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Sollte ich mich im Minijob von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen?

Kurz gesagt

Befreien lassen sollten Sie sich im Minijob meist nur, wenn Sie über einen Hauptjob schon Pflichtbeiträge zahlen. Bei 603 Euro Verdienst kostet Sie die Rentenversicherungspflicht 3,6 Prozent, also 21,71 Euro im Monat. Dafür zählt die Zeit voll für Wartezeit, Reha und Erwerbsminderungsrente. Seit 1. Juli 2026 lässt sich eine Befreiung von der Pflicht einmalig aufheben.

Sollte ich mich im Minijob von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen?

Was es kostet

Eigenanteil und Rentenwirkung, gerechnet mit den amtlichen Werten für 2026: Beitragsanteile der Minijob-Zentrale, aktueller Rentenwert 42,52 Euro seit 1. Juli 2026 und vorläufiges Durchschnittsentgelt 51.944 Euro.

BeispielRichtwert
Minijob im Gewerbe mit 400 Euro, Eigenanteil 3,6 Prozent14,40 Euro im Monat
Minijob im Gewerbe mit 603 Euro, Eigenanteil 3,6 Prozent21,71 Euro im Monat, 260,50 Euro im Jahr
Minijob im Privathaushalt mit 603 Euro, Eigenanteil 13,6 Prozent82,01 Euro im Monat
Rente aus einem Jahr Minijob mit 603 Euro, versicherungspflichtigetwa 5,92 Euro im Monat
Rente aus einem Jahr Minijob mit 603 Euro, befreitetwa 4,78 Euro im Monat

Eigene Rechnung nach § 76b SGB VI und § 52 Abs.

2 SGB VI mit den Werten von 2026, ohne künftige Rentenanpassungen.

Einen persönlichen Rentenbescheid ersetzt sie nicht;

die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung rechnen Ihren Fall kostenlos

durch.

Rechenbeispiel

Ein Jahr Minijob im Gewerbe mit 603 Euro im Monat

So unterscheiden sich Pflicht und Befreiung, gerechnet mit dem aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro.

Jahresverdienst7.236 Euro
Entgeltpunkte mit Pflicht (7.236 ÷ 51.944)0,1393
Zuschlag mit Befreiung (0,1393 × 15 ÷ 18,6)0,1123
Ihr Eigenanteil mit Pflicht260,50 Euro im Jahr
Monatsrente mit Pflichtetwa 5,92 Euro
Monatsrente mit Befreiungetwa 4,78 Euro
Wartezeit mit Pflicht und mit Befreiung12 Monate und 3 Monate

Für 260,50 Euro im Jahr bekommen Sie rund 1,14 Euro mehr Monatsrente, 9 zusätzliche Wartezeitmonate und den Schutz bei Erwerbsminderung und Reha.

Was die Rentenversicherungspflicht im Minijob bedeutet

Ein Minijob mit Verdienstgrenze liegt vor, wenn Sie 2026 im Monat durchschnittlich nicht mehr als 603 Euro verdienen. Solche Minijobs sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Im Gewerbe zahlt der Arbeitgeber pauschal 15 Prozent, Sie selbst tragen 3,6 Prozent. Im Privathaushalt zahlt der Arbeitgeber 5 Prozent, Ihr Eigenanteil liegt dann bei 13,6 Prozent.

Lassen Sie sich befreien, fällt nur Ihr Eigenanteil weg. Der Arbeitgeber zahlt seinen Pauschalbeitrag weiter. Daraus bekommen Sie aber nur einen kleineren Zuschlag auf Ihr Rentenkonto, und die Zeit zählt nur zum Teil für die Wartezeit.

Mit RentenversicherungspflichtMit Befreiung
Eigenanteil bei 603 Euro (Gewerbe)21,71 Euro im Monat0 Euro
Rente aus einem Jahr Minijob mit 603 Euroetwa 5,92 Euro im Monatetwa 4,78 Euro im Monat
Anrechnung auf die Wartezeit für ein Jahr12 Monate3 Monate
Reha und ErwerbsminderungsrentePflichtbeiträge zählen mitkeine Pflichtbeiträge
Riester-Förderung und Entgeltumwandlungmöglichnicht über den Minijob

Wann die Pflicht sich lohnt

Der größere Nutzen liegt nicht im Rentenbetrag, sondern im Schutz. Eine Rente wegen Erwerbsminderung setzt nach § 43 SGB VI unter anderem voraus, dass Sie in den letzten fünf Jahren vor dem Eintritt mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben. Wer nur einen Minijob hat, etwa in der Familienphase, hält sich mit dem Eigenanteil diesen Anspruch offen.

Dazu zählen die Monate voll für die Wartezeiten der Altersrente, Sie haben Anspruch auf Reha-Leistungen, können eine staatlich geförderte Riester-Rente abschließen und Teile des Lohns für eine Betriebsrente umwandeln. Auch für den Grundrentenzuschlag können die Zeiten zählen.

Wann die Befreiung vertretbar ist

Haben Sie neben dem Minijob einen Hauptjob, in dem Sie ohnehin Pflichtbeiträge zahlen, bringt die Pflicht im Minijob vor allem ein paar Euro mehr Rente. Der Schutz bei Erwerbsminderung besteht dann schon über den Hauptjob. Hier ist die Befreiung eine reine Rechenfrage.

Rein als Geldanlage ist der Eigenanteil kein Selbstläufer: Bei 603 Euro zahlen Sie 260,50 Euro im Jahr und erhalten dafür etwa 1,14 Euro mehr Monatsrente als mit Befreiung. Ohne künftige Rentenerhöhungen gerechnet, haben Sie das nach rund 19 Jahren Rentenbezug wieder heraus. Wer früh stirbt, bekommt weniger zurück, wer erwerbsgemindert wird, deutlich mehr.

So läuft die Befreiung und ihre Rücknahme

Die Befreiung beantragen Sie schriftlich oder elektronisch bei Ihrem Arbeitgeber, im Privathaushalt läuft sie über den Haushaltsscheck. Sie wirkt ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht, frühestens ab Beginn des Minijobs. Haben Sie mehrere Minijobs, gilt sie für alle gleichzeitig. Die Minijob-Zentrale kann innerhalb eines Monats widersprechen, sonst gilt die Befreiung als erteilt.

Seit 1. Juli 2026 können Sie eine Befreiung nach § 6 Abs. 6 SGB VI einmalig aufheben lassen. Den Antrag stellen Sie wieder beim Arbeitgeber. Die Aufhebung wirkt ab dem Folgemonat, nie rückwirkend, und gilt für die ganze Dauer des Minijobs. Eine neue Befreiung ist danach nicht mehr möglich, und auch die Aufhebung selbst können Sie nicht widerrufen.

Schritt für Schritt

  1. Klären, ob Sie neben dem Minijob anderswo Pflichtbeiträge zahlen, etwa über einen Hauptjob.
  2. Wenn nicht: die Pflicht im Minijob behalten, schon wegen der Erwerbsminderungsrente.
  3. Wenn ja: Eigenanteil und Mehrrente gegeneinander rechnen.
  4. Eine Befreiung nur schriftlich oder elektronisch beim Arbeitgeber beantragen und eine Kopie behalten.
  5. Sind Sie schon befreit und wollen zurück: Aufhebung beim Arbeitgeber beantragen, sie wirkt ab dem Folgemonat.

Checkliste

  • Verdienst liegt im Schnitt bei höchstens 603 Euro im Monat
  • Andere Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren geprüft
  • Bei mehreren Minijobs bedacht, dass die Entscheidung für alle gilt
  • Riester-Förderung oder Entgeltumwandlung gewünscht oder nicht
  • Klar, dass die Aufhebung einer Befreiung nur einmal möglich ist

Häufige Fehler

  • Den Befreiungsantrag beim Jobstart einfach mit unterschreiben, ohne die Folgen zu kennen
  • Nur auf die paar Euro Rente schauen und den Schutz bei Erwerbsminderung übersehen
  • Die einmalige Aufhebung nutzen und später doch wieder befreit sein wollen
  • Glauben, die Aufhebung wirke rückwirkend für vergangene Monate

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Kann ich mich später wieder rentenversichern lassen?

Ja, seit 1.

Juli 2026 einmalig.

Sie stellen den Antrag beim Arbeitgeber,

die Pflicht gilt dann ab dem Folgemonat für die ganze Dauer des Minijobs.

Gilt die Befreiung für alle meine Minijobs?

Ja.

Bei mehreren Minijobs mit Verdienstgrenze können Sie sich nur einheitlich befreien lassen,

und auch eine Aufhebung gilt für alle, die parallel bestehen oder danach hinzukommen.

Was zahlt mein Arbeitgeber, wenn ich befreit bin?

Im Gewerbe weiter pauschal 15 Prozent, im Privathaushalt 5 Prozent.

Nur Ihr Eigenanteil fällt weg.

Lohnt sich die Pflicht für Schüler und Studierende?

Oft ja, weil sie früh Pflichtbeiträge sammeln.

Die Rechnung ist dieselbe: Wer sonst keine Pflichtbeiträge hat,

gewinnt vor allem Schutz bei Erwerbsminderung.

Ersetzt die Pflicht im Minijob eine private Altersvorsorge?

Nein.

Ein Jahr Minijob mit 603 Euro bringt etwa 5,92 Euro Monatsrente.

Für die Lücke im Alter brauchen Sie zusätzliche Vorsorge.

Wo bekomme ich den Antrag?

Ein Formular stellt die Minijob-Zentrale bereit.

Abgeben müssen Sie den Antrag beim Arbeitgeber, nicht bei der Rentenversicherung.

Quellen

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