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Reicht die Witwenrente, um die Familie abzusichern?

Kurz gesagt

Reicht die Witwenrente, um die Familie abzusichern? Meist nicht. Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent der Rente des Verstorbenen, eigenes Nettoeinkommen über 1.122,53 Euro im Monat mindert sie um 40 Prozent des Überschusses. Halbwaisen bekommen 10 Prozent plus Zuschlag. Familien mit Kindern fehlt so oft mehr als die Hälfte des bisherigen Einkommens.

Reicht die Witwenrente, um die Familie abzusichern?

Was es kostet

Monatsbeiträge für eine Risikolebensversicherung aus veröffentlichten Tarifbeispielen und Tests, Büroberufe.

BeispielRichtwert
30 Jahre, Nichtraucherin, 200.000 Euro, 25 Jahre Laufzeitetwa 7,59 bis 15,35 Euro im Monat
35 Jahre, 250.000 Euro, 30 Jahre Laufzeitab etwa 20 Euro, teure Tarife fast dreimal so viel
40 Jahre, Nichtraucherin, 350.000 Euro, 25 Jahre Laufzeitetwa 33,00 bis 42,90 Euro im Monat
35 Jahre, Raucher, 500.000 Euro, 30 Jahre Laufzeitetwa 30,53 bis 49,78 Euro im Monat

Tarifbeispiele Stand Juli 2024, Testergebnis wie veröffentlicht, Rentenwerte Stand 1.

Juli 2026 mit einem aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro.

Ihr Beitrag hängt von Alter, Gesundheit, Beruf und Raucherstatus ab;

das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Familie mit zwei Kindern, Tod des Hauptverdieners 2026

Er stirbt mit 40, laut Renteninformation hätte er 1.600 Euro Erwerbsminderungsrente bekommen und verdiente 2.900 Euro netto. Sie verdient 3.000 Euro brutto, die Kinder sind 6 und 9 Jahre alt.

Große Witwenrente, 55 Prozent von 1.600 Euro880,00 Euro
Ihr anrechenbares Einkommen, 3.000 Euro minus 40 Prozent1.800,00 Euro
Freibetrag mit zwei Kindern, 1.122,53 plus 2 × 238,11 Euro1.598,75 Euro
Abzug, 40 Prozent von 201,25 Euro80,50 Euro
Witwenrente nach Anrechnung799,50 Euro
Zwei Halbwaisenrenten, je mindestens 160 Euromindestens 320,00 Euro
Lücke zum bisherigen Netto von 2.900 Eurorund 1.780 Euro im Monat

Bis das jüngere Kind 18 ist, sind das zwölf Jahre mal rund 1.780 Euro, also gut 256.000 Euro. Dazu kommt ein offener Hauskredit. Eine Risikolebensversicherung über 250.000 Euro plus Restschuld schließt diese Lücke.

Wer die Witwenrente bekommt

Anspruch haben Ehe- und eingetragene Lebenspartner, wenn der Verstorbene mindestens fünf Jahre versichert war, die Ehe mindestens ein Jahr bestand und Sie nicht wieder geheiratet haben. Unverheiratete Partner bekommen keine Witwenrente, ganz gleich, wie lange Sie zusammengelebt haben.

Die große Witwenrente erhalten Sie, wenn Sie ein Kind unter 18 erziehen, erwerbsgemindert sind oder die Altersgrenze erreicht haben. Bei einem Todesfall 2026 liegt sie bei 46 Jahren und 6 Monaten, ab 2029 bei 47 Jahren. Sonst bleibt nur die kleine Witwenrente, und die endet nach zwei Jahren.

RenteAnteil an der Rente des VerstorbenenDauer
Sterbevierteljahr100 Prozentdrei Monate nach dem Sterbemonat
Große Witwenrente55 Prozentohne Befristung, bis zur Wiederheirat
Große Witwenrente, altes Recht60 ProzentEhe vor 2002 und ein Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren
Kleine Witwenrente25 Prozenthöchstens 24 Monate
Halbwaisenrente10 Prozent plus Zuschlagbis 18, in Ausbildung bis höchstens 27
Vollwaisenrente20 Prozent plus Zuschlagbis 18, in Ausbildung bis höchstens 27

Von welcher Rente die 55 Prozent berechnet werden

Stirbt jemand vor dem Rentenalter, zählt die Rente, die er wegen voller Erwerbsminderung bekommen hätte. Dafür rechnet die Rentenversicherung eine Zurechnungszeit hinzu, als hätte der Verstorbene weiter Beiträge gezahlt, bei einem Tod 2026 bis zum Alter von 66 Jahren und 3 Monaten. Die Zahl steht in Ihrer Renteninformation als Rente wegen voller Erwerbsminderung.

Wer bereits Altersrente bezog, dem wird keine Zurechnungszeit gutgeschrieben, dann zählt die tatsächlich gezahlte Rente. Die Beträge sind brutto, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gehen noch ab.

Wie eigenes Einkommen die Witwenrente kürzt

Eigenes Einkommen wird nicht brutto angerechnet. Bei Arbeitslohn zieht die Rentenversicherung pauschal 40 Prozent ab und vergleicht den Rest mit dem Freibetrag, seit 1. Juli 2026 sind das 1.122,53 Euro im Monat, für jedes Kind mit Waisenrente 238,11 Euro mehr. Vom Betrag darüber gehen 40 Prozent von der Witwenrente ab.

Im Sterbevierteljahr wird nichts angerechnet, auf Waisenrenten überhaupt nicht. Gerade wer selbst gut verdient, bekommt also deutlich weniger als die 55 Prozent. Und wer mit dem Partner ein Rentensplitting vereinbart hat, hat keinen Anspruch auf Witwenrente mehr.

Wo die Lücke entsteht und wie Sie sie schließen

Die Lücke ist der Unterschied zwischen dem bisherigen Nettoeinkommen des Verstorbenen und den Hinterbliebenenrenten. Sie ist am größten, solange die Kinder klein sind und der Hauskredit läuft: Dann fehlt Geld, und der überlebende Partner kann oft weniger arbeiten statt mehr.

Eine Risikolebensversicherung schließt diese Lücke mit einer Einmalzahlung. Rechnen Sie die monatliche Lücke mal die Jahre bis zur Selbstständigkeit der Kinder, legen Sie offene Kredite obendrauf und ziehen Sie vorhandenes Vermögen ab. Eine betriebliche Hinterbliebenenrente kommt hinzu, wenn Ihre Versorgungszusage eine vorsieht.

Schritt für Schritt

  1. In der Renteninformation die Rente wegen voller Erwerbsminderung beider Partner nachsehen.
  2. 55 Prozent davon als Witwenrente ansetzen, 10 Prozent je Kind als Halbwaisenrente.
  3. Eigenes Einkommen abzüglich der Pauschale mit dem Freibetrag vergleichen und 40 Prozent des Überschusses abziehen.
  4. Die Renten vom bisherigen Nettoeinkommen abziehen.
  5. Die Lücke mit den Jahren bis zur Selbstständigkeit der Kinder malnehmen und Kredite dazurechnen.
  6. Für diese Summe eine Risikolebensversicherung abschließen, am besten für beide Partner.

Checkliste

  • Renteninformation beider Partner zur Hand
  • Mindestens fünf Jahre Beitragszeit des Verstorbenen erfüllt
  • Verheiratet oder eingetragene Lebenspartnerschaft, sonst keine Witwenrente
  • Anrechnung des eigenen Einkommens eingerechnet
  • Restschuld aller Kredite aufgeschrieben
  • Betriebliche Hinterbliebenenrente geprüft

Häufige Fehler

  • Mit 55 Prozent rechnen und die Anrechnung des eigenen Einkommens vergessen
  • Als unverheiratetes Paar auf eine Witwenrente bauen
  • Die Altersrente aus der Renteninformation statt der Erwerbsminderungsrente ansetzen
  • Die Waisenrente über das 18. Lebensjahr hinaus fest einplanen
  • Nur den Hauptverdiener versichern, obwohl auch der andere Partner Kinder betreut und verdient

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Wie hoch ist die Witwenrente im Durchschnitt?

Eine pauschale Zahl hilft wenig, weil Rentenanspruch und eigenes Einkommen stark schwanken.

Rechnen Sie mit 55 Prozent der Erwerbsminderungsrente aus Ihrer Renteninformation und ziehen Sie

die Anrechnung ab.

Wird mein Gehalt auf die Witwenrente angerechnet?

Ja, nach einem Pauschalabzug von 40 Prozent.

Was danach über dem Freibetrag von 1.122,53 Euro plus 238,11 Euro je Kind liegt,

mindert die Rente zu 40 Prozent.

Wird die Risikolebensversicherung auf die Witwenrente angerechnet?

Nein.

Die Auszahlung zählt nicht zu dem Einkommen, das § 97 SGB VI anrechnet.

Nur Zinsen oder Erträge daraus können als Vermögenseinkommen eine Rolle spielen.

Gibt es Witwenrente ohne Trauschein?

Nein.

Ohne Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft gibt es keine Witwenrente.

Paare ohne Trauschein brauchen eine private Absicherung umso mehr.

Was passiert mit der Witwenrente bei Wiederheirat?

Der Anspruch endet mit der neuen Ehe.

Planen Sie die Absicherung deshalb nicht so, dass sie lebenslang an der Witwenrente hängt.

Bekomme ich die kleine Witwenrente länger als zwei Jahre?

Nach heutigem Recht nur, wenn das alte Recht gilt: Ehe vor 2002 und ein Partner vor dem 2.

Januar 1962 geboren.

Sonst endet sie nach 24 Monaten.

Quellen

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