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Versicherungsmakler / Private Krankenversicherung (PKV) / Bedingungsarchiv

Allianz AktiMed: die Bedingungen im Volltext

Krankenvollversicherung mit Primärarztprinzip, 10 % Selbstbeteiligung bis 500 Euro im Jahr, Mehrbettzimmer und Schutz in ganz Europa sowie bis zu sechs Monate weltweit (nur Produktinformationsblatt ausgewertet).

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Ich ermächtige Allianz, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Allianz auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt Allianz mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei Allianz einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif Allianz AktiMed von Allianz (Private Krankenversicherung (PKV)) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Versicherungsschein, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an Allianz weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 68 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungsfähige Personen (Angestellte über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, Selbständige, Freiberufler, Beamte, Studierende)nicht geregelt
Leistungsart: Kostenerstattung, Direktabrechnung oder Sachleistung über ein Ärzteverzeichnisnicht geregelt
Freie Arztwahl unter allen niedergelassenen Ärztennicht geregelt
Primärarztprinzip (Hausarzt oder Telemedizin zuerst, sonst gekürzte Erstattung)ja„Für volle Kostenerstattung müssen Sie bei ambulanter Heilbehandlung zunächst Ihren Hausarzt konsultieren ("Primärarztprinzip")“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Erstattung über den Höchstsatz der Gebührenordnung (GOÄ, GOZ) hinausnicht geregelt
Jährlicher Selbstbehalt je versicherte Person500 €„Selbstbeteiligung in Höhe von 10 % bei allen Kosten, begrenzt auf 500 EUR im Jahr“Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1
Selbstbeteiligung je Leistung oder Behandlungsfall (prozentual oder fester Betrag)nicht geregelt
Ermäßigter oder entfallender Selbstbehalt für Kindernicht geregelt
Anpassung an den Beihilfebemessungssatz (Aufstockung bei Wegfall oder Änderung der Beihilfe ohne neue Gesundheitsprüfung)nicht geregelt

Ambulante Leistungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Erstattungssatz für ambulante ärztliche Behandlungnicht geregelt
Arznei- und Verbandmittel (auch nicht verschreibungspflichtige)ja, bis zur Versicherungssumme„Arzneimittel, Schutzimpfungen“Was ist versichert?, Seite 1
Heilpraktiker und Naturheilverfahrennicht geregelt
Heilmittel (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie) mit Erstattungssatz und Preisverzeichnisja, bis zur Versicherungssumme„Heilmittel (z.B. Massagen, Krankengymnastik)“Was ist versichert?, Seite 1
Heilmittel nur bis zu den Preisen eines tariflichen Verzeichnissesnicht geregelt
Hilfsmittel mit offenem Katalog (nicht abschließend aufgezählt)ja„Hilfsmittel (z.B. Prothesen, Gehhilfen, Hörgeräte)“Was ist versichert?, Seite 1
Hilfsmittel mit geschlossenem Katalog (nur die genannten)nicht geregelt
Brillen und Kontaktlinsen (Betrag und Zeitraum)ja, bis zur Versicherungssumme„Brillen und Kontaktlinsen“Was ist versichert?, Seite 1
Hörgeräteja, bis zur Versicherungssumme„Hilfsmittel (z.B. Prothesen, Gehhilfen, Hörgeräte)“Was ist versichert?, Seite 1
Ambulante Psychotherapie (Erstattungssatz)ja, bis zur Versicherungssumme„Psychotherapie“Was ist versichert?, Seite 1
Begrenzung der Psychotherapie auf eine Zahl von Sitzungen je Jahr oder insgesamtnicht geregelt
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen ohne Selbstbehaltja, bis zur Versicherungssumme„Vorsorgeuntersuchungen“Was ist versichert?, Seite 1
Häusliche Krankenpflege und spezialisierte ambulante Palliativversorgungnicht geregelt
Krankentransport (Rettungsdienst, Fahrt zur ambulanten Behandlung)nicht geregelt
Telemedizin und Videosprechstundenicht geregelt

Stationäre Leistungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Unterbringung im Zweibettzimmernein„Behandlung im Krankenhaus oder der Privatklinik im Mehrbett-Zimmer“Was ist versichert?, Seite 1
Unterbringung im Einbettzimmernein„Behandlung im Krankenhaus oder der Privatklinik im Mehrbett-Zimmer“Was ist versichert?, Seite 1
Privatärztliche Behandlung durch Chefarzt oder Wahlarztnicht geregelt
Behandlung in Privatkliniken ohne Versorgungsvertragja, bis zur Versicherungssumme„Behandlung im Krankenhaus oder der Privatklinik im Mehrbett-Zimmer“Was ist versichert?, Seite 1
Stationäre Psychotherapie und Psychiatrie (Zahl der Tage, Genehmigung)nicht geregelt
Anschlussheilbehandlung und Rehabilitationnein„"Reha-Behandlungen", die die deutsche Rentenversicherung zahlt“Was ist nicht versichert?, Seite 1
Kur- und Sanatoriumsbehandlungnicht geregelt
Unterbringung einer Begleitperson (Rooming in bei Kindern)nicht geregelt
Ersatzkrankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungennicht geregelt

Zahn

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Zahnbehandlung (Füllungen, Wurzel und Parodontosebehandlung) mit Erstattungssatzja, bis zur Versicherungssumme„Zahnbehandlung und Zahnersatz (z.B. Inlays, Kronen, Implantate)“Was ist versichert?, Seite 1
Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen) mit Erstattungssatzja, bis zur Versicherungssumme„Zahnbehandlung und Zahnersatz (z.B. Inlays, Kronen, Implantate)“Was ist versichert?, Seite 1
Implantate ohne Begrenzung der Zahlja, bis zur Versicherungssumme„Zahnbehandlung und Zahnersatz (z.B. Inlays, Kronen, Implantate)“Was ist versichert?, Seite 1
Kieferorthopädie (Kinder, Erwachsene nach Unfall oder Krankheit)ja, bis zur Versicherungssumme„Kieferorthopädie bis zum 21. Geburtstag bzw. bei Unfall und schwerer Erkrankung“Was ist versichert?, Seite 1
Höchstbeträge für Zahnersatz in den ersten Versicherungsjahren (Zahnstaffel)nicht geregelt
Zahntechnische Leistungen nur bis zu einem Preis und Leistungsverzeichnisnicht geregelt

Krankentagegeld und Ausland

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Krankentagegeld im Tarif oder als Baustein (für Selbständige und Angestellte)nicht geregelt
Beginn der Krankentagegeldzahlung (Karenztag)nicht geregelt
Auslandsschutz bei vorübergehendem Aufenthalt (Dauer, weltweit oder Europa)ja„Versicherungsschutz besteht zeitlich unbegrenzt in ganz Europa und bis zu 6 Monate weltweit.“Wo bin ich versichert?, Seite 1
Fortsetzung bei Wegzug in ein anderes EU oder EWR Landja„Umzug in einen Staat außerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums der Fall.“Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 2
Medizinisch sinnvoller Rücktransport aus dem Auslandja, bis zur Versicherungssumme„Kranken-Rücktransport aus dem Ausland bei Reisen“Was ist versichert?, Seite 1

Aufnahme und Wartezeiten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Allgemeine Wartezeitnicht geregelt
Besondere Wartezeiten (Entbindung, Psychotherapie, Zahnersatz, Kieferorthopädie)nicht geregelt
Erlass der Wartezeiten (Vorversicherung, ärztliche Untersuchung, Unfall)nicht geregelt
Gesundheitsfragen: Zeitraum der Fragen (Jahre ambulant, stationär, Psychotherapie)nicht geregelt
Ausschluss oder Zuschlag für Vorerkrankungennicht geregelt
Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeitnicht geregelt
Höchstalter bei Abschlussnicht geregelt

Vertrag und Beitrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheitnicht geregelt
Garantierte (vertraglich zugesagte) Beitragsrückerstattungnicht geregelt
Optionsrecht auf höherwertigen Tarif ohne Gesundheitsprüfungnicht geregelt
Recht auf Senkung des Selbstbehalts ohne Gesundheitsprüfungnicht geregelt
Alterungsrückstellungen und Mitnahme bei Wechsel (Übertragungswert)nicht geregelt
Beitragsentlastung im Alter (Baustein oder Tarifbestandteil)nicht geregelt
Anwartschaft oder Ruhen des Vertrags (Ausland, Elternzeit, Rückkehr in die gesetzliche Versicherung)nicht geregelt
Verzicht des Versicherers auf das ordentliche Kündigungsrechtnicht geregelt
Regeln der Beitragsanpassung (auslösender Faktor, Begrenzung, Limitierungsmittel)nicht geregelt

Österreich und Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ersatz der gesetzlichen Krankenversicherung (Opting out für Freiberufler, Sozialversicherungsersatz)nicht geregelt
Abschluss nur über einen Gruppenvertrag einer Kammer oder eines Arbeitgebersnicht geregelt
Cuadro médico (Ärzte und Klinikverzeichnis) mit Umfang und regionaler Abdeckungnicht geregelt
Zuzahlung je Arztbesuch oder Leistung (copago)nicht geregelt
Jahreshöchstbetrag der Zuzahlungennicht geregelt
Einzelzimmer mit Begleitbett im Krankenhausnicht geregelt
Zweite ärztliche Meinung, auch internationalnicht geregelt
Wartezeit für Entbindung (carencia de parto)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Allianz Private Krankenversicherungs-Aktiengesellschaft
Vertrieb
über eigene Vertreter

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Produktinformationsblatt Krankheitskostenvollversicherung Tarif AktiMed 90 P (AM90PU)
[Seite 1] Krankheitskostenversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: Allianz Private Krankenversicherungs-AG, Deutschland Produkt: Tarif AktiMed 90 P (AM90PU) Dieses Informationsblatt gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die gewünschte Versicherung. Die Darstellung beschränkt sich auf die aus unserer Sicht wichtigsten Informationen. Der verbindliche Vertragsinhalt ergibt sich aus dem Antrag, dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Weitere Informationen erhalten Sie in den "Versicherungsinformationen". Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Bei dem vorliegenden Angebot handelt es sich um eine Krankenvollversicherung. Mit der Versicherung ersetzen wir medizinisch notwendige Kosten für die Behandlung bei Krankheit oder Unfall-Folgen. Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Behandlung durch den Arzt x Behandlung durch nahe Angehörige (z.B. Ehe- Arzneimittel, Schutzimpfungen oder Lebenspartner) Vorsorgeuntersuchungen x "Reha-Behandlungen", die die deutsche Behandlung durch Heilpraktiker Rentenversicherung zahlt Psychotherapie Gibt es Deckungsbeschränkungen? Heilmittel (z.B. Massagen, Krankengymnastik) ! Selbstbeteiligung in Höhe von 10 % bei allen Brillen und Kontaktlinsen Kosten, begrenzt auf 500 EUR im Jahr Hilfsmittel (z.B. Prothesen, Gehhilfen, ! Für volle Kostenerstattung müssen Sie bei Hörgeräte) ambulanter Heilbehandlung zunächst Ihren Behandlung im Krankenhaus oder der Hausarzt konsultieren ("Primärarztprinzip") Privatklinik im Mehrbett-Zimmer ! Höchstbeträge und Obergrenzen sowie Zahnbehandlung und Zahnersatz (z.B. Inlays, niedrigerer Erstattungsprozentsatz bei einzelnen Kronen, Implantate) Leistungen Zahnprophylaxe ! Bei bestimmten Leistungen ist unsere vorherige Kieferorthopädie bis zum 21. Geburtstag bzw. schriftliche Zusage nötig, damit wir die Kosten bei Unfall und schwerer Erkrankung erstatten Kranken-Rücktransport aus dem Ausland bei Reisen Zusätzliche Serviceleistungen (z.B. bei Aufenthalten im Ausland, Vermittlung von Spezialisten) Wo bin ich versichert? Versicherungsschutz besteht zeitlich unbegrenzt in ganz Europa und bis zu 6 Monate weltweit. Welche Verpflichtungen habe ich? - Die Fragen im Antrag müssen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden. Bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. - Auf Nachfrage müssen Sie uns alle erforderlichen Auskünfte zu Ihrem Leistungsanspruch geben. Wann und wie zahle ich? - Der erste Beitrag ist zum Versicherungsbeginn zu zahlen. Die folgenden Beiträge sind jeweils am 1. eines Monats zu zahlen. - Wir ziehen den Beitrag grundsätzlich per SEPA-Lastschrift ein. Seite 1 von 2 [Seite 2] Informationsblätter zu Versicherungsprodukten Wann beginnt und endet die Deckung? - Der Versicherungsschutz startet mit dem vereinbarten Beginn. Dieser steht auf dem Versicherungsschein. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Beitrag rechtzeitig und vollständig zahlen. Sonst beginnt der Versicherungsschutz erst mit der vollständigen Zahlung. - Der Versicherungsvertrag ist unbefristet. Der Versicherungsschutz endet mit der Beendigung des Vertrages. Dies ist z.B. aufgrund von Kündigung, Verlust der Versicherungsfähigkeit oder Umzug in einen Staat außerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums der Fall. Der Versicherungsschutz endet insbesondere bei Abschluss oder Bestehen einer Krankheitskostenversicherung mit Anspruch auf Aufwendungsersatz für Wahlleistungen im Krankenhaus. In diesem Fall besteht ein Recht auf Umstellung in einen anderen Tarif der Krankenvollversicherung. Wie kann ich den Vertrag kündigen? - Sie können den Vertrag zum Ende eines jeden Versicherungsjahres kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Erstmals ist die Kündigung zum Ablauf des zweiten Versicherungsjahres möglich. - Es bestehen außerdem für Sie Sonderkündigungsrechte. Diese bestehen z.B., wenn eine versicherte Person in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig wird oder wir den Beitrag erhöhen. - Wegen der in Deutschland geltenden Versicherungspflicht müssen Sie uns in der Regel nachweisen, dass ausreichender Versicherungsschutz bei einem anderen Unternehmen besteht. Seite 2 von 2
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

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