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Versicherungsmakler / Zahnzusatzversicherung / Bedingungsarchiv

BarmeniaGothaer Barmenia Mehr Zahn 80: die Bedingungen im Volltext

Ergänzungstarif nur für Zahnersatz mit 80 Prozent der Kosten einschließlich Kassenleistung, 100 Prozent bei Regelversorgung, ohne Wartezeit und mit Zahnstaffel in den ersten vier Kalenderjahren.

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Ich ermächtige BarmeniaGothaer, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von BarmeniaGothaer auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz teilt BarmeniaGothaer mit der Bestätigung mit.

Ihr Maklerauftrag

Damit wir Ihren Antrag bei BarmeniaGothaer einreichen dürfen, brauchen wir Ihren Auftrag und Ihre Vollmacht. Bitte lesen und unten unterschreiben.

Maklerauftrag und Maklervollmacht

Auftraggeber
(bitte oben ausfüllen), geboren am (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen), (bitte oben ausfüllen) (bitte oben ausfüllen)

Makler
Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Deutschland, unter der Marke NAMMERT

1. Auftrag
Ich beauftrage den Makler, mir den Tarif Barmenia Mehr Zahn 80 von BarmeniaGothaer (Zahnzusatzversicherung) zu vermitteln und diesen Vertrag danach zu betreuen. Der Makler reicht meinen Antrag bei diesem Versicherer ein, auch wenn er dort keine eigene Anbindung hat.

2. Vollmacht
Ich bevollmächtige den Makler, für diesen Vertrag in meinem Namen den Antrag zu stellen, alle dafür nötigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, Versicherungsschein, Bedingungen und Schriftverkehr zu empfangen, Auskünfte einzuholen und Änderungen zu beantragen. Kündigen darf er den Vertrag nur auf meine ausdrückliche Weisung.

3. Untervollmacht
Der Makler darf Untervollmacht an andere zugelassene Versicherungsvermittler erteilen, etwa an einen Maklerverbund oder an einen Makler mit Anbindung an den Versicherer, soweit das für die Einreichung und Betreuung nötig ist.

4. Daten
Ich bin einverstanden, dass der Makler meine Angaben aus diesem Antrag für die Vermittlung verarbeitet und an den Versicherer und, falls nötig, an den eingebundenen Vermittler weitergibt. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Vergütung
Der Makler wird vom Versicherer vergütet. Mir entstehen dafür keine Kosten.

6. Widerruf
Ich kann Auftrag und Vollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, eine E-Mail an info@nammert.com genügt. Der Versicherungsvertrag selbst bleibt davon unberührt.

7. Erstinformation
Die Erstinformation des Maklers nach § 15 VersVermV konnte ich vor der Unterschrift lesen: www.nammert.com/erstinformation.php.

Ich unterschreibe elektronisch. Zeitpunkt und Herkunft der Unterschrift hält das Formular fest.

Hier unterschreiben, mit Finger oder Maus

Den unterschriebenen Auftrag bekommen Sie mit Ihren Antragsunterlagen. Datenschutzerklärung

Wir reichen Ihren Antrag an BarmeniaGothaer weiter und melden uns mit der Bestätigung.

Alles zu diesem Tarif

Was der Tarif leistet: 72 Punkte, jeder mit Fundstelle

Grundlagen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Leistungsmodell: Prozent vom Rechnungsbetrag, fester Betrag je Leistung oder Vielfaches des Festzuschussesja„80 % der Kosten für Zahnersatz inklusive der Vorleistungen der GKV“B 1, Seite 2
Cuadro médico (Vertragszahnärzte mit Preisliste) oder freie Zahnarztwahl mit Erstattung (reembolso)nicht geregelt
Freie Wahl des Zahnarztes, auch Privatzahnarztnicht geregelt
Leistung setzt Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse vorausja„Wenn Sie zustehende Leistungen der GKV oder der Heilfürsorge nicht in Anspruch nehmen, ziehen wir 20 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages als Vorleistung der GKV oder der Heilfürsorge von den tariflichen Leistungen ab.“B 1, Seite 2
Selbstbeteiligung je Jahr oder je Behandlung (franquicia)nicht geregelt
Zuzahlung je Leistung im Cuadro médico (copago)nicht geregelt
Jahreshöchstleistung nach Ablauf der Zahnstaffelnein„ab dem fünften Kalenderjahr ist die Leistung unbegrenzt.“B 1, Seite 2
Erstattungssatz unabhängig vom Bonusheftnicht geregelt

Zahnersatz

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Erstattungssatz Zahnersatz in Prozent des Rechnungsbetrags einschließlich Kassenleistungja„80 % der Kosten für Zahnersatz inklusive der Vorleistungen der GKV“B 1, Seite 2
Erstattungssatz, wenn die Kasse nichts zahlt (kein Festzuschuss, reine Privatleistung)nicht geregelt
Begrenzung der Leistung auf ein Vielfaches des Festzuschusses (Festzuschussregel)nicht geregelt
Regelversorgung: Übernahme des Eigenanteils bis 100 %ja„100 % der Kosten für Zahnersatz einschließlich Vor- und Nachbehandlungen im Rahmen der Regelversorgung der GKV.“B 2, Seite 3
Implantateja, bis zur Versicherungssumme„Inlays, Onlays, Prothesen, Stiftzähne, Brücken, Kronen und Implantate.“B 1, Seite 2
Begrenzung der Zahl der Implantate je Kiefer oder Zahnlückenicht geregelt
Knochenaufbau vor Implantaten (Augmentation, Sinuslift)ja, bis zur Versicherungssumme„Dazu zählen zum Beispiel funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen und augmentative Leistungen (Knochenaufbau).“B 1, Seite 2
Implantat zum festen Preis im Cuadro médico (precio tasado)nicht geregelt
Inlays und Onlays (Keramik, Gold)ja, bis zur Versicherungssumme„Inlays, Onlays, Prothesen, Stiftzähne, Brücken, Kronen und Implantate.“B 1, Seite 2
Kronen und Teilkronen, auch vollkeramischja, bis zur Versicherungssumme„Inlays, Onlays, Prothesen, Stiftzähne, Brücken, Kronen und Implantate.“B 1, Seite 2
Brückenja, bis zur Versicherungssumme„Inlays, Onlays, Prothesen, Stiftzähne, Brücken, Kronen und Implantate.“B 1, Seite 2
Herausnehmbarer Zahnersatz (Prothesen, Teleskop und Geschiebe)ja, bis zur Versicherungssumme„Inlays, Onlays, Prothesen, Stiftzähne, Brücken, Kronen und Implantate.“B 1, Seite 2
Veneers (Verblendschalen) bei medizinischer Notwendigkeitnicht geregelt
Provisorien und Langzeitprovisoriennicht geregelt
Reparatur, Erneuerung und Unterfütterung von Zahnersatznicht geregelt

Zahnerhalt und Prophylaxe

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Hochwertige Füllungen (Kunststoff, Komposit, Keramik) über die Kassenleistung hinausnicht geregelt
Wurzelbehandlung, auch wenn die Kasse sie nicht zahltnicht geregelt
Parodontitisbehandlung, auch ohne Kassenleistungnicht geregelt
Professionelle Zahnreinigungnicht geregelt
Anzahl der Zahnreinigungen je Jahrnicht geregelt
Höchstbetrag für Zahnreinigung je Jahrnicht geregelt
Zahnreinigungen ohne Zuzahlung im Cuadro médico enthaltennicht geregelt
Fissurenversiegelung und Fluoridierungnicht geregelt
Bleaching (Zahnaufhellung)nicht geregelt
Prophylaxe außerhalb der Zahnstaffel und ohne Wartezeitnicht geregelt

Kieferorthopädie

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Kieferorthopädie für Kinder bei leichten Fehlstellungen (KIG 1 und 2, ohne Kassenleistung)nicht geregelt
Mehrkosten der Kieferorthopädie für Kinder bei Kassenleistung (KIG 3 bis 5)nicht geregelt
Altersgrenze bei Beginn der Kieferorthopädienicht geregelt
Kieferorthopädie für Erwachsenenicht geregelt
Durchsichtige Zahnschienen (Aligner)nicht geregelt
Kieferorthopädie zum Festpreis im Cuadro médiconicht geregelt

Gebühren, Material und Nebenleistungen

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Erstattung bis zum Höchstsatz der GOZ (3,5facher Satz)ja„Wir erstatten die Gebühren für zahnärztliche Leistungen im tariflichen Umfang innerhalb des Gebührenrahmens der jeweils gültigen deutschen Gebührenordnungen für Zahnärzte (GOZ)“B, Seite 2
Erstattung über den 3,5fachen Satz hinaus (Honorarvereinbarung)nein„innerhalb des Gebührenrahmens der jeweils gültigen deutschen Gebührenordnungen für Zahnärzte (GOZ)“B, Seite 2
Material und Laborkosten in voller Höheja, bis zur Versicherungssumme„Zahntechnische Leistungen (Material- und Laborkosten) erstatten wir zu angemessenen Preisen.“B, Seite 2
Begrenzung von Material und Laborkosten durch ein Preisverzeichnisnicht geregelt
Örtliche Betäubungnicht geregelt
Vollnarkose und Dämmerschlaf (Sedierung)nicht geregelt
Lachgasnicht geregelt
Funktionsanalyse und Funktionstherapie (auch Knirscherschiene)ja, bis zur Versicherungssumme„Dazu zählen zum Beispiel funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen“B 1, Seite 2
Dreidimensionale Röntgenaufnahme (DVT)nicht geregelt
Behandlung im Auslandnicht geregelt

Zahnstaffel

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Höchstleistung im ersten Versicherungsjahrja, bis 1.500 €„im ersten Kalenderjahr maximal: 1.500 EUR“B 1, Seite 2
Höchstleistung bis zum Ende des zweiten Versicherungsjahresja, bis 3.000 €„in den ersten beiden Kalenderjahren zusammen maximal: 3.000 EUR“B 1, Seite 2
Höchstleistung bis zum Ende des dritten Versicherungsjahresja, bis 4.500 €„in den ersten drei Kalenderjahren zusammen maximal: 4.500 EUR“B 1, Seite 2
Höchstleistung bis zum Ende des vierten Versicherungsjahresja, bis 6.000 €„in den ersten vier Kalenderjahren zusammen maximal: 6.000 EUR“B 1, Seite 2
Höchstleistung bis zum Ende des fünften Versicherungsjahreskeine„ab dem fünften Kalenderjahr ist die Leistung unbegrenzt.“B 1, Seite 2
Ab wann die Leistung unbegrenzt istja„ab dem fünften Kalenderjahr ist die Leistung unbegrenzt.“B 1, Seite 2
Leistung nach Unfall ohne Zahnstaffelja„Diese Höchstbeträge entfallen für solche Kosten, die nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen sind.“B 1, Seite 2

Wartezeiten

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Allgemeine Wartezeitkeine„Sie haben Versicherungsschutz ohne Wartezeiten ab dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt.“D 1, Seite 3
Wartezeit für Zahnersatz und Implantatekeine„Sie haben Versicherungsschutz ohne Wartezeiten ab dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt.“D 1, Seite 3
Wartezeit für Kieferorthopädienicht geregelt
Keine Wartezeit bei Unfallja„Sie haben Versicherungsschutz ohne Wartezeiten ab dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt.“D 1, Seite 3

Laufende Behandlung und fehlende Zähne

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Ausschluss laufender oder angeratener Behandlungen bei Abschlussnicht geregelt
Ausschluss bei Abschluss fehlender, nicht ersetzter Zähnenicht geregelt
Mitversicherung fehlender Zähne gegen Zuschlagnicht geregelt
Gesundheitsfragen im Antragnicht geregelt

Vertrag und Beitrag

PrüfpunktRegelungIm WortlautFundstelle
Höchstes Eintrittsalterja„Ein Höchst- oder Mindestalter für die Aufnahme in den Tarif Mehr Zahn 80 gibt es nicht.“A, Seite 1
Kinder ab Geburt versicherbarja„Ein Höchst- oder Mindestalter für die Aufnahme in den Tarif Mehr Zahn 80 gibt es nicht.“A, Seite 1
Altersrückstellungen (Beitrag nach Eintrittsalter kalkuliert)nicht geregelt
Beitragssprünge nach Altersstufenja„Danach ist der Beitrag der jeweils nächsten Altersgruppe zu zahlen.“C 2, Seite 3
Beitragsanpassung: Voraussetzungen und Häufigkeitja„Die hier genannten Beiträge können sich unter den Voraussetzungen des § 8b MB/KK 09 ändern.“C 1, Seite 3
Verzicht des Versicherers auf das ordentliche Kündigungsrechtnicht geregelt
Mindestvertragsdauerja„Nach dem Tarif Mehr Zahn 80 beträgt die Mindesttarifdauer zwölf Monate.“D 3, Seite 3
Kündigungsfrist für den Versicherungsnehmerja„Nach Ablauf dieser Mindesttarifdauer können Sie den Tarif Mehr Zahn 80 ohne eine Frist täglich kündigen.“D 3, Seite 3

Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

Bedingungswerke und Anbieter

Rechtlicher Träger
Barmenia Krankenversicherung AG
Vertrieb
über Makler und direkt

Volltext der Bedingungen

Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)

Volltext aufklappen: Tarifbedingungen Mehr Zahn 80
[Seite 1] Krankheitskostenversicherung Barmenia Tarif Mehr Zahn 80 Krankenversicherung AG Ergänzungstarif für Zahnersatz Barmenia-Allee 1 42119 Wuppertal Für Personen, die der deutschen gesetzlichen Krankenver- sicherung angehören oder Anspruch auf Heilfürsorge haben. Grundlage für Ihren Versicherungsschutz ist der Tarif Mehr Zahn 80 in Verbindung mit den Allgemeinen Versicherungs- bedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung: Teil I Musterbedingungen (MB/KK 09) und Teil II Allgemeine Tarifbedingungen der Barmenia Krankenversicherung AG (TB/KK 13). Die Teile I und II finden Sie in einer separaten Unterlage. Teil III Tarif Mehr Zahn 80. Der Teil III liegt Ihnen hier vor. Bezeichnung des Tarifs Mehr Zahn 80 im Versicherungsschein: ZAHN80 Stand 01.01.2026 Unsere Leistungen im Überblick Hier erhalten Sie einen Überblick über die Leistungen des Tarifs Mehr Zahn 80. Den genauen Umfang der Leistungen finden Sie auf den folgenden Seiten. Leistungen Erstattung zu Bis zu Zahnersatz (zum Beispiel Implantate, Brücken, 80 % ohne Höchstgrenze Kronen, Inlays) Zahnersatz bei Regelversorgung 100 % ohne Höchstgrenze A. Vorbemerkung Wer kann versichert werden? Nach dem Tarif Mehr Zahn 80 können Personen versichert werden, die Versi- cherte der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind oder An- spruch auf Heilfürsorge haben. Ein Höchst- oder Mindestalter für die Aufnahme in den Tarif Mehr Zahn 80 gibt es nicht. K 5123 0126 DT Seite 1 von 4 [Seite 2] B. Tarifliche Leistungen Bitte beachten Sie diesen Hinweis! Der Tarif Mehr Zahn 80 bietet Ihnen und/oder den versicherten Personen1 einen Versicherungsschutz, der die Leistungen der GKV oder eines anderen Kostenträ- gers (zum Beispiel bei Anspruch auf Heilfürsorge) ergänzt. Wir erstatten die Gebühren für zahnärztliche Leistungen im tariflichen Umfang innerhalb des Gebührenrahmens der jeweils gültigen deutschen Gebührenord- nungen für Zahnärzte (GOZ) und/oder für Ärzte (GOÄ). Zahntechnische Leistun- gen (Material- und Laborkosten) erstatten wir zu angemessenen Preisen. Was ist versichert und in welcher Höhe? 1. Zahnersatz (zum Beispiel 80 % der Kosten für Zahnersatz inklusive der Vorleistungen der GKV oder eines ande- Brücken, Kronen, Implantate, ren Kostenträgers. Unter den Versicherungsschutz für Zahnersatz fallen zum Bei- Inlays) spiel Inlays, Onlays, Prothesen, Stiftzähne, Brücken, Kronen und Implantate. Die Kosten für Keramik- und Kunststoff-Verblendungen sind für alle Zähne versichert. Eingeschlossen sind auch Vor- und Nachbehandlungen. Dazu zählen zum Bei- spiel funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen und augmen- tative Leistungen (Knochenaufbau). Wenn Sie zustehende Leistungen der GKV oder der Heilfürsorge nicht in An- spruch nehmen, ziehen wir 20 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages als Vorleistung der GKV oder der Heilfürsorge von den tariflichen Leistungen ab. Wir empfehlen Ihnen, uns vor Beginn der Behandlung einen Heil- und Kostenplan einzureichen. Wir klären dann gerne für Sie, mit welchen Leistungen Sie rechnen können. Die Leistungen für Zahnersatz sind in den ersten vier Kalenderjahren begrenzt. Die Gesamtleistung beträgt je versicherte Person: - im ersten Kalenderjahr maximal: 1.500 EUR - in den ersten beiden Kalenderjahren zusammen maximal: 3.000 EUR - in den ersten drei Kalenderjahren zusammen maximal: 4.500 EUR - in den ersten vier Kalenderjahren zusammen maximal: 6.000 EUR - ab dem fünften Kalenderjahr ist die Leistung unbegrenzt. Diese Höchstbeträge entfallen für solche Kosten, die nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen sind. Wenn in den letzten sechs Monaten vor Abschluss dieses Vertrages eine Zahner- satzversicherung bei einem anderen Versicherer bestand, gilt Folgendes: Die Gesamtleistung beträgt je versicherte Person: - im ersten Kalenderjahr maximal: 1.500 EUR - in den ersten beiden Kalenderjahren zusammen maximal: 3.000 EUR - ab dem dritten Kalenderjahr ist die Leistung unbegrenzt. Art, Umfang und Dauer der bisherigen Zahnersatzversicherung spielen keine Rolle. 1 Im Folgenden wird zur besseren Lesbarkeit darauf verzichtet, die versicherten Personen zu nennen. K 5123 0126 DT Seite 2 von 4 [Seite 3] 2. Zahnersatz bei Regel- 100 % der Kosten für Zahnersatz einschließlich Vor- und Nachbehandlungen im Rahmen versorgung der Regelversorgung der GKV. Innovationsgarantie Sämtliche Zahnersatz-Maßnahmen sind versichert, auch solche die es heute noch nicht gibt. Ihr Versicherungsschutz passt sich automatisch an die neuen Ge- gebenheiten an. Sie müssen dafür nichts tun. Zukunftsgarantie Die GKV oder Heilfürsorge orientieren sich beim Zahnersatz am vorliegenden Befund. Daraus ergibt sich ein Festzuschuss, den wir als Vorleistung berücksichti- gen. Die Leistungen der GKV oder Heilfürsorge können sich jedoch ändern. Das hat aber keine Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz. Sie erhalten von uns unverändert die Leistungen im tariflich vereinbarten Umfang. C. Beiträge 1. Monatliche Raten der Die monatlichen Raten der Tarifbeiträge betragen je versicherte Person: Tarifbeiträge Tarifliches Eintrittsalter (Altersgruppe) EUR 0 - 20 0,70 21 - 30 4,60 31 - 40 10,60 41 - 50 17,20 51 - 60 25,70 ab 61 34,70 Die hier genannten Beiträge können sich unter den Voraussetzungen des § 8b MB/KK 09 ändern. 2. Wie berechnet sich das Abweichend von § 8 Abs. 1.1 TB/KK 13 ist der Beitrag für Kinder (0 - 20 Jahre) tarifliche Eintrittsalter? bis zum Ende des Monats zu zahlen, in dem sie 21 Jahre alt werden. Danach ist für sie der Beitrag für das tarifliche Eintrittsalter 21 - 30 zu zahlen. Der Beitrag der Altersgruppen 21 - 30, 31 - 40, 41 - 50 bzw. 51 - 60 gilt bis zum Ende des Monats, in dem Sie 31 Jahre, 41 Jahre, 51 Jahre bzw. 61 Jahre alt werden. Danach ist der Beitrag der jeweils nächsten Altersgruppe zu zahlen. D. Weitere Hinweise zu Ihrem Hier erhalten Sie weitere Informationen zu Ihrem Versicherungsschutz, die Versicherungsschutz für Sie wichtig sind. Grundlage sind die Teile I und II der AVB, die wir durch folgende tarifliche Regelungen ohne Nachteile für Sie geändert oder ergänzt haben. 1. Wann beginnt Ihr Versicherungs- Sie haben Versicherungsschutz ohne Wartezeiten ab dem vertraglich vereinbar- schutz? ten Zeitpunkt. 2. Was ist beim Einreichen der Bitte lassen Sie auf allen Kostenbelegen die Höhe der Leistungen von Ihrer GKV Rechnungen zu beachten? oder Ihrer Heilfürsorge bestätigen. 3. Wann können Sie den Tarif Nach dem Tarif Mehr Zahn 80 beträgt die Mindesttarifdauer zwölf Monate. Sie Mehr Zahn 80 kündigen? können den Tarif Mehr Zahn 80 zum ersten Mal ohne eine Frist zum Ende der Mindesttarifdauer kündigen. Nach Ablauf dieser Mindesttarifdauer können Sie den Tarif Mehr Zahn 80 ohne eine Frist täglich kündigen. Der Tarif endet an dem Tag, an dem die Kündigung bei uns eingeht. Sie können aber auch einen späte- ren Kündigungstag festlegen. K 5123 0126 DT Seite 3 von 4 [Seite 4] Beispiel: Beginn des Tarifs Mehr Zahn 80: 01.06.2020 Ende der Mindesttarifdauer: 31.05.2021 Frühestmöglicher Kündigungstermin des Tarifs Mehr Zahn 80: 31.05.2021 Danach ist eine Kündigung jeden Tag möglich. 4. Was ist zu beachten, wenn Ihre In diesem Fall endet Ihre Versicherung nach dem Tarif Mehr Zahn 80 zu dem Versicherung in der GKV oder der Tag, in dem die Versicherung in der GKV oder der Anspruch auf Heilfürsorge Anspruch auf Heilfürsorge endet? endet. Bitte teilen Sie uns das Ende der Versicherung in der GKV oder Heilfür- sorge so schnell wie möglich mit. K 5123 0126 DT Seite 4 von 4
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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