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DEURAG (SIGNAL IDUNA) ALLRECHT Firmen-Vertrags: die Bedingungen im Volltext
Zusatzbaustein zum Gewerbe-Rechtsschutz nach § 28 nur für gerichtliche Vertragsstreitigkeiten des Betriebs bis 300.000 Euro je Fall, mit 500 Euro Selbstbeteiligung, drei Monaten Wartezeit und 1.500 Euro Mindeststreitwert.
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Grundlagen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Versicherungssumme je Rechtsschutzfall | ja, bis 300.000 € | „Bis zu 300.000 EUR für jeden einzelnen Rechtsschutzfall.“ | Versicherungssumme, Seite 2 |
| Höchstleistung für alle Rechtsschutzfälle eines Versicherungsjahres | nicht geregelt | ||
| Darlehen für eine Strafkaution | nicht geregelt | ||
| Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall | 500 € | „Wir tragen abzüglich einer Selbstbeteiligung von 500 EUR je Rechtsschutzfall“ | Welche Kosten werden übernommen?, Seite 2 |
| Variable oder prozentuale Selbstbeteiligung (Anteil an den Kosten, Mindestbetrag) | nicht geregelt | ||
| Keine Selbstbeteiligung bei Beratung, Mediation oder früher Einigung | ja | „wenn der Versicherungsfall nach einer anwaltlichen Erstberatung erledigt ist,“ | § 5 (3) c), Seite 22 |
| Geltungsbereich (Inland, Europa, weltweit) für den betrieblichen Bereich | ja | „Versicherungsschutz besteht nur im Geltungsbereich Europa gemäß § 6 Absatz 1 (§ 6 Absatz 2 gilt nicht).“ | § 30 (1), Seite 46 |
| Leistungsgarantie gegenüber den Musterbedingungen (ARB des GDV, in Österreich ARB des VVO) | nicht geregelt |
Wartezeiten und Vorvertraglichkeit
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Allgemeine Wartezeit ab Vertragsbeginn | ja | „Versicherungsschutz besteht nach Ablauf von 3 Monaten Wartezeit.“ | Wartezeit, Seite 2 |
| Wartezeit im Arbeitsrecht (Streit mit Arbeitnehmern) | nicht geregelt | ||
| Wartezeit im Firmen-Vertragsrecht (Kunden, Lieferanten) | ja | „Versicherungsschutz besteht erst nach Ablauf von drei Monaten nach Versicherungsbeginn.“ | § 30 (1), Seite 46 |
| Wartezeit im Steuerrecht | nicht geregelt | ||
| Wartezeit im Rechtsschutz für gewerbliche Immobilien | nicht geregelt | ||
| Ohne Wartezeit bei Schadenersatz, Straf-, Ordnungswidrigkeiten- und Verkehrssachen | nicht geregelt | ||
| Anrechnung der Vorversicherung auf die Wartezeit bei lückenlosem Wechsel | ja | „Wir verzichten auf die Wartezeit, wenn im Schadensfall nachgewiesen wird, dass das vom Schaden betroffene Risiko lückenlos (bei einem anderen Versicherer) rechtsschutzversichert war.“ | Wartezeitverzicht, Seite 2 |
| Verzicht auf den Einwand der Vorvertraglichkeit (Ursache vor Vertragsbeginn) | ja | „Dabei bleibt zu Ihren Gunsten jeder Versicherungsfall außer Betracht, der länger als ein Jahr vor Beginn des Versicherungsschutzes für den Gegenstand der Versicherung eingetreten ist.“ | § 4.1 (4) A., Seite 18 |
Leistungsarten für den Betrieb
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Schadenersatz-Rechtsschutz (eigene Ansprüche des Betriebs gegen Schädiger) | nein | „soweit es sich um eine Angelegenheit aus folgendem Bereich handelt: • Schadenersatz-Rechtsschutz (§ 2 a),“ | § 30 (2) b), Seite 46 |
| Arbeits-Rechtsschutz als Arbeitgeber (Kündigung, Abmahnung, Lohn, Zeugnis) | nein | „Arbeits-Rechtsschutz (zum Beispiel Streit aus oder um ein Arbeitsverhältnis) (§ 2 b).“ | § 30 (2) b), Seite 46 |
| Mitversicherung der Arbeitnehmer in ihrer beruflichen Tätigkeit für den Betrieb | nicht geregelt | ||
| Sozialgerichts-Rechtsschutz (Sozialversicherung, Betriebsprüfung der Rentenversicherung) | nicht geregelt | ||
| Sozial-Rechtsschutz bereits im Widerspruchsverfahren | nicht geregelt | ||
| Steuer-Rechtsschutz vor Finanzgerichten (betriebliche Steuern) | nicht geregelt | ||
| Steuer-Rechtsschutz bereits im Einspruchsverfahren | nicht geregelt | ||
| Verwaltungs-Rechtsschutz (Gewerbeerlaubnis, Genehmigungen, Auflagen) | nicht geregelt | ||
| Straf-Rechtsschutz für Betriebsinhaber und Mitarbeiter (fahrlässige Vergehen) | nicht geregelt | ||
| Spezial-Straf-Rechtsschutz (Vorsatzvorwurf, Wirtschafts-, Umwelt-, Steuerstrafrecht) | nicht geregelt | ||
| Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (Bußgelder gegen den Betrieb) | nicht geregelt | ||
| Daten-Rechtsschutz (Datenschutzverstöße, Bußgelder, Auskunft nach DSGVO) | nicht geregelt | ||
| Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz (Kammern, Berufsrecht) | nicht geregelt | ||
| Beratungs-Rechtsschutz (anwaltliche Beratung ohne Rechtsschutzfall im engeren Sinn) | nicht geregelt |
Zusatzbausteine
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Firmen-Vertrags-Rechtsschutz (Streit mit Kunden, Lieferanten, Dienstleistern) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Gerichtlichen Rechtsschutz für Sie als selbstständigen Unternehmer und/oder Ihren Betrieb. Kosten, die bis zur Einschaltung des Gerichts anfallen, werden nicht übernommen!“ | Welchen Versicherungsschutz bietet der ALLRECHT Firmen-Vertrags-Rechtsschutz?, Seite 1 |
| Eigene Grenze im Firmen-Vertragsrecht (Summe je Fall und Jahr, Mindeststreitwert) | ja, bis 300.000 € | „Die Deckungssumme beträgt 300.000 Euro je Rechtsschutzfall.“ | § 30 (1), Seite 46 |
| Forderungsmanagement und Inkasso unbestrittener Forderungen | nicht geregelt | ||
| Rechtsschutz für gewerblich genutzte Immobilien (Miete, Pacht, Eigentum) | nein | „für Verträge, die ein Grundstück, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben.“ | § 30 (2) c), Seite 46 |
| Firmen-Verkehrs-Rechtsschutz für Betriebsfahrzeuge | nein | „für Verträge, die Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser oder in der Luft betreffen.“ | § 30 (2) a), Seite 46 |
| Privat- und Verkehrs-Rechtsschutz für den Inhaber und seine Familie | nicht geregelt | ||
| Abwehr von Vertragsansprüchen gegen den Betrieb | nicht geregelt | ||
| Internet-Rechtsschutz und Reputationsschutz (Bewertungen, Persönlichkeitsrecht) | nicht geregelt | ||
| Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht (Abmahnungen) | nicht geregelt | ||
| Rechtsschutz in Insolvenzverfahren von Kunden oder Lieferanten | nicht geregelt |
Kosten und Service
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Mediation durch einen vom Versicherer gestellten Mediator | nicht geregelt | ||
| Telefonische anwaltliche Erstberatung ohne Rechtsschutzfall | ja | „Wir übernehmen die Kosten auch ohne dass ein Versicherungsfall eingetreten oder der betroffene Deckungsbereich bei uns versichert ist.“ | V. 1. JuraFon, Seite 51 |
| Prüfung von Verträgen und Geschäftsbedingungen durch einen Anwalt | nicht geregelt | ||
| Kosten öffentlich bestellter oder technischer Sachverständiger | ja, bis zur Versicherungssumme | „Die Vergütung für von Gerichten bestellte Sachverständige.“ | Sachverständigenkosten, Seite 2 |
| Übersetzer- und Dolmetscherkosten | ja, bis zur Versicherungssumme | „Übersetzungskosten Dolmetscherkosten im Ausland“ | Welche Kosten werden übernommen?, Seite 2 |
| Zwangsvollstreckung (Zahl der übernommenen Vollstreckungsanträge) | ja | „Und zwar für 3 vergebliche Vollstreckungsversuche innerhalb von 5 Jahren nach Erhalt eines Vollstreckungstitels.“ | Kosten für Zwangsvollstreckungsverfahren, Seite 2 |
| Kostenübernahme bei Vergleich ohne Kürzung nach Erfolgsquote | nein | „Wenn sich die Kostenaufteilung danach richtet, in welchem Umfang jede Seite „gewonnen“ oder „verloren“ hat.“ | Kosten für einen Vergleich, Seite 2 |
| Anwaltshonorar über die gesetzlichen Gebühren hinaus | nicht geregelt | ||
| Freie Anwaltswahl | ja | „Die Kosten für einen, von Ihnen frei gewählten Rechtsanwalt im In- oder Ausland durch alle möglichen Instanzen.“ | Rechtsanwaltskosten, Seite 2 |
| Höchstbetrag für Honorare frei gewählter Anwälte | nicht geregelt | ||
| Stichentscheid des Anwalts bei Ablehnung mangels Erfolgsaussicht | ja | „Die Entscheidung des Rechtsanwalts ist für Sie und für uns bindend,“ | § 18, Seite 32 |
Versicherter Betrieb und Personen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Mitversicherte Personen (Inhaber, Gesellschafter, Geschäftsführer, mitarbeitende Familie) | ja | „Versicherungsschutz besteht für Sie bzw. Ihren Betrieb als Versicherungsnehmer bei Ausübung der angegebenen selbstständigen Tätigkeit.“ | Wen schützt der ALLRECHT Firmen-Vertrags-Rechtsschutz?, Seite 2 |
| Begrenzung nach Zahl der Mitarbeiter oder Umsatz (Tarifierungsmerkmal, Anzeigepflicht bei Änderung) | nicht geregelt | ||
| Mitversicherung weiterer Betriebsstätten und Filialen | nicht geregelt | ||
| Eigene Fassung für Freiberufler oder Betriebe ohne Arbeitnehmer | nicht geregelt | ||
| Gründer-Rechtsschutz oder Existenzgründerregelung | nicht geregelt | ||
| Ausgeschlossene oder nur eingeschränkt versicherbare Betriebsarten (Betriebsartenliste) | ja | „Voraussetzung ist, dass Ihr Betrieb entweder in der Handwerksrolle der zuständigen Handwerkskammer eingetragen ist oder dass Ihrer Betriebsart in der von ALLRECHT geführten Betriebsartenliste aufgeführt wird.“ | Leistungsinformation, Seite 1 |
Ausschlüsse
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ausschluss des Vertragsrechts im Grundschutz (nur als Baustein versicherbar) | ja | „Der Firmen-Vertrags-Rechtsschutz ist ein Zusatzrisiko zum ALLRECHT Rechtsschutz für Handwerk, Handel und Gewerbe gemäß § 28 ARB und kann nur in Verbindung mit dieser Rechtsschutzform versichert sein.“ | Leistungsinformation, Seite 1 |
| Ausschluss Gesellschaftsrecht (Streit unter Gesellschaftern, Organhaftung) | ja | „aus dem Recht der Handelsgesellschaften oder aus Anstellungsverhältnissen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen“ | § 3 (1) d), Seite 15 |
| Ausschluss Patent-, Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht | ja | „in ursächlichem Zusammenhang mit Patent-, Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster-/ Gebrauchsmusterrechten oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum. f) aus dem Kartell- oder sonstigem Wettbewerbsrecht.“ | § 3 (1) e) und f), Seite 15 |
| Ausschluss Baurisiko (Planung, Errichtung, genehmigungspflichtiger Umbau) | ja | „aus Werkverträgen über Bauleistungen, die nicht von beiden Vertragsparteien unterzeichnet sind.“ | § 30 (3), Seite 47 |
| Ausschluss der Abwehr von Schadenersatzansprüchen (Sache der Haftpflichtversicherung) | ja | „wegen der Abwehr von Schadenersatzansprüchen. (Beispiel: Sie haben einen Verkehrsunfall, und der Gegner will Schadenersatz von Ihnen.“ | § 3 (2) a), Seite 15 |
| Ausschluss vorsätzlich und rechtswidrig verursachter Rechtsschutzfälle | ja | „Kein Versicherungsschutz besteht, soweit in den Fällen des § 2 a bis h und l ein ursächlicher Zusammenhang mit einer von Ihnen oder einer mitversicherten Person vorsätzlich begangenen Straftat besteht.“ | § 3 (6), Seite 17 |
| Ausschluss Kartell-, Steuerhinterziehungs- und Abgabenstrafverfahren | nicht geregelt |
Vertrag und Pflichten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Mindeststreitwert, unter dem nicht geleistet wird | ja, bis 1.500 € | „Versicherungsschutz besteht ausschließlich für Streitigkeiten, deren Streitwert bei mindestens 1.500 EUR liegt.“ | Mindeststreitwert, Seite 2 |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach Rechtsschutzfällen | ja | „Es sind mindestens zwei Versicherungsfälle innerhalb von zwölf Monaten eingetreten und für diese besteht Versicherungsschutz: Dann können Sie oder wir den Versicherungsvertrag vorzeitig kündigen.“ | Produktinformationsblatt, Seite 5 |
| Nachhaftung bei Betriebsaufgabe oder Tod des Inhabers | ja | „Für Sie oder Ihre Erben besteht gemäß den Bedingungen eine Nachhaftung: Versicherungsschutz für Versicherungsfälle, die innerhalb eines Jahres nach Vertragsende eintreten“ | Leistungsinformation, Seite 1 |
| Anzeigepflicht bei Änderung von Mitarbeiterzahl, Umsatz oder Betriebsart | ja | „Wenn nach Vertragsabschluss ein Umstand eintritt, der einen höheren als den vereinbarten Versicherungsbeitrag rechtfertigt, können wir von da ab diesen höheren Beitrag verlangen.“ | § 11 (1), Seite 27 |
| Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist | ja | „Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht gekündigt wird.“ | § 8 (2), Seite 23 |
| Rechtsschutz als eigener Vertrag oder gesondert ausgewiesener Teil eines Multirisikovertrags (Spanien: art. 76c Ley de Contrato de Seguro) | nicht geregelt |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.
Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung Aktiengesellschaft
- Vertrieb
- über Makler und direkt
- ALLRECHT Leistungsinformation Firmen-Vertrags-Rechtsschutz (6716506) Fassung: Leistungsinformation 6716506 Dez25 Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
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