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Versicherungsmakler / Firmenrechtsschutzversicherung / Bedingungsarchiv

DEURAG (SIGNAL IDUNA) ALLRECHT Firmen-Vertrags: die Bedingungen im Volltext

Zusatzbaustein zum Gewerbe-Rechtsschutz nach § 28 nur für gerichtliche Vertragsstreitigkeiten des Betriebs bis 300.000 Euro je Fall, mit 500 Euro Selbstbeteiligung, drei Monaten Wartezeit und 1.500 Euro Mindeststreitwert.

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Ich ermächtige DEURAG (SIGNAL IDUNA), Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von DEURAG (SIGNAL IDUNA) auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt DEURAG (SIGNAL IDUNA) mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei DEURAG (SIGNAL IDUNA) einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif ALLRECHT Firmen-Vertrags-Rechtsschutz (Zusatzrisiko) von DEURAG (SIGNAL IDUNA) (Firmenrechtsschutzversicherung) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Versicherungsschein, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an DEURAG (SIGNAL IDUNA) weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 70 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme je Rechtsschutzfallja, bis 300.000 €„Bis zu 300.000 EUR für jeden einzelnen Rechtsschutzfall.“Versicherungssumme, Seite 2
Höchstleistung für alle Rechtsschutzfälle eines Versicherungsjahresnicht geregelt
Darlehen für eine Strafkautionnicht geregelt
Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall500 €„Wir tragen abzüglich einer Selbstbeteiligung von 500 EUR je Rechtsschutzfall“Welche Kosten werden übernommen?, Seite 2
Variable oder prozentuale Selbstbeteiligung (Anteil an den Kosten, Mindestbetrag)nicht geregelt
Keine Selbstbeteiligung bei Beratung, Mediation oder früher Einigungja„wenn der Versicherungsfall nach einer anwaltlichen Erstberatung erledigt ist,“§ 5 (3) c), Seite 22
Geltungsbereich (Inland, Europa, weltweit) für den betrieblichen Bereichja„Versicherungsschutz besteht nur im Geltungsbereich Europa gemäß § 6 Absatz 1 (§ 6 Absatz 2 gilt nicht).“§ 30 (1), Seite 46
Leistungsgarantie gegenüber den Musterbedingungen (ARB des GDV, in Österreich ARB des VVO)nicht geregelt

Wartezeiten und Vorvertraglichkeit

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Allgemeine Wartezeit ab Vertragsbeginnja„Versicherungsschutz besteht nach Ablauf von 3 Monaten Wartezeit.“Wartezeit, Seite 2
Wartezeit im Arbeitsrecht (Streit mit Arbeitnehmern)nicht geregelt
Wartezeit im Firmen-Vertragsrecht (Kunden, Lieferanten)ja„Versicherungsschutz besteht erst nach Ablauf von drei Monaten nach Versicherungsbeginn.“§ 30 (1), Seite 46
Wartezeit im Steuerrechtnicht geregelt
Wartezeit im Rechtsschutz für gewerbliche Immobiliennicht geregelt
Ohne Wartezeit bei Schadenersatz, Straf-, Ordnungswidrigkeiten- und Verkehrssachennicht geregelt
Anrechnung der Vorversicherung auf die Wartezeit bei lückenlosem Wechselja„Wir verzichten auf die Wartezeit, wenn im Schadensfall nachgewiesen wird, dass das vom Schaden betroffene Risiko lückenlos (bei einem anderen Versicherer) rechtsschutzversichert war.“Wartezeitverzicht, Seite 2
Verzicht auf den Einwand der Vorvertraglichkeit (Ursache vor Vertragsbeginn)ja„Dabei bleibt zu Ihren Gunsten jeder Versicherungsfall außer Betracht, der länger als ein Jahr vor Beginn des Versicherungsschutzes für den Gegenstand der Versicherung eingetreten ist.“§ 4.1 (4) A., Seite 18

Leistungsarten für den Betrieb

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Schadenersatz-Rechtsschutz (eigene Ansprüche des Betriebs gegen Schädiger)nein„soweit es sich um eine Angelegenheit aus folgendem Bereich handelt: • Schadenersatz-Rechtsschutz (§ 2 a),“§ 30 (2) b), Seite 46
Arbeits-Rechtsschutz als Arbeitgeber (Kündigung, Abmahnung, Lohn, Zeugnis)nein„Arbeits-Rechtsschutz (zum Beispiel Streit aus oder um ein Arbeitsverhältnis) (§ 2 b).“§ 30 (2) b), Seite 46
Mitversicherung der Arbeitnehmer in ihrer beruflichen Tätigkeit für den Betriebnicht geregelt
Sozialgerichts-Rechtsschutz (Sozialversicherung, Betriebsprüfung der Rentenversicherung)nicht geregelt
Sozial-Rechtsschutz bereits im Widerspruchsverfahrennicht geregelt
Steuer-Rechtsschutz vor Finanzgerichten (betriebliche Steuern)nicht geregelt
Steuer-Rechtsschutz bereits im Einspruchsverfahrennicht geregelt
Verwaltungs-Rechtsschutz (Gewerbeerlaubnis, Genehmigungen, Auflagen)nicht geregelt
Straf-Rechtsschutz für Betriebsinhaber und Mitarbeiter (fahrlässige Vergehen)nicht geregelt
Spezial-Straf-Rechtsschutz (Vorsatzvorwurf, Wirtschafts-, Umwelt-, Steuerstrafrecht)nicht geregelt
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (Bußgelder gegen den Betrieb)nicht geregelt
Daten-Rechtsschutz (Datenschutzverstöße, Bußgelder, Auskunft nach DSGVO)nicht geregelt
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz (Kammern, Berufsrecht)nicht geregelt
Beratungs-Rechtsschutz (anwaltliche Beratung ohne Rechtsschutzfall im engeren Sinn)nicht geregelt

Zusatzbausteine

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Firmen-Vertrags-Rechtsschutz (Streit mit Kunden, Lieferanten, Dienstleistern)ja, bis zur Versicherungssumme„Gerichtlichen Rechtsschutz für Sie als selbstständigen Unternehmer und/oder Ihren Betrieb. Kosten, die bis zur Einschaltung des Gerichts anfallen, werden nicht übernommen!“Welchen Versicherungsschutz bietet der ALLRECHT Firmen-Vertrags-Rechtsschutz?, Seite 1
Eigene Grenze im Firmen-Vertragsrecht (Summe je Fall und Jahr, Mindeststreitwert)ja, bis 300.000 €„Die Deckungssumme beträgt 300.000 Euro je Rechtsschutzfall.“§ 30 (1), Seite 46
Forderungsmanagement und Inkasso unbestrittener Forderungennicht geregelt
Rechtsschutz für gewerblich genutzte Immobilien (Miete, Pacht, Eigentum)nein„für Verträge, die ein Grundstück, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben.“§ 30 (2) c), Seite 46
Firmen-Verkehrs-Rechtsschutz für Betriebsfahrzeugenein„für Verträge, die Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser oder in der Luft betreffen.“§ 30 (2) a), Seite 46
Privat- und Verkehrs-Rechtsschutz für den Inhaber und seine Familienicht geregelt
Abwehr von Vertragsansprüchen gegen den Betriebnicht geregelt
Internet-Rechtsschutz und Reputationsschutz (Bewertungen, Persönlichkeitsrecht)nicht geregelt
Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht (Abmahnungen)nicht geregelt
Rechtsschutz in Insolvenzverfahren von Kunden oder Lieferantennicht geregelt

Kosten und Service

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Mediation durch einen vom Versicherer gestellten Mediatornicht geregelt
Telefonische anwaltliche Erstberatung ohne Rechtsschutzfallja„Wir übernehmen die Kosten auch ohne dass ein Versicherungsfall eingetreten oder der betroffene Deckungsbereich bei uns versichert ist.“V. 1. JuraFon, Seite 51
Prüfung von Verträgen und Geschäftsbedingungen durch einen Anwaltnicht geregelt
Kosten öffentlich bestellter oder technischer Sachverständigerja, bis zur Versicherungssumme„Die Vergütung für von Gerichten bestellte Sachverständige.“Sachverständigenkosten, Seite 2
Übersetzer- und Dolmetscherkostenja, bis zur Versicherungssumme„Übersetzungskosten Dolmetscherkosten im Ausland“Welche Kosten werden übernommen?, Seite 2
Zwangsvollstreckung (Zahl der übernommenen Vollstreckungsanträge)ja„Und zwar für 3 vergebliche Vollstreckungsversuche innerhalb von 5 Jahren nach Erhalt eines Vollstreckungstitels.“Kosten für Zwangsvollstreckungsverfahren, Seite 2
Kostenübernahme bei Vergleich ohne Kürzung nach Erfolgsquotenein„Wenn sich die Kostenaufteilung danach richtet, in welchem Umfang jede Seite „gewonnen“ oder „verloren“ hat.“Kosten für einen Vergleich, Seite 2
Anwaltshonorar über die gesetzlichen Gebühren hinausnicht geregelt
Freie Anwaltswahlja„Die Kosten für einen, von Ihnen frei gewählten Rechtsanwalt im In- oder Ausland durch alle möglichen Instanzen.“Rechtsanwaltskosten, Seite 2
Höchstbetrag für Honorare frei gewählter Anwältenicht geregelt
Stichentscheid des Anwalts bei Ablehnung mangels Erfolgsaussichtja„Die Entscheidung des Rechtsanwalts ist für Sie und für uns bindend,“§ 18, Seite 32

Versicherter Betrieb und Personen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Mitversicherte Personen (Inhaber, Gesellschafter, Geschäftsführer, mitarbeitende Familie)ja„Versicherungsschutz besteht für Sie bzw. Ihren Betrieb als Versicherungsnehmer bei Ausübung der angegebenen selbstständigen Tätigkeit.“Wen schützt der ALLRECHT Firmen-Vertrags-Rechtsschutz?, Seite 2
Begrenzung nach Zahl der Mitarbeiter oder Umsatz (Tarifierungsmerkmal, Anzeigepflicht bei Änderung)nicht geregelt
Mitversicherung weiterer Betriebsstätten und Filialennicht geregelt
Eigene Fassung für Freiberufler oder Betriebe ohne Arbeitnehmernicht geregelt
Gründer-Rechtsschutz oder Existenzgründerregelungnicht geregelt
Ausgeschlossene oder nur eingeschränkt versicherbare Betriebsarten (Betriebsartenliste)ja„Voraussetzung ist, dass Ihr Betrieb entweder in der Handwerksrolle der zuständigen Handwerkskammer eingetragen ist oder dass Ihrer Betriebsart in der von ALLRECHT geführten Betriebsartenliste aufgeführt wird.“Leistungsinformation, Seite 1

Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss des Vertragsrechts im Grundschutz (nur als Baustein versicherbar)ja„Der Firmen-Vertrags-Rechtsschutz ist ein Zusatzrisiko zum ALLRECHT Rechtsschutz für Handwerk, Handel und Gewerbe gemäß § 28 ARB und kann nur in Verbindung mit dieser Rechtsschutzform versichert sein.“Leistungsinformation, Seite 1
Ausschluss Gesellschaftsrecht (Streit unter Gesellschaftern, Organhaftung)ja„aus dem Recht der Handelsgesellschaften oder aus Anstellungsverhältnissen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen“§ 3 (1) d), Seite 15
Ausschluss Patent-, Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrechtja„in ursächlichem Zusammenhang mit Patent-, Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster-/ Gebrauchsmusterrechten oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum. f) aus dem Kartell- oder sonstigem Wettbewerbsrecht.“§ 3 (1) e) und f), Seite 15
Ausschluss Baurisiko (Planung, Errichtung, genehmigungspflichtiger Umbau)ja„aus Werkverträgen über Bauleistungen, die nicht von beiden Vertragsparteien unterzeichnet sind.“§ 30 (3), Seite 47
Ausschluss der Abwehr von Schadenersatzansprüchen (Sache der Haftpflichtversicherung)ja„wegen der Abwehr von Schadenersatzansprüchen. (Beispiel: Sie haben einen Verkehrsunfall, und der Gegner will Schadenersatz von Ihnen.“§ 3 (2) a), Seite 15
Ausschluss vorsätzlich und rechtswidrig verursachter Rechtsschutzfälleja„Kein Versicherungsschutz besteht, soweit in den Fällen des § 2 a bis h und l ein ursächlicher Zusammenhang mit einer von Ihnen oder einer mitversicherten Person vorsätzlich begangenen Straftat besteht.“§ 3 (6), Seite 17
Ausschluss Kartell-, Steuerhinterziehungs- und Abgabenstrafverfahrennicht geregelt

Vertrag und Pflichten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Mindeststreitwert, unter dem nicht geleistet wirdja, bis 1.500 €„Versicherungsschutz besteht ausschließlich für Streitigkeiten, deren Streitwert bei mindestens 1.500 EUR liegt.“Mindeststreitwert, Seite 2
Kündigungsrecht des Versicherers nach Rechtsschutzfällenja„Es sind mindestens zwei Versicherungsfälle innerhalb von zwölf Monaten eingetreten und für diese besteht Versicherungsschutz: Dann können Sie oder wir den Versicherungsvertrag vorzeitig kündigen.“Produktinformationsblatt, Seite 5
Nachhaftung bei Betriebsaufgabe oder Tod des Inhabersja„Für Sie oder Ihre Erben besteht gemäß den Bedingungen eine Nachhaftung: Versicherungsschutz für Versicherungsfälle, die innerhalb eines Jahres nach Vertragsende eintreten“Leistungsinformation, Seite 1
Anzeigepflicht bei Änderung von Mitarbeiterzahl, Umsatz oder Betriebsartja„Wenn nach Vertragsabschluss ein Umstand eintritt, der einen höheren als den vereinbarten Versicherungsbeitrag rechtfertigt, können wir von da ab diesen höheren Beitrag verlangen.“§ 11 (1), Seite 27
Vertragslaufzeit und Kündigungsfristja„Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht gekündigt wird.“§ 8 (2), Seite 23
Rechtsschutz als eigener Vertrag oder gesondert ausgewiesener Teil eines Multirisikovertrags (Spanien: art. 76c Ley de Contrato de Seguro)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung Aktiengesellschaft
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: ALLRECHT Leistungsinformation Firmen-Vertrags-Rechtsschutz (6716506)
[Seite 1] Firmen-Vertrags-Rechtsschutz Leistungsinformation Der Firmen-Vertrags-Rechtsschutz ist ein Zusatzrisiko zum ALLRECHT Rechtsschutz für Handwerk, Handel und Gewerbe Beispiel 1: gemäß § 28 ARB und kann nur in Verbindung mit dieser Rechts- schutzform versichert sein. Schreiner Müller fertigt für einen Kunden eine 5-türige Schrank- wand (Preis 5.000 EUR) an. Die gewünschten Glastüren lässt er Der Firmen-Vertrags-Rechtsschutz richtet sich an klassische Hand- von Tischler Mayer als Subunternehmer fertigen. Nach Lieferung werks- und Gewerbebetriebe. Voraussetzung ist, dass Ihr Betrieb und Einbau stellt sich heraus, dass die Türen fehlerhaft gearbeitet entweder in der Handwerksrolle der zuständigen Handwerkskammer wurden. Sie sind so nicht zu verwenden; der Kunde will sie so eingetragen ist oder dass Ihrer Betriebsart in der von ALLRECHT ge- auch nicht haben. Er behält 50 % ein. Mayer beruft sich darauf, führten Betriebsartenliste aufgeführt wird. Diese umfasst alle Betriebs- dass er nach den seinerzeit übermittelten Vorgaben gearbeitet arten der Anlagen A und B, Abschnitt 1 der Handwerksordnung (HwO) und damit den Fehler nicht zu vertreten habe. sowie weitere ausgewählte Gewerbe. Beenden Sie Ihre im Versicherungsschein genannte selbständige Tätigkeit (Betriebs-/Berufsaufgabe oder Tod), endet der Versicherungs- Rechtsschutz? vertrag. Für Sie oder Ihre Erben besteht gemäß den Bedingungen eine Schreiner Müller kann gegen den Kunden auf Zahlung oder Nachhaftung: Versicherungsschutz für Versicherungsfälle, die inner- den Subunternehmer auf (vertraglichen) Schadenersatz halb eines Jahres nach Vertragsende eintreten und im Zusammenhang prozessieren. mit der bisherigen Tätigkeit stehen. Streitwert: 2.500 EUR Kostenrisiko (in 2 Instanzen): 4.150,27 EUR Welchen Versicherungsschutz bietet der ALLRECHT Firmen-Vertrags-Rechtsschutz? Gerichtlichen Rechtsschutz für Sie als selbstständigen Unternehmer und/oder Ihren Betrieb. Kosten, die bis zur Einschaltung des Gerichts anfallen, werden nicht übernommen! Beispiel 2: Der Versicherungsschutz umfasst folgenden Leistungsbaustein: Parkettlegemeister Krause renoviert für die Stadtverwaltung zwei Mehrzweckhallen. Der vereinbarte Werklohn beläuft sich auf je Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, für Streitigkeiten 10.000 EUR. Die Verwaltung stellt Krause zwar anfangs einen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen, wie z. B. Verträgen Vorschuss von 4.000 EUR zur Verfügung; nach Ausfertigung (Kauf, Reparatur-, Werk-, Finanzierungsverträge). der Abschlussrechnung bleibt die Zahlung der Restsumme Auseinandersetzungen um das Eigentum an beweglichen Sachen. trotz schriftlicher Mahnung mit Fristsetzung jedoch aus. Die rechtlichen Auseinandersetzungen müssen mit der im Versiche- Krause beantragt einen Mahnbescheid. rungsschein genannten beruflichen Tätigkeit, auf die sich auch der Rechtsschutz für Handwerk, Handel und Gewerbe bezieht, Rechtsschutz? in Zusammenhang stehen. Krause kann die Kosten des Mahnbescheides und eines eventuellen Prozesses geltend machen. Streitwert: 16.000 EUR Mahnbescheid: 878,22 EUR Kostenrisiko insges. (in 2 Instanzen): 12.728,26 EUR ALLRECHT Rechtsschutzversicherungen Abraham-Lincoln-Str. 3 Telefon: 0800 90 89 900 E-Mail: service@allrecht.de Eine Marke der DEURAG 65189 Wiesbaden Telefax: 0611 77 14 30 www.allrecht.de Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG SIGNAL IDUNA Gruppe [Seite 2] Firmen-Vertrags-Rechtsschutz Leistungsinformation Wen schützt der ALLRECHT Firmen-Vertrags-Rechtsschutz? Welche Kosten werden übernommen? Versicherungsschutz besteht für Sie bzw. Ihren Betrieb als Versiche- Wir tragen – abzüglich einer Selbstbeteiligung von 500 EUR je rungsnehmer bei Ausübung der angegebenen selbstständigen Rechtsschutzfall: Tätigkeit. Rechtsanwaltskosten Die Kosten für einen, von Ihnen frei gewählten Rechtsanwalt im In- Ab wann schützt der ALLRECHT Firmen-Vertrags-Rechtsschutz? oder Ausland durch alle möglichen Instanzen. Ein Anwaltswechsel ist (Wartezeit)? nur nach Genehmigung durch uns zulässig. Zusätzlich die Kosten für einen Korrespondenzanwalt, wenn Ihr Wohnort mindestens 100 km Versicherungsschutz besteht nach Ablauf von 3 Monaten Wartezeit. Luftlinie vom Gerichtsort entfernt liegt. Kosten des Prozessgegners Wartezeitverzicht Wenn Sie zu deren Erstattung verpflichtet sind. Wir verzichten auf die Wartezeit, wenn im Schadensfall nachgewiesen Gerichtskosten wird, dass das vom Schaden betroffene Risiko lückenlos (bei einem Die Kosten für die Inanspruchnahme des Gerichts, Entschädigungen anderen Versicherer) rechtsschutzversichert war. Sie können diesen für Zeugen und Kosten für Gerichtsvollzieher. Nachweis bereits bei Vertragsabschluss erbringen. Reichen Sie dazu Sachverständigenkosten bitte Unterlagen Ihres Vorversicherers ein, aus denen der Umfang Die Vergütung für von Gerichten bestellte Sachverständige. und die Dauer des dortigen Rechtsschutzvertrages hervorgehen. Reisekosten Für Sie als Versicherungsnehmer bei Prozessen im Ausland, im Wo schützt der ALLRECHT Firmen-Vertrags-Rechtsschutz? Inland, wenn das Gericht Ihr Erscheinen am Gerichtsort verlangt Geltungsbereich: Versicherungsschutz besteht, wenn der Ort des und für Ihren Rechtsanwalt bei Prozessen im Inland. Reisekosten für Gerichtsverfahrens in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, Prozesse im Inland werden jedoch nur dann übernommen, wenn Ihr auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder Madeira liegt oder Wohnort mindestens 100 km Luftlinie vom Gerichtsort entfernt liegt. liegen würde. Gebühren von Schieds- oder Schlichtungsverfahren Kosten für einen Vergleich Versicherungssumme Wenn sich die Kostenaufteilung danach richtet, in welchem Umfang Bis zu 300.000 EUR für jeden einzelnen Rechtsschutzfall. jede Seite „gewonnen“ oder „verloren“ hat.  osten für von Ihnen betriebene Zwangsvollstreckungsverfahren K Und zwar für 3 vergebliche Vollstreckungsversuche innerhalb von Mindeststreitwert 5 Jahren nach Erhalt eines Vollstreckungstitels. Versicherungsschutz besteht ausschließlich für Streitigkeiten, deren Übersetzungskosten Streitwert bei mindestens 1.500 EUR liegt. Streitwert ist der Wert der Sache oder Forderung, um die konkret gestritten wird (Beispiel: Forde- Dolmetscherkosten im Ausland rung 5.000 EUR; Kunde zahlt nur 3.000 EUR; Streitwert = 2.000 EUR). Was ist nicht mitversichert? Vertragliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihren Motorfahrzeu- i gen und Auseinandersetzungen aus Miet- und Pachtverhältnissen im Hinweis: Immobilienbereich gehören nicht zum Firmen-Vertrags-Rechtsschutz. Diese Leistungsinformation dient der allgemeinen Orientierung. Sie sind gegebenenfalls über der Rechtsschutz für Handwerk, Handel Verbindlich für den Umfang des Versicherungsschutzes sind und Gewerbe (§ 28) mitversichert. ausschließlich der Versicherungsantrag/Versicherungsschein Ausgeschlossen ist der Versicherungsschutz für die Wahrnehmung sowie die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen rechtlicher Interessen aus Versicherungsverträgen, aus dem Bereich ALLRECHT-ARB. Die vollständigen Bedingungen stellen des Handelsvertreterrechtes und des Maklerrechtes, aus dem gewerb- wir Ihnen gerne auf Wunsch jederzeit zur Verfügung. lichen Handel mit Kfz, von im selben Rechtsschutzvertrag versicherten Weitere Infos wie beispielsweise unsere ausführlichen Partnern eines Betriebes untereinander im ursächlichen Zusammen- Informationsbroschüren finden Sie übrigens auch online hang mit diesen Rechtsgemeinschaften – auch nach deren Beendi- unter www.allrecht.de/serviceleistungen/downloads/ gung, aus Verträgen des Versicherungsnehmers als Generalunterneh- mer mit einem Auftragswert von mehr als 50.000 EUR, aus Verträgen zwischen dem Versicherungsnehmer und Generalunternehmern mit einem Auftragswert von jeweils mehr als 50.000 EUR und aus Werkver- trägen über Bauleistungen, die nicht von beiden Vertragsparteien unter- zeichnet sind. Weitere Risikoausschlüsse sind im § 3 ARB geregelt. 6716506 Dez25
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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