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Versicherungsmakler / Gruppenunfallversicherung für Mitarbeiter / Bedingungsarchiv

R+V Gruppen-Unfallversicherung: die Bedingungen im Volltext

Zusatzbedingungen zur Gruppenunfallversicherung mit oder ohne Namensangabe, Beitrag nach monatlicher Kopfzahl; Leistungen richten sich nach den R+V AUB, die hier nicht vorliegen.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 64 Punkte, jeder mit Fundstelle

Vertragsform und versicherte Personen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Vertragsform (namentlich, nicht namentlich, Personengruppen, Pauschal nach Lohnsumme oder Kopfzahl)ja„Die Gruppen-Unfallversicherung kann mit oder ohne Angabe der Namen der versicherten Personen abgeschlossen werden.“Vorbemerkung, Seite 1
Versicherbare Personen (Arbeitnehmer, Inhaber, mitarbeitende Familienangehörige, Auszubildende, Aushilfen, Vereinsmitglieder, Helfer)ja„Versicherungsschutz besteht für die Personen, die der im Vertrag bezeichneten Gruppe angehören.“1.1, Seite 1
Neu hinzukommende Personen automatisch mitversichert (Vorsorge, Meldefrist)ja„Für die hinzukommenden Personen besteht Versicherungsschutz im vereinbarten Umfang ab Eingang Ihrer Anmeldung bei uns.“2.2, Seite 1
Ende des Schutzes beim Ausscheiden aus Betrieb oder Vereinja„Der Versicherungsschutz der einzelnen versicherten Person erlischt, wenn sie aus dem mit Ihnen bestehenden Dienstverhältnis oder aus der Vereinigung ausscheidet.“1.6, Seite 1
Recht der versicherten Person, den Schutz nach dem Ausscheiden als Einzelvertrag fortzuführennicht geregelt
Wer die Rechte ausübt und an wen gezahlt wird (Versicherungsnehmer oder versicherte Person, Direktanspruch)nicht geregelt
Höchstalter oder Leistungsänderung ab einem bestimmten Alternicht geregelt
Nicht versicherbare Personen (Pflegebedürftige, schwere Erkrankungen, Klausel und Folgen)nicht geregelt

Zeitlicher und örtlicher Umfang

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Rund um die Uhr (Beruf und Freizeit) oder nur Berufsunfälle wählbarnicht geregelt
Geltungsbereich (weltweit, Einschränkung bei längerem Auslandsaufenthalt)nicht geregelt
Wegeunfälle zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (bei reiner Berufsdeckung)nicht geregelt
Dienstreisen, Betriebsveranstaltungen, Betriebssportnicht geregelt
Vereinsveranstaltungen, Übungen, Wettkämpfe, Wege dorthin (Vereinsfassung)nicht geregelt

Invalidität

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Grundsumme für Invalidität je versicherte Personnicht geregelt
Gliedertaxe: Arm (Prozentsatz)nicht geregelt
Gliedertaxe: Hand im Handgelenk (Prozentsatz)nicht geregelt
Gliedertaxe: Daumen und Zeigefinger (Prozentsatz)nicht geregelt
Gliedertaxe: Bein und Fuß (Prozentsatz)nicht geregelt
Gliedertaxe: Auge (Prozentsatz)nicht geregelt
Gliedertaxe: Gehör auf einem Ohr (Prozentsatz)nicht geregelt
Progression (Mehrleistung bei hohen Invaliditätsgraden, Staffel)nicht geregelt
Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen (Prozentsatz, ab dem gekürzt wird)nicht geregelt
Fristen für Eintritt und ärztliche Feststellung der Invaliditätnicht geregelt
Frist zur Geltendmachung der Invaliditätnicht geregelt
Neubemessung des Invaliditätsgrads (Frist, wer sie verlangen darf)nicht geregelt
Mindestgrad der Invalidität für eine Leistungnicht geregelt

Weitere Leistungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Todesfallleistung nach Unfallnicht geregelt
Unfall-Tagegeld bei Arbeitsunfähigkeit (Höhe, Dauer, Karenz)nicht geregelt
Krankenhaustagegeld (Höhe, Höchstdauer)nicht geregelt
Genesungsgeld nach Krankenhausaufenthaltnicht geregelt
Unfallrente (ab welchem Invaliditätsgrad)nicht geregelt
Übergangsleistung bei längerer Beeinträchtigungnicht geregelt
Heilkosten, Zahnersatz, Hilfsmittel (soweit kein anderer Träger zahlt)nicht geregelt
Bergungs- und Rettungskosten, Rücktransportnicht geregelt
Kosmetische Operationen nach Unfallnicht geregelt
Sofortleistung bei schweren Verletzungen oder Knochenbrüchennicht geregelt
Reha-Management, Hilfe bei Wiedereingliederung in den Betriebnicht geregelt

Unfallbegriff und Erweiterungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Verletzungen durch erhöhte Kraftanstrengung oder Eigenbewegungnicht geregelt
Gesundheitsschäden durch Gase, Dämpfe, Stoffe (plötzlich, auch am Arbeitsplatz)nicht geregelt
Infektionen durch Unfallverletzung, Zeckenbiss, Insektenstichnicht geregelt
Bandscheibenschäden und Bauchwandbrüchenicht geregelt
Herzinfarkt und Schlaganfallnicht geregelt
Psychische Reaktionen nach Unfall (auch Überfall am Arbeitsplatz)nicht geregelt
Bewusstseinsstörungen, Alkohol (Promillegrenze), Krampfanfällenicht geregelt
Berufskrankheiten (ausdrücklich ausgeschlossen oder mitversichert)nicht geregelt

Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Motorsport und Rennveranstaltungennicht geregelt
Luftfahrt (Fluggast, Pilot, Fallschirm, Drachenflug)nicht geregelt
Passives Kriegsrisiko und innere Unruhennicht geregelt
Kernenergie und Strahlen (Ausnahme für berufliche Röntgen- und Strahlenarbeit)nicht geregelt
Ausgeschlossene oder zuschlagspflichtige Tätigkeiten (Gefahrengruppen, Arbeiten in Höhe, Sprengstoff, Tauchen)nicht geregelt
Unfälle bei vorsätzlicher Straftatnicht geregelt

Vertrag, Beitrag und Pflichten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Beitragsgrundlage (Kopfzahl, Lohn- oder Gehaltssumme, Mitgliederzahl, Gefahrengruppe) und Abrechnungja„Aufgrund Ihrer Angaben errechnen wir den zu zahlenden Beitrag für den zurückliegenden und für den laufenden Zeitabschnitt, und Sie erhalten von uns eine Abrechnung.“1.5, Seite 1
Melde- und Listenpflichten des Versicherungsnehmers (Zu- und Abgänge, Jahresmeldung)ja„Diese Angabe muss nach Monaten und nach dem höchsten Stand jeden Monats erfolgen. Eine Durchschnittsberechnung ist nicht zulässig.“1.3, Seite 1
Änderung der Tätigkeit oder Gefahrengruppe einer versicherten Personnicht geregelt
Keine Anrechnung von Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft, AUVA, Seguridad Social)nicht geregelt
Dynamik oder Anpassung der Summennicht geregelt
Obliegenheiten nach dem Unfall (Meldefrist, Arzt, Unterlagen)nicht geregelt
Laufzeit, Verlängerung und Kündigung (auch nach dem Versicherungsfall)ja„Wir können den Versicherungsschutz der einzelnen versicherten Person durch Mitteilung Ihnen gegenüber beenden, wenn wir nach einem Unfall eine Leistung für sie erbracht haben oder gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben worden ist.“3.1, Seite 1

Besonderheiten Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Deckung entspricht den Pflichtleistungen des Tarifvertrags (convenio colectivo), Anpassung bei neuem Convenionicht geregelt
Invalidez permanente absoluta und gran invalidez als Pauschalkapitalnicht geregelt
Invalidez permanente total für den eigenen Berufnicht geregelt
Bemessung nach Baremo (Tabelle der Bedingungen oder gesetzliche Tabelle)nicht geregelt
Bestattungskostennicht geregelt
Außergewöhnliche Risiken über den Consorcio de Compensación de Segurosnicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
R+V Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
Vertrieb
über eigene Vertreter

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Zusatzbedingungen für die Gruppen-Unfallversicherung 2008 (R+V ZB Gruppen-UV 2008)
[Seite 1] R+V ZB Gruppen-UV 2008 R+V Allgemeine Versicherung AG Seite 1 R+V Zusatzbedingungen für die Gruppen-Unfallversicherung 2008 (R+V ZB Gruppen-UV 2008) Die Gruppen-Unfallversicherung kann mit oder ohne Angabe der Namen der versicherten Personen abgeschlossen werden. Die vereinbarte Form ergibt sich aus dem Vertrag. 1. Versicherungen ohne Namensangabe 1.1 Versicherungsschutz besteht für die Personen, die der im Vertrag bezeichneten Gruppe angehören. 1.2 Die zu versichernden Personen sind von Ihnen so zu bezeichnen und zu erfassen, dass Zweifel über die Zugehörigkeit des Verletzten zu dem versicherten Personenkreis nicht entstehen können. 1.3 Wir werden Sie regelmäßig auffordern, uns innerhalb eines Monats die Anzahl der im zurückliegenden Zeitabschnitt versicherten Personen anzugeben. Diese Angabe muss nach Monaten und nach dem höchsten Stand jeden Monats erfolgen. Eine Durchschnittsberechnung ist nicht zulässig. 1.4 Sind mehrere Personengruppen versichert, benötigen wir diese Angaben für jede Gruppe getrennt. 1.5 Aufgrund Ihrer Angaben errechnen wir den zu zahlenden Beitrag für den zurückliegenden und für den laufenden Zeitabschnitt, und Sie erhalten von uns eine Abrechnung. 1.6 Der Versicherungsschutz der einzelnen versicherten Person erlischt, wenn sie aus dem mit Ihnen bestehenden Dienstverhältnis oder aus der Vereinigung ausscheidet. 2. Versicherungen mit Namensangabe 2.1 Versicherungsschutz besteht für die namentlich genannten Personen. 2.2 Nicht versicherte Personen können Sie jederzeit zur Versicherung anmelden, wenn Beruf oder Beschäftigung und die Versicherungssummen die gleichen sind wie die der bereits versicherten. Für die hinzukommenden Personen besteht Versicherungsschutz im vereinbarten Umfang ab Eingang Ihrer Anmeldung bei uns. 2.3 Personen in anderen Berufen oder mit anderer Beschäftigung oder mit höheren Versicherungssummen sind erst versichert, nachdem Sie sich mit uns über Versicherungssummen und Beitrag geeinigt haben. 2.4 Wir haben das Recht, die Versicherung des Einzelnen nach Risikoprüfung abzulehnen. Lehnen wir ab, erlischt der Versicherungsschutz einen Monat nach Abgabe unserer Erklärung. 2.5 Für versicherte Personen, die aus dem Vertrag ausscheiden sollen, erlischt der Versicherungsschutz frühestens zu dem Zeitpunkt, in dem uns Ihre Anzeige zugeht. 3. Ende des Versicherungsschutzes/Vertragsdauer (Zusatz zu Ziffer 10 R+V AUB) 3.1 Wir können den Versicherungsschutz der einzelnen versicherten Person durch Mitteilung Ihnen gegenüber beenden, wenn wir nach einem Unfall eine Leistung für sie erbracht haben oder gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben worden ist. Die Mitteilung muss Ihnen innerhalb eines Monats nach Leistung oder - im Falle eines Rechtsstreits - nach Klagerücknahme, Anerkenntnis, Vergleich oder Rechtskraft des Urteils in Schriftform zugegangen sein. Der Versicherungsschutz erlischt einen Monat nach Zugang der Mitteilung. 3.2 Der Versicherungsvertrag endet, wenn der Betrieb eingestellt oder die Vereinigung aufgelöst wird. Ein Betriebsübergang ist keine Einstellung des Betriebs. 3.3 Wir sind berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit einer Frist von einem Monat zu kündigen, wenn über Ihr Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgewiesen wird. PUR0112 Seite 70 von 141
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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