Alles zur Versicherung: Private Rente
Lohnt sich eine private Rentenversicherung überhaupt noch?
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Kurz gesagt
Befreien lassen sollten Sie sich im Minijob meist nur, wenn Sie über einen Hauptjob schon Pflichtbeiträge zahlen. Bei 603 Euro Verdienst kostet Sie die Rentenversicherungspflicht 3,6 Prozent, also 21,71 Euro im Monat. Dafür zählt die Zeit voll für Wartezeit, Reha und Erwerbsminderungsrente. Seit 1. Juli 2026 lässt sich eine Befreiung von der Pflicht einmalig aufheben.
Eigenanteil und Rentenwirkung, gerechnet mit den amtlichen Werten für 2026: Beitragsanteile der Minijob-Zentrale, aktueller Rentenwert 42,52 Euro seit 1. Juli 2026 und vorläufiges Durchschnittsentgelt 51.944 Euro.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Minijob im Gewerbe mit 400 Euro, Eigenanteil 3,6 Prozent | 14,40 Euro im Monat |
| Minijob im Gewerbe mit 603 Euro, Eigenanteil 3,6 Prozent | 21,71 Euro im Monat, 260,50 Euro im Jahr |
| Minijob im Privathaushalt mit 603 Euro, Eigenanteil 13,6 Prozent | 82,01 Euro im Monat |
| Rente aus einem Jahr Minijob mit 603 Euro, versicherungspflichtig | etwa 5,92 Euro im Monat |
| Rente aus einem Jahr Minijob mit 603 Euro, befreit | etwa 4,78 Euro im Monat |
Eigene Rechnung nach § 76b SGB VI und § 52 Abs.
2 SGB VI mit den Werten von 2026, ohne künftige Rentenanpassungen.
Einen persönlichen Rentenbescheid ersetzt sie nicht;
die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung rechnen Ihren Fall kostenlos
durch.
Rechenbeispiel
So unterscheiden sich Pflicht und Befreiung, gerechnet mit dem aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro.
| Jahresverdienst | 7.236 Euro |
| Entgeltpunkte mit Pflicht (7.236 ÷ 51.944) | 0,1393 |
| Zuschlag mit Befreiung (0,1393 × 15 ÷ 18,6) | 0,1123 |
| Ihr Eigenanteil mit Pflicht | 260,50 Euro im Jahr |
| Monatsrente mit Pflicht | etwa 5,92 Euro |
| Monatsrente mit Befreiung | etwa 4,78 Euro |
| Wartezeit mit Pflicht und mit Befreiung | 12 Monate und 3 Monate |
Für 260,50 Euro im Jahr bekommen Sie rund 1,14 Euro mehr Monatsrente, 9 zusätzliche Wartezeitmonate und den Schutz bei Erwerbsminderung und Reha.
Ein Minijob mit Verdienstgrenze liegt vor, wenn Sie 2026 im Monat durchschnittlich nicht mehr als 603 Euro verdienen. Solche Minijobs sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Im Gewerbe zahlt der Arbeitgeber pauschal 15 Prozent, Sie selbst tragen 3,6 Prozent. Im Privathaushalt zahlt der Arbeitgeber 5 Prozent, Ihr Eigenanteil liegt dann bei 13,6 Prozent.
Lassen Sie sich befreien, fällt nur Ihr Eigenanteil weg. Der Arbeitgeber zahlt seinen Pauschalbeitrag weiter. Daraus bekommen Sie aber nur einen kleineren Zuschlag auf Ihr Rentenkonto, und die Zeit zählt nur zum Teil für die Wartezeit.
| Mit Rentenversicherungspflicht | Mit Befreiung | |
|---|---|---|
| Eigenanteil bei 603 Euro (Gewerbe) | 21,71 Euro im Monat | 0 Euro |
| Rente aus einem Jahr Minijob mit 603 Euro | etwa 5,92 Euro im Monat | etwa 4,78 Euro im Monat |
| Anrechnung auf die Wartezeit für ein Jahr | 12 Monate | 3 Monate |
| Reha und Erwerbsminderungsrente | Pflichtbeiträge zählen mit | keine Pflichtbeiträge |
| Riester-Förderung und Entgeltumwandlung | möglich | nicht über den Minijob |
Der größere Nutzen liegt nicht im Rentenbetrag, sondern im Schutz. Eine Rente wegen Erwerbsminderung setzt nach § 43 SGB VI unter anderem voraus, dass Sie in den letzten fünf Jahren vor dem Eintritt mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben. Wer nur einen Minijob hat, etwa in der Familienphase, hält sich mit dem Eigenanteil diesen Anspruch offen.
Dazu zählen die Monate voll für die Wartezeiten der Altersrente, Sie haben Anspruch auf Reha-Leistungen, können eine staatlich geförderte Riester-Rente abschließen und Teile des Lohns für eine Betriebsrente umwandeln. Auch für den Grundrentenzuschlag können die Zeiten zählen.
Haben Sie neben dem Minijob einen Hauptjob, in dem Sie ohnehin Pflichtbeiträge zahlen, bringt die Pflicht im Minijob vor allem ein paar Euro mehr Rente. Der Schutz bei Erwerbsminderung besteht dann schon über den Hauptjob. Hier ist die Befreiung eine reine Rechenfrage.
Rein als Geldanlage ist der Eigenanteil kein Selbstläufer: Bei 603 Euro zahlen Sie 260,50 Euro im Jahr und erhalten dafür etwa 1,14 Euro mehr Monatsrente als mit Befreiung. Ohne künftige Rentenerhöhungen gerechnet, haben Sie das nach rund 19 Jahren Rentenbezug wieder heraus. Wer früh stirbt, bekommt weniger zurück, wer erwerbsgemindert wird, deutlich mehr.
Die Befreiung beantragen Sie schriftlich oder elektronisch bei Ihrem Arbeitgeber, im Privathaushalt läuft sie über den Haushaltsscheck. Sie wirkt ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht, frühestens ab Beginn des Minijobs. Haben Sie mehrere Minijobs, gilt sie für alle gleichzeitig. Die Minijob-Zentrale kann innerhalb eines Monats widersprechen, sonst gilt die Befreiung als erteilt.
Seit 1. Juli 2026 können Sie eine Befreiung nach § 6 Abs. 6 SGB VI einmalig aufheben lassen. Den Antrag stellen Sie wieder beim Arbeitgeber. Die Aufhebung wirkt ab dem Folgemonat, nie rückwirkend, und gilt für die ganze Dauer des Minijobs. Eine neue Befreiung ist danach nicht mehr möglich, und auch die Aufhebung selbst können Sie nicht widerrufen.
Fragen und Antworten
Ja, seit 1.
Juli 2026 einmalig.
Sie stellen den Antrag beim Arbeitgeber,
die Pflicht gilt dann ab dem Folgemonat für die ganze Dauer des Minijobs.
Ja.
Bei mehreren Minijobs mit Verdienstgrenze können Sie sich nur einheitlich befreien lassen,
und auch eine Aufhebung gilt für alle, die parallel bestehen oder danach hinzukommen.
Im Gewerbe weiter pauschal 15 Prozent, im Privathaushalt 5 Prozent.
Nur Ihr Eigenanteil fällt weg.
Oft ja, weil sie früh Pflichtbeiträge sammeln.
Die Rechnung ist dieselbe: Wer sonst keine Pflichtbeiträge hat,
gewinnt vor allem Schutz bei Erwerbsminderung.
Nein.
Ein Jahr Minijob mit 603 Euro bringt etwa 5,92 Euro Monatsrente.
Für die Lücke im Alter brauchen Sie zusätzliche Vorsorge.
Ein Formular stellt die Minijob-Zentrale bereit.
Abgeben müssen Sie den Antrag beim Arbeitgeber, nicht bei der Rentenversicherung.
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