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Versicherungsmakler / Inhaltsversicherung für Betriebe / Bedingungsarchiv

die Bayerische Allgefahren: die Bedingungen im Volltext

Allgefahren-Inhaltsversicherung, hier nur mit den Erweiterungen für Bauhandwerker: Unterversicherungsverzicht bis 1 Mio. Euro, Verzicht bei grober Fahrlässigkeit bis 100.000 Euro, 15 Prozent Vorsorge und Sachen auf Baustellen.

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Ich ermächtige die Bayerische, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von die Bayerische auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt die Bayerische mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei die Bayerische einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif Die Bayerische Allgefahren-Inhaltsversicherung (AG) von die Bayerische (Inhaltsversicherung für Betriebe) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Versicherungsschein, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an die Bayerische weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 68 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme für den Betriebsinhalt (Einrichtung, Waren und Vorräte)laut Versicherungsschein
Allgefahrendeckung (versichert ist alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist)ja„Erweiterungen zu den Allgemeinen Bedingungen für die Allgefahren Gewerbeversicherung (AG) zur Inhaltsversicherung“Titel, Seite 1
Vertragsform: eigene Inhaltsversicherung oder Baustein eines Firmen- oder Bündelvertragsnicht geregelt
Entschädigung zum Neuwert für Einrichtung und Maschinennicht geregelt
Verzicht auf den Einwand der Unterversicherungja, bis 1 Mio. €„sind nicht anzuwenden, wenn der Schaden nicht mehr als 1.000.000 EUR beträgt.“Klausel AG / BPIP-ZG 0001 / 22, Seite 1
Vorsorge oder Summenanpassung für Wertsteigerungen und Neuanschaffungen im Lauf des Jahresja„gilt für die Vorsorgeversicherung der Vorsorgebetrag für die jeweilige Versicherungssumme von 10% auf 15% erhöht.“Klausel AG / BPIP-ZG 0005 / 22, Seite 1
Saisonbedingte Erhöhung der Versicherungssumme für Waren und Vorrätenicht geregelt
Mehrere Betriebsstellen oder Versicherungsorte in einem Vertrag; Umzug in neue Räume mitversichertnicht geregelt

Versicherte Gefahren

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Feuer: Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugsnicht geregelt
Überspannung durch Blitz an elektrischen und elektronischen Gerätennicht geregelt
Seng-, Schmor- und Nutzwärmeschäden ohne Brandnicht geregelt
Einbruchdiebstahl, auch mit falschen Schlüsseln oder durch Einsteigennicht geregelt
Raub innerhalb des Versicherungsortsnicht geregelt
Vandalismus nach einem Einbruchnicht geregelt
Böswillige Beschädigung durch Dritte ohne Einbruch (auch Graffiti)nicht geregelt
Einfacher Diebstahl ohne Einbruchspuren (Ladendiebstahl, Diebstahl aus offenen Räumen)nicht geregelt
Leitungswasser: bestimmungswidrig austretendes Wasser aus Rohren und angeschlossenen Einrichtungennicht geregelt
Sprinkler-Leckagenicht geregelt
Sturm und Hagel (Windstärke laut Werk)nicht geregelt
Weitere Naturgefahren (Elementar): Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinennicht geregelt
Unbenannte Gefahren (Sachschäden durch nicht ausdrücklich genannte Ereignisse)nicht geregelt
Anprall von Fahrzeugen, Rauch und Ruß, Überschalldrucknicht geregelt
Innere Unruhen, Streik und Aussperrungnicht geregelt
Glasbruch an Schaufenstern, Vitrinen, Theken und Werbeanlagennicht geregelt
Terrorschäden mitversichertnicht geregelt

Versicherte Sachen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Waren und Vorräte (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Halb- und Fertigerzeugnisse, Handelsware)nicht geregelt
Fremdes Eigentum: Sachen von Kunden in Obhut, Bearbeitung oder Reparaturnicht geregelt
Gebrauchsgegenstände von Betriebsangehörigen und Besuchernnicht geregelt
Mietereinbauten und vom Mieter angeschaffte Gebäudebestandteilenicht geregelt
Außen angebrachte Sachen: Schilder, Markisen, Leuchtreklame, Automatennicht geregelt
Bargeld und Wertsachen in verschlossenen Behältnissennicht geregelt
Raub auf Transportwegen (Botenberaubung, Weg zur Bank)nicht geregelt
Außenversicherung: Sachen vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts (Baustelle, Messe, beim Kunden)ja, bis 25.000 €„sind auf erstes Risiko bis zur Versicherungssumme max. jedoch bis 25.000 EUR mitversichert.“Klausel VSG / BPI-ZG 0042 / 14 Nr. 5 a), Seite 2
Sachen in Kraftfahrzeugen (Werkzeug, Ware im Firmenwagen)ja, bis 25.000 €„Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 25.000 EUR begrenzt“Klausel AG / BPIP-ZG 0031 / 22, Seite 3
Verderb von Kühlgut durch Ausfall der Kühlanlagenicht geregelt
Wiederherstellung von Geschäftsunterlagen, Akten und Plänennicht geregelt
Wiederherstellung von Daten und Programmen nach einem versicherten Sachschadennicht geregelt
Elektronische Geräte über die Gefahren Feuer, Einbruch, Wasser und Sturm hinaus (Bedienungsfehler, Kurzschluss)nicht geregelt

Kosten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Aufräumungs-, Abbruch- und Entsorgungskostennicht geregelt
Bewegungs- und Schutzkostennicht geregelt
Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, Feuerlöschkostennicht geregelt
Schlossänderungskosten nach Schlüsselverlust oder Einbruchja, bis 1.000 €„Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 EUR begrenzt.“Klausel VSG / BPI-ZG 0027 / 14, Seite 2
Gebäudeschäden durch Einbruch (Türen, Fenster, Rollläden), auch für Mieternicht geregelt
Kosten für provisorische Maßnahmen (Notverglasung, Bewachung)nicht geregelt
Dekontamination von Erdreich und Löschwassernicht geregelt
Mehrkosten durch behördliche Auflagen, Preissteigerung und Technologiefortschrittnicht geregelt
Kosten für Sachverständigenicht geregelt
Mehrkosten für Wasser- und Gasverlust nach einem Leitungswasserschadennicht geregelt

Betriebsunterbrechung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ertragsausfall oder Betriebsunterbrechung nach einem Sachschaden enthalten oder als Baustein wählbarja„Ein Ertragsausfallschaden im Sinne von Teil B 5 AG die Bayerische2022, Stand 01/2023, liegt auch vor,“Klausel AG / BPIP-ZG 0028 / 22, Seite 3
Umfang der Betriebsunterbrechung: Fortlaufende Kosten und Betriebsgewinnnicht geregelt
Haftzeit (Monate, für die der Ausfall bezahlt wird)nicht geregelt
Zeitlicher Selbstbehalt in der Betriebsunterbrechungnicht geregelt
Unterbrechung durch behördliche Sperre oder Zugangsbehinderung nach einem Schaden in der Nachbarschaftnicht geregelt
Rückwirkungsschäden durch Sachschäden bei Zulieferern oder Abnehmernnicht geregelt
Unterbrechung durch Ausfall der öffentlichen Versorgung (Strom, Gas, Wasser)nicht geregelt

Ausschlüsse und Kürzungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Leistung bei grober Fahrlässigkeit ohne Kürzungja, bis 100.000 €„Bis 100.000 EUR verzichtet der Versicherer auf eine Kürzung.“Klausel AG / BPIP-ZG 0002 / 22, Seite 1
Ausschluss von Abnutzung, Verschleiß und allmählichen Einwirkungennicht geregelt
Ausschluss von Schäden durch Cyberangriffe und Schadsoftwarenicht geregelt
Leistungsfreiheit oder Kürzung bei Betriebsstillstand oder Leerstand der Räumenicht geregelt
Begrenzung für Waren in Schaufenstern und Vitrinen außerhalb der Geschäftszeitnicht geregelt

Obliegenheiten und Vertrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Sicherungsvorschriften (Schlösser, Gitter, Alarmanlage, Tresor) als Voraussetzung der Leistungnicht geregelt
Obliegenheit zum Beheizen und Entleeren wasserführender Anlagen in Frostzeiten und bei Betriebsruhenicht geregelt
Pflicht zur Buchführung, Inventur und Aufbewahrung getrennt von den versicherten Sachennicht geregelt
Selbstbeteiligung je Schadenfallnicht geregelt
Besserstellung: Leistung nach den Bedingungen des Vorversicherers oder nach Musterbedingungen, wenn diese günstiger sindnicht geregelt
Innovationsklausel: künftige Verbesserungen der Bedingungen gelten ohne Mehrbeitragnicht geregelt
Vertragslaufzeit und Verlängerungnicht geregelt
Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schadennicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Erweiterungen der AVB Allgefahren-Inhaltsversicherung für das Bauhandwerk (220257)
[Seite 1] Erweiterungen zu den Allgemeinen Bedingungen für die Allgefahren Gewerbeversicherung (AG) zur Inhaltsversicherung die Bayerische 2022 (Stand 01/2023) Zielgruppe Bauhandwerker – Stand 07/2024 Die folgenden Erweiterungen nehmen Bezug auf die Allgemeinen Bedingungen für die Allgefahren Gewerbeversicherung (AG) zur Inhaltsversicherung die Bayerische 2022 (Stand 01/2023). Klausel AG / BPIP-ZG 0001 / 22 - Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung 1. Die Bestimmungen über die Unterversicherung in Teil B 9 Nr. 7) AG die Bayerische2022, Stand 01/2023, sind nicht anzuwenden, wenn der Schaden nicht mehr als 1.000.000 EUR beträgt. 2. Der Unterversicherungsverzicht gilt nicht für Waren und Vorräte, für die Stichtagsversicherung vereinbart ist, und nicht für die selbständige Außenversicherung. 3. Bei Feststellung des Gesamtbetrages der Versicherungssummen nach Nr. 1 werden nicht berücksichtigt Versicherungssummen a) auf Erstes Risiko, b) für Waren und Vorräte, für die Stichtagsversicherung vereinbart ist, c) für die selbständige Außenversicherung. Klausel AG / BPIP-ZG 0002 / 22 – Erweiterter Verzicht bei Grober Fahrlässigkeit In Abweichung zu Teil B 9 Nr. 6) AG die Bayerische2022, Stand 01/2023, kann der Versicherer bei grob fahrlässiger Schadensverursachung, sowie bei grob fahrlässigem Verstoß gegen die vertraglichen Obliegenheiten die Schadensersatzleistung nur um max. 20 % kürzen, sofern die festgestellte Gesamtschadenhöhe mehr als 100.000 EUR und nicht mehr als 250.000 EUR beträgt. Bis 100.000 EUR verzichtet der Versicherer auf eine Kürzung. Klausel AG / BPIP-ZG 0003 / 22 - Verzicht auf Kürzung bei Obliegenheitsverletzung In Abweichung zu Teil B 13 Nr. 2 AG die Bayerische2022, Stand 01/2023, verzichtet der Versicherer bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung bis zu einer Schadenhöhe von 25.000 EUR die Entschädigung entsprechend der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers oder seines Repräsentanten zu kürzen. Klausel AG / BPIP-ZG 0004 / 22 - Verzicht auf Kürzung bei unterlassener Anzeige einer Gefahrerhöhung 1. Eine Gefahrerhöhung nach Vertragsabschluss ist dem Versicherer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. 2. In Abweichung zu Teil A 9 AG die Bayerische2022, Stand 01/2023, kann der Versicherer bei grob fahrlässigem Verstoß gegen diese Obliegenheit die Schadensersatzleistung nur um max. 20 % kürzen, sofern die festgestellte Gesamtschadenhöhe mehr als 100.000 EUR und nicht mehr als 250.000 EUR beträgt. Bis 100.000 EUR verzichtet der Versicherer auf eine Kürzung. Klausel AG / BPIP-ZG 0005 / 22 - Erweiterte Vorsorge Abweichend von Teil B 10 Nr. 2a) AG die Bayerische2022, Stand 01/2023, gilt für die Vorsorgeversicherung der Vorsorgebetrag für die jeweilige Versicherungssumme von 10% auf 15% erhöht. Klausel AG / BPIP-ZG 0006 / 22 - Versicherungsort bei gewerblicher und privater Nutzung 1. In Erweiterung zu Teil B 7 AG die Bayerische2022, Stand 01/2023 liegt unter der Voraussetzung, dass die Gewerberäume direkt und unmittelbar an die Privaträume des Versicherungsnehmers angrenzen und beide Verträge (sowohl der Allgefahren Gewerbeversicherungsvertrag zur Inhaltsversicherung als auch der Hausratversicherungsvertrag) bei der BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 220257 (07.2024) bestehen, ein Einbruchdiebstahl im Sinne von Teil B 1 Nr. 4 AG die Bayerische2022, Stand 01/2023, wenn ein Einbruch in die bedingungsgemäß verschlossenen angrenzenden Privaträume erfolgt und der oder die Täter durch die unverschlossene Zwischen-/Verbindungstüre in die angrenzenden Gewerberäume gelangen. BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG 1 [Seite 2] 2. Diese Erweiterung des Versicherungsschutzes entfällt, wenn entweder die Gewerbe- oder die Wohneinheit durch eine Einbruchmeldeanlage zu schützen sind. Klausel VSG / BPI-ZG 0042 / 14 – Sachen auf Baustellen 1. In Erweiterung zu AG die Bayerische 2022, Stand 01/2023 Teil B 7 Nr. 5a) Abs. 3 bis 5 gelten eigene Sachen des Versicherungsnehmers, wie Arbeitsmittel, Baumaterialien und Werkzeuge, welche vom Versicherungsnehmer und seinen Subunternehmern zum Einsatz auf einer Baustelle vorgesehen sind, während der Lagerung in einem allseits umschlossenen Gebäude und/oder abgeschlossenen Raum auf einer Baustelle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland versichert. 2. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Laptops, Tablets, Smartphones und sonstige EDV-Geräte inklusive deren Zubehör. Weiter sind von dieser Deckung Arbeitsmittel, Baumaterialien und Werkzeuge in Baucontainern, Baubuden/-wagen und -zelten vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. 3. Versicherungsschutz besteht für Sachen, die sich vorrübergehend, maximal für 3 Monate, außerhalb des Versicherungsortes auf Baustellen befinden. 4. In Erweiterung zu Teil B 7 Nr. 5a) gilt die Entschädigung auf erstes Risiko für alle Baustellen zusammen wie folgt versichert: a) Die Entschädigungsgrenze für Sachen auf Baustellen wird von 2.500 EUR bis zur Versicherungssumme, max. jedoch auf 25.000 EUR auf erstes Risiko erhöht. b) Schäden durch Abhandenkommen (gemäß Ziffer 1 dieser Klausel) sind auf erstes Risiko bis zur Versicherungssumme maximal jedoch bis 15.000 EUR mitversichert. Die Entschädigung zu 4) a und 4) b wird je Versicherungsfall um einen Selbstbehalt in Höhe von 250 EUR gekürzt. Klausel AG / BPIP-ZG 0026 - Schlossänderungskosten für Betriebsfahrzeuge 1. In Erweiterung zu Teil B 6 Nr. 3k) bb) AG die Bayerische2022, Stand 01/2023, ersetzt der Versicherer die notwendigen Kosten für Schlossänderungen an Betriebsfahrzeugen, wenn der Schlüssel durch einen Versicherungsfall durch Einbruchdiebstahl abhandengekommen ist. 2. Voraussetzung ist, dass sich die Schlüssel der Betriebsfahrzeuge in Behältnissen, die erhöhte Sicherheit auch gegen die Wegnahme der Behältnisse gewähren, befunden haben. 3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 EUR begrenzt. Klausel AG / BPIP-ZG 0027 - Ausstellungsversicherung 1. In Erweiterung zu Teil B 1 AG die Bayerische2022, Stand 01/2023, leistet der Versicherer auch Entschädigung für versicherte Sachen, die während einer Ausstellung, Gewerbeschau, Messe, einem Warenmarkt oder Ähnlichem (nicht Jahrmarkt, Rummel, Kirmes, Weihnachtsmarkt oder dergleichen sowie ständige Ausstellungen in den Versicherungsräumen, auf dem Versicherungsgrundstück oder dort unmittelbar angrenzenden Grundstücken) durch Diebstahl oder Unterschlagung abhandenkommen oder durch Dritte zerstört oder beschädigt werden. Diebstahl ist der Bruch fremden Gewahrsams und Begründung eigenen Gewahrsams in der Absicht rechtswidriger Zueignung. Unterschlagung ist die rechtswidrige Zueignung einer Sache durch Personen, die sich in deren Besitz oder Gewahrsam befindet. 2. Nicht versichert sind a) Schäden, die von Familienangehörigen oder (vorübergehenden) Angestellten des Versicherungsnehmers verursacht werden. b) das Abhandenkommen versicherter Sachen, deren Einzelwert 500 EUR übersteigt, c) das Abhandenkommen von Sachen, die während der Ausstellung zum Verbrauch bestimmt sind (z.B. Werbeprospekte, Kataloge, Lebens- und Genussmittel). Die übrigen Ausschlussbestimmungen der AG bleiben unberührt. 3. In Ergänzung zu Teil A 8 Nr. 2 AG die Bayerische2022, Stand 01/2023, hat der Versicherungsnehmer einen Schaden der Ausstellungs-, Gewerbeschau-, Messe- oder Marktleitung zu melden und hierüber einen entsprechenden Nachweis zu erbringen. Die Rechtsfolgen von Verletzungen dieser Obliegenheiten ergeben sich aus Teil A 8 und 9 AG die Bayerische2022, Stand 01/2023. 4. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 EUR begrenzt. BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG 2 [Seite 3] Klausel AG / BPIP-ZG 0028 / 22 - Ertragsausfall durch Feuer auf Baustellen 1. Ein Ertragsausfallschaden im Sinne von Teil B 5 AG die Bayerische2022, Stand 01/2023, liegt auch vor, wenn sich ein Sachschaden entsprechend Teil B 1 AG die Bayerische2022, Stand 01/2023, durch Brand (Teil C 1a, Stand 01/2023) an einer zukünftigen Arbeitsstätte (Baustelle) des Versicherungsnehmers innerhalb Deutschlands ereignet. 2. Die Entschädigung wird nur unter folgenden Voraussetzungen geleistet: a) Für die Arbeiten des Versicherungsnehmers liegt ein detaillierter schriftlicher Auftrag des Auftraggebers sowie ein Kostenvoranschlag oder Ähnliches vor, auf dessen Basis der Auftrag erteilt wurde. b) Der Auftrag als auch der Kostenvoranschlag, auf dessen Basis der Vertrag zustande gekommen ist, wurden nachweislich mindestens eine Woche vor dem Schadenereignis dem Vertragspartner zugestellt. c) Der Sachschaden ereignete sich innerhalb von einem Monat vor Beginn der vertraglich vereinbarten Tätigkeiten. 3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme für die Ertragsausfallversicherng, maximal auf 100.000 EUR, begrenzt. Klausel AG / BPIP-ZG 0029 / 22 – Erhöhung Be- und Entladeschäden Abweichend zu Teil B 2u) AG die Bayerische2022, Stand 01/2023, gelten Be- und Entladeschäden an den Transport durchführenden Fahrzeugen mitversichert. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 25.000 EUR begrenzt. Klausel AG / BPIP-ZG 0030 / 22 - Aufenthaltsrisiko in der Heimatgarage des versicherten Betriebes 1. In Erweiterung zu Teil B der AG die Bayerische2022, Stand 01/2023, sind die für den Transport bestimmten versicherten Sachen auch vor Beginn und nach Beendigung des versicherten Transportes in dem verschlossenen Transportmittel in der verschlossenen Heimatgarage des versicherten Betriebes versichert. 2. Voraussetzung ist, dass bei Ablieferung der Transport am darauffolgenden Werktag unverzüglich beginnt bzw. dass bei Anlieferung das Transportmittel am darauffolgenden Werktag unverzüglich am Versicherungsort entladen wird. 3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 25.000 EUR begrenzt. Klausel AG / BPIP-ZG 0031 / 22 – Erweiterung Ständig im Transportmittel befindliche Werkzeuge, Ersatzteile, Prüfgeräte und Installationsmaterial In Erweiterung zu Teil B 1 AG die Bayerische2022, Stand 01/2023, sind auch Werkzeuge, Ersatzteile, Prüfgeräte, Installationsmaterial und Werkstatteinbauten als Fahrzeugeinrichtung (z.B. Regalsysteme und Arbeitsvorrichtungen) die sich ständig im Transportmittel befinden, versichert, gegen Diebstahl jedoch nur, sofern die Sicherheitsvorschriften nach Teil B 13 AG die Bayerische2022, Stand 01/2023, erfüllt sind. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 25.000 EUR begrenzt Klausel AG / BPIP-ZG 0032 / 22 - Kundendienstfahrzeuge in der Nachtzeit 1. In Erweiterung zu Teil B der AG die Bayerische2022, Stand 01/2023, besteht für Kundendienstfahrzeuge (auf den Betrieb zugelassene Fahrzeuge) auch dann Versicherungsschutz, wenn sich diese während der Nachtzeit (von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr) außerhalb einer verschlossenen Einzelgarage, einer bewachten oder abgeschlossenen Sammelgarage oder eines bewachten Parkplatzes befinden oder dauernd unbeaufsichtigt sind. Dies gilt auch für ständig im Fahrzeug befindliche Werkzeuge, Ersatzteile, Prüfgeräte, Installationsmaterial und Werkstatteinbauten als Fahrzeugeinrichtung (z.B. Regalsysteme und Arbeitsvorrichtungen). 2. Die Entschädigung wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt in Höhe von 250 EUR gekürzt. 3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 15.000 EUR begrenzt. BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG 3 [Seite 4] Klausel AG / BPIP-ZG 0033 / 22 - Schäden am Ladegut wegen Betriebs-, Brems- und Bruchschäden sowie Notbremsung und Ausweichmanöver In Erweiterung zu Teil B 2 Nr. 2u) AG die Bayerische2022, Stand 01/2023, gelten Schäden am Ladegut aufgrund: - Betriebs-, Brems- und Bruchschäden an den Transport durchführenden Fahrzeugen - Notbremsungen und Ausweichmanöver der Transport durchführenden Fahrzeuge durch verkehrsbedingte Umstände, soweit hierfür der Beweis erbracht werden kann und unter der Voraussetzung, dass es ohne diese Maßnahme zu einem Unfall gekommen wäre, mitversichert. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 EUR begrenzt. BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG 4
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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