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Helvetia Kompaktschutz: die Bedingungen im Volltext
Gruppenunfallversicherung Kompaktschutz auf Basis der GUB 2021 mit erweiterter Gliedertaxe (Arm 75 Prozent), Eigenbewegung, Infektionen durch Hautverletzungen, Kostenpositionen bis 20.000 Euro und Krankenhaustagegeld bis 1.095 Tage.
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 64 Punkte, jeder mit Fundstelle
Vertragsform und versicherte Personen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Vertragsform (namentlich, nicht namentlich, Personengruppen, Pauschal nach Lohnsumme oder Kopfzahl) | ja | „Die Gruppenunfallversicherung kann mit oder ohne Angabe der Namen der versicherten Personen“ | 22, Seite 14 |
| Versicherbare Personen (Arbeitnehmer, Inhaber, mitarbeitende Familienangehörige, Auszubildende, Aushilfen, Vereinsmitglieder, Helfer) | ja | „Versicherte Person ist jeder, für den Sie Versicherungsschutz mit uns vereinbart haben.“ | Wer ist Wer, Seite 1 |
| Neu hinzukommende Personen automatisch mitversichert (Vorsorge, Meldefrist) | ja | „Für die hinzukommenden Personen besteht Versicherungsschutz im vereinbarten Umfang ab Eingang“ | 22.1, Seite 14 |
| Ende des Schutzes beim Ausscheiden aus Betrieb oder Verein | ja | „Der Versicherungsschutz des einzelnen Versicherten erlischt: wenn er aus dem Dienstverhältnis des Versicherungsnehmers oder aus der Vereinigung ausscheidet“ | 10.4.2, Seite 11 |
| Recht der versicherten Person, den Schutz nach dem Ausscheiden als Einzelvertrag fortzuführen | nicht geregelt | ||
| Wer die Rechte ausübt und an wen gezahlt wird (Versicherungsnehmer oder versicherte Person, Direktanspruch) | ja | „Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht ausschließlich Ihnen als Versicherungsnehmer zu.“ | 12.1, Seite 12 |
| Höchstalter oder Leistungsänderung ab einem bestimmten Alter | ja | „Sie zahlen die bisherige Prämie und wir reduzieren die vereinbarten Versicherungssummen auf 50 Prozent.“ | 18, Seite 14 |
| Nicht versicherbare Personen (Pflegebedürftige, schwere Erkrankungen, Klausel und Folgen) | nein | „Personen, die für dauernd mindestens schwerste gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder von Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen.“ | 4.1, Seite 7 |
Zeitlicher und örtlicher Umfang
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Rund um die Uhr (Beruf und Freizeit) oder nur Berufsunfälle wählbar | ja | „rund um die Uhr, sofern im Vertrag keine abweichende Regelung vereinbart worden ist.“ | 1.2, Seite 2 |
| Geltungsbereich (weltweit, Einschränkung bei längerem Auslandsaufenthalt) | ja | „Versicherungsschutz besteht während der Wirksamkeit des Vertrags weltweit“ | 1.2, Seite 2 |
| Wegeunfälle zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (bei reiner Berufsdeckung) | nicht geregelt | ||
| Dienstreisen, Betriebsveranstaltungen, Betriebssport | ja | „Als Dienstreise gilt eine Reise, die der Arbeitgeber als solche anerkennt und vergütet.“ | BB Dienstreise, Seite 18 |
| Vereinsveranstaltungen, Übungen, Wettkämpfe, Wege dorthin (Vereinsfassung) | ja | „Die Versicherung umfasst im Rahmen der GUB 2021 nur die Unfälle, von denen die Mitglieder bei der vom Verein oder von seinen dazu berechtigten Organen veranstalteten oder angeordneten und beaufsichtigten Sportart betroffen werden.“ | BB Vereinsmitglieder 1, Seite 19 |
Invalidität
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Grundsumme für Invalidität je versicherte Person | ja, bis zur Versicherungssumme | „Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind die vereinbarte Versicherungssumme und der unfallbedingte Invaliditätsgrad.“ | 2.1.2.1, Seite 3 |
| Gliedertaxe: Arm (Prozentsatz) | ja | „Arm 75 % Hand 70 %“ | 4.1, Seite 2 |
| Gliedertaxe: Hand im Handgelenk (Prozentsatz) | ja | „Hand 70 %“ | 4.1, Seite 2 |
| Gliedertaxe: Daumen und Zeigefinger (Prozentsatz) | ja | „Daumen 25 % Zeigefinger 15 %“ | 4.1, Seite 2 |
| Gliedertaxe: Bein und Fuß (Prozentsatz) | ja | „Bein 75 % Fuß 45 %“ | 4.1, Seite 2 |
| Gliedertaxe: Auge (Prozentsatz) | ja | „Auge 55 %“ | 4.1, Seite 2 |
| Gliedertaxe: Gehör auf einem Ohr (Prozentsatz) | ja | „Gehör auf einem Ohr 35 %“ | 4.1, Seite 2 |
| Progression (Mehrleistung bei hohen Invaliditätsgraden, Staffel) | ja | „Sie haben mit uns eine Gruppenunfallversicherung mit progressiver Invaliditätsstaffel vereinbart.“ | BB Progression, Seite 17 |
| Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen (Prozentsatz, ab dem gekürzt wird) | ja | „In Abänderung von Ziffer 3.2.2 der GUB 2021 wird die Leistung nur dann gekürzt, wenn der Anteil der Krankheit oder des Gebrechens mindestens 40 Prozent beträgt.“ | 11, Seite 4 |
| Fristen für Eintritt und ärztliche Feststellung der Invalidität | ja | „Die Invalidität ist innerhalb von 21 Monaten nach dem Unfall“ | 3.2, Seite 2 |
| Frist zur Geltendmachung der Invalidität | ja | „Sie müssen die Invalidität innerhalb von 30 Monaten nach dem Unfall bei uns geltend machen.“ | 3.3, Seite 2 |
| Neubemessung des Invaliditätsgrads (Frist, wer sie verlangen darf) | ja | „Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich erneut ärztlich bemessen zu lassen.“ | 9.4, Seite 10 |
| Mindestgrad der Invalidität für eine Leistung | keine | „Die Invaliditätsleistung erhalten Sie als Einmalzahlung.“ | 2.1.2.1, Seite 3 |
Weitere Leistungen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Todesfallleistung nach Unfall | ja, bis zur Versicherungssumme | „Wir zahlen die Todesfallleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.“ | 2.6.2, Seite 5 |
| Unfall-Tagegeld bei Arbeitsunfähigkeit (Höhe, Dauer, Karenz) | ja, bis zur Versicherungssumme | „längstens jedoch für zwölf Monate vom Unfalltag an gerechnet.“ | 7.2, Seite 3 |
| Krankenhaustagegeld (Höhe, Höchstdauer) | ja, bis zur Versicherungssumme | „für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung, längstens für 1.095 Tage ab dem Tag des Unfalls gerechnet.“ | 8.2, Seite 4 |
| Genesungsgeld nach Krankenhausaufenthalt | ja, bis zur Versicherungssumme | „Das Genesungsgeld wird in Höhe der vereinbarten … für die wir Krankenhaustagegeld leisten, längstens für 150 Tage.“ | 9.2, Seite 4 |
| Unfallrente (ab welchem Invaliditätsgrad) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Wir zahlen die Unfallrente monatlich in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.“ | 5.2, Seite 3 |
| Übergangsleistung bei längerer Beeinträchtigung | nicht geregelt | ||
| Heilkosten, Zahnersatz, Hilfsmittel (soweit kein anderer Träger zahlt) | nicht geregelt | ||
| Bergungs- und Rettungskosten, Rücktransport | ja, bis 20.000 € | „ersetzen wir bis zur Gesamthöhe von 20.000 Euro“ | 10, Seite 4 |
| Kosmetische Operationen nach Unfall | ja, bis 20.000 € | „ersetzen wir bis zur Gesamthöhe von 20.000 Euro“ | 10, Seite 4 |
| Sofortleistung bei schweren Verletzungen oder Knochenbrüchen | nicht geregelt | ||
| Reha-Management, Hilfe bei Wiedereingliederung in den Betrieb | nicht geregelt |
Unfallbegriff und Erweiterungen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Verletzungen durch erhöhte Kraftanstrengung oder Eigenbewegung | ja | „Als Unfall gilt auch, wenn durch eine Eigenbewegung der versicherten Person an Gliedmaßen oder Wirbelsäule“ | 2, Seite 1 |
| Gesundheitsschäden durch Gase, Dämpfe, Stoffe (plötzlich, auch am Arbeitsplatz) | ja | „In Erweiterung zu Ziffer 1.3 sind unfreiwillig erlittene Gesundheitsschädigungen durch die allmähliche Einwirkung von Gasen, Dämpfen, Dünsten, Staubwolken, Säuren oder ähnliches mitversichert.“ | 1.3.1, Seite 2 |
| Infektionen durch Unfallverletzung, Zeckenbiss, Insektenstich | ja | „In Ergänzung zu Ziffer 5.2.4 der GUB 2021 erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Infektionen, bei denen aus der Krankheitsgeschichte, dem Befund oder der Natur der Erkrankung hervorgeht, dass die Krankheitserreger durch eine Beschädigung der Haut“ | 14, Seite 4 |
| Bandscheibenschäden und Bauchwandbrüche | nein | „Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren“ | 5.2.1, Seite 8 |
| Herzinfarkt und Schlaganfall | ja | „Mitversichert sind Unfälle der versicherten Person aufgrund Bewusstseinsstörungen durch“ | 5.1.1, Seite 7 |
| Psychische Reaktionen nach Unfall (auch Überfall am Arbeitsplatz) | ja | „Für die Folgen psychischer und nervöser Störungen, die im Anschluss an einen Unfall neu eintreten, werden Leistungen erbracht“ | 5.2.6, Seite 9 |
| Bewusstseinsstörungen, Alkohol (Promillegrenze), Krampfanfälle | ja | „In Abänderung zu Ziffer 5.1.1 der GUB 2021 sind Unfälle der versicherten Person aufgrund Bewusstseinsstörung auch dann mitversichert, wenn beim Lenken von Kraftfahrzeugen der Blutalkoholgehalt unter 1,1 Promille liegt.“ | 12, Seite 4 |
| Berufskrankheiten (ausdrücklich ausgeschlossen oder mitversichert) | nein | „Ausgeschlossen bleiben jedoch Berufs- und Gewerbekrankheiten.“ | 1.3.1, Seite 2 |
Ausschlüsse
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Motorsport und Rennveranstaltungen | nein | „Unfälle der versicherten Person durch die Teilnahme an Rennen mit Motorfahrzeugen.“ | 5.1.5, Seite 8 |
| Luftfahrt (Fluggast, Pilot, Fallschirm, Drachenflug) | ja | „Versicherungsschutz besteht für die versicherte Person jedoch als Fluggast.“ | 5.1.4.1, Seite 8 |
| Passives Kriegsrisiko und innere Unruhen | ja | „schutz erlischt dann am Ende des 21. Tages nach Beginn“ | 13, Seite 4 |
| Kernenergie und Strahlen (Ausnahme für berufliche Röntgen- und Strahlenarbeit) | ja | „Gesundheitsschäden durch Röntgen- und Laserstrahlen sowie künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen sind mitversichert, sofern der Unfall nicht während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit eintritt.“ | 5.2.2, Seite 8 |
| Ausgeschlossene oder zuschlagspflichtige Tätigkeiten (Gefahrengruppen, Arbeiten in Höhe, Sprengstoff, Tauchen) | nein | „Für die folgenden Berufe bieten wir nach unseren Tarifen keinen Versicherungsschutz“ | 6.4, Seite 9 |
| Unfälle bei vorsätzlicher Straftat | nein | „Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht.“ | 5.1.2, Seite 7 |
Vertrag, Beitrag und Pflichten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Beitragsgrundlage (Kopfzahl, Lohn- oder Gehaltssumme, Mitgliederzahl, Gefahrengruppe) und Abrechnung | ja | „Grundlage für die Bemessung der Prämie ist das für Ihren Vertrag geltende Berufsgruppenverzeichnis.“ | 6, Seite 9 |
| Melde- und Listenpflichten des Versicherungsnehmers (Zu- und Abgänge, Jahresmeldung) | ja | „Wir werden Sie regelmäßig auffordern, uns einmal jährlich die aktuelle Anzahl der versicherten Personen anzugeben.“ | 22.2, Seite 14 |
| Änderung der Tätigkeit oder Gefahrengruppe einer versicherten Person | ja | „Eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person müssen Sie uns unverzüglich mitteilen.“ | 6.1, Seite 9 |
| Keine Anrechnung von Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft, AUVA, Seguridad Social) | nicht geregelt | ||
| Dynamik oder Anpassung der Summen | ja | „Wir erhöhen die Versicherungssumme jährlich um 5 Prozent zum Beginn des Versicherungsjahres“ | BB Zuwachsleistung, Seite 18 |
| Obliegenheiten nach dem Unfall (Meldefrist, Arzt, Unterlagen) | ja | „Nach einem Unfall, der voraussichtlich zu einer Leistung führt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und uns unterrichten.“ | 7.1, Seite 9 |
| Laufzeit, Verlängerung und Kündigung (auch nach dem Versicherungsfall) | ja | „Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht gekündigt wird.“ | 10.2.2, Seite 11 |
Besonderheiten Spanien
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Deckung entspricht den Pflichtleistungen des Tarifvertrags (convenio colectivo), Anpassung bei neuem Convenio | nicht geregelt | ||
| Invalidez permanente absoluta und gran invalidez als Pauschalkapital | nicht geregelt | ||
| Invalidez permanente total für den eigenen Beruf | nicht geregelt | ||
| Bemessung nach Baremo (Tabelle der Bedingungen oder gesetzliche Tabelle) | nicht geregelt | ||
| Bestattungskosten | nicht geregelt | ||
| Außergewöhnliche Risiken über den Consorcio de Compensación de Seguros | nicht geregelt |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.
Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG Direktion für Deutschland, Helvetia Versicherungs-Aktiengesellschaft
- Vertrieb
- über Makler und direkt
- Besondere Bedingungen Gruppenunfallversicherung Kompaktschutz Fassung: PL-GUBkp-2106, Stand 01.06.2021 Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
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