Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Reiseversicherung (Auslandskranken, Reiserücktritt, Gepäck) / Bedingungsarchiv

ERGO Reiseversicherung ERGO Jahres-Reiserücktritts-Versicherung inkl. Reiseabbruch: die Bedingungen im Volltext

Jahres-Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruch für beliebig viele Reisen weltweit, ausgelesen nur aus dem Informationsblatt, wahlweise mit 20 Prozent Selbstbeteiligung.

In zwei Minuten erledigt: Ihre Daten genügen, den Rest übernehmen wir.

  • Für Sie kostenlos, derselbe Preis wie direkt
  • 4,97 von 5 Sternen aus 5.042 Bewertungen
  • Im Schadenfall an Ihrer Seite

Diesen Tarif über NAMMERT abschließen

Was zu Ihnen passt, haben Sie mit Ihrer KI schon geklärt. Hier fehlen nur noch Ihre Daten. Wir reichen Ihren Antrag an ERGO Reiseversicherung weiter.

  1. KI hat beraten
  2. 2Ihre Daten
  3. Antrag an ERGO Reiseversicherung

Zahlung per Lastschrift

Der Beitrag wird von Ihrem Konto abgebucht. Die IBAN prüfen wir schon beim Eintippen auf Fehler.

Ich ermächtige ERGO Reiseversicherung, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von ERGO Reiseversicherung auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt ERGO Reiseversicherung mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei ERGO Reiseversicherung einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif ERGO Jahres-Reiserücktritts-Versicherung inkl. Reiseabbruch von ERGO Reiseversicherung (Reiseversicherung (Auslandskranken, Reiserücktritt, Gepäck)) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Versicherungsschein, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an ERGO Reiseversicherung weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 79 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Vertragsform (Jahrespolice oder Einzelreise)ja„Es handelt sich um eine Jahres-Reiseversicherung mit automatischer Vertragsverlängerung.“Informationsblatt, Seite 1
Geltungsbereich (Europa, weltweit, weltweit ohne USA und Kanada)ja„Versicherungsschutz besteht auf Reisen weltweit.“Informationsblatt, Seite 1
Höchster versicherbarer Reisepreis je Reise beziehungsweise je Personnicht geregelt
Familienbegriff (Partner ohne Trauschein, Kinder bis welches Alter, Enkel, Pflegekinder)nicht geregelt
Mitreisende Risikopersonen (Stornogrund einer Person gilt für die mitreisende Gruppe)nicht geregelt
Höchstalter bei Abschluss oder Reisebeginnnicht geregelt
Höchstdauer je Reise (Jahrespolice 42, 56 oder 90 Tage)ja„In der Stornokosten-Versicherung sind alle Ihre Reisen, unabhängig von der Reisedauer, versichert. In der Reiseabbruch-Versicherung besteht Versicherungsschutz für die gesamte Dauer der Reise, maximal ein Jahr.“Informationsblatt, Seite 1
Reisen im Wohnsitzland versichert (Inlandsreisen, Mindestentfernung oder Übernachtung)ja„Die Entfernung zwischen Ihrem Wohnort oder Ihrer Arbeitsstätte und dem Zielort muss mehr als 50 Kilometer betragen. Oder Ihre Reise muss mindestens eine Übernachtung beinhalten.“Informationsblatt, Seite 1
Frist für den Abschluss nach Reisebuchung (zum Beispiel 14 oder 30 Tage)nicht geregelt
Wartezeit vor Abreise bei spätem Abschlussnicht geregelt
Beginn des Versicherungsschutzes (Rücktritt ab Abschluss, übrige Sparten ab Reiseantritt)ja„Der Versicherungsschutz beginnt in der Stornokosten-Versicherung mit dem vereinbarten Vertragsbeginn, jedoch nicht vor Buchung der jeweiligen Reise.“Informationsblatt, Seite 1
Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen (VB-Reiseversicherung)nicht geregelt

Reiserücktritt: versicherte Gründe

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Unerwartete schwere Erkrankung, Unfallverletzung oder Todja„Unerwartete schwere Ersterkrankung“Informationsblatt, Seite 1
Rücktritt auch bei nicht schwerer Erkrankung (Reiseunfähigkeit genügt)nicht geregelt
Verschlechterung einer Vorerkrankung (unerwartet, auch bei bekannter Diagnose)ja„Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung, die in den letzten sechs Monaten vor Buchung bzw. Antritt der jeweiligen Reise nicht behandelt wurde.“Informationsblatt, Seite 1
Psychische Erkrankung als Rücktrittsgrundnicht geregelt
Pandemie und Epidemie (eigene Erkrankung, auch COVID-19)nicht geregelt
Angeordnete Quarantäne vor Reiseantrittnicht geregelt
Impfunverträglichkeitnicht geregelt
Schwangerschaft, festgestellt nach Buchung, und Schwangerschaftskomplikationenja„Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen.“Informationsblatt, Seite 1
Tod oder schwere Erkrankung naher Angehöriger (auch nicht mitreisender)nicht geregelt
Unerwarteter Verlust des Arbeitsplatzes durch betriebsbedingte Kündigungnicht geregelt
Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses nach Arbeitslosigkeitnicht geregelt
Widerruf des Urlaubs durch den Arbeitgebernicht geregelt
Nichtbestehen einer Prüfung (Schule, Studium) und Wiederholungsprüfung im Reisezeitraumnicht geregelt
Trennung, Scheidung oder Auflösung der Lebensgemeinschaftnicht geregelt
Erheblicher Schaden am Eigentum (Feuer, Wasser, Einbruch, Elementar)nicht geregelt
Diebstahl von Reisedokumenten vor Abreisenicht geregelt
Ausfall des eigenen Fahrzeugs auf dem Weg zum Abfahrtsortnicht geregelt
Reisewarnung des Auswärtigen Amts für das Reiseziel nach Buchungnicht geregelt

Reiserücktritt und Reiseabbruch: Leistung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Erstattung der vertraglich geschuldeten Stornokostenja, bis zur Versicherungssumme„Bei versichertem Nichtantritt der Reise leisten wir die vertraglich geschuldeten Stornokosten.“Informationsblatt, Seite 1
Selbstbehalt bei Rücktritt oder Abbruch25 €„Selbstbeteiligung: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens“Informationsblatt, Seite 1
Umbuchungsgebühren statt Stornonicht geregelt
Mehrkosten durch verspätete Stornierung (Obliegenheit unverzüglich stornieren)ja„In der Stornokosten-Versicherung müssen Sie bei Eintritt eines versicherten Ereignisses Ihre Reise unverzüglich stornieren, spätestens jedoch, wenn sich die Stornokosten erhöhen würden.“Informationsblatt, Seite 1
Mehrkosten der verspäteten Anreise (Nachreise)nicht geregelt
Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen bei Abbruchja, bis zur Versicherungssumme„Bei versicherter außerplanmäßiger Beendigung der Reise ersetzen wir den anteiligen Reisepreis für nicht genutzte Reiseleistungen sowie zusätzliche Rückreisekosten.“Informationsblatt, Seite 1
Zusätzliche Rückreisekosten bei Reiseabbruchja, bis zur Versicherungssumme„sowie zusätzliche Rückreisekosten“Informationsblatt, Seite 1
Kosten bei Verlängerung des Aufenthalts (Unterkunft, Rückreise)nicht geregelt
Reiseverspätung (Ersatz für Verpflegung und Unterkunft ab einer Stundenzahl)nicht geregelt
Verpasster Anschluss (Ersatzbeförderung)nicht geregelt

Auslandsreisekrankenversicherung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ambulante und stationäre Behandlungskosten im Auslandnicht geregelt
Selbstbehalt in der Reisekrankenversicherungnicht geregelt
Rücktransport, sobald medizinisch sinnvoll und vertretbarnicht geregelt
Rücktransport nur, wenn medizinisch notwendignicht geregelt
Überführung im Todesfall oder Bestattung vor Ortnicht geregelt
Such-, Rettungs- und Bergungskosten (auch auf See)nicht geregelt
Schmerzstillende Zahnbehandlung, einfache Füllungen und Reparatur von Zahnersatznicht geregelt
Behandlung bei Schwangerschaft, Frühgeburt und Neugeborenem im Auslandnicht geregelt
Akute Verschlechterung chronischer Erkrankungen und Vorerkrankungennicht geregelt
Ausschluss von Behandlungen, die Anlass der Reise waren oder vorhersehbar warennicht geregelt
Krankenbesuch einer nahestehenden Person bei längerem Krankenhausaufenthaltnicht geregelt
Betreuung und Rückholung mitreisender Kindernicht geregelt
Notrufzentrale rund um die Uhr mit Kostenübernahmegarantie gegenüber Krankenhäusernnicht geregelt

Reisegepäck

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme Reisegepäcknicht geregelt
Selbstbehalt in der Gepäckversicherungnicht geregelt
Wertsachen (Schmuck, Uhren, Pelze) und deren Höchstgrenzenicht geregelt
Elektronik (Kamera, Laptop, Telefon, Drohne)nicht geregelt
Gepäck im abgestellten Fahrzeug oder an Bord eines Bootsnicht geregelt
Sportgeräte (Ski, Surfbrett, Fahrrad, Tauchausrüstung) im Gebrauchnicht geregelt
Verspätetes Gepäck (Ersatzkäufe)nicht geregelt
Erstattung zum Neuwert statt Zeitwertnicht geregelt
Kein Leistungsausschluss bei grober Fahrlässigkeitnicht geregelt
Ersatz von Reisedokumenten (Pass, Ausweis, Führerschein)nicht geregelt

Wassersport, Segeln und Charter

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Risikosportarten (Tauchen, Klettern, Kitesurfen, Fallschirm)nicht geregelt
Segeltörns und Bootsreisen versichert (keine Ausnahme für Reisen auf eigenem oder gechartertem Boot)nicht geregelt
Rücktritt von einer Yachtcharter als versicherte Reiseleistungnicht geregelt
Ausfall des Skippers als Rücktrittsgrund für die ganze Crewnicht geregelt
Kautionsschutz für die Yachtcharternicht geregelt
Grenze für Fahrten auf hoher See (Abstand zur Küste, Hochseetörn)nicht geregelt

Ausschlüsse und Grenzen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Krieg, innere Unruhen und Terror (passives Kriegsrisiko, Frist nach Ausbruch)nein„Schäden durch Streik, Eingriffe von hoher Hand, Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse.“Informationsblatt, Seite 1
Ausschluss bei Reisen in Gebiete mit bestehender Reisewarnungnicht geregelt
Allgemeiner Pandemieausschlussnicht geregelt
Ausschluss bei Alkohol oder Drogenja„Suchterkrankungen.“Informationsblatt, Seite 1
Jahrespolice: Summen je Reise oder je Versicherungsjahrnicht geregelt

Besonderheiten Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Asistencia en viaje (Notfallhilfe, Rücktransport, Informationsdienste)nicht geregelt
Repatriación sanitaria y de restos mortales sin límitenicht geregelt
Cancelación por COVID-19 (positivo propio o de familiares)nicht geregelt
Gastos médicos por COVID-19 en destinonicht geregelt
Erfüllt die Schengen-Visavorgaben (mindestens 30.000 Euro, ohne Selbstbehalt)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
ERGO Reiseversicherung AG
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Produktinformationsblatt Jahres-Reiserücktritts-Versicherung (40.08.450 2303)
[Seite 1] Jahres-Reiseversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: ERGO Reiseversicherung AG (ERV), Produkt: Deutschland Jahres-Reiserücktritts-Versicherung (inkl. Reiseabbruch-Versicherung) Sie erhalten in diesem Informationsblatt einen kurzen Überblick über Ihren Versicherungsschutz. Diese Informationen sind nicht abschließend. Der Vertragsinhalt ergibt sich aus folgenden Unterlagen: Dem Versicherungsschein. Den Versicherungsbedingungen. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Es handelt sich um eine Jahres-Reiseversicherung mit automatischer Vertragsverlängerung. Sie können einen Versicherungs- vertrag mit uns schließen, wenn Sie und die versicherte Person Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Unternehmenssitz in Deutschland oder einem anderen Land der EU / des EWR haben. Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Stornokosten- und Reiseabbruch- Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Vom Ver- Versicherung: sicherungsschutz ausgeschlossen sind z. B.: Sie sind versichert bei Nichtantritt oder x Schäden durch Streik, Eingriffe von hoher Hand, außerplanmäßiger Beendigung der Reise. Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereig- Versicherte Ereignisse sind u.a.: nisse. Unerwartete schwere Ersterkrankung oder Stornokosten- und Reiseabbruch-Versicherung: Verschlechterung einer bereits bestehen- den Erkrankung, die in den letzten sechs x Bearbeitungs- oder Servicegebühren für die Monaten vor Buchung bzw. Antritt der je- Stornierung der Reise. weiligen Reise nicht behandelt wurde. x Eine psychische Reaktion auf ein Kriegsereignis, Tod und schwere Unfallverletzung. innere Unruhen, einen Terrorakt, ein Flugun- Schwangerschaft und Schwangerschafts- glück oder auf die Befürchtung eines dieser Er- komplikationen. eignisse. Bei versichertem Nichtantritt der Reise leis- x Suchterkrankungen. ten wir die vertraglich geschuldeten Stor- nokosten. Bei versicherter außerplanmäßiger Beendi- gung der Reise ersetzen wir den anteiligen Gibt es Deckungsbeschränkungen? Reisepreis für nicht genutzte Reiseleistun- In bestimmten Fällen ist der Versicherungsschutz gen sowie zusätzliche Rückreisekosten. eingeschränkt, z. B.: Versicherungssumme: Entspricht dem ver- sicherten Reisepreis. Stornokosten- und Reiseabbruch- Versicherung: ! Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung tragen Sie einen Teil des Schadens selbst. Selbstbeteiligung: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens € 25,- je Person. Dies gilt auch, wenn Summen als Maximalerstattung genannt sind. Wo bin ich versichert? Versicherungsschutz besteht auf Reisen weltweit. Bei Reisen innerhalb des Landes, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Ihre Arbeitsstätte haben gilt: Die Entfernung zwischen Ihrem Wohnort oder Ihrer Arbeitsstätte und dem Zielort muss mehr als 50 Kilometer betragen. Oder Ihre Reise muss mindestens eine Übernachtung beinhalten. Welche Verpflichtungen habe ich? 40.08.450 (2308) - Sie müssen die Versicherungsprämie rechtzeitig und vollständig zahlen. - Sie müssen uns jeden Versicherungsfall unverzüglich melden. - Sie müssen den Schaden möglichst gering halten. - Sie müssen die geforderten Nachweise einreichen. [Seite 2] - In der Stornokosten-Versicherung müssen Sie bei Eintritt eines versicherten Ereignisses Ihre Reise unverzüglich stornieren, spätestens jedoch, wenn sich die Stornokosten erhöhen würden. Es sei denn, Sie haben die Medizini- sche Stornoberatung der ERV eingeschaltet und diese hat eine andere Empfehlung abgegeben. - In der Reisekranken-Versicherung müssen Sie vor einem stationären Aufenthalt oder einem Krankenrücktrans- port unverzüglich Kontakt zur Notrufzentrale der ERV aufnehmen. Wann und wie zahle ich? Die Erstprämie ist mit Vertragsbeginn fällig und wird vom angegebenen Bank- oder Kreditkartenkonto eingezogen. Die Prämie ist jährlich zu zahlen. Die Folgeprämie ist zu Beginn des jeweiligen Versicherungsjahres fällig. Sie ist ge- mäß der vereinbarten Zahlungsart zu zahlen. Wann beginnt und wann endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt in der Stornokosten-Versicherung mit dem vereinbarten Vertragsbeginn, jedoch nicht vor Buchung der jeweiligen Reise. Er endet mit dem Antritt Ihrer jeweiligen versicherten Reise, spätestens mit dem vereinbarten Vertragsende. Der Versicherungsschutz beginnt in den übrigen Versicherungssparten mit dem vereinbarten Vertragsbeginn, frü- hestens mit dem Antritt der Reise. Er endet, wenn Sie Ihre jeweilige Reise beendet haben, spätestens mit dem ver- einbarten Vertragsende. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass Sie die Erstprämie gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung. In der Stornokosten-Versicherung sind alle Ihre Reisen, unabhängig von der Reisedauer, versichert. In der Reiseab- bruch-Versicherung besteht Versicherungsschutz für die gesamte Dauer der Reise, maximal ein Jahr. In den übrigen Versicherungssparten besteht Versicherungsschutz für die ersten 45 Tage der jeweiligen Reise. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Ihr Vertrag läuft für ein Jahr und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr. Sie können den Vertrag einen Monat vor Ablauf eines jeden Versicherungsjahres kündigen. Außerdem können Sie den Vertrag vorzeitig kün- digen. Dies ist nach Eintritt eines Versicherungsfalles möglich. Dann muss die Kündigung innerhalb eines Monats nach der Anerkennung oder der Ablehnung der Entschädigung erfolgen. Eine Kündigung ist in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) möglich.
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Wir sind Makler und vermitteln Ihnen genau den Tarif, den Sie gewählt haben,

bei jedem Versicherer am Markt.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.