Versicherungsmakler / Maschinenversicherung / Bedingungsarchiv
INTER stationäre PREMIUM: die Bedingungen im Volltext
Premium-Erweiterung zur Maschinenversicherung stationärer Maschinen nach AMB 2011 mit vielen Sublimits auf Erstes Risiko (Kosten bis 50.000 Euro, Cyber, Erdbeben, subsidiär Feuer und Diebstahl), Neuwert im Totalschaden bis 24 Monate Maschinenalter und Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit bis 50.000 Euro.
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 70 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Versicherungssumme (Neuwert der Maschinen einschließlich Fracht, Montage und Zölle) | laut Versicherungsschein | „In Abweichung zu Abschnitt "A" § 5 Nr. 1 a) und b) AMB 2011 gilt als Versicherungswert der Neuwert wie folgt vereinbart:“ | Nr. 3, Seite 2 |
| Allgefahrendeckung (versichert ist jeder unvorhergesehen und plötzlich eintretende Sachschaden, der nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist) | nicht geregelt | ||
| Vertragsform: eigene Maschinenversicherung oder Baustein eines Firmen-, Bündel- oder Multirriesgo-Vertrags | ja | „Besondere Vereinbarung Maschinenversicherung (stationäre Maschinen) PREMIUM (BV 9971)“ | Titel, Seite 1 |
| Stationäre Maschinen und maschinelle Einrichtungen versicherbar (Produktions-, Werkstatt- und Haustechnik) | ja | „Versichert sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten stationären Maschinen, maschinellen Einrichtungen und sonstigen technischen Anlagen, sobald sie betriebsfertig sind.“ | Nr. 1.1, Seite 2 |
| Fahrbare und transportable Geräte versicherbar (Baumaschinen, Stapler, Arbeitsbühnen, landwirtschaftliche Geräte) | nicht geregelt | ||
| Pauschaldeckung: alle Maschinen bestimmter Gruppen ohne Einzelliste versichert | nein | „Versichert sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten stationären Maschinen“ | Nr. 1.1, Seite 2 |
| Wertgrenzen je Maschine (Mindest- oder Höchstneuwert, ab dem oder bis zu dem eine Maschine erfasst ist) | nicht geregelt | ||
| Vorsorge für neu angeschaffte Maschinen im Lauf des Versicherungsjahres | ja | „Entschädigt wird bis zur zuletzt dokumentierten Versicherungssumme zuzüglich 50 %, sofern keine anderen Entschädigungsgrenzen vereinbart wurden.“ | Nr. 5, Seite 6 |
| Versicherungsschutz ab Betriebsfertigkeit, auch während Reinigung, Wartung, Überholung, Demontage und Transport innerhalb des Versicherungsorts | ja | „Eine spätere Unterbrechung der Betriebsfertigkeit unterbricht den Versicherungsschutz nicht. Dies gilt auch während einer De- oder Remontage sowie während eines Transportes der Sache innerhalb des Versicherungsortes.“ | Nr. 1.1, Seite 2 |
| Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung | ja | „verzichtet der Versicherer auf den Einwand der Unterversicherung dann, wenn die Abweichung nicht mehr als 30 % beträgt und weder vorsätzlich noch arglistig herbeigeführt wurde.“ | Nr. 7, Seite 6 |
| Gemietete, geleaste und fremde Maschinen in Obhut des Betriebs versicherbar | nicht geregelt | ||
| Versicherungsort und Geltungsbereich (Betriebsgrundstück, Baustellen, Deutschland, Europa) | ja | „besteht Versicherungsschutz auch außerhalb des Versicherungsortes, soweit Teile der versicherten Maschinen zum Zweck von Reparatur- oder Überholungsmaßnahmen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bewegt oder transportiert werden müssen.“ | Nr. 2.1, Seite 2 |
Versicherte Gefahren
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit und Fahrlässigkeit von Mitarbeitern | nicht geregelt | ||
| Vorsatz Dritter, Sabotage und Vandalismus | nicht geregelt | ||
| Konstruktions-, Material-, Guss- und Ausführungsfehler | nicht geregelt | ||
| Kurzschluss, Überstrom, Überspannung und Induktion | nicht geregelt | ||
| Versagen von Mess-, Regel- und Sicherheitseinrichtungen | nicht geregelt | ||
| Wassermangel in Dampferzeugern und Kesseln | nicht geregelt | ||
| Zerreißen infolge Fliehkraft | nicht geregelt | ||
| Überdruck und Unterdruck (außer Explosion und Implosion nach dem Feuerwerk) | nicht geregelt | ||
| Eindringen von Fremdkörpern | nicht geregelt | ||
| Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion und Löschen (oft ausgeschlossen, weil über die Inhaltsversicherung gedeckt) | ja, bis 10.000 € | „Der Versicherer leistet Entschädigung bis zu einem Betrag von 10.000 EUR auf Erstes Risiko auch für Schäden gemäß Abschnitt "A" § 2 Nr. 3 AMB 2011, soweit nicht aus einem anderweitigen Versicherungsvertrag Entschädigung erlangt wird.“ | Nr. 4.18, Seite 5 |
| Sturm, Frost, Eisgang, Überschwemmung und weitere Naturgefahren | ja, bis 10.000 € | „sind Schäden durch Überschwemmung infolge von Witterungsniederschlägen bis zu 10.000 EUR auf Erstes Risiko mitversichert.“ | Nr. 4.20, Seite 5 |
| Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub der Maschine oder von Teilen | ja, bis 10.000 € | „Der Versicherer leistet Entschädigung bis zu einem Betrag von 10.000 EUR auf Erstes Risiko auch für Schäden gemäß Abschnitt "A" § 2 Nr. 4 k) AMB 2011, soweit nicht aus einem anderweitigen Versicherungsvertrag Entschädigung erlangt wird.“ | Nr. 4.19, Seite 5 |
| Unfallschäden fahrbarer Geräte: Zusammenstoß, Umstürzen, Absturz, Einsinken | nicht geregelt | ||
| Innere Betriebsschäden (Bruchschäden ohne äußere Einwirkung, etwa Getriebe- oder Motorschaden) | ja, bis 5.000 € | „leistet der Versicherer bis zu 5.000 EUR - auf Erstes Risiko - auch Entschädigung für elektronische Bauelemente (Bauteile) der versicherten Sache, ohne dass der Schaden nachweislich auf die Einwirkung einer versicherten Gefahr von außen zurückzuführen ist.“ | Nr. 4.21, Seite 5 |
| Schäden beim Transport und beim Ver- und Entladen (auch auf öffentlichen Straßen) | ja | „Aufwendungen, die aufgrund eines ersatzpflichtigen Teilschadens durch einen Werkstattaufenthalt oder den Transport dorthin entstehen, gelten für versicherte Sachen mitversichert.“ | Nr. 8, Seite 6 |
| Schäden bei Arbeiten auf oder in Gewässern und auf Fähren | nicht geregelt |
Versicherte Teile
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Werkzeuge, Verschleißteile, Bänder, Ketten, Reifen und Schläuche mitversichert | ja, bis 10.000 € | „werden auch Schäden an Werkzeugen ersetzt, die als Folge eines ersatzpflichtigen Maschinenschadens eintreten. Werkzeuge sind bis zu 10.000 EUR auf Erstes Risiko versichert.“ | Nr. 4.15, Seite 5 |
| Wechsel- und Anbauwerkzeuge (Bohrer, Schaufeln, Löffel, Formen, Matrizen) | ja, bis 10.000 € | „Werkzeuge sind bis zu 10.000 EUR auf Erstes Risiko versichert. Die Ersatzleistung erfolgt zum Zeitwert.“ | Nr. 4.15, Seite 5 |
| Betriebsmittel (Öle, Kühlmittel, Kältemittel, Katalysatoren, Brennstoffe) | nein | „Hilfs- und Betriebsstoffe, Verbrauchsmaterialien und Arbeitsmittel;“ | Nr. 1.3 b), Seite 2 |
| Fundamente, Ausmauerungen und Auskleidungen | ja, bis 25.000 € | „sind die Fundamente der versicherten Sachen bis zu 25.000 EUR auf Erstes Risiko mitversichert.“ | Nr. 4.14, Seite 5 |
| Reserveteile und Ersatzaggregate | ja, bis 10.000 € | „Für vom Versicherungsnehmer vorgehaltene Zusatzgeräte und Reserveteile sind bis zu 10.000 EUR auf Erstes Risiko versichert.“ | Nr. 4.17, Seite 5 |
| Steuerungssoftware und Daten von Maschinensteuerungen (CNC, SPS) nach einem Sachschaden | ja | „Ebenfalls versichert sind Kosten für die Wiederherstellung von Daten des Betriebssystems, welche für die Grundfunktion der versicherten Sache notwendig sind“ | Nr. 4.1, Seite 3 |
Kosten und Ertragsausfall
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten | ja, bis 50.000 € | „sind die nachfolgend aufgeführten Kosten insgesamt je Versicherungsfall bis 50.000 EUR auf Erstes Risiko versichert: a) Aufräum-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten“ | Nr. 4.2, Seite 3 |
| De- und Remontagekosten, Bewegungs- und Schutzkosten | ja, bis 50.000 € | „Bewegungs- und Schutzkosten (Abschnitt "A" § 6 Nr. 3 c) AMB 2011) bis 50.000 EUR auf Erstes Risiko“ | Nr. 4.3 b), Seite 3 |
| Kosten für Expressfracht, Luftfracht, Überstunden, Sonn- und Feiertagsarbeit | ja, bis 50.000 € | „sind die nachfolgend aufgeführten Kosten insgesamt je Versicherungsfall bis 50.000 EUR auf Erstes Risiko versichert: a) Luftfrachtkosten“ | Nr. 4.4, Seite 3 |
| Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten sowie Gerüste | nicht geregelt | ||
| Bergungs- und Abschleppkosten für fahrbare Geräte | nicht geregelt | ||
| Kosten für Fehlersuche und Schadenermittlung | ja, bis 10.000 € | „Mitversichert gelten bis 10.000 EUR - auf Erstes Risiko - die infolge eines Versicherungsfalles anfallenden Kosten, um die Schadenursache zu lokalisieren bzw. aufzuspüren (Schadenortungskosten).“ | Nr. 4.10, Seite 4 |
| Mehrkosten für die Miete einer Ersatzmaschine oder Fremdleistungen während der Reparatur | ja | „Wird im Versicherungsfall ein Gerät nicht am Versicherungsort repariert, sondern vorübergehend gegen ein Ersatzgerät ausgetauscht, dann gewährt der Versicherer Versicherungsschutz auch für das zur Verfügung gestellte Ersatzgerät.“ | Nr. 12, Seite 7 |
| Maschinen-Betriebsunterbrechung (Ertragsausfall nach Maschinenschaden) enthalten oder als Baustein wählbar | nicht geregelt |
Entschädigung
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Teilschaden: Ersatz der Wiederherstellungskosten (Reparatur in den betriebsfertigen Zustand) | ja | „Erfolgt keine Wiederherstellung der beschädigten Sache, so ist vereinbarungsgemäß der Betrag zu entschädigen, der nach einer etwa erfolgten Wiederherstellung zu vergüten gewesen wäre.“ | Nr. 13, Seite 7 |
| Totalschaden: Entschädigung zum Neuwert, Zeitwert oder Wiederbeschaffungswert | ja | „wird im Falle eines Totalschadens für bis zu 24 Monate alte Maschinen der Neuwert (Abschnitt "A" § 5 Nr. 1 AMB 2011) abzüglich der Werte der Reste erstattet“ | Nr. 15, Seite 7 |
| Abzug neu für alt (Wertverbesserung, Zeitwertabzug nach Maschinenalter) | ja | „Ist die Maschine bei Schadeneintritt älter als 24 Monate oder unterbleibt die Wiederbeschaffung, so wird der Zeitwert (Abschnitt "A" § 7 Nr. 1 AMB 2011) erstattet.“ | Nr. 15, Seite 7 |
| Mehrkosten durch technologischen Fortschritt bei der Ersatzbeschaffung | nicht geregelt | ||
| Kosten provisorischer Reparaturen und Ersatz bei Wiederholungsschäden danach | ja, bis 10.000 € | „sind Mehrkosten durch behelfsmäßige oder vorläufige Wiederherstellung bis zu einer Versicherungssumme von 10.000 EUR auf Erstes Risiko mitversichert.“ | Nr. 4.8, Seite 4 |
| Summen- und Beitragsanpassung nach Index (etwa Maschinenbau-Index) | nicht geregelt |
Ausschlüsse und Kürzungen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ausschluss von Abnutzung, Verschleiß, Korrosion, Kesselstein und allmählichen Einwirkungen | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Schäden, für die Hersteller, Lieferant oder Reparaturbetrieb aus Gewährleistung oder Vertrag einstehen müssen | nicht geregelt | ||
| Vorleistung des Versicherers, wenn Hersteller oder Lieferant die Gewährleistung bestreiten | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Mängeln, die bei Abschluss bekannt waren oder hätten bekannt sein müssen | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Schäden durch Weiterbetrieb vor endgültiger Reparatur | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Schäden bei Erprobung, Probebetrieb und Versuchen | nicht geregelt | ||
| Leistung bei grober Fahrlässigkeit ohne Kürzung | ja, bis 50.000 € | „Der Versicherer verzichtet bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles durch den Versicherungsnehmer bis zu einer Schadenhöhe von 50.000 EUR auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Schadens“ | Nr. 21 a), Seite 9 |
| Ausschluss von Schäden durch Cyberangriffe und Schadsoftware an Maschinensteuerungen | keine | „Mitversichert gelten im Falle einer Cyber-Attacke bis 10.000 EUR auf Erstes Risiko“ | Nr. 4.9, Seite 4 |
| Terrorschäden mitversichert | ja | „Schäden durch Terrorismus innerhalb Deutschlands gelten mitversichert.“ | Nr. 9, Seite 6 |
| Außergewöhnliche Risiken über den Consorcio de Compensación de Seguros (nur Spanien) | nicht geregelt |
Selbstbehalt, Obliegenheiten und Vertrag
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Selbstbeteiligung je Schadenfall | nicht geregelt | ||
| Prozentuale oder höhere Selbstbeteiligung (fahrbare Geräte, Diebstahl, Naturgefahren, ältere Maschinen) | nicht geregelt | ||
| Wartungspflicht nach Herstellervorgaben oder Wartungsvertrag als Voraussetzung der Leistung | nicht geregelt | ||
| Pflicht zu gesetzlichen und behördlichen Prüfungen (UVV, Kessel- und Druckbehälterprüfung) | nicht geregelt | ||
| Sicherungsvorgaben für fahrbare Geräte außerhalb der Arbeitszeit (Wegfahrsperre, Abstellen, Ortung) | nicht geregelt | ||
| Meldepflicht für Zu- und Abgänge von Maschinen und jährliche Summenmeldung | ja | „Der Versicherungsnehmer meldet dem Versicherer innerhalb von drei Monaten nach Beginn eines jeden Versicherungsjahres die aufgrund der im vorhergehenden Versicherungsjahr eingetretenen Veränderungen erforderliche Anhebung/Reduzierung der Versicherungssummen.“ | Nr. 6, Seite 6 |
| Obliegenheiten im Schadenfall (sofortige Meldung, Besichtigung vor Reparatur, Polizei bei Diebstahl) | ja | „Bei Schäden bis zu einer Höhe von voraussichtlich nicht mehr als 20.000 EUR kann mit der Reparatur sofort begonnen werden; die beschädigten Teile sind jedoch zur Beweissicherung aufzubewahren.“ | Nr. 4.22, Seite 5 |
| Besserstellung: Leistung nach Musterbedingungen oder Bedingungen des Vorversicherers, wenn diese günstiger sind | ja | „Sollte sich bei konkreten Schadenfällen herausstellen, dass die Versicherungsbedingungen des Vorvertrages beim Vorversicherer für den Versicherungsnehmer günstiger sind, wird der Versicherer nach den Versicherungsbedingungen des Vorvertrages regulieren.“ | Nr. 22, Seite 9 |
| Innovationsklausel: künftige Verbesserungen der Bedingungen gelten ohne Mehrbeitrag | ja | „Werden die diesem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Besonderen Vereinbarungen während der Vertragsdauer zum Vorteil des Versicherungsnehmers und ohne Mehrprämie geändert, so gelten die Inhalte der neuen Vereinbarung mit sofortiger Wirkung auch für diesen Versicherungsvertrag.“ | Nr. 10, Seite 6 |
| Vertragslaufzeit und Verlängerung | nicht geregelt | ||
| Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schaden | nicht geregelt | ||
| Sachverständigenverfahren bei Streit über die Schadenhöhe | ja, bis 25.000 € | „Sachverständigenkosten gelten bis zu einer Versicherungssumme von 25.000 EUR auf Erstes Risiko mitversichert.“ | Nr. 4.6, Seite 3 |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.
Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- INTER Allgemeine Versicherung AG
- Vertrieb
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- Besondere Vereinbarung Maschinenversicherung (stationäre Maschinen) PREMIUM (BV 9971) Fassung: BV 9971 Form 01/18, Stand 01.10.2018 Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
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