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EU will Bootsführerscheine über das ICC gegenseitig anerkennen
Die EU-Kommission hat am 4. November 2026 ihre Strategie für nachhaltigen Tourismus vorgelegt. Sie plant, dass die Mitgliedstaaten Bootsführerscheine künftig über das ICC gegenseitig anerkennen, und fordert modernere Marinas.
Recht NAMMERT Assekuradeur GmbH
Die Europäische Kommission hat am 4. November 2026 die EU-Strategie für nachhaltigen Tourismus vorgelegt, eine Mitteilung mit dem Aktenzeichen COM(2026) 777. Für Wassersportler stehen zwei Sätze darin. Der erste benennt ein Hindernis: Wer mit dem Boot durch die EU reist, stößt darauf, dass Bootsführerscheine nicht in allen Ländern anerkannt werden. Die Kommission will das vereinheitlichen und dafür einen Ratsbeschluss vorschlagen, mit dem die EU die UNECE-Resolution Nr. 40 anwendet, also das Internationale Zertifikat für Führer von Sportfahrzeugen, kurz ICC.
Der zweite Satz betrifft die Häfen. Hafen- und Marinainfrastruktur in der EU soll nach dem Text erneuert, modernisiert und nachhaltiger werden. Im Kapitel über Investitionen bittet die Kommission die Mitgliedstaaten, genug Geld in den Tourismus zu lenken, ausdrücklich auch in Häfen und Marinas. Außerdem kündigt sie bis Ende 2026 einen Vorschlag an, die Mehrwertsteuerregeln für Reise und Tourismus zu modernisieren, und für das erste Halbjahr 2027 eine Initiative, um Verwaltungsaufwand im Tourismus abzubauen.
Der Verband European Boating Industry hat die Strategie am 5. November 2026 begrüßt. Nach seiner Darstellung greift die EU damit zwei der Hindernisse auf, die die Branche seit Langem nennt: die fehlende gegenseitige Anerkennung der Scheine und den Investitionsbedarf der Marinas. Der Verband verweist auf eine Studie der Kommission von 2025 zu Vor- und Nachteilen einer solchen Anerkennung. Bei der Mehrwertsteuer will er erreichen, dass Liegeplätze und Bootscharter steuerlich wie Unterkünfte an Land behandelt werden; das ist seine Forderung, nicht Inhalt der Strategie.
Beschlossen ist damit noch nichts. Eine Mitteilung der Kommission setzt kein Recht, sie beschreibt, was die Kommission vorhat. Wann der Vorschlag für den Ratsbeschluss zum ICC kommt, steht im Text nicht, der Zeitpunkt ist offen. Bis dahin gilt in jedem Revier weiter, welchen Schein das Land für welches Boot verlangt.
Was das für Eigner heißt
Am Versicherungsschutz ändert die Strategie heute nichts, sie macht aber eine Frage sichtbar, die im Schadenfall zählt. Nach unseren Bedingungen darf das Boot in der Haftpflicht nur von einem Führer mit der erforderlichen behördlichen Erlaubnis benutzt werden (A-5), und in der Kasko ersetzen wir keine Schäden, die durch das Führen ohne den für Fahrzeug und Fahrtgebiet amtlich vorgeschriebenen Führerschein verursacht sind, in Basis, Basis Plus und Premium gleich. Maßgeblich ist also der Schein, den das Land des Reviers verlangt; wer im Ausland fährt, prüft vorher, ob sein deutscher Schein dort reicht oder ob das ICC verlangt wird. Betroffen sind vor allem Eigner von Segelyachten und Motorbooten, die über Grenzen fahren, Trailerboote im Urlaubsrevier und jeder, der im Ausland eine Charteryacht selbst führt.
Unsere Sicht als Assekuradeur, nicht Teil der Meldung. Was Ihr Vertrag leistet, steht im Wortlaut.
Woher wir das haben
- Europäische Kommission: EU Sustainable Tourism Strategy, Mitteilung COM(2026) 777 final (04.11.2026)
- Europäische Kommission, GD Mobilität und Verkehr: Commission strengthens Europe's position as the world's leading tourism destination (04.11.2026)
- European Boating Industry: EU Tourism Strategy delivers major progress on nautical tourism priorities (05.11.2026)
Der Text ist unser eigener; aus den Quellen stammen Sachverhalte und Zahlen, keine Formulierungen.