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Wie wird die private Rente versteuert?

Kurz gesagt

Aus einem privaten Rentenvertrag versteuern Sie nur den Ertragsanteil. Er hängt allein vom Alter bei Rentenbeginn ab: mit 60 Jahren 22 Prozent, mit 65 Jahren 18 Prozent, mit 67 Jahren 17 Prozent der Jahresrente. Der Satz gilt dann lebenslang. Rürup und Riester werden dagegen fast vollständig versteuert.

Wie wird die private Rente versteuert?

Was es kostet

Steuerpflichtige Anteile nach dem Einkommensteuergesetz, Stand September 2026.

BeispielRichtwert
Lebenslange Rente, Beginn mit 60 Jahren22 Prozent der Jahresrente steuerpflichtig
Lebenslange Rente, Beginn mit 65 Jahren18 Prozent der Jahresrente steuerpflichtig
Lebenslange Rente, Beginn mit 67 Jahren17 Prozent der Jahresrente steuerpflichtig
Einmalauszahlung ab 62 Jahren, Vertrag läuft 12 Jahre50 Prozent des Gewinns zum persönlichen Steuersatz
Fondsgebundener Vertrag, Einmalauszahlungvorab 15 Prozent der Fondserträge steuerfrei
Rürup-Rente mit Beginn im Jahr 202684 Prozent der Rente steuerpflichtig

Diese Prozentsätze stehen im Gesetz und gelten bei jedem Anbieter gleich. Wie viel Steuer daraus wird, hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz und Ihren übrigen Einkünften ab. Das ist eine Einordnung, keine Steuerberatung.

Rechenbeispiel

Rente ab 65, 500 Euro im Monat aus einem privaten Vertrag

So wird aus einem hohen Prozentsatz eine überschaubare Steuer.

Jahresrente (12 × 500 Euro)6.000 Euro
Ertragsanteil bei Beginn mit 6518 Prozent
Steuerpflichtiger Teil im Jahr1.080 Euro
Persönlicher Steuersatz 25 Prozentrund 270 Euro Steuer
Steuerfrei bleiben dauerhaft4.920 Euro im Jahr

Von 6.000 Euro Rente bleiben rund 5.730 Euro. Bei derselben Rente ab 60 wären 1.320 Euro steuerpflichtig und damit etwa 330 Euro Steuer fällig.

Was der Ertragsanteil ist

Sie haben Ihre Beiträge aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt. Deshalb will der Staat nur den Teil der Rente noch einmal besteuern, der aus Zinsen und Erträgen stammt. Genau das ist der Ertragsanteil.

Wie hoch er ist, steht als feste Tabelle im Gesetz. Maßgeblich ist allein Ihr vollendetes Lebensjahr bei Rentenbeginn. Je früher die Rente losgeht, desto länger läuft sie voraussichtlich und desto größer ist der Ertragsanteil.

Einmal festgelegt, ändert sich der Satz nicht mehr. Steigt Ihre Rente später durch Überschussbeteiligung, gilt derselbe Prozentsatz weiter.

Alter bei RentenbeginnSteuerpflichtiger Ertragsanteil
55 Jahre26 Prozent
60 Jahre22 Prozent
62 Jahre21 Prozent
63 Jahre20 Prozent
65 Jahre18 Prozent
67 Jahre17 Prozent

Wenn Sie sich das Kapital auszahlen lassen

Viele Verträge lassen die Wahl zwischen lebenslanger Rente und einer einmaligen Auszahlung. Bei der Einmalzahlung gilt eine andere Regel: Besteuert wird der Unterschied zwischen Auszahlung und Summe Ihrer Beiträge.

Wird das Geld nach dem 62. Geburtstag und frühestens zwölf Jahre nach Vertragsabschluss ausgezahlt, ist nur die Hälfte dieses Gewinns steuerpflichtig. Das nennt man Halbeinkünfteverfahren. Die 62 Jahre gelten für Verträge ab 2012, ältere Verträge kommen mit 60 Jahren aus.

Dieser halbe Gewinn wird nicht pauschal mit 25 Prozent belastet, sondern mit Ihrem persönlichen Steuersatz. Bei fondsgebundenen Verträgen bleiben vorher noch 15 Prozent der Fondserträge steuerfrei.

Fehlt eine der beiden Bedingungen, also Alter oder Laufzeit, ist der ganze Gewinn steuerpflichtig. Eine Kündigung im elften Jahr kann deshalb teuer werden.

Rürup und Riester laufen anders

Bei der Rürup-Rente konnten Sie die Beiträge in der Ansparzeit absetzen. Dafür wird die Rente später fast vollständig besteuert. Wer 2026 in Rente geht, versteuert 84 Prozent, der Rest bleibt als fester Eurobetrag lebenslang frei.

Bei der Riester-Rente flossen Zulagen und Steuervorteile in den Vertrag. Die Auszahlung ist deshalb in voller Höhe steuerpflichtig, Rente wie Teilkapital.

Eine geförderte Vorsorge ist also nicht automatisch die günstigere. Entscheidend ist, ob Ihr Steuersatz im Alter niedriger liegt als heute.

VertragsartSo wird die Rente besteuert
Private Rente ohne Förderungnur der Ertragsanteil, mit 65 also 18 Prozent
Rürup- oder Basisrente84 Prozent bei Beginn 2026, Anteil steigt jahrgangsweise
Riester-Rentevoll steuerpflichtig
Betriebliche Altersversorgungvoll steuerpflichtig, dazu Beitrag zur Krankenversicherung

Was viele übersehen

Steuerpflichtig heißt nicht steuerbelastet. Liegen Ihre gesamten Einkünfte unter dem Grundfreibetrag, zahlen Sie trotz Ertragsanteil nichts. Rechnen Sie deshalb immer die gesetzliche Rente, Mieten und Zinsen mit.

Auf eine private Rente ohne Förderung fällt in der Regel kein Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung an, solange Sie pflichtversichert sind. Bei Betriebsrenten ist das anders.

Eine Steuererklärung wird oft nötig, weil die Versicherung die Steuer nicht einbehält. Dem Finanzamt liegt Ihre Rente über die Rentenbezugsmitteilung ohnehin vor.

Wann das Thema für Sie klein bleibt

Bei kleinen Verträgen geht es um sehr wenig Geld. 200 Euro Monatsrente ab 67 ergeben 408 Euro steuerpflichtigen Ertragsanteil im Jahr, daraus werden selten mehr als 100 Euro Steuer.

Eine steuerliche Gestaltung lohnt sich vor allem bei großen Kapitalauszahlungen und beim Zusammentreffen mehrerer Renten in einem Jahr. Sprechen Sie das vor der Auszahlung mit Ihrer Steuerberatung durch, danach lässt es sich nicht mehr ändern.

Schritt für Schritt

  1. Im Vertrag nachsehen, ob es eine private Rente ohne Förderung, eine Rürup- oder eine Riester-Rente ist.
  2. Geplantes Alter bei Rentenbeginn festlegen und den Ertragsanteil aus der Tabelle ablesen.
  3. Bei geplanter Kapitalauszahlung prüfen: 62 Jahre erreicht und 12 Jahre Laufzeit voll?
  4. Alle Alterseinkünfte zusammenzählen und mit dem Grundfreibetrag vergleichen.
  5. Bei größeren Beträgen vor der Auszahlung mit der Steuerberatung sprechen.
  6. Rente und Ertragsanteil in der Steuererklärung angeben, dem Finanzamt liegen die Zahlen bereits vor.

Checkliste

  • Vertragsart geklärt: mit oder ohne staatliche Förderung
  • Alter bei Rentenbeginn und passender Ertragsanteil notiert
  • Bei Kapitalwahl: 62 Jahre und 12 Jahre Laufzeit geprüft
  • Übrige Einkünfte im Alter grob gerechnet
  • Steuererklärungspflicht im Blick
  • Bei fondsgebundenen Verträgen an die 15 Prozent Teilfreistellung gedacht

Häufige Fehler

  • Den Ertragsanteil für die Steuer halten und sich unnötig erschrecken
  • Kapital ein Jahr zu früh abrufen und damit den halben Gewinn verlieren
  • Rürup- und Riester-Verträge wie eine ungeförderte private Rente behandeln
  • Mehrere Auszahlungen in ein Jahr legen und in einen höheren Steuersatz rutschen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich meine private Rente in der Steuererklärung angeben?

Ja, sie gehört in die Anlage R. Die Versicherung behält keine Steuer ein, meldet die Rente aber an das Finanzamt.

Wie viel Steuer zahle ich auf 1.000 Euro private Rente im Monat?

Bei Beginn mit 65 sind 18 Prozent von 12.000 Euro steuerpflichtig, also 2.160 Euro. Bei einem Steuersatz von 25 Prozent sind das rund 540 Euro im Jahr.

Ändert sich der Ertragsanteil später noch?

Nein. Er wird bei Rentenbeginn festgelegt und bleibt lebenslang gleich, auch wenn die Rente durch Überschussbeteiligung steigt.

Ist die Kapitalauszahlung günstiger als die Rente?

Steuerlich oft ja, wenn Sie über 62 sind und der Vertrag zwölf Jahre lief. Dafür tragen Sie das Risiko, länger zu leben als das Geld reicht.

Zahle ich auf die private Rente Krankenkassenbeitrag?

Auf eine private Rente ohne Förderung in der Regel nicht, wenn Sie pflichtversichert sind. Bei Betriebsrenten ist das anders.

Was gilt bei einem Vertrag von vor 2005?

Alte Kapitallebensversicherungen mit mindestens zwölf Jahren Laufzeit und fünf Jahren Beitragszahlung bleiben bei Auszahlung meist ganz steuerfrei.

Und wenn ich kündige statt abzuwarten?

Dann gelten dieselben Regeln für den Gewinn. Sind Alter oder Laufzeit nicht erfüllt, ist der volle Gewinn steuerpflichtig.

Quellen

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