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Kurz gesagt
Ein 125er-Leichtkraftrad versichern Sie mit Führerschein B196 wie jedes Motorrad: Sie holen beim Versicherer eine eVB-Nummer und lassen die Maschine mit amtlichem Kennzeichen zu. Die Haftpflicht ist Pflicht und kostet für erfahrene Fahrer ab etwa 14 bis 45 Euro im Jahr, mit Teilkasko ab etwa 20 bis 95 Euro. Einen Aufschlag für B196 gibt es nicht, fahren dürfen Sie damit aber nur in Deutschland.
Öffentlich genannte Richtwerte für 125er in Deutschland, jeweils im Jahr.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Haftpflicht, erfahrener Fahrer mit guter Schadenfreiheitsklasse | etwa 14 bis 45 Euro |
| Haftpflicht und Teilkasko, erfahrener Fahrer | etwa 20 bis 95 Euro |
| Haftpflicht und Vollkasko, erfahrener Fahrer | etwa 49 bis 240 Euro |
| Junger Fahrer unter 23, Einstiegsklasse, nur Haftpflicht | etwa 85 bis 120 Euro |
| Saisonkennzeichen statt ganzjährig | bis zu 40 Prozent weniger |
Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus veröffentlichten Beispielrechnungen.
Der junge Fahrer ist zum Vergleich genannt, mit B196 sind Sie mindestens 25.
Die Spannen im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.
Ihr Beitrag hängt von Modell, Wohnort und Schadenfreiheit ab;
als Makler holen wir das genaue Angebot ein.
Rechenbeispiel
So setzt sich der Beitrag für einen Pendler zusammen, der zum ersten Mal ein Kraftrad versichert.
| Schulung und Eintrag B196 | einmalig, Kosten je nach Fahrschule |
| Haftpflicht, Einstiegsklasse für das Kraftrad | etwa 50 bis 90 Euro |
| Teilkasko mit 150 Euro Selbstbeteiligung | etwa 30 bis 60 Euro |
| Saisonkennzeichen März bis Oktober | spart einen Teil davon |
Zusammen etwa 80 bis 150 Euro im Jahr, mit Saisonkennzeichen weniger. Mit jedem schadenfreien Jahr sinkt der Beitrag.
Mit der Schlüsselzahl 196 in Ihrem Autoführerschein dürfen Sie Leichtkrafträder fahren, auch mit Beiwagen. Die Grenzen stehen in der Fahrerlaubnis-Verordnung: höchstens 125 Kubikzentimeter Hubraum, höchstens 11 kW Leistung und ein Verhältnis von Leistung zu Gewicht von höchstens 0,1 kW je Kilogramm.
Den Eintrag bekommen Sie frühestens mit 25 Jahren und wenn Sie die Klasse B seit mindestens fünf Jahren haben. Vorher absolvieren Sie in der Fahrschule eine Schulung mit Theorie und Praxis, aber keine Prüfung. Zwischen dem Ende der Schulung und dem Eintrag dürfen höchstens zwölf Monate liegen.
| Punkt | Regel bei B196 |
|---|---|
| Mindestalter | 25 Jahre |
| Besitz Klasse B | mindestens fünf Jahre |
| Hubraum und Leistung | bis 125 Kubikzentimeter und 11 kW |
| Prüfung | keine, nur Schulung mit Bescheinigung |
| Geltungsbereich | nur Deutschland |
Ein Leichtkraftrad braucht ein amtliches Kennzeichen. Dafür fordern Sie beim Versicherer eine eVB-Nummer an, die elektronische Versicherungsbestätigung. Mit ihr meldet die Zulassungsstelle die Maschine an, und ab dem Tag der Zulassung gilt die Haftpflicht.
Im Antrag fragt der Versicherer nach Ihrer Fahrerlaubnis. Nennen Sie die Klasse B mit Schlüsselzahl 196. Die Einstufung nach Typ, Wohnort und Schadenfreiheit ist dieselbe wie bei einem Fahrer mit Klasse A1. Ein eigener Zuschlag für B196 ist nicht üblich.
Für das Kraftrad führt der Versicherer eine eigene Schadenfreiheitsklasse. Ohne Vorvertrag für ein Motorrad starten Sie meist in einer Einstiegsklasse, auch wenn Sie seit 20 Jahren unfallfrei Auto fahren.
Manche Versicherer stufen Kunden mit einem schadenfreien Autovertrag beim selben Haus günstiger ein. Automatisch ist das nicht. Bei einer 125er macht der Unterschied in Euro allerdings wenig aus, weil schon der Grundbeitrag niedrig ist.
Ihre Versicherung gilt in ganz Europa, Ihre Fahrerlaubnis für die 125er aber nur in Deutschland. Fahren Sie über die Grenze, sind Sie dort ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs.
Die Haftpflicht zahlt dem Opfer eines Unfalls trotzdem. Der Versicherer darf sich das Geld aber bei Ihnen zurückholen, bis zu 5.000 Euro, denn das Fahren ohne vorgeschriebene Fahrerlaubnis ist eine Pflichtverletzung. In der Kasko kann der Schutz ganz entfallen. Planen Sie Touren ins Ausland, brauchen Sie die Klasse A1 oder A2 mit Prüfung.
Die Teilkasko zahlt vor allem bei Diebstahl, Brand, Sturm, Hagel und Zusammenstoß mit Tieren. Gerade Roller und kleine Motorräder werden oft gestohlen, deshalb lohnt sie sich bei fast jeder neuen oder neuwertigen 125er.
Die Vollkasko zahlt auch eigene Stürze und selbst verschuldete Unfälle. Sinnvoll ist sie bei einer finanzierten Maschine oder in den ersten Jahren. Für eine 125er, die nur noch zwei bis drei tausend Euro wert ist, rechnet sie sich selten.
Fragen und Antworten
In der Regel nicht.
Versicherer stufen nach Maschine, Wohnort, Alter und Schadenfreiheit ein.
Die Art der Fahrerlaubnis spielt für den Beitrag meist keine Rolle.
Nein.
Die Schlüsselzahl 196 gilt nur in Deutschland.
Im Ausland fahren Sie ohne gültige Fahrerlaubnis,
und der Versicherer kann bis zu 5.000 Euro von Ihnen zurückfordern.
Nein.
Das kleine Versicherungskennzeichen gilt für Mofas und Roller bis 45 km/h.
Ein Leichtkraftrad wird zugelassen und bekommt ein amtliches Kennzeichen.
Nicht automatisch.
Das Kraftrad hat eine eigene Schadenfreiheitsklasse.
Einige Versicherer stufen Kunden mit einem schadenfreien Autovertrag günstiger ein,
fragen Sie danach.
Ja, wenn er die passende Fahrerlaubnis hat, also A1, A2, A oder ebenfalls B196,
und der Tarif keinen engen Fahrerkreis vorschreibt.
Nennen Sie junge Fahrer im Antrag.
Wenn Sie im Winter nicht fahren, ja.
Sie zahlen nur für die zugelassenen Monate.
Außerhalb der Saison darf die Maschine nicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden.
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