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Ein glatter weißer Rumpf einer neuen Segelyacht auf einem Holzgestell in einer hellen Werfthalle mit Bogenfenstern, dahinter unscharf ein zweiter, noch grauer Rumpf

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EU will harmonisierte Normen für Boote kostenlos zugänglich machen

Die EU-Kommission hat am 6. Oktober 2026 eine neue Verordnung zur europäischen Normung vorgeschlagen. Harmonisierte Normen, auf die EU-Recht verweist, sollen kostenlos werden, und für Boote betrifft das vor allem die Sportbootrichtlinie.

Recht NAMMERT Assekuradeur GmbH

Die Europäische Kommission hat am 6. Oktober 2026 vorgeschlagen, die europäische Normung neu zu regeln. Der Vorschlag soll die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 ablösen, auf der das System seit 2012 beruht. Kern sind drei Punkte: klarere Fristen für Normen, die die Kommission in Auftrag gibt, eine stärkere Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen und ein freier Zugang zu Normen, die unter EU-Recht entstehen. Dafür sollen eigene Ablagen entstehen, und die Kommission beruft sich dabei auf jüngere Urteile des Europäischen Gerichtshofs.

Neu ist vor allem das Tempo. Nach Schätzung der Kommission sollen die Maßnahmen die durchschnittliche Zeit bis zu einer fertigen Norm von sechs auf vier Jahre senken. Dazu gehören Zwischenergebnisse, mit denen Hersteller die Konformität schon vor der fertigen Norm belegen können, und die Möglichkeit, bei dringendem oder sehr speziellem Bedarf weitere Normungsorganisationen neben CEN, CENELEC und ETSI an der Arbeit zu beteiligen.

Der Verband European Boating Industry hat den Vorschlag am 12. Oktober 2026 begrüßt. Nach seiner Darstellung sollen alle harmonisierten Normen, auf die EU-Recht verweist, online frei zugänglich werden. Für Werften und Ausrüster ist das wichtig, weil sie mit diesen Normen die Einhaltung der Sportbootrichtlinie nachweisen. Der Verband betont auch, dass der Vorrang internationaler ISO-Normen erhalten bleibt und die Beteiligung kleiner Betriebe kostenlos oder verbilligt möglich werden soll.

Beschlossen ist noch nichts. Als Nächstes beraten Europäisches Parlament und Rat über den Vorschlag, erst danach kann er in Kraft treten. Einen Zeitplan dafür nennt keine der beiden Quellen, er ist offen.

Was das für Eigner heißt

Am Versicherungsschutz ändert der Vorschlag nichts, er betrifft die Regeln, nach denen Boote gebaut und geprüft werden. Praktisch kann er aber helfen: Wer heute wissen will, nach welcher Norm etwa eine Gasanlage, eine Badeleiter oder eine elektrische Anlage ausgelegt sein muss, muss die Norm meist kaufen. Sind diese Normen frei lesbar, können Eigner und Gutachter nach einem Umbau oder einem Schaden leichter prüfen, ob ein Boot dem Stand entspricht, auf den die CE-Kennzeichnung verweist. Betroffen sind alle Sportboote, die mit CE-Kennzeichnung nach der Sportbootrichtlinie in Verkehr kommen, also Segelyachten, Motorboote, Katamarane und Schlauchboote gleichermaßen, dazu die Werften und Ausrüster, die sie bauen.

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