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Versicherungsmakler / Pflegezusatzversicherung / Bedingungsarchiv

BarmeniaGothaer Barmenia Pflegetagegeld PT1: die Bedingungen im Volltext

Pflegetagegeld mit gestaffelten Sätzen von 10 % in Pflegegrad 1 bis 100 % in Pflegegrad 5 unabhängig vom Pflegeort, Einmalzahlung und Dynamik auch im Leistungsbezug.

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Ich ermächtige BarmeniaGothaer, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von BarmeniaGothaer auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt BarmeniaGothaer mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei BarmeniaGothaer einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif Barmenia Pflegetagegeld PT1 von BarmeniaGothaer (Pflegezusatzversicherung) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Versicherungsschein, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an BarmeniaGothaer weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 70 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Tarifart (Pflegetagegeld, Pflegemonatsgeld, Pflegekosten oder Pflegerente)ja„Das Pflegetagegeld wird ohne Kostennachweis und ohne zeitliche Begrenzung für jeden Tag einer Pflegebedürftigkeit gezahlt.“1.1, Seite 1
Vereinbarter Betrag bei höchstem Pflegegrad (Tagegeld, Monatsgeld oder Rente)ja, bis zur Versicherungssumme„Das Pflegetagegeld beträgt mindestens 1,00 EUR und kann um je 1,00 EUR gesteigert werden.“1.21, Seite 1
Begriff der Pflegebedürftigkeit (Bezug auf SGB XI oder eigene Definition im Werk)nicht geregelt
Freie Verwendung der Leistung ohne Kostennachweisja„Das Pflegetagegeld wird ohne Kostennachweis und ohne zeitliche Begrenzung für jeden Tag einer Pflegebedürftigkeit gezahlt.“1.1, Seite 1

Leistung bei häuslicher Pflege

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Pflegegrad 1, häusliche Pflege (Prozent des vereinbarten Betrags)ja„Das Pflegetagegeld beträgt bei Pflegebedürftigkeit nach Pflegegrad 1 10 % Pflegegrad 2 40 % Pflegegrad 3 60 % Pflegegrad 4 80 % Pflegegrad 5 100 % des vereinbarten Tagessatzes.“1.21, Seite 1
Pflegegrad 2, häusliche Pflege (Prozent des vereinbarten Betrags)ja„Das Pflegetagegeld beträgt bei Pflegebedürftigkeit nach Pflegegrad 1 10 % Pflegegrad 2 40 % Pflegegrad 3 60 % Pflegegrad 4 80 % Pflegegrad 5 100 % des vereinbarten Tagessatzes.“1.21, Seite 1
Pflegegrad 3, häusliche Pflege (Prozent des vereinbarten Betrags)ja„Das Pflegetagegeld beträgt bei Pflegebedürftigkeit nach Pflegegrad 1 10 % Pflegegrad 2 40 % Pflegegrad 3 60 % Pflegegrad 4 80 % Pflegegrad 5 100 % des vereinbarten Tagessatzes.“1.21, Seite 1
Pflegegrad 4, häusliche Pflege (Prozent des vereinbarten Betrags)ja„Das Pflegetagegeld beträgt bei Pflegebedürftigkeit nach Pflegegrad 1 10 % Pflegegrad 2 40 % Pflegegrad 3 60 % Pflegegrad 4 80 % Pflegegrad 5 100 % des vereinbarten Tagessatzes.“1.21, Seite 1
Pflegegrad 5, häusliche Pflege (Prozent des vereinbarten Betrags)ja„Das Pflegetagegeld beträgt bei Pflegebedürftigkeit nach Pflegegrad 1 10 % Pflegegrad 2 40 % Pflegegrad 3 60 % Pflegegrad 4 80 % Pflegegrad 5 100 % des vereinbarten Tagessatzes.“1.21, Seite 1

Leistung bei stationärer Pflege

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Pflegegrad 1, stationäre Pflege (Prozent des vereinbarten Betrags)ja„Das Pflegetagegeld beträgt bei Pflegebedürftigkeit nach Pflegegrad 1 10 % Pflegegrad 2 40 % Pflegegrad 3 60 % Pflegegrad 4 80 % Pflegegrad 5 100 % des vereinbarten Tagessatzes.“1.21, Seite 1
Pflegegrad 2, stationäre Pflege (Prozent des vereinbarten Betrags)ja„Das Pflegetagegeld beträgt bei Pflegebedürftigkeit nach Pflegegrad 1 10 % Pflegegrad 2 40 % Pflegegrad 3 60 % Pflegegrad 4 80 % Pflegegrad 5 100 % des vereinbarten Tagessatzes.“1.21, Seite 1
Pflegegrad 3, stationäre Pflege (Prozent des vereinbarten Betrags)ja„Das Pflegetagegeld beträgt bei Pflegebedürftigkeit nach Pflegegrad 1 10 % Pflegegrad 2 40 % Pflegegrad 3 60 % Pflegegrad 4 80 % Pflegegrad 5 100 % des vereinbarten Tagessatzes.“1.21, Seite 1
Pflegegrad 4, stationäre Pflege (Prozent des vereinbarten Betrags)ja„Das Pflegetagegeld beträgt bei Pflegebedürftigkeit nach Pflegegrad 1 10 % Pflegegrad 2 40 % Pflegegrad 3 60 % Pflegegrad 4 80 % Pflegegrad 5 100 % des vereinbarten Tagessatzes.“1.21, Seite 1
Pflegegrad 5, stationäre Pflege (Prozent des vereinbarten Betrags)ja„Das Pflegetagegeld beträgt bei Pflegebedürftigkeit nach Pflegegrad 1 10 % Pflegegrad 2 40 % Pflegegrad 3 60 % Pflegegrad 4 80 % Pflegegrad 5 100 % des vereinbarten Tagessatzes.“1.21, Seite 1

Weitere Leistungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Leistung bei Demenz ohne anerkannten Pflegegradnicht geregelt
Einmalleistung bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit (ab welchem Pflegegrad)ja, bis zur Versicherungssumme„Die Einmalzahlung (siehe auch Ziffer 1.1) wird in Höhe des 100fachen des nach Pflegegrad 5 vereinbarten Pflegetagegeldes gezahlt.“1.22, Seite 2
Kurzzeit-, Verhinderungs-, Tages- und Nachtpflegenicht geregelt
Todesfallleistung oder Rentengarantiezeitnicht geregelt

Beitragsbefreiung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Beitragsbefreiung im Leistungsfall, ab welchem Pflegegradja„Besteht Pflegebedürftigkeit nach Pflegegrad 4 oder 5 für eine versicherte Person, so wird für diese Person der Beitrag für den Tarif PT1 erlassen.“1.23, Seite 2
Beitragsbefreiung auch bei häuslicher Pflege, nicht nur stationärja„Besteht Pflegebedürftigkeit nach Pflegegrad 4 oder 5 für eine versicherte Person, so wird für diese Person der Beitrag für den Tarif PT1 erlassen.“1.23, Seite 2
Beitragsbefreiung erst nach einer Frist im Leistungsbezugnicht geregelt

Wartezeiten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Allgemeine Wartezeitnicht geregelt
Gesonderte Wartezeit für Demenznicht geregelt
Wegfall der Wartezeit bei Pflegebedürftigkeit durch Unfallnicht geregelt
Karenzzeit im Leistungsfall (Leistung erst nach Ablauf einer Frist)nicht geregelt

Feststellung und Leistungsbeginn

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Anerkennung der Einstufung durch den Medizinischen Dienst oder Medicproofnicht geregelt
Eigene Begutachtung durch einen Arzt des Versicherersnicht geregelt
Rückwirkende Leistung ab Beginn der Pflegebedürftigkeit oder ab Antragnicht geregelt
Leistungsverlust bei verspäteter Meldungnicht geregelt

Dynamik und Nachversicherung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Beitragsdynamik (regelmäßige Erhöhung ohne Gesundheitsprüfung)ja„Das vereinbarte Pflegetagegeld erhöht sich auch nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit - alle drei Jahre um 10 %“2.51, Seite 2
Erlöschen der Dynamik nach wiederholtem Widerspruchja„Bezüglich der versicherten Personen, für die zweimal hintereinander von der Erhöhung kein Gebrauch gemacht wurde, erlischt das Recht auf weitere Erhöhungen.“2.51, Seite 2
Leistungsdynamik im Leistungsbezug (Anhebung laufender Zahlungen)ja„Das hinzukommende Pflegetagegeld gilt vom Zeitpunkt des Wirksamwerdens an auch für laufende Versicherungsfälle.“2.51, Seite 2
Nachversicherungsgarantie bei Anlässen (Heirat, Geburt, Reform der Pflegeversicherung)nicht geregelt

Leistung im Ausland

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Leistung bei Pflege in der EU und im EWRnicht geregelt
Leistung bei Pflege weltweitnicht geregelt
Vertrag bleibt bei Wohnsitzverlegung ins Ausland bestehennicht geregelt

Assistance und Beratung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Pflegeplatzgarantie (Heimplatz innerhalb fester Frist)nicht geregelt
Pflegeberatung und Hilfe beim Antrag auf den Pflegegradnicht geregelt
Organisation von Pflegedienst, Hausnotruf und Hilfsmittelnnicht geregelt
Schulung und Entlastung pflegender Angehörigernicht geregelt

Versicherte Personen und Alter

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Kinder beitragsfrei oder günstig mitversichertnicht geregelt
Höchstes Eintrittsalterja„Für den Tarif gilt kein Aufnahmehöchstalter.“2.2, Seite 2
Ende von Versicherung oder Leistung ab einem Höchstalterkeine„Das Pflegetagegeld wird ohne Kostennachweis und ohne zeitliche Begrenzung für jeden Tag einer Pflegebedürftigkeit gezahlt.“1.1, Seite 1

Geförderte Pflegevorsorge (Pflege-Bahr)

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Staatliche Zulage nach § 127 SGB XInicht geregelt
Annahme ohne Gesundheitsprüfung und ohne Risikozuschlagnicht geregelt
Wartezeit im geförderten Tarif (höchstens fünf Jahre)nicht geregelt
Leistung in Pflegegrad 5 (mindestens 600 Euro im Monat)nicht geregelt

Antrag und Gesundheitsfragen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Gesundheitsfragen im Antragnicht geregelt
Rückfragezeitraum der Gesundheitsfragennicht geregelt
Ausschluss von Vorerkrankungen oder bekannter Pflegebedürftigkeitnicht geregelt

Vertrag und Beitrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Bildung von Alterungsrückstellungen (Kalkulation nach Art der Lebens- oder Krankenversicherung)nicht geregelt
Beitragsanpassung durch den Versicherer bei steigenden Leistungsausgabennicht geregelt
Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht des Versicherersnicht geregelt
Beitragspause oder Stundung bei finanziellem Engpassnicht geregelt
Beitragsfreistellung mit verminderter Leistungnicht geregelt
Wiederinkraftsetzung ohne neue Gesundheitsprüfungnicht geregelt

Besonderheiten Österreich (Pflegevorsorge)

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Österreich: Leistung bei Pflegestufe 1 nach Bundespflegegeldgesetz (Prozent des vereinbarten Betrags)nicht geregelt
Österreich: Leistung bei Pflegestufe 2 nach Bundespflegegeldgesetz (Prozent des vereinbarten Betrags)nicht geregelt
Österreich: Leistung bei Pflegestufe 3 nach Bundespflegegeldgesetz (Prozent des vereinbarten Betrags)nicht geregelt
Österreich: Leistung bei Pflegestufe 4 nach Bundespflegegeldgesetz (Prozent des vereinbarten Betrags)nicht geregelt
Österreich: Leistung bei Pflegestufe 5 nach Bundespflegegeldgesetz (Prozent des vereinbarten Betrags)nicht geregelt
Österreich: Leistung bei Pflegestufe 6 nach Bundespflegegeldgesetz (Prozent des vereinbarten Betrags)nicht geregelt
Österreich: Leistung bei Pflegestufe 7 nach Bundespflegegeldgesetz (Prozent des vereinbarten Betrags)nicht geregelt
Österreich: Leistung knüpft an den Pflegegeldbescheid annicht geregelt

Besonderheiten Spanien (seguro de dependencia)

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Spanien: Leistung bei Grado I, dependencia moderadanicht geregelt
Spanien: Leistung bei Grado II, dependencia severanicht geregelt
Spanien: Leistung bei Grado III, gran dependencianicht geregelt
Spanien: Anerkennung des Grades nach Ley 39/2006 statt eigenem Baremonicht geregelt
Spanien: renta mensual, capital único oder Wahl zwischen beidennicht geregelt
Spanien: carencias (Wartezeiten) je Leistung, auch für Demenznicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Barmenia Krankenversicherung AG
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Tarifbedingungen Pflegetagegeld PT1 (K4269)
[Seite 1] Pflegetagegeldversicherung Barmenia Tarif PT1 Krankenversicherung AG Pflegetagegeld bei Pflegebedürftigkeit Barmenia-Allee 1 42119 Wuppertal (Pflegegrade 1, 2, 3, 4 und 5) Stand 01.01.2017 Der Tarif PT1 ist als Teil III der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die ergänzende Pflege-Krankenversicherung nur gütig in Verbindung mit Teil I, Musterbedingungen (MB/EPV 17) und mit Teil II, Allgemeine Tarifbedingungen der Barmenia Krankenversicherung AG (TB/EPV 08). Inhaltsübersicht Seite 1. Leistungen 1 1.1 Art der Leistungen 1 1.2 Höhe der Leistungen 1 2. Beiträge 2 2.1 Monatliche Raten der Tarifbeiträge 2 2.2 Aufnahmehöchstalter 2 2.5 Anpassung des Versicherungsschutzes 2 Zur besseren Transparenz für unsere Kunden sind die Tarifdruckstücke im Aufbau einheitlich gestaltet. Dies bedingt, dass die Nummerierung der einzelnen Abschnitte in diesem Tarifdruckstück nicht unbedingt fortlaufend sind. 1. Leistungen Der Versicherer zahlt nach Maßgabe des Versicherungsvertrages im Versicherungsfall ein Pflegetagegeld bzw. erbringt sonst vereinbarte Leistungen. 1.1 Art der Leistungen Das Pflegetagegeld wird ohne Kostennachweis und ohne zeitliche Begrenzung für jeden Tag einer Pflegebedürftigkeit gezahlt. Bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit nach Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 wird zusätzlich eine einmalige Pauschale (= Einmalzahlung) gezahlt. 1.2 Höhe der Leistungen 1.21 Pflegetagegeld Das Pflegetagegeld beträgt mindestens 1,00 EUR und kann um je 1,00 EUR gesteigert werden. Es wird für die nachgewiesene Dauer der Pflegebedürftigkeit nachträglich – auf Wunsch in Teilbeträgen entsprechend der Vorlage der Bescheinigungen über die Pflege- bedürftigkeit – gezahlt. Das Pflegetagegeld beträgt bei Pflegebedürftigkeit nach Pflegegrad 1 10 % Pflegegrad 2 40 % Pflegegrad 3 60 % Pflegegrad 4 80 % Pflegegrad 5 100 % des vereinbarten Tagessatzes. K 4269 0825 DT Seite 1 von 2 [Seite 2] 1.22 Einmalzahlung Die Einmalzahlung (siehe auch Ziffer 1.1) wird in Höhe des 100fachen des nach Pflege- grad 5 vereinbarten Pflegetagegeldes gezahlt. 1.23 Beitragsbefreiung Besteht Pflegebedürftigkeit nach Pflegegrad 4 oder 5 für eine versicherte Person, so wird für diese Person der Beitrag für den Tarif PT1 erlassen. 2. Beiträge 2.1 Monatliche Raten der Die monatlichen Raten der Tarifbeiträge sind in der gültigen Beitragsübersicht enthalten. Tarifbeiträge 2.2 Aufnahmehöchstalter Für den Tarif gilt kein Aufnahmehöchstalter. 2.5 Anpassung des Ver- sicherungsschutzes 2.51 Erhöhung des Pflege- Das vereinbarte Pflegetagegeld erhöht sich – auch nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit - alle tagegeldes drei Jahre um 10 %, wenn - es mindestens 10,00 EUR beträgt, - in den letzten drei Jahren nicht geändert wurde und - die versicherte Person mindestens das 21. Lebensjahr vollendet hat. Dabei wird das Pflegetagegeld kaufmännisch auf einen vollen Euro-Betrag gerundet. Der Beitrag für das hinzukommende Pflegetagegeld wird nach dem zum Zeitpunkt der Hin- zunahme erreichten tariflichen Lebensalter (tarifliches Eintrittsalter) der versicherten Person berechnet. Ein bisher eventuell vereinbarter Beitragszuschlag wird im gleichen Verhältnis wie der Tarifbeitrag erhöht. Die Erhöhung des Beitrages und der Versicherungsleistungen erfolgen jeweils zum Jahres- tag des Versicherungsbeginns. Der Versicherungsnehmer erhält rechtzeitig vor dem Erhö- hungstermin eine Mitteilung über die Erhöhung. Der Versicherungsschutz aus der jeweiligen Erhöhung beginnt am Erhöhungstermin. Das hinzukommende Pflegetagegeld gilt vom Zeitpunkt des Wirksamwerdens an auch für laufende Versicherungsfälle. Die Erhöhung des Pflegetagegeldes entfällt rückwirkend für diejenigen im Vertrag versicher- ten Personen, für die der Versicherungsnehmer der Erhöhung bis zum Ende des ersten Mo- nats nach dem Erhöhungstermin widerspricht oder den ersten erhöhten Beitrag nicht inner- halb von zwei Monaten nach dem Erhöhungstermin zahlt. Auf das Recht, der Erhöhung des Pflegetagegeldes zu widersprechen, wird der Versicherungsnehmer im Rahmen der Ände- rungsmitteilung hingewiesen. Bezüglich der versicherten Personen, für die zweimal hintereinander von der Erhöhung kein Gebrauch gemacht wurde, erlischt das Recht auf weitere Erhöhungen. Der Anspruch kann jedoch nach einer erneuten Gesundheitsprüfung mit der Zustimmung des Versicherers neu begründet werden. K 4269 0825 DT Seite 2 von 2
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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