Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)
Volltext aufklappen: Versicherungsbedingungen für die Hausratversicherung DFV-HausratSchutz
[Seite 1]
Versicherungsbedingungen
für die Hausratversicherung DFV-HausratSchutz
in der Fassung vom 01.07.2025
Inhaltsverzeichnis
A. Allgemeine Versicherungsbedingungen
1. Versicherungsbeiträge
2. Fälligkeit des Erstbeitrages, Beginn des Versicherungsschutzes und Folgen der nicht rechtzeitigen
Zahlung des Erstbeitrages
3. Fälligkeit der Folgebeiträge und Folgen der nicht rechtzeitigen Zahlung der Folgebeiträge
4. Anpassung der Versicherungsbeiträge
5. Anpassung der Versicherungsbedingungen
6. Laufzeit des Versicherungsvertrages
7. Kündigung und Beendigung des Versicherungsvertrages
8. Obliegenheiten und Folgen von Obliegenheitsverletzungen bei Antragstellung
9. Willenserklärungen und Anzeigen
10. Gerichtsstand
11. Anzuwendendes Recht
12. Verjährung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag
13. Digitale Kommunikation
14. Versicherungsmissbrauch
B. Besondere Versicherungsbedingungen für die Hausratversicherung DFV-HausratSchutz
1. Art des Versicherungsschutzes
2. Versicherungsfähigkeit
3. Versicherte Gefahren
4. Abhandenkommen
5. Hausrat in Kraftfahrzeugen
6. Phishing
7. Versicherte Sachen
8. DFV-FahrradSchutz
9. DFV-GlasSchutz
10. Versicherte Kosten
11. Versicherungsort
12. Außenversicherung
13. Entschädigungsleistung
14. Selbstbehalt
15. Leistungsausschluss
16. Fälligkeit und Verzinsung der Entschädigung
SV_DFV_VB_1047_2505 (70003-01)
17. Sachverständigenverfahren
18. Wohnungswechsel
19. Obliegenheiten und Folgen von Obliegenheitsverletzungen vor, bei und nach Eintritt des Versicherungsfalles
20. Berechnung der Versicherungsbeiträge
21. Beendigung des Versicherungsvertrages
22. Innovationsgarantie
Seite 1 von 15
[Seite 2]
Sehr geehrte Versicherungsnehmerin, 2.3 Folgen der nicht rechtzeitigen Zahlung des Erst-
sehr geehrter Versicherungsnehmer, beitrages
diese Versicherungsbedingungen konkretisieren Solange der fällige Erstbeitrag nicht gezahlt ist,
den Versicherungsschutz des mit Ihnen abge- können wir von dem Versicherungsvertrag zurück-
schlossenen Versicherungsvertrages in dem treten. In diesem Fall können wir eine angemes-
Umfang, wie er sich aus dem Versicherungsschein sene Geschäftsgebühr verlangen. Unser Rück-
und den gesetzlichen Bestimmungen ergibt. trittsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie uns
nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu
Um die Versicherungsbedingungen sprachlich ver- vertreten haben.
ständlich abzufassen, werden Sie direkt angespro-
chen. Mit der Anrede „Sie“ oder „Ihnen“ ist, soweit 3. Fälligkeit der Folgebeiträge und Folgen der nicht
nichts anderes bestimmt ist, der Versicherungs- rechtzeitigen Zahlung der Folgebeiträge
nehmer bzw. die Versicherungsnehmerin, mit „wir“
oder „uns“ die Deutsche Familienversicherung 3.1 Fälligkeit der Folgebeiträge
gemeint.
Die Folgebeiträge sind, je nach vereinbarter Zah-
A. Allgemeine Versicherungsbedingungen lungsweise, jeweils monatlich, vierteljährlich, halb-
jährlich oder jährlich nach dem vereinbarten Ver-
1. Versicherungsbeiträge sicherungsbeginn fällig.
Die Höhe des Versicherungsbeitrages richtet sich 3.2 Folgen der nicht rechtzeitigen Zahlung der Folge-
nach dem gewählten und im Versicherungsschein beiträge
dokumentierten Tarif.
Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig,
Den zu zahlenden Versicherungsbeitrag können erhalten Sie eine Mahnung mit einer Zahlungsfrist
Sie dem jeweils gültigen Versicherungsschein ent- von zwei Wochen. Die Mahnung enthält die rück-
nehmen. ständigen Beiträge, Zinsen und Kosten sowie eine
Belehrung über die nachstehenden Rechtsfolgen.
2. Fälligkeit des Erstbeitrages, Beginn des Versiche-
rungsschutzes und Folgen der nicht rechtzeitigen Haben Sie die angemahnten Beiträge, Zinsen und
Zahlung des Erstbeitrages Kosten nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht gezahlt
und tritt der Versicherungsfall ein, sind wir nicht
2.1 Fälligkeit des Erstbeitrages zur Leistung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn Sie
uns nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht
Der erste Beitrag ist nach Erhalt des Versiche- zu vertreten haben.
rungsscheines fällig. Er ist spätestens zum im
Versicherungsschein vereinbarten Versicherungs- Solange die angemahnten Folgebeiträge, Zinsen
beginn zu zahlen. und Kosten nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht
gezahlt sind, können wir den Vertrag ohne Ein-
2.2 Beginn des Versicherungsschutzes haltung einer Frist kündigen. Unser Kündigungs-
recht ist ausgeschlossen, wenn Sie uns nachwei-
Der Versicherungsschutz und das erste Ver- sen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten
sicherungsjahr beginnen zu dem im Versiche- haben.
rungsschein genannten Versicherungsbeginn.
Unabhängig davon besteht jedoch kein Versiche- Haben wir den Vertrag außerordentlich gekündigt,
rungsschutz, solange der Erstbeitrag nicht gezahlt gilt Folgendes. Die Kündigung wird unwirksam,
wurde, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung wenn Sie innerhalb eines Monats nach unserer
nicht zu vertreten. Kündigung die angemahnten Beiträge, Zinsen und
Kosten zahlen. Für Versicherungsfälle, die zwi-
Der Erstbeitrag gilt als rechtzeitig bezahlt, wenn er schen dem Zugang der Kündigung und der Zah-
bei Fälligkeit auf unserem Konto eingegangen ist lung eingetreten sind, sind wir auch weiterhin nicht
oder im Falle eines erteilten SEPA-Lastschriftman- zur Leistung verpflichtet.
dates von dem vereinbarten Konto abgebucht wer-
den konnte und der Kontoinhaber der Abbuchung
nicht widerspricht.
Seite 2 von 15
[Seite 3]
4. Anpassung der Versicherungsbeiträge zur Fortführung des Versicherungsvertrags not-
wendig ist oder wenn das Festhalten an dem Ver-
Der Versicherungsbeitrag wird durch die in den sicherungsvertrag ohne neue Regelung für eine
technischen Kalkulationsgrundlagen niederge- Vertragspartei auch unter Berücksichtigung der
legten Faktoren (z. B. Schadenaufwand und -häu- Interessen der anderen Vertragspartei eine unzu-
figkeit, Verwaltungskostenaufwand, Bestands- mutbare Härte darstellen würde.
zusammensetzung, Kündigungsverhalten) unter
Berücksichtigung und Beachtung anerkannter Im Falle von Änderungen der Versicherungsbe-
Grundsätze der Versicherungsmathematik und dingungen durch höchstrichterliche Entscheidung
-technik ermittelt. oder durch einen bestandskräftigen Verwaltungs-
akt werden die neuen Regelungen zwei Wochen,
Wir können die Versicherungsbeiträge anpas- nachdem wir Ihnen die neuen Regelungen unter
sen, wenn wir nicht nur als vorübergehend anzu- Angabe der maßgeblichen Gründe mitgeteilt
sehende Veränderungen des Leistungs- bzw. haben, Bestandteil Ihres Versicherungsvertrages.
Schadenbedarfs gegenüber unseren technischen
Berechnungsgrundlagen feststellen. Wir kön- 6. Laufzeit des Versicherungsvertrages
nen die Beiträge dann entsprechend den neuen
Berechnungsgrundlagen anpassen, um die Erfüll- Der Versicherungsvertrag wird für die Dauer von
barkeit der Versicherungsleistungen zu gewähr- zwei Jahren geschlossen (Mindestvertragslauf-
leisten zeit). Er verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn
Sie oder wir den Vertrag, nach Ablauf der Mindest-
Die Änderung der Versicherungsbeiträge werden vertragslaufzeit, nicht zum Ende eines Versiche-
wir Ihnen unter Angabe der maßgeblichen Gründe rungsjahres unter Einhaltung der Kündigungsfrist
in Textform mitteilen. Die Änderungen werden kündigen.
zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf
unsere Mitteilung folgt. Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im
Versicherungsschein dokumentierten Versiche-
Erhöht sich Ihr Versicherungsbeitrag, aufgrund rungsbeginn.
einer voran beschriebenen Beitragsanpassung,
können Sie den Versicherungsvertrag innerhalb 7. Kündigung und Beendigung des Versicherungs-
von 2 Monaten nach Zugang der Änderungsmittei- vertrages
lung zu dem Zeitpunkt kündigen, zu dem die Bei-
tragserhöhung wirksam wird. 7.1 Kündigung des Versicherungsvertrages
5. Anpassung der Versicherungsbedingungen Sie und wir haben das Recht, den Versicherungs-
vertrag, nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit,
Bei einer Änderung bestehender oder Inkrafttreten mit einer Frist von einem Monat zum Ende des
neuer Rechtsvorschriften, die sich unmittelbar auf Versicherungsjahres in Textform zu kündigen.
einzelne Bedingungen des Versicherungsvertra-
ges auswirken, haben wir das Recht, die Versiche- Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der
rungsbedingungen den veränderten Verhältnissen Zugang Ihrer Kündigungserklärung bei uns, maß-
anzupassen, wenn die Änderungen zur hinreichen- geblich.
den Wahrung der Belange der Versicherungsneh-
mer erforderlich sind. Sie und wir können den Versicherungsvertrag
auch nach einem Versicherungsfall innerhalb von
Die Änderungen von Versicherungsbedingungen einem Monat nach Abschluss der Verhandlungen
werden wir Ihnen unter Angabe der maßgeblichen über die Entschädigung kündigen. Im Falle unserer
Gründe in Textform mitteilen. Die Änderungen wer- Kündigung wird diese einen Monat nach Zugang
den zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der bei Ihnen wirksam.
auf unsere Mitteilung folgt.
Mit dem Ende des Vertrages endet der Versiche-
Ist eine Bestimmung in den Versicherungsbedin- rungsschutz.
gungen durch höchstrichterliche Entscheidung
oder durch einen bestandskräftigen Verwaltungs-
akt für unwirksam erklärt worden, können wir sie
durch eine neue Regelung ersetzen, wenn dies
Seite 3 von 15
[Seite 4]
7.2 Beendigung des Versicherungsvertrages arglistig verletzt, sind wir auch in diesem Fall nicht
zur Leistung verpflichtet.
Der Versicherungsvertrag endet, wenn das versi-
cherte Interesse (versichertes Risiko) entfällt. 9. Willenserklärungen und Anzeigen
Das versicherte Risiko richtet sich grundsätzlich Willenserklärungen und Anzeigen bedürfen zu
nach dem konkreten Versicherungsschutz. ihrer Wirksamkeit der Textform. Für diese nutzen
Sie aus Nachhaltigkeitsgründen und im Interesse
Der Versicherungsvertrag endet auch, wenn Sie einer zügigen Bearbeitung das DFV-Kundenportal.
Ihren Erst- oder Hauptwohnsitz ins Ausland ver-
legen. 10. Gerichtsstand
Zusätzliche, tarifspezifische Beendigungsgründe Für alle Klagen aus dem Versicherungsvertrag
sind in den jeweiligen besonderen Versicherungs- ist das Gericht, in dessen Bezirk Sie Ihren Haupt-
bedingungen geregelt. wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben,
oder bei Klagen gegen uns auch wahlweise das
Mit Beendigung des Versicherungsvertrages Gericht an unserem Geschäftssitz, zuständig.
endet - auch für schwebende Versicherungsfälle -
der Versicherungsschutz. Verlegen Sie nach Vertragsschluss Ihren Haupt-
wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einen
8. Obliegenheiten und Folgen von Obliegenheitsver- Staat, der nicht Mitgliedstaat der Europäischen
letzungen bei Antragstellung Union oder Vertragsstaat des Abkommens über
den Europäischen Wirtschaftsraum ist, oder ist
8.1 Obliegenheiten bei Antragstellung Ihr Hauptwohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt
im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist
Damit wir Ihren Versicherungsantrag prüfen kön- das Gericht an unserem Geschäftssitz zuständig.
nen, müssen Sie unsere Fragen nach gefahrer-
heblichen Umständen (z. B. Gesundheitsfragen), 11. Anzuwendendes Recht
die von uns vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung
in Textform gestellt werden, wahrheitsgemäß und Für diesen Versicherungsvertrag gilt das Recht der
vollständig beantworten. Gefahrerheblich sind alle Bundesrepublik Deutschland.
Umstände, die für unsere Entscheidung, den Ver-
sicherungsvertrag überhaupt oder mit dem verein- 12. Verjährung von Ansprüchen aus dem Versiche-
barten Inhalt zu schließen, erheblich sind. rungsvertrag
8.2 Folgen von Obliegenheitsverletzungen bei Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag ver-
Antragstellung jähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet
sich nach den allgemeinen Regelungen des Bür-
Verletzen Sie die Anzeigepflicht vor Vertrags- gerlichen Gesetzbuches (BGB).
abschluss, können wir von dem Versicherungs-
vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht ist aus- Wenn Sie einen Anspruch bei uns angemeldet
geschlossen, wenn Sie die Anzeigepflicht weder haben, ist die Verjährung ausgesetzt. Die Ausset-
vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt haben. zung wirkt von der Anmeldung bis zu dem Zeit-
In diesem Fall können wir den Versicherungsver- punkt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung in Text-
trag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat form zugeht.
kündigen.
13. Digitale Kommunikation
Erfolgt der Rücktritt von dem Versicherungsver-
trag nach Eintritt des Versicherungsfalles, sind Sämtliche Unterlagen (z. B. Versicherungsscheine,
wir nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, Vertragsinformationen, Leistungsabrechnungs-
die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf schreiben, Mahnungen, Kündigungsbestätigun-
einen Umstand, der weder für den Eintritt oder die gen) stellen wir Ihnen ausschließlich digital über
Feststellung des Versicherungsfalles noch für die unser Kundenportal zur Verfügung.
Feststellung oder den Umfang unserer Leistungs-
pflicht ursächlich ist. Haben Sie die Anzeigepflicht Für Dokumente und Schreiben in Papierform, die
wir Ihnen auf Ihr Verlangen per Post zur Verfügung
Seite 4 von 15
[Seite 5]
stellen, können zusätzliche Kosten anfallen. Diese
haben Sie zu tragen.
14. Versicherungsmissbrauch
Als Versicherungsnehmer bzw. versicherte Person
haben Sie nach dem Versicherungsvertragsgesetz
bei Antragstellung, jeder Vertragsänderung und im
Schadenfall dem Versicherer alle für die Einschät-
zung des Risikos und die Schadenabwicklung
wichtigen Umstände anzugeben.
Hierzu gehören zum Beispiel frühere Krankheiten
und Versicherungsfälle oder Mitteilungen über
gleichartige andere Versicherungen (beantragte,
bestehende, abgelehnte oder gekündigte).
Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern,
eventuelle Widersprüche in Ihren Angaben auf-
zuklären oder um Lücken bei den Feststellungen
zum entstandenen Schaden zu schließen, kann es
erforderlich sein, Dritte (z. B. andere Versicherer,
Behörden) um Auskunft zu bitten oder entspre-
chende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen.
Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen (z.
B. Rückversicherungen, Doppelversicherungen,
gesetzlicher Forderungsübergang sowie bei Tei-
lungsabkommen) eines Austausches von perso-
nenbezogenen Daten mit Dritten sowie unter den
Versicherern. Dabei werden personenbezogene
Daten des Betroffenen weitergegeben (z. B. Name
und Anschrift, Art des Versicherungsschutzes
und des Risikos oder Angaben zum Schaden, wie
Schadenhöhe und Schadentag).
Seite 5 von 15
[Seite 6]
B. Besondere Versicherungsbedingungen für die 3.1 Feuer
Hausratversicherung DFV-HausratSchutz
Unter Feuer verstehen wir auch Ruß, Rauch, Glut,
1. Art und Umfang des Versicherungsschutzes Versengen, Verschmoren und Verpuffen sowie
Nutzwärmeschäden.
Wir leisten eine Entschädigung für versicherten
Hausrat, der durch eine in diesen Versicherungs- Seng- und Schmorschäden sind lokal begrenzte
bedingungen beschriebene, versicherte Gefahr Schäden, die durch Hitze entstehen, ohne dass es
unvorhergesehen beschädigt wird, zerstört wird zu Feuerentwicklung oder einem Brand kommt.
oder abhandenkommt (Versicherungsfall).
Nutzwärmeschäden sind Brandschäden, welche
Zudem ersetzen wir die im ursächlichen Zusam- durch Nutzgeräte (z. B. Kamine, Öfen, Gasherde
menhang mit dem Versicherungsfall erforderli- oder Mikrowellen) entstehen.
chen und tatsächlich angefallenen Kosten (versi-
cherte Kosten) bis zur vereinbarten Höhe. Nicht versichert sind Schäden an versicherten
Sachen, die dadurch entstehen, dass die Sachen
2. Versicherungsfähigkeit dauerhaft Hitze oder Wärme ausgesetzt sind.
Versicherbar sind nur Wohnungen, die zum Zeit- 3.2 Wasser
punkt des Versicherungsfalles:
Unter Wasser verstehen wir sämtliche bestim-
• ständig bewohnt sind. Eine Wohnung gilt nicht mungswidrig austretenden, flüssigen und gasför-
mehr als ständig bewohnt, wenn die Wohnung migen Stoffe einschließlich Wasser aus Leitungen,
länger als 60 Tage unbewohnt bleibt und auch Aquarien oder Wasserbetten.
nicht beaufsichtigt wird. Eine Wohnung ist
beaufsichtigt, wenn sich eine berechtigte voll- Beschädigungen oder Zerstörungen durch Was-
jährige Person während der Nacht darin aufhält, ser, Flüssigkeiten und gasförmige Stoffe aus sons-
• über einen Mindesteinbruchschutz an der Woh- tigen mobilen Behältnissen sind nicht versichert.
nungsabschlusstür bzw. bei einem Einfamilien-
haus an den Haus- und Kellertüren verfügen: 3.3 Naturgefahren
Zylinderschloss mit Türblatt bündig oder bündig
mit Sicherheitsbeschlag/-rosette von innen ver- Unter Naturgefahren verstehen wir:
schraubt,
• sich in einem Gebäude mit hartem Dach aus • Sturm (ab Windstärke 8, mindestens 63 km/h),
Ziegel, Metall, besandeter Dachpappe, Schiefer- • Hagel sowie
oder Betonplatten befinden und • Blitzschlag einschließlich Überspannung
• privat von Ihnen genutzt werden.
3.4 Erweiterte Naturgefahren
Sind die in diesem Abschnitt genannten Vorausset-
zungen nicht erfüllt, besteht - trotz Verwirklichung Sofern vereinbart und im Versicherungsschein
einer nach diesen Versicherungsbedingungen ver- dokumentiert, erstreckt sich der Versicherungs-
sicherten Gefahr - kein Versicherungsschutz. schutz auch auf erweiterte Naturgefahren. Hier-
unter verstehen wird:
3. Versicherte Gefahren
• Starkregen,
Ihr Hausrat ist versichert bei unvorhersehbaren • witterungsbedingter Rückstau,
Beschädigungen oder Zerstörungen durch: • Überschwemmungen,
• Ausuferungen
• Erdbeben, Erdfall, Erdsenkung und Erdrutsch,
• Vulkanausbrüche,
• Schneedruck, Eisdruck, Lawinen einschließlich
Dachlawinen
Für die unter dieser Ziffer genannten Naturgefah-
ren besteht Versicherungsschutz erst nach Ablauf
einer Wartezeit von einem Monat und es gilt ein
Seite 6 von 15
[Seite 7]
Selbstbehalt je Schadenfall in vereinbarter und im • einfacher Diebstahl, Trickdiebstahl und Erpres-
Versicherungsschein dokumentierter Höhe. sung außerhalb des Versicherungsorts.
Die Wartezeit rechnet vom Versicherungsbeginn Versicherungsschutz bei einfachem Diebstahl,
an. Trickdiebstahl und Erpressung außerhalb des Ver-
sicherungsortes besteht jedoch am Arbeitsplatz
Für Schäden, die während der Wartezeit eintre- sowie bei stationärem Aufenthalt in Krankenhäu-
ten, besteht auch nach Ablauf der Wartezeit kein sern, Kuranstalten, Rehabilitationszentren und
Anspruch auf Versicherungsschutz. Sanatorien. Es gelten die hierfür vereinbarten und
im Versicherungsschein dokumentierten Entschä-
3.5 Weitere Gefahren digungshöhen der Außenversicherung.
Unter weiteren Gefahren verstehen wir: 5. Hausrat in Kraftfahrzeugen
• Stromschwankungen und Kurzschlüsse; Ihr Hausrat ist auch versichert, wenn sich versi-
• Explosionen, Implosionen, Verpuffungen und cherte Gegenstände vorübergehend außerhalb
Druckwellen; der Wohnung in verschlossenen Kraftfahrzeugen
• anprallende Fahrzeuge oder Flugkörper ein- einschließlich Wohnmobilen, Campingfahrzeugen
schließlich deren Teile und Ladung; sowie in auf Kraftfahrzeugen montierte und ver-
• vorsätzliche Beschädigungen und Zerstörun- schlossene Dachboxen befinden und infolge eines
gen durch Dritte ohne bzw. gegen Ihren Willen Transportmittelunfalles oder einer versicherten
(Vandalismus); Gefahr zerstört oder beschädigt werden oder
• Wildtiere infolge eines solches Ereignisses abhandenkom-
• Überschallknall men.
• innere Unruhen und Terroranschläge, es sei
denn, der Versicherungsnehmer beteiligt sich Kein Versicherungsschutz besteht für Abhanden-
an diesen. kommen durch einfachen Diebstahl, Trickdieb-
stahl sowie Beschlagnahmung, Entziehung oder
Als Ausnahme zu den voranbeschreibenen Gefah- sonstige Eingriffe des Staates.
ren ist Ihr Hausrat jedoch nicht versichert bei
Beschädigungen oder Zerstörungen durch: 6. Phishing
• Schädlinge und Ungeziefer aller Art sowie Mik- Soweit mit Ihnen vereinbart und im Versicherungs-
roorganismen; schein dokumentiert, sind im Rahmen Ihrer Haus-
• Haustiere; ratversicherung Vermögensschäden durch Phi-
• Abnutzung und Verschleiß; shing bis zur vereinbarten Entschädigungshöhe je
• Sturmflut; Schadenfall versichert.
• natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit
versicherter Sachen (Sachmangel); Phishing im Sinne dieser Bestimmung ist ein Ver-
• Luftfeuchtigkeit, Lufttrockenheit, Licht, fahren, bei dem Täter sich mit Hilfe gefälschter
• Kriegsereignisse; E-Mails vertrauliche Zugangs- und Identifikations-
• Kernenergie. daten des Versicherungsnehmers oder einer in
häuslicher Gemeinschaft lebenden Person ver-
4. Abhandenkommen schaffen, wobei die Täter typischerweise ein durch
die Täuschung über die tatsächliche Identität
Ihr Hausrat ist versichert bei Abhandenkommen erlangtes Vertrauensverhältnis ausnutzen.
gegen oder ohne Ihren Willen (z.B. Einbruchdieb-
stahl, Raub, Erpressung). 7. Versicherte Sachen
Nicht versichert ist Hausrat, der durch nachfol- Zum Hausrat gehören alle Sachen, die Ihrem
gende Ursachen abhanden kommt: Haushalt zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw.
Verbrauch) dienen. Dies umfasst auch den Haus-
• Liegenlassen oder Verlieren; rat der mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft
• Beschlagnahmung, Entziehung oder sonstige lebenden Personen.
Eingriffe des Staates;
Hierzu zählen auch Sachen, die von Ihnen als
Mieter bzw. Wohnungseigentümer innerhalb oder
außerhalb des Gebäudes angebracht werden
Seite 7 von 15
[Seite 8]
einschließlich Balkonkraftwerke (mobile Photo- Versicherungsschein dokumentierten Entschädi-
voltaikanlagen) und Wallboxen (zum Aufladen von gungshöhe versichert. Für Schäden durch Natur-
Elektro- und Hybridfahrzeugen) sowie Antennen- gefahren (Ziffer 3.3 und 3.4) besteht nur Versiche-
anlagen und Markisen, wenn diese rungsschutz, wenn sich die Sachen im Zeitpunkt
des Schadenereignisses in abgeschlossenen
• auf eigene Kosten angeschafft oder übernom- Gebäuden befinden. Für Fahrräder einschließlich
men wurden; Elektrofahrräder (E-Bikes) gelten die besonderen
• ausschließlich der versicherten Wohnung die- Bestimmungen nach Ziffer 8.
nen und
• sich auf dem Grundstück befinden, auf dem die Auch zum versicherten Hausrat zählen techni-
versicherte Wohnung gelegen ist. sche, optische und akustische Anlagen, die der
Sicherung der versicherten Wohnung dienen.
Für Balkonkraftwerke (mobile Photovoltaikanla- Versicherungsschutz hierfür besteht für Schä-
gen) und Wallboxen (zum Aufladen von Elektro- den durch Abhandenkommen, Zerstörung oder
und Hybridfahrzeugen) gilt die vereinbarte und im Beschädigung, die im Zusammenhang mit einem
Versicherungsschein dokumentierte Entschädi- Einbruchdiebstahl, Raub oder dem Versuch einer
gungshöhe je Schadenfall. solchen Tat, entstanden sind.
Wertsachen einschließlich Bargeld zählen zum Nicht zum versicherten Hausrat gehören:
Hausrat und sind bis zur vereinbarten und im Ver-
sicherungsschein dokumentierten, besonderen • vom Gebäudeeigentümer eingebrachte oder in
Entschädigungshöhe versichert. sein Eigentum übergegangene Sachen, für die
er die Gefahr trägt, auch wenn diese anschlie-
Unter Wertsachen verstehen wir: ßend durch den Mieter oder Wohnungseigentü-
mer ersetzt wurden;
• Urkunden, Sparbücher und sonstige Wertpa- • Tiere, es sei denn, diese werden üblicherweise
piere; und artgerecht in der Wohnung gehalten und
• Schmucksachen, Edelsteine und Perlen; sind infolge eines Versicherungsfalls entlaufen,
• Briefmarken, Münzen und Medaillen; verletzt oder gestorben;
• Uhren; • Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger sowie
• Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Goblins; Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen;
• Kunstgegenstände; • Motorisierte Luft- und Wasserfahrzeuge ein-
• alle Sachen aus Gold und Platin; schließlich nicht eingebauter Teile;
• alle Sachen aus Silber (außer Schmucksachen, • selbst fahrende Krankenfahr- und Hebestühle,
Uhren, Münzen und Medaillen); Rasenmäher, Gokarts, Golfmobile, Modell- und
• sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind Spielfahrzeuge, soweit diese versicherungs-
(Antiquitäten), jedoch mit Ausnahme von pflichtig sind;
Möbelstücken. • Sachen, die durch einen gesonderten Versiche-
rungsvertrag neben einer Hausratversicherung
Unter Bargeld vestehen wir auch auf Geldkarten versichert sind;
geladene Beträge. • Photovoltaikanlagen;
• Hausrat in Gebäuden oder Gebäudeteilen, die
Nicht versichert sind jedoch Wertsachen (ein- nicht bezugsfertig sind;
schließlich Bargeld), die sich in Kellerräumen oder • Hausrat von Untermietern.
Garagen befinden.
8. DFV-FahrradSchutz
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf
Handelswaren und Musterkollektionen. Diese sind Soweit mit Ihnen vereinbart und im Versicherungs-
bis zur im Versicherungsschein dokumentierten schein dokumentiert gewährt der DFV-Fahrrad-
Entschädigungshöhe versichert. Schutz Versicherungsschutz bis zur vereinbarten
Entschädigungshöhe für alle Fahrräder außerhalb
Sportgeräte (z. B. Golf- und Skiausrüstungen, des Gebäudes, in dem sich die versicherte Woh-
Sättel, Zaumzeug und Surfbretter), die sich stän- nung befindet.
dig außerhalb des Versicherungsorts, jedoch
innerhalb der Bundesrepublik Deutschland befin- Als Fahrräder gelten auch Elektrofahrrä-
den, sind bis zu der hierfür vereinbarten und im der (E-Bikes), für die keine Betriebserlaubnis
Seite 8 von 15
[Seite 9]
erforderlich ist und die nicht versicherungspflich- erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten
tig sind, sowie Fahrradanhänger. bis zur vereinbarten und im Versicherungsschein
dokumentierten Entschädigungshöhe:
Voraussetzung für eine Entschädigung beim
Abhandenkommen ist, dass sich das Fahrrad zum • Aufräumkosten;
Zeitpunkt des Versicherungsfalls im Besitz von • Bewegungskosten;
Ihnen oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemein- • Schutzkosten;
schaft lebenden Person befindet und abgeschlos- • Bewachungskosten;
sen ist. • Transportkosten;
• Lagerkosten;
Als abgeschlossen gilt das Fahrrad, wenn es mit • Umzugskosten, sofern die versicherte Woh-
einem eigenständigen und dem Wert des Fahr- nung durch eine versicherte Gefahr dauerhaft
rades entsprechenden Fahrradschloss an einen unbewohnbar wurde;
festen, unbeweglichen Gegenstand angeschlos- • Kosten bis zur vereinbarten Höhe und Dauer
sen ist. Sicherungseinrichtungen, die dauerhaft für Hotel und ähnliche Unterbringungen (z.B.
mit dem Fahrrad verbunden sind (z. B. sogenannte Ferienwohnungen), sofern die versicherte Woh-
„Rahmenschlösser“), gelten nicht als eigenstän- nung durch eine versicherte Gefahr unbewohn-
dige Schlösser. bar wurde und die Kosten für die Ersatzunter-
bringung angemessen sind;
Für die mit dem Fahrrad lose verbundenen und • Kosten für provisorische Maßnahmen zum
regelmäßig seinem Gebrauch dienenden Sachen Schutz versicherter Sachen;
besteht nur Versicherungsschutz, wenn diese • Reparaturkosten von Innenanstrichen, Tapeten
zusammen mit dem Fahrrad zerstört, beschädigt oder Bodenbelägen in einer gemieteten oder in
oder abhandengekommen sind. Sondereigentum befindlichen Wohnung nach
einem versicherten Wasserschaden;
9. DFV-GlasSchutz • Reparaturkosten von Gebäudebeschädigungen
nach einem versicherten Abhandenkommen
Versichert im Rahmen des DFV-GlasSchutz sind von Hausrat;
unvorhergesehen Beschädigungen und Zerstö- • notwendige, tatsächlich entstandene Kosten für
rungen von Sachen aus Glas durch Bruch bzw. die technische Wiederherstellung oder des Ver-
Zerbrechen. Hierzu gehören auch bereits fertig suchs der Wiederherstellung von elektronisch
eingesetzte oder montierte Gebäude- und Mobi- gespeicherten Daten und Programmen, die
liarverglasungen der versicherten Wohnung. ausschließlich privat und in berechtigter Weise
genutzt werden und die durch eine versicherte
Hiervon ausgenommen sind: Gefahr beschädigt, zerstört oder abhandenge-
kommen sind. Nicht ersetzt werden Kosten für
• Gebäude- und Mobiliarverglasungen außerhalb die Wiederherstellung von Daten und Program-
der versicherten Wohnung; men, die auf einem Rücksicherungs- oder Ins-
• Optische Gläser; tallationsmedium vorgehalten werden sowie für
• Hohlgläser; den Erwerb neuer Lizenzen;
• Beleuchtungskörper; • Kosten für Mehrverbrauch von Frischwasser,
• Kunstgegenstände aus Glas; der infolge eines Versicherungsfalles entsteht
• Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, und den das Wasserversorgungsunternehmen
die Bestandteil elektronischer Daten-, Ton-, Bild- in Rechnung stellt;
wiedergabe oder Kommunikationsgeräte sind; • Kosten durch Schäden am Kühl- und Gefriergut
• Beschädigungen von Oberflächen oder Kanten infolge unvorhersehbarer Unterbrechung der
(z. B. Schrammen, Muschelausbrüche); Energiezufuhr, ausgenommen sind Schäden
• Undichtwerden der Randverbindungen von durch technische Defekte und Bedienungsfeh-
MehrscheibenIsolierverglasungen und ler im versicherten Haushalt;
• Schäden, die durch Kriegsereignisse jeder Art • Kosten für die Änderung eines Schlosses für
sowie Kernenergie verursacht werden. Türen der versicherten Wohnung oder Wertsa-
chen-Behältnisse in der versicherten Wohnung,
10. Versicherte Kosten wenn Schlüssel durch ein versichertes Ereignis
abhandengekommen sind;
Wir ersetzen die nachfolgend genannten, im ursäch-
lichen Zusammenhang mit dem Versicherungsfall
Seite 9 von 15
[Seite 10]
• Kosten für die Rückreise aus dem Urlaub, wenn • bis zu zwei Kilometer Luftlinie vom Grundstück
der Schaden voraussichtlich 2.000 EUR über- entfernte Garagen.
steigt;
• Kosten für die psychologische Betreuung nach Mit Gebäude oder Grundstück ist dasjenige
einem versicherten Einbruchdiebstahl, Raub gemeint, auf dem die versicherte Wohnung gele-
oder Brand gen ist.
• Schadenermittlungs- und Schadenfeststel-
lungskosten, wenn Sie zur Hinzuziehung eines Eine Einfriedung ist eine Anlage an oder auf einer
Sachverständigen oder Beistands vertraglich Grundstücksgrenze, die dazu bestimmt ist, ein
verpflichtet sind oder Sie von uns hierzu aufge- Grundstück ganz oder teilweise zu umschließen
fordert wurden; und nach außen abzuschirmen, um unbefugtes
• Schadenabwendungs- und Schadenminde- Betreten oder Verlassen oder sonstige störende
rungskosten. Einwirkungen abzuwehren (z. B. Grenzwände,
Mauern oder Zäune).
Schadenabwendungs- und Schadenminderungs-
kosten, die auf unsere Weisung entstanden sind, Das eingefriedete Grundstück, auf dem sich die
werden unbegrenzt ersetzt. versicherte Wohnung befindet, gehört zum Versi-
cherungsort, sofern das Grundstück ausschließ-
Darüber hinaus ersetzen wir alle sonstigen Kosten, lich privat und von Ihnen bzw. einer mit Ihnen
die im ursächlichen Zusammenhang mit dem Ver- in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person
sicherungsfall stehen, bis zur vereinbarten und im genutzt wird.
Versicherungsschein dokumentierten Höhe.
12. Außenversicherung
Die unter dieser Ziffer genannten und versicherten
Kosten werden je Versicherungsfall zusammen Ihr Hausrat, der sich vorübergehend außerhalb des
mit der Entschädigung für versicherte Sachen, Versicherungsorts befindet, ist gemäß dieser Ver-
jedoch nicht über die Versicherungssumme hin- sicherungsbedingungen versichert (Außenversi-
aus ersetzt. cherung). Zeiträume von mehr als zwölf Monaten
gelten nicht als vorübergehend.
Ein Anspruch auf Versicherungsleistung für versi-
cherte Kosten setzt voraus, dass diese tatsächlich Ihr Hausrat ist unabhängig von der Dauer Ihres
angefallen sind und uns durch Vorlage eines ent- Aufenthalts oder des Aufenthalts einer mit Ihnen
sprechenden Nachweises nachgewiesen wurden. in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person ver-
sichert während
11. Versicherungsort
• der Ausbildung,
Für Ihren Hausrat besteht am Versicherungsort • einem freiwilligen Wehrdienst oder
Versicherungsschutz, vorausgesetzt der Versiche- • einem sonstigen gesetzlichen Freiwilligen-
rungsort erfüllt zum Zeitpunkt des Versicherungs- dienst (z. B. Freiwilliges Soziales oder Ökologi-
falls die Anforderungen gemäß Ziffer 2 dieser sches Jahr, Bundesfreiwilligendienst),
besonderen Versicherungsbedingungen.
solange die Person keinen eigenen Hausstand
Der Versicherungsort ist die im Versicherungs- gründet.
schein genannte, von Ihnen privat genutzte Woh-
nung einschließlich sonstiger Räume im Gebäude Versichert ist auch der Hausrat in Kundenschließ-
oder auf dem eingefriedeten Grundstück, in denen fächern in Tresorräumen von Geldinstituten,
sich Hausrat befindet. Hierzu zählen auch: soweit hierfür keine besondere Versicherung
besteht.
• Gartenlauben und Gewächshäuser;
• Wintergärten; Für Versicherungsfälle, die außerhalb des Ver-
• Gemeinschaftsräume; sicherungsorts eintreten, gelten die vereinbarten
• selbst genutzte Arbeitsräume innerhalb der ver- und im Versicherungsschein dokumentierten,
sicherten Wohnung; besonderen Entschädigungshöhen der Außenver-
• Loggien, Balkone und Terrassen sowie sicherung.
Seite 10 von 15
[Seite 11]
13. Entschädigungsleistung von Versicherungssumme und Versicherungswert
(Unterversicherungsverzicht).
13.1 Versicherungssumme
Der Unterversicherungsverzicht geht im Fall eines
Die Versicherungssumme stellt den maximalen Wohnungswechsels auf die neue Wohnung über.
Betrag dar, der je Schadensfall für den durch ein Ist die dem Vertrag zugrundeliegende Wohnfläche
versichertes Ereignis beschädigten, zerstörten der neuen Wohnung größer, besteht der Unter-
oder abhandengekommenen, versicherten Haus- versicherungsverzicht bis zu drei Monate nach
rat einschließlich der erforderlichen Kosten nach Umzugsbeginn fort. Unser Unterversicherungsver-
Ziffer 10 ausgezahlt wird. zicht entfällt, wenn Sie den Versicherungsvertrag
nicht bis zum Ablauf der Frist entsprechend ange-
13.2 Versicherungswert passt haben.
Grundlage für die Höhe der Entschädigung ist der 13.4 Wiederherbeigeschaffte Sachen
Versicherungswert.
Wird der Verbleib abhandengekommener Sachen
• Der Versicherungswert ist der Betrag, der auf- ermittelt, haben Sie uns dies unverzüglich nach
zuwenden ist, um eine versicherte Sache glei- Kenntniserlangung in Textform anzuzeigen.
cher Art und Güte in neuwertigem Zustand
(Neuwert) wiederzubeschaffen. Hierunter fallen Wenn wir nach Zahlung einer Entschädigung für
auch Mehrkosten für Technologiefortschritt. eine abhandengekommene Sache in deren Besitz
• Für Kunstgegenstände und Antiquitäten ist der gelangen, werden wir Sie hierüber informieren und
Versicherungswert der Betrag, der aufzuwen- Ihnen die Rückgabe der Sache gegen Rückzahlung
den ist, um eine Sache gleicher Art und Güte der Entschädigung anbieten.
wiederzubeschaffen.
• Ist die Sache für ihren Zweck in Ihrem Haushalt Wenn Sie nach Zahlung einer Entschädigung für
nicht mehr zu verwenden, ist der Versicherungs- eine abhandengekommene Sache in deren Besitz
wert der gemeine Wert. Das ist der Betrag, den gelangen, müssen Sie die Entschädigung zurück-
Sie dafür bei einem Verkauf erzielen können. zahlen oder uns die Sache zur Verfügung stellen.
• Bei zerstörten oder abhandengekommenen Dem Besitz einer zurückerlangten Sache steht es
Sachen leisten wir eine Entschädigung in Höhe gleich, wenn Sie die Möglichkeit haben, sich den
des Versicherungswerts zum Zeitpunkt des Ver- Besitz wiederzuverschaffen.
sicherungsfalls.
• Bei beschädigten Sachen ersetzen wir die not- In beiden vorgenannten Fällen müssen Sie spätes-
wendigen Reparaturkosten zuzüglich einer ver- tens einen Monat nach Aufforderung durch uns
bleibenden Wertminderung, höchstens jedoch über den Verbleib der Sache entscheiden. Nach
den Versicherungswert. Wenn beschädigte Ablauf der Frist können wir entscheiden.
Sachen weiterhin gebrauchsfähig sind und
deren Nutzung ohne Reparatur zumutbar ist, Wenn Sie uns wiederherbeigeschaffte Sachen zur
ersetzen wir diese Schönheitsschäden, indem Verfügung stellen, müssen Sie uns den Besitz, das
wir den Minderwert ausgleichen. Eigentum und alle sonstigen Rechte übertragen,
• Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn und die Ihnen in Bezug auf diese Sachen zustehen.
soweit sie tatsächlich angefallen ist.
• Restwerte werden angerechnet. Sind wiederherbeigeschaffte Sachen beschädigt
worden, erstatten wir Ihnen die Reparaturkosten
13.3 Unterversicherungsverzicht auch dann, wenn die Sachen bei Ihnen verbleiben.
Ist die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren
Versicherungsfalls geringer als der Versiche- für kraftlos erklärt worden, haben Sie die gleichen
rungswert der versicherten Sachen, besteht eine Rechte und Pflichten, wie wenn Sie das Wertpapier
Unterversicherung. Wir verzichten in diesem Fall zurückerlangt hätten. Jedoch können Sie die Ent-
auf eine Kürzung der Entschädigung im Verhältnis schädigung behalten, soweit Ihnen durch Verzö-
gerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren
ein Zinsverlust entstanden ist.
Seite 11 von 15
[Seite 12]
14. Selbstbehalt 17. Sachverständigenverfahren
Es gilt ein vereinbarter und im Versicherungs- Sie können nach Eintritt des Versicherungsfalls
schein dokumentierter Selbstbehalt je Versiche- verlangen, dass die Höhe des Schadens in einem
rungsfall. gesonderten Sachverständigenverfahren festge-
stellt wird.
Der Selbstbehalt wird von der Entschädigungsleis-
tung in Abzug gebracht. In diesem Fall können Sie und wir jeweils auf
eigene Kosten einen Sachverständigen mit der
15. Leistungsausschluss Feststellung der Schadenhöhe beauftragen. Eini-
gen sich die beiden Sachverständigen nicht, ent-
Wir leisten generell keine Entschädigung, wenn scheidet ein dritter Sachverständiger als neutraler
ein Schaden vorsätzlich herbeigeführt wird, wir im Obmann, der von den beiden anderen Sachver-
Zusammenhang mit einem Versicherungsfall arg- ständigen vor Beginn des Verfahrens zu benennen
listig getäuscht werden oder der Schaden bereits ist. Die Kosten für den Obmann werden zwischen
vor Vertragsabschluss eingetreten war. Ihnen und uns geteilt.
Wird ein Schaden grob fahrlässig herbeigeführt, Das Sachverständigengutachten oder die Ent-
verzichten wir auf eine anteilige Kürzung der Leis- scheidung des Obmanns sind nicht verbindlich,
tung. wenn die getroffene Feststellung offenbar von der
wirklichen Sachlage erheblich abweicht. In diesem
Kein Versicherungsschutz besteht trotz Abschluss Fall erfolgt die Feststellung durch gerichtliche Ent-
des Versicherungsvertrages und Beitragszahlung, scheidung.
wenn das versicherte Risiko vor Abschluss des
Versicherungsvertrages bei einem anderen Vor- 18. Wohnungswechsel
versicherer versichert war und von diesem Vor-
versicherer wegen Schäden gekündigt wurde oder 18.1 Anzeige einer neuen Wohnung
Sie, bezogen auf das versicherte Risiko, bei ihrem
Vorversicherer mehr als 2 Vorschäden oder Vor- Den Bezug einer neuen Wohnung müssen Sie uns
schäden in Höhe von insgesamt über 5.000 EUR in spätestens bei Umzugsbeginn mit Angabe der
den letzten 5 Jahren vor Abschluss des Versiche- neuen Wohnfläche in Quadratmetern anzeigen.
rungsvertrages hatten.
18.2 Umzug in eine Wohnung
16. Fälligkeit und Verzinsung der Entschädigung
Wechseln Sie die Wohnung, geht der Versiche-
Die Entschädigungsleistung wird mit Beendigung rungsschutz auf Ihre neue Wohnung über, sofern
der zur Feststellung des Versicherungsfalls und Sie uns dies rechtzeitig - innerhalb von 14 Tagen
des Umfanges der Entschädigung notwendigen nach Wohnungswechsel - angezeigt haben. Wäh-
Erhebungen fällig. rend des Wohnungswechsels besteht noch in
beiden Wohnungen Versicherungsschutz, jedoch
Sie können einen Monat nach der Meldung des längstens für drei Monate nach Umzugsbeginn.
Schadens eine Abschlagszahlung in Höhe des Dann endet der Versicherungsschutz in der bishe-
Betrags verlangen, den wir nach Kenntnis der rigen Wohnung.
Sachlage zu diesem Zeitpunkt voraussichtlich
mindestens zu zahlen haben. Die Abschlagszah- 18.3 Mehrere Wohnungen
lung setzt voraus, dass ein Anspruch auf Entschä-
digung dem Grunde nach feststeht. Bewohnen Sie neben der neuen weiterhin Ihre bis-
herige Wohnung (Doppelwohnsitz), geht der Versi-
Der Lauf der Monatsfrist ist gehemmt, solange Sie cherungsschutz nicht auf die neue Wohnung über.
verschulden, dass wir unsere Leistungspflicht und Für eine Übergangszeit von drei Monaten nach
die Höhe der Entschädigungsleistung nicht fest- Umzugsbeginn besteht jedoch in beiden Wohnun-
stellen können. gen Versicherungsschutz.
Seite 12 von 15
[Seite 13]
18.4 Umzug ins Ausland 19. Obliegenheiten und Folgen von Obliegenheitsver-
letzungen vor, bei und nach Eintritt des Versiche-
Liegt Ihre neue Wohnung außerhalb der Bundesre- rungsfalles
publik Deutschland, geht der Versicherungsschutz
nicht auf die neue Wohnung über. 19.1 Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfal-
les
Der Versicherungsschutz in der bisherigen Woh-
nung erlischt spätestens drei Monate nach Vor Eintritt des Versicherungsfalls haben Sie fol-
Umzugsbeginn. gende Obliegenheiten zu erfüllen:
18.5 Versicherungsort nach Auszug aus gemeinsamer • Sie haben alle gesetzlichen, behördlichen und
Ehewohnung vereinbarten Sicherheitsvorschriften einzuhalten.
• Sie haben, für die Zeit, in der sich niemand in
Wenn Sie aus der gemeinsamen Ehewohnung aus- der Wohnung aufhält, alle Schließvorrichtungen
ziehen und Ihr Ehepartner dort zurückbleibt, gelten und vereinbarten Sicherungen zu betätigen und
beide Wohnungen als Versicherungsort. Dies gilt die Einbruchmeldeanlagen (sofern vorhanden)
jedoch längstens für zwölf Monate nach Auszug. einzuschalten.
Danach besteht der Versicherungsschutz nur • Sie haben alle Schließvorrichtungen, vereinbar-
noch in Ihrer neuen Wohnung. ten Sicherungen und vorhandenen Einbruch-
meldeanlagen in gebrauchsfähigem Zustand zu
Die Regelungen über die Ehewohnung gelten ent- erhalten; Störungen, Mängel und Schäden sind
sprechend auch für eheähnliche Lebensgemein- unverzüglich zu beseitigen.
schaften und Lebenspartnerschaften, sofern • Sie haben in der kalten Jahreszeit die Wohnung
beide Partner zunächst am Versicherungsort zu beheizen und dies genügend häufig zu kon-
gemeldet waren. trollieren oder alternativ alle wasserführenden
Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu ent-
18.6 Festlegung des neuen Versicherungsbeitrages leeren und entleert zu halten.
Mit Umzugsbeginn gelten unsere am Ort der 19.2 Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versi-
neuen Wohnung gültigen Beiträge. cherungsfalls
Erhöht sich Ihr Versicherungsbeitrag aufgrund ver- Bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls haben
änderter Tarifbestimmungen oder bei Erhöhung Sie folgende Obliegenheiten zu erfüllen:
eines Selbstbehalts, können Sie den Versiche-
rungsvertrag in jedem Fall innerhalb von einem • Sie haben nach Möglichkeit für die Abwendung
Monat nach Zugang der Änderungsmitteilung und Minderung des Schadens zu sorgen.
ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Das Recht • Sie haben uns über den Schadeneintritt, nach-
der täglichen Kündigungsmöglichkeit bleibt unbe- dem Sie von ihm erfahren haben, unverzüglich
rührt. zu informieren. Dies kann auch telefonisch
geschehen.
Wir können bei Kündigung durch Sie den Beitrag • Wenn es Ihnen zumutbar ist, haben Sie Weisun-
nur zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung gen von uns zur Schadenabwendung oder -min-
einfordern. derung einzuholen und zu befolgen. Dies kann
auch telefonisch geschehen. Erteilen mehrere
Die Änderung der Beiträge werden wir Ihnen mit- an dem Versicherungsvertrag beteiligte Versi-
teilen. Die Änderungen werden zu Beginn des cherer unterschiedliche Weisungen, haben Sie
zweiten Monats wirksam, der auf unsere Mittei- nach pflichtgemäßem Ermessen zu handeln.
lung folgt. • Sie haben Schäden durch strafbare Handlungen
gegen das Eigentum unverzüglich der Polizei
Erhöht sich Ihr Versicherungsbeitrag, können Sie anzuzeigen.
den Versicherungsvertrag innerhalb von zwei • Sie haben uns und der Polizei unverzüglich ein
Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung Verzeichnis der abhandengekommenen Sachen
zu dem Zeitpunkt kündigen, zu dem die Beitrags- einzureichen.
erhöhung wirksam wird. • Sie haben das Schadenbild so lange unverän-
dert zu lassen, bis die Schadenstelle oder die
beschädigten Sachen durch uns freigegeben
Seite 13 von 15
[Seite 14]
worden sind. Sind Veränderungen unumgäng- unserer Leistungspflicht ursächlich ist. Dies gilt
lich, ist das Schadenbild nachvollziehbar zu nicht, wenn versicherte Personen die Obliegenheit
dokumentieren (z. B. durch Fotos) und die arglistig verletzt haben.
beschädigten Sachen bis zu einer Besichtigung
durch uns aufzubewahren. Verletzen Sie eine nach Eintritt des Versicherungs-
• Falls möglich, haben Sie uns unverzüglich Aus- falls bestehende Obliegenheit zur Auskunft oder
kunft zu geben. Die Auskunft muss zur Feststel- Aufklärung, können Sie Ihren Versicherungsschutz
lung des Versicherungsfalls oder des Umfangs ganz oder teilweise verlieren. Dies setzt voraus,
unserer Leistungspflicht erforderlich sein. Die dass wir Sie auf diese Rechtsfolgen hingewiesen
Auskunft hat in Textform zu erfolgen. Sie haben haben. Der Hinweis muss durch gesonderte Mit-
jede Untersuchung über Ursache und Höhe des teilung in Textform erfolgt sein.
Schadens und über den Umfang der Entschädi-
gungspflicht zu erlauben. 20. Berechnung der Versicherungsbeiträge
• Sie haben von uns angeforderte Belege beizu-
bringen, deren Beschaffung Ihnen billigerweise Der Versicherungsbeitrag richtet sich grundsätz-
zugemutet werden kann. lich nach:
• Sie haben für zerstörte oder abhandengekom-
mene Wertpapiere oder sonstige aufgebotsfä- • der Belegenheit des Versicherungsortes;
hige Urkunden unverzüglich das Aufgebotsver- • der Wohnfläche der versicherten Wohnung;
fahren einzuleiten und etwaige sonstige Rechte • der Höhe der Versicherungssumme;
zu wahren, insbesondere haben Sie abhanden- • der Höhe des vereinbarten Selbstbehaltes;
gekommene Sparbücher und andere sperrfä- • der vereinbarten Leistungspakete;
hige Urkunden unverzüglich sperren zu lassen. • der optionalen Erweiterung DFV-FahrradSchutz
(soweit vereinbart);
Steht das Recht auf unsere vertragliche Leistung • der optionalen Versicherung gegen erweiterte
einem Dritten zu, so hat dieser die Obliegenheiten Naturgefahren (soweit vereinbart).
bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls eben-
falls zu erfüllen - soweit ihm dies nach den tatsäch- 21. Beendigung des Versicherungsvertrages
lichen und rechtlichen Umständen möglich ist.
In Ergänzung zu Ziffer 7.2 der Allgemeinen Versi-
19.3 Folgen von Obliegenheitsverletzungen cherungsbedingungen gilt:
Verletzen Sie eine vor Eintritt des Versicherungs- Der Versicherungsvertrag endet, wenn Sie ver-
falls zu erfüllende Obliegenheit vorsätzlich oder sterben. Die gemeinsam mit Ihnen im Haushalt
grob fahrlässig, gilt Folgendes: lebende, volljährige Person hat dann das Recht,
den Versicherungsvertrag unter Benennung des
Es steht uns dann frei, den Versicherungsvertrag künftigen Versicherungsnehmers fortzusetzen.
innerhalb eines Monats fristlos zu kündigen. Die Eine solche Erklärung ist uns gegenüber innerhalb
Frist beginnt, nachdem wir von der Verletzung von zwei Monaten nach Ihrem Tod in Textform
Kenntnis erlangt haben. abzugeben.
Wir können nicht kündigen, wenn Sie die Obliegen- Der Versicherungsvertrag endet auch, wenn das
heit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt versicherte Interesse wegfällt. Für die Beendigung
haben. Dies müssen Sie uns beweisen. ist der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem wir vom
Wegfall des Risikos Kenntnis erlangen.
Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Sie
eine Obliegenheit vorsätzlich verletzt haben. Ver- Als Wegfall des versicherten Interesses gilt die
letzen versicherte Personen eine Obliegenheit vollständige und dauerhafte Auflösung des versi-
grob fahrlässig, sind wir berechtigt, die Versiche- cherten Hausrats
rungsleistung entsprechend der Schwere des Ver-
schuldens zu kürzen. • nach Ihrer Aufnahme in eine stationäre Pflege-
einrichtung;
Wir bleiben zur Leistung verpflichtet, wenn die • nach Aufgabe einer Zweit- oder Ferienwohnung;
Verletzung der Obliegenheit weder für den Ein- • nach Ihrem Tod.
tritt oder die Feststellung des Versicherungsfal-
les noch für die Feststellung oder den Umfang
Seite 14 von 15
[Seite 15]
22. Innovationsgarantie
Werden die dieser Hausratversicherung zugrunde
liegenden Bedingungen ausschließlich zum Vor-
teil des Versicherungsnehmers und ohne Mehrbei-
trag geändert, gelten die neuen Bedingungen mit
sofortiger Wirkung auch für diesen Versicherungs-
vertrag.
Seite 15 von 15