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Versicherungsmakler / Krankenzusatzversicherung / Bedingungsarchiv

Gothaer MediAmbulant: die Bedingungen im Volltext

Ambulanter Ergänzungstarif für GKV-Versicherte mit Heilpraktiker und Hufeland-Verfahren zu 80 Prozent, Sehhilfen bis 120 Euro im Jahr und Übernahme gesetzlicher Zuzahlungen.

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Ich ermächtige Gothaer, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Gothaer auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt Gothaer mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei Gothaer einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif Gothaer MediAmbulant von Gothaer (Krankenzusatzversicherung) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Versicherungsschein, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an Gothaer weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 74 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Tarifart (Bausteintarif, Kompakttarif, Erstattung oder Ärzteverzeichnis)ja„Es handelt sich um eine Ergänzungsversicherung für Zuzahlungen im ambulanten Bereich“Art der Versicherung, Seite 1
Versicherbarer Personenkreis (nur gesetzlich Versicherte, auch Beihilfeberechtigte oder Selbständige)nicht geregelt
Leistung setzt Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse vorausnicht geregelt
Freie Wahl von Arzt, Heilpraktiker und Therapeut (kein Hausarzt- oder Netzzwang)nicht geregelt
Selbstbeteiligung je Kalenderjahrnicht geregelt
Direktabrechnung mit Klinik oder Arzt (Klinikkarte, keine Vorleistung des Versicherten)nicht geregelt

Stationäre Leistungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Unterbringung im Zweibettzimmernicht geregelt
Unterbringung im Einbettzimmernicht geregelt
Privatärztliche Behandlung durch Chefarzt oder Wahlarzt im Krankenhausnicht geregelt
Erstattung über den Höchstsatz der GOÄ (3,5fach) hinaus bei Honorarvereinbarungnicht geregelt
Freie Krankenhauswahl (Mehrkosten eines anderen als des nächstgelegenen geeigneten Krankenhauses)nicht geregelt
Behandlung in Privatkliniken ohne Kassenzulassungnicht geregelt
Krankenhaustagegeld je Tag der stationären Behandlungnicht geregelt
Ersatzkrankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen (Einbettzimmer, Zweibettzimmer, Chefarzt)nicht geregelt
Rooming-in (Unterbringung einer Begleitperson bei stationärer Behandlung eines Kindes)nicht geregelt
Übernahme der gesetzlichen Zuzahlung im Krankenhaus (10 Euro je Tag)nicht geregelt
Ambulante Operation mit privatärztlichen Leistungen (Wahlleistung auch ohne Übernachtung)nicht geregelt
Wahlleistungen bei stationärer psychiatrischer und psychosomatischer Behandlungnicht geregelt

Ambulante Leistungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Behandlung durch Heilpraktikerja, bis 1.000 €„Heilpraktiker: 80 %“Was ist versichert?, Seite 1
Höchstbetrag für Heilpraktiker und Naturheilverfahren je Kalenderjahrja, bis 1.000 €„Behandlungen durch Heilpraktiker und Behandlungen durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis werden bis max. 1.000 Euro pro Jahr erstattet.“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Erstattung bis zu den Höchstsätzen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH)nicht geregelt
Anerkannte Verfahren (Hufelandverzeichnis, auch nicht schulmedizinische Methoden)ja„Alternative Medizin: 80 % für Behandlungen durch Ärzte nach Hufelandverzeichnis“Was ist versichert?, Seite 1
Osteopathienicht geregelt
Brillengläser, Fassungen und Kontaktlinsenja, bis 120 €„Sehhilfen: 100 %; maximal 120 Euro pro Jahr“Was ist versichert?, Seite 1
Zeitraum, in dem der Brillenbetrag einmal gezahlt wird (z. B. alle zwei Kalenderjahre)ja„Sehhilfen: 100 %; maximal 120 Euro pro Jahr“Was ist versichert?, Seite 1
Sehtest beim Optiker reicht, keine augenärztliche Verordnung nötignicht geregelt
Augenlaserbehandlung zur Korrektur der Fehlsichtigkeit (LASIK, LASEK, Linsenimplantat)nicht geregelt
Hörgeräte über den Kassenanteil hinausnicht geregelt
Vorsorgeuntersuchungen über die gesetzlichen Programme hinausnicht geregelt
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), etwa Ultraschall, Glaukomvorsorge, Hautkrebs mit Auflichtmikroskopnicht geregelt
Reiseschutzimpfungen und Malariaprophylaxenicht geregelt
Arzneimittel, die die Kasse nicht zahlt (rezeptfreie Mittel, Naturheilmittel, Homöopathie)nicht geregelt
Hilfsmittel über die Kassenleistung hinaus (Einlagen, Bandagen, Kompressionsstrümpfe)ja, bis zur Versicherungssumme„Hilfsmittel: 100 % der GKV-Zuzahlungen“Was ist versichert?, Seite 1
Übernahme gesetzlicher Zuzahlungen für Arznei-, Heil- und Hilfsmittelja, bis zur Versicherungssumme„Arznei- und Verbandmittel: 100 % der GKV-Zuzahlungen“Was ist versichert?, Seite 1
Privatärztliche ambulante Behandlung (Abrechnung nach GOÄ, Privatpatient beim Facharzt)nein„Zudem besteht für die folgenden Leistungen kein Versicherungsschutz: Ambulante Behandlung“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Ambulante Psychotherapie über die Kassenleistung hinausnein„Ambulante Behandlung Psychotherapie“Was ist nicht versichert?, Seite 1

Auslandsreise

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Auslandsreisekrankenversicherung enthaltennicht geregelt
Höchstdauer je Auslandsreisenicht geregelt
Medizinisch sinnvoller Rücktransport ins Heimatlandnicht geregelt

Wartezeiten und Aufnahme

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Allgemeine Wartezeitja„Es können Wartezeiten gelten, nach deren Ablauf Sie erst Leistungen erhalten.“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Besondere Wartezeit (Entbindung, Psychotherapie, Augenlasern, Hörgeräte)nicht geregelt
Entfall der Wartezeit bei Unfall oder Anrechnung einer Vorversicherungnicht geregelt
Gesundheitsfragen im Antragja„Vor Vertragsschluss wird ggf. eine Gesundheitsprüfung durchgeführt.“Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 1
Zeitraum, auf den sich die Gesundheitsfragen beziehennicht geregelt
Ausschluss laufender oder angeratener Behandlungennicht geregelt

Leistungsgrenzen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Jahreshöchstbetrag über alle Leistungennicht geregelt
Leistungsbegrenzung im ersten Versicherungsjahrnicht geregelt
Leistungsbegrenzung im zweiten Versicherungsjahrnicht geregelt
Leistungsbegrenzung im dritten Versicherungsjahrnicht geregelt
Ab welchem Versicherungsjahr die Anfangsbegrenzung entfälltnicht geregelt
Unfallfolgen außerhalb der Anfangsbegrenzungnicht geregelt

Vertrag und Beitrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Höchstes Eintrittsalternicht geregelt
Ende des Versicherungsschutzes mit Erreichen eines Höchstaltersnicht geregelt
Kinder ab Geburt versicherbarnicht geregelt
Altersrückstellungen (Beitrag nach Eintrittsalter kalkuliert)nicht geregelt
Beitragssprünge nach Altersstufennicht geregelt
Regeln zur Beitragsanpassung (auslösender Faktor, Treuhänder, Begrenzung)nicht geregelt
Verzicht des Versicherers auf das ordentliche Kündigungsrechtnicht geregelt
Umstellung auf höherwertige Tarife ohne erneute Gesundheitsprüfungnicht geregelt
Mindestvertragsdauernicht geregelt
Beitragsrückerstattung oder Bonus bei Leistungsfreiheitja, bis zur Versicherungssumme„garantierte Beitragsrückerstattung für aufeinanderfolgende leistungsfreie Versicherungsjahre: 1 Jahr: 3 Monatsbeiträge (MB); 2 Jahre: 4 MB; ab 3 Jahren: 5 MB“Was ist versichert?, Seite 1

Österreich

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Sonderklasse im Spital (Zweibett- oder Einbettzimmer und Arzthonorare)nicht geregelt
Geltungsbereich der Sonderklasse (Bundesland, ganz Österreich, Privatspitäler, Ausland)nicht geregelt
Kostenersatz für Wahlärzte ohne Kassenvertragnicht geregelt
Erstattungssatz beim Wahlarzt in Prozent der Rechnung nach Abzug der Kassenleistungnicht geregelt
Selbstbehalt je Spitalsaufenthalt oder je Kalenderjahr in der Sonderklassenicht geregelt
Taggeld bei Aufenthalt in der allgemeinen Gebührenklassenicht geregelt

Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Cuadro médico (Ärzte- und Klinikverzeichnis) mit Umfang und regionaler Abdeckungnicht geregelt
Erstattungssatz außerhalb des Verzeichnisses (reembolso) in Prozentnicht geregelt
Jahreshöchstbetrag der Erstattung außerhalb des Verzeichnisses (límite anual)nicht geregelt
Zuzahlung je Arztbesuch oder Leistung (copago)nicht geregelt
Wartezeiten (carencias) für Operationen, Entbindung und Diagnostiknicht geregelt
Klinikaufenthalt im Einzelzimmer mit Begleitbettnicht geregelt
Ausschluss von Vorerkrankungen (enfermedades preexistentes)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Gothaer Krankenversicherung Aktiengesellschaft
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Informationsblatt MediAmbulant (IPID)
[Seite 1] Private Krankenversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: Gothaer Krankenversicherung AG Produkt: Tarif Medi Ambulant Registriert in der Bundesrepublik Deutschland Dieses Informationsblatt ist ein kurzer Überblick über Ihren Versicherungsschutz. Es ist daher nicht vollständig. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Es handelt sich um eine Ergänzungsversicherung für Zuzahlungen im ambulanten Bereich Tarif MediAmbulant Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Tarif MediAmbulant: Krankheiten und Unfälle, die vorsätzlich verursacht Heilpraktiker: 80 % wurden sind nicht versichert. Arznei- und Verbandmittel: 100 % der GKV-Zuzahlungen Zudem besteht für die folgenden Leistungen kein Versicherungsschutz: Heilmittel: 100 % der GKV-Zuzahlungen − Ambulante Behandlung Sehhilfen: 100 %; maximal 120 Euro pro Jahr − Psychotherapie Hilfsmittel: 100 % der GKV-Zuzahlungen Alternative Medizin: 80 % für Behandlungen durch Ärzte nach Hufelandverzeichnis Gibt es Deckungsbeschränkungen? Berechtigung zur Beitragsrückerstattung: ja ! Es können Wartezeiten gelten, nach deren Ablauf Sie erst garantierte Beitragsrückerstattung für aufeinander- Leistungen erhalten. folgende leistungsfreie Versicherungsjahre: ! Eine Gesundheitsprüfung kann zu individuellen 1 Jahr: 3 Monatsbeiträge (MB); Leistungsausschlüssen führen, auf die wir Sie gesondert 2 Jahre: 4 MB; hinweisen. ab 3 Jahren: 5 MB ! Die Höhe der Versicherungsleistung kann abhängig von Selbstbeteiligungen und Höchstsätzen sein. Tarif MediAmbulant: ! Behandlungen durch Heilpraktiker und Behandlungen durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis werden bis max. 1.000 Euro pro Jahr erstattet. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte den Versicherungs- bedingungen. Wo bin ich versichert? Sofern der Tarif keine anderslautenden Regelungen vorsieht, bieten wir Ihnen Versicherungsschutz in Europa. Während der ersten sechs Monate eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes auch im außereuropäischen Ausland. Alle Informationen zum Thema Geltungsbereich finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Welche Verpflichtungen habe ich? • Vor Vertragsschluss wird ggf. eine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Daher müssen Sie alle vom Versicherer geforderten Angaben zu durchgemachten oder bestehenden Beschwerden und Erkrankungen wahrheitsgemäß beantworten. • Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen. • Bitte teilen Sie uns das Bestehen einer weiteren Krankenversicherung, auch einer gesetzlichen Krankenversicherung, unverzüglich mit. • Bei Eintritt des Versicherungsfalles sind Sie verpflichtet, uns alle Auskünfte zu erteilen, die zur Feststellung des Leistungsfalles oder der Leistungspflicht und ihres Umfangs notwendig sind. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Wann und wie zahle ich? Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag, der aber auch in gleichen monatlichen Beitragsraten gezahlt werden kann. Er ist am Ersten eines jeden Monats fällig. Den ersten Beitrag müssen Sie, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Sie können uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto einzuziehen (SEPA-Lastschriftmandat). 117024 – 02.2018 [Seite 2] Wann beginnt und endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt, jedoch nicht vor Abschluss des Versiche- rungsvertrages und nicht vor Ablauf von eventuell vereinbarten Wartezeiten. Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Versicherungsschutz endet mit Beendigung des Versicherungsverhältnisses. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Der Vertrag endet durch Kündigung und in weiteren vertraglich vereinbarten Fällen. Eine Kündigung ist zum Ende eines Versicherungs- jahres, frühestens zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer, mit einer Frist von drei Monaten möglich. Einzelheiten zu den Kündigungs- möglichkeiten und den einzuhaltenden Fristen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

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Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

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