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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Risikoleben

Ist die Auszahlung der Risikolebensversicherung steuerfrei?

Kurz gesagt

Einkommensteuer fällt auf die Todesfallleistung nicht an. Erbschaftsteuer dagegen schon, wenn der Verstorbene selbst Versicherungsnehmer war. Ehepartner haben 500.000 Euro frei, Kinder 400.000 Euro, nicht verheiratete Partner nur 20.000 Euro. Wer über Kreuz versichert, bekommt die Summe ganz steuerfrei ausgezahlt.

Ist die Auszahlung der Risikolebensversicherung steuerfrei?

Was es kostet

Rechenbeispiele nach den geltenden Freibeträgen und Steuersätzen, jeweils ohne weiteres Vermögen von derselben Person.

BeispielRichtwert
Ehepartner erhält 250.000 Euro über das Bezugsrecht0 Euro Steuer, Freibetrag 500.000 Euro
Kind erhält 300.000 Euro über das Bezugsrecht0 Euro Steuer, Freibetrag 400.000 Euro
Nicht verheirateter Partner erhält 150.000 Euro, klassisches Bezugsrechtrund 39.000 Euro Steuer
Nicht verheirateter Partner erhält 250.000 Euro, klassisches Bezugsrechtrund 69.000 Euro Steuer
Dasselbe Paar, aber über Kreuz versichert0 Euro Steuer bei jeder Summe

Eigene Rechenbeispiele nach den im Erbschaftsteuergesetz genannten Freibeträgen und Steuersätzen, Stand September 2026. Ihr Fall kann anders liegen, etwa durch weitere Erwerbe oder den Versorgungsfreibetrag. Das ist keine Steuerberatung.

Rechenbeispiel

Unverheiratetes Paar, 250.000 Euro Todesfallsumme

Sie hat den Vertrag auf ihr eigenes Leben abgeschlossen und ihn als Bezugsberechtigten eingetragen. Nach ihrem Tod rechnet das Finanzamt so.

Todesfallsumme250.000 Euro
Freibetrag Steuerklasse III20.000 Euro
Steuerpflichtiger Erwerb230.000 Euro
Steuersatz 30 Prozent69.000 Euro Erbschaftsteuer

Beim Partner kommen 181.000 Euro an. Hätten beide über Kreuz versichert, wären es die vollen 250.000 Euro gewesen.

Einkommensteuer: hier bleibt die Auszahlung frei

Das Einkommensteuergesetz besteuert bei Lebensversicherungen den Ertrag, wenn der Vertrag erlebt oder zurückgekauft wird. Die Leistung im Todesfall steht dort nicht.

Eine Risikolebensversicherung zahlt ausschließlich im Todesfall. Sie kommt deshalb ohne Abzug von Einkommensteuer oder Abgeltungsteuer bei den Hinterbliebenen an. Sie müssen die Summe auch nicht in der Einkommensteuererklärung angeben.

Erbschaftsteuer: das ist die eigentliche Falle

Wer einen Vertrag abschließt und einen anderen Menschen als Bezugsberechtigten einträgt, verschafft diesem Menschen bei seinem Tod einen Vermögensvorteil. Genau das gilt nach § 3 Absatz 1 Nummer 4 Erbschaftsteuergesetz als Erwerb von Todes wegen.

Die Summe zählt dann zum steuerpflichtigen Erwerb, auch wenn sie am Nachlass und am Testament vorbeigeht. Entscheidend ist, wer den Vertrag als Versicherungsnehmer hielt, nicht wer versichert war.

Wie viel davon steuerfrei bleibt, hängt vom Verhältnis zum Verstorbenen ab.

EmpfängerFreibetragSteuersatz auf die ersten 75.000 Euro darüber
Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner500.000 Euro7 Prozent
Kind oder Stiefkind400.000 Euro7 Prozent
Enkelkind200.000 Euro7 Prozent
Geschwister, Nichte, Neffe20.000 Euro15 Prozent
Nicht verheirateter Partner, Freund20.000 Euro30 Prozent

Über Kreuz versichern: so bleibt alles steuerfrei

Bei der Über-Kreuz-Versicherung schließt jeder Partner einen eigenen Vertrag auf das Leben des anderen ab. Sie sind dann selbst Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Empfänger der Leistung.

Stirbt Ihr Partner, bekommen Sie Geld aus Ihrem eigenen Vertrag. Es gibt keinen Erwerb von Todes wegen, also auch keine Erbschaftsteuer, egal wie hoch die Summe ist.

Damit das Finanzamt mitspielt, muss jeder seine Beiträge vom eigenen Konto zahlen. Läuft alles über ein Gemeinschaftskonto, kann das Amt darin eine Schenkung sehen und die Gestaltung kippen. Das lohnt sich vor allem für unverheiratete Paare und für Geschäftspartner.

Bezugsrecht: widerruflich oder unwiderruflich

Mit dem Bezugsrecht bestimmen Sie, wer das Geld bekommt. Ohne Eintrag fließt die Summe in den Nachlass und wird unter allen Erben aufgeteilt, was in einer Erbengemeinschaft schnell dauert.

Ein widerrufliches Bezugsrecht können Sie jederzeit ändern. Ein unwiderrufliches nur mit Zustimmung des Begünstigten. Das ist bei Trennungen wichtig: Ein alter Eintrag auf den früheren Partner bleibt gültig, bis Sie ihn ändern.

Was sonst noch zählt

Die Freibeträge gelten für alles zusammen, was Sie von derselben Person erhalten, und sie gelten für zehn Jahre. Wer schon eine Immobilie erbt, hat für die Todesfallsumme oft nichts mehr frei.

Für überlebende Ehepartner und für Kinder gibt es zusätzlich einen besonderen Versorgungsfreibetrag nach § 17 Erbschaftsteuergesetz, bei Ehepartnern 256.000 Euro. Er wird aber um den Wert steuerfreier Hinterbliebenenrenten gekürzt und ist bei gesetzlich Rentenversicherten deshalb oft aufgebraucht.

Wir sind Assekuradeur und keine Steuerberatung. Bei großen Summen lassen Sie die Gestaltung bitte vorher steuerlich prüfen.

Schritt für Schritt

  1. Nachsehen, wer im Vertrag als Versicherungsnehmer steht und wer versichert ist.
  2. Prüfen, welcher Freibetrag für den Menschen gilt, der das Geld bekommen soll.
  3. Todesfallsumme und bereits vorhandenes Vermögen zusammenrechnen.
  4. Bei unverheirateten Paaren zwei getrennte Verträge über Kreuz aufsetzen.
  5. Beiträge vom eigenen Konto abbuchen lassen und das so belassen.
  6. Bezugsrecht schriftlich eintragen und nach Trennung oder Heirat prüfen.

Checkliste

  • Todesfallleistung bleibt einkommensteuerfrei, das gilt immer
  • Versicherungsnehmer und Begünstigter sind bei unverheirateten Paaren dieselbe Person
  • Beiträge laufen über das eigene Konto, nicht über ein gemeinsames
  • Bezugsrecht ist eingetragen und aktuell
  • Freibetrag reicht auch neben Immobilie und Erspartem

Häufige Fehler

  • Denken, steuerfrei sei steuerfrei: das gilt nur für die Einkommensteuer
  • Als unverheiratetes Paar einen Vertrag auf das eigene Leben abschließen und den Partner nur eintragen
  • Beiträge der Verträge über Kreuz vom Gemeinschaftskonto abbuchen lassen
  • Nach der Trennung vergessen, das Bezugsrecht zu ändern
  • Den Freibetrag doppelt verplanen, obwohl schon eine Immobilie von derselben Person kommt

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich die Auszahlung in der Steuererklärung angeben?

In der Einkommensteuererklärung nicht. Fällt Erbschaftsteuer an, müssen Sie den Erwerb dem Finanzamt anzeigen. Die Auszahlung wird ohnehin gemeldet.

Zahlt der Ehepartner Erbschaftsteuer auf die Todesfallsumme?

Meist nicht, weil der Freibetrag von 500.000 Euro für übliche Summen reicht. Eng wird es erst, wenn zusätzlich eine Immobilie oder größeres Vermögen dazukommt.

Was ist eine Über-Kreuz-Versicherung genau?

Zwei getrennte Verträge: Sie versichern das Leben Ihres Partners, er versichert Ihres. Jeder zahlt seinen eigenen Beitrag und bekommt im Ernstfall Geld aus dem eigenen Vertrag.

Kann ich einen bestehenden Vertrag noch über Kreuz stellen?

Ein Wechsel des Versicherungsnehmers ist bei vielen Anbietern möglich, kann aber selbst als Schenkung gewertet werden. Lassen Sie das vorher steuerlich prüfen.

Kann ich die Beiträge von der Steuer absetzen?

Sie zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Bei Angestellten ist der Höchstbetrag durch Kranken- und Pflegeversicherung fast immer schon ausgeschöpft, dann bringt der Eintrag nichts.

Gilt das auch für eine Kapitallebensversicherung?

Bei der Erbschaftsteuer ja, dieselben Regeln. Bei der Einkommensteuer nein: Wird der Vertrag erlebt oder zurückgekauft, wird der Ertrag besteuert.

Was passiert ohne eingetragenes Bezugsrecht?

Die Summe fällt in den Nachlass. Sie wird unter den Erben aufgeteilt, haftet für Schulden des Verstorbenen und kann in einer Erbengemeinschaft lange blockiert bleiben.

Quellen

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