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Bootsversicherung für den Bodensee, österreichischer Teil
Kurze Antwort
Österreich schreibt keine Bootshaftpflicht vor, die Schweiz schon,
und deren Gewässer beginnen wenige Seemeilen vor Bregenz.
Der Seeanteil auf österreichischer Seite ist klein, das Regelwerk gilt länderübergreifend: Die Bodensee-Schifffahrts-Ordnung wurde von der Schweiz, Österreich, Baden-Württemberg und Bayern gleichlautend erlassen. Eine Versicherungspflicht enthält sie nicht, die ergibt sich aus nationalem Recht, und das unterscheidet sich: Österreich und Deutschland kennen keine Pflicht für Sportboote, die Schweiz schreibt eine Haftpflicht vor. Von Bregenz aus sind Schweizer Gewässer in kurzer Fahrt erreicht.
Für österreichische Eigner ist die praktische Frage meist, ob die Police auch dann trägt, wenn das Boot im deutschen oder Schweizer Teil liegt oder dort einen Schaden verursacht. Bei einem Fahrtgebiet, das den Bodensee als Ganzes umfasst, ist das unproblematisch, bei einer auf Österreich begrenzten Deckung nicht.
Die Bregenzer Bucht ist bei Föhn ein exponierter Bereich. Wer dort dauerhaft liegt, sollte auf die Sturmdeckung und die Regelungen zur Vertäuung achten.
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Fragen und Antworten
Was Eigner in diesem Revier fragen
Gilt meine österreichische Police im ganzen Bodensee?
Für den Bodensee, österreichischer Teil gilt: Wenn das Fahrtgebiet den See als Ganzes umfasst, ja. Wir vereinbaren das standardmäßig so.
Ist die Haftpflicht am Bodensee Pflicht?
Für den Bodensee, österreichischer Teil gilt: In Österreich und Deutschland nicht. In Schweizer Gewässern schon, und die liegen im selben See. Praktisch führt daran also kein Weg vorbei.
Was gilt bei einem Liegeplatz in Deutschland oder der Schweiz?
Für den Bodensee, österreichischer Teil gilt: Melden Sie ihn uns. Der Heimathafen wirkt sich auf die Prämie aus und muss im Vertrag stehen.
Sind Sturm und Diebstahl am Liegeplatz versichert?
Ja, auch für den Bodensee, österreichischer Teil: Sturm, Brand, Blitzschlag und der Diebstahl des ganzen Bootes sind schon in der Teilkasko gedeckt. Sinken, Teilediebstahl und Vandalismus kommen in der Vollkasko ab Basis-Plus dazu, der Außenborder mit Sicherungsbolzen. Das gilt am Liegeplatz wie im Winterlager, in einer Saisonpolice aber nicht vom 1. November bis 31. März. Voraussetzung ist, dass das Boot seemännisch gesichert liegt. Bergung und Wrackbeseitigung auf behördliche Anordnung zahlen wir bis zur Versicherungssumme im Basis, bis 1 Million Euro im Basis-Plus und bis 2,5 Millionen im Premium.
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