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Was ist der Standardtarif in der PKV?

Kurz gesagt

Was ist der Standardtarif in der PKV? Ein einheitlicher Sozialtarif aller privaten Krankenversicherer mit Leistungen ähnlich der Kasse. Der Beitrag ist 2026 auf 848,62 Euro im Monat begrenzt, liegt dank Alterungsrückstellungen aber meist deutlich darunter. Zugang haben nur Versicherte, die vor 2009 bei ihrem heutigen Versicherer waren, in der Regel ab 55 oder 65 Jahren.

Was ist der Standardtarif in der PKV?

Was es kostet

Höchstbeiträge und Selbstbehalte im Standardtarif.

BeispielRichtwert
Höchstbeitrag 2026, Einzelperson848,62 Euro im Monat
Höchstbeitrag 2026, Ehepaar mit Einkommen bis 69.750 Euro1.272,93 Euro im Monat
Höchstbeitrag mit 70 Prozent Beihilfe254,59 Euro im Monat
Selbstbehalt für Arzneimittel, Heilmittel und Hilfsmittel306 bis 500 Euro im Jahr, je nach Jahr und Gruppe

Stand Oktober 2026, Werte laut PKV-Verband.

Ihr tatsächlicher Beitrag hängt von Ihren Alterungsrückstellungen ab;

den genauen Betrag nennt Ihnen Ihr Versicherer.

Rechenbeispiel

Rentner, 68 Jahre, seit 1995 privat versichert

Sein Normaltarif kostet nach mehreren Erhöhungen 950 Euro. Der Versicherer rechnet die Alterungsrückstellungen im Standardtarif an.

Normaltarif950 Euro im Monat
Standardtarif, angenommen480 Euro im Monat
Zuschuss der Rentenversicherungbis zur Hälfte des Beitrags
Ersparnis470 Euro im Monat

Er spart rund 5.600 Euro im Jahr, verzichtet aber auf Chefarzt und Zweibettzimmer.

Für wen der Standardtarif in der PKV gedacht ist

Der Standardtarif ist der älteste Sozialtarif der PKV und bei allen Unternehmen gleich. Er soll langjährig Privatversicherten im Alter einen bezahlbaren Schutz auf dem Niveau der gesetzlichen Kasse sichern.

Seit Einführung des Basistarifs 2009 steht er nur noch Versicherten offen, die vor dem 1. Januar 2009 bei ihrem jetzigen Versicherer eine Vollversicherung hatten. Wer seitdem das Unternehmen gewechselt hat oder komplett in Unisex-Tarifen versichert ist, hat keinen Zugang.

VoraussetzungStandardtarif
Vertragsbeginn beim heutigen Versicherervor dem 1. Januar 2009
Zeit in der PKVmindestens 10 Jahre
Tarifartzumindest teilweise Bisex-Tarif
Alter und Einkommenab 65, oder ab 55 mit Einkommen bis 69.750 Euro, oder jünger mit Rente oder Pension und Einkommen bis 69.750 Euro

Leistungen und Grenzen

Versichert sind ambulante Behandlung samt Vorsorge, Zahnbehandlung und Zahnersatz zu 65 Prozent, allgemeine Krankenhausleistungen, Psychotherapie nach Zusage mit bis zu 25 Sitzungen im Jahr und Arzneimittel, Heilmittel und Hilfsmittel zu 80 Prozent.

Chefarzt, Einbettzimmer und Zweibettzimmer sind nicht dabei. Ärzte rechnen reduzierte Sätze ab, im Standardtarif etwa das 1,8-fache für persönliche Leistungen. Sagen Sie jeder Praxis vor der Behandlung, dass Sie im Standardtarif versichert sind.

Standardtarif oder Basistarif

Der Basistarif ist für alle offen, kostet 2026 aber bis 1.017,18 Euro und fast alle zahlen dort den Höchstbeitrag. Im Standardtarif liegt der Beitrag nahezu aller Versicherten deutlich unter dem Höchstbeitrag, weil ihre Alterungsrückstellungen angerechnet werden.

Wer Zugang zum Standardtarif hat, fährt damit meist besser als im Basistarif. Fragen Sie Ihren Versicherer nach beiden Beiträgen, bevor Sie wechseln.

Wann der Standardtarif nicht passt

Wer auf Chefarzt, Einbettzimmer oder hohe Zahnleistungen Wert legt und den Beitrag tragen kann, bleibt besser im Normaltarif oder prüft einen internen Tarifwechsel. Neben dem Standardtarif sind typische Zusatzversicherungen nicht erlaubt.

Schritt für Schritt

  1. Vertragsbeginn und Unternehmen prüfen: vor 2009, kein Wechsel seitdem?
  2. Alter und Einkommen mit den Voraussetzungen abgleichen.
  3. Beim Versicherer den Beitrag im Standardtarif schriftlich anfragen.
  4. Leistungsunterschiede zum heutigen Tarif lesen.
  5. Wechsel beantragen und Arztpraxen informieren.

Checkliste

  • Vollversicherung vor dem 1. Januar 2009 beim selben Versicherer
  • Mindestens 10 Jahre PKV
  • Nicht ausschließlich Unisex-Tarife
  • Einkommen bis 69.750 Euro, falls unter 65
  • Zusatzversicherungen geprüft, die wegfallen müssten

Häufige Fehler

  • In den Basistarif wechseln, obwohl der Standardtarif möglich wäre
  • Arztpraxis nicht über den Standardtarif informieren
  • Vergessen, dass Zusatzversicherungen daneben nicht erlaubt sind

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Kann ich als Neukunde in den Standardtarif?

Nein.

Er steht nur Versicherten offen, die vor 2009 bei ihrem heutigen Versicherer versichert waren.

Gibt es einen Risikozuschlag?

Ein bestehender Zuschlag bleibt.

Neu hinzukommen kann einer nur für Mehrleistungen gegenüber dem bisherigen Tarif.

Bekomme ich einen Zuschuss?

Angestellte erhalten den Arbeitgeberzuschuss,

Rentner auf Antrag einen Zuschuss der Rentenversicherung,

jeweils höchstens die Hälfte des Beitrags.

Was ist mit Krankentagegeld?

Es kann zusätzlich abgeschlossen werden und zählt bei der Beitragsgrenze mit.

Kann ich später zurück in meinen alten Tarif?

Für Mehrleistungen gegenüber dem Standardtarif kann der Versicherer eine Gesundheitsprüfung

verlangen.

Klären Sie die Bedingungen vor dem Wechsel schriftlich.

Quellen

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