Versicherungsmakler / Transportversicherung / Bedingungsarchiv
Mannheimer Warentransportversicherung (DTV-Güter): die Bedingungen im Volltext
Laufende Warentransportversicherung nach DTV-Güter 2000/2011 mit Anmeldung aller Transporte und Lagerungen, Maxima je Transportmittel und Lagerort; ausgewertet sind nur die Bestimmungen für die laufende Versicherung.
In zwei Minuten erledigt: Ihre Daten genügen, den Rest übernehmen wir.
- Für Sie kostenlos, derselbe Preis wie direkt
- 4,98 von 5 Sternen aus 5.037 Bewertungen
- Im Schadenfall an Ihrer Seite
Diesen Tarif über NAMMERT abschließen
Was zu Ihnen passt, haben Sie mit Ihrer KI schon geklärt. Hier fehlen nur noch Ihre Daten und ein paar Angaben. Wir bereiten Ihren Antrag bei Mannheimer vor.
- KI hat beraten
- 2Ihre Daten
- Antrag an Mannheimer
Danke, Ihr Antrag ist da.
Wir bereiten ihn bei Mannheimer vor und melden uns mit den Unterlagen.
Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 66 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Versicherungssumme oder Höchsthaftung je Transportmittel, je Sendung oder je Ereignis | laut Versicherungsschein | „Die vereinbarten Maxima sind Höchstversicherungssummen. Die Maximierung erfolgt je Transportmittel sowie je Lagerort.“ | Ziffer 4.1.1, Seite 1 |
| Vertragsform: Einzelpolice, Jahres- oder Pauschalpolice, laufende Versicherung mit Umsatz- oder Einzelmeldung, Baustein eines Firmenvertrags | ja | „Durch den Abschluss der laufenden Versicherung wird der Versicherungsnehmer … verpflichtet, sämtliche im Vertrag bezeichneten Transporte und Lagerungen … gemäß Ziffer 3 zur Versicherung anzumelden.“ | Ziffer 2.1, Seite 1 |
| Allgefahrendeckung (volle Deckung): versichert ist jede Gefahr, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist | nicht geregelt | ||
| Eigene Güter und Handelswaren des Betriebs versichert | ja | „Die Versicherung bezieht sich auf Güter aller Art oder alle Güter der im Vertrag bestimmten Art, die vom Versicherungsnehmer nach kaufmännischen Grundsätzen für eigene oder fremde Rechnung zu versichern sind.“ | Ziffer 1.1, Seite 1 |
| Werkzeuge, Messgeräte, Maschinen und Arbeitsgeräte, die zum Eigengebrauch mitgeführt werden (Autoinhalt, Handwerkerausstattung) | nicht geregelt | ||
| Fremde Güter in Obhut des Betriebs (Kundeneigentum, Reparaturgut, Kommissionsware) | ja, bis zur Versicherungssumme | „die vom Versicherungsnehmer nach kaufmännischen Grundsätzen für eigene oder fremde Rechnung zu versichern sind.“ | Ziffer 1.1, Seite 1 |
| Versicherte Transportwege und Transportmittel (Straße, Schiene, Luft, See, Binnengewässer) | nicht geregelt | ||
| Geltungsbereich (Deutschland, Österreich, Spanien, Europa, weltweit) | nicht geregelt | ||
| Haus-zu-Haus-Deckung: Beginn mit dem Verlassen des Absendeorts, Ende mit der Ablieferung am Bestimmungsort | nicht geregelt | ||
| Transportbedingte Zwischenlagerung (Dauer in Tagen wörtlich im text) | ja, bis zur Versicherungssumme | „erstreckt sich der Versicherungsschutz für vom Versicherungsnehmer veranlasste Lagerungen während des versicherten Transportes nur auf Lagerorte, die vor Risikobeginn mit dem Versicherer vereinbart sind.“ | Ziffer 1.2, Seite 1 |
| Schäden beim Be- und Entladen, auch durch eigene Mitarbeiter und Ladegeräte | nicht geregelt | ||
| Versicherungswert: Rechnungs- oder Marktwert plus Fracht, Kosten und imaginärer Gewinn | nicht geregelt |
Werkverkehr mit eigenen Fahrzeugen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Transporte mit betriebseigenen, gemieteten oder geleasten Fahrzeugen (Werkverkehr) versichert | nicht geregelt | ||
| Privatfahrzeuge von Mitarbeitern auf Dienstfahrten einbezogen | nicht geregelt | ||
| Transportmittelunfall (Zusammenstoß, Umstürzen, Abkommen von der Fahrbahn, Brücken- oder Tunneleinsturz) | nicht geregelt | ||
| Betriebsschäden ohne Unfall (Verrutschen der Ladung, Bremsen, Ausweichen) | nicht geregelt | ||
| Brand, Blitzschlag und Explosion während des Transports | nicht geregelt | ||
| Sturm, Hagel, Überschwemmung, Erdbeben und andere Elementarereignisse | ja, bis zur Versicherungssumme | „auf 72 aufeinander folgende Stunden bei Sturm, Regen, Hagel, Hurrikan, Tornado, Taifun und/oder Wirbelsturm;“ | Ziffer 4.3.2 a), Seite 1 |
| Diebstahl des ganzen Fahrzeugs samt Ladung | nicht geregelt | ||
| Einbruchdiebstahl aus dem verschlossenen Fahrzeug | nicht geregelt | ||
| Raub und räuberische Erpressung des Fahrers | nicht geregelt | ||
| Nachtklausel: Diebstahlschutz nachts nur in verschlossener Garage, auf bewachtem Platz oder mit Bewachung | nicht geregelt | ||
| Vorgaben für das unbeaufsichtigte Fahrzeug tagsüber (Höchstdauer, verschlossen, Alarmanlage) | nicht geregelt |
Güterversicherung beim Versand
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Versand über fremde Frachtführer, Spediteure und Logistiker versichert | nicht geregelt | ||
| Post- und Paketsendungen (Paketdienste, Kurier, Express) | nicht geregelt | ||
| See- und Lufttransporte einschließlich Container | nicht geregelt | ||
| Beiträge zur großen Haverei und Aufopferung | nicht geregelt | ||
| Bruch zerbrechlicher Güter (Glas, Keramik, Elektronik) | nicht geregelt | ||
| Kühl- und Tiefkühlgut, auch bei Ausfall des Kühlaggregats | nicht geregelt | ||
| Valoren: Geld, Wertpapiere, Edelmetalle, Schmuck, Kunst | nicht geregelt | ||
| Krieg, Streik, Aufruhr, innere Unruhen und Beschlagnahme | ja, bis zur Versicherungssumme | „Die Möglichkeit der Kündigung einzelner Gefahren (z. B. Krieg, Streik, Beschlagnahme) bleibt hiervon unberührt.“ | Ziffer 8.3.1, Seite 2 |
| Ausschluss von Schäden durch unzureichende Verpackung oder Verladung | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von innerem Verderb, natürlicher Beschaffenheit, Schwund und Rost | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Verzögerungs-, Markt- und Vermögensschäden | nicht geregelt |
Ausstellung, Messe und Musterkollektionen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ausstellungs- und Messeversicherung (Hin- und Rücktransport plus Aufenthalt) | nein | „Ausstellungen, Messen und sonstige Veranstaltungen;“ | Ziffer 3.1.6, Seite 1 |
| Gefahren während des Aufenthalts auf Messe oder Ausstellung (Auf- und Abbau, Ausstellungsdauer) | nicht geregelt | ||
| Diebstahl und Abhandenkommen vom Messestand (auch einfacher Diebstahl) | nicht geregelt | ||
| Bewachungs- oder Verschlussvorgabe für den Messestand außerhalb der Öffnungszeiten | nicht geregelt | ||
| Musterkollektionen und Reiselager von Außendienst und Handelsvertretern | nicht geregelt | ||
| Messestand, Standbau, Dekoration und Präsentationstechnik mitversichert | nicht geregelt |
Verkehrshaftung von Frachtführern und Spediteuren
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Haftung als Frachtführer im Straßengüterverkehr nach Landesrecht (HGB, österreichisches Recht, LCTTM) | nicht geregelt | ||
| Haftung nach CMR bei grenzüberschreitenden Straßentransporten | nicht geregelt | ||
| Haftung als Spediteur (ADSp, AÖSp, condiciones del transitario) | nicht geregelt | ||
| Haftung als Lagerhalter | nicht geregelt | ||
| Kabotage und Transporte innerhalb anderer Staaten | nicht geregelt | ||
| Deckung bei qualifiziertem Verschulden (Vorsatz oder Leichtfertigkeit von Mitarbeitern, Durchbrechung der Haftungsgrenzen) | nicht geregelt | ||
| Einsatz von Subunternehmern mitversichert (Haftung für beauftragte Frachtführer) | nicht geregelt | ||
| Güterfolge- und reine Vermögensschäden (Lieferfristüberschreitung, Nachnahmefehler) | nicht geregelt | ||
| Ausgeschlossene Güter (Umzugsgut, Tiere, Valoren, Tabak, Spirituosen, Elektronik) | nicht geregelt | ||
| Anmelde- oder Umsatzmeldepflicht je Transport oder Abrechnung nach Umsatz | ja | „Hat der Versicherungsnehmer die Anmeldung unterlassen oder fehlerhaft vorgenommen, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, ohne dass es einer Kündigung durch den Versicherer bedarf.“ | Ziffer 3.1.4, Seite 1 |
Kosten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Rettungs-, Bergungs- und Schadenminderungskosten | nicht geregelt | ||
| Kosten der Schadenfeststellung (Havariekommissar, Sachverständiger) | nicht geregelt | ||
| Kosten für Umladen, Zwischenlagerung und Weiterbeförderung nach einem Schaden | nicht geregelt | ||
| Aufräumungs-, Vernichtungs- und Entsorgungskosten beschädigter Güter | nicht geregelt | ||
| Zölle, Steuern und Abgaben auf beschädigte oder verlorene Güter | nicht geregelt | ||
| Abwehr unberechtigter Ansprüche (Rechtsschutzfunktion der Verkehrshaftungsversicherung) | nicht geregelt |
Selbstbehalt, Obliegenheiten und Vertrag
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Selbstbeteiligung je Schadenfall | nicht geregelt | ||
| Erhöhte oder prozentuale Selbstbeteiligung bei Diebstahl, Kühlgut oder Bruch | nicht geregelt | ||
| Leistung bei grober Fahrlässigkeit ohne Kürzung | nicht geregelt | ||
| Sicherungsvorgaben (Ladungssicherung, Schlösser, Alarmanlage, Ortung, Fahrerauswahl) | nicht geregelt | ||
| Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, Polizei bei Diebstahl, Havariekommissar, Vorbehalt bei Annahme) | nicht geregelt | ||
| Regressverzicht gegenüber Mitarbeitern und verbundenen Unternehmen | nicht geregelt | ||
| Besserstellung: Leistung nach Musterbedingungen (DTV) oder Bedingungen des Vorversicherers, wenn günstiger | nicht geregelt | ||
| Innovationsklausel: künftige Verbesserungen gelten ohne Mehrbeitrag | nicht geregelt | ||
| Vertragslaufzeit, Verlängerung und Kündigung | ja | „Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um ein Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf der Versicherungsperiode von einer der Vertragsparteien gekündigt worden ist.“ | Ziffer 8.1, Seite 2 |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schaden | ja | „Nach Eintritt eines Versicherungsfalls können beide Parteien den Versicherungsvertrag kündigen.“ | Ziffer 8.2, Seite 2 |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.
Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- Mannheimer Versicherung Aktiengesellschaft
- Vertrieb
- nicht bekannt
- DTV-Güterversicherungsbedingungen 2000/2011, TR 214 Fassung: DTV-Güter 2000/2011, Bestimmungen für die laufende Versicherung (Stand 01.10.2024), TR_214_1024 Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)