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Darf der Arzt bei Privatpatienten mehr als den 2,3-fachen Satz abrechnen?

Kurz gesagt

Darf der Arzt bei Privatpatienten mehr als den 2,3-fachen Satz abrechnen? Ja, aber nur mit Begründung. Die GOÄ erlaubt bis zum 3,5-fachen Satz, wenn Schwierigkeit, Zeitaufwand oder Umstände der einzelnen Leistung besonders waren, und die Rechnung muss das verständlich erklären. Über 3,5 geht es nur mit schriftlicher Honorarvereinbarung vor der Behandlung.

Darf der Arzt bei Privatpatienten mehr als den 2,3-fachen Satz abrechnen?

Was es kostet

Beispiele nach dem Gebührenverzeichnis der GOÄ.

BeispielRichtwert
Nr. 3, eingehende Beratung, 150 Punkte, 2,3-fach20,11 Euro
Nr. 3, eingehende Beratung, 3,5-fach30,60 Euro
Nr. 5, symptombezogene Untersuchung, 80 Punkte, 2,3-fach10,72 Euro
Nr. 5, symptombezogene Untersuchung, 3,5-fach16,32 Euro

Stand Oktober 2026, berechnet mit dem Punktwert von 5,82873 Cent.

Eine neue GOÄ ist entworfen, gilt aber erst nach Inkrafttreten.

Rechenbeispiel

Beratung und Untersuchung beim Hausarzt

Nr. 3 und Nr. 5 einmal zum Regelsatz, einmal zum Höchstsatz mit Begründung.

Nr. 3 und Nr. 5 zum 2,3-fachen Satz30,83 Euro
Nr. 3 und Nr. 5 zum 3,5-fachen Satz46,92 Euro
Unterschied16,09 Euro

Der Höchstsatz kostet hier rund 52 Prozent mehr und ist nur mit Begründung je Leistung zulässig.

Wann der Arzt mehr als den 2,3-fachen Satz abrechnen darf

In der Regel darf eine Gebühr nur zwischen dem einfachen und dem 2,3-fachen Satz liegen. Darüber ist sie nur zulässig, wenn Besonderheiten bei Schwierigkeit, Zeitaufwand oder Umständen der Ausführung das rechtfertigen (§ 5 Abs. 2 GOÄ).

Die Besonderheit muss bei der einzelnen Leistung vorliegen. Eine Praxis darf nicht pauschal jede Position über dem Regelsatz abrechnen, und der übliche Aufwand ist im Gebührenverzeichnis bereits eingepreist.

LeistungsartRegelsatzHöchstsatz ohne Vereinbarung
Persönliche ärztliche Leistungen2,3-fach3,5-fach
Medizinisch technische Leistungen (Abschnitte A, E, O)1,8-fach2,5-fach
Laborleistungen (Abschnitt M)1,15-fach1,3-fach
Standardtarif der PKV, persönliche Leistungen1,8-fach1,8-fach

Was in der Begründung stehen muss

Überschreitet eine Gebühr den 2,3-fachen Satz, muss die Rechnung das für Sie verständlich und nachvollziehbar schriftlich begründen, bezogen auf die einzelne Leistung. Auf Verlangen muss der Arzt die Begründung näher erläutern (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Floskeln wie erhöhter Zeitaufwand ohne Bezug zum Fall reichen nicht. Nennt die Begründung etwa schwierige Begleiterkrankungen oder Verständigungsprobleme, kann sie tragen.

Honorarvereinbarung über dem 3,5-fachen Satz

Mehr als den Höchstsatz darf der Arzt nur mit einer Honorarvereinbarung verlangen. Sie muss vor der Behandlung, nach persönlicher Absprache, schriftlich geschlossen werden und Nummer, Leistung, Steigerungssatz und Betrag nennen, dazu den Hinweis, dass Ihre Versicherung womöglich nicht alles erstattet (§ 2 GOÄ).

Für Notfall und akute Schmerzbehandlung darf die Behandlung nicht von einer solchen Vereinbarung abhängig gemacht werden. Für Labor sowie die Abschnitte A, E und O ist sie unzulässig.

Was Ihre Krankenversicherung zahlt

Wie viel erstattet wird, steht in Ihrem Tarif. Viele Tarife zahlen bis zum Höchstsatz der GOÄ, bei einer Honorarvereinbarung darüber hinaus bleiben Sie oft auf dem Rest sitzen. Lesen Sie vor der Unterschrift nach.

Bezweifelt der Versicherer eine Begründung über dem 2,3-fachen Satz, fragen Sie beim Arzt nach einer genaueren Erläuterung, bevor Sie den Rest selbst zahlen.

Schritt für Schritt

  1. Rechnung auf Steigerungssätze über 2,3, 1,8 oder 1,15 prüfen.
  2. Begründung je Leistung lesen.
  3. Bei unklarer Begründung schriftlich um Erläuterung bitten.
  4. Erstattung Ihres Tarifs bis zum Höchstsatz nachsehen.
  5. Vor einer Honorarvereinbarung Kostenzusage der Versicherung einholen.

Checkliste

  • Steigerungssatz je Position angegeben
  • Begründung bei Überschreitung vorhanden und konkret
  • Honorarvereinbarung schriftlich und vor der Behandlung
  • Tarif erstattet bis zum Höchstsatz
  • Standardtarif in der Praxis vorher angegeben

Häufige Fehler

  • Pauschale Begründungen ohne Bezug zum Fall akzeptieren
  • Honorarvereinbarung im Wartezimmer unterschreiben
  • Rechnung bezahlen, ohne die Erstattung des Tarifs zu kennen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich eine Rechnung über dem 2,3-fachen Satz bezahlen?

Wenn die Begründung die Überschreitung trägt, ja.

Fehlt sie oder ist sie nicht nachvollziehbar, ist die Rechnung insoweit angreifbar.

Darf die Arzthelferin die Honorarvereinbarung mit mir abschließen?

Nein, die GOÄ verlangt eine persönliche Absprache zwischen Arzt und Zahlungspflichtigem.

Gilt das auch für Zahnärzte?

Für Zahnärzte gilt die eigene Gebührenordnung GOZ mit vergleichbaren Regeln.

Kommt bald eine neue GOÄ?

Ärzteschaft und PKV-Verband haben 2025 einen gemeinsamen Entwurf übergeben.

Bis eine neue Verordnung in Kraft tritt, gilt die bisherige GOÄ.

Was gilt im Standardtarif?

Dort erstattet die PKV reduzierte Sätze, etwa das 1,8-fache für persönliche Leistungen.

Sagen Sie der Praxis vorher Bescheid.

Quellen

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