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Versicherungsmakler / Gruppenunfallversicherung für Mitarbeiter / Bedingungsarchiv

SV SparkassenVersicherung SV für Veranstalter: die Bedingungen im Volltext

Zusatzbedingungen zur Gruppenunfallversicherung für Veranstalter mit oder ohne Namensangabe, jährliche Stichtagsmeldung und gemeinsamen Höchstsummen je Unfall; Leistungen richten sich nach den AUB des Hauses, die hier nicht vorliegen.

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Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 64 Punkte, jeder mit Fundstelle

Vertragsform und versicherte Personen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Vertragsform (namentlich, nicht namentlich, Personengruppen, Pauschal nach Lohnsumme oder Kopfzahl)ja„Die Gruppen-Unfallversicherung kann mit oder ohne Angabe der Namen der versicherten Personen abgeschlossen werden.“Vorbemerkung, Seite 1
Versicherbare Personen (Arbeitnehmer, Inhaber, mitarbeitende Familienangehörige, Auszubildende, Aushilfen, Vereinsmitglieder, Helfer)ja„Versicherungsschutz besteht für die Personen, die der im Vertrag bezeichneten Gruppe angehören.“1.1, Seite 1
Neu hinzukommende Personen automatisch mitversichert (Vorsorge, Meldefrist)ja„Für die hinzukommenden Personen besteht Versicherungsschutz im vereinbarten Umfang ab Eingang Ihrer Anmeldung bei uns.“2.2, Seite 1
Ende des Schutzes beim Ausscheiden aus Betrieb oder Vereinja„Der Versicherungsschutz der einzelnen versicherten Person erlischt, wenn sie aus dem mit Ihnen bestehenden Dienstverhältnis oder aus der Vereinigung ausscheidet.“1.5, Seite 1
Recht der versicherten Person, den Schutz nach dem Ausscheiden als Einzelvertrag fortzuführennicht geregelt
Wer die Rechte ausübt und an wen gezahlt wird (Versicherungsnehmer oder versicherte Person, Direktanspruch)nicht geregelt
Höchstalter oder Leistungsänderung ab einem bestimmten Alternicht geregelt
Nicht versicherbare Personen (Pflegebedürftige, schwere Erkrankungen, Klausel und Folgen)nicht geregelt

Zeitlicher und örtlicher Umfang

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Rund um die Uhr (Beruf und Freizeit) oder nur Berufsunfälle wählbarnicht geregelt
Geltungsbereich (weltweit, Einschränkung bei längerem Auslandsaufenthalt)nicht geregelt
Wegeunfälle zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (bei reiner Berufsdeckung)nicht geregelt
Dienstreisen, Betriebsveranstaltungen, Betriebssportnicht geregelt
Vereinsveranstaltungen, Übungen, Wettkämpfe, Wege dorthin (Vereinsfassung)nicht geregelt

Invalidität

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Grundsumme für Invalidität je versicherte Personja, bis zur Versicherungssumme„Sind mehrere durch diesen Gruppenversicherungsvertrag versicherte Personen von einem Unfall betroffen, so gelten folgende Beträge als gemeinsame Höchstversicherungssummen für alle Versicherten“4, Seite 1
Gliedertaxe: Arm (Prozentsatz)nicht geregelt
Gliedertaxe: Hand im Handgelenk (Prozentsatz)nicht geregelt
Gliedertaxe: Daumen und Zeigefinger (Prozentsatz)nicht geregelt
Gliedertaxe: Bein und Fuß (Prozentsatz)nicht geregelt
Gliedertaxe: Auge (Prozentsatz)nicht geregelt
Gliedertaxe: Gehör auf einem Ohr (Prozentsatz)nicht geregelt
Progression (Mehrleistung bei hohen Invaliditätsgraden, Staffel)nicht geregelt
Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen (Prozentsatz, ab dem gekürzt wird)nicht geregelt
Fristen für Eintritt und ärztliche Feststellung der Invaliditätnicht geregelt
Frist zur Geltendmachung der Invaliditätnicht geregelt
Neubemessung des Invaliditätsgrads (Frist, wer sie verlangen darf)nicht geregelt
Mindestgrad der Invalidität für eine Leistungnicht geregelt

Weitere Leistungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Todesfallleistung nach Unfallja, bis zur Versicherungssumme„25.000.000 EUR für den Invaliditäts- und/ oder Todesfall“4, Seite 1
Unfall-Tagegeld bei Arbeitsunfähigkeit (Höhe, Dauer, Karenz)ja, bis zur Versicherungssumme„100.000 EUR für Tagegeld“4, Seite 1
Krankenhaustagegeld (Höhe, Höchstdauer)ja, bis zur Versicherungssumme„100.000 EUR für Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld“4, Seite 1
Genesungsgeld nach Krankenhausaufenthaltnicht geregelt
Unfallrente (ab welchem Invaliditätsgrad)nicht geregelt
Übergangsleistung bei längerer Beeinträchtigungja, bis zur Versicherungssumme„100.000 EUR für Übergangsleistung/ verbesserte Übergangsleistung“4, Seite 1
Heilkosten, Zahnersatz, Hilfsmittel (soweit kein anderer Träger zahlt)nicht geregelt
Bergungs- und Rettungskosten, Rücktransportja, bis zur Versicherungssumme„100.000 EUR für Bergungskosten“4, Seite 1
Kosmetische Operationen nach Unfallja, bis zur Versicherungssumme„100.000 EUR für Kosten für kosmetische Operationen“4, Seite 1
Sofortleistung bei schweren Verletzungen oder Knochenbrüchenja, bis zur Versicherungssumme„100.000 EUR für Sofortleistung bei Schwerverletzungen“4, Seite 1
Reha-Management, Hilfe bei Wiedereingliederung in den Betriebnicht geregelt

Unfallbegriff und Erweiterungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Verletzungen durch erhöhte Kraftanstrengung oder Eigenbewegungnicht geregelt
Gesundheitsschäden durch Gase, Dämpfe, Stoffe (plötzlich, auch am Arbeitsplatz)nicht geregelt
Infektionen durch Unfallverletzung, Zeckenbiss, Insektenstichnicht geregelt
Bandscheibenschäden und Bauchwandbrüchenicht geregelt
Herzinfarkt und Schlaganfallnicht geregelt
Psychische Reaktionen nach Unfall (auch Überfall am Arbeitsplatz)nicht geregelt
Bewusstseinsstörungen, Alkohol (Promillegrenze), Krampfanfällenicht geregelt
Berufskrankheiten (ausdrücklich ausgeschlossen oder mitversichert)nicht geregelt

Ausschlüsse

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Motorsport und Rennveranstaltungennicht geregelt
Luftfahrt (Fluggast, Pilot, Fallschirm, Drachenflug)nicht geregelt
Passives Kriegsrisiko und innere Unruhennicht geregelt
Kernenergie und Strahlen (Ausnahme für berufliche Röntgen- und Strahlenarbeit)nicht geregelt
Ausgeschlossene oder zuschlagspflichtige Tätigkeiten (Gefahrengruppen, Arbeiten in Höhe, Sprengstoff, Tauchen)nicht geregelt
Unfälle bei vorsätzlicher Straftatnicht geregelt

Vertrag, Beitrag und Pflichten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Beitragsgrundlage (Kopfzahl, Lohn- oder Gehaltssumme, Mitgliederzahl, Gefahrengruppe) und Abrechnungja„Aufgrund Ihrer Angaben wird der Beitrag rückwirkend zur letzten Hauptfälligkeit angepasst.“1.4, Seite 1
Melde- und Listenpflichten des Versicherungsnehmers (Zu- und Abgänge, Jahresmeldung)ja„Wir werden Sie nach Ablauf eines jeden Versicherungsjahres auffordern, uns die Anzahl der versicherten Personen … in Form einer Stichtagsmeldung“1.3, Seite 1
Änderung der Tätigkeit oder Gefahrengruppe einer versicherten Personnicht geregelt
Keine Anrechnung von Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft, AUVA, Seguridad Social)nicht geregelt
Dynamik oder Anpassung der Summennicht geregelt
Obliegenheiten nach dem Unfall (Meldefrist, Arzt, Unterlagen)nicht geregelt
Laufzeit, Verlängerung und Kündigung (auch nach dem Versicherungsfall)ja„Wir oder Sie können den Versicherungsschutz der einzelnen versicherten Person durch schriftliche Mitteilung Ihnen gegenüber beenden, … wenn wir nach einem Unfall eine Leistung für sie erbracht haben oder gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben worden ist.“3.1, Seite 1

Besonderheiten Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Deckung entspricht den Pflichtleistungen des Tarifvertrags (convenio colectivo), Anpassung bei neuem Convenionicht geregelt
Invalidez permanente absoluta und gran invalidez als Pauschalkapitalnicht geregelt
Invalidez permanente total für den eigenen Berufnicht geregelt
Bemessung nach Baremo (Tabelle der Bedingungen oder gesetzliche Tabelle)nicht geregelt
Bestattungskostennicht geregelt
Außergewöhnliche Risiken über den Consorcio de Compensación de Segurosnicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
SV SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung Aktiengesellschaft
Vertrieb
über eigene Vertreter

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Zusatzbedingungen Gruppen-Unfallversicherung für Veranstalter (Rahmenvertrag BDMV)
[Seite 1] Zusatzbedingungen für die Gruppen-Unfallversicherung (ZB Gruppen-UV) Die Gruppen-Unfallversicherung kann mit oder ohne Angabe der Namen der versicherten Personen abgeschlossen werden. Die verein- barte Form ergibt sich aus dem Vertrag. 1. Versicherungen ohne Namensangabe zugeht. 1.1 Versicherungsschutz besteht für die Personen, die der 3. Vertragsdauer im Vertrag bezeichneten Gruppe angehören. (Zusatz zu Ziffer 10 der Allgemeinen Unfallvers- cherungsbedingungen - AUB- ) 1.2 Die zu versichernden Personen sind von Ihnen so zu bezeichnen und zu erfassen, dass Zweifel über die Zu- 3.1 Wir oder Sie können den Versicherungsschutz der gehörigkeit des Verletzten zu dem versicherten Perso- einzelnen versicherten Person durch schriftliche Mit- nenkreis nicht entstehen können. teilung Ihnen gegenüber beenden, wenn wir nach ei- nem Unfall eine Leistung für sie erbracht haben oder 1.3 Wir werden Sie nach Ablauf eines jeden Versicherungs- gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben worden ist. jahres auffordern, uns die Anzahl der versicherten Per- Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat sonen in Form einer Stichtagsmeldung zur Hauptfäl- nach Leistung oder - im Falle eines Rechtsstreits - ligkeit des Vertrages anzugeben. nach Klagerücknahme, Anerkenntnis, Vergleich oder Rechtskraft des Urteils in Schriftform zugegangen Sind mehrere Personengruppen versichert, benötigen sein. Der Versicherungsschutz erlischt einen Monat wir diese Angaben für jede Gruppe getrennt. nach Zugang der Mitteilung. 1.4 Aufgrund Ihrer Angaben wird der Beitrag rückwirkend 3.2 Der Versicherungsvertrag endet, wenn der Betrieb zur letzten Hauptfälligkeit angepasst. eingestellt oder die Vereinigung aufgelöst wird. Ein Betriebsübergang ist keine Einstellung des Betriebs. 1.5 Der Versicherungsschutz der einzelnen versicherten Person erlischt, wenn sie aus dem mit Ihnen beste- 3.3 Wir sind berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit henden Dienstverhältnis oder aus der Vereinigung einer Frist von einem Monat zu kündigen, wenn über ausscheidet. Ihr Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse 2. Versicherungen mit Namensangabe abgewiesen wird. 2.1 Versicherungsschutz besteht für die namentlich ge- 4. Höchstentschädigungen nannten Personen. Sind mehrere durch diesen Gruppenversicherungsver- 2.2 Nicht versicherte Personen können Sie jederzeit zur trag versicherte Personen von einem Unfall betroffen, Versicherung anmelden, wenn Beruf oder Beschäfti- so gelten folgende Beträge als gemeinsame Höchst- gung und die Versicherungssummen die gleichen sind versicherungssummen für alle Versicherten: wie die der bereits Versicherten. Für die hinzukom- menden Personen besteht Versicherungsschutz im 25.000.000 EUR für den Invaliditäts- und/ vereinbarten Umfang ab Eingang Ihrer Anmeldung bei oder Todesfall uns. 100.000 EUR für Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld 2.3 Personen in anderen Berufen oder mit anderer Be- 100.000 EUR für Tagegeld schäftigung oder mit höheren Versicherungssummen 100.000 EUR für Übergangsleistung/ sind erst versichert, nachdem Sie sich mit uns über verbesserte Übergangsleistung Versicherungssummen und Beitrag geeinigt haben. 100.000 EUR für Bergungskosten 100.000 EUR für Kurbeihilfe 2.4 Wir haben das Recht, die Versicherung des Einzelnen 100.000 EUR für Kosten für kosmetische nach Risikoprüfung abzulehnen. Lehnen wir ab, er- Operationen lischt der Versicherungsschutz einen Monat nach Ab- 100.000 EUR für Sofortleistung bei Schwer- gabe unserer Erklärung. verletzungen 2.5 Für versicherte Personen, die aus dem Vertrag aus- Die für die Einzelperson vereinbarten Versicherungs- scheiden sollen, erlischt der Versicherungsschutz frü- summen ermäßigen sich im entsprechenden Verhält- hestens zu dem Zeitpunkt, in dem uns Ihre Anzeige nis. 23-975-0108 –Seite 1 von 1
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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