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Nach ELEMENT: Früher ansetzen als ein Fonds

Der AfW antwortet auf den Beitrag zur ELEMENT-Insolvenz. Beim Fonds liegen wir nah beieinander, bei der Reihenfolge nicht: drei Vorschläge, die vor dem Schaden ansetzen.

17. September 20264 min LesezeitNorman Nammert, NAMMERT Assekuradeur GmbH

Auf meinen Beitrag zur Insolvenz der ELEMENT Insurance AG hat der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung öffentlich geantwortet. Vorstand Norman Wirth schreibt sinngemäß: Ein Verband kann weder die Abwicklung beschleunigen noch Auszahlungen veranlassen oder einen Versicherer zur Übernahme bewegen. Er kann die Erfahrungen der Vermittler bündeln und gegenüber BaFin und Gesetzgeber vertreten. Einen Fonds hält er für einen möglichen Weg, Härten abzufedern.

Ich halte das für eine faire Antwort. Beim Fonds liegen wir nicht weit auseinander, ein Rest an wirtschaftlichem Risiko gehört zur Marktwirtschaft. Mir geht es um die Reihenfolge. Ein Fonds greift erst, wenn der Schaden da ist, und bezahlt wird er über die Beiträge aller Kunden.

Bei ELEMENT gab es vorher ein klares Warnsignal: Die Rückversicherung wurde gekündigt, kurz danach meldete der Versicherer der BaFin seine Überschuldung. Eine Übertragung der Verträge auf einen anderen Versicherer wurde erst im vorläufigen Insolvenzverfahren versucht und ist gescheitert.

Deshalb drei Vorschläge. Erstens: Wird einem Versicherer die Rückversicherung gekündigt, beginnt die Suche nach einem Übernehmer sofort, nicht erst nach dem Insolvenzantrag. Zweitens: Die BaFin veröffentlicht regelmäßig den Stand laufender Verfahren, damit Vermittler ihren Kunden etwas sagen können. Drittens: Kommt ein Fonds, dann risikogerecht finanziert und mit zeitnaher Zahlung offener Schäden. Sonst zahlt der Kunde eines soliden Hauses für das Geschäftsmodell eines anderen.

Was das für Sie als Eigner bedeutet: Bis dahin bleibt der Blick in den eigenen Vertrag der beste Schutz. Ob Segelyacht, Motorboot oder Jetski, im Versicherungsschein steht, wer das Risiko trägt. Fällt dieser Versicherer aus, endet die Deckung in aller Regel einen Monat nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, und offene Schäden werden zur Forderung.

Falls der AfW zum geplanten Gesetz Stellung nimmt, bringe ich gern unsere Erfahrungen aus der Kundenbetreuung ein. Wir betreuen bis heute Eigner, deren Schäden aus der ELEMENT-Zeit offen sind, und wissen deshalb, welche Fragen im Alltag wirklich ankommen.

Quellen: Kommentar des AfW auf LinkedIn zu meinem Beitrag, Meldung der BaFin vom 3. März 2025 zur gescheiterten Bestandsübertragung, Meldungen von BaFin und Verbraucherzentralen zur Überschuldungsanzeige nach Kündigung der Rückversicherung.

Norman Nammert Geschrieben von Norman Nammert Inhaber, NAMMERT Assekuradeur und Makler · Profil auf LinkedIn

Zum Abhaken

Im Versicherungsschein nachsehen, welcher Versicherer das Risiko trägt Bei mehreren beteiligten Versicherern nach den Anteilen fragen Den Bericht über Solvabilität und Finanzlage des Versicherers lesen: Eigenmittel, Quote, Rückversicherung Fällt ein Versicherer aus, sofort neue Haftpflicht und Kasko abschließen

Häufige Fragen

Kann ein Verband die Auszahlungen bei ELEMENT beschleunigen?

Nein. Die Auszahlung liegt beim Insolvenzverwalter und richtet sich nach dem Verfahren. Ein Verband kann Erfahrungen bündeln und sie gegenüber BaFin und Gesetzgeber vertreten.

Was würde ein Sicherungsfonds ändern?

Er würde offene Schäden nach einer Insolvenz ganz oder teilweise übernehmen. Bezahlt werden soll er von den Versicherern, also über die Beiträge. Eine Insolvenz verhindern würde er nicht.

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