Alles zur Versicherung: Wohngebäude
Ist die Wohngebäudeversicherung Pflicht?
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Kurz gesagt
In fast allen Bedingungen gilt Sturm ab Windstärke 8 nach Beaufort, das sind mindestens 62 Kilometer je Stunde. Lässt sich die Windstärke für Ihren Ort nicht feststellen, reicht der Nachweis, dass der Wind in der Nachbarschaft Gebäude in einwandfreiem Zustand beschädigt hat oder dass nur Sturm den Schaden verursacht haben kann.
Zwei Zahlenreihen sind hier wichtig: was ein Sturmschaden am Dach kostet und was der Schutz kostet. Beides sind Richtwerte aus veröffentlichten Beispielen, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Dacheindeckung reparieren, Arbeit und Material je Quadratmeter | etwa 50 bis 200 Euro |
| Reparatur am Dachstuhl je Quadratmeter | etwa 50 bis 200 Euro |
| Gerüst je Quadratmeter | etwa 6 bis 12 Euro |
| Sturmschaden an einem Dach mit rund 50 Quadratmetern, komplett | etwa 10.550 bis 17.100 Euro |
| Wohngebäudeversicherung für ein normales Einfamilienhaus | etwa 300 bis 800 Euro im Jahr, oft 400 bis 500 Euro |
| Aufpreis für die weiteren Naturgefahren | oft 100 bis 300 Euro im Jahr, in Risikolagen mehr |
Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Beispielen. Die Aufteilung der Beträge im Rechenbeispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis. Ihr Beitrag hängt von Baujahr, Größe, Lage und Umfang ab; das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Eine Gewitterbö reißt rund 12 Quadratmeter Ziegel vom Dach, es regnet in den Spitzboden. Die nächste Wetterstation misst 78 Kilometer je Stunde, damit ist Windstärke 9 belegt und die Grenze von 62 Kilometern je Stunde klar überschritten.
| Gemessene Bö | 78 km/h, Windstärke 9 |
| Notabdeckung mit Plane noch am Abend | etwa 300 bis 800 Euro |
| Neu eindecken, rund 12 Quadratmeter | etwa 600 bis 2.400 Euro |
| Trocknung und Malerarbeiten im Spitzboden | etwa 500 bis 1.500 Euro |
| Selbstbeteiligung laut Vertrag | 500 Euro |
Gesamtschaden etwa 1.400 bis 4.700 Euro, davon tragen Sie die Selbstbeteiligung von 500 Euro. Der Rest ist Sturmschaden am Gebäude und wird ersetzt, auch der Wasserschaden im Spitzboden, weil erst der Sturm das Dach geöffnet hat.
Die Beaufortskala reicht von 0 bis 12. Stufe 8 heißt beim Deutschen Wetterdienst stürmischer Wind und steht für 62 bis 74 Kilometer je Stunde. Genau diese Stufe steht in den Musterbedingungen für die Wohngebäudeversicherung: Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8, also mindestens 62 Kilometer je Stunde.
Maßgeblich ist die Bö, nicht der Mittelwind über eine Stunde. Ein Gewitter mit einer kurzen Bö von 80 Kilometern je Stunde erfüllt die Grenze, ein gleichmäßiger Wind von 55 Kilometern je Stunde nicht. Für Ihr Auto gilt in der Teilkasko oft schon Windstärke 7, das ist eine andere Police mit anderen Bedingungen.
| Windstärke nach Beaufort | Geschwindigkeit | Bedeutung für den Schutz |
|---|---|---|
| 7, steifer Wind | 50 bis 61 km/h | unter der Grenze, die Gebäudeversicherung zahlt in der Regel nicht |
| 8, stürmischer Wind | 62 bis 74 km/h | Grenze erreicht, Sturmschaden am Gebäude ist gedeckt |
| 9, Sturm | 75 bis 88 km/h | gedeckt, meteorologisch beginnt hier erst der Sturm |
| 10, schwerer Sturm | 89 bis 102 km/h | gedeckt, typisch für abgedeckte Dächer |
| 12, Orkan | ab 118 km/h | gedeckt, häufig Großschadenlagen mit langen Wartezeiten auf Handwerker |
Wetterstationen stehen nicht an jeder Straße. Deshalb enthalten die Bedingungen eine Hilfsregel: Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, wird Sturm unterstellt, wenn Sie einen von zwei Punkten nachweisen.
Erstens: Die Luftbewegung hat in der Umgebung Ihres Grundstücks Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen Sachen angerichtet. Zweitens: Der Schaden kann wegen des einwandfreien Zustands Ihres Gebäudes nur durch Sturm entstanden sein.
Praktisch heißt das: Fotos von umgeknickten Bäumen, abgerissenen Zäunen und beschädigten Nachbardächern sind Beweismittel. Nützlich sind außerdem ein Wetterbericht oder eine Unwetterwarnung für den Tag und eine kurze Notiz, wann der Schaden auffiel. Für Messwerte können Sie eine Wetterauskunft beim Deutschen Wetterdienst anfordern; die ist kostenpflichtig, wird aber oft übernommen, wenn der Versicherer sie verlangt.
Gedeckt ist, wenn Sturm unmittelbar auf das versicherte Gebäude wirkt, und wenn Sturm Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf das Gebäude wirft. Folgeschäden zählen mit: Regnet es durch das aufgerissene Dach in die Zimmer, ist auch der Wasserschaden ein Sturmschaden.
Nicht gedeckt ist Sturmflut. Ebenfalls nicht gedeckt ist das Eindringen von Regen, Hagel oder Schnee durch Fenster und Türen, die nicht ordnungsgemäß geschlossen waren. Die Ausnahme: Hat erst der Sturm die Öffnung gerissen, liegt ein Gebäudeschaden vor und der Regen ist mitversichert.
Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen sind keine Sturmschäden. Sie gehören zu den weiteren Naturgefahren, die Sie gesondert vereinbaren müssen. Nach einem Unwetter entscheidet also nicht das Wort Sturm im Wetterbericht, sondern was Wind oder Wasser konkret getan haben.
Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Gebäude mit seinen Bestandteilen und seinem Zubehör. Garagen, Carports, Gartenhäuser und Zäune sind damit nicht automatisch dabei, sondern nur, wenn sie im Schein aufgeführt sind. Sehen Sie dort nach, bevor der nächste Sturm kommt.
Eine fest am Haus montierte Markise zählt meist als Gebäudezubehör und ist dann mitversichert. Viele Policen begrenzen die Entschädigung jedoch oder verlangen, dass die Markise bei Sturm eingefahren wird. Bleibt sie bei angekündigtem Sturm ausgefahren, kürzt der Versicherer wegen grober Fahrlässigkeit.
Photovoltaikanlagen sind in den Musterbedingungen ausdrücklich nicht versichert und müssen eingeschlossen oder gesondert versichert werden. Balkonkraftwerke gelten dagegen als Gebäudezubehör. Bewegliche Sachen wie Gartenmöbel oder das Trampolin gehören in die Hausratversicherung, nicht in die Gebäudeversicherung.
Nach Paragraf 82 des Versicherungsvertragsgesetzes müssen Sie den Schaden abwenden und mindern, soweit das möglich und zumutbar ist. Wer das vorsätzlich unterlässt, bekommt nichts; bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer kürzen. Eine Plane über das offene Dach ist daher Pflicht, nicht Entgegenkommen.
Fotografieren Sie zuerst, räumen Sie danach. Machen Sie Aufnahmen vom Gesamtbild und von jedem Einzelschaden, sammeln Sie kaputte Ziegel und heben Sie beschädigte Teile auf, bis der Versicherer sie freigibt. Notreparaturen dürfen Sie sofort beauftragen, die Kosten gehören zum Schaden. Die endgültige Reparatur stimmen Sie ab, sonst streiten Sie später über den Preis.
Melden Sie den Schaden unverzüglich und holen Sie einen schriftlichen Kostenvoranschlag ein. Bei Großschadenlagen nach einem Orkan sind Dachdecker wochenlang ausgebucht; eine frühe Meldung sichert Ihnen den Platz in der Reihenfolge.
Der häufigste Streitpunkt ist der einwandfreie Zustand des Gebäudes. Lose Ziegel, ein morscher Dachstuhl oder ein seit Jahren gerissener Kamin sprechen gegen den Sturm und für Verschleiß. Wer die Instandhaltung vernachlässigt, verliert den Schutz ganz oder teilweise, auch wenn wirklich Sturm war.
Ebenfalls nicht versichert sind Gebäude und Gebäudeteile, die nicht bezugsfertig sind, sowie Laden- und Schaufensterscheiben. Rein optische Schäden ohne Funktionsverlust, etwa Dellen in einer Fassadenverkleidung, werden oft nicht oder nur gekürzt ersetzt.
Und: Eine Sturmdeckung ist kein Rundumschutz gegen Unwetter. Wer an einem Hang, an einem Bach oder in einer Senke wohnt, braucht die weiteren Naturgefahren zusätzlich. Wer in geschützter Lage wohnt, ein neues Dach hat und nur ein kleines Nebengebäude ohne Wert, braucht dagegen keine teure Erweiterung für Nebengebäude.
Fragen und Antworten
Ab 62 Kilometern je Stunde, das entspricht Windstärke 8 nach Beaufort. Einzelne Verträge verlangen mehr, deshalb lohnt der Blick in die Bedingungen.
Dann gilt Sturm als bewiesen, wenn der Wind in der Umgebung Gebäude in einwandfreiem Zustand beschädigt hat oder der Schaden an Ihrem intakten Haus nur durch Sturm entstanden sein kann.
Nein. Regen durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster ist ausgeschlossen. Hat aber der Sturm das Fenster zerstört, ist der Folgeschaden gedeckt.
Nein, Sturmflut ist in den Bedingungen ausdrücklich ausgeschlossen, auch im Baustein für die weiteren Naturgefahren.
Bei einem gesunden Baum und echtem Sturm zahlt Ihre eigene Gebäudeversicherung. War der Baum erkennbar krank, kann die Haftpflicht des Nachbarn eintreten.
Nicht über die Gebäudeversicherung. Bewegliche Sachen gehören in die Hausratversicherung, und auch dort ist Sturm nicht überall ohne Grenzen gedeckt.
Melden Sie unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern. Warten kostet nicht nur Geld, es erschwert auch den Nachweis, dass der Sturm die Ursache war.
Wenn Sie kleinere Schäden selbst tragen können, ja. Sie senkt den Beitrag und hält den Vertrag frei von Kleinschäden, die sonst die Kündigung durch den Versicherer begünstigen.
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Zahlt die Gebäudeversicherung bei grober Fahrlässigkeit?
Meist ja, aber gekürzt. Nach Paragraf 81 Absatz 2 VVG darf der Versicherer seine Leistung in dem Verhältnis kürzen, da …
Was kostet eine Wohngebäudeversicherung?
Für ein übliches Einfamilienhaus zahlen Sie 2026 meist zwischen 300 und 800 Euro im Jahr, oft rund 400 bis 500 Euro. E …
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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