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Wie versichere ich ein 125er-Leichtkraftrad mit Führerschein B196?

Kurz gesagt

Ein 125er-Leichtkraftrad versichern Sie mit Führerschein B196 wie jedes Motorrad: Sie holen beim Versicherer eine eVB-Nummer und lassen die Maschine mit amtlichem Kennzeichen zu. Die Haftpflicht ist Pflicht und kostet für erfahrene Fahrer ab etwa 14 bis 45 Euro im Jahr, mit Teilkasko ab etwa 20 bis 95 Euro. Einen Aufschlag für B196 gibt es nicht, fahren dürfen Sie damit aber nur in Deutschland.

Wie versichere ich ein 125er-Leichtkraftrad mit Führerschein B196?

Was es kostet

Öffentlich genannte Richtwerte für 125er in Deutschland, jeweils im Jahr.

BeispielRichtwert
Haftpflicht, erfahrener Fahrer mit guter Schadenfreiheitsklasseetwa 14 bis 45 Euro
Haftpflicht und Teilkasko, erfahrener Fahreretwa 20 bis 95 Euro
Haftpflicht und Vollkasko, erfahrener Fahreretwa 49 bis 240 Euro
Junger Fahrer unter 23, Einstiegsklasse, nur Haftpflichtetwa 85 bis 120 Euro
Saisonkennzeichen statt ganzjährigbis zu 40 Prozent weniger

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus veröffentlichten Beispielrechnungen.

Der junge Fahrer ist zum Vergleich genannt, mit B196 sind Sie mindestens 25.

Die Spannen im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Ihr Beitrag hängt von Modell, Wohnort und Schadenfreiheit ab;

als Makler holen wir das genaue Angebot ein.

Rechenbeispiel

45 Jahre, B196 neu eingetragen, 125er-Roller für 4.000 Euro

So setzt sich der Beitrag für einen Pendler zusammen, der zum ersten Mal ein Kraftrad versichert.

Schulung und Eintrag B196einmalig, Kosten je nach Fahrschule
Haftpflicht, Einstiegsklasse für das Kraftradetwa 50 bis 90 Euro
Teilkasko mit 150 Euro Selbstbeteiligungetwa 30 bis 60 Euro
Saisonkennzeichen März bis Oktoberspart einen Teil davon

Zusammen etwa 80 bis 150 Euro im Jahr, mit Saisonkennzeichen weniger. Mit jedem schadenfreien Jahr sinkt der Beitrag.

Was der Führerschein B196 erlaubt

Mit der Schlüsselzahl 196 in Ihrem Autoführerschein dürfen Sie Leichtkrafträder fahren, auch mit Beiwagen. Die Grenzen stehen in der Fahrerlaubnis-Verordnung: höchstens 125 Kubikzentimeter Hubraum, höchstens 11 kW Leistung und ein Verhältnis von Leistung zu Gewicht von höchstens 0,1 kW je Kilogramm.

Den Eintrag bekommen Sie frühestens mit 25 Jahren und wenn Sie die Klasse B seit mindestens fünf Jahren haben. Vorher absolvieren Sie in der Fahrschule eine Schulung mit Theorie und Praxis, aber keine Prüfung. Zwischen dem Ende der Schulung und dem Eintrag dürfen höchstens zwölf Monate liegen.

PunktRegel bei B196
Mindestalter25 Jahre
Besitz Klasse Bmindestens fünf Jahre
Hubraum und Leistungbis 125 Kubikzentimeter und 11 kW
Prüfungkeine, nur Schulung mit Bescheinigung
Geltungsbereichnur Deutschland

So versichern Sie die 125er Schritt für Schritt

Ein Leichtkraftrad braucht ein amtliches Kennzeichen. Dafür fordern Sie beim Versicherer eine eVB-Nummer an, die elektronische Versicherungsbestätigung. Mit ihr meldet die Zulassungsstelle die Maschine an, und ab dem Tag der Zulassung gilt die Haftpflicht.

Im Antrag fragt der Versicherer nach Ihrer Fahrerlaubnis. Nennen Sie die Klasse B mit Schlüsselzahl 196. Die Einstufung nach Typ, Wohnort und Schadenfreiheit ist dieselbe wie bei einem Fahrer mit Klasse A1. Ein eigener Zuschlag für B196 ist nicht üblich.

Schadenfreiheitsklasse: Warum die Autojahre nicht automatisch zählen

Für das Kraftrad führt der Versicherer eine eigene Schadenfreiheitsklasse. Ohne Vorvertrag für ein Motorrad starten Sie meist in einer Einstiegsklasse, auch wenn Sie seit 20 Jahren unfallfrei Auto fahren.

Manche Versicherer stufen Kunden mit einem schadenfreien Autovertrag beim selben Haus günstiger ein. Automatisch ist das nicht. Bei einer 125er macht der Unterschied in Euro allerdings wenig aus, weil schon der Grundbeitrag niedrig ist.

Die Grenze ist der wichtigste Haken

Ihre Versicherung gilt in ganz Europa, Ihre Fahrerlaubnis für die 125er aber nur in Deutschland. Fahren Sie über die Grenze, sind Sie dort ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs.

Die Haftpflicht zahlt dem Opfer eines Unfalls trotzdem. Der Versicherer darf sich das Geld aber bei Ihnen zurückholen, bis zu 5.000 Euro, denn das Fahren ohne vorgeschriebene Fahrerlaubnis ist eine Pflichtverletzung. In der Kasko kann der Schutz ganz entfallen. Planen Sie Touren ins Ausland, brauchen Sie die Klasse A1 oder A2 mit Prüfung.

Brauchen Sie mehr als die Haftpflicht?

Die Teilkasko zahlt vor allem bei Diebstahl, Brand, Sturm, Hagel und Zusammenstoß mit Tieren. Gerade Roller und kleine Motorräder werden oft gestohlen, deshalb lohnt sie sich bei fast jeder neuen oder neuwertigen 125er.

Die Vollkasko zahlt auch eigene Stürze und selbst verschuldete Unfälle. Sinnvoll ist sie bei einer finanzierten Maschine oder in den ersten Jahren. Für eine 125er, die nur noch zwei bis drei tausend Euro wert ist, rechnet sie sich selten.

Schritt für Schritt

  1. Prüfen, ob die Maschine die Grenzen einhält: 125 Kubikzentimeter, 11 kW, 0,1 kW je Kilogramm.
  2. Schulung machen und die Schlüsselzahl 196 eintragen lassen.
  3. Angebote mit gleicher Deckungssumme und gleichem Kaskoumfang vergleichen.
  4. eVB-Nummer anfordern und die Maschine mit amtlichem Kennzeichen zulassen.
  5. Bei Diebstahlgefahr Teilkasko wählen und den Abstellort richtig angeben.

Checkliste

  • Schlüsselzahl 196 im Führerschein eingetragen
  • Maschine innerhalb der Grenzen für Leichtkrafträder
  • Haftpflicht mit 100 Millionen Euro pauschal statt Mindestdeckung
  • Teilkasko bei neuer oder diebstahlgefährdeter Maschine
  • Helm und Schutzkleidung im Tarif mitversichert
  • Keine Fahrten ins Ausland ohne Klasse A1 oder A2

Häufige Fehler

  • Mit der 125er über die Grenze fahren und den Rückgriff riskieren
  • Eine gedrosselte stärkere Maschine kaufen, die die Grenzen nicht einhält
  • Im Antrag Klasse A1 angeben, obwohl nur B196 eingetragen ist
  • Nur Haftpflicht wählen bei einem neuen Roller, der leicht gestohlen wird

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Ist die Versicherung mit B196 teurer als mit Klasse A1?

In der Regel nicht.

Versicherer stufen nach Maschine, Wohnort, Alter und Schadenfreiheit ein.

Die Art der Fahrerlaubnis spielt für den Beitrag meist keine Rolle.

Darf ich mit B196 in Österreich oder Italien fahren?

Nein.

Die Schlüsselzahl 196 gilt nur in Deutschland.

Im Ausland fahren Sie ohne gültige Fahrerlaubnis,

und der Versicherer kann bis zu 5.000 Euro von Ihnen zurückfordern.

Brauche ich für die 125er ein Versicherungskennzeichen?

Nein.

Das kleine Versicherungskennzeichen gilt für Mofas und Roller bis 45 km/h.

Ein Leichtkraftrad wird zugelassen und bekommt ein amtliches Kennzeichen.

Werden meine schadenfreien Jahre vom Auto angerechnet?

Nicht automatisch.

Das Kraftrad hat eine eigene Schadenfreiheitsklasse.

Einige Versicherer stufen Kunden mit einem schadenfreien Autovertrag günstiger ein,

fragen Sie danach.

Darf jemand anderes meine 125er fahren?

Ja, wenn er die passende Fahrerlaubnis hat, also A1, A2, A oder ebenfalls B196,

und der Tarif keinen engen Fahrerkreis vorschreibt.

Nennen Sie junge Fahrer im Antrag.

Lohnt sich ein Saisonkennzeichen?

Wenn Sie im Winter nicht fahren, ja.

Sie zahlen nur für die zugelassenen Monate.

Außerhalb der Saison darf die Maschine nicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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