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CE-Kennzeichnung und Entwurfskategorie im Schadenfall
Das kleine Schild mit CE-Kennzeichnung und Entwurfskategorie sieht kaum ein Eigner zweimal an. Im Schadenfall kann es zählen, aber anders, als viele glauben.
19. Oktober 20267 min LesezeitNAMMERT Assekuradeur GmbH
Auf jeder Segelyacht und jedem Motorboot, das nach der europäischen Sportbootrichtlinie in Verkehr gekommen ist, sitzt irgendwo ein kleines Metallschild: das Herstellerschild mit der CE-Kennzeichnung und der Entwurfskategorie. Die meisten Eigner sehen es beim Kauf einmal an und danach nie wieder. Im Schadenfall kann genau dieses Schild wichtig werden, und deshalb lohnt es sich, vorher zu wissen, was darauf steht und was es für den Vertrag bedeutet.
Anlass ist eine Meldung aus unserer Branchenrubrik. Die EU-Kommission hat am 6. Oktober 2026 vorgeschlagen, die europäische Normung neu zu regeln: Harmonisierte Normen, auf die EU-Recht verweist, sollen frei zugänglich werden, und die Zeit bis zu einer fertigen Norm soll nach Schätzung der Kommission von sechs auf vier Jahre sinken. Für Boote sind das die Normen, mit denen Werften die Einhaltung der Sportbootrichtlinie 2013/53/EU nachweisen. Beschlossen ist noch nichts, Parlament und Rat beraten erst.
Was auf dem Schild steht, regelt Anhang I der Richtlinie: Name oder Marke des Herstellers mit Kontaktanschrift, die CE-Kennzeichnung, die Entwurfskategorie, die empfohlene Höchstzuladung und die empfohlene Höchstzahl an Personen. Die Entwurfskategorie sagt, für welche Bedingungen das Boot gebaut ist. A steht für mehr als Windstärke 8 und mehr als 4 Meter signifikante Wellenhöhe, B für bis zu Windstärke 8 und 4 Meter, C für bis zu Windstärke 6 und 2 Meter, D für bis zu Windstärke 4 und 0,3 Meter mit gelegentlichen Wellen bis 0,5 Meter. Die höchste Motorleistung, für die das Boot ausgelegt ist, steht nicht auf dem Schild, sondern im Handbuch für den Eigner.
Für den Versicherungsschutz bedeutet das zunächst weniger, als viele denken. In unseren Kaskobedingungen ist die CE-Kennzeichnung keine Voraussetzung für die Deckung, und keine Klausel knüpft die Entwurfskategorie an das Fahrtgebiet. Das Fahrtgebiet steht im Versicherungsschein (A-2.1.1). Ein älterer Klassiker ohne CE-Schild ist also nicht schon deshalb schlechter gestellt. Ausdrücklich genannt wird die CE-Kennzeichnung an genau einer Stelle, in der Klausel für Elektro- und Hybridboote: Ist ein solches Boot im Versicherungsschein dokumentiert, sind Schäden bei nicht CE-zertifizierten Antriebssystemen ausgeschlossen (Basis A-10.3, Basis Plus und Premium A-11.3).
Mittelbar spielt das Schild trotzdem mit. In allen drei Kaskowerken sind Schäden durch anfängliche Fahr- und Seeuntüchtigkeit ausgeschlossen (Basis A-5.2 a, Basis Plus und Premium A-6.2 a). Ob ein Boot für eine Fahrt seetüchtig war, beurteilt im Streitfall meist ein Sachverständiger, und Entwurfskategorie, Höchstzuladung und Personenzahl sind Anhaltspunkte, die er heranziehen kann. Ebenfalls in allen drei Werken steht der Ausschluss für Konstruktions-, Fabrikations- oder Materialfehler am unmittelbar betroffenen Teil; Schäden an versicherten Sachen als unmittelbare Folge daraus sind mitversichert (Basis A-5.2 d, Basis Plus und Premium A-6.2 d).
Der zweite Punkt sind Umbauten. Wer einen stärkeren Außenborder anbaut, als das Handbuch erlaubt, eine Gasanlage nachrüstet oder ein Motorboot auf Elektroantrieb umstellt, verändert das Boot gegenüber dem Stand, auf den sich die CE-Kennzeichnung bezieht. Im Vertrag zählen dafür zwei Regeln. Ändert sich ein Umstand, nach dem vor Vertragsschluss gefragt wurde, kann das eine Gefahrerhöhung sein, die unverzüglich anzuzeigen ist (B-4.1, B-4.2). Die Leistung bleibt aber bestehen, soweit der Eigner nachweist, dass sie für den Schaden nicht ursächlich war (B-4.8). Und die Versicherungssumme richtet sich nach dem Gesamtwert des Boots nach seinen Umbauten (Basis A-7.3, Basis Plus und Premium A-8.3).
Hier kommt der Vorschlag aus Brüssel ins Spiel. Bisher muss man eine harmonisierte Norm meist kaufen, um nachzulesen, wie etwa eine Gasanlage oder eine elektrische Anlage an Bord ausgeführt sein muss. Werden die Normen frei lesbar, können Eigner, Werkstätten und Sachverständige nach einem Umbau oder einem Schaden leichter prüfen, ob das Boot dem Stand entspricht, auf den die CE-Kennzeichnung verweist. Am Versicherungsschutz selbst ändert der Vorschlag nichts. Und weil für Segelyacht, Motorboot, Katamaran, Schlauchboot und Elektroboot dieselbe Richtlinie gilt, betrifft er alle diese Bootsarten gleich.
Zum Abhaken
Häufige Fragen
Brauche ich für die Kasko ein CE-Schild am Boot?
Als Voraussetzung steht die CE-Kennzeichnung nicht in unseren Kaskobedingungen. Die eine Ausnahme ist das Antriebssystem von Elektro- und Hybridbooten: Schäden bei nicht CE-zertifizierten Antriebssystemen sind dort ausgeschlossen.
Darf ich mit einem Boot der Kategorie C auf die Ostsee?
Die Bedingungen knüpfen das Fahrtgebiet nicht an die Entwurfskategorie, maßgeblich ist das Fahrtgebiet im Versicherungsschein. Ob das Boot bei den Bedingungen einer bestimmten Fahrt seetüchtig war, kann im Schadenfall aber eine Rolle spielen, und dafür ist die Kategorie ein Anhaltspunkt.
Was passiert, wenn ich einen stärkeren Motor anbaue?
Melden Sie den Umbau vorher. Eine nicht angezeigte Gefahrerhöhung kann je nach Verschulden zur Kürzung oder zum Wegfall der Leistung führen. Die Leistung bleibt, soweit Sie nachweisen, dass der Umbau für den Schaden nicht ursächlich war.
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