Versicherungsmakler / Inhaltsversicherung für Betriebe / Bedingungsarchiv
die Bayerische Allgefahren: die Bedingungen im Volltext
Allgefahren-Inhaltsversicherung, hier nur mit den Erweiterungen für Bauhandwerker: Unterversicherungsverzicht bis 1 Mio. Euro, Verzicht bei grober Fahrlässigkeit bis 100.000 Euro, 15 Prozent Vorsorge und Sachen auf Baustellen.
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 68 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Versicherungssumme für den Betriebsinhalt (Einrichtung, Waren und Vorräte) | laut Versicherungsschein | ||
| Allgefahrendeckung (versichert ist alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist) | ja | „Erweiterungen zu den Allgemeinen Bedingungen für die Allgefahren Gewerbeversicherung (AG) zur Inhaltsversicherung“ | Titel, Seite 1 |
| Vertragsform: eigene Inhaltsversicherung oder Baustein eines Firmen- oder Bündelvertrags | nicht geregelt | ||
| Entschädigung zum Neuwert für Einrichtung und Maschinen | nicht geregelt | ||
| Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung | ja, bis 1 Mio. € | „sind nicht anzuwenden, wenn der Schaden nicht mehr als 1.000.000 EUR beträgt.“ | Klausel AG / BPIP-ZG 0001 / 22, Seite 1 |
| Vorsorge oder Summenanpassung für Wertsteigerungen und Neuanschaffungen im Lauf des Jahres | ja | „gilt für die Vorsorgeversicherung der Vorsorgebetrag für die jeweilige Versicherungssumme von 10% auf 15% erhöht.“ | Klausel AG / BPIP-ZG 0005 / 22, Seite 1 |
| Saisonbedingte Erhöhung der Versicherungssumme für Waren und Vorräte | nicht geregelt | ||
| Mehrere Betriebsstellen oder Versicherungsorte in einem Vertrag; Umzug in neue Räume mitversichert | nicht geregelt |
Versicherte Gefahren
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Feuer: Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs | nicht geregelt | ||
| Überspannung durch Blitz an elektrischen und elektronischen Geräten | nicht geregelt | ||
| Seng-, Schmor- und Nutzwärmeschäden ohne Brand | nicht geregelt | ||
| Einbruchdiebstahl, auch mit falschen Schlüsseln oder durch Einsteigen | nicht geregelt | ||
| Raub innerhalb des Versicherungsorts | nicht geregelt | ||
| Vandalismus nach einem Einbruch | nicht geregelt | ||
| Böswillige Beschädigung durch Dritte ohne Einbruch (auch Graffiti) | nicht geregelt | ||
| Einfacher Diebstahl ohne Einbruchspuren (Ladendiebstahl, Diebstahl aus offenen Räumen) | nicht geregelt | ||
| Leitungswasser: bestimmungswidrig austretendes Wasser aus Rohren und angeschlossenen Einrichtungen | nicht geregelt | ||
| Sprinkler-Leckage | nicht geregelt | ||
| Sturm und Hagel (Windstärke laut Werk) | nicht geregelt | ||
| Weitere Naturgefahren (Elementar): Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen | nicht geregelt | ||
| Unbenannte Gefahren (Sachschäden durch nicht ausdrücklich genannte Ereignisse) | nicht geregelt | ||
| Anprall von Fahrzeugen, Rauch und Ruß, Überschalldruck | nicht geregelt | ||
| Innere Unruhen, Streik und Aussperrung | nicht geregelt | ||
| Glasbruch an Schaufenstern, Vitrinen, Theken und Werbeanlagen | nicht geregelt | ||
| Terrorschäden mitversichert | nicht geregelt |
Versicherte Sachen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Waren und Vorräte (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Halb- und Fertigerzeugnisse, Handelsware) | nicht geregelt | ||
| Fremdes Eigentum: Sachen von Kunden in Obhut, Bearbeitung oder Reparatur | nicht geregelt | ||
| Gebrauchsgegenstände von Betriebsangehörigen und Besuchern | nicht geregelt | ||
| Mietereinbauten und vom Mieter angeschaffte Gebäudebestandteile | nicht geregelt | ||
| Außen angebrachte Sachen: Schilder, Markisen, Leuchtreklame, Automaten | nicht geregelt | ||
| Bargeld und Wertsachen in verschlossenen Behältnissen | nicht geregelt | ||
| Raub auf Transportwegen (Botenberaubung, Weg zur Bank) | nicht geregelt | ||
| Außenversicherung: Sachen vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts (Baustelle, Messe, beim Kunden) | ja, bis 25.000 € | „sind auf erstes Risiko bis zur Versicherungssumme max. jedoch bis 25.000 EUR mitversichert.“ | Klausel VSG / BPI-ZG 0042 / 14 Nr. 5 a), Seite 2 |
| Sachen in Kraftfahrzeugen (Werkzeug, Ware im Firmenwagen) | ja, bis 25.000 € | „Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 25.000 EUR begrenzt“ | Klausel AG / BPIP-ZG 0031 / 22, Seite 3 |
| Verderb von Kühlgut durch Ausfall der Kühlanlage | nicht geregelt | ||
| Wiederherstellung von Geschäftsunterlagen, Akten und Plänen | nicht geregelt | ||
| Wiederherstellung von Daten und Programmen nach einem versicherten Sachschaden | nicht geregelt | ||
| Elektronische Geräte über die Gefahren Feuer, Einbruch, Wasser und Sturm hinaus (Bedienungsfehler, Kurzschluss) | nicht geregelt |
Kosten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Aufräumungs-, Abbruch- und Entsorgungskosten | nicht geregelt | ||
| Bewegungs- und Schutzkosten | nicht geregelt | ||
| Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, Feuerlöschkosten | nicht geregelt | ||
| Schlossänderungskosten nach Schlüsselverlust oder Einbruch | ja, bis 1.000 € | „Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 EUR begrenzt.“ | Klausel VSG / BPI-ZG 0027 / 14, Seite 2 |
| Gebäudeschäden durch Einbruch (Türen, Fenster, Rollläden), auch für Mieter | nicht geregelt | ||
| Kosten für provisorische Maßnahmen (Notverglasung, Bewachung) | nicht geregelt | ||
| Dekontamination von Erdreich und Löschwasser | nicht geregelt | ||
| Mehrkosten durch behördliche Auflagen, Preissteigerung und Technologiefortschritt | nicht geregelt | ||
| Kosten für Sachverständige | nicht geregelt | ||
| Mehrkosten für Wasser- und Gasverlust nach einem Leitungswasserschaden | nicht geregelt |
Betriebsunterbrechung
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ertragsausfall oder Betriebsunterbrechung nach einem Sachschaden enthalten oder als Baustein wählbar | ja | „Ein Ertragsausfallschaden im Sinne von Teil B 5 AG die Bayerische2022, Stand 01/2023, liegt auch vor,“ | Klausel AG / BPIP-ZG 0028 / 22, Seite 3 |
| Umfang der Betriebsunterbrechung: Fortlaufende Kosten und Betriebsgewinn | nicht geregelt | ||
| Haftzeit (Monate, für die der Ausfall bezahlt wird) | nicht geregelt | ||
| Zeitlicher Selbstbehalt in der Betriebsunterbrechung | nicht geregelt | ||
| Unterbrechung durch behördliche Sperre oder Zugangsbehinderung nach einem Schaden in der Nachbarschaft | nicht geregelt | ||
| Rückwirkungsschäden durch Sachschäden bei Zulieferern oder Abnehmern | nicht geregelt | ||
| Unterbrechung durch Ausfall der öffentlichen Versorgung (Strom, Gas, Wasser) | nicht geregelt |
Ausschlüsse und Kürzungen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Leistung bei grober Fahrlässigkeit ohne Kürzung | ja, bis 100.000 € | „Bis 100.000 EUR verzichtet der Versicherer auf eine Kürzung.“ | Klausel AG / BPIP-ZG 0002 / 22, Seite 1 |
| Ausschluss von Abnutzung, Verschleiß und allmählichen Einwirkungen | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Schäden durch Cyberangriffe und Schadsoftware | nicht geregelt | ||
| Leistungsfreiheit oder Kürzung bei Betriebsstillstand oder Leerstand der Räume | nicht geregelt | ||
| Begrenzung für Waren in Schaufenstern und Vitrinen außerhalb der Geschäftszeit | nicht geregelt |
Obliegenheiten und Vertrag
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Sicherungsvorschriften (Schlösser, Gitter, Alarmanlage, Tresor) als Voraussetzung der Leistung | nicht geregelt | ||
| Obliegenheit zum Beheizen und Entleeren wasserführender Anlagen in Frostzeiten und bei Betriebsruhe | nicht geregelt | ||
| Pflicht zur Buchführung, Inventur und Aufbewahrung getrennt von den versicherten Sachen | nicht geregelt | ||
| Selbstbeteiligung je Schadenfall | nicht geregelt | ||
| Besserstellung: Leistung nach den Bedingungen des Vorversicherers oder nach Musterbedingungen, wenn diese günstiger sind | nicht geregelt | ||
| Innovationsklausel: künftige Verbesserungen der Bedingungen gelten ohne Mehrbeitrag | nicht geregelt | ||
| Vertragslaufzeit und Verlängerung | nicht geregelt | ||
| Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schaden | nicht geregelt |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.
Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
- Vertrieb
- über Makler und direkt
- Erweiterungen der AVB Allgefahren-Inhaltsversicherung für das Bauhandwerk (220257) Fassung: Zielgruppe Bauhandwerker, Stand 07/2024 (B 220257) Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)