Alles zur Versicherung: Private Krankenversicherung
Wer darf in die private Krankenversicherung wechseln?
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Kurz gesagt
Muss ich als Privatversicherter Arztrechnungen vorstrecken? Beim Arzt meist ja: Die Rechnung geht an Sie, die PKV erstattet danach. Ohne Mahnung geraten Sie aber erst 30 Tage nach Zugang in Verzug, und nur, wenn die Rechnung darauf hinweist. Reichen Sie sofort ein, ist das Geld oft zurück, bevor Sie zahlen. Im Krankenhaus rechnet die Klinik meist direkt ab, nur die Chefarztrechnung kommt zu Ihnen.
Beispielbeträge nach dem Gebührenverzeichnis der GOÄ zum 2,3-fachen Satz, wie sie auf einer Rechnung stehen.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Ziffer 1 GOÄ, Beratung, 80 Punkte | 10,72 Euro |
| Nr. 3, eingehende Beratung, 150 Punkte | 20,11 Euro |
| Nr. 5, symptombezogene Untersuchung, 80 Punkte | 10,72 Euro |
| Hausarztbesuch mit Nr. 3 und Nr. 5 | 30,83 Euro |
| Schwelle für eine verbindliche Auskunft vor der Behandlung | über 2.000 Euro |
Stand Oktober 2026, berechnet mit dem Punktwert von 5,82873 Cent.
Labor, Technik und höhere Steigerungssätze kommen je nach Fall hinzu.
Die Erstattungsdauer von wenigen Tagen bis Wochen ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
So sieht der Ablauf aus, wenn Sie jede Rechnung sofort einreichen.
| Besuch 1: Nr. 3 und Nr. 5 zum 2,3-fachen Satz | 30,83 Euro |
| Besuch 2: Ziffer 1 und Ziffer 5 zum 2,3-fachen Satz | 21,44 Euro |
| Rechnung zusammen | 52,27 Euro |
| Verzug ohne Mahnung | 30 Tage nach Zugang, mit Hinweis in der Rechnung |
| Abschlag von der PKV verlangen | möglich nach einem Monat Prüfung |
Bei sofortigem Einreichen liegt die Erstattung meist vor dem Zahltag, Sie strecken dann kaum etwas vor. Mit Selbstbehalt tragen Sie die 52,27 Euro selbst, bis er ausgeschöpft ist.
In der privaten Krankenversicherung gilt das Kostenerstattungsprinzip. Der Behandlungsvertrag besteht zwischen Ihnen und der Praxis, nicht zwischen Praxis und Versicherung. Deshalb schreibt der Arzt die Rechnung an Sie, und Sie holen sich das Geld anschließend bei Ihrer PKV zurück, so weit Ihr Tarif die Leistung deckt.
Vorstrecken heißt aber nicht, sofort zu zahlen. Die Vergütung wird erst fällig, wenn Sie eine Rechnung erhalten haben, die den Vorgaben der GOÄ entspricht. Ohne Mahnung kommen Sie erst 30 Tage nach Zugang in Verzug, und gegenüber Privatpersonen auch das nur, wenn die Rechnung ausdrücklich auf diese Folge hinweist. Mahnt die Praxis nach Fälligkeit, beginnt der Verzug schon mit der Mahnung.
| Wo | Wer zahlt zuerst | Was Sie tun |
|---|---|---|
| Hausarzt und Facharzt | Sie | Rechnung einreichen, dann bezahlen |
| Zahnarzt | Sie | ab 2.000 Euro vorher Auskunft der PKV holen |
| Apotheke | in der Regel Sie | Beleg mit Rezept aufheben und einreichen |
| Krankenhaus, allgemeine Leistungen | meist die PKV direkt | Klinik-Card bei der Aufnahme vorlegen |
| Krankenhaus, Chefarzt | Sie | Rechnung an die PKV weiterleiten |
| Basistarif oder Notlagentarif | Sie oder direkt die PKV | Praxis auf den Direktanspruch hinweisen |
Reichen Sie jede Rechnung am Tag des Eingangs ein, per App oder Post. Viele Versicherer erstatten innerhalb weniger Tage oder Wochen, die Praxis lässt Ihnen bis zum Verzug in der Regel mindestens 30 Tage. So kommt das Geld der PKV oft auf Ihr Konto, bevor Sie überweisen.
Dauert die Prüfung länger als einen Monat, können Sie einen Abschlag in Höhe des voraussichtlich geschuldeten Betrags verlangen. Bei großen Behandlungen wie Zahnersatz oder einer geplanten Operation fragen Sie vorher: Ab voraussichtlich 2.000 Euro muss die PKV Ihnen in Textform sagen, was sie übernimmt, innerhalb von vier Wochen, in dringenden Fällen von zwei Wochen.
Bei einer stationären Behandlung ist die Direktabrechnung die Regel. Viele Krankenhäuser haben mit dem Verband der privaten Krankenversicherung einen Klinik-Card-Vertrag: Allgemeine Behandlungskosten und Zuschläge für Ein- oder Zweibettzimmer gehen dann direkt an Ihre Versicherung. Nicht alle Versicherer nehmen daran teil, ein Blick in Ihre Unterlagen klärt das.
Die Rechnung des Wahlarztes, also des Chefarztes, fällt nicht unter die Direktabrechnung. Sie geht immer an Sie. Reichen Sie sie sofort ein, sie ist oft der größte Einzelbetrag eines Klinikaufenthalts.
Im Basistarif und im Notlagentarif dürfen Ärzte und Kliniken ihren Anspruch direkt bei der Versicherung geltend machen, so weit diese leisten muss. Sie und die Versicherung haften dann gemeinsam.
Mit Selbstbehalt sieht es anders aus: Bis der Selbstbehalt erreicht ist, zahlen Sie die Rechnungen endgültig selbst. Planen Sie dafür eine Rücklage in Höhe Ihres jährlichen Selbstbehalts ein.
Fragen und Antworten
Sie ist mit Zugang fällig.
Ohne Mahnung geraten Sie erst nach 30 Tagen in Verzug, und nur, wenn die Rechnung darauf hinweist.
Eine Mahnung nach Fälligkeit setzt Sie früher in Verzug.
Im Normaltarif nicht, der Vertrag besteht nur zwischen Ihnen und der Praxis.
Im Basistarif und Notlagentarif darf die Praxis ihren Anspruch auch direkt bei der Versicherung
geltend machen.
Für allgemeine Leistungen und das Zimmer meist nicht,
weil viele Kliniken direkt mit der PKV abrechnen.
Die Chefarztrechnung kommt aber zu Ihnen.
Sind die Unterlagen einen Monat nach Einreichung noch nicht geprüft,
können Sie einen Abschlag verlangen.
Geben Sie der Praxis Bescheid, wenn sich die Zahlung verzögert.
Er senkt den Beitrag, aber die Rechnungen bis zu seiner Höhe zahlen Sie endgültig selbst.
Halten Sie mindestens diesen Betrag als Rücklage bereit.
Eine feste Frist gibt es nicht, der Anspruch verjährt aber nach drei Jahren zum Jahresende.
Wer zügig einreicht, muss weniger vorstrecken.
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