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Entwurf, noch kein Produkt. Diese Seite zeigt, wie eine Charterversicherung bei NAMMERT aussehen könnte, Bausteine, Preislogik und Ablauf zur Diskussion. Die Beträge sind Platzhalter aus dem Marktvergleich, keine Tarife. Die Seite steht auf noindex.

Startseite / Charterversicherung

Zwei Wochen Kroatien, ein fremdes Boot

Wer chartert, hat kein Boot, und deshalb keine Bootsversicherung. Was er hat, ist eine Kaution zwischen 1.500 und 5.000 Euro, die Haftung für ein Boot im Wert einer Eigentumswohnung und eine Crew, für die er verantwortlich ist. Genau diese drei Dinge deckt eine Charterpolice, tageweise.

Damit sind Sie in guter Gesellschaft: Von den rund 3,6 Millionen Menschen, die in Deutschland regelmäßig Boot fahren, nutzen 51 Prozent meist ein gechartertes oder gemietetes Boot. Quelle: Befragung von Nordlight Research im Auftrag des ADAC, Januar 2026, ADAC Skipper.

Törn durchrechnen Ich habe ein eigenes Boot

2 Bausteine · 14 Tage · 4 an Bord

auf Anfrage

für den ganzen Törn · wir rechnen ihn für Sie

Törn absichern Im Entwurf führt der Knopf zum Kontakt. Im Produkt: Bezahlen und Police als PDF, ohne Rückfrage.
1 bis 60 Tage, wie im Markt üblich. Längere Törns rechnen wir als Langfahrt.
Skipper eingerechnet. Der geplante Insassen-Unfallschutz gilt für alle an Bord.

Bausteine, einzeln oder kombiniert

Den Charterschutz rechnen wir von Hand: Törndauer, Crew und Bausteine gehen in das Angebot ein. Die Kaution deckt bis 5.000 €, darüber sprechen wir.

Die Kaskoversicherung des Vercharterers versichert das Boot, nicht Sie

Der Punkt, der oft übersehen wird

Sie unterschreiben den Chartervertrag und haften darin für Schäden bis zur Höhe der Kaution, auch dann, wenn die Kasko des Eigners den Schaden bezahlt. Genau dafür ist die Kaution da. Drei Fälle, in denen es teuer wird:

Anlegeschaden in Trogir

Schramme am Rumpf, Gutachten 2.200 €. Die Kaution ist weg, die Kasko des Eigners zahlt an den Eigner, nicht an Sie.

Grundberührung mit Ruderschaden

Hier kommt die Frage nach grober Fahrlässigkeit, und mit ihr die Kürzung. Der Skipper haftet persönlich für den Rest.

Crewmitglied stürzt an Deck

Ansprüche der Crew untereinander sind in Charterverträgen selten geregelt. Der Skipper steht allein da.

Warum das ein weißer Fleck ist

Interne Begründung, nicht für Kunden

Der Markt verkauft es einzeln und online. Skipperhaftpflicht, Kaution, Reiserücktritt und Insassenunfall gibt es dort als eigene Produkte, konfigurierbar nach Törndauer und Crewgröße, buchbar in wenigen Schritten.

Bei uns gibt es die Deckung, nur nicht für diese Zielgruppe. Die Skipperhaftpflicht ist in unserer Bootshaftpflicht in allen Tarifen integriert, bis 30 Tage und mit Chartervertrag auf Ihren Namen, ab Basis-Plus bis zur Größe des eigenen Bootes, im Premium ohne Größenbegrenzung. Schäden an der Charteryacht selbst deckt sie nicht. Das hilft Eignern, die zusätzlich chartern. Wer kein Boot besitzt, findet bei uns nichts, und das ist die Mehrheit der Charterer.

Charter ist der Einstieg, nicht das Ende. Wer chartert, kauft irgendwann ein Boot. Eine Charterpolice über 89 € macht kaum Prüfaufwand und bringt eine Adresse mit belegtem Interesse, die Kundenbeziehung beginnt Jahre vor dem ersten eigenen Boot.

Was zu klären ist, bevor das gebaut wird: Risikoträger für ein tagesbasiertes Produkt, Prozess für Policen ohne Einzelprüfung, Bezahlung online, und ob die Vercharterer als Vertriebsweg mitspielen, dort wird die Kaution schließlich verlangt.

Charteryachten längsseits in einer Marina im Mittelmeer

Bis dahin: rufen Sie an

Für einen einzelnen Chartertörn können wir heute schon eine Lösung bauen, nur nicht per Knopfdruck. Sagen Sie uns Revier, Zeitraum und Bootsgröße.

03375 / 29 12 77 Kontaktformular
Unabhängig davon: das Notfallblatt für an Bord Auf einer Charteryacht kennt niemand die Bordroutine. Zwei Seiten zum Ausdrucken und Mitnehmen: Notruf zum Ablesen, dazu Felder für Bootsdaten und die Seenotleitung des Reviers, auszufüllen bei der Übernahme. Öffnen und drucken →
Welchen Schein verlangt Ihr Charterrevier? Achtzehn Länder, je eine Seite: ab wann ein Bootsführerschein Pflicht ist, welcher anerkannt wird, was die Basis bei der Übergabe sehen will und wo Sie eine Bootsfahrschule finden. Land wählen →

Die drei Fragen, die Sie wirklich haben

Zahlt der im Schadenfall auch, wer ist dann am Telefon, und was, wenn es woanders günstiger ist?

Bevor Sie unterschreiben

Nicht „was kostet es" für Ihre Skipperhaftpflicht, das rechnen Sie in einer Minute selbst. Sondern die drei, die man einem Versicherer selten laut stellt. Hier sind sie, mit den Antworten, die wir belegen können.

„Zahlt der im Schadenfall auch?"

Wir begleiten Ihren Schaden, auch für Ihre Skipperhaftpflicht: eine Meldung bei uns, dann kümmern wir uns um Sachverständige und eine der über 2.000 Partnerwerften, bis gezahlt ist. Die Werft rechnet direkt ab; Sie zahlen nur den Selbstbehalt.

Die Schadenuhr, Stunde für Stunde →

„Wer ist dann am Telefon?"

Ein Familienbetrieb seit 1989, zweite Generation, drei eigene Büros in Königs Wusterhausen, Salzburg und Palma. Kein Callcenter, kein Franchise. Ab der ersten Stunde haben Sie für Ihre Skipperhaftpflicht einen Ansprechpartner mit Namen, und nach Feierabend eine Nummer, die jemand abnimmt.

Notruf 03375 / 29 28 95 →

„Und wenn ich falsch entscheide?"

Finden Sie denselben Schutz für Ihre Skipperhaftpflicht woanders günstiger, gleichen wir die Differenz aus. Der Gleichwertigkeitsprüfer sagt Ihnen dabei auch, wenn das andere Angebot besser ist. Und wir haben eine Seite darüber geschrieben, wann Sie besser nicht zu uns kommen, die lesen Sie am besten zuerst.

Nirgendwo-Günstiger-Garantie → Wann wir nicht passen →