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Wie berechnet sich der Rückkaufswert?

Kurz gesagt

Der Rückkaufswert ist das bis dahin angesparte Deckungskapital Ihres Vertrags, vermindert um einen vereinbarten Stornoabzug. In den ersten Jahren liegt er unter der Summe Ihrer Beiträge, weil Abschluss- und Vertriebskosten vorweg verrechnet werden. Das Gesetz verlangt, diese Kosten auf mindestens fünf Jahre zu verteilen.

Wie berechnet sich der Rückkaufswert?

Was es kostet

Rechengrößen aus Gesetz, Verordnung und veröffentlichten Marktzahlen, Stand September 2026.

BeispielRichtwert
Abschluss- und Vertriebskosten, gesetzliche Obergrenzehöchstens 25 Promille, also 2,5 Prozent der Beitragssumme
Mindestrückkaufswert, Verteilung dieser Kostengleichmäßig auf die ersten 5 Vertragsjahre
Garantiezins für Neuverträge seit 20251,0 Prozent
Laufende Verzinsung im Marktdurchschnitt 20262,6 Prozent, Spanne 1,95 bis 3,6 Prozent
Stornoabzug bei neueren Verträgenmeist 0 bis 3 Prozent des Deckungskapitals
Beispielvertrag nach 2 Jahren, 2.400 Euro eingezahltrund 1.930 Euro Rückkaufswert

Die Grenze von 2,5 Prozent, die Fünfjahresverteilung und die Zinswerte stammen aus Gesetz, Verordnung und veröffentlichten Marktzahlen. Der Stornoabzug von 0 bis 3 Prozent und die Verwaltungskosten im Beispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis. Ihr Vertrag kann abweichen; die verbindliche Zahl nennt Ihnen Ihre Gesellschaft schriftlich.

Rechenbeispiel

100 Euro im Monat, 30 Jahre Laufzeit, Kündigung nach fünf Jahren

So entsteht die Lücke zwischen eingezahlten Beiträgen und ausgezahltem Betrag. Gerechnet mit 2,6 Prozent Verzinsung und Kosten an der gesetzlichen Obergrenze.

Beitragssumme (360 × 100 Euro)36.000 Euro
Abschlusskosten, 2,5 Prozent davon900 Euro
Verteilt auf fünf Jahre180 Euro im Jahr
Verwaltungskosten, Richtwert 5 Prozent je Beitrag60 Euro im Jahr
Eingezahlt nach fünf Jahren6.000 Euro
Deckungskapital nach fünf Jahrenrund 5.120 Euro
Stornoabzug 2 Prozentrund 100 Euro

Ausgezahlt werden rund 5.010 Euro. Von 6.000 Euro fehlen also knapp 1.000 Euro. Im selben Vertrag steht der Rückkaufswert nach 10 Jahren bei rund 11.650 Euro (eingezahlt 12.000 Euro), nach 20 Jahren bei rund 27.800 Euro (eingezahlt 24.000 Euro). Erst nach etwa elf Jahren dreht die Rechnung ins Plus.

Woraus sich der Rückkaufswert zusammensetzt

Von jedem Beitrag geht nur ein Teil in den Sparanteil. Der Rest deckt Abschluss- und Vertriebskosten, laufende Verwaltung und bei manchen Verträgen einen kleinen Risikoschutz.

Der Sparanteil wird verzinst und bildet das Deckungskapital. Das ist der Topf, aus dem später Ihre Rente gezahlt würde. Kündigen Sie, wird genau dieser Topf zur Grundlage.

Dazu kommen die bereits zugeteilten Überschüsse. Abgezogen wird ein vereinbarter Stornoabzug. Was übrig bleibt, ist der Rückkaufswert, den Ihnen die Gesellschaft auszahlt.

BausteinWirkung auf den Rückkaufswert
Deckungskapitaldie Grundlage, wächst mit jedem Sparanteil und mit Zinsen
Zugeteilte Überschüsseerhöhen den Wert, sind Ihnen sicher zugeschrieben
Schlussüberschussbei Kündigung meist nur anteilig oder gar nicht
Abschluss- und Vertriebskostensenken die ersten Jahre stark, danach kaum noch
Stornoabzugmindert den ausgezahlten Betrag, oft 0 bis 3 Prozent
Offene Beiträge und Darlehenwerden verrechnet, bevor Geld fließt

Warum die ersten Jahre so wenig bringen

Beim Abschluss entstehen einmalige Kosten für Vermittlung und Antrag. Viele Gesellschaften verrechnen sie nicht gleichmäßig über die Laufzeit, sondern vorweg mit den ersten Beiträgen. Dieses Verfahren heißt Zillmerung.

Die Höhe ist gedeckelt: Angesetzt werden dürfen höchstens 25 Promille der Beitragssumme, also 2,5 Prozent aller vereinbarten Beiträge. Bei 100 Euro im Monat über 30 Jahre sind das höchstens 900 Euro.

Früher durfte die Verrechnung noch schneller laufen, dann stand in den ersten Jahren fast nichts im Vertrag. Heute muss die Gesellschaft mindestens so rechnen, als wären diese Kosten gleichmäßig auf fünf Jahre verteilt. Das ist der Mindestrückkaufswert.

Trotzdem bleibt ein Verlust: Die Kosten sind ja tatsächlich angefallen. Wer nach zwei Jahren kündigt, bekommt im Beispiel unten rund 1.930 von 2.400 Euro zurück.

Was der Stornoabzug darf und was nicht

Ein Abzug bei Kündigung ist erlaubt, aber nur unter drei Bedingungen: Er muss im Vertrag vereinbart, der Höhe nach beziffert und angemessen sein. Eine Klausel, die nur von einem angemessenen Abzug spricht, reicht nicht.

Ausdrücklich unwirksam ist ein Abzug für noch nicht getilgte Abschluss- und Vertriebskosten. Diese Kosten stecken bereits in der Berechnung des Deckungskapitals, ein zweites Mal dürfen sie nicht abgezogen werden.

In der Praxis liegt der Abzug bei neueren Verträgen häufig zwischen null und drei Prozent. Prüfen Sie Ihre Unterlagen: Steht dort keine bezifferte Zahl, lohnt eine Nachfrage.

Überschüsse und Schlussüberschuss

Auf den garantierten Teil gibt es bei Neuverträgen seit 2025 wieder 1,0 Prozent Rechnungszins. Dazu kommt die Überschussbeteiligung. Im Marktdurchschnitt liegt die laufende Verzinsung 2026 bei 2,6 Prozent, die Spanne reicht von 1,95 bis 3,6 Prozent.

Was einmal zugeteilt ist, gehört Ihnen und steckt im Rückkaufswert. Der Schlussüberschuss ist etwas anderes: Er wird erst am Ende der Laufzeit fällig und ist bei vorzeitiger Kündigung meist nur anteilig oder gar nicht dabei.

Genau hier liegt der größte stille Verlust einer Kündigung kurz vor Ablauf. Fragen Sie deshalb immer nach beiden Zahlen: Rückkaufswert heute und Ablaufleistung zum vereinbarten Termin.

Wenn der Rückkaufswert enttäuscht

Kündigen ist nur eine von mehreren Möglichkeiten. Beitragsfreistellung hält den Vertrag am Leben, ohne dass Sie weiter zahlen. Eine Stundung hilft über wenige Monate. Ein Beitragsdarlehen kann sinnvoller sein als der Verkauf von Kapital.

Bei alten Verträgen mit hohem Garantiezins ist eine Kündigung fast immer die schlechteste Wahl. Solche Zinsen bekommen Sie heute nirgends garantiert.

Lassen Sie sich die Zahlen schriftlich geben, bevor Sie unterschreiben. Der Rückkaufswert, der Stornoabzug und die Steuer auf den Gewinn gehören in eine Aufstellung.

Schritt für Schritt

  1. Aktuellen Rückkaufswert schriftlich anfordern, dazu die Ablaufleistung zum vereinbarten Termin.
  2. Im Vertrag nachsehen, ob ein Stornoabzug beziffert vereinbart ist.
  3. Prüfen, wie viel Schlussüberschuss Sie bei Kündigung verlieren würden.
  4. Eingezahlte Beiträge zusammenrechnen und mit dem Rückkaufswert vergleichen.
  5. Steuer auf den Gewinn einplanen, falls Alter oder Laufzeit die Bedingungen nicht erfüllen.
  6. Alternativen durchrechnen: beitragsfrei stellen, Beitrag senken oder stunden.
  7. Erst danach entscheiden und die Kündigung schriftlich einreichen.

Checkliste

  • Rückkaufswert und Ablaufleistung liegen schriftlich vor
  • Stornoabzug im Vertrag beziffert und nachgerechnet
  • Schlussüberschuss und dessen Verlust beziffert
  • Garantiezins des Vertrags bekannt, bei alten Verträgen oft hoch
  • Summe der eingezahlten Beiträge ermittelt
  • Steuerfolgen der Auszahlung geprüft
  • Beitragsfreistellung als Alternative durchgerechnet

Häufige Fehler

  • Den Rückkaufswert mit den eingezahlten Beiträgen verwechseln und sich verrechnen
  • Kurz vor Ablauf kündigen und dabei den Schlussüberschuss verschenken
  • Einen alten Vertrag mit hohem Garantiezins auflösen, um kurzfristig Geld zu haben
  • Den Stornoabzug ungeprüft hinnehmen, obwohl im Vertrag keine Zahl steht

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Warum bekomme ich weniger zurück, als ich eingezahlt habe?

Weil Abschluss- und Verwaltungskosten bereits verbraucht sind. Sie werden auf die ersten fünf Jahre verteilt, danach holt die Verzinsung den Abstand langsam auf.

Ab wann liegt der Rückkaufswert über den Beiträgen?

Im Rechenbeispiel nach etwa elf Jahren. Bei höheren Kosten oder schwacher Verzinsung dauert es länger, bei fondsgebundenen Verträgen hängt es am Kurs.

Darf die Gesellschaft einen Stornoabzug nehmen?

Ja, wenn er vereinbart, beziffert und angemessen ist. Ein Abzug für noch nicht getilgte Abschlusskosten ist dagegen unwirksam.

Ist der Rückkaufswert garantiert?

Der garantierte Teil ja. Zugeteilte Überschüsse sind Ihnen sicher, künftige nicht. Bei fondsgebundenen Verträgen hängt der Wert am Kurs der Fonds.

Wie schnell wird ausgezahlt?

Meist innerhalb weniger Wochen nach Eingang der Kündigung. Fordern Sie vorher eine Berechnung an, dann sehen Sie die Zahl vor der Entscheidung.

Muss ich den Rückkaufswert versteuern?

Steuerpflichtig ist nur der Gewinn, also der Betrag über der Summe Ihrer Beiträge. In den ersten Jahren gibt es deshalb oft gar keine Steuer.

Was ist besser: kündigen oder beitragsfrei stellen?

Beitragsfrei stellen erhält den Garantiezins und den Anspruch auf den Schlussüberschuss. Kündigen lohnt nur, wenn Sie das Geld wirklich brauchen.

Quellen

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