Magazin / Bordfunk · Folge 13
Nur gefangen, nicht gefallen: warum die Schulter an der Reling ein Unfall ist
Ein Eigner rutscht beim Übersteigen vom Steg aus, fängt sich an der Reling und meldet am Montag nur der Ordnung halber: gebrochen sei nichts, ein richtiger Unfall sei das nicht. Diese Folge erzählt, warum der Fall wörtlich in den Bedingungen steht, warum die Unfallversicherung für das zahlt, was bleibt, und welche zwei Fristen man sich sofort notieren sollte.
26. September 202612 minNAMMERT Assekuradeur GmbH
Die Folge zum Nachlesen
Willkommen beim Bordfunk, Folge dreizehn.
Ein Samstag Ende September, später Vormittag. Der Steg ist noch nass vom Nieselregen der Nacht, die Saison ist fast vorbei, und an Bord soll noch der volle Kanister für die letzte Fahrt. Ein Eigner, an diesem Morgen allein, den Kanister in der rechten Hand. Ein Fuß auf dem Steg, einer auf dem Seitendeck. Dann rutscht der hintere Fuß weg. Er fällt nicht. Er fängt sich mit der freien Hand an der Reling, und für einen Moment hängt sein ganzes Gewicht an dieser einen Schulter. Dabei macht es ein Geräusch, das er vorher nicht kannte.
Am Montag ruft er an. Nicht aufgeregt, eher ein bisschen verlegen. Er wolle das nur der Ordnung halber sagen. Gebrochen sei nichts, der Arzt spreche von einer Sehne. Und hingefallen sei er ja eigentlich auch nicht. Dann kommt der Satz, um den es in dieser Folge geht: Das ist doch kein richtiger Unfall, oder?
In diesem Satz stecken zwei Fragen. Ist das überhaupt ein Unfall, wenn einen nichts getroffen hat und man nicht einmal auf dem Boden lag? Und wenn ja: Wofür zahlt eine Unfallversicherung eigentlich? Für den Sturz? Für die Wochen mit dem Arm in der Schlinge? Beide Fragen hatte er sich am Wochenende schon selbst beantwortet. Beide Antworten waren falsch.
Fangen wir beim Wort Unfall an. In den Bedingungen steht die klassische Beschreibung. Zitat: Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Plötzlich. Von außen. Unfreiwillig. Wer das liest, denkt an den Großbaum, der über das Cockpit schwingt, an eine Kante, an die man schlägt. Und an unserem Samstag hat ihn nichts getroffen. Er hat sich nur festgehalten.
Jetzt kommt der Teil, der die meisten Gespräche dieser Art entspannt. Direkt unter dieser Beschreibung steht ein Abschnitt mit der Überschrift erweiterter Unfallbegriff. Dort heißt es: Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule zerrt oder zerreißt. Dasselbe gilt, wenn sie sich dabei ein Gelenk verrenkt.
Im Klartext: Es braucht keinen Schlag von außen. Es reicht, dass der Körper mehr leisten musste als bei den normalen Handlungen des täglichen Lebens. Gemessen wird das an den eigenen körperlichen Verhältnissen, nicht an denen eines Leistungssportlers. Und jetzt das Schönste daran. Die Bedingungen nennen zu diesem Satz ein Beispiel, und es lautet wörtlich: Die versicherte Person rutscht beim Besteigen des Bootes aus und zerrt sich dabei die Muskulatur der Schulter. Unser Eigner musste seinen Fall also gar nicht erklären. Er steht schon drin.
Ein Satz gehört ehrlicherweise dazu, weil er am Telefon oft überrascht. Meniskus und Bandscheiben, so steht es dort, sind weder Muskeln noch Sehnen, Bänder oder Kapseln. Für sie gilt diese Erweiterung nicht. Das Knie, das beim Übersteigen verdreht, ist also eine andere Geschichte als die Schulter an der Reling. Und Schäden an Bandscheiben sind nur versichert, wenn ein Unfallereignis sie überwiegend verursacht hat, also zu mehr als der Hälfte.
Die erste Frage ist damit beantwortet. Ja, das ist ein Unfall. Bleibt die zweite, und sie ist die eigentlich wichtige. Wofür zahlt die Unfallversicherung? Die meisten denken: für den Unfall. Für den Tag, an dem es passiert ist, für die Schmerzen, für die verlorene Saison. So ist sie aber nicht gebaut.
Hier kommt der zweite Moment, an dem die Bedingungen anders klingen, als man erwartet. Die Hauptleistung heißt Invaliditätsleistung. Invalidität liegt vor, wenn unfallbedingt die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist. Und dauerhaft heißt: voraussichtlich länger als drei Jahre, ohne dass eine Änderung zu erwarten ist. Auch dazu gibt es ein Beispiel, und dieses ist unbequem. Eine Beeinträchtigung ist nicht dauerhaft, wenn jemand einen Knochenbruch erleidet, der innerhalb eines Jahres folgenlos ausheilt.
Im Klartext: Die Unfallversicherung zahlt nicht für das, was passiert ist. Sie zahlt für das, was bleibt. Der glatte Bruch, der nach ein paar Monaten verheilt ist, bringt keine Invaliditätsleistung. Die Schulter, die sich nie mehr ganz über den Kopf heben lässt, kann eine bringen. Der Satz, gebrochen ist ja nichts, sagt deshalb überhaupt nichts darüber, ob am Ende Geld kommt. Das entscheidet sich nicht am Montag. Das entscheidet sich in den Monaten danach.
Wie viel es dann ist, ergibt sich aus zwei Zahlen: der vereinbarten Versicherungssumme und dem Invaliditätsgrad. Für Arme, Hände, Beine, Füße, Augen und einige Sinne nennt die sogenannte Gliedertaxe feste Sätze. Ein Arm, der ganz funktionsunfähig ist, steht in Premium mit fünfundsiebzig Prozent darin, in Basis und Basis Plus mit siebzig. Ist er nur zum Teil beeinträchtigt, gilt der entsprechende Teil. Das Beispiel aus den Bedingungen: Ein Arm, der um ein Zehntel in seiner Funktion beeinträchtigt ist, ergibt in Premium siebeneinhalb Prozent. Ausgezahlt wird das einmal, als Kapital.
Und jetzt ein Detail, an das unser Eigner gar nicht gedacht hatte. An diesem Samstag war er allein. In Basis Plus und in Premium steht: Im Versicherungsfall wird die Versicherungssumme durch die Anzahl der Personen geteilt, die zum Zeitpunkt des Unfalls im Boot waren. Mit vier Leuten an Bord ist jeder mit einem Viertel versichert. Allein ist man mit dem Ganzen versichert. In der Basis gibt es diese Rechnung nicht, dort ist ohnehin nur der Eigner selbst versichert.
Ein Blick in den eigenen Versicherungsschein lohnt sich trotzdem, bevor man sich zu sicher ist. Wo der Unfall passiert, ist nicht in allen Fassungen gleich beschrieben. In Premium steht ausdrücklich dabei: beim Festmachen, beim Liegen und bei der Benutzung in Häfen, beim Slippen, bei Wartung und Reparatur. In Basis und Basis Plus ist der Satz knapper. Dort geht es um Unfälle im Zusammenhang mit dem privaten Gebrauch des Fahrzeugs auf See. Wer viele Stunden am Steg und in der Halle verbringt, sollte wissen, welcher der beiden Sätze in seinem Vertrag steht.
Damit zu dem Teil, der wirklich Geld kostet, wenn man ihn verschläft. Weil es um das geht, was bleibt, hängt alles an Fristen. Die Invalidität muss innerhalb von achtzehn Monaten nach dem Unfall eingetreten sein. Sie muss innerhalb von vierundzwanzig Monaten von einem Arzt schriftlich festgestellt sein. Und sie muss innerhalb von vierundzwanzig Monaten beim Versicherer geltend gemacht werden. Geltend machen heißt dabei nur: mitteilen, dass man von einer Invalidität ausgeht. Wer diese Frist versäumt, verliert den Anspruch, von seltenen Ausnahmen abgesehen.
Also nicht abwarten, ob es von allein besser wird, und dann nach zweieinhalb Jahren anrufen. Nicht in der letzten Woche. Nicht hinterher. Rechtzeitig. Ein Arztbrief, in dem steht, was bleibt, ist in dieser Versicherung mehr wert als jedes Foto vom nassen Steg.
Gleich dazu zwei Sätze, die Druck herausnehmen. Nach einem Unfall muss man unverzüglich einen Arzt hinzuziehen und den Versicherer unterrichten. Die Bedingungen sagen aber auch: Erscheinen die Folgen zunächst geringfügig oder sind sie noch gar nicht erkennbar, ist es keine Pflichtverletzung, wenn man erst dann zum Arzt geht und meldet, wenn der wirkliche Umfang sichtbar wird. Wer am Samstag dachte, es sei nur eine Zerrung, hat also nichts falsch gemacht. Und zu einer Operation ist niemand verpflichtet. Auch das steht dort.
Eine Frage wird allerdings kommen, und auf die sollte man vorbereitet sein: Was war vorher? Die Unfallversicherung leistet nur für Unfallfolgen, nicht für Krankheiten oder Gebrechen. Hatte die Schulter schon eine Verschleißgeschichte, wird geprüft, welchen Anteil diese am Ergebnis hat. Liegt der Anteil bei fünfundzwanzig Prozent oder darunter, wird nichts abgezogen. Liegt er darüber, wird die Leistung um diesen Anteil gemindert. Ehrliche Angaben zur Vorgeschichte sind hier kein Risiko. Sie sind die Voraussetzung dafür, dass die Rechnung am Ende stimmt.
Und wenn es so weit ist: Bei einer Invaliditätsleistung muss sich der Versicherer innerhalb von drei Monaten in Textform erklären, sobald die Unterlagen zum Hergang, zu den Folgen und zum Abschluss der Heilbehandlung vorliegen. Nach der Anerkennung wird innerhalb von zwei Wochen gezahlt. Die Arztgebühren, die für die Begründung des Anspruchs anfallen, übernimmt der Versicherer. Und steht schon fest, dass gezahlt wird, aber noch nicht wie viel, gibt es auf Wunsch einen angemessenen Vorschuss.
Zurück an den Steg, zu dem nassen Samstag und dem Satz am Montag. Das ist doch kein richtiger Unfall, oder? Doch. Es ist sogar genau der Unfall, den die Bedingungen selbst als Beispiel nehmen. Ob daraus Geld wird, weiß an diesem Montag allerdings noch niemand. Das entscheidet die Schulter, nicht der Sturz. Deshalb ist der wichtigste Satz in diesem Gespräch nicht der über den Unfall. Er lautet: Melden Sie es jetzt, gehen Sie zum Arzt, und tragen Sie sich den Tag in achtzehn und in vierundzwanzig Monaten in den Kalender ein.
Den Kanister trägt er übrigens seitdem nur noch halb voll an Bord und läuft eben zweimal. Das steht in keinem Bedingungswerk. Aber es ist die einzige Regel dieser Folge, die ganz ohne Frist auskommt.
Das war der Bordfunk, Folge dreizehn. Die Stellen aus den Bedingungen stehen in den Shownotes zu dieser Folge. Kommen Sie gut und heil durch den Herbst.
Ein nasser Samstag Ende September, ein voller Kanister, ein Fuß auf dem Steg und einer auf dem Seitendeck. Der hintere Fuß rutscht weg, der Eigner fängt sich an der Reling, und die Schulter trägt für einen Moment das ganze Gewicht. Am Montag ruft er an und meldet es nur der Ordnung halber: gebrochen sei nichts, hingefallen sei er auch nicht, das sei doch kein richtiger Unfall.
Der erste Aha-Moment steht direkt unter dem Unfallbegriff. Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule zerrt oder zerreißt oder ein Gelenk verrenkt. Das Beispiel dazu in den Bedingungen ist fast wörtlich dieser Samstag: Die versicherte Person rutscht beim Besteigen des Bootes aus und zerrt sich dabei die Muskulatur der Schulter. Meniskus und Bandscheiben fallen nicht unter diese Erweiterung.
Der zweite Aha-Moment betrifft die Leistung. Die Invaliditätsleistung zahlt nicht für den Unfall, sondern für das, was bleibt: eine unfallbedingte Beeinträchtigung, die voraussichtlich länger als drei Jahre besteht. Ein Knochenbruch, der innerhalb eines Jahres folgenlos ausheilt, führt nach dem Beispiel der Bedingungen zu keiner Invalidität. Die Höhe ergibt sich aus Versicherungssumme und Invaliditätsgrad, für Arme, Beine, Hände, Füße und Sinne nach der Gliedertaxe.
In Basis Plus und Premium wird die Versicherungssumme durch die Zahl der Personen geteilt, die zum Zeitpunkt des Unfalls im Boot waren; in der Basis ist nur der Eigner versichert. Premium nennt ausdrücklich auch Festmachen, Liegen im Hafen, Slippen, Wartung und Reparatur, Basis und Basis Plus sprechen vom privaten Gebrauch des Fahrzeugs auf See.
Was am Ende über das Geld entscheidet, sind Fristen: Invalidität eingetreten innerhalb von 18 Monaten, ärztlich schriftlich festgestellt und beim Versicherer geltend gemacht jeweils innerhalb von 24 Monaten nach dem Unfall. Erscheinen die Folgen zunächst geringfügig, ist die spätere Meldung keine Obliegenheitsverletzung. Eine Vorerkrankung mindert die Leistung erst, wenn ihr Anteil über 25 Prozent liegt.
Shownotes
Dazu passt