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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Wohngebäude

Ab welcher Windstärke zahlt die Versicherung bei Sturm?

Kurz gesagt

In fast allen Bedingungen gilt Sturm ab Windstärke 8 nach Beaufort, das sind mindestens 62 Kilometer je Stunde. Lässt sich die Windstärke für Ihren Ort nicht feststellen, reicht der Nachweis, dass der Wind in der Nachbarschaft Gebäude in einwandfreiem Zustand beschädigt hat oder dass nur Sturm den Schaden verursacht haben kann.

Ab welcher Windstärke zahlt die Versicherung bei Sturm?

Was es kostet

Zwei Zahlenreihen sind hier wichtig: was ein Sturmschaden am Dach kostet und was der Schutz kostet. Beides sind Richtwerte aus veröffentlichten Beispielen, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Dacheindeckung reparieren, Arbeit und Material je Quadratmeteretwa 50 bis 200 Euro
Reparatur am Dachstuhl je Quadratmeteretwa 50 bis 200 Euro
Gerüst je Quadratmeteretwa 6 bis 12 Euro
Sturmschaden an einem Dach mit rund 50 Quadratmetern, komplettetwa 10.550 bis 17.100 Euro
Wohngebäudeversicherung für ein normales Einfamilienhausetwa 300 bis 800 Euro im Jahr, oft 400 bis 500 Euro
Aufpreis für die weiteren Naturgefahrenoft 100 bis 300 Euro im Jahr, in Risikolagen mehr

Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Beispielen. Die Aufteilung der Beträge im Rechenbeispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis. Ihr Beitrag hängt von Baujahr, Größe, Lage und Umfang ab; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Einfamilienhaus, Bö mit 78 Kilometern je Stunde, Dach teilweise abgedeckt

Eine Gewitterbö reißt rund 12 Quadratmeter Ziegel vom Dach, es regnet in den Spitzboden. Die nächste Wetterstation misst 78 Kilometer je Stunde, damit ist Windstärke 9 belegt und die Grenze von 62 Kilometern je Stunde klar überschritten.

Gemessene Bö78 km/h, Windstärke 9
Notabdeckung mit Plane noch am Abendetwa 300 bis 800 Euro
Neu eindecken, rund 12 Quadratmeteretwa 600 bis 2.400 Euro
Trocknung und Malerarbeiten im Spitzbodenetwa 500 bis 1.500 Euro
Selbstbeteiligung laut Vertrag500 Euro

Gesamtschaden etwa 1.400 bis 4.700 Euro, davon tragen Sie die Selbstbeteiligung von 500 Euro. Der Rest ist Sturmschaden am Gebäude und wird ersetzt, auch der Wasserschaden im Spitzboden, weil erst der Sturm das Dach geöffnet hat.

Windstärke 8 heißt mindestens 62 Kilometer je Stunde

Die Beaufortskala reicht von 0 bis 12. Stufe 8 heißt beim Deutschen Wetterdienst stürmischer Wind und steht für 62 bis 74 Kilometer je Stunde. Genau diese Stufe steht in den Musterbedingungen für die Wohngebäudeversicherung: Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8, also mindestens 62 Kilometer je Stunde.

Maßgeblich ist die Bö, nicht der Mittelwind über eine Stunde. Ein Gewitter mit einer kurzen Bö von 80 Kilometern je Stunde erfüllt die Grenze, ein gleichmäßiger Wind von 55 Kilometern je Stunde nicht. Für Ihr Auto gilt in der Teilkasko oft schon Windstärke 7, das ist eine andere Police mit anderen Bedingungen.

Windstärke nach BeaufortGeschwindigkeitBedeutung für den Schutz
7, steifer Wind50 bis 61 km/hunter der Grenze, die Gebäudeversicherung zahlt in der Regel nicht
8, stürmischer Wind62 bis 74 km/hGrenze erreicht, Sturmschaden am Gebäude ist gedeckt
9, Sturm75 bis 88 km/hgedeckt, meteorologisch beginnt hier erst der Sturm
10, schwerer Sturm89 bis 102 km/hgedeckt, typisch für abgedeckte Dächer
12, Orkanab 118 km/hgedeckt, häufig Großschadenlagen mit langen Wartezeiten auf Handwerker

Wenn keine Wetterstation in der Nähe gemessen hat

Wetterstationen stehen nicht an jeder Straße. Deshalb enthalten die Bedingungen eine Hilfsregel: Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, wird Sturm unterstellt, wenn Sie einen von zwei Punkten nachweisen.

Erstens: Die Luftbewegung hat in der Umgebung Ihres Grundstücks Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen Sachen angerichtet. Zweitens: Der Schaden kann wegen des einwandfreien Zustands Ihres Gebäudes nur durch Sturm entstanden sein.

Praktisch heißt das: Fotos von umgeknickten Bäumen, abgerissenen Zäunen und beschädigten Nachbardächern sind Beweismittel. Nützlich sind außerdem ein Wetterbericht oder eine Unwetterwarnung für den Tag und eine kurze Notiz, wann der Schaden auffiel. Für Messwerte können Sie eine Wetterauskunft beim Deutschen Wetterdienst anfordern; die ist kostenpflichtig, wird aber oft übernommen, wenn der Versicherer sie verlangt.

Was der Sturmschutz deckt und was zu den Elementargefahren gehört

Gedeckt ist, wenn Sturm unmittelbar auf das versicherte Gebäude wirkt, und wenn Sturm Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf das Gebäude wirft. Folgeschäden zählen mit: Regnet es durch das aufgerissene Dach in die Zimmer, ist auch der Wasserschaden ein Sturmschaden.

Nicht gedeckt ist Sturmflut. Ebenfalls nicht gedeckt ist das Eindringen von Regen, Hagel oder Schnee durch Fenster und Türen, die nicht ordnungsgemäß geschlossen waren. Die Ausnahme: Hat erst der Sturm die Öffnung gerissen, liegt ein Gebäudeschaden vor und der Regen ist mitversichert.

Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen sind keine Sturmschäden. Sie gehören zu den weiteren Naturgefahren, die Sie gesondert vereinbaren müssen. Nach einem Unwetter entscheidet also nicht das Wort Sturm im Wetterbericht, sondern was Wind oder Wasser konkret getan haben.

Garage, Gartenhaus, Carport und Markise

Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Gebäude mit seinen Bestandteilen und seinem Zubehör. Garagen, Carports, Gartenhäuser und Zäune sind damit nicht automatisch dabei, sondern nur, wenn sie im Schein aufgeführt sind. Sehen Sie dort nach, bevor der nächste Sturm kommt.

Eine fest am Haus montierte Markise zählt meist als Gebäudezubehör und ist dann mitversichert. Viele Policen begrenzen die Entschädigung jedoch oder verlangen, dass die Markise bei Sturm eingefahren wird. Bleibt sie bei angekündigtem Sturm ausgefahren, kürzt der Versicherer wegen grober Fahrlässigkeit.

Photovoltaikanlagen sind in den Musterbedingungen ausdrücklich nicht versichert und müssen eingeschlossen oder gesondert versichert werden. Balkonkraftwerke gelten dagegen als Gebäudezubehör. Bewegliche Sachen wie Gartenmöbel oder das Trampolin gehören in die Hausratversicherung, nicht in die Gebäudeversicherung.

Was nach dem Sturm zu tun ist

Nach Paragraf 82 des Versicherungsvertragsgesetzes müssen Sie den Schaden abwenden und mindern, soweit das möglich und zumutbar ist. Wer das vorsätzlich unterlässt, bekommt nichts; bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer kürzen. Eine Plane über das offene Dach ist daher Pflicht, nicht Entgegenkommen.

Fotografieren Sie zuerst, räumen Sie danach. Machen Sie Aufnahmen vom Gesamtbild und von jedem Einzelschaden, sammeln Sie kaputte Ziegel und heben Sie beschädigte Teile auf, bis der Versicherer sie freigibt. Notreparaturen dürfen Sie sofort beauftragen, die Kosten gehören zum Schaden. Die endgültige Reparatur stimmen Sie ab, sonst streiten Sie später über den Preis.

Melden Sie den Schaden unverzüglich und holen Sie einen schriftlichen Kostenvoranschlag ein. Bei Großschadenlagen nach einem Orkan sind Dachdecker wochenlang ausgebucht; eine frühe Meldung sichert Ihnen den Platz in der Reihenfolge.

Wo die Sturmdeckung ehrlich gesagt endet

Der häufigste Streitpunkt ist der einwandfreie Zustand des Gebäudes. Lose Ziegel, ein morscher Dachstuhl oder ein seit Jahren gerissener Kamin sprechen gegen den Sturm und für Verschleiß. Wer die Instandhaltung vernachlässigt, verliert den Schutz ganz oder teilweise, auch wenn wirklich Sturm war.

Ebenfalls nicht versichert sind Gebäude und Gebäudeteile, die nicht bezugsfertig sind, sowie Laden- und Schaufensterscheiben. Rein optische Schäden ohne Funktionsverlust, etwa Dellen in einer Fassadenverkleidung, werden oft nicht oder nur gekürzt ersetzt.

Und: Eine Sturmdeckung ist kein Rundumschutz gegen Unwetter. Wer an einem Hang, an einem Bach oder in einer Senke wohnt, braucht die weiteren Naturgefahren zusätzlich. Wer in geschützter Lage wohnt, ein neues Dach hat und nur ein kleines Nebengebäude ohne Wert, braucht dagegen keine teure Erweiterung für Nebengebäude.

Schritt für Schritt

  1. Sicherheit zuerst: Betreten Sie kein Dach und keinen Raum unter losen Bauteilen, sperren Sie den Bereich ab.
  2. Fotos und kurze Videos von allen Schäden machen, bevor Sie etwas wegräumen.
  3. Notreparatur veranlassen, zum Beispiel das Dach abplanen, und die Rechnung aufheben.
  4. Schaden unverzüglich melden und die Windstärke belegen: Wetterbericht, Messwert der nächsten Station oder Fotos von Schäden in der Nachbarschaft.
  5. Kostenvoranschlag einholen und die endgültige Reparatur mit dem Versicherer abstimmen.
  6. Beschädigte Teile aufheben, bis der Versicherer sie freigibt oder den Schaden abgerechnet hat.

Checkliste

  • Windstärke belegt: Messwert, Wetterbericht oder Schäden in der Nachbarschaft
  • Garage, Carport, Gartenhaus und Zaun stehen im Versicherungsschein
  • Markise, Balkonkraftwerk und Photovoltaik ausdrücklich eingeschlossen
  • Weitere Naturgefahren vereinbart, wenn Ihre Lage gefährdet ist
  • Dach und Kamin regelmäßig geprüft, Belege über Wartung aufbewahrt
  • Grobe Fahrlässigkeit im Vertrag mitversichert

Häufige Fehler

  • Den Schaden aufräumen und reparieren lassen, bevor Fotos gemacht und der Versicherer informiert wurde
  • Annehmen, dass jedes Unwetter ein Sturmschaden ist: Überschwemmung und Rückstau sind ein eigener Baustein
  • Fenster oder Dachluken bei angekündigtem Sturm offen lassen und den Regenschaden melden
  • Nebengebäude und Markise nie in den Versicherungsschein aufnehmen lassen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Ab wie viel km/h zahlt die Gebäudeversicherung?

Ab 62 Kilometern je Stunde, das entspricht Windstärke 8 nach Beaufort. Einzelne Verträge verlangen mehr, deshalb lohnt der Blick in die Bedingungen.

Was ist, wenn die Windstärke nicht gemessen wurde?

Dann gilt Sturm als bewiesen, wenn der Wind in der Umgebung Gebäude in einwandfreiem Zustand beschädigt hat oder der Schaden an Ihrem intakten Haus nur durch Sturm entstanden sein kann.

Zahlt die Versicherung, wenn Regen durch ein offenes Fenster kommt?

Nein. Regen durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster ist ausgeschlossen. Hat aber der Sturm das Fenster zerstört, ist der Folgeschaden gedeckt.

Ist Sturmflut versichert?

Nein, Sturmflut ist in den Bedingungen ausdrücklich ausgeschlossen, auch im Baustein für die weiteren Naturgefahren.

Wer zahlt, wenn der Baum des Nachbarn auf mein Dach fällt?

Bei einem gesunden Baum und echtem Sturm zahlt Ihre eigene Gebäudeversicherung. War der Baum erkennbar krank, kann die Haftpflicht des Nachbarn eintreten.

Sind Gartenmöbel und Trampolin mitversichert?

Nicht über die Gebäudeversicherung. Bewegliche Sachen gehören in die Hausratversicherung, und auch dort ist Sturm nicht überall ohne Grenzen gedeckt.

Wie lange habe ich Zeit, den Sturmschaden zu melden?

Melden Sie unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern. Warten kostet nicht nur Geld, es erschwert auch den Nachweis, dass der Sturm die Ursache war.

Lohnt sich eine Selbstbeteiligung bei Sturm?

Wenn Sie kleinere Schäden selbst tragen können, ja. Sie senkt den Beitrag und hält den Vertrag frei von Kleinschäden, die sonst die Kündigung durch den Versicherer begünstigen.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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