Alles zur Versicherung: Private Rente
Lohnt sich eine private Rentenversicherung überhaupt noch?
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Kurz gesagt
Aus einem privaten Rentenvertrag versteuern Sie nur den Ertragsanteil. Er hängt allein vom Alter bei Rentenbeginn ab: mit 60 Jahren 22 Prozent, mit 65 Jahren 18 Prozent, mit 67 Jahren 17 Prozent der Jahresrente. Der Satz gilt dann lebenslang. Rürup und Riester werden dagegen fast vollständig versteuert.
Steuerpflichtige Anteile nach dem Einkommensteuergesetz, Stand September 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Lebenslange Rente, Beginn mit 60 Jahren | 22 Prozent der Jahresrente steuerpflichtig |
| Lebenslange Rente, Beginn mit 65 Jahren | 18 Prozent der Jahresrente steuerpflichtig |
| Lebenslange Rente, Beginn mit 67 Jahren | 17 Prozent der Jahresrente steuerpflichtig |
| Einmalauszahlung ab 62 Jahren, Vertrag läuft 12 Jahre | 50 Prozent des Gewinns zum persönlichen Steuersatz |
| Fondsgebundener Vertrag, Einmalauszahlung | vorab 15 Prozent der Fondserträge steuerfrei |
| Rürup-Rente mit Beginn im Jahr 2026 | 84 Prozent der Rente steuerpflichtig |
Diese Prozentsätze stehen im Gesetz und gelten bei jedem Anbieter gleich. Wie viel Steuer daraus wird, hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz und Ihren übrigen Einkünften ab. Das ist eine Einordnung, keine Steuerberatung.
Rechenbeispiel
So wird aus einem hohen Prozentsatz eine überschaubare Steuer.
| Jahresrente (12 × 500 Euro) | 6.000 Euro |
| Ertragsanteil bei Beginn mit 65 | 18 Prozent |
| Steuerpflichtiger Teil im Jahr | 1.080 Euro |
| Persönlicher Steuersatz 25 Prozent | rund 270 Euro Steuer |
| Steuerfrei bleiben dauerhaft | 4.920 Euro im Jahr |
Von 6.000 Euro Rente bleiben rund 5.730 Euro. Bei derselben Rente ab 60 wären 1.320 Euro steuerpflichtig und damit etwa 330 Euro Steuer fällig.
Sie haben Ihre Beiträge aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt. Deshalb will der Staat nur den Teil der Rente noch einmal besteuern, der aus Zinsen und Erträgen stammt. Genau das ist der Ertragsanteil.
Wie hoch er ist, steht als feste Tabelle im Gesetz. Maßgeblich ist allein Ihr vollendetes Lebensjahr bei Rentenbeginn. Je früher die Rente losgeht, desto länger läuft sie voraussichtlich und desto größer ist der Ertragsanteil.
Einmal festgelegt, ändert sich der Satz nicht mehr. Steigt Ihre Rente später durch Überschussbeteiligung, gilt derselbe Prozentsatz weiter.
| Alter bei Rentenbeginn | Steuerpflichtiger Ertragsanteil |
|---|---|
| 55 Jahre | 26 Prozent |
| 60 Jahre | 22 Prozent |
| 62 Jahre | 21 Prozent |
| 63 Jahre | 20 Prozent |
| 65 Jahre | 18 Prozent |
| 67 Jahre | 17 Prozent |
Viele Verträge lassen die Wahl zwischen lebenslanger Rente und einer einmaligen Auszahlung. Bei der Einmalzahlung gilt eine andere Regel: Besteuert wird der Unterschied zwischen Auszahlung und Summe Ihrer Beiträge.
Wird das Geld nach dem 62. Geburtstag und frühestens zwölf Jahre nach Vertragsabschluss ausgezahlt, ist nur die Hälfte dieses Gewinns steuerpflichtig. Das nennt man Halbeinkünfteverfahren. Die 62 Jahre gelten für Verträge ab 2012, ältere Verträge kommen mit 60 Jahren aus.
Dieser halbe Gewinn wird nicht pauschal mit 25 Prozent belastet, sondern mit Ihrem persönlichen Steuersatz. Bei fondsgebundenen Verträgen bleiben vorher noch 15 Prozent der Fondserträge steuerfrei.
Fehlt eine der beiden Bedingungen, also Alter oder Laufzeit, ist der ganze Gewinn steuerpflichtig. Eine Kündigung im elften Jahr kann deshalb teuer werden.
Bei der Rürup-Rente konnten Sie die Beiträge in der Ansparzeit absetzen. Dafür wird die Rente später fast vollständig besteuert. Wer 2026 in Rente geht, versteuert 84 Prozent, der Rest bleibt als fester Eurobetrag lebenslang frei.
Bei der Riester-Rente flossen Zulagen und Steuervorteile in den Vertrag. Die Auszahlung ist deshalb in voller Höhe steuerpflichtig, Rente wie Teilkapital.
Eine geförderte Vorsorge ist also nicht automatisch die günstigere. Entscheidend ist, ob Ihr Steuersatz im Alter niedriger liegt als heute.
| Vertragsart | So wird die Rente besteuert |
|---|---|
| Private Rente ohne Förderung | nur der Ertragsanteil, mit 65 also 18 Prozent |
| Rürup- oder Basisrente | 84 Prozent bei Beginn 2026, Anteil steigt jahrgangsweise |
| Riester-Rente | voll steuerpflichtig |
| Betriebliche Altersversorgung | voll steuerpflichtig, dazu Beitrag zur Krankenversicherung |
Steuerpflichtig heißt nicht steuerbelastet. Liegen Ihre gesamten Einkünfte unter dem Grundfreibetrag, zahlen Sie trotz Ertragsanteil nichts. Rechnen Sie deshalb immer die gesetzliche Rente, Mieten und Zinsen mit.
Auf eine private Rente ohne Förderung fällt in der Regel kein Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung an, solange Sie pflichtversichert sind. Bei Betriebsrenten ist das anders.
Eine Steuererklärung wird oft nötig, weil die Versicherung die Steuer nicht einbehält. Dem Finanzamt liegt Ihre Rente über die Rentenbezugsmitteilung ohnehin vor.
Bei kleinen Verträgen geht es um sehr wenig Geld. 200 Euro Monatsrente ab 67 ergeben 408 Euro steuerpflichtigen Ertragsanteil im Jahr, daraus werden selten mehr als 100 Euro Steuer.
Eine steuerliche Gestaltung lohnt sich vor allem bei großen Kapitalauszahlungen und beim Zusammentreffen mehrerer Renten in einem Jahr. Sprechen Sie das vor der Auszahlung mit Ihrer Steuerberatung durch, danach lässt es sich nicht mehr ändern.
Fragen und Antworten
Ja, sie gehört in die Anlage R. Die Versicherung behält keine Steuer ein, meldet die Rente aber an das Finanzamt.
Bei Beginn mit 65 sind 18 Prozent von 12.000 Euro steuerpflichtig, also 2.160 Euro. Bei einem Steuersatz von 25 Prozent sind das rund 540 Euro im Jahr.
Nein. Er wird bei Rentenbeginn festgelegt und bleibt lebenslang gleich, auch wenn die Rente durch Überschussbeteiligung steigt.
Steuerlich oft ja, wenn Sie über 62 sind und der Vertrag zwölf Jahre lief. Dafür tragen Sie das Risiko, länger zu leben als das Geld reicht.
Auf eine private Rente ohne Förderung in der Regel nicht, wenn Sie pflichtversichert sind. Bei Betriebsrenten ist das anders.
Alte Kapitallebensversicherungen mit mindestens zwölf Jahren Laufzeit und fünf Jahren Beitragszahlung bleiben bei Auszahlung meist ganz steuerfrei.
Dann gelten dieselben Regeln für den Gewinn. Sind Alter oder Laufzeit nicht erfüllt, ist der volle Gewinn steuerpflichtig.
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