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Soll ich meine Rentenversicherung kündigen oder beitragsfrei stellen?

Kurz gesagt

Beitragsfrei stellen ist in den meisten Fällen der ruhigere Weg. Der Vertrag bleibt bestehen, das Guthaben wird weiter verzinst, Sie zahlen nur nichts mehr ein. Bei einer Kündigung bekommen Sie den Rückkaufswert, und der liegt in den ersten Jahren unter der Summe Ihrer Beiträge. Verträge mit 3,25 oder 4,00 Prozent Garantiezins sollten Sie behalten.

Soll ich meine Rentenversicherung kündigen oder beitragsfrei stellen?

Was es kostet

Werte aus Gesetz, amtlich festgelegten Zinssätzen und veröffentlichten Verbraucherinformationen, Stand September 2026.

BeispielRichtwert
Garantiezins für Verträge von Juli 1994 bis Juni 20004,00 Prozent
Garantiezins für Verträge 2022 bis 20240,25 Prozent
Garantiezins für neue Verträge seit 20251,00 Prozent
Policendarlehen auf den eigenen Vertragbis 100 Prozent des Rückkaufswerts, bei Fondspolicen bis 60 Prozent, ab etwa 1.000 bis 2.500 Euro
Stundung der Beiträgemeist bis zu 2 Jahre
Steuer bei Kündigung ohne 12 Jahre Laufzeit25 Prozent Kapitalertragsteuer auf den vollen Ertrag, dazu Solidaritätszuschlag
Verkauf am Zweitmarkt statt Kündigungmeist wenige Prozent über dem Rückkaufswert, in Einzelfällen bis 15 Prozent

Den Rückkaufswert selbst gibt es nicht als allgemeine Spanne, er steht nur in Ihrem Vertrag. Die Zinssätze und die Steuerregeln sind gesetzlich vorgegeben; die Angaben zu Darlehen, Stundung und Zweitmarkt sind Richtwerte aus der Angebotspraxis. Lassen Sie sich Rückkaufswert, Stornoabzug und beitragsfreie Rente schriftlich geben, bevor Sie entscheiden.

Rechenbeispiel

Vertrag von 2003, 200 Euro im Monat

Was Kündigung und Beitragsfreistellung hier auseinanderbringt.

Eingezahlt seit 200355.200 Euro
Garantiezins des Vertrags3,25 Prozent
Rückkaufswert laut Standmitteilung, angenommen62.000 Euro
Bei Kündigungeinmal 62.000 Euro, die Garantie fällt weg
Bei Beitragsfreistellungdas Guthaben bleibt und wird weiter mit 3,25 Prozent verzinst

3,25 Prozent Garantie bekommen Sie heute in keinem neuen Vertrag. Wer das Geld nicht sofort braucht, stellt beitragsfrei und lässt die Verzinsung weiterlaufen.

Der Unterschied in einem Satz

Kündigung heißt: Schluss, Geld raus, Vertrag weg. Beitragsfreistellung heißt: Der Vertrag bleibt, Sie zahlen nur nicht mehr ein, und das vorhandene Guthaben arbeitet zu den alten Bedingungen weiter.

Der Versicherungsnehmer kann laufende Verträge jederzeit zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen oder stattdessen in eine prämienfreie Versicherung umwandeln lassen. Beides steht im Versicherungsvertragsgesetz, Sie brauchen dafür keinen Grund.

PunktKündigungBeitragsfrei stellen
Vertragendet endgültigbleibt bestehen
AuszahlungRückkaufswert soforterst zum Rentenbeginn
Garantiezinsfällt weggilt weiter für das vorhandene Guthaben
Beiträgekeine mehrkeine mehr
Zurück in den Vertragnicht möglich, nur ein neuer Vertragoft möglich, Beiträge wieder aufnehmen
Steuerauf den Ertrag sofort fälligerst bei Auszahlung

Wie der Rückkaufswert entsteht

Ausgezahlt wird das Deckungskapital, also der für Ihren Vertrag zurückgelegte Betrag, abzüglich eines vereinbarten Stornoabzugs. Weil die Abschluss- und Vertriebskosten zuerst aus den Beiträgen bedient werden, liegt der Wert am Anfang unter dem, was Sie eingezahlt haben.

Das Gesetz zieht dabei eine Untergrenze: Die Abschluss- und Vertriebskosten müssen rechnerisch gleichmäßig auf die ersten fünf Vertragsjahre verteilt werden. Ein Stornoabzug ist nur wirksam, wenn er vereinbart, beziffert und angemessen ist; ein Abzug für noch nicht getilgte Abschlusskosten ist unwirksam.

Verlangen Sie die Zahl schriftlich, bevor Sie etwas unterschreiben. Eine allgemeine Spanne gibt es nicht, der Wert steht nur in Ihrem Vertrag.

Alte Verträge sind meist zu gut zum Kündigen

Der Garantiezins, offiziell Höchstrechnungszins, wird vom Gesetzgeber festgelegt und gilt für die ganze Laufzeit des Vertrags. Wer einen Vertrag aus den 1990er Jahren hat, hält eine Verzinsung, die heute niemand mehr neu anbietet.

Das ist der stärkste Grund gegen eine Kündigung. Prüfen Sie zuerst das Abschlussjahr, dann alles andere.

Vertrag abgeschlossenGarantiezins
Juli 1994 bis Juni 20004,00 Prozent
Juli 2000 bis Dezember 20033,25 Prozent
2004 bis 20062,75 Prozent
2007 bis 20112,25 Prozent
2012 bis 20141,75 Prozent
2015 bis 20161,25 Prozent
2017 bis 20210,90 Prozent
2022 bis 20240,25 Prozent
seit 20251,00 Prozent

Andere Wege als Kündigung und Freistellung

Zwischen ganz zahlen und gar nicht zahlen liegen mehrere Stufen. Den Beitrag senken, die jährliche Erhöhung stoppen, auf jährliche Zahlweise umstellen oder Zusatzbausteine streichen bringt oft schon genug Luft.

Reicht das nicht, gibt es ein Policendarlehen: Sie leihen sich Geld gegen den eigenen Vertrag, üblich sind bis zu 100 Prozent des Rückkaufswerts und bei fondsgebundenen Verträgen bis zu 60 Prozent. Eine Stundung der Beiträge ist meist bis zu zwei Jahre möglich.

Ein Verkauf am Zweitmarkt bringt oft etwas mehr als der Rückkaufswert. Geförderte Verträge werden dort nicht angekauft. Wenn die Widerrufsbelehrung im Vertrag fehlerhaft ist, kann außerdem ein Widerspruch in Betracht kommen; das gehört in rechtliche Prüfung.

Was das Finanzamt bei einer Kündigung macht

Besteuert wird der Ertrag, also die Auszahlung abzüglich Ihrer Beiträge. Nur die Hälfte davon zählt, wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre lief und Sie das 60. Lebensjahr vollendet haben; bei Verträgen ab 2012 gilt das 62. Lebensjahr.

Fehlt eine dieser Bedingungen, ist der volle Ertrag steuerpflichtig, und der Versicherer führt 25 Prozent Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag direkt ab. Bei Verträgen von vor 2005 ist die Auszahlung nach mindestens 12 Jahren Laufzeit steuerfrei, bei Kapitalversicherungen mit zusätzlichen Bedingungen zu Todesfallschutz und Beitragsdauer.

Wer kurz vor einer dieser Grenzen steht, wartet besser ab. Ein paar Monate können mehrere hundert Euro ausmachen.

Schritt für Schritt

  1. Standmitteilung und Vertragsbedingungen heraussuchen.
  2. Abschlussjahr prüfen und den Garantiezins im Vertrag nachlesen.
  3. Rückkaufswert, Stornoabzug und die beitragsfreie Rente schriftlich abfragen.
  4. Den Rückkaufswert mit der Summe Ihrer Beiträge vergleichen.
  5. Steuerfolgen klären: Abschlussjahr, bisherige Laufzeit und Ihr Alter.
  6. Erst dann wählen: Beitrag senken, beitragsfrei stellen, Darlehen, Verkauf oder Kündigung.

Checkliste

  • Abschlussjahr und Garantiezins bekannt
  • Rückkaufswert und Stornoabzug schriftlich vom Versicherer
  • Höhe der beitragsfreien Rente erfragt
  • 12 Jahre Laufzeit und Altersgrenze für die Steuer geprüft
  • Alternativen wie Beitragssenkung, Stundung und Policendarlehen abgefragt
  • Recht auf Wiederaufnahme der Beiträge schriftlich bestätigt

Häufige Fehler

  • Einen Vertrag aus den 1990er Jahren kündigen und den hohen Garantiezins verschenken
  • Kündigen, ohne den Rückkaufswert vorher schriftlich zu kennen
  • Die Steuer auf den Ertrag übersehen und mit dem vollen Auszahlungsbetrag planen
  • Die Beiträge einfach einstellen, statt eine Freistellung sauber zu vereinbaren

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Wie viel bekomme ich bei einer Kündigung?

Den Rückkaufswert, also das Deckungskapital abzüglich eines vereinbarten Stornoabzugs. In den ersten Vertragsjahren liegt er unter der Summe Ihrer Beiträge.

Darf der Versicherer einen Stornoabzug machen?

Nur wenn er vereinbart, beziffert und angemessen ist. Ein Abzug für noch nicht getilgte Abschluss- und Vertriebskosten ist nach dem Versicherungsvertragsgesetz unwirksam.

Kann ich die Beiträge später wieder aufnehmen?

Bei vielen Verträgen ja, oft innerhalb einer Frist und ohne neue Gesundheitsfragen. Lassen Sie sich das vor der Freistellung schriftlich bestätigen.

Muss ich bei einer Kündigung Steuern zahlen?

Auf den Ertrag, also Auszahlung minus Beiträge. Nur die Hälfte zählt, wenn der Vertrag 12 Jahre lief und Sie 60 Jahre alt sind, bei Verträgen ab 2012 62 Jahre. Sonst zählt der volle Ertrag.

Was gilt für Verträge von vor 2005?

Bei ihnen ist die Auszahlung nach mindestens 12 Jahren Laufzeit steuerfrei, bei Kapitalversicherungen zusätzlich mit Bedingungen zu Todesfallschutz und Beitragsdauer.

Lohnt sich ein Verkauf statt der Kündigung?

Manchmal. Käufer zahlen meist wenige Prozent über dem Rückkaufswert, in Einzelfällen bis 15 Prozent. Geförderte Verträge werden nicht angekauft.

Sinkt bei der Freistellung die spätere Rente?

Ja, denn es kommt nichts mehr dazu. Das vorhandene Guthaben wird aber weiter zu den alten Bedingungen verzinst, und laufende Kosten können weiter abgehen.

Quellen

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