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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Private Krankenversicherung

Was ist der Basistarif in der privaten Krankenversicherung?

Kurz gesagt

Was ist der Basistarif? Ein Tarif, den jede private Krankenversicherung anbieten muss, mit Leistungen ähnlich wie in der gesetzlichen Kasse. Niemand darf abgelehnt werden, Risikozuschläge gibt es nicht. Der Beitrag ist 2026 auf 1.017,18 Euro im Monat begrenzt und halbiert sich bei Bedürftigkeit auf 508,59 Euro. Er ist ein Rettungsanker in der privaten Krankenversicherung, kein Spartarif.

Was ist der Basistarif in der privaten Krankenversicherung?

Was es kostet

Gesetzlich festgelegte Höchstbeiträge 2026, abgeleitet aus Beitragsbemessungsgrenze und Beitragssatz der gesetzlichen Kasse.

BeispielRichtwert
Basistarif, Höchstbeitragbis 1.017,18 Euro im Monat
Basistarif bei Hilfebedürftigkeitbis 508,59 Euro im Monat
Pflegepflichtversicherung dazu, Höchstbeitragbis 209,26 Euro im Monat, bei Hilfebedürftigkeit im Basistarif bis 104,63 Euro
Standardtarif zum Vergleich, Höchstbeitragbis 848,62 Euro im Monat

Stand Oktober 2026.

Der tatsächliche Beitrag hängt von Alter und Selbstbehalt ab und kann unter dem Höchstbeitrag liegen;

das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Selbstständige, 61 Jahre, Einkommen eingebrochen

Sie zahlt in ihrem alten Tarif 980 Euro und kann das nicht mehr tragen. Ihr Vertrag stammt von 2010.

Bisheriger Beitrag980 Euro im Monat
Basistarif, Höchstbeitrag1.017,18 Euro im Monat
Halbiert bei Hilfebedürftigkeit508,59 Euro im Monat
Pflegepflichtversicherung im Basistarifbis 104,63 Euro im Monat

Ohne Hilfebedürftigkeit spart der Wechsel kaum etwas und kann sogar mehr kosten. Erst mit Bedürftigkeit sinkt die Last auf rund 613 Euro, und das Amt kann den Rest übernehmen. Vorher lohnt der Blick auf einen günstigeren Tarif beim selben Anbieter.

Wofür es den Basistarif gibt

Seit 2009 muss in Deutschland jeder krankenversichert sein. Damit auch Menschen mit Vorerkrankungen oder ohne Versicherung einen privaten Schutz bekommen, muss jede private Krankenversicherung den Basistarif anbieten. Der Anbieter darf niemanden ablehnen und keine Zuschläge für Vorerkrankungen verlangen.

Der Basistarif richtet sich an Menschen, die der privaten Seite zugeordnet sind, etwa früher Privatversicherte ohne Schutz, Selbstständige oder Privatversicherte, die ihren Beitrag nicht mehr tragen können.

PunktBasistarifNormaler Privattarif
Leistungenetwa wie bei der Kassefrei vereinbart, oft mehr
Gesundheitsprüfungkeine Ablehnung, kein ZuschlagZuschlag oder Ablehnung möglich
Beitraghöchstens 1.017,18 Euro im Monatnach Alter und Tarif, ohne festen Deckel
Arzthonorarniedrigere Gebührensätzeübliche Gebührensätze
Selbstbehaltwählbar in festen Stufenfrei nach Tarif

Wer in den Basistarif wechseln kann

Wer seinen privaten Vertrag ab 2009 abgeschlossen hat, kann innerhalb seines Unternehmens in den Basistarif wechseln. Bei älteren Verträgen geht das in der Regel erst ab 55 Jahren, mit Bezug einer Rente oder bei Hilfebedürftigkeit.

Prüfen Sie vorher, ob Sie stattdessen in den Standardtarif dürfen. Er steht vor allem Versicherten mit Verträgen von vor 2009 offen und ist mit höchstens 848,62 Euro oft günstiger.

Die Nachteile offen gesagt

Der Basistarif ist teuer für das, was er leistet. Viele landen beim Höchstbeitrag, und die Leistungen sind nicht besser als in der gesetzlichen Kasse. Wer sich wegen hoher Beiträge davon eine Ersparnis erhofft, wird oft enttäuscht.

Ärzte bekommen für Behandlungen im Basistarif geringere Honorare. In der Praxis kann es deshalb vorkommen, dass Sie länger auf einen Termin warten oder erklären müssen, wie Sie versichert sind.

Wann der Basistarif nicht die beste Wahl ist

Ist Ihr Beitrag nur gestiegen, hilft oft schon ein Wechsel in einen anderen Tarif desselben Anbieters, mit gleichen Leistungen zu geringerem Preis. Ihre Alterungsrückstellungen bleiben dabei erhalten.

Sinnvoll wird der Basistarif vor allem, wenn Sie hilfebedürftig sind. Dann halbiert sich der Beitrag, und den Rest kann das Sozialamt oder Jobcenter übernehmen. Wer Beiträge schuldet, landet übrigens zunächst im Notlagentarif, nicht im Basistarif.

Schritt für Schritt

  1. Prüfen, ob ein Tarifwechsel beim selben Anbieter den Beitrag schon senkt.
  2. Klären, ob Ihr Vertrag von vor 2009 stammt und der Standardtarif möglich ist.
  3. Bei finanzieller Not die Hilfebedürftigkeit vom Amt bescheinigen lassen.
  4. Wechsel in den Basistarif schriftlich beim Anbieter beantragen.
  5. Ärzten bei der Terminvereinbarung den Basistarif nennen.

Checkliste

  • Beitrag im Basistarif mit dem jetzigen Beitrag verglichen
  • Standardtarif als günstigere Möglichkeit geprüft
  • Bescheid über Hilfebedürftigkeit, wenn der halbe Beitrag gelten soll
  • Selbstbehaltstufe bewusst gewählt
  • Rückkehr in den alten Tarif geklärt, falls sich die Lage bessert

Häufige Fehler

  • Den Basistarif für einen Spartarif halten
  • Den Standardtarif übersehen, obwohl der Vertrag von vor 2009 stammt
  • Den Vertrag ganz kündigen, statt den Tarif zu wechseln
  • Beitragsschulden auflaufen lassen und im Notlagentarif landen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Was leistet der Basistarif?

Etwa das, was die gesetzliche Kasse zahlt: ambulante und stationäre Behandlung, Arzneimittel und Vorsorge. Chefarzt oder Einbettzimmer sind nicht dabei.

Darf mich ein Arzt im Basistarif ablehnen?

Ärzte mit Kassenzulassung müssen auch Versicherte im Basistarif behandeln. Rein private Praxen sind dazu nicht verpflichtet.

Zahlt der Arbeitgeber auch im Basistarif einen Zuschuss?

Ja, Angestellte bekommen den Arbeitgeberzuschuss auch hier, höchstens die Hälfte des Beitrags und 2026 nicht mehr als 508,59 Euro.

Kann ich aus dem Basistarif zurück in meinen alten Tarif?

Das hängt vom Anbieter und von einer erneuten Gesundheitsprüfung ab. Klären Sie das vor dem Wechsel schriftlich.

Ist der Basistarif dasselbe wie der Notlagentarif?

Nein. Im Notlagentarif landet, wer Beiträge schuldet. Er deckt nur akute Behandlungen und Schmerzen und endet, wenn die Schulden bezahlt sind.

Sind Kinder im Basistarif beitragsfrei mitversichert?

Nein, anders als in der gesetzlichen Kasse zahlt jedes Kind einen eigenen Beitrag.

Quellen

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