeitliche Beschränkung für voller Höhe.
Schadensereignisse. A 7.5.6 Ersatzfahrrad
A 7.5.2 Pannenhilfe Wir übernehmen die Kosten für die Anmietung eines
Pannenhilfe ist eine Wiederherstellung der Fahrbe- Ersatzrades bis zur Wiederherstellung der Fahrbereit-
reitschaft am Schaden- bzw. Leistungsort (siehe A schaft oder bis zum Wiederauffinden des gestohlenen
7.6.1), die mit den durch das Pannenhilfsfahrzeug üb- Fahrrads, sofern es in einem fahrbereiten Zustand ist.
licherweise mitgeführten Kleinteilen erfolgen kann. Wir zahlen höchstens 50 € pro Tag und maximal für
14 Tage.
Die hierfür entstehenden Kosten übernehmen wir.
Kosten für Ersatzteile übernehmen wir nur, wenn Wir übernehmen keine Kosten für ein Ersatzfahrrad,
hierfür Versicherungsschutz nach A 6 besteht. sofern Du die Leistung aus A 7.5.4 wahrnimmst (Wei-
ter- und Rückfahrt).
A 7.5.3 Abtransport
Kann das versicherte Fahrrad an der Schadenstelle
oder dem Leistungsort (vgl. A 7.6.1) nicht wieder fahr-
bereit gemacht werden, übernehmen wir die Kosten
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A 7.5.7 Übernachtungskosten Das Fahrrad muss stets zum Schutz gegen Diebstahl
Wir übernehmen die Übernachtungskosten, bis das mit einem verkehrsüblichen Schloss abgeschlossen
versicherte Fahrrad wiederhergestellt ist. Die Leis- werden, wenn es nicht genutzt wird. Das gilt auch,
tung ist wie folgt begrenzt: wenn die Nutzung nur kurzfristig unterbrochen wird
(z.B. für Pausen, Einkäufe). Gleiches gilt, wenn Du das
maximal fünf Nächte, nimmst Du die Leistung Wei-
Fahrrad in einem Raum abstellst, der von mehreren
ter- und Rückfahrt nach A 7.5.4 in Anspruch maxi-
Personen genutzt wird. Stellst Du das Fahrrad dage-
mal eine Nacht,
gen in einem Gebäude oder Raum ab, den ausschließ-
maximal 80 € pro Übernachtung.
lich Du selbst nutzt, ist ein gesonderter Schutz durch
A 7.5.8 Notfall-Bargeld ein Schloss nicht erforderlich.
Gerät die versicherte Person auf einer Reise im Aus- A 8.1.2 Pflege des Fahrrads
land durch den Verlust von Zahlungsmitteln in eine fi-
Das Fahrrad ist von Dir jederzeit in einem verkehrssi-
nanzielle Notlage, übernehmen wir anfallende Kosten
cheren Zustand zu halten. Dazu zählen die Einhaltung
bis zu einer Höhe von 100 € für Überweisungen und
der Herstellervorgaben zu regelmäßigen Wartungs-
Bargeldauszahlungen durch die Hausbank der versi-
zyklen, sowie eine regelmäßige Überprüfung des
cherten Person.
Fahrrads auf offensichtliche Beschädigungen oder
A 7.5.9 Verschrottung gelockerte Teile.
Muss das versicherte Fahrrad im europäischen Aus- A 8.1.3 Codieren des Fahrrads
land verzollt oder verschrottet werden, übernehmen
Die Rahmennummer des versicherten Fahrrads ist
die Kosten hierfür sowie die Kosten des Transportes
uns bei Antragsstellung mitzuteilen. Wenn das versi-
vom Schadenort zum Einstellort.
cherte Fahrrad keine Rahmennummer hat, musst Du
Aus der Verschrottung anfallende Resterträge wer- es bei der Polizei, beim Fachhändler oder beim Allge-
den an die versicherte Person ausbezahlt. Die Kosten meinen Deutschen Fahrrad Club e.V. (ADFC) codieren
des Transportes des Gepäcks übernehmen wir bis lassen. Ein entsprechender Nachweis ist uns auf Ver-
zum Wert der Bahnfracht. Eine Verzollung oder Ver- langen vorzulegen.
schrottung erfolgt nicht, wenn gesetzliche Bestim-
A 8.2 Obliegenheiten nach Eintritt des Schadenfalls
mungen dem entgegenstehen.
A 8.2.1 Anzeige- und Meldepflicht
A 7.6 Begriffe
Du musst uns jeden Schaden, den wir regulieren sol-
A 7.6.1 Leistungsort
len, unverzüglich mitteilen.
ist eine Stelle am oder in der Nähe des Schadensor-
Schäden durch strafbare Handlungen sowie Schäden,
tes, die mit dem Abschleppfahrzeug nach Straßenver-
die durch einen Brand oder eine Explosion entstanden
kehrsordnung in zulässiger Weise und verkehrstech-
sind, sind außerdem unverzüglich der nächsten zu-
nisch möglich erreichbar ist.
ständigen oder erreichbaren Polizeidienststelle anzu-
A 7.6.2 Panne zeigen.
ist eine Störung (Betriebs-, Brems- oder Bruchscha- Schäden an einem Fahrrad, das Du zum Transport
den) am versicherten Fahrrad, aufgrund derer der aufgegeben hast, musst Du unverzüglich dem Beför-
Fahrtantritt oder eine Weiterfahrt nicht mehr möglich derungsunternehmen melden. Entsprechende Be-
ist. Als Panne gilt auch der Ausfall des elektrisch un- scheinigungen sind uns vorzulegen.
terstützenden Antriebssystems bei einem entspre-
A 8.2.2 Unterlagen
chend ausgestatteten Fahrrad. Bitte beachte in den
Ausschlüssen nach A 7.3, welche Pannen nicht als Im Fall von Diebstahl/Einbruchdiebstahl/Raub/ Teile-
versichertes Ereignis gelten. diebstahl oder Totalschaden hast Du Anspruch auf
eine Entschädigungsleistung, wenn Du die Rechnun-
A 7.6.3 Pannenhilfe
gen für das versicherte Fahrrad und ggf. die fest mon-
ist eine Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am tierten Anbauteile im Original sowie eine Kopie der
Schaden- bzw. Leistungsort, die mit den durch das Rechnung für das neu erworbene Fahrrad in gleicher
Pannenhilfsfahrzeug üblicherweise mitgeführten Art und Güte einreichst. Zusätzlich ist im Fall von
Kleinteilen erfolgen kann. Nicht versichert sind Ver- Diebstahl/Einbruchdiebstahl die Rechnung für das
schleißteile und diejenigen Ersatzteile, die speziell im verwendete Fahrradschloss im Original einzureichen.
Schadenfall für diese Hilfeleistung angefordert wur-
Bei Reparaturen ist die Rechnung der Fahrradwerk-
den.
statt einzureichen. Sie muss Angaben zum versicher-
A 7.6.4 Unfall ten Fahrrad enthalten, z.B. Marke, Typ und/oder Rah-
ist beim Ausfall des Fahrrads jedes Ereignis, das un- mennummer. Bei Elektronikschäden ist uns ein ge-
mittelbar von außen mit mechanischer Gewalt auf das sonderter Nachweis über die Ursache des Schadens
versicherte Fahrrad einwirkt, infolgedessen das Fahr- vorzulegen.
rad nicht mehr fahrbereit ist. A 8.2.3 Genehmigung von Reparaturkosten
A 7.6.5 Reise Übersteigen die Reparaturkosten voraussichtlich den
ist jede Abwesenheit vom ständigen Wohnsitz. Betrag von 300 €, musst Du uns einen Kostenvoran-
schlag für die Reparatur zur Genehmigung vorlegen.
A 7.6.6 Wohnort
Das beschädigte Fahrrad bzw. die beschädigten Teile
ist der Ort in Deutschland, an dem die versicherte sind bis zu einer Reparaturfreigabe durch Dich aufzu-
Person polizeilich gemeldet ist und sich überwiegend bewahren.
aufhält.
A 8.2.4 Auskunftspflicht
A8 Allgemeine Obliegenheiten
Du muss uns auf Verlangen jede Auskunft in Textform
A 8.1 Obliegenheiten vor Eintritt des Schadenfalls (z.B. E-Mail, Brief) erteilen, die zur Feststellung des
A 8.1.1 Sicherung gegen Diebstahl
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Versicherungsfalls oder des Umfangs unserer Leis- die Ersatzbeschaffung durch eine Rechnung nach-
tungspflicht erforderlich ist. Zudem musst Du uns ge- gewiesen wird
statten, die Ursache und Höhe des Schadens sowie A 9.2 Entschädigung bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl,
den Umfang der Entschädigungspflicht zu untersu- Raub und Teilediebstahl
chen.
Wir ersetzen die tatsächlich angefallenen Kosten für
A 8.2.5 Schadenminderungspflicht die Beschaffung eines Ersatzes in gleicher Art und
Du musst dafür sorgen, dass keine unnötigen Kosten Güte (Neuwert), maximal in Höhe der im Versiche-
entstehen. Das bedeutet auch, dass Du mit einer rungsschein angegebenen Versicherungssumme.
schadenbedingten Reparatur keine Leistungen be- Diese ergibt sich aus dem Händlerverkaufspreis des
auftragst, die im Rahmen einer Wartung durchzufüh- versicherten Fahrrads gemäß A 1.2 inklusive der fest
ren sind. verbundenen und zur Funktion gehörenden Teile.
Bestehen Zweifel an der Angemessenheit von Auf- Bei Diebstahl von fest mit dem Fahrrad verbundenen
wendungen oder Maßnahmen und besteht kein aku- Teilen (auch Akkus) erstatten wir die Kosten für Er-
ter Handlungsbedarf, kontaktiere uns bitte, damit wir satzteile und den Arbeitslohn, um das Fahrrad wieder
hier eine Entscheidung über die Kostenübernahme funktionstüchtig zu machen – jedoch maximal bis zur
treffen können. vereinbarten Versicherungssumme.
A 8.2.6 Subsidiarität (Entschädigung aus anderen Verträ- A 9.3 Entschädigung bei einem Teilschaden
gen) A 9.3.1 Bei einem Teilschaden ersetzen wir die Kosten für die
Soweit im Versicherungsfall eine Entschädigung aus Reparatur einschließlich der Ersatzteile in gleicher
anderen Versicherungsverträgen beansprucht wer- Art und Güte. Wir zahlen jedoch nie mehr als die ver-
den kann, gehen diese Leistungsverpflichtungen vor. einbarte Versicherungssumme.
Dies gilt auch dann, wenn in einem dieser Versiche- A 9.3.2 Sofern Du nach einem Versicherungsfall die notwen-
rungsverträge ebenfalls eine nachrangige Haftung digen schadenbedingten Reparaturen selbst vor-
vereinbart ist. nimmst und nicht durch eine Fachwerkstatt, hast Du
Du bist verpflichtet, uns die notwendigen Informatio- nur Anspruch auf Entschädigung, wenn
nen (Name der Versicherungsgesellschaft, dortige die Selbstvornahme vorher durch uns genehmigt
Versicherungsnummer) zur Verfügung zu stellen und wurde und
uns wahrheitsgemäße Angaben zu einem Entschädi- ausschließlich Original-Ersatzteile verwendet wur-
gungsanspruch aus anderen Versicherungsverträgen den und
zu bestätigen. ein sachverständiger Dritter nach Aufforderung
A 8.3 Folgen bei Obliegenheitsverletzung durch uns die sachgemäße Reparatur bestätigt.
Verletzt Du eine Obliegenheit nach A 8.1 oder A 8.2 A 9.4 Verzicht auf Reparatur
vorsätzlich, so sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Werden nach einem ersatzpflichtigen Schaden die
Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit notwendigen Reparaturen nicht vorgenommen, hast
sind wir berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis Du Anspruch auf Erstattung der veranschlagten Re-
zu kürzen, das der Schwere Deines Verschuldens ent- paraturkosten, wenn Du uns einen entsprechenden
spricht. Kostenvoranschlag vorlegst. Die darin enthaltene
Verletzt Du eine Obliegenheit nach A 8.1, so dürfen Umsatzsteuer wird nicht entschädigt. Bis zu einem
wir gemäß § 28 VVG den Vertrag kündigen. Die Kün- Nachweis über die Beseitigung der schadenbedingten
digung wird wirksam, sobald Du sie erhältst. Mängel werden diese nicht reparierten Teilschäden
bzw. Fahrradkomponenten bei Folgeschäden ange-
Wir bleiben zur Leistung verpflichtet, wenn Du nach-
rechnet und nicht oder nur teilweise erstattet.
weist, dass Du die Obliegenheit nicht grob fahrlässig
verletzt hast. Dies gilt auch, wenn Du nachweist, dass A 9.5 Entschädigung bei einem Totalschaden oder Ver-
die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt lust
oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für A 9.5.1 Bei einem Totalschaden ersetzen wir die tatsächlich
die Feststellung oder den Umfang der uns obliegen- angefallenen Kosten für Beschaffung eines Ersatzes
den Leistung ursächlich war. in gleicher Art und Güte. Ist ein Fahrrad gleichen Typs
A9 Leistungsumfang wie das versicherte Fahrrad nicht mehr erhältlich, er-
statten wir die Kosten eines anderen Fahrradmo-
A 9.1 Maximale Entschädigungshöhe
dells/-typs mit vergleichbaren technischen Merkma-
Wir zahlen maximal eine Entschädigung in Höhe der len. Wir zahlen jedoch nie mehr als die vereinbarte
im Versicherungsschein angegebenen Versiche- Versicherungssumme.
rungssumme. Die Versicherungssumme richtet sich
A 9.6 Entfällt
nach dem Neuwert des Fahrrads (Kaufpreis ohne Ab-
zug von Rabatten oder Vergünstigungen) zum Zeit- A 9.7 Nachweispflicht
punkt des Erstkaufs. Bei gebrauchten Rädern ent- Du hast Anspruch auf eine Entschädigungsleistung
spricht die Versicherungssumme dem Kaufpreis zum (Reparatur- oder Wiederbeschaffung), wenn Du uns
Zeitpunkt des Erwerbs. Versicherte Sachen, die expli- die entsprechenden Kosten durch geeignete Belege
zit außerhalb der angegebenen Versicherungssumme nachweist (Reparaturrechnungen, Original-Kaufbe-
entschädigt werden, sind separat zu entschädigen. lege für Ersatzteile oder ein neu angeschafftes Fahr-
Versicherte Leistungen mit expliziten Leistungsgren- rad).
zen sind zu beachten. A 9.8 Umsatzsteuer
A 9.1.1 Die Versicherungssumme erhöht sich um einen Vor- Die Umsatzsteuer ersetzen wir nur, wenn sie auch tat-
sorgebetrag von 10 %, wenn: sächlich angefallen ist.
eine Ersatzbeschaffung nach A 9.4.1 in gleicher Art A 9.9 Unterversicherung
und Güte die Versicherungssumme übersteigt und
[Seite 8]
Wir verzichten auf die Kürzung der Leistung wegen der Vorvertrag für ein inländisches Risiko abge-
Unterversicherung nach § 75 VVG. schlossen war,
A 10 Was sind die Grundlagen der Anpassung des Bei- der Vorvertrag nicht bei uns bestand,
trages? die bei uns geltende Versicherungssumme mindes-
tens so hoch ist wie die beim Vorversicherer,
A 10.1 Der Beitragssatz wird unter Berücksichtigung der Be-
der Erweiterung des Versicherungsumfanges nicht
rechnungsgrundlagen (Kosten für Vertrieb und Ver-
als Bestandteil Deines Versicherungsschutzes bei
waltung) für eine ausreichend große Anzahl gleichar-
uns gewählt werden kann.
tiger Risiken eines Tarifs ermittelt. Dabei beachten wir
die anerkannten Grundsätze der Versicherungsma- A 11.3 Darüber hinaus gilt die Besitzstandsgarantie nicht
thematik und Versicherungstechnik. für Schäden im Zusammenhang mit:
Gleichartige Risiken bestimmen sich nach den Tarif- Vorsatz
merkmalen, die sich aus unserem Tarif ergeben. beruflichen und gewerblichen Risiken
Assistance- und sonstigen versicherungsfremden
Tarifmerkmale sind die Informationen, die wir zur Be-
Dienstleistungen
stimmung des versicherten Risikos im Rahmen der
Deckungen oder Teildeckungen nach dem Prinzip
Antragsaufnahme abfragen und im Versicherungs-
der „unbenannten Gefahren“ oder der „Allgefah-
schein dokumentieren.
rendeckung“
A 10.2 Wir überprüfen mindestens alle 3 Jahre, ob die kalku-
A 11.4 Eine Besserstellung liegt vor, wenn einzelne Klauseln
lierten Beitragsfaktoren hinsichtlich ihrer bisherigen
des Vorvertrages eine Besserstellung gegenüber den
und erwarteten künftigen Entwicklung (Kosten für
Klauseln aus diesem Vertrag bedeuten. Ausgenom-
Vertrieb und Verwaltung, sowie den Schadenbedarf)
men hiervon sind die Obliegenheiten nach A 8.
mit den tatsächlich beobachteten Werten überein-
stimmen. A 11.5 Eine Entschädigung erfolgt nach der Klausel des Vor-
vertrages und wird nicht mit einer Klausel aus diesem
A 10.2.1 Ergibt die Überprüfung eine Erhöhung des Beitrages
Vertrag aufaddiert.
und verlängert sich der Vertrag nach B 2.1.2, können
wir den Tarifbeitrag zu Beginn des jeweiligen Ver- A 12 Update-Garantie
tragsverlängerungszeitraumes anpassen. Soweit wir Ändern wir die dieser Versicherung zugrundeliegen-
von unserer Möglichkeit, den Beitrag zu erhöhen, kei- den Versicherungsbedingungen ausschließlich zu
nen Gebrauch machen, können entsprechend unge- Deinem Vorteil und ohne Mehrbeitrag, so gelten die
nutzte Anpassungen jeweils vorgetragen und bei ei- Inhalte der neuen Bedingungen mit sofortiger Wir-
ner erneuten Vertragsverlängerung berücksichtigt kung auch für diesen Vertrag.
werden. A 13 Verzicht grobe Fahrlässigkeit
Ergibt die Überprüfung eine Minderung des Beitrages Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versiche-
und verlängert sich der Vertrag nach B 2.1.2, ver- rungsfalls durch Dich oder Deinen Repräsentanten
pflichten wir uns, Deinen Beitrag zu Beginn des verzichten wir auf unser Recht, die Entschädigungs-
nächsten Vertragsverlängerungszeitraumes anzu- leistung gemäß § 81 Versicherungsvertragsgesetz
passen. (VVG) zu kürzen.
A 10.2.2 Wir sind nicht berechtigt, für den bestehenden Ver- Dies gilt nicht, wenn gesetzliche oder vertraglich ver-
trag einen höheren Beitrag zu verlangen als für neu einbarte Obliegenheiten (siehe dazu A 8) grob fahr-
abzuschließende Verträge mit gleichen Tarifmerkma- lässig verletzt werden.
len und gleichem Deckungsschutz.
A 14 Recycling-Bonus
A 10.3 Der neue Betrag wird mit Beginn des nächsten Ver-
Abweichend zu A 9.1.1 (Vorsorgeerhöhung) erhöht
tragsverlängerungszeitraumes wirksam. Dabei sind
sich die Versicherungssumme um einen Vorsorgebe-
wir verpflichtet, Dich spätestens einen Monat vor
trag von insgesamt 20 %, wenn
dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens in Textform über
eine Ersatzbeschaffung aus dem Gebrauchtmarkt
die Anpassung zu informieren, sofern wir Deinen Bei-
(Second-Hand) getätigt wird unabhängig ob glei-
trag erhöhen. In unserer Mitteilung weisen wir Dich
cher Art und Güte und
auf den Unterschied zwischen Deinem alten und
diese die Versicherungssumme übersteigt und
neuen Beitrag hin.
die Ersatzbeschaffung durch eine Rechnung nach-
Du hast nach Erhalt der Informationen dann einen gewiesen wird.
Monat Zeit, den vorliegenden Versicherungsvertrag
zu kündigen. Optional kannst Du auch eine Umstel-
lung des Vertrages beantragen (z.B. Herausnahme ei-
nes Bausteins).
A 11 Besitzstandsgarantie
A 11.1 Sollte sich bei einem Schadenfall herausstellen, dass
Du durch die Vertragsbedingungen zur Fahrrad-Voll-
kaskoversicherung des Vorvertrags beim vorherigen
Versicherer in Bezug auf den Versicherungsumfang
bessergestellt gewesen wärst, wird nach den Versi-
cherungsbedingungen des letzten Vertragsstandes
des direkten Vorvertrags reguliert. Du hast in diesem
Fall die Bedingungen des Vorversicherers zur Verfü-
gung zu stellen.
A 11.2 Die Besitzstandsgarantie gilt nur, insoweit
ununterbrochen Versicherungsschutz bestand,
[Seite 9]
Teil B B 1.4 Folgebeitrag
B1 Beginn des Versicherungsschutzes, Beitragszah- B 1.4.1 Fälligkeit
lung Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas anderes
B 1.1 Beginn des Versicherungsschutzes bestimmt ist, am Monatsersten des vereinbarten Bei-
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versi- tragszeitraums fällig.
cherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Dies gilt Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im
vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspä- Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung
teter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Ein- angegebenen Zeitpunkt erfolgt.
malbeitrags. B 1.4.2 Verzug und Schadensersatz
B 1.2 Beitragszahlung, Versicherungsperiode Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, ge-
B 1.2.1 Beitragszahlung rätst Du ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nur, wenn
Die Beiträge können je nach Vereinbarung in einem Du die verspätete Zahlung zu vertreten hast.
einzigen Betrag (Einmalbeitrag) oder durch Monats-, Bist Du mit der Zahlung eines Folgebeitrags in Verzug,
Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeiträge (lau- sind wir berechtigt, Ersatz des uns durch den Verzug
fende Beiträge) entrichtet werden. entstandenen Schadens zu verlangen.
Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versi- B 1.4.3 Mahnung
cherungssteuer, die Du in der jeweils vom Gesetz be- Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kön-
stimmten Höhe zu entrichten hast. nen wir Dich auf Deine Kosten in Textform (z.B. E-Mail
B 1.2.2 Versicherungsperiode oder Brief) zur Zahlung auffordern und eine Zahlungs-
Die Versicherungsperiode umfasst bei Monatsbeiträ- frist bestimmen (Mahnung). Die Zahlungsfrist muss
gen einen Monat, bei Vierteljahresbeiträgen ein Vier- mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungs-
teljahr, bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und bei aufforderung betragen.
Jahresbeiträgen ein Jahr. Beim Einmalbeitrag ent- Die Mahnung ist nur wirksam, wenn wir je Vertrag die
spricht die Versicherungsperiode der vereinbarten rückständigen Beträge des Beitrags sowie der Zinsen
Vertragsdauer und Kosten im Einzelnen beziffern und Dich auf die
B 1.3 Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags, Folgen Rechtsfolgen (Leistungsfreiheit und Kündigungs-
verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung recht) hinweisen.
B 1.3.1 Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags B 1.4.4 Leistungsfreiheit nach Mahnung
Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zah-
nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Ver- lungsfrist ein Versicherungsfall ein und bist Du bei
sicherungsscheins fällig, jedoch nicht vor dem bean- Eintritt des Versicherungsfalls mit der Zahlung des
tragten Versicherungsbeginn. Dies gilt unabhängig Beitrags oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, so
von dem Bestehen eines Widerrufrechts. sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbe- B 1.4.5 Kündigung nach Mahnung
ginns vor Vertragsschluss, ist der erste oder einma- Bist Du mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in
lige Beitrag unverzüglich nach Vertragsschluss zu Verzug, können wir nach Ablauf der in der Mahnung
zahlen. gesetzten Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung
Zahlst Du nicht rechtzeitig nach dem in Absatz 1 oder einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündi-
2 bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungs- gen.
schutz erst, nachdem die Zahlung veranlasst ist. Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah-
Weicht der Versicherungsschein von Deinem Antrag lungsfrist verbunden werden. Mit Fristablauf wird die
oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste Kündigung wirksam, wenn Du zu diesem Zeitpunkt
oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach mit der Zahlung in Verzug bist. Hierauf haben wir Dich
Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen. bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.
B 1.3.2 Rücktrittsrecht bei Zahlungsverzug B 1.4.6 Zahlung des Beitrags nach Kündigung
Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzei- Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung in-
tig nach B 1.3.1 gezahlt, so können wir vom Vertrag nerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst
zurücktreten, solange Du die Zahlung nicht veranlasst wird. Wenn die Kündigung mit der Zahlungsfrist ver-
hast. bunden worden ist, wird sie unwirksam, wenn die
Zahlung innerhalb eines Monats nach Fristablauf ver-
Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Du die Nicht-
anlasst wird.
zahlung nicht zu vertreten hast.
Unsere Leistungsfreiheit nach B 1.4.4 bleibt bis zur
B 1.3.3 Leistungsfreiheit
Zahlung bestehen.
Wenn Du den ersten oder einmaligen Beitrag nicht
B 1.5 Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschriftmandat)
rechtzeitig nach B 1.3.1 zahlst, so sind wir für einen vor
Zahlung des Beitrags eingetretenen Versicherungs- B 1.5.1 Deine Pflichten
fall nicht zur Leistung verpflichtet. Voraussetzung ist, Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto ver-
dass wir Dich durch eine gesonderte Mitteilung in einbart, hast Du zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Bei-
Textform (z.B. E-Mail oder Brief) oder durch einen trags für eine ausreichende Deckung des Kontos zu
auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese sorgen.
Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags aufmerk- Können wir den fälligen Beitrag ohne Verschulden
sam gemacht haben. von Dir nicht einziehen, ist die Zahlung auch dann
Unsere Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn Du die noch rechtzeitig, wenn sie rechtzeitig nach unserer in
Nichtzahlung zu vertreten hast.
[Seite 10]
Textform (z.B. E-Mail oder Brief) abgegebenen Zah- Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag
lungsaufforderung erfolgt. nichtig. Uns steht in diesem Fall der Beitrag bis zu
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem Zeitpunkt zu, zu dem wir von den die Nichtigkeit
dem Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Du begründenden Umständen Kenntnis erlangen.
einer berechtigten Einziehung nicht widersprichst. B2 Dauer und Ende des Vertrags/Kündigung
B 1.5.2 Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug B 2.1 Dauer und Ende des Vertrags
Hast Du es zu vertreten, dass ein oder mehrere Bei- B 2.1.1 Vertragsdauer
träge, trotz wiederholtem Einziehungsversuch, nicht Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein ange-
eingezogen werden können, sind wir berechtigt, das gebenen Zeitraum abgeschlossen.
SEPA-Lastschriftmandat in Textform (z.B. E-Mail
B 2.1.2 Stillschweigende Verlängerung, Kündigungsrecht
oder Brief) zu kündigen.
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr
Wir haben in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass
verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn
Du verpflichtet bist, den ausstehenden Beitrag und
er nicht von Dir oder uns fristgerecht gekündigt wird.
zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln.
Beenden wir den Versicherungsvertrag durch Rück-
Gebühren für den fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug
tritt, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht
dürfen wir Dir als Verzugsschaden in Rechnung stel-
rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht uns eine an-
len.
gemessene Geschäftsgebühr zu.
Ferner können wir, sofern monatliche Beitragszah-
B 2.1.2.1 Du hast das Recht den Vertrag jederzeit zu kündigen.
lung vereinbart wurde, für die Zukunft vierteljährliche
Für die Wirksamkeit Deiner Kündigung ist der von Dir
Beitragszahlung verlangen.
angegebene Zeitpunkt, frühestens der Zugang Deines
B 1.6 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Kündigungsschreibens bei uns maßgeblich. Die Kün-
B 1.6.1 Allgemeiner Grundsatz digung muss in Textform erfolgen.
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags steht uns nur B 2.1.2.2 Wir haben das Recht, den Vertrag mit einer Frist von
derjenige Teil des Beitrags zu, der dem Zeitraum ent- drei Monaten zum vereinbarten Ablauf der Versiche-
spricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden rung gemäß B 2.1.1 oder jedes darauffolgenden Jahres
hat. zu kündigen.
B 1.6.2 Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, B 2.1.3 Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
B 1.6.2.1 Widerrufst Du Deine Vertragserklärung innerhalb von endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne
14 Tagen, haben wir nur den auf die Zeit nach Zugang dass es einer Kündigung bedarf.
der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge B 2.1.4 Wegfall des versicherten Interesses
zu erstatten. Voraussetzung ist, dass wir in der Wider-
Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der
rufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfol-
Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet
gen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hin-
der Vertrag bezüglich dieses Interesses zu dem Zeit-
gewiesen haben und Du zugestimmt hast, dass der
punkt, zu dem wir vom Wegfall des Interesses Kennt-
Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist be-
nis erlangen.
ginnt.
B 2.1.5 Versicherungsjahr
Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben,
haben wir zusätzlich den für das erste Versicherungs- Besteht die vereinbarte Vertragsdauer jedoch nicht
jahr gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr
wenn Du Leistungen aus dem Versicherungsvertrag entsprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungs-
in Anspruch genommen hast. jahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind je-
weils ganze Jahre.
B 1.6.2.2 Treten wir wegen Verletzung einer vorvertraglichen
Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so B 2.2 Kündigung nach Versicherungsfall
steht uns der Beitrag bis zum Zugang der Rücktritts- B 2.2.1 Kündigungsrecht
erklärung zu.
Der Versicherungsvertrag kann gekündigt werden,
B 1.6.2.3 Beenden wir den Versicherungsvertrag durch An- wenn
fechtung wegen arglistiger Täuschung, so steht uns
von uns eine Schadensersatzzahlung oder eine
der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklä-
Zahlung von Sanierungskosten von Umweltschä-
rung zu.
den geleistet wurde,
B 1.6.2.4 Fällt das versicherte Interesse nach Beginn der Versi- wir Deinen Anspruch auf Freistellung zu Unrecht
cherung vollständig und dauerhaft weg, steht uns der abgelehnt haben, oder
Beitrag zu, den wir hätten beanspruchen können, Dir eine Klage über einen versicherten Anspruch
wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt be- gerichtlich zugestellt wird.
antragt worden wäre, zu dem wir vom Wegfall des In- Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Text-
teresses Kenntnis erlangt haben. form (z.B. E-Mail oder Brief) spätestens einen Mo-
B 1.6.2.5 Du bist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, nat nach der Zahlung, der Ablehnung oder der Zu-
wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versi- stellung der Klage zugegangen sein.
cherung nicht besteht, oder wenn das Interesse bei B 2.2.2 Wirksamwerden Deiner Kündigung
einer Versicherung, die für ein künftiges Unterneh-
Kündigst Du, wird Deine Kündigung mit ihrem Zugang
men oder für ein anderes künftiges Interesse genom-
bei uns wirksam. Du kannst jedoch bestimmen, dass
men ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch
die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätes-
eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
Hast Du ein nicht bestehendes Interesse in der Ab-
sicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen
[Seite 11]
tens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungs- auch zu anderen Bedingungen geschlossen, so wer-
jahres, wirksam wird. Dein Kündigungsrecht gemäß B den die anderen Bedingungen auf unser Verlangen
2.1.2.1 bleibt davon unberührt. rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer von Dir
B 2.2.3 Wirksamwerden unserer Kündigung unverschuldeten Pflichtverletzung werden die ande-
ren Bedingungen ab der laufenden Versicherungspe-
Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zu-
riode Vertragsbestandteil.
gang bei Dir wirksam.
Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag
B3 Anzeigepflicht und andere Obliegenheiten
um mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsi-
B 3.1 Anzeigepflichten bis zum Vertragsschluss cherung für den nicht angezeigten Umstand aus, so
B 3.1.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über ge- kannst Du den Vertrag innerhalb eines Monats nach
fahrerhebliche Umstände Zugang unserer Mitteilung ohne Einhaltung einer
Frist kündigen. In dieser Mitteilung haben wir Dich auf
Du hast bis zur Abgabe Deiner Vertragserklärung uns
Dein Kündigungsrecht hinzuweisen.
alle Dir bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach
denen wir in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) gefragt B 3.1.3 Frist und Form für die Ausübung unserer Rechte
haben und die für unseren Entschluss erheblich sind, Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Vertragsänderung müssen wir innerhalb eines Mo-
Diese Anzeigepflicht gilt auch dann, wenn wir Dir nats schriftlich geltend machen. Dabei haben wir die
nach Deiner Vertragserklärung, aber vor der Ver- Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung
tragsannahme Fragen im Sinn von Satz 1 in Textform stützen. Zur Begründung können wir nachträglich
stellen. weitere Umstände innerhalb eines Monats nach de-
Wird der Vertrag von einer Person geschlossen, die ren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist be-
Dich vertritt, so sind bei der Anwendung von Absatz 1 ginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verlet-
und B 3.1.2 sowohl die Kenntnis und die Arglist Deines zung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis
Vertreters als auch die Kenntnis und die Arglist von erlangen, die das von uns jeweils geltend gemachte
Dir zu berücksichtigen. Recht begründen.
Du kannst Dich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht B 3.1.4 Unsere Hinweispflicht
vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
nur berufen, wenn weder Deinem Vertreter noch Dir Vertragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir Dich
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. durch eine gesonderte Mitteilung in Textform (z.B. E-
B 3.1.2 Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht Mail oder Brief) auf die Folgen der Verletzung der An-
zeigepflicht hingewiesen haben.
B 3.1.2.1 Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes
B 3.1.5 Ausschluss von unseren Rechten
Verletzt Du Deine Anzeigepflicht nach B 3.1.1 Absatz
1, können wir vom Vertrag zurücktreten. Im Fall des Wir können uns auf unsere Rechte zum Rücktritt, zur
Rücktritts besteht auch für die Vergangenheit kein Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen,
Versicherungsschutz. wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder
die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
Wir haben jedoch kein Rücktrittsrecht, wenn Du
nachweist, dass Du die unrichtigen oder unvollstän- B 3.1.6 Anfechtung
digen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrläs- Unser Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täu-
sig gemacht hast. schung anzufechten, bleibt bestehen.
Unser Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Ver- B 3.1.7 Erlöschen unserer Rechte
letzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Du
Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur
nachweist, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der
Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jah-
nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder ande-
ren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen
ren Bedingungen geschlossen hätten.
nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser
Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre,
rück, dürfen wir den Versicherungsschutz nicht ver- wenn die Anzeigepflicht von Dir oder Deinem Vertre-
sagen, wenn Du nachweist, dass der unvollständig ter vorsätzlich oder arglistig verletzt wurde.
oder unrichtig angezeigte Umstand weder für den
B 3.2 Gefahrerhöhung
Eintritt des Versicherungsfalls noch für die Feststel-
lung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. B 3.2.1 Begriff der Gefahrerhöhung
Auch in diesem Fall besteht aber kein Versicherungs- B 3.2.1.1 Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn nach Abgabe
schutz, wenn Du die Anzeigepflicht arglistig verletzt Deiner Vertragserklärung die tatsächlich vorhande-
hast. nen Umstände so verändert werden, dass der Eintritt
B 3.1.2.2 Kündigung des Versicherungsfalles oder eine Vergrößerung des
Schadens oder die ungerechtfertigte Inanspruch-
Verletzt Du Deine Anzeigepflicht nach B 3.1.1 Absatz 1
nahme unserer Versicherung wahrscheinlicher wird.
leicht fahrlässig oder schuldlos, können wir den Ver-
trag kündigen. B 3.2.1.2 Eine Gefahrerhöhung kann insbesondere – aber nicht
nur – vorliegen, wenn sich ein gefahrerheblicher Um-
Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn Du
stand ändert, nach dem wir vor Vertragsschluss ge-
nachweist, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der
fragt haben.
nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder ande-
ren Bedingungen geschlossen hätten. B 3.2.1.3 Eine Gefahrerhöhung nach B 3.2.1.1 liegt nicht vor,
wenn sich die Gefahr nur unerheblich erhöht hat oder
B 3.1.2.3 Vertragsänderung
nach den Umständen als mitversichert gelten soll.
Hast Du Deine Anzeigepflicht nach B 3.1.1 Absatz 1
nicht vorsätzlich verletzt und hätten wir bei Kenntnis
der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag
[Seite 12]
B 3.2.2 Deine Pflichten uns die Anzeige hätte zugegangen sein müssen, be-
B 3.2.2.1 Nach Abgabe Deiner Vertragserklärung darf durch kannt war.
Dich ohne unsere vorherige Zustimmung keine Ge- B 3.2.5.3 Unsere Leistungspflicht bleibt bestehen,
fahrerhöhung vorgenommen oder deren Vornahme a) soweit Du uns nachweist, dass die Gefahrerhöhung
durch einen Dritten gestatten werden. nicht ursächlich für den Eintritt des Versicherungsfal-
B 3.2.2.2 Erkennst Du nachträglich, dass ohne unsere vorhe- les oder den Umfang der Leistungspflicht war, oder
rige Zustimmung eine Gefahrerhöhung vorgenom- b) wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfal-
men oder gestattet wurde, so musst Du uns diese un- les die Frist für unsere Kündigung abgelaufen und
verzüglich anzeigen. eine Kündigung nicht erfolgt war oder
B 3.2.2.3 Eine Gefahrerhöhung, die nach Abgabe Deiner Ver- c) wenn wir statt der Kündigung ab dem Zeitpunkt der
tragserklärung unabhängig von Deinem eigenen Wil- Gefahrerhöhung einen unseren Geschäftsgrundsät-
len eintritt, musst Du uns unverzüglich anzeigen, zen entsprechend erhöhten Beitrag verlangen.
nachdem Du von ihr Kenntnis erlangt hast.
B 3.3 Deine Obliegenheiten
B 3.2.3 Kündigung oder Vertragsänderung durch uns
B 3.3.1 Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls
B 3.2.3.1 Kündigungsrecht
B 3.3.1.1 Besonders gefahrdrohende Umstände hast Du auf
Verletzt Du Deine Verpflichtung nach 3.2.2.1, können unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist
wir den Vertrag fristlos kündigen, wenn Du Deine Ver- zu beseitigen. Dies gilt nicht, soweit die Beseitigung
pflichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzu-
hast. Das Nichtvorliegen von Vorsatz oder grober mutbar ist. Ein Umstand, der zu einem Schaden ge-
Fahrlässigkeit hast Du zu beweisen. führt hat, gilt ohne weiteres als besonders gefahrdro-
Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, hend.
können wir unter Einhaltung einer Frist von einem B 3.3.1.2 Rechtsfolgen
Monat kündigen.
Verletzt Du vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Ob-
Wird uns eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach liegenheit, die Du vor Eintritt des Versicherungsfalls
B 3.2.2.2 und B 3.2.2.3 bekannt, können wir den Ver- gegenüber uns zu erfüllen hast, so können wir inner-
trag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat halb eines Monats, nachdem wir von der Verletzung
kündigen. Kenntnis erlangt haben, den Vertrag fristlos kündi-
B 3.2.3.2 Vertragsänderung gen.
Statt der Kündigung können wir ab dem Zeitpunkt der Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn Du nachweist,
Gefahrerhöhung einen unseren Geschäftsgrundsät- dass Du die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob
zen entsprechenden erhöhten Beitrag verlangen oder fahrlässig verletzt hast.
die Absicherung der erhöhten Gefahr ausschließen. B 3.3.2 Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versiche-
Erhöht sich der Beitrag als Folge der Gefahrerhöhung rungsfalls
um mehr als 10 % oder schließen wir die Absicherung Du hast bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls
der erhöhten Gefahr aus, so kannst Du den Vertrag folgende Obliegenheiten zu erfüllen:
innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mittei-
B 3.3.2.1 Du hast nach Möglichkeit für die Abwendung und
lung ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In der Mit-
Minderung des Schadens zu sorgen. Dabei hast Du
teilung haben wir Dich auf dieses Kündigungsrecht
unsere Weisungen, soweit für Dich zumutbar, zu be-
hinzuweisen.
folgen sowie Weisungen – ggf. auch mündlich oder
B 3.2.4 Erlöschen unserer Rechte telefonisch – einzuholen, wenn die Umstände dies ge-
Unsere Rechte zur Kündigung oder Vertragsanpas- statten. Erteilen mehrere an dem Versicherungsver-
sung nach B 3.2.3 erlöschen, wenn diese nicht inner- trag beteiligte Versicherer unterschiedliche Weisun-
halb eines Monats ab unserer Kenntnis von der Ge- gen, hast Du nach pflichtgemäßem Ermessen zu han-
fahrerhöhung ausgeübt werden oder wenn der Zu- deln.
stand wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhö- B 3.3.2.2 Zusätzlich zu B 3.3.2.1 gilt:
hung bestanden hat.
Du hast
B 3.2.5 Unsere Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung
a) uns den Versicherungsfall, nachdem Du von ihm
B 3.2.5.1 Tritt nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungs- Kenntnis erlangt hast, unverzüglich – ggf. auch
fall ein, so sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, mündlich oder telefonisch – anzuzeigen,
wenn Du Deine Pflichten nach B 3.2.2.1 vorsätzlich
b) Schäden durch strafbare Handlungen gegen das
verletzt hast. Verletzt Du diese Pflichten grob fahrläs-
Eigentum unverzüglich der Polizei anzuzeigen,
sig, so sind wir berechtigt, unsere Leistung in dem
Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Deines Ver- c) uns und der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis
schuldens entspricht. Das Nichtvorliegen einer gro- der abhanden gekommenen Sachen einzureichen,
ben Fahrlässigkeit hast Du zu beweisen. Sind Veränderungen unumgänglich, sind das Scha-
B 3.2.5.2 Nach einer Gefahrerhöhung nach B 3.2.2.2 und denbild nachvollziehbar zu dokumentieren (z.B. durch
B 3.2.2.3 sind wir für einen Versicherungsfall, der Fotos) und die beschädigten Sachen bis zu einer Be-
später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu sichtigung durch uns aufzubewahren,
dem die Anzeige bei uns hätte zugegangen sein müs- e) soweit möglich uns unverzüglich jede Auskunft in
sen, leistungsfrei, wenn Du Deine Anzeigepflicht vor- Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erteilen,
sätzlich verletzt hast. Hast Du Deine Pflicht grob fahr- die zur Feststellung des Versicherungsfalles oder des
lässig verletzt, so gilt B 3.2.5.1 Satz 2 und 3 entspre- Umfanges unserer Leistungspflicht erforderlich ist
chend. Unsere Leistungspflicht bleibt bestehen, wenn sowie jede Untersuchung über Ursache und Höhe des
uns die Gefahrerhöhung zu dem Zeitpunkt, zu dem Schadens und über den Umfang der Entschädigungs-
pflicht zu gestatten,
[Seite 13]
f) von uns angeforderte Belege beizubringen, deren B 4.3 Vollmacht von Adam Riese
Beschaffung Dir zugemutet werden kann. B 4.3.1 Bei Erklärungen, die von Dir abgegeben werden:
g) Steht das Recht auf unsere vertragliche Leistung Wir als Adam Riese gelten als bevollmächtigt, von Dir
einem anderen als Dir zu, so hat dieser die Obliegen- abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen betref-
heiten nach B 3.3.2.1 und B 3.3.2.2 ebenfalls zu erfül- fend
len – soweit ihm dies nach den tatsächlichen und
(1) den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versiche-
rechtlichen Umständen möglich ist.
rungsvertrags,
B 3.3.3 Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung
(2) ein bestehendes Versicherungsverhältnis ein-
B 3.3.3.1 Verletzt Du eine Obliegenheit nach B 3.3.1 oder schließlich dessen Beendigung,
B 3.3.2 vorsätzlich, so sind wir von der Verpflichtung
(3) Anzeige- und Informationspflichten vor Ab-
zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der
schluss des Vertrags und während des Versiche-
Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in
rungsverhältnisses.
dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Deines
Verschuldens entspricht. B 4.3.2 Bei Erklärungen, die von uns abgegeben werden:
B 3.3.3.2 Verletzt Du eine nach Eintritt des Versicherungsfalls Wir als Adam Riese gelten als bevollmächtigt, von uns
bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegen- ausgefertigte Versicherungsscheine an Dich zu über-
heit, sind wir nur dann vollständig oder teilweise leis- mitteln.
tungsfrei, wenn wir Dich durch gesonderte Mitteilung B 4.3.3 Zahlungen an uns
in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) auf diese Rechts-
Wir als Adam Riese gelten als bevollmächtigt, Zahlun-
folge hingewiesen haben.
gen anzunehmen, die Du im Zusammenhang mit der
B 3.3.3.3 Wir bleiben zur Leistung verpflichtet, wenn Du nach- Vermittlung oder dem Abschluss eines Versiche-
weist, dass Du die Obliegenheit nicht grob fahrlässig rungsvertrags an uns leistest. Eine Beschränkung
verletzt hast. Dies gilt auch, wenn Du nachweist, dass dieser Vollmacht musst Du nur gegen Dich gelten las-
die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt sen, wenn Du die Beschränkung bei der Vornahme der
oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für Zahlung kanntest oder in Folge grober Fahrlässigkeit
die Feststellung oder den Umfang der uns obliegen- nicht kanntest.
den Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn Du
B 4.4 Verjährung
die Obliegenheit arglistig verletzt hast.
Deine Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag ver-
B4 Weitere Regelungen
jähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem
B 4.1 Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden
B 4.1.1 Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das Risiko ist und Du von dem Anspruch und von unserer Leis-
in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist. tungspflicht Kenntnis erlangst. Die grob fahrlässige
Unkenntnis steht der Kenntnis gleich.
B 4.1.2 Wenn die Mehrfachversicherung zustande gekom-
men ist, ohne dass Du dies wusstest, kannst Du die Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei
Aufhebung des später geschlossenen Vertrags ver- uns angemeldet worden, zählt bei der Fristberech-
langen. nung der Zeitraum zwischen Anmeldung und Zugang
unserer in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) mitgeteil-
B 4.1.3 Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn Du es nicht
ten Entscheidung bei Dir als Anspruchsteller nicht
innerhalb eines Monats geltend machst, nachdem Du
mit.
von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hast.
Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den all-
dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, uns zu- gemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetz-
geht. buchs.
B 4.2 Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung B 4.5 Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstand
B 4.2.1 Form, zuständige Stelle B 4.5.1 Außergerichtliche alternative Streitbeilegung
Die für uns bestimmten Erklärungen und Anzeigen, Vor oder anstelle einer Klage kannst Du auch die kos-
die den Versicherungsvertrag betreffen und die un- tenlose alternative Streitbeilegung nutzen. Richte
mittelbar gegenüber uns erfolgen, sind in Textform dazu Dein Anliegen an den
(z.B. E-Mail oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, so- Versicherungsombudsmann e.V.
weit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag et-
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
was anderes bestimmt ist.
Weitere Informationen findest Du im Internet:
Erklärungen und Anzeigen sollen an unsere Haupt-
www.versicherungsombudsmann.de
verwaltung oder an die im Versicherungsschein als
zuständig bezeichnete Stelle gerichtet werden. Die Bei einer Beschwerde gegen den Vermittler (z.B.
gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklä- Makler oder Vertreter) kann der Ombudsmann einen
rungen und Anzeigen bleiben bestehen. Schlichtungsvorschlag unterbreiten.
B 4.2.2 Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensände- Beschwerden gegen uns als Versicherer sind zulässig
rung bis zu einem Beschwerdewert von 100.000 € und nur
für Deine privaten Verträge. Der Ombudsmann
Hast Du uns eine Änderung Deiner Anschrift nicht
spricht eine Empfehlung aus, die bis 10.000 € für uns
mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die wir
bindend ist.
Dir gegenüber abgeben, die Absendung eines einge-
schriebenen Briefs an die letzte uns bekannte An- In jedem Fall steht Dir im Anschluss der gesamte
schrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absen- Rechtsweg zu den Gerichten offen.
dung des Briefs als zugegangen. Dies gilt entspre-
chend für den Fall einer Änderung Deines Namens.
[Seite 14]
B 4.5.2 Versicherungsaufsicht B 4.9.2 Zahlung der Entschädigung
Bist Du mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder B 4.9.2.1 Wir können vor Zahlung der Entschädigung an Dich
treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertrags- den Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine
abwicklung auf, kannst Du Dich auch an die für uns Zustimmung dazu erteilt hat. Der Versicherte kann die
zuständige Aufsicht wenden: Zahlung der Entschädigung nur mit Deiner Zustim-
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mung verlangen.
(BaFin) B 4.9.2.2 Soweit Deine Kenntnis und Dein Verhalten von recht-
Sektor Versicherungsaufsicht licher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für
fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhal-
Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn
ten des Versicherten zu berücksichtigen.
E-Mail: poststelle@bafin.de
Soweit der Vertrag Deine Interessen und die Interes-
Tel.: 0228 410 80, Fax: 0228 410 815 50 sen des Versicherten umfasst, musst Du für Dein In-
Bitte beachte, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist teresse das Verhalten und die Kenntnis des Versi-
und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden cherten nur zurechnen lassen, wenn der Versicherte
kann. Dein Repräsentant ist.
B 4.5.3 Gerichtsstand B 4.9.2.3 Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an,
wenn der Vertrag ohne sein Wissen abgeschlossen
Es gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
worden ist oder ihm eine rechtzeitige Benachrichti-
Ausnahme: Wenn Dein Wohnsitz, gewöhnlicher Auf- gung des Versicherungsnehmers nicht möglich oder
enthalt oder Geschäftssitz nicht zumutbar war.
ins Ausland verlegt wurde oder B 4.9.2.4 Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es dagegen
nicht bekannt ist, an, wenn Du den Vertrag ohne Auftrag des Versicher-
können wir Dich vor dem für unseren Sitz zuständigen ten geschlossen und uns nicht darüber informiert
Gericht verklagen. hast.
B 4.6 Anzuwendendes Recht B 4.10 Aufwendungsersatz
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. B 4.10.1 Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des
B 4.7 Embargobestimmung Schadens
Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbe- B 4.10.1.1 Versichert sind Aufwendungen, auch erfolglose, die
stimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und Du bei Eintritt des Versicherungsfalles den Umstän-
solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt an- den nach zur Abwendung und Minderung des Scha-
wendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsank- dens für notwendig gehalten hast oder die Du auf un-
tionen bzw. Embargos der europäischen Union oder sere Weisung veranlasst hast.
der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. B 4.10.1.2 Machst Du Aufwendungen, um einen unmittelbar be-
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanz- vorstehenden Versicherungsfall abzuwenden oder in
sanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten seinen Auswirkungen zu mindern, geltend, so leisten
Staaten von Amerika im Hinblick auf den Iran erlassen wir nur dann Ersatz, wenn diese Aufwendungen bei
werden, soweit dem nicht europäische oder deutsche einer nachträglichen, objektiven Betrachtung der
Rechtsvorschriften entgegenstehen. Umstände verhältnismäßig und erfolgreich waren
oder die Aufwendungen auf unsere Weisung hin er-
B 4.8 Überversicherung
folgten.
Übersteigt die Versicherungssumme den Wert des
B 4.10.1.3 Sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, kön-
versicherten Interesses erheblich, so können sowohl
nen wir auch den Aufwendungsersatz nach B 4.10.1.1
wir als auch Du verlangen, dass zur Beseitigung der
und B 4.10.1.2 entsprechend kürzen, dies gilt jedoch
Überversicherung die Versicherungssumme mit so-
nicht, soweit Aufwendungen auf unsere Weisung hin
fortiger Wirkung herabgesetzt wird. Ab Zugang des
entstanden sind.
Herabsetzungsverlangens ist für die Höhe des Bei-
trags der Betrag maßgebend, den wir berechnet hät- B 4.10.1.4 Der Ersatz dieser Aufwendungen und die sonstige
ten, wenn der Vertrag von vornherein mit dem neuen Entschädigung betragen zusammen höchstens die
Inhalt geschlossen worden wäre. Versicherungssumme je vereinbarter Position, dies
gilt jedoch nicht, soweit Aufwendungen auf unsere
Hast Du die Überversicherung in der Absicht ge-
Weisung hin entstanden sind.
schlossen, Dir dadurch einen rechtswidrigen Vermö-
gensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. B 4.10.1.5 Wir haben für den für die Aufwendungen gemäß
Uns steht der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem B 4.10.1.1 erforderlichen Betrag auf Dein Verlangen
wir von den die Nichtigkeit begründenden Umständen vorzuschießen.
Kenntnis erlangen. B 4.10.1.6 Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistungen
B 4.9 Versicherung für fremde Rechnung der Feuerwehr oder anderer Institutionen, wenn diese
Leistungen im öffentlichen Interesse kostenfrei zu er-
B 4.9.1 Rechte aus dem Vertrag
bringen sind.
Du hast das Recht, den Versicherungsvertrag im ei-
B 4.10.2 Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens
genen Namen für das Interesse eines Dritten (Versi-
cherten) zu schließen. Die Ausübung der Rechte aus B 4.10.2.1 Wir ersetzen bis zur vereinbarten Höhe die Kosten für
diesem Vertrag steht nur Dir als Versicherungsneh- die Ermittlung und Feststellung eines von uns zu er-
mer und nicht auch dem Versicherten zu. Das gilt setzenden Schadens, sofern diese den Umständen
auch, wenn der Versicherte den Versicherungsschein nach geboten waren.
besitzt. Ziehst Du einen Sachverständigen oder Beistand
hinzu, so werden diese Kosten nur ersetzt, soweit er
zur Zuziehung von uns aufgefordert wurde.
[Seite 15]
B 4.10.2.2 Sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, so
können wir auch den Kostenersatz nach B 4.10.2.1
entsprechend kürzen.
B 4.11 Übergang von Ersatzansprüchen
B 4.11.1 Steht Dir ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu,
geht dieser Anspruch auf uns über, soweit der Versi-
cherer den Schaden ersetzt.
Der Übergang kann nicht zu Deinem Nachteil geltend
gemacht werden.
Richtet sich Dein Ersatzanspruch gegen eine Person,
mit der Du bei Eintritt des Schadens in häuslicher Ge-
meinschaft lebst, kann der Übergang nicht geltend
gemacht werden, es sei denn, diese Person hat den
Schaden vorsätzlich verursacht.
B 4.11.2 Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen
Du hast Deinen Ersatzanspruch oder ein zur Siche-
rung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beach-
tung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu
wahren, und nach Übergang des Ersatzanspruchs auf
uns bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer
soweit erforderlich mitzuwirken.
Verletzt Du diese Obliegenheit vorsätzlich, sind wir
zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infolge
dessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann.
Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Oblie-
genheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem
der Schwere Deines Verschuldens entsprechenden
Verhältnis zu kürzen.
B 4.12 Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen
B 4.12.1 Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des
Versicherungsfalles
B 4.12.1.1 Führst Du den Versicherungsfall vorsätzlich herbei,
so sind wir von der Entschädigungspflicht frei.
Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräf-
tiges Strafurteil wegen Vorsatzes in Deiner Person
festgestellt worden, so gilt die vorsätzliche Herbei-
führung des Schadens als bewiesen.
B 4.12.1.2 Führst Du den Schaden grob fahrlässig herbei, so sind
wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere
Deines Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu
kürzen.
B 4.12.2 Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versiche-
rungsfalles
Wir sind nicht zur Entschädigungsleistung verpflich-
tet, wenn Du uns arglistig über Tatsachen, die für den
Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeu-
tung sind, täuschst oder zu täuschen versuchst.
Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch
rechtskräftiges Strafurteil gegen Dich wegen Betru-
ges oder Betrugsversuches festgestellt, so gelten die
Voraussetzungen des Satzes 1 als bewiesen.
B 4.13 Repräsentanten
Du musst Dir die Kenntnis und das Verhalten Deiner
Repräsentanten, z.B. eines von Dir beauftragten Ver-
sicherungsvertreters, zurechnen lassen.