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Neues weißes offenes Motorboot ohne Motor mit grauen Polstern auf einem verzinkten Straßentrailer oben an einer nassen Betonslipanlage, dahinter ein ruhiges Hafenbecken mit Steinmole und ockerfarbenen Häusern unter bedecktem Himmel

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Spanien will die Bootszulassung bis 8 Meter einfacher machen

Spanien will die Bootszulassung einfacher machen: Das Verkehrsministerium hat den Entwurf einer neuen Ordnung für Flagge und Register vorgelegt. Privat genutzte Sportboote bis 8 Meter mit CE-Zeichen sollen online zugelassen werden.

Recht NAMMERT Assekuradeur GmbH

Der Entwurf ist ein Real Decreto mit einem neuen Reglamento sobre Abanderamiento y Matriculación, also der Ordnung, nach der ein Boot die spanische Flagge bekommt und ins Register eingetragen wird. Das Ministerio de Transportes y Movilidad Sostenible hat ihn zur öffentlichen Anhörung gestellt. Nach Angaben des spanischen Branchenverbands ANEN endete die Frist für Stellungnahmen am 20. Oktober 2026. Ein Datum für das Inkrafttreten nennt der Entwurf noch nicht.

Neu ist vor allem ein vereinfachtes Verfahren für Sportboote, die privat und ohne Gewinnzweck genutzt werden (Lista Séptima), höchstens 8 Meter Rumpflänge haben und für Boot und Antrieb das CE-Zeichen tragen. Der Eigner reicht die Unterlagen über eine Plattform ein und unterschreibt elektronisch eine eigene Erklärung, die declaración responsable. Prüft das System alles ohne Befund, wird das Boot eingetragen und das Certificado de Registro y Navegación automatisch ausgestellt. Braucht es doch einen Sachbearbeiter, läuft der Antrag im regulären Verfahren weiter.

Für Boote im regulären Verfahren sieht der Entwurf vor, dass sie nach dem elektronischen Antrag schon fahren dürfen, bis entschieden ist, aber nicht weiter als zwölf Seemeilen von der Küste. Als Nachweis an Bord dienen dann der Eingangsbeleg mit dem Vermerk der vorläufigen Fahrerlaubnis des Bootes, die EU-Konformitätserklärung und der Eigentumsnachweis. Regattaboote, die bei einem Sportverband gemeldet sind und eine Segelnummer haben, bleiben vom Register befreit, und das gilt nach dem Entwurf auch für Training, Erprobung und die Überführung zur Regatta.

Aufgehoben würden drei Vorschriften: das Real Decreto 1027/1989 über Flagge und Register, das Real Decreto 1435/2010 über die Sportboote in den Listen sechs und sieben und die Orden vom 16. Dezember 1998 mit dem abgekürzten Verfahren für Wassermotorräder. Noch ist es ein Entwurf, Änderungen nach der Anhörung sind möglich.

Was das für Eigner heißt

Am Versicherungsschutz ändert der Entwurf nichts, er betrifft die Zulassung und nicht die Deckung. Wichtig wird er für Eigner, die ein neues Boot in Spanien unter spanische Flagge bringen: Motorboote, kleine Segelboote, Trailerboote und offene Sportboote bis 8 Meter im privaten Gebrauch kämen schneller an ihre Papiere. Wer im regulären Verfahren vorläufig fährt, sollte die Grenze von zwölf Seemeilen ernst nehmen, denn nach einem Schaden wird als Erstes geprüft, ob das Boot dort fahren durfte, wo es war. Charterboote der Lista Sexta fallen nicht unter das vereinfachte Verfahren. Und solange das Real Decreto nicht in Kraft ist, gilt das bisherige Verfahren.

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