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Zahlt die Gebäudeversicherung bei grober Fahrlässigkeit?

Kurz gesagt

Meist ja, aber gekürzt. Nach Paragraf 81 Absatz 2 VVG darf der Versicherer seine Leistung in dem Verhältnis kürzen, das der Schwere Ihres Verschuldens entspricht. In veröffentlichten Urteilen reichen die Quoten von 25 bis 75 Prozent, im Einzelfall bis zur vollen Ablehnung. Nur der Baustein Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit macht daraus wieder die volle Zahlung.

Zahlt die Gebäudeversicherung bei grober Fahrlässigkeit?

Was es kostet

Beitragsbeispiele aus öffentlich genannten Tarifrechnungen für Einfamilienhäuser, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Einfamilienhaus 150 Quadratmeter mit Garage in Hamburg, Basistarifetwa 201 Euro im Jahr
Dasselbe Haus im Komforttarif, in dem der Verzicht üblicherweise stecktetwa 251 Euro im Jahr
Dasselbe Haus im Komforttarif mit Elementarschutzetwa 300 Euro im Jahr
Einfamilienhaus 120 Quadratmeter in Dresden, veröffentlichtes Beispieletwa 238 bis 262 Euro im Jahr
Mehrbeitrag allein für den Verzicht, ohne die übrigen Komfortleistungenetwa 5 bis 15 Prozent des Beitrags

Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Tarifrechnungen. Der Aufpreis allein für den Verzicht wird in den Quellen nicht beziffert; die genannte Spanne ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis. Die Quoten stammen aus veröffentlichten Urteilen und gelten nur für den jeweiligen Einzelfall. Ihr Beitrag hängt von Haus, Lage und Umfang ab; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Küchenbrand im Einfamilienhaus, Schaden 60.000 Euro

Die Fritteuse blieb auf der eingeschalteten Platte, die Familie war einkaufen. Wir rechnen mit einer Quote von 50 Prozent, wie sie in vergleichbaren Urteilen vorkommt.

Tarif ohne Verzicht, Kürzung um 50 Prozent30.000 Euro
Verzicht, aber gedeckelt auf 10.000 Euro40.000 Euro
Verzicht bis zur vollen Versicherungssumme60.000 Euro

Zwischen dem schwächsten und dem besten Tarif liegen hier 30.000 Euro. Der Beitragsunterschied im Beispiel oben lag bei rund 50 Euro im Jahr.

Was grobe Fahrlässigkeit am Haus bedeutet

Grob fahrlässig handelt, wer eine offensichtliche Gefahr übergeht, die jedem einleuchten müsste. Am Gebäude sind das die immer gleichen Fälle: die Kerze im leeren Raum, die Fritteuse auf der eingeschalteten Platte, das Dachfenster bei angekündigtem Sturm, die im Winter nicht kontrollierte Heizung im leer stehenden Haus und das nicht abgestellte Wasser vor einer langen Abwesenheit.

Eine feste Quote gibt es nicht. Gerichte bewerten das konkrete Verhalten und die Umstände. Die folgenden Werte stammen aus veröffentlichten Urteilen und sind Anhaltspunkte, keine Tabelle, nach der Ihr Versicherer rechnen müsste.

FallKürzung in veröffentlichten Urteilen
Versehentlich die falsche Herdplatte eingeschaltetetwa 25 Prozent
Heizungsschlauch unbeaufsichtigt unter Druck gelassenetwa 50 Prozent
Kaminasche in die Plastiktonne gefülltetwa 50 Prozent
Brennbare Gegenstände auf dem Saunaofen abgelegtetwa 60 Prozent
Frostschaden im leer stehenden Haus ohne Heizen oder Entleerenetwa 75 Prozent
Markise trotz Sturmwarnung ausgefahren gelassenkeine Leistung

Einfach, grob, vorsätzlich: die drei Stufen

Einfache Fahrlässigkeit ist der Alltagsfehler, der jedem passiert: Sie stolpern über das Ladekabel, die Vase fällt, das Wasser läuft. Solche Schäden sind voll versichert, darüber wird nicht gestritten.

Grobe Fahrlässigkeit ist die Stufe darüber. Sie hätten die Gefahr erkennen können und haben trotzdem nichts getan. Hier greift die Quotelung nach Paragraf 81 Absatz 2 VVG.

Vorsatz heißt: Sie wollten den Schaden. Dann zahlt der Versicherer nach Paragraf 81 Absatz 1 VVG gar nichts, und kein Baustein ändert daran etwas. Auch bedingter Vorsatz, also das billigende Inkaufnehmen, kann zur vollen Ablehnung führen.

Der Baustein Verzicht und was er kostet

Viele aktuelle Tarife enthalten einen Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Der Versicherer verzichtet dann darauf, wegen Ihres Verschuldens zu kürzen, und zahlt wie bei einem gewöhnlichen Schaden.

Der Verzicht steht fast nie im Basistarif, sondern in der mittleren oder oberen Stufe. In einer veröffentlichten Rechnung für ein Einfamilienhaus mit 150 Quadratmetern und Garage in Hamburg kostete der Basistarif rund 201 Euro im Jahr und der Komforttarif rund 251 Euro. Für diesen Unterschied bekommen Sie nicht nur den Verzicht, sondern meist auch höhere Entschädigungsgrenzen.

Achten Sie auf die Deckelung. Manche Bedingungen nennen sich Verzicht, begrenzen ihn aber auf einen Höchstbetrag. Bei einem Hausbrand ist eine Grenze von 10.000 oder 25.000 Euro schnell verbraucht.

Wo der Verzicht nicht hilft

Der Verzicht bezieht sich auf die Herbeiführung des Schadens nach Paragraf 81 VVG. Vereinbarte Obliegenheiten sind etwas anderes: Sie stehen in den Bedingungen und werden über Paragraf 28 VVG geahndet. Typisch sind die Pflicht, das Gebäude im Winter zu beheizen oder die Leitungen zu entleeren, das Haus zu sichern und einen Schaden unverzüglich zu melden und klein zu halten.

Wer diese Pflichten verletzt, kann trotz Verzicht eine Kürzung bekommen. Prüfen Sie deshalb, ob Ihr Vertrag den Verzicht ausdrücklich auch auf Obliegenheiten erstreckt. Viele gute Bedingungen tun das, aber längst nicht alle.

Ein dritter Punkt ist die Gefahrerhöhung. Nach Paragraf 23 VVG dürfen Sie ohne Einwilligung des Versicherers keine Gefahrerhöhung vornehmen und müssen sie anzeigen, sobald Sie davon wissen. Längerer Leerstand, ein größerer Umbau oder eine stillgelegte Heizung gehören dazu. Wer das verschweigt, verliert den Schutz an einer Stelle, an der der Verzicht gar nicht ansetzt.

Wann der Baustein sein Geld nicht wert ist

Wenn Ihr Vertrag den Verzicht bereits bis zur vollen Versicherungssumme enthält, ist nichts zu tun. Ein Wechsel allein wegen dieses Punktes lohnt sich dann nicht.

Und wenn ein Angebot den Verzicht nur bis 10.000 Euro kennt, dafür aber spürbar mehr kostet, zahlen Sie vor allem für ein Gefühl. Bei einem Gebäudeschaden in fünfstelliger Höhe ändert so ein Deckel wenig. Dann ist ein anderer Tarif die bessere Antwort als ein teurer Aufpreis.

Ehrlich bleibt auch: Die Quotelung trifft nur den, der tatsächlich grob fahrlässig gehandelt hat. Wer im Haus normal sorgfältig lebt, erlebt den Streitfall nie. Der Baustein sichert den einen schlechten Tag ab, nicht den Normalfall.

Schritt für Schritt

  1. Versicherungsschein und Bedingungen nach dem Stichwort grobe Fahrlässigkeit durchsuchen.
  2. Prüfen, ob der Verzicht gedeckelt ist und bis zu welcher Summe er gilt.
  3. Nachlesen, welche Obliegenheiten vereinbart sind, vor allem Heizpflicht und Leerstandsmeldung.
  4. Fehlt der Verzicht, Umstellung auf die aktuellen Bedingungen anfragen oder Angebote einholen.
  5. Leerstand, Umbau oder stillgelegte Heizung vorher melden, sonst droht Streit über Gefahrerhöhung.
  6. Nach einem Schaden die Umstände sachlich schildern und jede Kürzung schriftlich begründen lassen.

Checkliste

  • Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit steht in den Bedingungen
  • Verzicht gilt bis zur vollen Versicherungssumme, nicht nur bis zu einem Höchstbetrag
  • Verzicht erstreckt sich auch auf vereinbarte Obliegenheiten
  • Heizpflicht und Kontrollpflichten im Winter sind Ihnen bekannt und im Alltag machbar
  • Leerstand, Umbau und neue Heizanlage sind dem Versicherer gemeldet
  • Versicherungssumme oder gleitender Neuwertfaktor passen zum heutigen Baupreis

Häufige Fehler

  • Den Tarifnamen glauben und die Deckelung im Kleingedruckten übersehen
  • Annehmen, der Verzicht decke auch verletzte Obliegenheiten ab
  • Leerstand oder Umbau nicht melden und damit eine Gefahrerhöhung auslösen
  • Nach dem Schaden Details beschönigen, was schnell nach bedingtem Vorsatz aussieht
  • Eine Kürzungsquote hinnehmen, ohne nach der Begründung zu fragen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Darf der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit alles streichen?

Nur in sehr schweren Fällen. Paragraf 81 Absatz 2 VVG sieht eine Kürzung nach der Schwere des Verschuldens vor. In Urteilen liegen die Quoten meist zwischen 25 und 75 Prozent.

Ist ein offenes Dachfenster bei Sturm grob fahrlässig?

Bei angekündigtem Sturm und längerer Abwesenheit spricht viel dafür. Ein kurz gekipptes Fenster bei ruhigem Wetter ist dagegen meist nur einfache Fahrlässigkeit.

Was passiert, wenn ich im Winter die Heizung nicht kontrolliere?

In leer stehenden Häusern ist das ein klassischer Fall. Meist ist es zugleich eine Obliegenheit aus den Bedingungen, dann kann der Versicherer auch über Paragraf 28 VVG kürzen.

Kostet der Verzicht viel?

Er steckt meist in der besseren Tarifstufe. In einem veröffentlichten Beispiel lagen Basis und Komfort rund 50 Euro im Jahr auseinander, und darin stecken weitere Leistungen.

Gilt der Verzicht auch für meine Mieter?

Der Verzicht betrifft Ihr eigenes Verhalten als Versicherungsnehmer. Für Schäden durch Mieter gelten eigene Regeln, unter anderem der Regressverzicht gegenüber dem Mieter.

Mein alter Vertrag kennt den Verzicht nicht. Was nun?

Fragen Sie nach einer Umstellung auf die aktuellen Bedingungen oder holen Sie Angebote ein. Kündigen Sie erst, wenn der neue Schutz steht.

Hilft der Verzicht bei Vorsatz?

Nein. Vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind nach Paragraf 81 Absatz 1 VVG immer ausgeschlossen, auch bedingter Vorsatz kann zur vollen Ablehnung führen.

Quellen

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