Versicherungsmakler / Transportversicherung / Bedingungsarchiv
ALTE LEIPZIGER Verkehrshaftung: die Bedingungen im Volltext
Verkehrshaftungsversicherung für den gewerblichen Straßengüterverkehr mit eigenen Fahrzeugen nach HGB und CMR, mit Abwehr unbegründeter Ansprüche, Kabotage und Liste ausgeschlossener Güter.
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 66 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Versicherungssumme oder Höchsthaftung je Transportmittel, je Sendung oder je Ereignis | ja, bis 500.000 € | „mit 500.000 EUR je Lastzug begrenzt, höchstens jedoch mit 1.000.000 EUR je Schadenereignis“ | Ziff. 4.5, Seite 2 |
| Vertragsform: Einzelpolice, Jahres- oder Pauschalpolice, laufende Versicherung mit Umsatz- oder Einzelmeldung, Baustein eines Firmenvertrags | ja | „richtet sich die im voraus zu zahlende Jahresprämie nach der Nutzlast der die Transporte durchführenden und im Versicherungsvertrag dokumentierten Fahrzeuge“ | Ziff. 5.1, Seite 2 |
| Allgefahrendeckung (volle Deckung): versichert ist jede Gefahr, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist | nicht geregelt | ||
| Eigene Güter und Handelswaren des Betriebs versichert | nicht geregelt | ||
| Werkzeuge, Messgeräte, Maschinen und Arbeitsgeräte, die zum Eigengebrauch mitgeführt werden (Autoinhalt, Handwerkerausstattung) | nicht geregelt | ||
| Fremde Güter in Obhut des Betriebs (Kundeneigentum, Reparaturgut, Kommissionsware) | nicht geregelt | ||
| Versicherte Transportwege und Transportmittel (Straße, Schiene, Luft, See, Binnengewässer) | ja | „entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen des eigenen Betriebes“ | Ziff. 1, Seite 1 |
| Geltungsbereich (Deutschland, Österreich, Spanien, Europa, weltweit) | ja | „in seiner jeweils gültigen Fassung innerhalb Europas“ | Ziff. 1.3, Seite 1 |
| Haus-zu-Haus-Deckung: Beginn mit dem Verlassen des Absendeorts, Ende mit der Ablieferung am Bestimmungsort | nicht geregelt | ||
| Transportbedingte Zwischenlagerung (Dauer in Tagen wörtlich im text) | nicht geregelt | ||
| Schäden beim Be- und Entladen, auch durch eigene Mitarbeiter und Ladegeräte | nicht geregelt | ||
| Versicherungswert: Rechnungs- oder Marktwert plus Fracht, Kosten und imaginärer Gewinn | nicht geregelt |
Werkverkehr mit eigenen Fahrzeugen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Transporte mit betriebseigenen, gemieteten oder geleasten Fahrzeugen (Werkverkehr) versichert | ja | „mit Kraftfahrzeugen des eigenen Betriebes, sofern ... die Fahrzeuge dem Versicherer vor Risikobeginn gemeldet“ | Ziff. 1, Seite 1 |
| Privatfahrzeuge von Mitarbeitern auf Dienstfahrten einbezogen | nicht geregelt | ||
| Transportmittelunfall (Zusammenstoß, Umstürzen, Abkommen von der Fahrbahn, Brücken- oder Tunneleinsturz) | nicht geregelt | ||
| Betriebsschäden ohne Unfall (Verrutschen der Ladung, Bremsen, Ausweichen) | nicht geregelt | ||
| Brand, Blitzschlag und Explosion während des Transports | nicht geregelt | ||
| Sturm, Hagel, Überschwemmung, Erdbeben und andere Elementarereignisse | nicht geregelt | ||
| Diebstahl des ganzen Fahrzeugs samt Ladung | nicht geregelt | ||
| Einbruchdiebstahl aus dem verschlossenen Fahrzeug | nicht geregelt | ||
| Raub und räuberische Erpressung des Fahrers | nicht geregelt | ||
| Nachtklausel: Diebstahlschutz nachts nur in verschlossener Garage, auf bewachtem Platz oder mit Bewachung | nicht geregelt | ||
| Vorgaben für das unbeaufsichtigte Fahrzeug tagsüber (Höchstdauer, verschlossen, Alarmanlage) | nicht geregelt |
Güterversicherung beim Versand
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Versand über fremde Frachtführer, Spediteure und Logistiker versichert | nicht geregelt | ||
| Post- und Paketsendungen (Paketdienste, Kurier, Express) | nicht geregelt | ||
| See- und Lufttransporte einschließlich Container | nicht geregelt | ||
| Beiträge zur großen Haverei und Aufopferung | nicht geregelt | ||
| Bruch zerbrechlicher Güter (Glas, Keramik, Elektronik) | nicht geregelt | ||
| Kühl- und Tiefkühlgut, auch bei Ausfall des Kühlaggregats | nicht geregelt | ||
| Valoren: Geld, Wertpapiere, Edelmetalle, Schmuck, Kunst | nein | „aus Schäden an ungemünzten und gemünzten oder sonst verarbeiteten Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen“ | Ziff. 3.1.6, Seite 1 |
| Krieg, Streik, Aufruhr, innere Unruhen und Beschlagnahme | nein | „verursacht durch Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse“ | Ziff. 3.2.1, Seite 2 |
| Ausschluss von Schäden durch unzureichende Verpackung oder Verladung | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von innerem Verderb, natürlicher Beschaffenheit, Schwund und Rost | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Verzögerungs-, Markt- und Vermögensschäden | ja | „aus der Überschreitung von den Umständen nach nicht angemessen vereinbarten Lieferfristen“ | Ziff. 3.1.10, Seite 1 |
Ausstellung, Messe und Musterkollektionen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ausstellungs- und Messeversicherung (Hin- und Rücktransport plus Aufenthalt) | nicht geregelt | ||
| Gefahren während des Aufenthalts auf Messe oder Ausstellung (Auf- und Abbau, Ausstellungsdauer) | nicht geregelt | ||
| Diebstahl und Abhandenkommen vom Messestand (auch einfacher Diebstahl) | nicht geregelt | ||
| Bewachungs- oder Verschlussvorgabe für den Messestand außerhalb der Öffnungszeiten | nicht geregelt | ||
| Musterkollektionen und Reiselager von Außendienst und Handelsvertretern | nicht geregelt | ||
| Messestand, Standbau, Dekoration und Präsentationstechnik mitversichert | nicht geregelt |
Verkehrshaftung von Frachtführern und Spediteuren
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Haftung als Frachtführer im Straßengüterverkehr nach Landesrecht (HGB, österreichisches Recht, LCTTM) | ja, bis 1.500.000 € | „Nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in seiner jeweils gültigen Fassung.“ | Ziff. 1.2, Seite 1 |
| Haftung nach CMR bei grenzüberschreitenden Straßentransporten | ja, bis 500.000 € | „Nach dem Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)“ | Ziff. 1.3, Seite 1 |
| Haftung als Spediteur (ADSp, AÖSp, condiciones del transitario) | nicht geregelt | ||
| Haftung als Lagerhalter | nein | „aus Schäden an allen gelagerten Gütern, sofern keine ausdrückliche Vereinbarung mit dem Versicherer getroffen wurde“ | Ziff. 3.1.12, Seite 1 |
| Kabotage und Transporte innerhalb anderer Staaten | ja, bis 500.000 € | „Bei Kabotageverkehr nach Maßgabe der im jeweiligen EU-Staat geltenden gesetzlichen Bestimmungen“ | Ziff. 4.7, Seite 2 |
| Deckung bei qualifiziertem Verschulden (Vorsatz oder Leichtfertigkeit von Mitarbeitern, Durchbrechung der Haftungsgrenzen) | nein | „Vertreter, Prokuristen oder selbstständige Leiter von Niederlassungen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben“ | Ziff. 3.1.2, Seite 1 |
| Einsatz von Subunternehmern mitversichert (Haftung für beauftragte Frachtführer) | nein | „mit Kraftfahrzeugen des eigenen Betriebes“ | Ziff. 1, Seite 1 |
| Güterfolge- und reine Vermögensschäden (Lieferfristüberschreitung, Nachnahmefehler) | ja, bis 10.000 € | „Ansprüche aus Lieferfristüberschreitung gem. § 431 Abs. 3 sowie alle in Betracht kommenden“ | Ziff. 4.2, Seite 2 |
| Ausgeschlossene Güter (Umzugsgut, Tiere, Valoren, Tabak, Spirituosen, Elektronik) | ja | „aus Schäden an Spirituosen aller Art, Tabakwaren“ | Ziff. 3.1.7, Seite 1 |
| Anmelde- oder Umsatzmeldepflicht je Transport oder Abrechnung nach Umsatz | keine | „Änderungen im Fahrzeugbestand, in den polizeilichen Kennzeichen und in den Nutzlasten sind dem Versicherer unverzüglich“ | Ziff. 6.1.1, Seite 2 |
Kosten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Rettungs-, Bergungs- und Schadenminderungskosten | ja | „Darunter fallen die Kosten der Ladungsbergung, Umladung, einstweiligen Lagerung sowie die Mehrkosten zum ursprünglichen Bestimmungsort.“ | Ziff. 2.2, Seite 1 |
| Kosten der Schadenfeststellung (Havariekommissar, Sachverständiger) | ja | „die zur Feststellung eines ersatzpflichtigen Schadens aufgewendeten Kosten“ | Ziff. 2.2, Seite 1 |
| Kosten für Umladen, Zwischenlagerung und Weiterbeförderung nach einem Schaden | ja | „Darunter fallen die Kosten der Ladungsbergung, Umladung, einstweiligen Lagerung sowie die Mehrkosten zum ursprünglichen Bestimmungsort.“ | Ziff. 2.2, Seite 1 |
| Aufräumungs-, Vernichtungs- und Entsorgungskosten beschädigter Güter | ja, bis 10.000 € | „Bergungs- und Beseitigungskosten gem. Ziff. 2.3 sind mit 10.000 EUR je Schadenereignis begrenzt.“ | Ziff. 4.4, Seite 2 |
| Zölle, Steuern und Abgaben auf beschädigte oder verlorene Güter | nicht geregelt | ||
| Abwehr unberechtigter Ansprüche (Rechtsschutzfunktion der Verkehrshaftungsversicherung) | ja | „Die Versicherung umfasst die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche“ | Ziff. 2.1, Seite 1 |
Selbstbehalt, Obliegenheiten und Vertrag
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Selbstbeteiligung je Schadenfall | nicht geregelt | ||
| Erhöhte oder prozentuale Selbstbeteiligung bei Diebstahl, Kühlgut oder Bruch | nicht geregelt | ||
| Leistung bei grober Fahrlässigkeit ohne Kürzung | nein | „Vertreter, Prokuristen oder selbstständige Leiter von Niederlassungen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben“ | Ziff. 3.1.2, Seite 1 |
| Sicherungsvorgaben (Ladungssicherung, Schlösser, Alarmanlage, Ortung, Fahrerauswahl) | ja | „für eine ordnungsgemäße Sicherung der beladenen Fahrzeuge zu sorgen, insbesondere bei Ruhepausen und Abstellen“ | Ziff. 6.1.5, Seite 2 |
| Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, Polizei bei Diebstahl, Havariekommissar, Vorbehalt bei Annahme) | ja | „Der Versicherungsnehmer hat jeden Schaden unverzüglich dem Versicherer anzumelden; bei Schäden über 2.500 EUR ist eine sofortige Anzeige erforderlich.“ | Ziff. 6.2.1, Seite 2 |
| Regressverzicht gegenüber Mitarbeitern und verbundenen Unternehmen | ja | „gegen Fahrer oder sonstige Erfüllungsgehilfen des Versicherungsnehmers Regress zu nehmen, wenn diese den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben“ | Ziff. 8.1.3, Seite 2 |
| Besserstellung: Leistung nach Musterbedingungen (DTV) oder Bedingungen des Vorversicherers, wenn günstiger | nicht geregelt | ||
| Innovationsklausel: künftige Verbesserungen gelten ohne Mehrbeitrag | nicht geregelt | ||
| Vertragslaufzeit, Verlängerung und Kündigung | nicht geregelt | ||
| Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schaden | ja | „Nach Eintritt eines Versicherungsfalles können beide Parteien den Versicherungsvertrag schriftlich kündigen.“ | Ziff. 9, Seite 3 |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.
Bedingungswerke und Anbieter
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- Alte Leipziger Versicherung Aktiengesellschaft
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- Bedingungen Verkehrshaftung, Druckstück T 85 Fassung: T 85.4, 01.2005 Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
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