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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Risikoleben

Wie sichern sich Paare am besten gegenseitig ab?

Kurz gesagt

Für die meisten Paare sind zwei eigene Risikolebensversicherungen über Kreuz der beste Weg: jeder versichert das Leben des anderen und zahlt vom eigenen Konto. So bleibt die Auszahlung frei von Erbschaftsteuer, und nach dem ersten Todesfall ist niemand ohne Schutz. Eine verbundene Police ist etwas billiger, zahlt aber nur einmal und passt schlecht zu einer Trennung.

Wie sichern sich Paare am besten gegenseitig ab?

Was es kostet

Monatsbeiträge je Person aus veröffentlichten Tarifbeispielen und Tests, gesunde Nichtraucher, Bürotätigkeit.

BeispielRichtwert
25 Jahre, 200.000 Euro, 30 Jahre Laufzeitetwa 6 bis 7 Euro im Monat je Person
35 Jahre, 250.000 Euro, 30 Jahre Laufzeitetwa 20 bis 60 Euro im Monat je Person
Paar, beide 35, zwei Policen über Kreuz mit je 250.000 Euroetwa 40 bis 120 Euro im Monat zusammen
Verbundene Police statt zwei Einzelverträgeetwa 10 bis 20 Prozent weniger Beitrag

Stand Oktober 2026. Die Spanne von 20 bis 60 Euro beruht auf dem Testergebnis, dass teure Tarife fast dreimal so viel kosten wie günstige. Die Ersparnis der verbundenen Police ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis. Ihr Beitrag hängt von Alter, Gesundheit, Beruf und Raucherstatus ab.

Rechenbeispiel

Unverheiratetes Paar, beide 35, ein Kind, 250.000 Euro Schutz

So unterscheidet sich die Auszahlung, wenn Ben stirbt, je nachdem, wer den Vertrag abgeschlossen hat.

Ben versichert sich selbst, Anna ist bezugsberechtigt250.000 Euro Auszahlung
Freibetrag ohne Trauschein20.000 Euro
Erbschaftsteuer 30 Prozent auf 230.000 Euro69.000 Euro
Anna versichert Ben über Kreuz und zahlt selbst250.000 Euro, keine Erbschaftsteuer

Gleicher Beitrag, aber über Kreuz bleiben Anna 69.000 Euro mehr. Bei einer Heirat später wird der Unterschied kleiner, schadet aber nicht.

Drei Wege im Vergleich

Paare haben drei Möglichkeiten: jeder versichert sein eigenes Leben, beide versichern sich über Kreuz, oder beide stecken in einer verbundenen Police. Der Schutz im Todesfall ist auf den ersten Blick derselbe. Der Unterschied zeigt sich bei Steuer, Trennung und beim zweiten Todesfall.

Über Kreuz heißt: Anna ist Versicherungsnehmerin und Beitragszahlerin eines Vertrags auf das Leben von Ben, Ben macht es umgekehrt. Stirbt Ben, bekommt Anna Geld aus ihrem eigenen Vertrag. Es fließt nichts aus Bens Nachlass, also fällt keine Erbschaftsteuer an.

LösungKostenErbschaftsteuerNach dem ersten TodesfallBei Trennung
Jeder versichert sich selbstzwei Beiträgeja, wenn der Freibetrag nicht reichtder Überlebende bleibt versicherteinfach, jeder behält seinen Vertrag
Zwei Policen über Kreuzzwei Beiträgekeine, wenn jeder vom eigenen Konto zahltder Überlebende bleibt versichertlösbar, Verträge können getauscht oder gekündigt werden
Verbundene Policeein Beitrag, meist etwas günstigerkann anfallen, je nach GestaltungVertrag endet, der Überlebende hat keinen Schutz mehrschwierig, ein Vertrag für zwei

Die Steuerfalle ohne Trauschein

Unverheiratete Paare gelten im Erbschaftsteuerrecht als Fremde. Versichert ein Partner sein eigenes Leben und setzt den anderen als Bezugsberechtigten ein, bleiben nur 20.000 Euro frei. Auf den Rest fallen 30 Prozent an. Bei 250.000 Euro Auszahlung sind das 69.000 Euro, die beim Finanzamt landen.

Verheiratete und eingetragene Lebenspartner haben 500.000 Euro frei. Bei ihnen ist die Über-Kreuz-Lösung meist kein Steuerthema, sondern eine Frage der Flexibilität. Wer ein Haus und hohe Summen absichert, sollte aber auch als Ehepaar nachrechnen, denn andere Erbschaften zählen mit.

Wann die verbundene Police passt

Eine verbundene Police lohnt sich, wenn ein gemeinsamer Kredit abgesichert werden soll, das Paar fest zusammenbleibt und nach dem ersten Todesfall keine weitere Absicherung nötig ist. Der Altersunterschied kann sie ebenfalls günstiger machen, weil manche Versicherer mit einem Durchschnittsalter rechnen.

Ehrlich gesagt ist die Ersparnis oft kleiner als erwartet. Und stirbt der erste Partner, endet der Vertrag. Der Überlebende muss dann einen neuen Vertrag abschließen, älter und vielleicht mit Vorerkrankungen. Mit Kindern im Haus ist das ein echtes Risiko.

Beide Partner absichern, auch den mit weniger Einkommen

Viele Paare versichern nur den Hauptverdiener. Stirbt aber der Partner, der die Kinder betreut, fallen Betreuung, Haushalt und oft Arbeitszeit des anderen weg. Das kostet schnell 1.000 Euro und mehr im Monat.

Die Summen dürfen unterschiedlich sein. Rechnen Sie für jeden Partner getrennt: Was fehlt dem anderen, wenn er stirbt? Ein Unterschied von 100.000 Euro und mehr zwischen beiden Verträgen ist normal.

Wann Sie keine Absicherung brauchen

Wenn beide gut verdienen, keine Kinder haben und keinen gemeinsamen Kredit tragen, kann jeder im Ernstfall allein weiterleben. Dann ist eine Risikolebensversicherung meist überflüssig. Auch wer genug freies Vermögen hat, um Kredit und Lebensunterhalt zu decken, braucht keine.

Wichtiger als der Todesfall ist für viele Paare das Risiko, dass einer dauerhaft nicht mehr arbeiten kann. Das kommt häufiger vor und deckt eine Risikolebensversicherung nicht ab.

Schritt für Schritt

  1. Für jeden Partner getrennt ausrechnen, was dem anderen im Todesfall fehlt.
  2. Klären, ob Sie verheiratet sind oder es werden wollen, wegen der Freibeträge.
  3. Zwei Verträge über Kreuz anlegen: Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter ist jeweils der Partner.
  4. Beiträge von getrennten Konten zahlen, nicht vom Gemeinschaftskonto.
  5. Laufzeit bis zum Ende von Kredit oder Ausbildung der Kinder wählen.
  6. Verträge alle paar Jahre prüfen, vor allem nach Heirat, Geburt oder Trennung.

Checkliste

  • Beide Partner versichert, nicht nur der Hauptverdiener
  • Versicherungsnehmer ist jeweils der Partner, nicht die versicherte Person
  • Beitrag kommt vom Konto des Versicherungsnehmers
  • Bezugsrecht passt zur aktuellen Lebenslage
  • Nachversicherung bei Heirat und Geburt ohne neue Gesundheitsfragen möglich
  • Gesundheitsfragen für beide vollständig und ehrlich beantwortet

Häufige Fehler

  • Als unverheiratetes Paar das eigene Leben versichern und den Partner nur als Bezugsberechtigten eintragen
  • Über Kreuz abschließen, aber vom gemeinsamen Konto zahlen
  • Eine verbundene Police wählen, obwohl Kinder auch nach dem ersten Todesfall Schutz brauchen
  • Nach einer Trennung das Bezugsrecht nicht ändern

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Was heißt über Kreuz versichern?

Jeder Partner schließt einen Vertrag auf das Leben des anderen ab und ist selbst Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter. Die Auszahlung gehört dann nicht zum Nachlass.

Ist eine verbundene Police günstiger?

Meist etwas, weil nur einmal gezahlt wird. Dafür endet der Schutz nach dem ersten Todesfall, und bei einer Trennung lässt sich der Vertrag schlecht aufteilen.

Muss das Paar verheiratet sein?

Nein. Gerade unverheiratete Paare profitieren von der Über-Kreuz-Lösung, weil ihr Freibetrag nur 20.000 Euro beträgt.

Was passiert mit den Verträgen bei einer Trennung?

Über-Kreuz-Verträge können Sie tauschen, sodass jeder wieder sein eigenes Leben versichert, oder kündigen. Fragen Sie den Versicherer nach einem Wechsel des Versicherungsnehmers, das geht nur mit Zustimmung beider.

Können die Summen unterschiedlich hoch sein?

Ja, und das ist oft sinnvoll. Jede Summe richtet sich danach, was dem anderen Partner fehlen würde.

Bekommt der unverheiratete Partner eine Witwenrente?

Aus der gesetzlichen Rentenversicherung nein, die gibt es nur für Ehe und eingetragene Lebenspartnerschaft. Umso wichtiger ist die private Absicherung.

Lohnt sich eine Absicherung ohne Kinder und ohne Kredit?

Meist nicht, wenn beide vom eigenen Einkommen leben können. Dann ist eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit wichtiger.

Quellen

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