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Versicherungsmakler / Reiseversicherung (Auslandskranken, Reiserücktritt, Gepäck) / Bedingungsarchiv

ERGO Reiseversicherung ERGO Reiserücktrittsversicherung: die Bedingungen im Volltext

Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung für eine einzelne Reise weltweit, ausgelesen nur aus dem Informationsblatt.

In zwei Minuten erledigt: Ihre Daten genügen, den Rest übernehmen wir.

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Ich ermächtige ERGO Reiseversicherung, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von ERGO Reiseversicherung auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt ERGO Reiseversicherung mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei ERGO Reiseversicherung einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif ERGO Reiserücktrittsversicherung von ERGO Reiseversicherung (Reiseversicherung (Auslandskranken, Reiserücktritt, Gepäck)) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Versicherungsschein, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an ERGO Reiseversicherung weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 79 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Vertragsform (Jahrespolice oder Einzelreise)ja„Es handelt sich um eine Reiseversicherung für eine einzelne Reise.“Informationsblatt, Seite 1
Geltungsbereich (Europa, weltweit, weltweit ohne USA und Kanada)ja„Versicherungsschutz besteht weltweit.“Informationsblatt, Seite 1
Höchster versicherbarer Reisepreis je Reise beziehungsweise je Personnicht geregelt
Familienbegriff (Partner ohne Trauschein, Kinder bis welches Alter, Enkel, Pflegekinder)nicht geregelt
Mitreisende Risikopersonen (Stornogrund einer Person gilt für die mitreisende Gruppe)nicht geregelt
Höchstalter bei Abschluss oder Reisebeginnnicht geregelt
Höchstdauer je Reise (Jahrespolice 42, 56 oder 90 Tage)nicht geregelt
Reisen im Wohnsitzland versichert (Inlandsreisen, Mindestentfernung oder Übernachtung)nicht geregelt
Frist für den Abschluss nach Reisebuchung (zum Beispiel 14 oder 30 Tage)nicht geregelt
Wartezeit vor Abreise bei spätem Abschlussnicht geregelt
Beginn des Versicherungsschutzes (Rücktritt ab Abschluss, übrige Sparten ab Reiseantritt)ja„Der Versicherungsschutz beginnt in der Stornokosten-Versicherung mit dem Abschluss des Versicherungsvertrages.“Informationsblatt, Seite 1
Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen (VB-Reiseversicherung)nicht geregelt

Reiserücktritt: versicherte Gründe

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Unerwartete schwere Erkrankung, Unfallverletzung oder Todja„Unerwartete schwere Ersterkrankung“Informationsblatt, Seite 1
Rücktritt auch bei nicht schwerer Erkrankung (Reiseunfähigkeit genügt)nicht geregelt
Verschlechterung einer Vorerkrankung (unerwartet, auch bei bekannter Diagnose)ja„Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung, die in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss bzw. Antritt der Reise nicht behandelt wurde.“Informationsblatt, Seite 1
Psychische Erkrankung als Rücktrittsgrundnicht geregelt
Pandemie und Epidemie (eigene Erkrankung, auch COVID-19)nicht geregelt
Angeordnete Quarantäne vor Reiseantrittnicht geregelt
Impfunverträglichkeitnicht geregelt
Schwangerschaft, festgestellt nach Buchung, und Schwangerschaftskomplikationenja„Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen.“Informationsblatt, Seite 1
Tod oder schwere Erkrankung naher Angehöriger (auch nicht mitreisender)nicht geregelt
Unerwarteter Verlust des Arbeitsplatzes durch betriebsbedingte Kündigungnicht geregelt
Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses nach Arbeitslosigkeitnicht geregelt
Widerruf des Urlaubs durch den Arbeitgebernicht geregelt
Nichtbestehen einer Prüfung (Schule, Studium) und Wiederholungsprüfung im Reisezeitraumnicht geregelt
Trennung, Scheidung oder Auflösung der Lebensgemeinschaftnicht geregelt
Erheblicher Schaden am Eigentum (Feuer, Wasser, Einbruch, Elementar)nicht geregelt
Diebstahl von Reisedokumenten vor Abreisenicht geregelt
Ausfall des eigenen Fahrzeugs auf dem Weg zum Abfahrtsortnicht geregelt
Reisewarnung des Auswärtigen Amts für das Reiseziel nach Buchungnicht geregelt

Reiserücktritt und Reiseabbruch: Leistung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Erstattung der vertraglich geschuldeten Stornokostenja, bis zur Versicherungssumme„Bei versichertem Nichtantritt der Reise leisten wir die vertraglich geschuldeten Stornokosten.“Informationsblatt, Seite 1
Selbstbehalt bei Rücktritt oder Abbruch25 €„Selbstbeteiligung: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens“Informationsblatt, Seite 1
Umbuchungsgebühren statt Stornonicht geregelt
Mehrkosten durch verspätete Stornierung (Obliegenheit unverzüglich stornieren)ja„In der Stornokosten-Versicherung müssen Sie bei Eintritt eines versicherten Ereignisses Ihre Reise unverzüglich stornieren.“Informationsblatt, Seite 1
Mehrkosten der verspäteten Anreise (Nachreise)nicht geregelt
Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen bei Abbruchja, bis zur Versicherungssumme„Bei versicherter außerplanmäßiger Beendigung der Reise ersetzen wir den anteiligen Reisepreis für nicht genutzte Reiseleistungen sowie zusätzliche Rückreisekosten.“Informationsblatt, Seite 1
Zusätzliche Rückreisekosten bei Reiseabbruchja, bis zur Versicherungssumme„sowie zusätzliche Rückreisekosten“Informationsblatt, Seite 1
Kosten bei Verlängerung des Aufenthalts (Unterkunft, Rückreise)nicht geregelt
Reiseverspätung (Ersatz für Verpflegung und Unterkunft ab einer Stundenzahl)nicht geregelt
Verpasster Anschluss (Ersatzbeförderung)nicht geregelt

Auslandsreisekrankenversicherung

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ambulante und stationäre Behandlungskosten im Auslandnicht geregelt
Selbstbehalt in der Reisekrankenversicherungnicht geregelt
Rücktransport, sobald medizinisch sinnvoll und vertretbarnicht geregelt
Rücktransport nur, wenn medizinisch notwendignicht geregelt
Überführung im Todesfall oder Bestattung vor Ortnicht geregelt
Such-, Rettungs- und Bergungskosten (auch auf See)nicht geregelt
Schmerzstillende Zahnbehandlung, einfache Füllungen und Reparatur von Zahnersatznicht geregelt
Behandlung bei Schwangerschaft, Frühgeburt und Neugeborenem im Auslandnicht geregelt
Akute Verschlechterung chronischer Erkrankungen und Vorerkrankungennicht geregelt
Ausschluss von Behandlungen, die Anlass der Reise waren oder vorhersehbar warennicht geregelt
Krankenbesuch einer nahestehenden Person bei längerem Krankenhausaufenthaltnicht geregelt
Betreuung und Rückholung mitreisender Kindernicht geregelt
Notrufzentrale rund um die Uhr mit Kostenübernahmegarantie gegenüber Krankenhäusernnicht geregelt

Reisegepäck

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Versicherungssumme Reisegepäcknicht geregelt
Selbstbehalt in der Gepäckversicherungnicht geregelt
Wertsachen (Schmuck, Uhren, Pelze) und deren Höchstgrenzenicht geregelt
Elektronik (Kamera, Laptop, Telefon, Drohne)nicht geregelt
Gepäck im abgestellten Fahrzeug oder an Bord eines Bootsnicht geregelt
Sportgeräte (Ski, Surfbrett, Fahrrad, Tauchausrüstung) im Gebrauchnicht geregelt
Verspätetes Gepäck (Ersatzkäufe)nicht geregelt
Erstattung zum Neuwert statt Zeitwertnicht geregelt
Kein Leistungsausschluss bei grober Fahrlässigkeitnicht geregelt
Ersatz von Reisedokumenten (Pass, Ausweis, Führerschein)nicht geregelt

Wassersport, Segeln und Charter

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Risikosportarten (Tauchen, Klettern, Kitesurfen, Fallschirm)nicht geregelt
Segeltörns und Bootsreisen versichert (keine Ausnahme für Reisen auf eigenem oder gechartertem Boot)nicht geregelt
Rücktritt von einer Yachtcharter als versicherte Reiseleistungnicht geregelt
Ausfall des Skippers als Rücktrittsgrund für die ganze Crewnicht geregelt
Kautionsschutz für die Yachtcharternicht geregelt
Grenze für Fahrten auf hoher See (Abstand zur Küste, Hochseetörn)nicht geregelt

Ausschlüsse und Grenzen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Krieg, innere Unruhen und Terror (passives Kriegsrisiko, Frist nach Ausbruch)nein„Schäden durch Streik, Eingriffe von hoher Hand, Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse.“Informationsblatt, Seite 1
Ausschluss bei Reisen in Gebiete mit bestehender Reisewarnungnicht geregelt
Allgemeiner Pandemieausschlussnicht geregelt
Ausschluss bei Alkohol oder Drogenja„Suchterkrankungen.“Informationsblatt, Seite 1
Jahrespolice: Summen je Reise oder je Versicherungsjahrnicht geregelt

Besonderheiten Spanien

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Asistencia en viaje (Notfallhilfe, Rücktransport, Informationsdienste)nicht geregelt
Repatriación sanitaria y de restos mortales sin límitenicht geregelt
Cancelación por COVID-19 (positivo propio o de familiares)nicht geregelt
Gastos médicos por COVID-19 en destinonicht geregelt
Erfüllt die Schengen-Visavorgaben (mindestens 30.000 Euro, ohne Selbstbehalt)nicht geregelt

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
ERGO Reiseversicherung AG
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Produktinformationsblatt ERGO Reiseversicherung Reiserücktrittsversicherung
[Seite 1] Reiseschutz für eine Reise Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Produkt: Reiserücktritts-Versicherung Unternehmen: ERGO Reiseversicherung AG (ERV), Deutschland (inkl. Reiseabbruch-Versicherung) Sie erhalten in diesem Informationsblatt einen kurzen Überblick über Ihren Versicherungsschutz. Diese Informationen sind nicht abschließend. Der Vertragsinhalt ergibt sich aus folgenden Unterlagen:  Dem Versicherungsschein.  Den Versicherungsbedingungen. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Es handelt sich um eine Reiseversicherung für eine einzelne Reise. Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Vom Ver- Stornokosten- und Reiseabbruch-Versicherung: sicherungsschutz ausgeschlossen sind z. B.: 9 Sie sind versichert bei Nichtantritt oder außerplanmäßiger Beendigung der Reise. x Schäden durch Streik, Eingriffe von hoher Hand, Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereig- 9 Bei versichertem Nichtantritt der Reise nisse. leisten wir die vertraglich geschuldeten Stornokosten. Stornokosten- und Reiseabbruch-Versicherung: 9 Bei versicherter außerplanmäßiger Beendi- x Bearbeitungs- oder Servicegebühren für die gung der Reise ersetzen wir den anteiligen Stornierung der Reise. Reisepreis für nicht genutzte Reiseleistun- gen sowie zusätzliche Rückreisekosten. x Eine psychische Reaktion auf ein Kriegsereignis, innere Unruhen, einen Terrorakt, ein Flugun- Versicherte Ereignisse sind u.a.: glück oder auf die Befürchtung eines dieser 9 Unerwartete schwere Ersterkrankung oder Ereignisse. Verschlechterung einer bereits bestehen- x Suchterkrankungen. den Erkrankung, die in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss bzw. Antritt der Reise nicht behandelt wurde. Gibt es Deckungsbeschränkungen? 9 Tod und schwere Unfallverletzung. In bestimmten Fällen ist der Versicherungsschutz 9 Schwangerschaft und Schwangerschafts- eingeschränkt, z. B.: komplikationen. ! Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung tragen Sie einen 9 Versicherungssumme: Entspricht dem ver- Teil des Schadens selbst. Selbstbeteiligung: 20 % sicherten Reisepreis. des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25 € je Person. Dies gilt auch, wenn konkrete Summen als Maximalerstattung genannt sind. Wo bin ich versichert? 9 Versicherungsschutz besteht weltweit. Welche Verpflichtungen habe ich? - Sie müssen uns jeden Versicherungsfall unverzüglich melden und dabei das Schadensereignis und die Folgen wahrheitsgemäß schildern. - Sie müssen den Schaden möglichst gering halten. - Sie müssen die geforderten Nachweise einreichen. - In der Stornokosten-Versicherung müssen Sie bei Eintritt eines versicherten Ereignisses Ihre Reise unverzüglich stornieren. Es sei denn, Sie haben die Medizinische Stornoberatung der ERV eingeschaltet und diese hat eine andere Empfehlung abgegeben. 40.08.736 (2503) Wann und wie zahle ich? Die Einmalprämie ist sofort mit Abschluss des Versicherungsvertrages fällig. Sie ist gemäß der vereinbarten Zah- lungsart zu zahlen. [Seite 2] Wann beginnt und wann endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt in der Stornokosten-Versicherung mit dem Abschluss des Versicherungsvertrages. Er endet mit dem Antritt Ihrer versicherten Reise. Der Versicherungsschutz beginnt in der Reiseabbruch-Versicherung dem vereinbarten Versicherungsbeginn, frühes- tens mit dem Antritt der Reise. Er endet zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens wenn Sie Ihre Reise beendet ha- ben. Voraussetzung für den Versicherungsschutz in allen Versicherungssparten ist, dass Sie die Einmalprämie recht- zeitig und vollständig gezahlt haben. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Der Vertrag gilt nur für die versicherte Reise und endet automatisch mit Beendigung der versicherten Reise. Ein ordentliches Kündigungsrecht besteht nicht. [Seite 3] − − x ✓ ✓ x x ✓ x ✓ ✓ ✓ ! ✓ ✓ 40.08.476 (2503) - - - - [Seite 4] - [Seite 5] − − x ✓ ✓ x x ✓ x ✓ ✓ ✓ ! ✓ ✓ 40.08.477 (2503) - - - - [Seite 6] - [Seite 7] Versicherungen für Langzeit-Aufenthalte Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: ERGO Reiseversicherung AG (ERV), Produkt: Langzeit-Reiserücktritts-Versicherung Deutschland (inklusive Reiseabbruch-Versicherung) Sie erhalten in diesem Informationsblatt einen kurzen Überblick über Ihren Versicherungsschutz. Diese Infor- mationen sind nicht abschließend. Der Vertragsinhalt ergibt sich aus folgenden Unterlagen: - Dem Versicherungsschein. - Den Versicherungsbedingungen. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Es handelt sich um eine Reiseversicherung für einen vorübergehenden Aufenthalt im Ausland. Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Stornokosten-Versicherung für Langzeit-Auf- Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. enthalte: Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind z. B.: 9 Sie sind versichert, wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können, weil ein versichertes Ereig- Stornokosten-Versicherung: nis eingetreten ist. x Eine psychische Reaktion zum Beispiel Versicherte Ereignisse sind u. a.: auf ein Kriegsereignis, einen Terrorakt oder ein Flugunglück. 9 Unerwartete schwere Ersterkrankung oder Verschlechterung einer bereits bestehenden x Erkrankungen oder Tod infolge von Erkrankung, die in den letzten sechs Mona- Pandemien. ten vor Versicherungsabschluss nicht behan- Reiseabbruch-Versicherung: delt wurde. 9 Tod und schwere Unfallverletzung. x Eine psychische Reaktion zum Beispiel auf ein Kriegsereignis, einen Terrorakt 9 Schwangerschaft und Schwangerschafts- oder ein Flugunglück. komplikationen. 9 Bei versichertem Nichtantritt leisten wir die x Erkrankungen oder Tod infolge von vertraglich geschuldeten Stornokosten. Pandemien. 9 Versicherungssumme: Entspricht dem versi- cherten Gesamtpreis aller gebuchten Leis- tungen (z. B. Reisepreis, Studien- oder Schul- Gibt es Deckungsbeschränkungen? gebühren). In bestimmten Fällen ist der Versiche- Reiseabbruch-Versicherung für Langzeit-Auf- rungsschutz eingeschränkt, z.B.: enthalte: Stornokosten-Versicherung: 9 Sie sind versichert, wenn sie Ihren versicher- ! Reisevermittlungsentgelte sind bis zu ten Aufenthalt außerplanmäßig beenden 100,- € pro Person versichert. müssen, weil ein versichertes Ereignis ein- getreten ist. ! Mehrkosten der Hinreise bis € 500,- pro Person bei Verspätung eines öffent- Versicherte Ereignisse sind u. a: lichen Verkehrsmittels um mehr als 9 Unerwartete schwere Ersterkrankung oder zwei Stunden. Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung, die in den letzten sechs Mona- Reiseabbruch-Versicherung: ten vor Reiseantritt nicht behandelt wurde. ! Mehrkosten der Weiter- bzw. Rückreise 9 Tod und schwere Unfallverletzung. bis € 500,- pro Person bei Verspätung 40.08.664 (2011) eines öffentlichen Verkehrsmittels um 9 Schwangerschaft und Schwangerschafts- mehr als zwei Stunden. komplikationen. 9 Bei versicherter außerplanmäßiger Beendi- ! Zusätzliche Unterkunftskosten bis € 1.500,- pro Person, wenn der Aufenthalt gung ersetzen wir den anteiligen Reisepreis. verlängert werden muss, weil eine Risiko- 9 Versicherungssumme: Entspricht dem versi- person wegen einer unerwarteten schwe- cherten Gesamtpreis aller gebuchten Leis- ren Erkrankung oder einer schweren Un- tungen (z. B. Reisepreis, Studien- oder Schul- fallverletzung stationär behandelt werden gebühren). muss. [Seite 8] Wo bin ich versichert? 9 Versicherungsschutz besteht für einen Aufenthalt weltweit (inklusive USA/Kanada). Welche Verpflichtungen habe ich? - Sie müssen uns jeden Versicherungsfall unverzüglich melden. - Sie müssen den Schaden möglichst gering halten. - Sie müssen die geforderten Nachweise einreichen. - In der Stornokosten-Versicherung müssen Sie bei Eintritt eines versicherten Ereignisses die für Ihren versicherten Aufenthalt gebuchten Leistungen unverzüglich stornieren, spätestens jedoch, wenn sich die Stornokosten erhöhen würden. Es sei denn, Sie haben die Medizinische Stornoberatung der ERV eingeschaltet und diese hat eine andere Empfehlung abgegeben. Wann und wie zahle ich? Die einmalige Prämie ist sofort nach Abschluss des Versicherungsvertrages fällig. Sie ist gemäß der verein- barten Zahlungsart zu zahlen. Wann beginnt und wann endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt in der Stornokosten-Versicherung für Langzeit-Aufenthalte mit dem Ab- schluss des Versicherungsvertrages. Er endet mit dem Antritt Ihres versicherten Aufenthaltes. Der Versicherungsschutz beginnt in der Reiseabbruch-Versicherung für Langzeit-Aufenthalte mit dem ver- einbarten Vertragsbeginn, frühestens mit dem Antritt Ihres versicherten Aufenthaltes. Er endet zum ver- einbarten Zeitpunkt, spätestens wenn Sie Ihren versicherten Aufenthalt beendet haben. Voraussetzung für den Versicherungsschutz in allen Versicherungssparten ist, dass Sie die Prämie gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Der Vertrag gilt nur für den versicherten Aufenthalt und endet automatisch. Ein ordentliches Kündigungs- recht besteht nicht.
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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