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ALTE OLDENBURGER ZE 80: die Bedingungen im Volltext
Ergänzungstarif für Zahnersatz mit 80 Prozent nach Abzug der Kassenleistung, 100 Prozent bei Regelversorgung, Zahnstaffel in den ersten vier Kalenderjahren und 50 Euro jährlich für professionelle Zahnreinigung.
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 72 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Leistungsmodell: Prozent vom Rechnungsbetrag, fester Betrag je Leistung oder Vielfaches des Festzuschusses | ja | „Die erstattungsfähigen Aufwendungen, deren Art und Umfang sich im Einzelnen aus 1.1 ergeben, werden zu 80% ersetzt“ | B 1.2, Seite 2 |
| Cuadro médico (Vertragszahnärzte mit Preisliste) oder freie Zahnarztwahl mit Erstattung (reembolso) | nicht geregelt | ||
| Freie Wahl des Zahnarztes, auch Privatzahnarzt | ja | „Werden für die gewählte Versorgung zustehende Leistungen der GKV nicht in Anspruch genommen (z. B. weil ein Zahnarzt ohne Kassenzulassung gewählt wurde)“ | B 1.2, Seite 2 |
| Leistung setzt Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse voraus | ja | „Werden für die gewählte Versorgung zustehende Leistungen der GKV nicht in Anspruch genommen (z. B. weil ein Zahnarzt ohne Kassenzulassung gewählt wurde), gelten pauschal 40% der erstattungsfähigen Aufwendungen als Vorleistung der GKV.“ | B 1.2, Seite 2 |
| Selbstbeteiligung je Jahr oder je Behandlung (franquicia) | nicht geregelt | ||
| Zuzahlung je Leistung im Cuadro médico (copago) | nicht geregelt | ||
| Jahreshöchstleistung nach Ablauf der Zahnstaffel | nein | „Ab dem 5. Kalenderjahr gilt die volle tarifliche Leistung ohne Summenbegrenzung.“ | B 1.3, Seite 3 |
| Erstattungssatz unabhängig vom Bonusheft | nicht geregelt |
Zahnersatz
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Erstattungssatz Zahnersatz in Prozent des Rechnungsbetrags einschließlich Kassenleistung | ja | „werden zu 80% ersetzt“ | B 1.2, Seite 2 |
| Erstattungssatz, wenn die Kasse nichts zahlt (kein Festzuschuss, reine Privatleistung) | ja | „gelten pauschal 40% der erstattungsfähigen Aufwendungen als Vorleistung der GKV. Gleiches gilt für Behandlungen im Ausland, wenn die GKV keine Vorleistung erbringt.“ | B 1.2, Seite 2 |
| Begrenzung der Leistung auf ein Vielfaches des Festzuschusses (Festzuschussregel) | nicht geregelt | ||
| Regelversorgung: Übernahme des Eigenanteils bis 100 % | ja | „bei Inanspruchnahme der kassenärztlichen Regelversorgung (ohne privatärztlichen Vergütungsanteil) erhöht sich die Erstattung auf 100%.“ | B 1.2, Seite 2 |
| Implantate | ja, bis zur Versicherungssumme | „implantologische Leistungen (inkl. knochenaufbauender, augmentativer Maßnahmen)“ | B 1.1, Seite 2 |
| Begrenzung der Zahl der Implantate je Kiefer oder Zahnlücke | nicht geregelt | ||
| Knochenaufbau vor Implantaten (Augmentation, Sinuslift) | ja, bis zur Versicherungssumme | „implantologische Leistungen (inkl. knochenaufbauender, augmentativer Maßnahmen)“ | B 1.1, Seite 2 |
| Implantat zum festen Preis im Cuadro médico (precio tasado) | nicht geregelt | ||
| Inlays und Onlays (Keramik, Gold) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Einlagefüllungen/Inlays, Zahnkronen jeder Art/Veneers/Onlays“ | B 1.1, Seite 2 |
| Kronen und Teilkronen, auch vollkeramisch | ja, bis zur Versicherungssumme | „Zahnkronen jeder Art/Veneers/Onlays“ | B 1.1, Seite 2 |
| Brücken | ja, bis zur Versicherungssumme | „prothetische Leistungen (z. B. Brücken, Prothesen)“ | B 1.1, Seite 2 |
| Herausnehmbarer Zahnersatz (Prothesen, Teleskop und Geschiebe) | ja, bis zur Versicherungssumme | „prothetische Leistungen (z. B. Brücken, Prothesen)“ | B 1.1, Seite 2 |
| Veneers (Verblendschalen) bei medizinischer Notwendigkeit | ja, bis zur Versicherungssumme | „Zahnkronen jeder Art/Veneers/Onlays“ | B 1.1, Seite 2 |
| Provisorien und Langzeitprovisorien | ja, bis zur Versicherungssumme | „provisorische und langzeitprovisorische Versorgung“ | B 1.1, Seite 2 |
| Reparatur, Erneuerung und Unterfütterung von Zahnersatz | ja, bis zur Versicherungssumme | „Reparaturen von Zahnersatz“ | B 1.1, Seite 2 |
Zahnerhalt und Prophylaxe
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Hochwertige Füllungen (Kunststoff, Komposit, Keramik) über die Kassenleistung hinaus | nicht geregelt | ||
| Wurzelbehandlung, auch wenn die Kasse sie nicht zahlt | nicht geregelt | ||
| Parodontitisbehandlung, auch ohne Kassenleistung | nicht geregelt | ||
| Professionelle Zahnreinigung | ja, bis 50 € | „Aufwendungen für professionelle Zahnreinigungsmaßnahmen werden kalenderjährlich bis zu 50,– EUR erstattet.“ | B 2, Seite 3 |
| Anzahl der Zahnreinigungen je Jahr | nicht geregelt | ||
| Höchstbetrag für Zahnreinigung je Jahr | ja, bis 50 € | „Aufwendungen für professionelle Zahnreinigungsmaßnahmen werden kalenderjährlich bis zu 50,– EUR erstattet.“ | B 2, Seite 3 |
| Zahnreinigungen ohne Zuzahlung im Cuadro médico enthalten | nicht geregelt | ||
| Fissurenversiegelung und Fluoridierung | nicht geregelt | ||
| Bleaching (Zahnaufhellung) | nicht geregelt | ||
| Prophylaxe außerhalb der Zahnstaffel und ohne Wartezeit | nicht geregelt |
Kieferorthopädie
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Kieferorthopädie für Kinder bei leichten Fehlstellungen (KIG 1 und 2, ohne Kassenleistung) | nicht geregelt | ||
| Mehrkosten der Kieferorthopädie für Kinder bei Kassenleistung (KIG 3 bis 5) | nicht geregelt | ||
| Altersgrenze bei Beginn der Kieferorthopädie | nicht geregelt | ||
| Kieferorthopädie für Erwachsene | nicht geregelt | ||
| Durchsichtige Zahnschienen (Aligner) | nicht geregelt | ||
| Kieferorthopädie zum Festpreis im Cuadro médico | nicht geregelt |
Gebühren, Material und Nebenleistungen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Erstattung bis zum Höchstsatz der GOZ (3,5facher Satz) | ja | „soweit die Gebühren im Rahmen der Höchstsätze der jeweils geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ärzte (GOÄ) liegen“ | B 1.1, Seite 2 |
| Erstattung über den 3,5fachen Satz hinaus (Honorarvereinbarung) | nein | „soweit die Gebühren im Rahmen der Höchstsätze der jeweils geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ärzte (GOÄ) liegen“ | B 1.1, Seite 2 |
| Material und Laborkosten in voller Höhe | ja, bis zur Versicherungssumme | „zahntechnische Laborarbeiten und Materialien, soweit sie im Rahmen der ortsüblichen Preise berechnet sind.“ | B 1.1, Seite 2 |
| Begrenzung von Material und Laborkosten durch ein Preisverzeichnis | nicht geregelt | ||
| Örtliche Betäubung | ja, bis zur Versicherungssumme | „einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Vor- und Nachbehandlungen (z. B. Anästhesieleistungen/Röntgendiagnostik)“ | B 1.1, Seite 2 |
| Vollnarkose und Dämmerschlaf (Sedierung) | nicht geregelt | ||
| Lachgas | nicht geregelt | ||
| Funktionsanalyse und Funktionstherapie (auch Knirscherschiene) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Aufbissbehelfe und Schienen (z. B. Knirscherschienen), funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen“ | B 1.1, Seite 2 |
| Dreidimensionale Röntgenaufnahme (DVT) | nicht geregelt | ||
| Behandlung im Ausland | ja | „Gleiches gilt für Behandlungen im Ausland, wenn die GKV keine Vorleistung erbringt.“ | B 1.2, Seite 2 |
Zahnstaffel
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Höchstleistung im ersten Versicherungsjahr | ja, bis 800 € | „Im ersten Kalenderjahr auf 800,– EUR“ | B 1.3, Seite 3 |
| Höchstleistung bis zum Ende des zweiten Versicherungsjahres | ja, bis 1.200 € | „in den ersten zwei Kalenderjahren insgesamt auf 1.200,– EUR“ | B 1.3, Seite 3 |
| Höchstleistung bis zum Ende des dritten Versicherungsjahres | ja, bis 1.600 € | „in den ersten drei Kalenderjahren insgesamt auf 1.600,– EUR“ | B 1.3, Seite 3 |
| Höchstleistung bis zum Ende des vierten Versicherungsjahres | ja, bis 3.200 € | „in den ersten vier Kalenderjahren insgesamt auf 3.200,– EUR.“ | B 1.3, Seite 3 |
| Höchstleistung bis zum Ende des fünften Versicherungsjahres | keine | „Ab dem 5. Kalenderjahr gilt die volle tarifliche Leistung ohne Summenbegrenzung.“ | B 1.3, Seite 3 |
| Ab wann die Leistung unbegrenzt ist | ja | „Ab dem 5. Kalenderjahr gilt die volle tarifliche Leistung ohne Summenbegrenzung.“ | B 1.3, Seite 3 |
| Leistung nach Unfall ohne Zahnstaffel | ja | „Bei Aufwendungen infolge eines Unfalls entfallen die Höchstgrenzen dieser Staffel, sofern der Unfall nach Abschluss des Vertrages eingetreten ist.“ | B 1.3, Seite 3 |
Wartezeiten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Allgemeine Wartezeit | nicht geregelt | ||
| Wartezeit für Zahnersatz und Implantate | nicht geregelt | ||
| Wartezeit für Kieferorthopädie | nicht geregelt | ||
| Keine Wartezeit bei Unfall | nicht geregelt |
Laufende Behandlung und fehlende Zähne
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Ausschluss laufender oder angeratener Behandlungen bei Abschluss | nicht geregelt | ||
| Ausschluss bei Abschluss fehlender, nicht ersetzter Zähne | nicht geregelt | ||
| Mitversicherung fehlender Zähne gegen Zuschlag | nicht geregelt | ||
| Gesundheitsfragen im Antrag | nicht geregelt |
Vertrag und Beitrag
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Höchstes Eintrittsalter | nicht geregelt | ||
| Kinder ab Geburt versicherbar | nicht geregelt | ||
| Altersrückstellungen (Beitrag nach Eintrittsalter kalkuliert) | nicht geregelt | ||
| Beitragssprünge nach Altersstufen | nicht geregelt | ||
| Beitragsanpassung: Voraussetzungen und Häufigkeit | ja | „Änderungen der Zahnersatzversorgung der GKV gelten als Veränderung der Verhältnisse des Gesundheitswesens im Sinne von § 18 MB/KK 2009“ | C, Seite 3 |
| Verzicht des Versicherers auf das ordentliche Kündigungsrecht | nicht geregelt | ||
| Mindestvertragsdauer | nicht geregelt | ||
| Kündigungsfrist für den Versicherungsnehmer | nicht geregelt |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.
Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG, ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung von 1927 Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
- Vertrieb
- über Makler erhältlich
- Zahnzusatztarif ZE 80, Tarifbedingungen (AVB Teil III) Fassung: Stand 01/2015 Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
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