Alles zur Versicherung: Risikoleben
Wie hoch sollte die Versicherungssumme einer Risikolebensversicherung sein?
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Kurz gesagt
Für die meisten Paare sind zwei eigene Risikolebensversicherungen über Kreuz der beste Weg: jeder versichert das Leben des anderen und zahlt vom eigenen Konto. So bleibt die Auszahlung frei von Erbschaftsteuer, und nach dem ersten Todesfall ist niemand ohne Schutz. Eine verbundene Police ist etwas billiger, zahlt aber nur einmal und passt schlecht zu einer Trennung.
Monatsbeiträge je Person aus veröffentlichten Tarifbeispielen und Tests, gesunde Nichtraucher, Bürotätigkeit.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| 25 Jahre, 200.000 Euro, 30 Jahre Laufzeit | etwa 6 bis 7 Euro im Monat je Person |
| 35 Jahre, 250.000 Euro, 30 Jahre Laufzeit | etwa 20 bis 60 Euro im Monat je Person |
| Paar, beide 35, zwei Policen über Kreuz mit je 250.000 Euro | etwa 40 bis 120 Euro im Monat zusammen |
| Verbundene Police statt zwei Einzelverträge | etwa 10 bis 20 Prozent weniger Beitrag |
Stand Oktober 2026. Die Spanne von 20 bis 60 Euro beruht auf dem Testergebnis, dass teure Tarife fast dreimal so viel kosten wie günstige. Die Ersparnis der verbundenen Police ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis. Ihr Beitrag hängt von Alter, Gesundheit, Beruf und Raucherstatus ab.
Rechenbeispiel
So unterscheidet sich die Auszahlung, wenn Ben stirbt, je nachdem, wer den Vertrag abgeschlossen hat.
| Ben versichert sich selbst, Anna ist bezugsberechtigt | 250.000 Euro Auszahlung |
| Freibetrag ohne Trauschein | 20.000 Euro |
| Erbschaftsteuer 30 Prozent auf 230.000 Euro | 69.000 Euro |
| Anna versichert Ben über Kreuz und zahlt selbst | 250.000 Euro, keine Erbschaftsteuer |
Gleicher Beitrag, aber über Kreuz bleiben Anna 69.000 Euro mehr. Bei einer Heirat später wird der Unterschied kleiner, schadet aber nicht.
Paare haben drei Möglichkeiten: jeder versichert sein eigenes Leben, beide versichern sich über Kreuz, oder beide stecken in einer verbundenen Police. Der Schutz im Todesfall ist auf den ersten Blick derselbe. Der Unterschied zeigt sich bei Steuer, Trennung und beim zweiten Todesfall.
Über Kreuz heißt: Anna ist Versicherungsnehmerin und Beitragszahlerin eines Vertrags auf das Leben von Ben, Ben macht es umgekehrt. Stirbt Ben, bekommt Anna Geld aus ihrem eigenen Vertrag. Es fließt nichts aus Bens Nachlass, also fällt keine Erbschaftsteuer an.
| Lösung | Kosten | Erbschaftsteuer | Nach dem ersten Todesfall | Bei Trennung |
|---|---|---|---|---|
| Jeder versichert sich selbst | zwei Beiträge | ja, wenn der Freibetrag nicht reicht | der Überlebende bleibt versichert | einfach, jeder behält seinen Vertrag |
| Zwei Policen über Kreuz | zwei Beiträge | keine, wenn jeder vom eigenen Konto zahlt | der Überlebende bleibt versichert | lösbar, Verträge können getauscht oder gekündigt werden |
| Verbundene Police | ein Beitrag, meist etwas günstiger | kann anfallen, je nach Gestaltung | Vertrag endet, der Überlebende hat keinen Schutz mehr | schwierig, ein Vertrag für zwei |
Unverheiratete Paare gelten im Erbschaftsteuerrecht als Fremde. Versichert ein Partner sein eigenes Leben und setzt den anderen als Bezugsberechtigten ein, bleiben nur 20.000 Euro frei. Auf den Rest fallen 30 Prozent an. Bei 250.000 Euro Auszahlung sind das 69.000 Euro, die beim Finanzamt landen.
Verheiratete und eingetragene Lebenspartner haben 500.000 Euro frei. Bei ihnen ist die Über-Kreuz-Lösung meist kein Steuerthema, sondern eine Frage der Flexibilität. Wer ein Haus und hohe Summen absichert, sollte aber auch als Ehepaar nachrechnen, denn andere Erbschaften zählen mit.
Eine verbundene Police lohnt sich, wenn ein gemeinsamer Kredit abgesichert werden soll, das Paar fest zusammenbleibt und nach dem ersten Todesfall keine weitere Absicherung nötig ist. Der Altersunterschied kann sie ebenfalls günstiger machen, weil manche Versicherer mit einem Durchschnittsalter rechnen.
Ehrlich gesagt ist die Ersparnis oft kleiner als erwartet. Und stirbt der erste Partner, endet der Vertrag. Der Überlebende muss dann einen neuen Vertrag abschließen, älter und vielleicht mit Vorerkrankungen. Mit Kindern im Haus ist das ein echtes Risiko.
Viele Paare versichern nur den Hauptverdiener. Stirbt aber der Partner, der die Kinder betreut, fallen Betreuung, Haushalt und oft Arbeitszeit des anderen weg. Das kostet schnell 1.000 Euro und mehr im Monat.
Die Summen dürfen unterschiedlich sein. Rechnen Sie für jeden Partner getrennt: Was fehlt dem anderen, wenn er stirbt? Ein Unterschied von 100.000 Euro und mehr zwischen beiden Verträgen ist normal.
Wenn beide gut verdienen, keine Kinder haben und keinen gemeinsamen Kredit tragen, kann jeder im Ernstfall allein weiterleben. Dann ist eine Risikolebensversicherung meist überflüssig. Auch wer genug freies Vermögen hat, um Kredit und Lebensunterhalt zu decken, braucht keine.
Wichtiger als der Todesfall ist für viele Paare das Risiko, dass einer dauerhaft nicht mehr arbeiten kann. Das kommt häufiger vor und deckt eine Risikolebensversicherung nicht ab.
Fragen und Antworten
Jeder Partner schließt einen Vertrag auf das Leben des anderen ab und ist selbst Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter. Die Auszahlung gehört dann nicht zum Nachlass.
Meist etwas, weil nur einmal gezahlt wird. Dafür endet der Schutz nach dem ersten Todesfall, und bei einer Trennung lässt sich der Vertrag schlecht aufteilen.
Nein. Gerade unverheiratete Paare profitieren von der Über-Kreuz-Lösung, weil ihr Freibetrag nur 20.000 Euro beträgt.
Über-Kreuz-Verträge können Sie tauschen, sodass jeder wieder sein eigenes Leben versichert, oder kündigen. Fragen Sie den Versicherer nach einem Wechsel des Versicherungsnehmers, das geht nur mit Zustimmung beider.
Ja, und das ist oft sinnvoll. Jede Summe richtet sich danach, was dem anderen Partner fehlen würde.
Aus der gesetzlichen Rentenversicherung nein, die gibt es nur für Ehe und eingetragene Lebenspartnerschaft. Umso wichtiger ist die private Absicherung.
Meist nicht, wenn beide vom eigenen Einkommen leben können. Dann ist eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit wichtiger.
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